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Aktuelles

Nach intensiven Arbeiten seitens der SenMVKU können nun auch unter den veränderten haushaltspolitischen Rahmenbedingungen des Doppelhaushalts 2026/2027 neue Förderwege für die BENE 2-Bewilligungsstelle erschlossen werden. Dank eines innovativen Förderschemas ist es uns gelungen, die BENE2-Förderung nun auf neuer Grundlage fortzusetzen. Ein neues Förderschema ermöglicht es uns, EU-Mittel direkt für neue Projekte bereitzustellen. Die Mittel werden dem Land Berlin nach erfolgreichem Abschluss und Abrechnung der geförderten Vorhaben nachträglich erstattet. Dadurch können wir die Bearbeitung von Förderanträgen fortsetzen und die EFRE-Mittel zeitnah sowie zielgerichtet für die Transformation der Stadt und den Klimaschutz sowie die Klimaanpassung einsetzen. Allerdings kann die neue Förderpraxis unter Umständen eine geringere Förderquote als beantragt bedingen. Aktuell werden Anträge im Rahmen des Windhundprinzips unter Berücksichtigung der Priorität eines schnellen EFRE-Mittelzugangs bis zur maximal vom Haushaltsgesetz vorgesehenen Grenze bearbeitet. Sobald eine Erweiterung dieses Rahmens erforderlich wird, prüfen wir selbstverständlich weiterhin die Möglichkeiten eines Nachtragshaushalts oder eine Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses. Für bereits bewilligte Projekte ändert sich nichts: Sie können wie geplant weiter umgesetzt werden. Sollten sich bei einzelnen Vorhaben Verzögerungen ergeben, die eine Mittelverschiebung ins Jahr 2027 erforderlich machen, bitten wir Sie, uns dies frühzeitig mitzuteilen. So können wir gemeinsam die bestmögliche Lösung prüfen und die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel optimal planen. Am 20. März 2026 setzten Senatorin Ute Bonde, Staatssekretär Andreas Kraus, Bezirksstadträtin Dr. Saskia Ellenbeck und Christoph Schmidt, Geschäftsführer der Grün Berlin GmbH, mit dem ersten Spatenstich den Auftakt zur umfassenden Neugestaltung des Platzes der Luftbrücke und der angrenzenden Straßen. Die im Rahmen des BENE2 umgesetzte Neugestaltung ist Teil eines ganzheitlichen Nachhaltigkeitskonzepts. Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen die Umwandlung bislang stark versiegelter Verkehrsflächen in attraktive, begrünte Aufenthaltsräume und ein zukunftsweisendes Regenwassermanagement. Zusätzlicher Schatten durch neu gepflanzte Bäume und neue Grünflächen helfen, den Platz im Sommer zu kühlen. Das auf der neu gestalteten Fläche anfallende Regenwasser wird direkt vor Ort genutzt, wodurch die Berliner Mischwasserkanalisation künftig entlastet werden soll. Gemeinsam mit aufbereitetem Trinkwasser soll das Regenwasser künftig einen Brunnen im Zentrum des neu gestalteten Platzes speisen. Dadurch wird der Platz an heißen Tagen zusätzlich gekühlt. Bei Starkregenereignissen kann der leicht vertiefte Kern des Platzes kurzfristig Wasser aufnehmen, welches zum Schutz vor Überflutungen im Anschluss kontrolliert abfließen kann. Das gestalterische Konzept wurde in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit Berliner Bürger:innen, lokalen Gewerbetreibenden und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) entwickelt. Das im Dezember 2024 bewilligte Vorhaben wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und des Landes Berlin im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2, 2349-B4-S) umgesetzt und soll bis 2028 in mehreren Bauabschnitten fertiggestellt werden. Die Landesmittel, die zur Umsetzung des BENE 2 bisher unmittelbar im Haushaltsplan zur Verfügung standen, wurden mit Verabschiedung des Berliner Haushaltsgesetzes 2026/27 stark gekürzt. Die Antragstellenden und Interessierten mit angenommener Projektskizze werden möglichst zeitnah und projektbezogen zu möglichen alternativen Perspektiven zur Förderung bereits beantragter oder als Skizze eingereichter Vorhaben kontaktiert. Einen wichtigen Beitrag soll die Nutzung von Bundesmitteln leisten, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bereitgestellt werden. Die erforderliche Umsteuerung des Programms wird voraussichtlich noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Die Förderaufrufe sind weiterhin ausgesetzt. Wir bedanken uns bei allen Begünstigten und Antragstellenden für die Geduld. Am 15.01.2026 fand die Abschlusspräsentation zum Projekt „Machbarkeitsstudie für ein nachbarschaftsübergreifendes Regenwassermanagement und damit verbundene Maßnahmen zur Klimaanpassung auf dem Standort der BIM an der Jüterboger Straße und auf den denkmalgeschützten Friedhöfen an der Bergmannstraße des EVFBS“ (Förderkennzeichen: 2043-B4-M) statt. Als Durchführungsort wurde das 20 ha große Friedhofsareal des Evangelischen Friedhofsverband Berlin Stadtmitte und das angrenzende 11 ha große Grundstück des Landes Berlin (SILB) an der Jüteborger Straße 3 ausgewählt. Es wurden verschiedene Maßnahmepakete ausgearbeitet (Abkopplung vom Mischkanalnetz, Bau einer Zisterne, Bewässerungskonzept und Entsiegelung), um das anfallende Regenwasser von den Dachflächen der stark versiegelten Liegenschaft zum Friedhofsareal zu leiten und zu speichern. Zusätzlich wurde eine Potentialermittlung für weitere Aspekte zur Anpassung an den Klimawandel ausgearbeitet, unter anderem eine Förderung von Lebensraum- und Abkopplungspotentialen, Erfassung von klimaangepassten Baumstandorte sowie Ermittlung von Wasserrückhaltepotentialen und dezentraler Regenwasserversickerung. Die erfolgreich abgeschlossene Machbarkeitsstudie zeigt eindrucksvoll, wie zukünftig nachbarschaftsübergreifende Regenwasserbewirtschaftung gezielt umgesetzt und der Ausbau der Schwammstadt gefördert werden kann. Am 18. 12.2025 hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Haushaltsgesetz für die Jahre 2026/2027 beschlossen. Die Ergebnisse und Mittelfestlegungen werden aktuell im Hinblick auf die künftige Umsetzung vom BENE 2 geprüft. Vor diesem Hintergrund werden die Förderaufrufe derzeit ausgesetzt. Eine Information folgt zeitnah zu Jahresbeginn 2026. Die EU-Schwellenwerte werden zum 01.01.2026 leicht sinken. Die ab Januar 2026 geltenden Schwellenwerte wurden am 23.10.2025 im Amtsblatt der EU (OJ L – 2025/7079) veröffentlicht. Mit den Verordnungen (EU) 2025/2150 – 2152 vom 22. Oktober 2025 gelten ab dem 01.01.2026 folgenden Schwellenwerte: Anwendungsbereich Bis 31.12.2025 Ab 01.01.2026 Klassische Richtlinie (2014/24/EU) Bauleistungen 5.538.000 EUR 5.404.000 EUR Liefer-/Dienstleistungen – zentrale Regierungsbehörden 143.000 EUR 140.000 EUR – übrige öffentliche Auftraggeber 221.000 EUR 216.000 EUR Konzessionen (2014/23/EU) Konzessionen 5.538.000 EUR 5.404.000 EUR Sektorenrichtlinie (2014/25/EU) Bauleistungen 5.538.000 EUR 5.404.000 EUR Liefer-/Dienstleistungen 443.000 EUR 432.000 EUR Vom 13. bis 17. Oktober 2025 findet die Aktionswoche „Berlin spart Energie“ statt. Mit rund 50 Präsenz- und Online-Veranstaltungen bietet die Aktionswoche praxisnahe Einblicke in Projekte und Lösungen der Berliner Energiewende und lädt dazu ein, sich zu aktuellen Themen, Projekten und Debatten zu informieren und auszutauschen. Das Programm wird von rund 50 Institutionen getragen und deckt alle zentralen Bereiche von Energiewende und Klimaschutz ab – von Bauen und Sanieren über Energiewirtschaft, Wärmeversorgung und Photovoltaik bis hin zu Energieberatung, Bildung und Kommunikation. Besonders im Fokus stehen Berliner Erfolgsgeschichten im Energiesparen und Klimaschutz. Daher wird u.a. das BENE-Vorhaben zur energetischen Sanierung am Oberstufenzentrum für Technische Informatik, Industrieelektronik und Energiemanagement vorgestellt (BENE1-Förderkennzeichen 1345-R2-G; BENE2-Förderkennzeichen 2284-B1-G). Im Rahmen einer Führung am 15.10.2025 von 15:30 bis 17:30 Uhr werden die dort umgesetzten Sanierungsmaßnahmen präsentiert und deren Einsparungspotentiale erläutert, darunter u.a. die Sanierung und Dämmung des Dachs und der Fassade, die Anpassung der Heizungsanlage sowie die Installation einer PV-Anlage. Das umfangreiche Programm der Aktionswoche „Berlin spart Energie“ 2025 umfasst viele weitere Informations-, Bildungs- und Vernetzungsformate sowie Führungen und Exkursionen, die die Vielfalt der Berliner Energiewende erlebbar machen. Alle Programmpunkte sind auf www.berlin-spart-energie.de abrufbar, wo auch die kostenfreie Anmeldung erfolgt. Am 22. Juli 2025 wurde seitens des Senats der Haushaltsgesetzentwurf für den Doppelhaushalt 2026/2027 beschlossen, der nun an den Haushaltsgesetzgeber, das Abgeordnetenhaus von Berlin, zur Beschlussfassung des Gesetzes (voraussichtlich bis Ende des Jahres) weitergeleitet wird. Durch die erforderliche Konsolidierung kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) 2 nicht im vorgesehenen Umfang / vorgesehener Form fortgeführt werden kann. Trotz der herausfordernden Lage besteht nach wie vor ein sehr großes Interesse an der erfolgreichen Umsetzung möglichst vieler Vorhaben für den Klima- und Umweltschutz. Über die Auswirkungen auf Ihr konkretes Vorhaben werden Sie durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie den Programmträger informiert. Bei weiteren Fragen stehen die B.&S.U. und das Team in der SenMVKU Ihnen gerne zur Verfügung. Am 5. Mai 2025 fand im Rahmen der Berliner Energietage die digitale Veranstaltung des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit rund 140 Teilnehmenden statt. Im Mittelpunkt standen Investitionen in Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen als wirtschaftlicher Impuls für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg. Anhand von Praxisbeispielen wie dem Treptower Park und dem Friedrichstadt-Palast wurde sowohl aufgezeigt, welchen Beitrag grüne Infrastruktur zur Verbesserung des Mikroklimas leistet und somit soziale als auch gesundheitliche Vorteile bietet als auch durch adäquate Klimaschutzmaßnahmen erhebliche Energieeinsparungen durch moderne Technologien wie PV-Anlage, Wärmepumpe und Latentwärmespeicher ermöglicht werden können. „Jeder investierte Fördereuro ist ein gut investierter Euro“ betonte Prof. Dr. Hirschl, als er die positiven wirtschaftlichen Effekte des BENE erläuterte und hierbei die positiven Effekte der regionalen Wertschöpfung, Steuerrückflüsse und die Schaffung von Arbeitsplätzen betonte. Neben den Einsparungen durch Klimaschutzmaßnahmen lässt sich somit auch der ökonomische Nutzen von Anpassungsmaßnahmen beziffern, etwa durch vermiedene Gesundheitskosten oder geringere Ausgaben für Wasserrückhalt. Auf diese Weise lassen sich Folgekosten des Klimawandels wirksam reduzieren. Auch die Berliner Bevölkerung weiß die Investitionen in Klimaanpassung, mehr Biodiversität und grüne Stadträume – insbesondere vor dem Hintergrund der Zunahme klimabedingter Belastungen – zunehmend zu schätzen. Die Präsentationen stehen Teilnehmenden online zur Verfügung: Zur Veranstaltung auf energietage.de Wir danken allen Beteiligten für ihre Beiträge und den Teilnehmenden für das große Interesse. Die Veranstaltung hat einmal mehr gezeigt, dass Klimaschutz und Klimaanpassung nicht nur ökologisch notwendig, sondern auch ökonomisch unerlässlich sind. Am 5. Mai 2025 von 10:30 bis 12:00 Uhr präsentiert sich das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung auf den Berliner Energietagen. Die Veranstaltung mit dem Titel „Wirtschaftliche Impulse durch Klimaschutz und Klimaanpassung im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE)“ wird vom Programmdienstleister B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) durchgeführt. Anhand von Projektbeispielen wird aufgezeigt, wie durch BENE geförderte Investitionen in Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen wirtschaftliche Impulse für die Region Berlin-Brandenburg setzen können. Zusätzlich präsentiert das IÖW Forschungsergebnisse zu regionalökonomischen und volkswirtschaftlichen Effekten solcher