Fließgewässerfischarten sind im Laufe ihrer Individualentwicklung auf die obligatorische Nutzung unterschiedlicher Teillebensräume und Habitate angewiesen zwischen denen sie mehr oder weniger regelmäßige Wechsel durchführen. Das von Fischen insgesamt in Fließgewässern genutzte Habitatspektrum ist allerdings nur selten lokal konzentriert verfügbar. Daher müssen Fließgewässerfischarten häufig Ortswechsel über mittlere, größere oder sogar sehr große Distanzen durchführen. Werden diese durch Querbauwerke behindert oder unterbunden, kann ein Rückgang der betreffenden Arten oder sogar ihr völliges Verschwinden die Folge sein. Aus den geschilderten Zusammenhängen wird deutlich, dass die Distanzen, welche Fische im Rahmen ihrer natürlichen Wanderungen und Habitatwechsel zurücklegen, von Art zu Art sehr unterschiedlich sein können. Im Wesentlichen werden sie von der Biologie der jeweiligen Fischart bestimmt. Hierauf beruhend, wurden im Rahmen des Verbundprojekts zur Entwicklung des fischbasierten Bewertungsverfahrens fiBS (DUßLING, 2009; DUßLING et al., 2004a und 2004b) den in Fließgewässern vorkommenden Fischarten artspezifische Migrations-Gilden gemäß folgender Definitionen zugeordnet: kurze Distanzen: Die Habitatwechsel bleiben überwiegend auf dieselbe Fließgewässerregion beschränkt. mittlere Distanzen: Die Habitatwechsel finden regelmäßig in benachbarte Fließgewässerregionen hinein statt. lange Distanzen: Die Habitatwechsel finden regelmäßig über mehrere Fließgewässerregionen hinweg statt. Fließgewässerfischarten sind im Laufe ihrer Individualentwicklung auf die obligatorische Nutzung unterschiedlicher Teillebensräume und Habitate angewiesen zwischen denen sie mehr oder weniger regelmäßige Wechsel durchführen. Das von Fischen insgesamt in Fließgewässern genutzte Habitatspektrum ist allerdings nur selten lokal konzentriert verfügbar. Daher müssen Fließgewässerfischarten häufig Ortswechsel über mittlere, größere oder sogar sehr große Distanzen durchführen. Werden diese durch Querbauwerke behindert oder unterbunden, kann ein Rückgang der betreffenden Arten oder sogar ihr völliges Verschwinden die Folge sein. Aus den geschilderten Zusammenhängen wird deutlich, dass die Distanzen, welche Fische im Rahmen ihrer natürlichen Wanderungen und Habitatwechsel zurücklegen, von Art zu Art sehr unterschiedlich sein können. Im Wesentlichen werden sie von der Biologie der jeweiligen Fischart bestimmt. Hierauf beruhend, wurden im Rahmen des Verbundprojekts zur Entwicklung des fischbasierten Bewertungsverfahrens fiBS (DUßLING, 2009; DUßLING et al., 2004a und 2004b) den in Fließgewässern vorkommenden Fischarten artspezifische Migrations-Gilden gemäß folgender Definitionen zugeordnet: kurze Distanzen: Die Habitatwechsel bleiben überwiegend auf dieselbe Fließgewässerregion beschränkt. mittlere Distanzen: Die Habitatwechsel finden regelmäßig in benachbarte Fließgewässerregionen hinein statt. lange Distanzen: Die Habitatwechsel finden regelmäßig über mehrere Fließgewässerregionen hinweg statt.
Until the middle of the 20th century, the Atlantic salmon (Salmo salar) was an important migratory fish species in the Elbe River. Its decline and disappearance from the river and its tributaries during the last century can be seen as an indication of changes in the river habitat. Here we provide historical habitat ranges of Atlantic salmon mapped out of catch records gathered from historical sources and recent data in a simplified presence/absence approach for the Elbe River system. We used a standardized 16 km² grid approach created for data synthesis within SPP 2361 "On the Way to the Fluvial Anthroposphere" for mapping habitat ranges. Time slices for presence data are 1300-1500, 1501-1600, 1601-1700, 1701-1800, 1801-1850, 1851-1900, 1901-1947 and 1996-2021. Between 1947 and 1995 the Salmon was considered extinct in the Elbe River system.
