Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie (Anhang I) in Baden-Württemberg Natürliche Lebensraumtypen (LRT) von gemeinschaftlichem Interesse sind in Anhang I der Richtlinie aufgelistet. Für ihre Bewahrung oder Wiederherstellung in einem günstigen Erhaltungszustand müssen besondere Schutzgebiete ausgewiesen und Naturschutzmaßnahmen ergriffen werden. Baden-Württemberg ist Teil der kontinentalen biogeografischen Region und verfügt über eine reiche Naturausstattung. Von den 91 in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen, gibt es 53 (davon 14 prioritäre) in Baden-Württemberg. Sämtliche Lebensräume in Baden-Württemberg sind geprägt durch ihre Standortbedingungen sowie Jahrhunderte langes Einwirken des Menschen. Unter ihnen gibt es Lebensräume, die noch als naturnah oder weitgehend natürlich anzusehen sind wie z.B. naturnahe und natürliche Hochmoore. Sie kommen in Baden-Württemberg schwerpunktmäßig im Alpenvorland und im Schwarzwald vor. Andere LRT sind erst durch traditionelle Wirtschaftweisen des Menschen wie Mahd oder extensive Beweidung entstanden und prägen heute das Landschaftsbild vieler Regionen. Zu diesen Lebensräumen zählen beispielsweise artenreiche Borstgrasrasen, die in Baden-Württemberg vor allem im Schwarzwald, im Schwäbisch-Fränkischen Wald und im Odenwald verbreitet sind. Für einige LRT trägt Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung, wie für die Mageren Flachlandmähwiesen oder für die Wacholderheiden mit dem Verbreitungsschwerpunkt auf der Schwäbischen Alb. Diese unterschiedlichen Lebensräume beherbergen eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt. Eine Veränderung ihrer Standortbedingungen bewirkt eine Veränderung in der Artenzusammensetzung. Die Lebensräume spielen damit eine entscheidende Rolle für die Erhaltung und Entwicklung der biologischen und damit auch der genetischen Vielfalt unserer Natur und Kulturlandschaft.
Rechtsgrundlage: Gesetzlich geschützter Biotop § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG. Schutzintensität: relativ hoch. Gesetzlicher Schutz nach § 30 BNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich. Gesetzlicher Schutz nach § 24 NAGBNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich.
Am 2. Juli 2014 legte das Bundesamt für Naturschutz den ersten Grünland-Report für Deutschland vor. Aus dem Bericht geht hervor, dass in den Jahren 2009 bis 2013 das Grünland mit hohem Naturwert einen besorgniserregenden flächenmäßigen Verlust erlitten hat. Bundesweit ging das Grünland um 7,4 Prozent (82.000 Hektar) durch Intensivierung der Nutzung oder Umbruch zurück. Auch die qualitative Verschlechterung gibt Anlass zur Sorge: Durch Intensivierung der Landwirtschaft nehmen Intensivwiesen und Mähweiden gegenüber biologisch vielfältigeren Grünlandflächen immer höheren Flächenanteile ein. Nach Ansicht des BfN sollte insbesondere in FFH- und Vogelschutzgebieten sowie in weiteren sensiblen Gebieten (z.B. kohlenstoffreiche und erosionsgefährdete Gebiete) das Grünland unter strengen Schutz gestellt und eine Grünlandumwandlung bundesweit untersagt werden. Vor allem in Flussauen und auf Moorböden sollte ein generelles Grünlandumbruchverbot gelten. Bestehende Ackernutzungen in solchen Gebieten sind schrittweise in Dauergrünlandnutzung zu überführen. Ebenso setzt sich das BfN für eine bessere Förderung von Wanderschäfereien ein, um extensive Grünlandtypen wie Wacholderheiden, die von einer Beweidung abhängig sind, zu erhalten. Denn Grünland hat vielfältige Bedeutung für Erholung und Landschaftsbild, den Erhalt der biologischen Vielfalt und den Naturhaushalt (z.B. Bodenschutz). Vielfach unbekannt sind die positiven Wirkungen des Grünlandes für den Schutz des Klimas. Es wirkt für den Klimaschutz in zweierlei Weise.