Maßnahmen. Für weitere Informationen und zur Anmeldung besuchen Sie bitte die offizielle Webseite der Berliner Energietage . (Eventnummer D.129) Am 12.03.2025 fiel am Schiffbauerdamm der Startschuss für die Machbarkeitsstudie zu einem wasserstoffbetriebenen Löschboot. Die Studie wird von der Berliner Feuerwehr gemeinsam mit dem Fachbereich Entwurf und Betrieb Maritimer Systeme der Technischen Universität Berlin (TU-EBMS) im Rahmen des BENE 2-Vorhabens „navisH2“ (2032-B6-A und 2070-B6-A) durchgeführt. Mit Unterstützung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Berlin soll ein technisch ausgereiftes Konzept für den Bau eines weltweit bislang einzigartigen Löschbootes mit kombiniertem Brennstoffzellen- und batterieelektrischem Antrieb entwickelt werden. Im Rahmen der Kick-Off Veranstaltung wünschten Britta Behrendt, Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt, Christian Hochgrebe, Staatssekretär für Inneres und Dr. Severin Fischer, Staatssekretär für Wirtschaft, Energie und Betriebe gutes Gelingen und hoben die Innovationskraft des Projektes hervor. Weitere Informationen finden Sie hier und hier. Die Sanierung der Louise-Schroeder-Schule in Berlin-Lichterfelde (Förderkennzeichen: 2002-B1-G) ist erfolgreich abgeschlossen. Im Rahmen der BENE2-Förderung wurde von der BIM Berliner Immobiliengesellschaft am Oberstufenzentrum für Bürowirtschaft und Verwaltung eine hochmoderne, vorgehängte Fassade mit Photovoltaikmodulen installiert. Außerdem wurde die Energieverteilung durch einen hydraulischen Abgleich optimiert. Durch die Sanierung können nun 317 MWh Primärenergie jährlich eingespart werden und die Schule reduziert ihre Treibhausgasemissionen um rund 66 Tonnen CO₂-Äquivalente pro Jahr. Mehr Informationen finden Sie hier. Am Dienstag, 14. Januar 2025, hat der Berliner Senat die sogenannte Investitionsplanung 2024 bis 2028 beschlossen. Diese Investitionsplanung gibt eine Übersicht über Vorhaben, die der Senat für Berlin in den nächsten Jahren in Angriff nehmen will. Wie Sie der Presse entnehmen konnten, werden an vielen Stellen Einsparungen vorgenommen, dies betrifft auch den Klimaschutz und den Umweltschutz. BENE 2 ist von den Kürzungen der Investitionsplanung betroffen. Generell wird die Landesbeteiligung an BENE 2 geringer ausfallen müssen als ursprünglich geplant. Konkrete Entscheidungen für den Doppelhaushalt 2026/ 2027 sind aber noch nicht getroffen worden. Es ist daher auch noch denkbar, dass die avisierten Kürzungen doch nicht vom Haushaltsgesetzgeber beschlossen werden. Das wird sich erst im Jahresverlauf 2025 zeigen. Was bedeutet das für Sie? …falls Sie bereits eine Bewilligung erhalten oder einen Änderungsantrag gestellt haben: Sie können Ihr bewilligtes Vorhaben weiter wie bewilligt umsetzen. Allerdings müssen wir Sie im Fall von Änderungsanträgen um etwas Geduld bitten; wir machen aktuell einen internen „Kassensturz“, um die Förderung unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen neu auszurichten. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir Ihnen bei geplanten Mittelverschiebungen weniger flexibel entgegenkommen können. Wenn Sie Mittel beispielsweise im laufenden Jahr 2025 nicht verausgaben, ist nicht gewährleistet, dass die restlichen Mittel in das Folgejahr übertragen werden können. Sie müssten dann entsprechend mehr Eigenmittel einsetzen. …falls Sie einen Erstantrag gestellt haben oder einen Antrag vorbereiten: Gerne bearbeiten wir Ihre gestellten Anträge. Allerdings muss geprüft werden, ob eine höhere Eigenbeteiligung als bisher geplant erbracht werden kann. Die B&SU wird Sie im Rahmen der Antragsprüfung zu dieser Frage kontaktieren. …falls Sie eine neue Projektskizze einreichen möchten: Jederzeit gerne. Die Aufrufe sind weiterhin geöffnet, allerdings müssen die geplanten Budgets und die möglichen Förderquoten angepasst werden. Die in den Förderaufrufen genannten maximalen Förderquoten werden unter den gegebenen Bedingungen nicht mehr realisierbar sein. Wir bitten Sie um etwas Geduld, da die Bearbeitung nicht immer zeitnah erfolgen kann. Herzlichen Dank! Wir alle arbeiten mit Hochdruck daran, Ihren Interessen entgegenzukommen. Die eingangs genannte Investitionsplanung ist Ihrem Namen nach vorläufig – es handelt sich um eine Planung. Diese wird erst in später folgenden Verhandlungen für den Berliner Doppelhaushalt konkretisiert werden. Wir sind zuversichtlich, Lösungen zu finden, um Ihnen mit BENE 2 weiterhin eine attraktive Projektförderung im Klima- und Umweltschutz bieten zu können. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Haben Sie ein innovatives Klimaschutzprojekt in Berlin realisiert oder geplant? Dann bewerben Sie sich jetzt auf einen der traditionsreichsten Klimaschutzpreise der Stadt und werden Sie Klimaschutzpartner des Jahres 2025. Hier geht’s zur Bewerbung: www.klimaschutzpartner-berlin.de Bewerbungsschluss ist der 25. April 2025. Im Förderschwerpunkt 1 ermöglicht der Förderaufruf „Energieeffizienz – beihilferelevante Vorhaben“ die Förderung von Projekten, deren Antragsteller wirtschaftlich tätig sind. Innerhalb dieses Förderaufrufs wird zwischen zwei Antragstellergruppen unterschieden. Die Antragstellergruppe 1 umfasst Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie des Groß- und Einzelhandels. Die Antragstellergruppe 2 schließt unter anderem Kultur- und Sporteinrichtungen ein. Für beide Antragstellergruppen sind energieeffiziente Maßnahmen zur Optimierung, zum Austausch oder zum Umbau bestehender technischer Anlagen förderfähig. Zusätzlich sind für die Antragstellergruppe 2 auch Maßnahmen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung förderfähig. Projektskizzen können bis zum 31.12.2027 eingereicht werden. Den Aufruf und weitere Informationen zum Förderschwerpunkt finden Sie hier . Ute Bonde überreichte am 07.10.2024 an Vertreter:innen der Bezirke Spandau, Pankow, Lichtenberg und Charlottenburg-Wilmersdorf die Auszeichnung des European Energy Award sowie an die Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg eine Anerkennung zur Teilnahme am Pilotvorhaben „Anwendung des European Energy Award in den Berliner Bezirken“. Der European Energy Award ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, welches in mehr als 1.500 Kommunen in 16 Ländern Europas zu Energieeffizienz und Klimaschutz beiträgt. In Berlin konnten sieben Bezirke das Verfahren mithilfe einer Förderung im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung in Ko-Finanzierung durch die Europäische Union erfolgreich durchlaufen. BENE ermöglicht auch in seiner zweiten Förderperiode die erstmalige Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen, z. B. von Eco-Management and Audit Scheme (EMAS gemäß Verordnung (EG) Nr. 1221/200916). Weitere Informationen und Hinweise zur Antragstellung erhalten Sie hier . Im Förderschwerpunkt 1 werden mit dem Aufruf „Beihilfefreie Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebereich“ die Förderaufrufe 1.3 bis 1.6 sowie 1.8.1 bis 1.8.3 vereint. In diesem Zusammenhang wurden anstelle der bisherigen Orientierungsfördersätze maßnahmenspezifische Förderquoten zur Orientierung festgelegt und dabei eine Abstufung unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten und Randbedingungen bei verschiedenen Antragstellenden vorgenommen. Die inhaltlichen Vorgaben und Hinweise wurden maßnahmenspezifisch gebündelt. In Bezug auf die zur Projektskizze anzugebenden Informationen und einzureichenden Unterlagen wurden die Anforderungen reduziert. Projektskizzen können bis zum 31.12.2026 eingereicht werden. Den Aufruf und weitere Informationen zum Förderschwerpunkt finden Sie hier . Im Rahmen eines durch das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung geförderten Vorhabens (Förderkennzeichen 1256-R2-K) installierte der Friedrichstadt-Palast unterstützt mit REACT-EU-Mitteln eine innovative Kombination aus Photovoltaikanlage, Wärmepumpe und Latentwärmespeicher. Durch diese umfangreichen, energetischen Maßnahmen wird der Friedrichstadt-Palast zum Vorreiter in der Kulturlandschaft der Hauptstadt. Vorgestellt wurde das abgeschlossene Vorhaben am 9. Juli 2024 bei einem offiziellen Termin mit der Staatssekretärin Frau Behrendt. Hier konnte u.a. die Photovoltaikanlage besichtigt werden, die sich nun über 1.400 Quadratmeter der Dachfläche erstreckt. Dies entspricht ca. 70 % der verfügbaren Dachflächen und deckt etwa 12 Prozent des Jahres-Elektroenergieverbrauches des Friedrichstadt-Palastes. Auch die Antriebsenergie der Wärmepumpe, die gegenüber wird regenerativ über Photovoltaik erzeugt und das Dreifache an Wärme als konventionelle Heizsysteme. Durch die installierten Energieeffizienzmaßnahmen können pro Jahr rund 400 Tonnen CO₂ eingespart werden. Mehr Informationen sowie einen Kurzfilm zu den umgesetzten energetischen Maßnahmen finden Sie hier. Am vergangenen Freitag (31.05.2024) fand die feierliche Wiedereröffnung des energetisch sanierten Campus der Evangelischen Hochschule Berlin statt, bei der auch Ute Bonde, die neue Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrem Grußwort zur erfolgreichen Projektumsetzung gratulierte. Mit fast 11,6 Millionen Euro bewilligten förderfähigen Ausgaben handelt es sich hierbei um eines der größten Sanierungsprojekte des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE), welches in Ko-Finanzierung durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität Berlins ist. Auch in der aktuellen Förderperiode werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung gefördert. Informationen zu Fördermöglichkeiten im Folgeprogramm BENE 2 erhalten Sie hier. Die Europäische Kommission hat die Anhebung des Höchstbetrags pro Unternehmen über drei Jahre von (dem seit 2008 geltenden Höchstbetrag) 200.000 Euro auf 300.000 Euro beschlossen, um der Inflation Rechnung zu tragen. Dieser neue Höchstbetrag gilt ab dem 01.01.2024 bis vorerst 31.12.2030 und wir werden diesen in BENE 2 anwenden. Ebenfalls neu ist die Regelung, dass nun nicht mehr rückwirkend 3 Steuerjahre betrachtet werden, innerhalb derer Sie bzw. Ihr Unternehmen De-minimis-Hilfen erhalten hat (bspw. 01.01.2021 – 31.12.2023), sondern nach einem rollierenden Verfahren ab dem Zeitpunkt der Bewilligung rückwirkend drei Jahre betrachtet werden. Wir werden alle unsere Veröffentlichungen an die neue Regelung zeitnah anpassen. Nachzulesen unter: „Allgemeine De-minimis-VO“, Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen. Und in einem Rundschreiben der Berliner Wirtschaftsverwaltung: Das Rundschreiben SenWiEnBe Nr. 1/2024 zur aktuellen De-minimis-Verordnungen finden Sie hier (Rundschreibendatenbank des Landes Berlin – Rundschreibendatenbank des Landes Berlin – Berlin.de). Für die Handlungsräume der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative (Infos zur GI finden Sie hier ) stellt BENE 2 gesonderte Budgets bereit. Die neuen Förderaufrufe in den Förderschwerpunkten 4 „Anpassung an den Klimawandel“ und 5 „Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung“ ermöglichen die Einreichung von Projektskizzen für diese Handlungsräume bis zum 30.06.2025. Detaillierte Informationen zu den Förderaufrufen und den Förderbedingungen haben wir Ihnen im jeweiligen Förderschwerpunkt bereitgestellt. Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung Wir freuen uns über einen gelungenen Auftakt für das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung in der zweiten Förderperiode und danken insbesondere dem Berliner Ensemble für die wertschätzende Gastgeberrolle. Gerne können Sie die Aufzeichnung der Veranstaltung unter YouTube abrufen und sich weiterhin zur Programmatik und dem Antragsprocedere des BENE 2 informieren. Wir danken allen Beteiligten für den anregenden Austausch und freuen uns auf die gemeinsame Arbeit an den Zielsetzungen der Berliner Umweltförderung. Zum BENE 2-Förderportal