Fließgewässerfischarten sind im Laufe ihrer Individualentwicklung auf die obligatorische Nutzung unterschiedlicher Teillebensräume und Habitate angewiesen zwischen denen sie mehr oder weniger regelmäßige Wechsel durchführen. Das von Fischen insgesamt in Fließgewässern genutzte Habitatspektrum ist allerdings nur selten lokal konzentriert verfügbar. Daher müssen Fließgewässerfischarten häufig Ortswechsel über mittlere, größere oder sogar sehr große Distanzen durchführen. Werden diese durch Querbauwerke behindert oder unterbunden, kann ein Rückgang der betreffenden Arten oder sogar ihr völliges Verschwinden die Folge sein. Aus den geschilderten Zusammenhängen wird deutlich, dass die Distanzen, welche Fische im Rahmen ihrer natürlichen Wanderungen und Habitatwechsel zurücklegen, von Art zu Art sehr unterschiedlich sein können. Im Wesentlichen werden sie von der Biologie der jeweiligen Fischart bestimmt. Hierauf beruhend, wurden im Rahmen des Verbundprojekts zur Entwicklung des fischbasierten Bewertungsverfahrens fiBS (DUßLING, 2009; DUßLING et al., 2004a und 2004b) den in Fließgewässern vorkommenden Fischarten artspezifische Migrations-Gilden gemäß folgender Definitionen zugeordnet: kurze Distanzen: Die Habitatwechsel bleiben überwiegend auf dieselbe Fließgewässerregion beschränkt. mittlere Distanzen: Die Habitatwechsel finden regelmäßig in benachbarte Fließgewässerregionen hinein statt. lange Distanzen: Die Habitatwechsel finden regelmäßig über mehrere Fließgewässerregionen hinweg statt.
Im Kreisgebiet wird die Jagd in Jagdbezirken ausgeübt. Die Fläche der jagdlich nutzbaren Fläche beträgt rund 32.000 Hektar. Die Grundeigentümer (Bund, Land, Kommunen, private Eigentümer) verwalten Jagdflächen, die über 75 Hektar groß sind. Die Grundstückseigentümer, die in einer sogenannten Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen sind, verpachten die meisten der kleineren jagdlich nutzbaren Flächen an interessierte Jäger. Diese Jagdgenossenschaft unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Aufsicht durch die Kreisverwaltung.
Screening von Honig, Wachs, Propolis auf Rueckstaende von Bekaempfungsmitteln gegen Varroatose, Wachsmotten u.a. Ziel ist es, problematische Entwicklungen rechtzeitig zu entnehmen und rueckstandsvermeidende Bekaempfungsverfahren zu entwickeln.
Aufzucht (Ausbruetung) beaeugter schwedischer Lachseier. - in der Fischzuchtanstalt Klingental Basel - in den Soemmerlingsbach-Gewaessern Langenerlen (Wiese) - Markierung der Aussetzungsbereiten Laechslinge - Kontrollen der Laichplaetze in der Wiese - Kontrolle des Lachsaufstiegs im Rhein (Verwendung von Mikrosonden) - Entwicklung von 'Starterfutter' Lachsfutter fuer Soemmerling - Kooperation mit franzoesischen und deutschen fischereiwissenschaftlichen Stellen - Ausbau der Aufzuchtgewaesser - Dauerkontrolle der Rheinwasserqualitaet - Versuchsbeginn 1982 - Lachsaussetzung in den Rhein Sommer 1984 - Erste Aufstiegserwartungen markierter Lachse 1986/87.
Der Datensatz beinhaltet überregionale und regionale Vorranggewässer für die fischökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs. Innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe wurden im Jahr 2009 zunächst überregionale Vorranggewässer ausgewiesen, deren Durchgängigkeit insbesondere für Langdistanzwanderfischarten, wie z.B. Aal, Stör, Lachs, Meerforelle, Meer- und Flussneunauge, Nordseeschnäpel oder Maifisch, lebensnotwendig ist. Auf das Land Brandenburg entfielen dabei zunächst sechs Gewässer. Für das Odergebiet erfolgte eine derartige überregionale Ausweisung damals jedoch nicht. Die Auswahl und Festlegung zusätzlicher regionaler Vorranggewässer für die ökologische Durchgängigkeit erfolgte anschließend durch das Landesumweltamt Brandenburg und wurde im Rahmen der Erarbeitung des Teiles I des Landeskonzeptes zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs durch das Institut für Binnenfischerei (IfB) insbesondere mit fischökologischen Anforderungen validiert und ergänzt (2010) und anschließend als GIS-Datensatz veröffentlicht. Auf Basis von aktuellen Befischungsergebnissen hinsichtlich des Vorkommens von rheophilen Arten (Döbel, Hasel, Neunaugen) wurde diese Liste als Bestandteil des Teiles IV des Landeskonzeptes durch das IfB erweitert (2020). Bei hohen Fischaufkommen bzw. hohen Artenzahlen wurden die entsprechenden Gewässer zusätzlich in die Vorranggewässerliste und -datenbank aufgenommen. Diese Ergänzungen machten auch eine Aktualisierung des digitalen GIS-Datensatzes der Vorranggewässer Brandenburgs notwendig. Weiterführende Informationen siehe Dokumentation. Der Datensatz beinhaltet überregionale und regionale Vorranggewässer für die fischökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs. Innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe wurden im Jahr 2009 zunächst überregionale Vorranggewässer ausgewiesen, deren Durchgängigkeit insbesondere für Langdistanzwanderfischarten, wie z.B. Aal, Stör, Lachs, Meerforelle, Meer- und Flussneunauge, Nordseeschnäpel oder Maifisch, lebensnotwendig ist. Auf das Land Brandenburg entfielen dabei zunächst sechs Gewässer. Für das Odergebiet erfolgte eine derartige überregionale Ausweisung damals jedoch nicht. Die Auswahl und Festlegung zusätzlicher regionaler Vorranggewässer für die ökologische Durchgängigkeit erfolgte anschließend durch das Landesumweltamt Brandenburg und wurde im Rahmen der Erarbeitung des Teiles I des Landeskonzeptes zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs durch das Institut für Binnenfischerei (IfB) insbesondere mit fischökologischen Anforderungen validiert und ergänzt (2010) und anschließend als GIS-Datensatz veröffentlicht. Auf Basis von aktuellen Befischungsergebnissen hinsichtlich des Vorkommens von rheophilen Arten (Döbel, Hasel, Neunaugen) wurde diese Liste als Bestandteil des Teiles IV des Landeskonzeptes durch das IfB erweitert (2020). Bei hohen Fischaufkommen bzw. hohen Artenzahlen wurden die entsprechenden Gewässer zusätzlich in die Vorranggewässerliste und -datenbank aufgenommen. Diese Ergänzungen machten auch eine Aktualisierung des digitalen GIS-Datensatzes der Vorranggewässer Brandenburgs notwendig. Weiterführende Informationen siehe Dokumentation. Der Datensatz beinhaltet überregionale und regionale Vorranggewässer für die fischökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs. Innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe wurden im Jahr 2009 zunächst überregionale Vorranggewässer ausgewiesen, deren Durchgängigkeit insbesondere für Langdistanzwanderfischarten, wie z.B. Aal, Stör, Lachs, Meerforelle, Meer- und Flussneunauge, Nordseeschnäpel oder Maifisch, lebensnotwendig ist. Auf das Land Brandenburg entfielen dabei zunächst sechs Gewässer. Für das Odergebiet erfolgte eine derartige überregionale Ausweisung damals jedoch nicht. Die Auswahl und Festlegung zusätzlicher regionaler Vorranggewässer für die ökologische Durchgängigkeit erfolgte anschließend durch das Landesumweltamt Brandenburg und wurde im Rahmen der Erarbeitung des Teiles I des Landeskonzeptes zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs durch das Institut für Binnenfischerei (IfB) insbesondere mit fischökologischen Anforderungen validiert und ergänzt (2010) und anschließend als GIS-Datensatz veröffentlicht. Auf Basis von aktuellen Befischungsergebnissen hinsichtlich des Vorkommens von rheophilen Arten (Döbel, Hasel, Neunaugen) wurde diese Liste als Bestandteil des Teiles IV des Landeskonzeptes durch das IfB erweitert (2020). Bei hohen Fischaufkommen bzw. hohen Artenzahlen wurden die entsprechenden Gewässer zusätzlich in die Vorranggewässerliste und -datenbank aufgenommen. Diese Ergänzungen machten auch eine Aktualisierung des digitalen GIS-Datensatzes der Vorranggewässer Brandenburgs notwendig. Weiterführende Informationen siehe Dokumentation.
