API src

Found 10201 results.

Similar terms

s/wsm/PSM/gi

Integrierte Kontrolle von Tomatenschädlingen, unter besonderer Berücksichtigung der biologischen Bekämpfung von Thripsen

Im Teilprojekt 1 von P1 sollen Möglichkeiten zur integriert-biologischen Kontrolle tierischer Schädlinge (Lepidopterenarten, Weiße Fliegen, Blattläuse, Thripse) in Tomatenkulturen Thailands untersucht werden. Im Vordergrund steht die Nutzung geschützter Anbaubedingungen (Netzhäuser mit Foliendächern), um einerseits die Dispersionsdynamik und Orientierung (Wirtswahl) einzelner Schädlingsarten zu manipulieren und um andererseits wie in Mitteleuropa einen effektiveren Einsatz von Nutzorganismen (Makro- und Mikroorganismen) zu ermöglichen. Zudem ist die Eignung selektiver Pflanzenschutzmittel (e.g. Neem, Bt) für das System zu überprüfen. Im Vordergrund steht die Optimierung, Systemadaptierung und Integration bewährter und vielversprechender Ansätze. Zur Entwicklung und Bewertung des Systemansatzes bei Verknüpfung mit anderen Projekten der Forschergruppe ist neben spezifischen Teiluntersuchungen ein Zentralversuch geplant, der die Ergebnisse kontinuierlich 'lernend' zusammenführt. Im 2. Teilprojekt sollen grundlagenorientierte Studien zur Populationsdynamik von Tripsen durchgeführt und neue Verfahren der biologischen Kontrolle mittels Parasitoiden gegenüber oberirdischen sowie räuberischen Bodenmilben und entomopathogenen Nematoden und Pilzen gegen Bodenstadien entwickelt und erprobt werden. In enger Kooperation mit P5 soll das Potential biologischer Maßnahmen für eine Reduktion des Vektorpotentials der Thripse untersucht werden. Als Kooperationspartner wird Dr. Banpot Napompeth vom National Biological Contral Research Center für die Selektion, Zucht und Effizienzprüfung von Parasitoiden und Prädatoren gegenüber Weißen Fliegen, Blattläusen und Thripsen verantwortlich zeichnen.

Trinkwasserschutzgebiete (WMS Dienst)

ausgewiesene Trinkwasserschutzgebiete in Dresden, Zuständigkeit lt. Selektionstabelle Inhalt: Das Thema beinhaltet die Lage der Trinkwasserschutzgebiete sowie ihre Einteilung in Schutzzonen. Quelle: Alle Trinkwasserschutzgebiete außer den Schutzgebieten Wachwitz und Karswald sind auf der Grundlage des Wassergesetzes der ehemaligen DDR sowie der TGL 24383/02 (Industrienorm der DDR) festgesetzt worden und sind entsprechend § 123 SächsWG weiterhin gültig. Neue Wasserschutzgebiete (Wachwitz, Karswald) sind auf der Grundlage von WHG und SächsWG festgesetzt.

Trinkwasserschutzgebiete (WFS Dienst)

ausgewiesene Trinkwasserschutzgebiete in Dresden, Zuständigkeit lt. Selektionstabelle Inhalt: Das Thema beinhaltet die Lage der Trinkwasserschutzgebiete sowie ihre Einteilung in Schutzzonen. Quelle: Alle Trinkwasserschutzgebiete außer den Schutzgebieten Wachwitz und Karswald sind auf der Grundlage des Wassergesetzes der ehemaligen DDR sowie der TGL 24383/02 (Industrienorm der DDR) festgesetzt worden und sind entsprechend § 123 SächsWG weiterhin gültig. Neue Wasserschutzgebiete (Wachwitz, Karswald) sind auf der Grundlage von WHG und SächsWG festgesetzt.

Geplante Trinkwasserschutzgebiete in Schleswig-Holstein

Darstellung der Außengrenze der in Schleswig-Holstein zur Neuausweisung geplanten Trinkwasserschutzgebiete. Die Darstellung entspricht dem jeweiligen Kenntnis- und Planungsstand.

Schaderregermonitoring in Brandenburg - INSPIRE Download-Service EF (WFS-EF-SEM)

Der interoperable INSPIRE-Downloaddienst (WFS) Environmental Monitoring Facilities gibt einen Überblick über die Standorte der Schaderregervorkommen im Land Brandenburg. Der WFS beinhaltet den FeatureType „EnvironmentalMonitoringProgramme“. Der WebFeatureService (WFS) wird in der Version 2.0.0 bereitgestellt.