Wildtierinformationssystem der Länder Deutschlands (WILD)

Das bundesweite Monitoringprogramm WILD wurde auf der Grundlage einheitlich angewandter Methoden als dauerhafter Baustein der ökologischen Umweltbeobachtung eingerichtet. Die Erarbeitung einer reproduzierbaren und zuverlässigen Datenbasis für wissenschaftliche Forschung zielt darauf ab, Strategien zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung von Tierpopulationen zu entwickeln. Bestandsdichten und -entwicklungen im Zusammenhang mit relevanten populationsökologischen Daten werden für Feldhase, Rotfuchs, Dachs, Rebhuhn und Rabenkrähe erfasst und dargestellt. Diese Darstellungen dienen als Informationsbasis für jagdpolitische und naturschutzrelevante Entscheidungen in Deutschland. Insbesondere der Einfluss der Jagd auf die Populationsentwicklung dieser Spezies soll abgeschätzt und die Erfüllung oder Nichterfüllung des Anspruches auf Nachhaltigkeit zukünftig eindeutig dokumentiert werden. Die Daten sollen zudem als Grundlage zukünftiger Roten Listen Verwendung finden. Die Datenerhebung erfolgt zum einen methodisch in ausgewählten Referenzgebieten, zum anderen durch möglichst flächendeckende Einschätzungen. Hierbei ist WILD in Niedersachsen eng an die WTE angebunden. Die Aufgabenbereiche des IWFo als einen von drei WILD -Zentren für Deutschland sind die Mitarbeit in der Projektkonzeption und -koordination sowie die Betreuung der Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Hessen.

