Abgrenzung der hessischen Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete zur Darstellung auf der amtlichen Liegenschaftskarte (ALK). Es wird darauf hingewiesen, dass die hier vorgelegten Abgrenzungen keine rechtsverbindliche Aussage darstellen und daher nur der Orientierung dienen können. Die rechtsverbindlichen Unterlagen liegen bei den jeweils zuständigen Regierungspräsidien, Abteilung Umwelt (Dezernate 41.1 bzw. 31.1). Weitere Informationen zu Wasserschutzgebieten finden Sie im Fachinformationssystem Grundwasserschutz / Wasserschutzgebiete unter gruschu.hessen.de.
Die Tabelle gibt eine Übersicht über die Gesamtfläche von Wasserschutzgebieten und deren Landnutzungsanteilen für Deutschland und für jedes Bundesland. Diese Ergebnisse werden für Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete sowie die Landnutzungsarten Landwirtschaft, Ortslage, Wald und Gewässer aufgeschlüsselt. Bei den prozentualen Landnutzungsanteilen wird die jeweilige Landnutzungsteilfläche mit der Gesamtfläche des Wasserschutzgebiets ins Verhältnis gesetzt. Grundlage ist die überlappungsfreie Fläche der festgesetzten Wasserschutzgebiete (WasserBLIcK), das Digitale Basis-Landschaftsmodell (BKG) und die Verwaltungsgebiete 1:25000 (BKG).
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Geplante Bodennutzung den saarländischen Landesentwicklungsplan bereit.:Ein Geo-Objekt (Punkt, Linie oder Polygon) eines räumlichen Plans, das ergänzende Angaben und/oder Beschränkungen hinsichtlich der Nutzung von Land/Wasser bereitstellt, notwendig aus planerischer Motivation oder zur Formalisierung der in einem Rechtsakt festgelegten Regeln.
Außenabgrenzungen der Trinkwassergewinnungsgebiete (TGG).Die Benutzung eines Gewässers bedarf gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Erlaubnis oder der Bewilligung. Ein Trinkwassergewinnungsgebiet (TGG) ist ein im Rahmen eines hierfür erforderlichen Wasserrechtsverfahrens hydrogeologisch ermitteltes Einzugsgebiet (Gutachten) von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung der öffentlichen Wasserversorgung, um Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das TGG in unterschiedliche Zonen unterteilt sein. Für Trinkwassergewinnungsgebiete kann ein Wasserschutzgebiet (WSG) gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) per Verordnung festgesetzt werden. Es sind TGG auf Grundlage „erteilte und beantragte Erlaubnisse und Bewilligungen für den Zweck Trinkwasser (Wasserrechte)“ sowie „sonstige hydrogeologische Abgrenzungen“ im Zusammenhang mit Trinkwasser dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Die Benutzung eines Gewässers bedarf gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Erlaubnis oder der Bewilligung. Ein Trinkwassergewinnungsgebiet (TGG) ist ein im Rahmen eines hierfür erforderlichen Wasserrechtsverfahrens hydrogeologisch ermitteltes Einzugsgebiet (Gutachten) von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung der öffentlichen Wasserversorgung, um Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das TGG in unterschiedliche Zonen unterteilt sein. Für Trinkwassergewinnungsgebiete kann ein Wasserschutzgebiet (WSG) gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) per Verordnung festgesetzt werden. Es sind TGG auf Grundlage „erteilte und beantragte Erlaubnisse und Bewilligungen für den Zweck Trinkwasser (Wasserrechte)“ sowie „sonstige hydrogeologische Abgrenzungen“ im Zusammenhang mit Trinkwasser dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Der interoperable INSPIRE-Viewdienst (WMS) Energy Resources gibt einen Überblick über die Windkraftanlagen im Land Brandenburg. Der Datensatz umfasst betriebene Windkraftanlagen, genehmigte und noch nicht in Betrieb genommene sowie geplante Windkraftanlagen, die sich noch im Genehmigungsverfahren befinden. Die Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation Energy Resources (D2.8.III.20_v3.0) liegen die Inhalte INSPIRE-konform vor. Der WMS beinhaltet einen Layer (RenewableAndWasteResource). --- The compliant INSPIRE view service (WMS) Energy Resources provides an overview of the wind turbines in the state of Brandenburg. The data set includes wind turbines which are currently in operation, wind turbine objects which have been approved but are not yet in operation as well as wind turbines which are currently still in the process of approval. The data source is the information system "LIS-A“. The content is compliant to the INSPIRE data specification for the annex theme Energy Resources (D2.8.III.20_v3.0). The WMS consists of one Layer (RenewableAndWasteResource).
Der INSPIRE Darstellungsdienst beinhaltet Informationen zu Windkraftanlagen im Land Brandenburg. Dargestellt werden betriebene Windkraftanlagen, genehmigte und noch nicht in Betrieb genommene Windkraftanlagen sowie geplant Windkraftanlagen, die sich noch im Genehmigungsverfahren befinden. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A, die Anlagen werden nach Leistung differenziert dargestellt.
Darstellungsdienst 3D Tiles (CESIUM) stellt Gebäude mit Level of Detail 1 (LoD1) für das Land Bremen bereit.
Übersicht der ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebiete im Landkreis Leer
Ein Trinkwasserschutzgebiet (WSG) ist ein gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Trinkwasserentnahmestellen der öffentlichen Wasserversorgung, um das Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen.Das Trinkwasserschutzgebiet ist in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt: Schutzzone I – Fassungsbereich, Schutzzone II – Engere Schutzzone, Schutzzone III – Weitere Schutzzone (teilweise unterteilt in III A und III B). Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte WSG“ als auch „WSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen sowie „vorgesehene WSG“ mit vorläufigen Anordnungen nach § 52 Abs. 2 WHG dargestellt. Für weitergehende Informationen siehe: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/wasserwirtschaft/grundwasser/wasserversorgung/wasserschutzgebiete/wasserschutzgebiete-44035.html.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1340 |
| Europa | 6 |
| Kommune | 125 |
| Land | 1587 |
| Weitere | 185 |
| Wirtschaft | 11 |
| Wissenschaft | 271 |
| Zivilgesellschaft | 22 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 1 |
| Daten und Messstellen | 10 |
| Ereignis | 3 |
| Formular | 1 |
| Förderprogramm | 307 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 188 |
| Kartendienst | 4 |
| Text | 394 |
| Umweltprüfung | 155 |
| WRRL-Maßnahme | 682 |
| unbekannt | 1266 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 807 |
| offen | 1907 |
| unbekannt | 298 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2850 |
| Englisch | 863 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 106 |
| Bild | 12 |
| Datei | 79 |
| Dokument | 438 |
| Keine | 1234 |
| Unbekannt | 13 |
| Webdienst | 685 |
| Webseite | 1121 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1517 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2798 |
| Luft | 617 |
| Mensch und Umwelt | 2900 |
| Wasser | 1471 |
| Weitere | 2948 |