null Abruf der Feinstaubwerte in der Neujahrsnacht für Baden-Württemberg Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der baden-württembergischen Redaktionen, wenn Sie sich für die Entwicklung der Feinstaubwerte in der Silvesternacht interessieren und aktuell am 01.01.2026 oder 02.01.2026 berichten möchten, erinnern wir Sie daran, dass Sie die Werte auf unserer Webseite Immissionsdaten Baden-Württemberg selbst abrufen können, und zwar für alle Messstellen, an denen wir Feinstaub PM10 kontinuierlich messen. Dies betrifft Standorte im städtischen und ländlichen Hintergrund sowie einige verkehrsnahe Standorte. Anleitung: Abruf von gemessenen Werten für Feinstaub PM10 auf den Webseiten der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Möchten Sie die Entwicklung der Feinstaubwerte verfolgen, rufen Sie unsere Webseite: Themen/Luft/Aktuelle Messwerte/Tabelle auf. Um eine Übersicht über die höchsten Werte des Tages zu erlangen, wählen Sie die Funktion „Tabelle“ sowie den Luftschadstoff „Feinstaub PM10“. Hier können Sie den höchsten Wert des Tages und des Vortages ablesen. Die Tabelle ist sortierbar. Um den zeitlichen Verlauf und die Konzentration zu einer bestimmten Uhrzeit ablesen zu können, wechseln Sie zur Funktion Diagramm , wählen die entsprechende Station aus und fahren mit Ihrem Maus-Cursor entlang der Kurve im Diagramm zur höchsten Stelle am entsprechenden Tag. So können Sie die Uhrzeit ermitteln, zu der der höchste 24h-Mittelwert (in µg/m³) ermittelt wurde. In der Grafik darunter finden Sie die Stundenmittelwerte. Auch hier fahren Sie mit Ihrem Maus-Cursor an der Kurve im Diagramm entlang zur höchsten Stelle am entsprechenden Tag. So können Sie sich den höchsten Stundenmittelwert (in µg/m³) des Tages anzeigen lassen. Rückblick: Feinstaubwerte in der Silvesternacht in den vergangenen Jahren Erhöhte Werte meist kurz nach Mitternacht In den vergangenen Jahren kam es in der Silvesternacht meist kurz nach Mitternacht zum Anstieg der Feinstaubwerte an den wohnortnahen LUBW-Messstellen zur Überwachung der Luftqualität. Der Rauch von gezündeten Böllern und Raketen besteht zum großen Teil aus Feinstaub und führt häufig zu einer erhöhten Feinstaubbelastung in der Luft. Dauer und Höhe der Belastung hängen von den Emissionen und den Witterungsverhältnissen ab. Aber auch in den vergangenen Jahren war die Belastung der Luft mit Feinstaub unterschiedlich stark ausgeprägt. Die meteorologischen Größen Wind, Temperatur und Niederschlag haben Auswirkungen auf die Austauschbedingungen in der Luft. Im Winter bestehen während ausgeprägten Hochdruckwetterlagen häufig schlechte Ausbreitungsbedingungen mit geringen Windgeschwindigkeiten und einer stabilen Schichtung der Atmosphäre (Inversionswetterlage). Vereinfacht gesagt: Ist es windig, wird die Feinstaubbelastung meist innerhalb von wenigen Stunden verweht; haben wir eine Inversionswetterlage, kann sich eine erhöhte Belastung auch über einen Tag und mehr in der Luft halten. Informationen zu den meteorologischen Bedingungen während der Silvesternacht finden Sie nun neu unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft/messwerte-meteorologie#karte . Es handelt sich um aktuelle meteorologische Messwerte des Luftmessnetzes Baden-Württemberg. Wichtiger Hinweis : Die meteorologischen Daten der LUBW durchlaufen keine qualitätssichernde Beurteilung, dennoch vervollständigen sie zusammen mit den Schadstoffdaten das Angebot und geben einen Einblick in die meteorologische Situation vor Ort. Weitere Informationen können Sie unseren Pressemitteilungen zur Neujahrsnacht aus den Jahren 2020 und 2018 entnehmen. Diese Meldungen geben die entsprechenden Entwicklungen für die beiden unterschiedlichen Wetterlagen sehr gut wieder: Inversionswetterlage 02.01.2020 Hohe Belastung der Luft mit Feinstaub am Neujahrstag Feinstaub: Vom Winde verweht 01.01.2018 Baden-Württemberg nach der Silvesternacht Nachfolgend finden Sie die verlinkte Liste der LUBW-Messstationen zur Überwachung der Luftqualität in Baden-Württemberg, an denen Feinstaub-PM10 erfasst wird: Messstelle Aalen Baden-Baden Bernhausen Biberach Eggenstein Freiburg Freiburg Schwarzwaldstraße Friedrichshafen Gärtringen Heidelberg Heilbronn Heilbronn Weinsberger Straße-Ost Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße Karlsruhe-Nordwest Kehl Konstanz Ludwigsburg Mannheim Friedrichsring Mannheim-Nord Neuenburg Pfinztal Karlsruher Straße Pforzheim Reutlingen Reutlingen Lederstraße-Ost Schramberg Oberndorfer Straße Schwarzwald-Süd Schwäbische Alb Schwäbisch Hall Stuttgart Am Neckartor Stuttgart Arnulf-Klett-Platz Stuttgart Hohenheimer Straße Stuttgart-Bad Cannstatt Tauberbischofsheim Tübingen Tübingen Mühlstraße Ulm Villingen-Schwenningen Weil am Rhein Wiesloch Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
Rechtliche Gliederung (Zonierung) im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinsches Wattenmeer und benachbarter Gebiete.