LANUK aktualisiert Blaue Richtlinie: Grundlage für die Fließgewässer von morgen

Klimawandel, Niedrigwasser, Hochwasserereignisse und Biodiversitätsverlust verändern die Anforderungen an Flüsse und Bäche in Nordrhein-Westfalen – das LANUK aktualisiert die Blaue Richtlinie als eine zentrale Grundlage für naturnahe Gewässerentwicklung Flüsse und Bäche in Nordrhein-Westfalen müssen künftig stärker auf extreme Wasserstände vorbereitet werden: längere Niedrigwasserperioden, zeitweise trockenfallende Gewässerabschnitte und extreme Hochwasserereignisse verändern die Anforderungen an die Gewässerunterhaltung und den Gewässerausbau. Um diesen und anderen aktuellen Herausforderungen zu begegnen, arbeitet das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) derzeit an der Aktualisierung der sogenannten Blauen Richtlinie. Sie ist seit vielen Jahren eine zentrale fachliche Grundlage für die naturnahe Entwicklung von Fließgewässern in Nordrhein-Westfalen. Zum Start der zweitägigen Fachtagung „Lebendige Gewässer – Renaturieren. Wiederherstellen. Zukunft gestalten!“, die heute (Mittwoch, 1. Juli 2026) in Düsseldorf begonnen hat, erklärte die Präsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima: „Unsere Flüsse und Bäche sind Lebensadern unserer Landschaften. Sie prägen Ökosysteme, sichern Biodiversität und beeinflussen unser Klima. Aktuell sind aber nur rund zehn Prozent der Oberflächengewässer in NRW in einem guten ökologischen Zustand. Viele Gewässer sind über Jahrzehnte hinweg begradigt und verbaut worden. Sie haben dadurch ihre natürliche Dynamik verloren – und mit ihr wichtige ökologische Funktionen.“ Der Gewässerschutz müsse heute mehr denn je alle Informationen integral betrachten. Es brauche belastbare Daten und fachliche Instrumente, die vor Ort praktisch anwendbar sind, erklärte Elke Reichert. „Die gute Nachricht: Wir wissen heute sehr viel besser als noch vor einigen Jahren, wie Renaturierungsmaßnahmen nachhaltig gelingen können. Wandernde Fischarten, wie der Lachs oder der Maifisch, können inzwischen wieder in viele Laichgewässer in NRW aufsteigen, ohne an Querbauwerken aufgehalten zu werden“, führt Elke Reichert als einen Nachweis erfolgreichen Handelns an. Für den nächsten Bewirtschaftungsplan nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie für die Jahre 2028 bis 2033 wertet das LANUK seine umfangreichen Daten aus: Betrachtet werden 1.684 Fließwasserkörper sowie 49 Seen und Talsperren. Die Bewertung der Wasserqualität basiert auf Messergebnissen aus den Jahren 2019 bis 2024. Insgesamt fließen rund 830.000 Einzelmesswerte in die Auswertung ein. Die -Wasserrahmenrichtlinie hat als Ziel, die Gewässer in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu bringen. Dafür reicht es nicht aus, einzelne Messwerte zu betrachten. Entscheidend ist es, die unterschiedlichen Ergebnisse miteinander zu vernetzen. Dabei wird nach den Stoffen geschaut, die ein Gewässer belasten können. Ebenso wichtig sind die Struktur eines Gewässers und die möglichst naturnahe Entwicklung von Ufern, Sohlen und Auen. All das beeinflusst, welche Tier- und Pflanzenarten vorkommen und ob Fische und andere Organismen ohne Hindernisse im Gewässer wandern können. Das LANUK-Monitoring erfasst und beurteilt deshalb chemische, ökologische sowie hydromorphologische Qualitätskomponenten. Auf der Grundlage dieser fachlichen Bewertungen können gezielte Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Strukturelle Maßnahmen leisten dabei einen entscheidenden Beitrag zur Erfüllung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie. In Nordrhein-Westfalen gibt es seit über 40 Jahren die sogenannte Blaue Richtlinie. Sie beschreibt, wie naturnahe Fließgewässer geschützt und strukturell beeinträchtigte Fließgewässer möglichst naturnah weiterentwickelt werden können und unterstützt damit die Ziele der europäischen Richtlinie für nordrhein-westfälische Fließgewässer. Die derzeit gültige sechste Auflage der Blauen Richtlinie wurde im Jahr 2010 eingeführt. Seitdem haben sich rechtliche Anforderungen, fachliche Standards und der Kenntnisstand weiterentwickelt. Die Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass es einen Bedarf gibt, die Blaue Richtlinie wieder auf den allgemein anerkannten Stand zu bringen, nicht nur, um Ihre Anwendung praktikabler zu machen, sondern auch um Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer in NRW effizient und zielgerichtet umsetzen zu können. Die Aktualisierung verfolgt einen holistischen Ansatz: Fließgewässer und Auen werden als zusammenhängendes System betrachtet. Wasserwirtschaftliche, naturschutzfachliche, klima- und hochwasserbezogene Belange werden dabei integriert, um widerstandsfähige und klimaresiliente Gewässerlandschaften zu fördern. Ziel ist es, den Akteuren vor Ort zu helfen, ein modernes und praxisorientiertes Instrument für die nachhaltige und effiziente naturnahe Entwicklung von Fließgewässerlandschaften an die Hand zu geben. Die Projektarbeiten zur Aktualisierung der Blauen Richtlinie haben im Oktober 2025 begonnen und sollen im Oktober 2027 abgeschlossen werden. Die Projektkoordination liegt im LANUK. Begleitet wird die Überarbeitung durch Arbeitsgruppen mit Fachleuten aus Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Natur- und Bodenschutz, Fischerei und Kommunen. Dadurch sollen Aktualität, Umsetzbarkeit und Akzeptanz der neuen Fassung gesichert werden. Auf der Fachtagung „Lebendige Gewässer – Renaturieren. Wiederherstellen. Zukunft gestalten!“ stellt das LANUK den aktuellen Stand der Arbeiten, die Ziele und die geplanten Neuerungen der siebten Auflage der Blauen Richtlinie vor. Weitere Programmpunkte befassen sich mit frei fließenden Gewässern, ökologischer Aufwertung von Fließgewässerlandschaften, Niedrigwasser, Sedimentmanagement und konkreten Renaturierungsmaßnahmen wie zum Beispiel der Südlichen Düssel oder dem Murbach, einem Zufluss der Wupper. Die Veranstaltung zeigt damit, wie fachliche Daten, europäische Anforderungen und praktische Gewässerentwicklung zusammengeführt werden können. Öffentlich verfügbare wasserwirtschaftliche Daten stellt das Land Nordrhein-Westfalen unter anderem über das Fachinformationssystem ELWAS-WEB und weitere Open-Data-Angebote bereit. Genutzt werden sie von Behörden, Wasserverbänden, Planungsbüros, Kommunen und der interessierten Öffentlichkeit bei der Einordnung des Gewässerzustands und der Planung von Maßnahmen. Informationen zum Zustand der NRW-Gewässer: https://www.flussgebiete.nrw.de/ Hintergrundinformationen zur Wasserrahmenrichtlinie: https://www.lanuk.nrw.de/themen/wasser/wasserrahmenrichtlinie Weitere Informationen zur Gewässermorphologie: https://www.lanuk.nrw.de/themen/wasser/fluesse-baeche-und-seen/gewaessermorphologie zurück

Kreis Herford: Jagdbezirke

Im Kreisgebiet wird die Jagd in Jagdbezirken ausgeübt. Die Fläche der jagdlich nutzbaren Fläche beträgt rund 32.000 Hektar. Die Grundeigentümer (Bund, Land, Kommunen, private Eigentümer) verwalten Jagdflächen, die über 75 Hektar groß sind. Die Grundstückseigentümer, die in einer sogenannten Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen sind, verpachten die meisten der kleineren jagdlich nutzbaren Flächen an interessierte Jäger. Diese Jagdgenossenschaft unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Aufsicht durch die Kreisverwaltung.

