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StStG Kohle: Eliminierung von Mikroschadstoffen aus kommunalen Abwässern mit Hilfe immobilisierter Enzyme (ELIMIK), Biokatalysatoren/Koordinierung

Analyse der Mikroplastikbelastung von Meeressäugetieren aus der Arktis

Das stetig steigende globale Mikroplastik-Vorkommen bezieht auch das empfindliche Ökosystem der Arktis mit ein. Die AMAP-Arbeitsgruppe des Arktischen Rates zielt deshalb darauf ab, ein reguläres Monitoring zu etablieren, welches sowohl die Entwicklung der Mikroplastikbelastung erfasst als auch die Auswirkungen auf das Ökosystem überwacht. Für diesen Zweck ist es erforderlich grundlegende Informationen zu sammeln und ein standardisiertes Monitoring zu entwickeln, um durch eine längerfristige Datenerhebung Entwicklungen zu erfassen und negative Veränderungen mit effektiven Maßnahmen entgegenzuwirken. Monitoring an Tierpopulationen erfolgt derzeit an Seevögeln und Fischen. Marine Großsäuger und insbesondere Top-Prädatoren (die der indigenen Bevölkerung teilweise auch noch als Nahrungsgrundlage dienen) wurden bisher weniger stark berücksichtigt, sind jedoch auch für die AMAP-AG von Interesse und Bedeutung. Innerhalb des Projektes werden repräsentative Arten der Arktis untersucht: Wale, Robben, Eisbären und Otter. Die Probennahme geschieht in Kooperation mit arktischen Partnern und zielt darauf ab Daten zur Mikroplastikbelastung der Tiere zu generieren.

Amtlicher Anzeiger, Teil II des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes

Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes Teile I und II (Amtlicher Anzeiger). Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der <a href="http://www.luewu.de/anzeiger/">Firma Lütcke & Wulff</a> erfolgen.

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Terminals in der Jade vor Wilhelmshaven (Voslapper Groden Nord 2)