Kommission Landwirtschaft am UBA will finanzielle Unterstützung stärker an Umweltauflagen binden 57 Milliarden Euro pro Jahr fließen aus öffentlichen Kassen in Europas Landwirtschaft. Sind diese Förderungen sinnvoll und wo sind Verbesserungen der EU-Förderpolitik angebracht? Und ist der Umweltschutz hinreichend abgesichert in der Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP)? Aus Sicht der Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU) sollte die anstehende GAP-Reformrunde umfassend genutzt werden, um die GAP für die Jahre 2014 bis 2020 deutlich zu optimieren: „Eine reformierte EU-Agrarpolitik sollte mit öffentlichen Geldern nur solche Landwirte fördern, die öffentliche Güter und Leistungen für die Gesellschaft erbringen. Dies heißt: Die Landwirtschaft muss sich in Zukunft stärker um den Schutz von Wasser, Klima, Luft und Artenvielfalt kümmern, wenn sie weiterhin gefördert werden soll.“, sagte KLU-Vorsitzender Lutz Ribbe. Um dies zu erreichen ist die Einführung einer strengen und verpflichtenden Ökologisierungskomponente innerhalb der 1. Säule für alle Landwirte, die weiterhin Direktzahlungen erhalten wollen, besonders wichtig. Hier schlägt die KLU vor Darüber hinaus seien extensiv genutzte Grünlandflächen (Calluna- und Wacholderheiden, Almen) in das Fördersystem der 1. Säule zu integrieren. Dies hätte den Vorteil, dass anders als bisher entsprechende Fördermaßnahmen nicht nur punktuell, sondern in der Fläche wirksam würden. Die Gelder der künftigen 2. Säule (Förderung der ländlichen Entwicklung, unter anderem Agrar-Umweltmaßnahmen) sind laut KLU zielorientierter und effizienter für die Bereitstellung öffentlicher Güter und Leistungen - mehr Umweltschutz - einzusetzen. Auch sollten sie regionale Besonderheiten hinsichtlich der naturräumlichen und agrarstrukturellen Gegebenheiten berücksichtigen. Damit der Erfolg der jetzt diskutierten GAP-Reform zu angemessener Zeit bewertet werden kann, schlägt die KLU vor, sechs Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele festzulegen, an denen sich die europäische Landwirtschaft im Jahr 2020 messen lassen muss - dazu gehören: eine gesteigerte Ressourceneffizienz, die Verminderung von Eutrophierung und Treibhausgasemissionen, sowie der Erhalt und die Steigerung der biologischen Vielfalt und der Bodenfruchtbarkeit. Der Präsident des Umweltbundesamtes Jochen Flasbarth begrüßte die Vorschläge der Kommission. Das vorgelegte Positionspapier sei ein fundierter und gut begründeter Beitrag zur Reform der EU-Agrarsubventionen: „Eine finanzielle Unterstützung für die Landwirte in der Europäischen Union ist weiterhin dann sinnvoll, wenn die landwirtschaftliche Produktion umweltfreundlicher wird und mehr auf Boden, Wasser, Luft und die Natur Rücksicht nimmt. Subventionen müssen durch eine besonders umweltverträgliche Landwirtschaft gerechtfertigt sein.“, so Flasbarth.
Projektförderung auf Grundlage der Naturpark-Handlungsprogramme
Projektförderung auf Grundlage der Naturpark-Handlungsprogramme
Projektförderung auf Grundlage der Naturpark-Handlungsprogramme
Die Gattung Myrmedobia wird als Untergattung gewertet ( Popov 2004). Vermehrte Nachweise besonders in Wacholderheiden durch gezielte Nachsuche. Erste Funde in Deutschland vor 1950. Sicherlich wurde die Art aufgrund der versteckten Lebensweise übersehen.