Fischfauna 2002

Die Fließgewässer Berlins haben sich über den Lauf der Jahrhunderte infolge der menschlichen Nutzung stark verändert. Wo früher ein Mündungsdelta der Spree in die Havel lag, mit Auengewässern und Überschwemmungsflächen, finden sich heute durch Schleusen und Wehre geregelte, träge oder gar nicht fließende Gewässer. Dadurch haben sich auch die Lebensräume der ursprünglich hier heimischen Fischarten gewandelt und wurden teilweise zerschnitten. In der Folge verloren viele Fischarten ihren Lebens- und Laichraum, Insbesondere Wanderfischarten wie Stör und Lachs, Neunaugen oder anspruchsvollere Arten wie Zährte oder Barbe starben aus oder waren verschollen. Seitdem sich durch ein wachsendes Umweltbewusstsein langsam die Wasserqualität wieder verbessert, erholen sich entsprechend auch die Fischbestände. Die Schaffung der Durchgängigkeit von Wanderhindernissen dauert allerdings an und auch die Bedarfe der Schifffahrt und der Wassernutzung bestehen weiter. Die Bedingungen für die Wanderfische haben sich daher noch nicht gebessert. Zuletzt wurden bei der Auswertung von 153 Berliner Gewässern 40 Fischarten nachgewiesen. Die artenreichsten Gewässer waren zwischen 2014 und 2022 erwartungsgemäß die durchflossenen Seen, wie der Große Müggelsee und der Griebnitzsee. Besonders verbreitet sind Plötze, Rotfeder, Barsch und Hecht. Hier können Sie die Bestandsaufnahmen aus den Jahren 1993, 2002, 2013 und 2022 nachvollziehen. Die rechtlichen Bedingungen für die Verbesserungen setzte im Jahr 2000 die Europäische Wasserrahmenrichtlinie. Sie strebt an, dass sich die ökologische Qualität von Flüssen und Seen in der EU wieder verbessert. Die Inhalte dieses Jahrgangs sind historisch und nicht mehr aktuell. Einleitung Datengrundlage Methode Kartenbeschreibung Kurzcharakteris­tik ausgewählter Berliner Gewässer Literatur Abbildungen der im Text genannten Fischarten Karten Download

LSG Aga-Elster-Tal und Zeitzer Forst Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge

Das LSG liegt im äußersten Süden des Landes Sachsen-Anhalt an der Grenze zu Thüringen. Es gehört zu den beiden Landschaftseinheiten Zeitzer Buntsandsteinplateu und Weiße-Elster-Tal. Charakteristisch für das Gebiet ist eine ausgesprochene Hügellandschaft, deren höchste Erhebung die Grabeholzhöhe mit 299 m ü. NN ist. Höhenunterschiede von bis zu 140 m treten auf. Das LSG umfaßt die tiefeingeschnittenen Täler der Weißen Elster und der Aga sowie die angrenzenden Hochflächen, die teilweise bewaldet sind, so daß ein großer Reichtum an verschiedenartigen Landschaftsbildern vorherrscht. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Die Landschaft wurde sehr früh besiedelt und im Zuge der Besiedlung auch entwaldet. Lediglich im zum LSG gehörenden Teil südlich von Zeitz blieben einige Wälder im Elster- und Agatal erhalten. Aus dem 11. Jahrhundert stammt vermutlich die Haynsburg als deutsche Burgsiedlung, die sich seit dem 13. Jahrhundert im Besitz der Zeitz-Naumburger Bischöfe befand. In Droyßig befindet sich eine im 13. Jahrhundert erbaute Niederungsburg mit einer Parkanlage. Während die Landschaft um Zeitz im Zuge der allgemeinen Industrialisierung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts durch den verstärkt im Tagebau betriebenen Braunkohlenbergbau stark beeinflußt wurde, blieben die eingeschnittenen Täler der Weißen Elster und der Aga davon verschont. Die Energie des fließenden Wassers wurde seit langem an beiden Flüssen zum Antrieb von Wassermühlen genutzt, unter anderem Lonziger Wassermühle, Johannismühle, Neumühle Sautzschen. Auch die auf der Ebene immer intensiver betriebene Landwirtschaft beeinträchtigte die Landschaft und ihre Lebensgemeinschaften, so daß die bewaldeten Täler ein Rückzugsgebiet für Tier- und Pflanzenarten bildeten. Jedoch wurden auch diese Wälder durch die forstliche Nutzung beeinflußt, insbesondere durch das Einbringen standortfremder Baumarten. Der Untergrund im LSG wird zum größten Teil aus Gesteinen des Unteren, im Südosten auch des Mittleren Bundsandsteins aufgebaut. Der Buntsandstein wird in mehreren Aufschlüssen sichtbar, so bei Haynsburg, zwischen Droßdorf und Ossig sowie ganz besonders in den aufgelassenen Steinbrüchen bei Droyßig und am linken Elsterhang oberhalb des Bahnhofs Haynsburg. Nur bei Wetterzeube tritt ein isoliertes Vorkommen von Plattendolomit des unterlagernden Zechsteins zutage. Auf den Hochflächen wird der Buntsandstein durch tertiäre Kiese, Sande und Tone bedeckt. Als Relikte ehemaliger Tertiärbedeckung finden sich stellenweise Tertiärquarzite, die als erdgeschichtliche Zeugen Naturdenkmale darstellen und dementsprechend geschützt sind, wie zwischen Droyßig und Wetterzeube oder bei Staudenhain. Die Elster- und die Saalekaltzeit hinterließen Geschiebemergel und Schmelzwassersande und -kiese, die jedoch nur noch auf kleinen Flächen von der Abtragung verschont blieben. Nahezu durchgehend ist dagegen auf den Hochflächen der weichselkaltzeitliche Löß verbreitet. Die jüngsten Ablagerungen sind sandig-kiesige und schluffige Bildungen des Holozäns in der Elsteraue und ihren seitlichen kleinen Tälern. Entsprechend der bodenlandschaftlichen Gliederung lassen sich zwei Gebiete unterscheiden: das Elstertal mit Auenschluff-Vega und die Hochflächen zu beiden Seiten der Elster. Hier dominieren Böden aus Löß: Parabraunerden und Böden mit Stauvernässung (Braunerde-Pseudogleye). Die Seitentäler der Elster enthalten Abschlämmmassen von den umgebenden Hochflächen und Talhängen, auf denen Kolluvialböden ausgebildet sind. Auf den Hängen sind über unterem Buntsandstein Parabraunerden und seltener Braunerde-Pseudogleye aus skeletthaltigem Löß über tonigen Fließerden entwickelt, die zum lößbeeinflußten Ostthüringer Buntsandstein-Hügelland überleiten. Größtes Fließgewässer im LSG ist die Weiße Elster, die hier der alten tertiären Landabdachung von Südwest nach Nordost folgt und ab Schleckweda in einer nur 100 m breiten Taleinengung, der ”Thüringer Pforte”, fließt. Die Aga und weitere Nebengewässer der Weißen Elster, wie der Dielzschenbach, weisen eine starke Strömung infolge des großen Gefälles zum Elstertal auf. Stehende Gewässer sind ein Stauweiher im Wald sowie ein Teich bei Ossig neben einer Reihe kleinerer Tümpel, die zum Teil periodisch austrocknen, sowie das Elsteraltwasser bei Wetterzeube. Das Klima im LSG ist wärmebegünstigt und relativ niederschlagsarm. Im langjährigen Mittel wurden in Zeitz 575 mm Niederschlag und 8,6 °C Jahresmitteltemperatur gemessen, wobei die Niederschläge nach Südosten geringfügig auf etwa 630 mm ansteigen. Das etwas feuchtere und kühlere Klima des Elstertales hebt sich von dem wärmeren und trockeneren Klima der Hochebene ab. Das Tal gewinnt dadurch an Bedeutung als Lebensraum für feuchtigkeitsliebende Arten. Die ehemals natürlichen Laubwälder sind in Resten als Eichen-Hainbuchenwälder im Grabeholz und an den Forsträndern, als Eichen-Birken-Wälder auf den gebleichten Waldböden des Ratsches, des Guteborntales und des Zeitzer Forstes sowie als wärmeliebende Hügellandausbildung des Traubeneichen-Winterlinden-Hainbuchenwaldes an den südlichen Hängen des Kalten Grundes und des Probsteiholzes vorhanden. Bei durchgeführten Aufforstungen wurden teilweise standortfremde Baumarten, besonders Nadelhölzer wie Fichte, Kiefer und Lärche, angepflanzt. Der Zeitzer Forst stellt das größte, relativ gering erschlossene Waldgebiet im Süden Sachsen-Anhalts dar. An den Hängen der Taleinschnitte stocken Eschen-Ahorn-Schluchtwälder, im Agatal findet sich Erlen-Eschenwald. In der Elsteraue sind noch Reste der ursprünglichen Weichholzaue als Pappel-Weiden-Auengehölze erhalten. Größere Flächen des LSG sind waldfrei. Mit Feldgehölzen und Hangrestwäldern sind die landwirtschaftlich genutzten Feldfluren strukturiert. Grünland ist nur in der Elsteraue als artenarmes Wirtschaftsgrünland vorhanden. In den noch erhaltenen naturnahen Eichen-Hainbuchenwäldern der Hochebene kommen neben den bestandsprägenden Baumarten Stiel-Eiche und Hainbuche auch Gemeine Esche, Winter-Linde und Hasel vor, während in der Feldschicht Echte Sternmiere, Scharbockskraut, Busch-Windröschen, Wald-Veilchen, Wald-Ziest und Rasen-Schmiele dominieren. Die Hänge der Taleinschnitte sind von Eschen-Ahorn-Schluchtwäldern bestanden (Gemeine Esche, Berg-Ahorn). Im tiefeingeschnittenen Agatal stockt ein Erlen-Eschenwald, in dem neben Großer Brennessel, Kleb-Labkraut und Rasen-Schmiele teilweise auch eine anspruchsvolle Bodenflora mit Hohlem Lerchensporn, Märzenbecher, Aronstab, Einbeere, Türkenbund-Lilie und Echtem Lungenkraut vorkommt. Daneben sind auch Vorkommen von Rippenfarn, Siebenstern, Eichen-Lattich, Keulen-Bärlapp, Wald-Geißbart, Winter-Schachtelhalm, Christophskraut, Bleichem Waldvöglein, Fransen-Enzian und Knolligem Rispengras bekannt. Auf den Wirtschaftswiesen im Agatal findet sich, allerdings in stark rückgängiger Zahl, die Herbstzeitlose. Die stark gegliederte Landschaft des LSG bietet ein differenziertes Lebensraumangebot für eine artenreiche Fauna. In den Wäldern kommen die allgemein verbreiteten jagdbaren Säugetierarten, wie Wildschwein, Reh, Rotfuchs, Dachs, Iltis, Baum- und Steinmarder vor. Wie anderswo ist auch hier der Bestand des Feldhasen stark rückgängig. Neben Igel und Maulwurf sind als Vertreter der Kleinsäugerfauna Haus- und Gartenspitzmaus sowie Haselmaus ebenso nachgewiesen wie Mops- und Fransenfledermaus sowie Großes Mausohr. In den Wäldern und Gehölzen des LSG brüten die Greifvögel Mäusebussard, Rot- und Schwarzmilan, Habicht und Turmfalke, aber auch die typischen Vertreter der Spechte, wie Schwarz-, Bunt-, Grau- und Grünspecht sowie Wendehals. Von Süden reicht das Areal des Sperlingskauzes bis in das Gebiet. In der Elsteraue wurden neben Stockenten auch Bleß- und Teichrallen sowie Zwergtaucher und als Durchzügler der Flußuferläufer nachgewiesen. Außer der verbreiteten Bachstelze und der im Grünland der Aue vorkommenden Schafstelze finden sich an der Aga auch die Gebirgsstelze und vereinzelt der Eisvogel. In einigen feuchten Hang- und Schluchtwäldern des LSG wird der im Gebiet stark gefährdete Feuersalamander gefunden. Von den weiteren Lurcharten sind Gras-, Moor- und Teichfrosch, Erdkröte sowie Berg- und Kammolch zu nennen. Die Kriechtiere sind besonders durch Waldeidechse und Blindschleiche vertreten, jedoch werden auch Ringel- und Glattnatter sowie ganz selten die Kreuzotter beobachtet. Nach der eingetretenen Verbesserung der Wassergüte leben in der Weißen Elster auch wieder anspruchsvolle Fischarten wie Döbel, Hasel und Gründling. Insgesamt werden 27 Fischarten für das Einzugsgebiet der Weißen Elster genannt, die im Zeitraum nach 1992 nachgewiesen worden sind. In der Aga, einem Mittelgebirgsbach, sind von der ursprünglichen Fischfauna nur noch Schmerle und Dreistachliger Stichling vorhanden, während Bachforelle, Bachneunauge, Groppe und Ellritze infolge der Gewässerbelastung durch die Landwirtschaft verschwunden sind. Das vorrangige Entwicklungsziel besteht in der Erhaltung bzw. Verbesserung der Auenlandschaft an der Weißen Elster sowie des tiefeingeschnittenen Kerbtales der Aga und der Wälder mit ihren unterschiedlichen natürlichen Waldgesellschaften. Das bedeutet insbesondere die Vermeidung jeglichen direkten oder indirekten Einleitens von Schad- und Nährstoffen in die Weiße Elster und die Aga. Sämtliche Abwassereinleitungen, auch außerhalb des LSG, dürfen nur nach vollständiger Reinigung erfolgen. Das Grünland der Aue sollte extensiv bewirtschaftet werden, um einerseits ein Nährstoffeindringen in die Gewässer zu vermeiden und andererseits wieder einer artenreiche Wiesenvegetation Regenerationsmöglichkeiten zu geben. In den Wäldern sind schrittweise die standortfremden Baumarten zu entnehmen und durch Baumarten zu ersetzen, die der potentiell natürlichen Vegetation entsprechen. Insbesondere auf der Hochfläche sind die forstlich beeinträchtigten Eichen-Hainbuchenwälder wieder in einen naturnahen Zustand zurückzuführen. In der Elsteraue ist die Entwicklung der Weichholzaue zu fördern, ohne den Offenlandcharakter weiter Teile der Aue zu verändern. Im LSG gibt es eine Vielzahl von Wanderrouten unterschiedlicher Ausdehnung, die das Gebiet erschließen und die unterschiedlichen Landschaftsräume berühren. Sie werden in älteren und neueren Broschüren ausführlich beschrieben. Zeitz war seit 967 Bischofssitz. Als dieser 1028 nach Naumburg verlegt wurde, verblieb auf dem Domhügel, ursprünglich wohl eine königliche Burg, ein Kollegialstift. Allerdings residierten die Naumburger Bischöfe seit dem späten 13. Jahrhundert zeitweilig auch wieder in Zeitz. Die Stadt war im Hoch- und Spätmittelalter ein wichtiger Handelsplatz am Übergang über die Weiße Elster. Zeitz scheint eine der ältesten deutschen Städte zu sein, denn die schon 1147 Civitas genannte Oberstadt mit der Marktkirche St. Michael, 1229 erweitert durch einen Neumarkt, ist offenbar jünger als die unterhalb der Bischofsburg bestehende Unterstadt mit ihrem ältesten Markt. Anstelle des von Städten wie Naumburg und vor allem Leipzig angezogenen Fernhandels fand die Stadt schon im späten 18. Jahrhundert mit der Textilfabrikation ein neues Auskommen, ein Jahrhundert später waren es unter anderem die Kinderwagenherstellung und die chemische Industrie, die der Stadt zu neuer Blüte verhalfen. Als kulturhistorische Sehenswürdigkeiten sind unbedingt das Schloß und der Park in Droyßig zu nennen. Diese im 13. Jahrhundert errichtete ehemalige Niederungsburg wurde im 16., 17. sowie im 19. Jahrhundert umgebaut, so daß man Zeugen der verschiedenen Baustile, wie Renaissance, Barock oder Neugotik, am Schloß findet. Im Dachgebälk dieses Schlosses befand sich lange Zeit eines der größten Sommerquartiere des Mausohrs in Mitteldeutschland, einer stark gefährdeten Fledermausart. Der 3,8 ha große Park weist einen sehr alten Bestand seltener Bäume auf. Eine weitere Burgsiedlung, die Haynsburg mit einem 35 m hohen Bergfried, südlich von Zeitz gelegen, stammt vermutlich aus dem 11. Jahrhundert. Diese Burg befand sich seit 1295 im Besitz der Bischöfe von Zeitz-Naumburg. Auch sie wurde mehrfach überbaut, so wurden im Südflügel ein Mauerwehrgang und an der Ostseite ein Renaissancegiebel aus gestaffelten Rundbogen geschaffen. Aber auch die kleineren Ortschaften im LSG sollten bei Wanderungen oder Rundfahrten Beachtung finden, weisen sie doch fast alle schöne Dorfkirchen und Fachwerkbauten auf und sind hervorragend der Hügellandschaft des Gebietes angepaßt. Im LSG befinden sich folgende sehenswerten Geotope, die alle als Naturdenkmale (ND) geschützt sind: - Ehemaliger Steinbruch westlich Wetterzeube: Aufschluß im Zechstein mit Plattendolomit - Ehemaliger Steinbruch Topschall ca. 1 km westlich Haynsburg: Aufschluß in der Trias (Mittlerer Buntsandstein) - Ehemaliger Steinbruch nordwestlich der Straße Droßdorf-Ossig: Aufschluß in der Trias (Mittlerer Buntsandstein) - Katersdobersdorf: Erosionsrinne mit Bachkaskade des Katerborns im Trias-Sandstein (Mittlerer Buntsandstein) - Quarzitblöcke (Blockfeld) südlich Droyßig: sog. Tempelwacken, Tertiärquarzit (Gesteinsausbildung) im Hüllstockwerk - Ehemalige Ziegeleigrube südwestlich Grana: Lößwand, Löß mit Bodenbildung aus dem Quartär (Weichselvereisung) - Findling in Grana, im Grundstück Dorfstr. 16a: Granit (Wiborg-Rapakiwi), Quartär (Elster-vereisung) veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