Entwicklung des Wanderfischbestands von Lachs und Aal in den Fließgewässern; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten
Die FSRU Wilhelmshaven GmbH, Emsstraße 20, 26389 Wilhelmshaven, eine Tochtergesellschaft der Deutsche Grüngas und Energieversorgung GmbH mit Sitz in Wilhelmshaven, diese wiederum eine Tochtergesellschaft der Tree Energy Solutions BV (TES) mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und den §§ 2, 6, 7 und 10 des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) beantragt. Für die Einbringung des Baggerguts in das Küstengewässer wurde zugleich ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gestellt. Die Trägerin des Vorhabens plant die Errichtung einer neuen Schiffsanlegestelle sowie einer Liegewanne nebst Zufahrtsbereich an der Westseite der Jade, Gemarkung Nordsee, Jade, Flurstück 1/11 (Liegeplatz), damit dort künftig eine „Floating Storage Regasification Unit“ (FSRU), also eine stationäre schwimmende Anlage in Form eines Produktionsschiffes zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung von verflüssigtem Erdgas (Liquified Natural Gas - LNG) sowie ein LNG-Tankschiff festmachen können. Die Einspeisung des wiederverdampften Erdgases soll in das vorhandene landseitige Erdgasnetz (WAL II) erfolgen. Der Bereich des Schiffsanlegers und der Liegewanne ist als Bundeswasserstraße ausgewiesen. Das zur Planfeststellung beantragte Vorhaben besteht aus drei wesentlichen Maßnahmen: Maßnahme 1: Neuerrichtung und Betrieb des Schiffsanlegers LNG Voslapper Groden Nord 2, für die FSRU und ein LNG-Tankschiff. Der Anleger soll aus 10 Dalben bestehen (4 Anlegedalben und 6 Vertäudalben einschließlich Verbindungsbrücken zwischen den Dalben sowie allen notwendigen Nebeneinrichtungen zum sicheren Betreiben der Anlage). Maßnahme 2: Neuerrichtung und Betrieb der Liegewanne Voslapper Groden Nord 2, einschließlich Zufahrtsbereich inklusive Wendebecken zwischen dem neu errichteten Umschlaganleger LNG Voslapper Groden Nord 2 und dem Fahrwasser, mit einer Gesamtfläche der Liegewanne und des Zufahrtsbereiches einschließlich Wendebecken von ca. 770.000 m². Ausbaggerung der Liegewanne auf eine Solltiefe von -17 mNHN (-14,50 mSKN) einschließlich der Zufahrt zum Fahrwasser mit einer Tiefe von -17 mNHN (-14,50 mSKN). Maßnahme 3: Für die Herstellung der Liegewanne und des Zufahrtsbereichs wird mit einer Baggermenge (Initialbaggerung) von rd. 1,2 Mio. m³ gerechnet, die auf die Klappstelle 01 der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung ca. 13 km nördlich der Insel Wangerooge eingebracht werden soll. Weiter beabsichtigt die Trägerin des Vorhabens, Baggergut aus der anschließenden Unterhaltung des Terminals nach dessen Inbetriebnahme bis 2025 im Rahmen des morphologischen Nachlaufs mit einer Jahresmenge von bis zu 50.000 m³ in die vorgenannte Klappstelle einzubringen. Die Betriebsdauer der FSRU ist für maximal 5 Jahre vorgesehen. Die Bauphase hat aufgrund der mit Bescheid vom 24.08.2023 (Az.: D 6 - 62025-691-002) erteilten Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Ausbaggerung der Liegewanne, für die Ausbaggerung von Teilen des Zufahrtsbereichs und Wendebeckens, für das Einbringen des bei der Ausbaggerung anfallenden Baggergutes auf die Klappstelle 01 sowie für das Einbringen des Kolkschutzes im Bereich des Anlegers bereits begonnen. Am 23.10.2023 erteile der NLWKN der Trägerin des Vorhabens die Zulassung eines zweiten vorzeitigen Beginns für die Errichtung der Dalben und die Installation der Dalbenköpfe, Brücken und Plattformen des Anlegers. Gegenstand des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens sind nicht die Zulassung der Errichtung und des Betriebs der FSRU sowie die Errichtung des Transfersystems vom Anleger in das bestehende landseitige Erdgasnetz. Für diese Vorhabenteile wird beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg ein gesondertes Zulassungsverfahren nach dem Bundessimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durchgeführt. Ebenfalls nicht Bestandteil des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ist die Einleitung von mit Temperaturveränderungen versehenen Ab- bzw. Prozesswässern zum Betrieb der FSRU. Hierfür wird ein eigenständiges wasserrechtliches Erlaubnisverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 4, § 10, § 12 und § 57 WHG sowie § 2 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) beim NLWKN, Direktion, Geschäftsbereich 6, Rudolf-Steiner-Straße 6, 38120 Braunschweig durchgeführt. Für die Zulassung des Gewässerausbaus und von Gewässerbenutzungen, die für die Errichtung und den Betrieb der FSRU am Standort Voslapper Groden Nord 2 erforderlich sind, ist das LNGG gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 LNGG anzuwenden. Da eine beschleunigte Zulassung des beantragten Vorhabens geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden, hat die Planfeststellungsbehörde in diesem Planfeststellungsverfahren das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß § 4 Abs. 1 LNGG nicht anzuwenden. Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Trägerin des Vorhabens am 10.05.2024 übergeben. Den Planfeststellungsbeschluss vom 10.05.2024 und die Gründe für die Gewährung der Ausnahme vom UVPG finden Sie in der Informationsspalte. Der Antrag und die konsolidierten Planunterlagen sind nachstehend aufgeführt.
Die radioaktiven Immisionen aus den kerntechnischen Anlagen des Kernforschungszentrums Karlsruhe, der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe fuer bestrahlte Kernbrennstoffe, der Kernkraftwerke Obrigheim, Neckarwestheim, Fessenheim (Elsass) und Beznau (Schweiz) werden innerhalb eines Radius von 10 km ueberwacht, insbesondere im Hinblick auf biologische Anreicherungspfade.
Untersuchungen im Hinblick auf den Betrieb von Wiederaufbereitungsanlagen. Die Arbeiten umfassen (1) Methodenentwicklung zur Untersuchung des physikalisch-chemischen Verhaltens im Wasser, (2) Aufnahme und Abgabe in Abhaengigkeit von Umgebungsfaktoren, (3) Strahlungseffekte, (4) chemische Toxizitaet, (5) Abschaetzung der absorbierten Strahlendosis, (6) Untersuchung des physikalisch-chemischen Verhaltens im Kulturmedium und (7) Vergleiche mit Befunden aus dem Freiland.
Die Papierfabrik Palm GmbH & Co KG (im Nachfolgenden als Firma Palm benannt) betreibt an ihrem Standort Palm Allee 1, 73432 Aalen eine Papiermaschine mit den dazugehörigen Nebenanlagen. Diese Anlage ist nach Ziffer 6.2.1 des Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) genehmigungsbedürftig. Die Firma Palm plant die Änderung der Abluftführung sowie die Errichtung eines weiteren Schornsteins, mit dem Ziel, eine Verbesserung der Geruchssituation in der Umgebung des Werksgeländes sowie auf dem Werksgelände zu erwirken. Die Änderung sieht dabei eine zentrale Abluftableitung /-führung bisher nicht gebündelter Abluftquellen der Papierfabrik vor. Durch die geplante neue Abluftführung wird die Anzahl der dachnahen Abluftquellen von 32 auf künftig drei Quellen reduziert. Die Ableitung der Abluft erfolgt nun über den Bestandsschornstein und einen neuen, zusätzlich zu errichtenden Schornstein, der aus zwei neuen Quellen besteht. Somit wird eine örtlich zentrale Bündelung und Ableitung aller Einzelquellen ohne Erhöhung der bisherigen Abluftvolumenströme des Werkes erwirkt. Diese Änderungen bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Das vom Fischereiamt Berlin zusammen mit privaten Fischereiberechtigten im Jahr 2005 begonnene Projekt “Laicherbestandserhöhung beim Europäischen Aal im Einzugsgebiet der Elbe” hat das Ziel, jährlich Aale in die Berliner Gewässer zu besetzen, um die Rückwanderrate laichreifer Aale zu erhöhen und somit dem Bestandsrückgang des Aals entgegenzuwirken. Das Projekt wurde seit 2005 durch die jeweiligen Fischereifonds der Europäischen Union gefördert und mit Landesmitteln kofinanziert: 2005 – 2007: Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) 2008 – 2015: Europäischer Fischereifonds (EFF) 2016 – 2023: Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) Seit 2024: Europäischer Meeres-Aquakultur- und Fischereifonds (EMFAF) Insgesamt wurden in den Jahren 2005 bis 2025 knapp 19 Mio. junge Aale mit Hilfe von Fördermitteln der Europäischen Union und des Landes Berlin mit einem Gesamtwert von 2,91 Mio. € in die Berliner Gewässer gesetzt. Pressemitteilung vom 10.06.2026: 400.000 junge Aale finden in Berliner Gewässern ihr neues Zuhause Es erfolgte neben Aalbesatzmaßnahmen eine wissenschaftliche Begleitung des Projekts mit dem Ziel, die Effekte und Auswirkungen hinsichtlich einer Stärkung der Laicherpopulation zu optimieren und zu dokumentieren. Der Umfang der getätigten Aalbesatzmaßnahmen des Landes Berlin entspricht den vereinbarten Zielen der von der Europäischen Kommission genehmigten Aalbewirtschaftungspläne der deutschen Länder zur Umsetzung der EG-Verordnung Nr. 1100/2007 des Rates vom 18. September 2007 mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals.