Itterbeck Es stellt eines der größten zusammenhängenden Sandheidegebiete im äußeren Westen Niedersachsens dar: Das Naturschutzgebiet „Itterbecker Heide" ist von bis zu fünf Meter hohen Binnendünen geprägt, auf denen im Wechsel Heiden, Trockenrasen, Silbergrasfluren, Birken- und Kiefernwald wachsen. Um den Erhaltungszustand des wertvollen Lebensraums für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten zu verbessern, werden derzeit im Rahmen des von der Europäischen Union geförderten Integrierten LIFE-Projektes „Atlantische Sandlandschaften“ umfassende Arbeiten durchgeführt. Der Landkreis Grafschaft Bentheim und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wollen so das vorhandene Mosaik von Lebensraumtypen aufwerten. Es stellt eines der größten zusammenhängenden Sandheidegebiete im äußeren Westen Niedersachsens dar: Das Naturschutzgebiet „Itterbecker Heide" ist von bis zu fünf Meter hohen Binnendünen geprägt, auf denen im Wechsel Heiden, Trockenrasen, Silbergrasfluren, Birken- und Kiefernwald wachsen. Um den Erhaltungszustand des wertvollen Lebensraums für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten zu verbessern, werden derzeit im Rahmen des von der Europäischen Union geförderten Integrierten LIFE-Projektes „Atlantische Sandlandschaften“ umfassende Arbeiten durchgeführt. Der Landkreis Grafschaft Bentheim und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wollen so das vorhandene Mosaik von Lebensraumtypen aufwerten. Das Naturschutzgebiet „Itterbecker Heide“ erstreckt sich über eine Fläche von rund 126 Hektar nordwestlich von Itterbeck im Landkreis Grafschaft Bentheim. Geprägt wird es von Dünen und sogenannten Stauchendmoränen – Landschaftsformationen, die einst durch Gletscherbewegungen in der Eiszeit entstanden sind. „Die hier vorhandenen nährstoffarmen Sandböden bieten ideale Voraussetzungen für zahlreiche schutzwürdige Biotoptypen wie Zwergstrauchheiden, Wacholderheiden oder Trockenrasen. Sie sind auf diese Weise Lebensraum zahlreicher zum Teil äußerst seltener Tier- und Pflanzenarten“, betont Sabrina Schäfer, beim NLWKN zuständig für die Umsetzung der aktuellen Maßnahme. Der durch jahrhundertelange Bewirtschaftung entstandene wertvolle Heidekomplex indes kann auf lange Sicht nur erhalten werden, wenn das Aufkommen von unerwünschtem Gehölzbewuchs verhindert wird. „Dies kann zum Beispiel durch die Beweidung mit Schafen und Ziegen und mittels maschineller Maßnahmen gelingen“, erklärt Christian Kerperin vom Landkreis Grafschaft Bentheim. Mit den seit Mitte Oktober 2018 laufenden Arbeiten in der Itterbecker Heide soll nun der Erhaltungszustand auf gleich vierzig Teilflächen von jeweils 400 bis 1000 Quadratmetern auf einen Schlag nachhaltig verbessert werden. Die betroffenen Areale sind auf einer etwa 20 Hektar großen Gesamtfläche verteilt. Im Fokus steht hierbei der Lebensraumtyp der Sandheiden, die durch die auf den Binnendünen wachsende charakteristische Krähenbeere gekennzeichnet sind. Zugleich sollen auch Binnendünen mit offenen Grasflächen, trockene Heiden sowie Wacholderheiden von der Maßnahme profitieren. Auf den Teilflächen wurde hierzu zunächst der bis zu 40 Jahre alte Kiefernbestand freigestellt oder stark aufgelichtet. „Auf etwa der Hälfte der bearbeiteten Flächen wird im nächsten Schritt nun zur Herstellung von Offenbodenstellen der Oberboden samt Vegetation bis auf den mineralischen Grund abgezogen“, so Sabrina Schäfer. Auf 600 m²etwa einem Drittel der Flächen werde danach die Krähenbeerenheide gemäht. Einzelne Strukturelemente aus Stammholz und Wurzelstubben sowie ausgewählte Totholzelemente verbleiben auf den Flächen. Das übrige Gehölz- und Schnittmaterial sowie der Oberboden werden abgefahren. „Durch diese Arbeiten gelangt letztlich wieder mehr Licht an den Boden, wovon die seltenen