LSG Leinewehtal Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes

Das LSG liegt südwestlich von Osterfeld in der Landschaftseinheit Zeitzer Buntsandsteinplateau. Es stellt das Bachtälchen der Leineweh einschließlich der näheren Umgebung unter Schutz. Im Norden grenzt es an das LSG „Saale“. Prägend für das Gebiet ist das meist kleinräumig strukturierte Bachtälchen der Leineweh mit einem überwiegend naturnahen Gewässerlauf und bachbegleitenden Ufergehölzen. Im nördlichen Teil des LSG gibt es vor allem Grünland, Staudenfluren und Bachauengehölze und in den weniger reliefierten Bereichen intensive Acker- und Grünlandnutzung. Nördlich von Goldschau befindet sich ein Feuchtgebiet mit ehemaligen Fischteichen, Röhrichten und Erlengehölzen. Der mittlere LSG-Teil ist durch den Wechsel von Laub- Laubmisch- und Mischwald, Streuobstbeständen, Grünland, Acker, Staudenfluren, Gärten sowie durch kleinere Deponie- und Abgrabungsflächen stärker strukturiert. Etwas ausgedehntere Bachauenwälder und größere Mischwald- und Laubmischwaldflächen an den Hangbereichen kennzeichnen den südlichen LSG-Bereich. Beeinträchtigungen des Gebietes erfolgten durch Schadstoffeinträge aus den intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen und durch den Kiesabbau westlich von Haardorf. Eine zerschneidende Wirkung hat die das Gebiet in West-Ost-Richtung querende Straße Osterfeld-Goldschau. Aufgrund der günstigen Boden- und Klimaverhältnisse wurde das Gebiet relativ früh besiedelt, wovon verschiedene ur- und frühgeschichtliche Funde zeugen. In den ersten Jahrhunderten u.Z. siedelten hier germanische (Hermunduren, Thüringer), später (ab 600) slawische Stämme (Sorben; das Gebiet gehörte zum Gau Tucharin), die im Burgwall von Osterfeld ihren Mittelpunkt besaßen. Im 10. Jahrhundert wurde das Gebiet von den sächsischen Herrschern erobert und dem Reich einverleibt. Aus dem Gebiet südöstlich Goldschau ist die Existenz einer Wüstung Eichlitz belegt. Neben den Wettinern und Askaniern erlangten später auch die Klöster der Prämonstratenser und Zisterzienser zeitweise größere Bedeutung in der Region. Nach ausgedehnten Waldrodungen war die Dreifelderwirtschaft vom Mittelalter bis zum 18. Jahrhundert eine häufige Form der Bodennutzung. An den Hängen wurden Obst- und teilweise auch Weinbau betrieben. Einige ehemals als Fischteiche genutzte Gewässer befinden sich nördlich Goldschau. Zur Zeit wird das Gebiet überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Zwei Trinkwasserschutzgebiete liegen im LSG. Im Einzugsgebiet der Leineweh stehen triassische, tertiäre und quartäre Gesteine an. Am Prallhang auf der rechten Talseite sind Ton-, Schluff- und Sandsteine mit Gips- und Dolomitbänkchen des Oberen Buntsandsteins angeschnitten. Im Bereich des Haardorfer Berges und unmittelbar nördlich des LSG wird der Buntsandstein von eozänem Sand und Kies überlagert. In weniger geneigtem Gelände sind die älteren Gesteine meist durch quartäre Deckschichten verhüllt, das heißt durch eine Grundmoräne und Schmelzwasserablagerungen der elsterkaltzeitlichen Vergletscherung und links des Leinewehbaches auch durch weichselkaltzeitlichen Löß. Der Talboden ist mit holozänen Auensedimenten ausgekleidet. Die Böden werden aus Löß, Lößlehm, Berglöß und Berglehm über Buntsandstein und Geschiebelehm aufgebaut. Aus diesen Lagerungsverhältnissen ergibt sich die Neigung zur Stauvernässung, so daß in diesem Gebiet auf den Hochflächen Pseudogley-Braunerde in weiter Verbreitung vorhanden ist. An den Hängen dominieren meist Pseudogley-Braunerden aus skeletthaltigem Lehm über skeletthaltigem Ton. Im Leinewehtal gibt es Gley-Kolluvisiole aus Kolluviallöß. Das Gebiet wird durch die Leineweh und einen von Haardorf kommenden kleinen Zufluß geprägt, es entwässert über die Wethau in Richtung Saale. Von besonderer hydrologischer Bedeutung sind auch die beiden Quellgebiete des Klink- und des Bernhardsbrunnens südlich von Goldschau. Stillgewässer sind mit den Goldschauer Fischteichen im LSG ebenfalls vorhanden. Klimatisch befindet sich das Gebiet am Rande des Leegebietes der Mittelgebirge im Westen und des subkontinentalen Binnenlandes im Osten mit mittleren Jahrestemperaturen um 8,8 °C und mittleren jährlichen Niederschlagssummen von 583 mm. Die Vegetation der Wälder des Gebietes ist vor allem durch rotbuchenreiche Eichen-Hainbuchenwälder, kleinere Eschen-Ahorn-Schluchtwälder sowie Bachauenwälder mit Weidengehölzen und Erlen-Eschenbeständen gekennzeichnet. Zum Teil weisen die Wälder eine artenreiche Strauchschicht mit Hasel, Faulbaum, Rotem und Schwarzem Holunder auf. In der Krautschicht sind unter anderem Einbeere, Türkenbund-Lilie und Aronstab zu finden. Bemerkenswert und gesondert als Flächenhaftes Naturdenkmal geschützt ist ein größerer Märzenbecherbestand südlich von Goldschau. Reine Nadelholzbestände mit Kiefer und Lärche sind nur kleinflächig vorhanden. Im Bereich der Goldschauer Fischteiche stocken kleinere Erlenbestände mit Bruchwaldcharakter. Die intensiv genutzten Wiesenbereiche sind relativ artenarm und werden von Glatthafer dominiert. Erst bei extensiverer Nutzung weisen sowohl die feuchteren Wiesen der Bachaue als auch die trockeneren Rasen der Hangbereiche einen höheren Artenreichtum auf. Erwähnenswert sind Vorkommen von Sumpf-Dotterblume, Hoher und Wiesen-Schlüsselblume, Stengelloser Kratzdistel, Kleinem Odermennig und Bärenschote. Das Gebiet weist aufgrund seiner vielfältigen Biotopausstattung auch eine artenreiche Fauna auf, darunter eine Reihe gefährdeter Tierarten. Unter anderem gehören zu den im Gebiet vorkommenden Säugetieren Braunes Langohr, Zwerg- und Wasserfledermaus, Wasserspitzmaus, Feldhase, Mauswiesel, Dachs und Iltis. Der Strukturreichtum des Geländes spiegelt sich auch in der Brutvogelfauna wider, so konnten 1994 insgesamt 74 Brutvogelarten festgestellt werden. Von besonderer Bedeutung sind die Nachweise von Rotmilan, Rohrweihe, Rebhuhn, Wachtel, Gebirgsstelze, Wendehals, Grauspecht, Sommergoldhähnchen, Raubwürger und Braunkehlchen. In der Leineweh, einem flachen, schnell fließenden Gewässer mit sandig-kiesigem Substrat, ist die Schmerle zu finden. Ein Vorkommen der vom Aussterben bedrohten Groppe konnte aktuell nicht bestätigt werden. Lurche und Kriechtiere wie Grasfrosch, Erd- und Kreuzkröte, Teich- und Bergmolch, Blindschleiche, Wald- und Zauneidechse finden hier einen geeigneten Lebens- und Fortpflanzungsraum. Um den Struktur- und Artenreichtum des Gebietes zu sichern und zu fördern, sind die Fließgewässer in ihrer naturnahen Struktur zu erhalten beziehungsweise der Zufluß zur Leineweh im nördlichen Gebiet durch Renaturierungsmaßnahmen wie Entfernung der Sohl- und Uferbefestigungen aufzuwerten. Ein ausreichend breiter Gewässerrandstreifen mit Ufergehölzen, Grünland und Staudenfluren sollte erhalten beziehungsweise angelegt werden. Dazu ist zum Teil auch eine Flächenumnutzung von Acker in Grünland auf Teilflächen anzustreben. Die Bachauenwälder sollten ebenso wie die potentiell natürliche Vegetation der entsprechenden Schluchtwälder und Eichen-Hainbuchenwälder erhalten werden. Kleinflächig vorhandene Monokulturen mit Pappel, Kiefer oder Lärche könnten in standortgerechte Bestände umgebaut werden. Besonderes Augenmerk ist auf den Schutz des Märzenbecherbestandes zu lenken. Das Landschaftsmosaik mit Wechsel zwischen Gewässern, Wald, Feldgehölzen, Grünland und Streuobstbeständen ist zu erhalten. Noch vorhandene Beeinträchtigungen durch Abgrabungen, Abfallablagerungen oder Abwassereinleitungen sind weiter zu reduzieren. Der Strukturreichtum aufgrund des wechselnden Reliefs und der reichen Biotopausstattung innerhalb einer sonst überwiegend agrarisch geprägten Landschaft bietet Erholungssuchenden ein abwechslungsreiches Landschaftsbild. Ein Wanderwegenetz ist zwar nicht ausgeschildert, durch die Nutzung vorhandener Wege ist das Gebiet aber gut erlebbar. Sehenswert sind vor allem im Frühjahr die Blüten der geschützten Märzenbecher und die Obstblüte der Streuobstwiesen. Ganzjährig laden das Bachtälchen, die Quellen am Klink- und Bernhardsbrunnen, einschließlich der angrenzenden Waldbestände, zu Spaziergängen ein. Klink- und Bernhardsbrunnen Die Quellgebiete mit dem Klink- und Bernhardsbrunnen wurden bereits 1968 durch Beschluß des Rates des Kreises Zeitz als hydrologische Naturdenkmale in einem Umkreis von jeweils 10 m um den Quelltopf unter Schutz gestellt. Der Klinkbrunnen ist eine Quelle, die an der westlichen Talseite im Laubmischwald aus einem Rohr mit einer Steinfassung zutage tritt. Am Bernhardsbrunnen tritt das Wasser innerhalb eines gemauerten Gewölbes aus. Beide Brunnen sind historisch bedeutsam aufgrund ihrer Nähe zur Wüstung Eichlitz, von der sich noch Fundamente oberhalb des Bernhardsbrunnens befinden sollen. Die Brunnen wurden früher auch als Pferdetränken genutzt. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Salmo salar Linnaeus, 1758 Lachs Süßwasserfische und Neunaugen Vom Aussterben bedroht