Heilquellenschutzgebietszone

Heilquellenschutzgebiete können im Einzugsgebiet von Heilquellen zu deren besonderem Schutz ausgewiesen sein. Erfasst und fortgeschrieben werden die nach § 53 WHG und § 45 WG ausgewiesenen Heilquellenschutzgebiete für Heilquellen. Sie bestehen aus verschiedenen Heilquellenschutzgebietszonen (QSG-Zonen), die nach qualitativen oder quantitativen Aspekten eingeteilt sein können. Qualitative Schutzzonen - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II (Engere Schutzzone) - Zone III (Weitere Schutzzone - innerer Bereich) - Zone IV (Weitere Schutzzone äußerer Bereich) Quantitative Schutzzonen - Zone A (Innere Zone) - Zone B (Äußere Zone) - Zone C - Zone D Aus den QSG-Zonen wird das Heilquellenschutzgebiet als Umring gebildet. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand enthält die rechtskräftig festgesetzten und vorläufig angeordneten Quellenschutzgebiete in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.

Trinkwasserschutzgebiete

ausgewiesene Trinkwasserschutzgebiete in Dresden, Zuständigkeit lt. Selektionstabelle Inhalt: Das Thema beinhaltet die Lage der Trinkwasserschutzgebiete sowie ihre Einteilung in Schutzzonen. Quelle: Alle Trinkwasserschutzgebiete außer den Schutzgebieten Wachwitz und Karswald sind auf der Grundlage des Wassergesetzes der ehemaligen DDR sowie der TGL 24383/02 (Industrienorm der DDR) festgesetzt worden und sind entsprechend § 123 SächsWG weiterhin gültig. Neue Wasserschutzgebiete (Wachwitz, Karswald) sind auf der Grundlage von WHG und SächsWG festgesetzt.

Gebiete zur Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie

Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie Ziele der Förderung sind die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung von Naturschutzgebieten, Nationalparks, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen, im Sinne des § 30 des BNatSchG, die in NATURA 2000 Gebieten liegen gemäß § 4 der PflSchAnwV in Verbindung mit der Erweiterung des Geltungsbereiches auch für Gesamtthüringen gemäß Beschluss der Kommission zur Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie (Änderung von SA.102118 (2022/N) – mit positiven Folgen für die biologische Vielfalt und zur Erhaltung oder Verbesserung der Umwelt. Zuwendungszweck ist der Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile aufgrund besonderer Einschränkungen bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie zum Schutz der Biodiversität sowie der Erhalt und die Entwicklung von Lebensräumen und Arten. Förderfähig ist der in § 4 Absatz 1 der PflSchAnwV festgelegte Verzicht auf die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel in Thüringen gelegener produktiv genutzter Acker- und Dauerkulturflächen auf Flächen, die in der EAP-Kulisse (Erschwernisausgleich Pflanzenschutz) liegen. Die EAP-Kulisse setzt sich zusammen aus den aktuell zum Anfang eines Jahres vorliegenden Flächen der Thüringer Naturschutzgebiete, der Nationalparks, der Nationalen Naturmonumente und der Naturdenkmäler. Der Zuschnitt dieser Gebiete wird jährlich zum 01.02. angepasst und in digitaler Form im Geoportal Thüringen veröffentlicht.

INSPIRE SN Geografische Bezeichnungen

Der Darstellungsdienst präsentiert Informationen zu Geografischen Bezeichnungen im Freistaat Sachsen.

TWS_HQS_TK25

Abgrenzung der hessischen Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete zur Darstellung auf der Topografischen Karte (TK) 1:25000 (nicht der Digitalen TK25). Es wird darauf hingewiesen, dass die hier vorgelegten Abgrenzungen keine rechtsverbindliche Aussage darstellen und daher nur der Orientierung dienen können. Die rechtsverbindlichen Unterlagen liegen bei den jeweils zuständigen Regierungspräsidien, Abteilung Umwelt (Dezernate 41.1 bzw. 31.1). Weitere Informationen zu Wasserschutzgebieten finden Sie im Fachinformationssystem Grundwasserschutz / Wasserschutzgebiete unter gruschu.hessen.de.

1 2 3 4 51019 1020 1021