Tier- und Pflanzenarten der Itterbecker Heide langfristig profitieren werden“, sind sich die Fachleute der beiden beteiligten Naturschutzbehörden sicher. Christian Kerperin vom Landkreis Grafschaft Bentheim begleitet die Maßnahmenumsetzung vor Ort, um eine fachgerechte Umsetzung zu ermöglichen. Angesichts des ungewöhnlichen Anblicks von Baufahrzeugen im Naturschutzgebiet wirbt er für Verständnis: „Die derzeitigen Pflegemaßnahmen sind für den Erhalt und die Ausweitung der im Binnenland seltenen Krähenbeerenheiden enorm wichtig. Auch wenn schweres Gerät zum Einsatz kommt, werden die Arbeiten sehr behutsam und im Sinne der Schutzgebietsentwicklung durchgeführt.“
„Der Vertragsnaturschutz ist in Niedersachsen auf Erfolgskurs“, erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander in Hannover. „In diesem Jahr beteiligen sich landesweit bereits mehr als 1.800 niedersächsische Landwirte auf insgesamt 44.000 Hektar am Vertragsnaturschutz, rund 10 Millionen Euro werden ausgezahlt. Damit tragen die Landwirte zu einer nachhaltigen Stärkung der ländlichen Räume bei.“ So trafen sich am Dienstag Vertreter der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) und der Stadt Lingen zu einem Erfahrungsaustausch zum Thema Heidepflege durch Vertragsnaturschutz. Nach einer Einführung in das Projekt in der Bezirksstelle der Landwirtschaftskammer Emsland in Meppen folgte am frühen Nachmittag die Exkursion nach Wachendorf bei Lingen. Dort wurden Sandheideflächen in zwei Naturschutzgebieten besichtigt, die mit Schafen beweidet werden. Schäfer Heinz-Johann Zwafink erhält im Rahmen des „Kooperationsprogramms Naturschutz“ für die Pflege dieser Flächen eine finanzielle Unterstützung durch EU- und Landesmittel. Die Abwicklung dieser Förderung erfolgt durch die Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer im Auftrag des niedersächsischen Umweltministeriums. Die Grundlage für die Auswahl der zu fördernden Flächen schafft der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) landesweit in Zusammenarbeit mit den unteren Naturschutzbehörden. Das „Kooperationsprogramm Naturschutz“ umfasst niedersachsenweit in unterschiedlichen Förderkulissen nicht nur die Pflege von Sand- und Moorheiden sowie Magerrasen sondern z. B. auch die extensive Nutzung von Grünland, die Sicherung der Rastplätze von nordischen Gastvögeln wie Gänsen und Schwänen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen oder die Förderung von Ackerrandstreifen und seltenen Ackerwildkräutern. Der Vertragsnaturschutz als gemeinsames Angebot von Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörden in Niedersachsen ist damit ein wichtiger Baustein zur Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH- Richtlinie) und der Vogelschutzrichtlinie der EU. Die Vertragsflächen leisten nicht nur im aktuellen Jahr der Artenvielfalt, sondern auch darüber hinaus einen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität in Niedersachsen. Um den Erfolg der Maßnahmen zu beurteilen, führt der NLWKN in Niedersachsen auf Vertragsflächen Untersuchungen durch. Informationen über das „Kooperationsprogramm Naturschutz“: http://www.umwelt.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=2443&_psmand=10
Origin | Count |
---|---|
Bund | 22 |
Land | 54 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 10 |
Taxon | 1 |
Text | 30 |
unbekannt | 26 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 49 |
offen | 18 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 65 |
Englisch | 2 |
unbekannt | 3 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 3 |
Bild | 16 |
Datei | 1 |
Dokument | 12 |
Keine | 31 |
Webdienst | 5 |
Webseite | 28 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 48 |
Lebewesen & Lebensräume | 68 |
Luft | 20 |
Mensch & Umwelt | 67 |
Wasser | 42 |
Weitere | 63 |