Umwelt- und Mobilitätsministerin überreichte Förderbescheide für Projekte aus den Bereichen Natur- und Gewässerschutz sowie einer nachhaltigen Mobilität, die im Rahmen der Landesgartenschau 2027 in Neustadt an der Weinstraße angestoßen werden „Neustadt an der Weinstraße freut sich auf die Landesgartenschau 2027 und ich freue mich, dass in diesem Rahmen Projekte angestoßen werden, deren Wirkung für den Schutz unserer Gewässer, unserer Natur und einer nachhaltigen Mobilität weit über das Event hinaus Wirkung entfalten werden. Sie sind zukunftsgerichtet und machen Neustadt noch lebenswerter – für die Menschen hier und für kommende Generationen“, sagte Umwelt- und Mobilitätsministerin Katrin Eder anlässlich der Übergabe von Förderbescheiden aus drei verschiedenen Bereichen an Oberbürgermeister Marc Weigel. Die Projekte, die in Vorbereitung auf die Landesgartenschau 2027 in Neustadt an der Weinstraße angegangen werden, werden vom Umweltministerium mit den heutigen Förderungen in Höhe von voraussichtlich 5,81 Millionen Euro unterstützt. Sie umfassen drei geförderte Maßnahmenpakete. So werden der Speyerbach und der Rehbach renaturiert. Die naturnäheren Gewässerverläufe verbessern den ökologischen Zustand der Flüsse und durch die Schaffung neuer Retentionsflächen am Speyerbach wird zudem die Hochwasservorsorge gestärkt. Beispielsweise werden hier Betonbefestigungen zurückgebaut und mit Buhnen, Kiesbänken und Flachwasserzonen Wanderfischen wie dem Lachs bessere Bedingungen geschaffen. Das Projekt wird unter anderem aus der Aktion Blau Plus zu 93,4 Prozent gefördert – mit insgesamt 6,28 Millionen Euro. Der heutige Bescheid erging davon über 2,7 Millionen Euro. „Die Eingriffe an den beiden Flüssen erhöhen die Strömungs- und Lebensraumvielfalt, ohne den naturnahen Charakter der Gewässer zu beeinträchtigen. Neben dem wichtigen Beitrag für das Ökosystem und die Hochwasservorsorge erhöhen die Maßnahmen außerdem die Aufenthaltsqualität für die Bürgerinnen und Bürger“, sagte Katrin Eder. Die Aufenthaltsqualität der Bürgerinnen und Bürger erhöht auch der geplante „Auepark Mitte“, als zentraler Bestandteil der Landesgartenschau. „Was hier entsteht ist weit mehr als eine Parkanlage. Die ökologische Aufwertung der Neubachwiesen ist ein Zukunftsprojekt im besten Sinne – ein Ort an dem Klimaanpassung, Artenvielfalt und Erholung miteinander verbunden werden“, erläuterte die Ministerin. Das Projekt wird im Rahmen der Aktion Grün in Höhe von 1,35 Millionen Euro gefördert. Artenreiche Grünflächen, wie sie an den Neubachwiesen entstehen sollen, kühlen die Luft, speichern Wasser, filtern Schadstoffe und schaffen so Erholungsräume – für Tiere, Pflanzen und den Menschen. Mit der Weidenskulptur als „grünem Klassenzimmer“ wird zudem ein Naturschutz-Bildungsort im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung entstehen. Hier können Schulklassen auch über die Landesgartenschau hinaus einen außerschulischen Bildungsort wahrnehmen, an dem die Kinder insbesondere etwas über den Erhalt unserer Biodiversität lernen können. Eine Förderung in Höhe von voraussichtlich 1,76 Millionen Euro ist für die Errichtung einer multimodalen und barrierefreien Mobilitätsstation am Bahnhof Neustadt-Böbig sowie den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen Haidmühle und Holzhof/Reitstall geplant. „Auch dieses Geld ist gut investiert, denn der Umbau dient nicht allein der Zeit der Landesgartenschau, sondern wertet auch darüber hinaus die Anbindung und Mobilität der Bürgerinnen und Bürger auf“, so Katrin Eder. Die Bahnstation Böbig wird täglich von über 4.000 Reisenden genutzt und erhält durch den Umbau eine neue, barrierefreie Rampe, die von Gleis 1 direkt die Unterführung zu den anderen Bahnsteigen und dem Bereich östlich der Gleise anbindet. Zusätzlich soll eine direkte und barrierefreie Wegeführung zum nahegelegenen Bushalt entstehen sowie Bike&Ride und Park&Ride-Anlagen. Marc Weigel, Oberbürgermeister von Neustadt an der Weinstraße, sagte: „Die Landesgartenschau 2027 ist ein Schlüsselprojekt für die gesamte Stadt, denn sie verbindet ökologische Aufwertung, zeitgemäße Mobilität und neue Erholungsräume zu einem großen, zusammenhängenden Zukunftsraum. Auf dem weitläufigen Gelände entsteht ein grünes Band, das Natur, Sport, Klimaanpassung und Aufenthaltsqualität für alle Generationen miteinander verknüpft. Die jetzt zugesagten Fördermittel geben uns die Möglichkeit, diese Vision umzusetzen.“
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 132 |
| Kommune | 15 |
| Land | 157 |
| Wissenschaft | 6 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 1 |
| Daten und Messstellen | 3 |
| Ereignis | 6 |
| Förderprogramm | 84 |
| Taxon | 3 |
| Text | 109 |
| Umweltprüfung | 5 |
| WRRL-Maßnahme | 1 |
| unbekannt | 61 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 143 |
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 264 |
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| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
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| Keine | 121 |
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| Webdienst | 2 |
| Webseite | 78 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 133 |
| Lebewesen und Lebensräume | 240 |
| Luft | 84 |
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| Weitere | 272 |