Der Lachs wird weiterhin als vom Aussterben bedroht eingestuft (vgl. Bless et al. 1998). Bei den in den deutschen Meeresgebieten gefangenen Lachsen handelt es sich überwiegend um Tiere aus den Besatzprogrammen. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sich auch Gäste aus nordeuropäischen Wildpopulationen darunter befinden. Die Expertinnen und Experten aus Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Sachsen gehen davon aus, dass ihre Lachsbestände auch ohne Besatz wahrscheinlich nicht erlöschen würden. Die Wiederansiedlungen in der oberen Elbe und im Rhein könnten damit erfolgreich sein. Doch die Einschätzungen der Expertinnen und Experten sind mit vielen Fragezeichen behaftet und es wird nicht von der Existenz stabiler Bestände ausgegangen. Die Anstrengungen zur Verbesserung von Durchwanderbarkeit und Sedimentqualität müssen fortgesetzt werden, um noch mehr Möglichkeiten für erfolgreiche Wiederansiedlungen zu schaffen. Auch könnte es sich lohnen, neue Wiederansiedlungsgebiete zu entwickeln. Prädation, z.B. durch Kormorane oder Seehunde, und die Auswirkungen des Klimawandels, bleiben für den Lachs eine ernste Bedrohung. So musste z.B. in der Agger (Nordrhein-Westfalen) eine sich seit wenigen Jahren möglicherweise selbst tragende Population nach dem Dürresommer 2018 wieder durch Besatz gestützt werden.

Meeresfische (Elasmobranchii & Actinopterygii)

Die aktuelle Gesamtartenliste der Meeresfische umfasst 105 in den deutschen Meeresgebieten der Nord- und Ostsee etablierte Arten. Einen kleinen Teil der Roten Liste der Meeresfische machen sogenannte katadrome Arten aus. Dies sind Arten, die flussabwärts schwimmen, um sich anschließend im Meer fortzupflanzen, wie zum Beispiel der Europäische Aal. Die Laichplätze dieser stark gefährdeten Wanderfischart liegen in der Sargassosee östlich von Florida. Nach der Paarung und dem Ablaichen sterben die Elterntiere. Die Aal-Larven erreichen nach einer ca. dreijährigen Reise das Süßwasser, wo sie sich in den kommenden Jahren zu geschlechtsreifen Aalen weiterentwickeln und der Zyklus von neuem beginnt. Anadrome Arten, wie zum Beispiel der vom Aussterben bedrohte Lachs, sind Wanderfischarten, die zum Laichen vom Meer flussaufwärts in die Gewässer zurückkehren, in denen sie geschlüpft sind. Diese Arten werden aufgrund ihres Laichplatzes in der Roten Liste der Süßwasserfische und Neunaugen bewertet. Als bestandsgefährdet werden 10 % der Arten eingestuft. Zwei Arten, nämlich Meerengel und Stechrochen, gelten als ausgestorben oder verschollen. 64 % aller Arten werden aktuell noch als ungefährdet eingestuft, für 9 % ist die Datenlage für eine Einstufung unzureichend. Die restlichen Arten werden entweder auf der Vorwarnliste geführt (4 %) oder sind im deutschen Meeresareal extrem selten (12 %). Meeresfische sind hauptsächlich durch Überfischung, Umweltverschmutzung und die Erwärmung des Wassers im Zuge des Klimawandels bedroht. Sinnvolle Schutzmaßnahmen, wie die Ausweisung von Rückzugsgebieten, sollten idealerweise in Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten umgesetzt werden. (Stand Juli 2023) Thiel, R.; Winkler, H.M.; Sarrazin, V.; Böttcher, U.; Dänhardt, A.; Dorow, M.; Dureuil, M.; George, M.; Kuhs, V.N.; Oesterwind, D.; Probst, W.N.; Schaarschmidt, T. & Vorberg, R. (2025): Rote Liste und Gesamtartenliste der Fische und Neunaugen (Elasmobranchii, Actinopterygii & Petromyzontida) der marinen Gewässer Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (9): 119 S.

Berlins urbane Vielfalt

Berlins Lebensräume sind sehr abwechslungsreich: Neben gestalteten gibt es naturnahe Parkanlagen, Brachflächen mit Spontanvegetation und Trockenrasen. Fließtäler, Moore und andere Süßwasserlebensräume lassen sich in Berlin genauso finden wie Wiesen, Wälder und sogar Dünen und Heiden. Die Vielfalt der Landschaften ist auch aufgrund menschlicher Einwirkung so groß. Einige der wertvollsten Trockenrasen Berlins befinden sich auf den ehemaligen Flugfeldern Tegel, Johannistal und Tempelhof. Der Flughafensee, einst eine Sand- und Kiesgrube, ist heute bedeutsames sogenannte „Vogelschutzreservat“. Die offenen Wiesen der Rieselfelder, viele davon außerhalb der Berliner Stadtgrenze, dienten früher der Abwasserbehandlung – sie haben mit Abstand die höchsten Siedlungsdichten besonders gefährdeter Vogelarten. Selbst unsere (Hoch-) Häuser mit zahlreichen Spalten, Simsen, Ritzen und Höhlungen unter der Dachverblendung oder im Dachzwischenraum sind Ersatz-Felslandschaften für viele Brutvögel und Fledermäuse. Naturschutz in Berlin Berliner Forsten Landschaftsplanung Berlin ist eine der artenreichsten Städte in ganz Europa. Neben 3,9 Millionen Menschen leben hier rund 20.000 Tier-, Pilz- und Pflanzenarten, darunter 2.200 wildwachsende Pflanzenarten, 300 Wildbienenarten und aktuell 154 Brutvogelarten, plus weitere durchziehende und überwinternde Vogelarten. Berühmt sind nicht nur die Berliner Nachtigallen mit im Mittel 2.100 Brutpaaren. Mit aktuell 58 bekannten Fledermaus-Winterquartieren und bis zu 11.000 Übernachtungsgästen über das ganze Jahr hinweg in der Zitadelle Spandau ist Berlin die europäische Hauptstadt der Fledermäuse. Biber und Fischotter leben in Havel und Spree und breiten sich weiter aus. Der Teichmolch laicht in fast allen naturnahen Kleingewässern, auch in städtischen Parkanlagen. Die Population der Dachse wächst und auch Feldhasen nutzen das Stadtgebiet zunehmend als Lebensraum. Artenschutz in Berlin Dennoch haben viele Tier- und Pflanzenarten mit den Belastungen der städtischen Entwicklungen zu kämpfen und sind stärker gefährdet. So gibt es an einigen Standorten etwa ein Drittel weniger Fledermäuse als noch vor 15 Jahren, so etwa beim Großen Abendsegler. Außerdem befinden sich mehr als die Hälfte der Vogelarten, die in Berlin brüten, in einem ungünstigen Zustand. Der wachsende Bedarf an Wohnraum und Infrastruktur führt zu einem erheblichen Verlust freier Flächen in Berlin. Unter der Vielzahl an Versiegelungen, Sanierungen, Bebauungen sowie an zunehmender Beleuchtung leiden vor allem Insekten, Vögel und Fledermäuse, die ihre Lebens- und Nisträume verlieren. Der Klimawandel, der sich in Europa besonders schnell vollzieht, führt zu extremen Wetterereignissen wie Stürmen, Dürre und Hitzeperioden, die für viele Arten eine große Herausforderung darstellen. Starke Trockenheit bedroht vor allem Reptilien und Amphibien wie die Erdkröte, die in Feuchtgebieten leben. Doch auch Kleinsäuger wie Igel und Feldmäuse sind gefährdet, da sie immer weniger Orte zum Verstecken finden und die Trockenperioden ihre Nahrungsquellen verringern. Bedrohte Biodiversität

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