Das Fischereiamt der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) hat heute 400.000 junge Aale in Havel, Spree und Dahme ausgesetzt. Die Aktion ist Teil des länderübergreifenden Projekts „Laicherbestandserhöhung beim Europäischen Aal im Einzugsgebiet der Elbe” und setzt ein klares Zeichen für den aktiven Schutz bedrohter Arten im Berliner Stadtgebiet. Die neuen Bewohner der Berliner Gewässer bringen jeweils bis zu 7 Gramm auf die Waage – zusammen rund 2.750 Kilogramm vitaler Jungfische. Senatorin Ute Bonde betont die Bedeutung des Projekts für den Berliner Naturschutz: „400.000 junge Aale in unseren Gewässern – das ist aktiver Naturschutz mitten in der Großstadt. Berlin trägt damit Verantwortung für eine der bedrohten Arten Europas. Der Europäische Aal ist seit Jahrzehnten auf dem Rückzug, und wir wollen gemeinsam mit unseren Partnern, der EU und den Berliner Fischerinnen und Fischern dafür sorgen, dass er in Havel, Spree und Dahme eine Zukunft hat. Berlins Gewässer sind Lebensraum – und deren Schutz ist uns eine Investition wert.” Die jungen Aale wurden zwischen November und Februar in französischen Flussmündungen zum Atlantik gefangen und in den vergangenen Wochen in einer deutschen Aalfarm auf ihre neue Umgebung vorbereitet. Gut ernährt und kräftig gewachsen, wurden die Tiere nun in ihre natürlichen Aufwuchsgewässer entlassen. Beim Europäischen Aal wird seit mehr als 30 Jahren ein kontinuierlicher Bestandsrückgang verzeichnet. Die Ursachen sind vielfältig: Querbauwerke wie Schleusen und Wehre erschweren dem Langdistanzwanderfisch den Zugang zu geeigneten Lebensräumen erheblich. Die heutige Besatzmaßnahme soll nicht nur den Gesamtbestand stärken, sondern auch sicherstellen, dass der Aal in den Gewässersystemen erhalten bleibt, in denen er ursprünglich heimisch ist. Die Besatzmaßnahmen werden durch Mittel der Europäischen Union sowie der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz gefördert. Die Gesamtinvestition für den Aalbesatz 2026 beläuft sich auf 138.000 Euro, davon 68.900 Euro EU-Fördermittel und 29.500 Euro Landesmittel. An der Umsetzung beteiligt sind die Fischersozietät Tiefwerder-Pichelsdorf, die Köpenicker Fischervereinigung e.V. sowie das Fischereiamt Berlin. Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 457 |
| Europa | 14 |
| Kommune | 8 |
| Land | 158 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 57 |
| Wirtschaft | 6 |
| Wissenschaft | 113 |
| Zivilgesellschaft | 13 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 5 |
| Daten und Messstellen | 33 |
| Ereignis | 35 |
| Förderprogramm | 310 |
| Infrastruktur | 5 |
| Kartendienst | 1 |
| Software | 1 |
| Taxon | 3 |
| Text | 175 |
| Umweltprüfung | 22 |
| unbekannt | 92 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 238 |
| Offen | 421 |
| Unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 626 |
| Englisch | 91 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 15 |
| Bild | 15 |
| Datei | 54 |
| Dokument | 136 |
| Keine | 334 |
| Multimedia | 4 |
| Unbekannt | 3 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 202 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 329 |
| Lebewesen und Lebensräume | 604 |
| Luft | 264 |
| Mensch und Umwelt | 640 |
| Wasser | 387 |
| Weitere | 612 |