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Österreich erteilt wasserrechtliche Genehmigung für den Strom-Bojen-Park Kienstock

Das österreichische Unternehmen Aqua Libris verkündete am 5. August 2014 auf seiner Internetseite, dass der erste Strom-Bojen-Park in der Wachau eine wasserrechtliche Bewilligung erhalten habe. Acht Strom-Bojen sollen in der Donau installiert werden. Dafür ist eine Million Euro veranschlagt. Die Investoren kommen aus der Region: Weinbauern, Hoteliers, private Unternehmen, die ihren Strom selbst herstellen wollen. Im Herbst 2014 soll mit dem Bau begonnen werden. Seit 2006 entwickelt Aqua Libre die Strom-Boje, eine Idee von Fritz Mondl, die kinetische Energie der freien Strömung im Fluss zu nutzen. Mit bisher drei Prototypen in der Donau und vielen Versuchen in der Schifffahrtsversuchsanstalt wurde an der Leistungsausbeute, der Verlässlichkeit und Standfestigkeit gearbeitet.

Grundwassermessstelle 23/A,Wachau,Oberschule/04445 (47400486)

Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle 23/A,Wachau,Oberschule/04445 (47400486). Die Messstelle ist ein Bohrbrunnen. Es fehlen Messwerte von den Jahren 1921, 1944-1945, 1947-1949, 1952-1968, 1977, 1983.

Grundwassermessstelle Wachau (48490933)

Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle Wachau (48490933). Die Messstelle ist ein Schachtbrunnen. Es fehlen Messwerte von den Jahren 1974-1975, 1979, 1994, 2006.

Sachsenmilch Leppersdorf GmbH- Erweiterung der Betriebseinheit BE 5, Errichtung und Betrieb eines Aromenlagers

Die Sachsenmilch Leppersdorf GmbH in 01454 Wachau OT Leppersdorf, An den Breiten, beantragte mit Datum vom 25. März 2021 die Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; ber. 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3901) geändert worden ist, die wesentliche Änderung für die Erweiterung der Betriebseinheit BE 5, Errichtung und Betrieb eines Aromenlagers, am Standort 01454 Wachau OT Leppersdorf, An den Breiten, Gemarkung Leppersdorf, Flur 3037, Flurstücke 305, 308/1, 315/3, 486/2, 486/9, 486/12, 488/2, 489/2, 496/2 und 510. Das Vorhaben unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt nach Nummer 7.34.1 der Anlage 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Januar 2021 (BGBl. I S. 69) geändert worden ist.

"Wesentliche Änderung des Milchverarbeitungswerkes" der Firma Sachsenmilch Leppersdorf GmbH am Standort Wachau OT Leppersdorf

Die Sachsenmilch Leppersdorf GmbH in 01454 Wachau OT Leppersdorf, An den Breiten, beantragte mit Datum vom 20. Dezember 2022 die Genehmigung gemäß §§16 und 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) geändert worden ist, für die wesentliche Änderung des Milchverarbeitungswerkes in 01454 Wachau OT Leppersdorf, An den Breiten, durch die Errichtung und den Betrieb der Kälteanlage G zur Kaltwassererzeugung von Prozess- und Medienverbrauchern in den Produktionsbereichen Frische 2 und 3. Das Vorhaben unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt nach § 1 und den Nummern 7.34.1, 1.2.3.1 und 10.25 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I. S. 1440), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799) geändert worden ist. Mit der geplanten Änderung wird der Betriebsbereich der Kälteversorgung durch die Errichtung und den Betrieb der Kälteanlage G erweitert. Die Kälteanlage G wird auf dem Betriebsgelände errichtet und dient zur Erzeugung von Kaltwasser. Sie besteht aus 3 Kältemittelverdichtern sowie jeweils drei Verdunstungsverflüssigern, Ölkühlern, Abscheidern, Verbindungsrohrleitungen und Wärmetauschern. Die Anlage ist der Nummer 7.29.1 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung zuzuordnen. Für das Vorhaben war gemäß § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 i. V. m. § 7 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) durchzuführen.

Sachsenmilch Leppersdorf GmbH - Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Erweiterung der Betriebseinheit BE 9 durch Errichtung und Betrieb einer Kälteanlage

Die Landesdirektion Sachsen hat der Sachsenmilch Leppersdorf GmbH, An den Breiten, 01454 Wachau OT Leppersdorf, mit Datum vom 7. November 2023, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I S. 202) geändert worden ist, für die wesentliche Änderung zur Erweiterung der Betriebseinheit BE 9 durch Errichtung und Betrieb der Kälteanlage G zur Kaltwassererzeugung in 01454 Wachau OT Leppersdorf, An den Breiten, Gemarkung Leppersdorf, Flurstück 496/2 erteilt.

Sachsenmilch AG (2007)

Berichtsjahr: 2007 Adresse: An den Breiten - 01454 Wachau Bundesland: Sachsen Flusseinzugsgebiet: Elbe/Labe Betreiber: - Haupttätigkeit: Behandlung und Verarbeitung von Milch > 200 t/d

Sachsenmilch Leppersdorf GmbH (2010 - 2022)

Berichtsjahr: 2022 Adresse: An den Breiten - 1 01454 Wachau Bundesland: Sachsen Flusseinzugsgebiet: Elbe/Labe Betreiber: Sachsenmilch Leppersdorf GmbH Haupttätigkeit: Verbrennungsanlagen > 50 MW

Sachsenmilch Leppersdorf GmbH (2013)

Berichtsjahr: 2013 Adresse: An den Breiten - 01454 Wachau Bundesland: Sachsen Flusseinzugsgebiet: Elbe/Labe Betreiber: Sachsenmilch Leppersdorf GmbH Haupttätigkeit: Behandlung und Verarbeitung von Milch > 200 t/d

Einvernehmen zum Vorhaben "eine Geothermiebohrung in Wachau, Gemarkung Leppersdorf (Flurstück 119/2) “

Aktenzeichen: BASE21102/13 -A#0444 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrung in Wachau, Gemarkung Leppersdorf Das Sächsische Oberbergamt hat beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) mit Schreiben vom 16.05.2023 (Aktenzeichen: 2023/71) für eine Geothermiebohrung in Wachau, Gemarkung Leppersdorf (Flurstück 119/2) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrungsteufe von 135 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) kommt in seiner dem Schreiben des Sächsischen Oberbergamtes beigefügten Stellungnahme vom 04.05.2023 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Nach eigener Prüfung des BASE befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 194_00IG_K_g_SO (Kristallingestein). Gemäß der Stellungnahme des LfULG sei das Vorhaben zulässig, weil durch die geplante Bohrung keine Gesteinsschichten erheblich geschädigt würden, die einen langfristigen Schutz oder eine zusätzliche Barriere darunterliegender, für die Endlagerung geeigneter Schichten darstellten. Auf Grundlage der Ausführungen des Sächsischen Oberbergamtes und des LfULG sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für das oben genannte Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 02.06.2023 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

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