Die FSRU Wilhelmshaven GmbH, Emsstraße 20, 26389 Wilhelmshaven, eine Tochtergesellschaft der Deutsche Grüngas und Energieversorgung GmbH mit Sitz in Wilhelmshaven, diese wiederum eine Tochtergesellschaft der Tree Energy Solutions BV (TES) mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und den §§ 2, 6, 7 und 10 des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) beantragt. Für die Einbringung des Baggerguts in das Küstengewässer wurde zugleich ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gestellt. Die Trägerin des Vorhabens plant die Errichtung einer neuen Schiffsanlegestelle sowie einer Liegewanne nebst Zufahrtsbereich an der Westseite der Jade, Gemarkung Nordsee, Jade, Flurstück 1/11 (Liegeplatz), damit dort künftig eine „Floating Storage Regasification Unit“ (FSRU), also eine stationäre schwimmende Anlage in Form eines Produktionsschiffes zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung von verflüssigtem Erdgas (Liquified Natural Gas - LNG) sowie ein LNG-Tankschiff festmachen können. Die Einspeisung des wiederverdampften Erdgases soll in das vorhandene landseitige Erdgasnetz (WAL II) erfolgen. Der Bereich des Schiffsanlegers und der Liegewanne ist als Bundeswasserstraße ausgewiesen. Das zur Planfeststellung beantragte Vorhaben besteht aus drei wesentlichen Maßnahmen: Maßnahme 1: Neuerrichtung und Betrieb des Schiffsanlegers LNG Voslapper Groden Nord 2, für die FSRU und ein LNG-Tankschiff. Der Anleger soll aus 10 Dalben bestehen (4 Anlegedalben und 6 Vertäudalben einschließlich Verbindungsbrücken zwischen den Dalben sowie allen notwendigen Nebeneinrichtungen zum sicheren Betreiben der Anlage). Maßnahme 2: Neuerrichtung und Betrieb der Liegewanne Voslapper Groden Nord 2, einschließlich Zufahrtsbereich inklusive Wendebecken zwischen dem neu errichteten Umschlaganleger LNG Voslapper Groden Nord 2 und dem Fahrwasser, mit einer Gesamtfläche der Liegewanne und des Zufahrtsbereiches einschließlich Wendebecken von ca. 770.000 m². Ausbaggerung der Liegewanne auf eine Solltiefe von -17 mNHN (-14,50 mSKN) einschließlich der Zufahrt zum Fahrwasser mit einer Tiefe von -17 mNHN (-14,50 mSKN). Maßnahme 3: Für die Herstellung der Liegewanne und des Zufahrtsbereichs wird mit einer Baggermenge (Initialbaggerung) von rd. 1,2 Mio. m³ gerechnet, die auf die Klappstelle 01 der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung ca. 13 km nördlich der Insel Wangerooge eingebracht werden soll. Weiter beabsichtigt die Trägerin des Vorhabens, Baggergut aus der anschließenden Unterhaltung des Terminals nach dessen Inbetriebnahme bis 2025 im Rahmen des morphologischen Nachlaufs mit einer Jahresmenge von bis zu 50.000 m³ in die vorgenannte Klappstelle einzubringen. Die Betriebsdauer der FSRU ist für maximal 5 Jahre vorgesehen. Die Bauphase hat aufgrund der mit Bescheid vom 24.08.2023 (Az.: D 6 - 62025-691-002) erteilten Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Ausbaggerung der Liegewanne, für die Ausbaggerung von Teilen des Zufahrtsbereichs und Wendebeckens, für das Einbringen des bei der Ausbaggerung anfallenden Baggergutes auf die Klappstelle 01 sowie für das Einbringen des Kolkschutzes im Bereich des Anlegers bereits begonnen. Am 23.10.2023 erteile der NLWKN der Trägerin des Vorhabens die Zulassung eines zweiten vorzeitigen Beginns für die Errichtung der Dalben und die Installation der Dalbenköpfe, Brücken und Plattformen des Anlegers. Gegenstand des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens sind nicht die Zulassung der Errichtung und des Betriebs der FSRU sowie die Errichtung des Transfersystems vom Anleger in das bestehende landseitige Erdgasnetz. Für diese Vorhabenteile wird beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg ein gesondertes Zulassungsverfahren nach dem Bundessimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durchgeführt. Ebenfalls nicht Bestandteil des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ist die Einleitung von mit Temperaturveränderungen versehenen Ab- bzw. Prozesswässern zum Betrieb der FSRU. Hierfür wird ein eigenständiges wasserrechtliches Erlaubnisverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 4, § 10, § 12 und § 57 WHG sowie § 2 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) beim NLWKN, Direktion, Geschäftsbereich 6, Rudolf-Steiner-Straße 6, 38120 Braunschweig durchgeführt. Für die Zulassung des Gewässerausbaus und von Gewässerbenutzungen, die für die Errichtung und den Betrieb der FSRU am Standort Voslapper Groden Nord 2 erforderlich sind, ist das LNGG gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 LNGG anzuwenden. Da eine beschleunigte Zulassung des beantragten Vorhabens geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden, hat die Planfeststellungsbehörde in diesem Planfeststellungsverfahren das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß § 4 Abs. 1 LNGG nicht anzuwenden. Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Trägerin des Vorhabens am 10.05.2024 übergeben. Den Planfeststellungsbeschluss vom 10.05.2024 und die Gründe für die Gewährung der Ausnahme vom UVPG finden Sie in der Informationsspalte. Der Antrag und die konsolidierten Planunterlagen sind nachstehend aufgeführt.

Handelsartenschutz: Besitz, Handel und Haltung von Arten

Tiere und Pflanzen werden der Natur entnommen, zur Ware gemacht; als Käfigvogel eingesperrt, als exotische Schlange im heimischen Terrarium bestaunt oder zur Handtasche verarbeitet mit sich herumgetragen. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Interesse an der Natur, Tierliebe, Sammelleidenschaft, Eitelkeit, Angeberei, Gedankenlosigkeit – die Folgen für die Arten sind oft fatal. Wer macht sich beim Kauf eines gefiederten Zimmergenossen schon Gedanken darüber, dass jährlich rund 1,5 Millionen wild gefangene Vögel legal und illegal in die Europäische Union importiert werden? Oder dass für Schneeglöckchen- oder Alpenveilchen-Zwiebeln in der Türkei ganze Lebensräume vernichtet werden? Das Geschäft mit der Natur boomt nach wie vor. Jährlich übersteigt der Handelswert von hunderttausenden Reptilien, rund einer Million Papageien und vielen Millionen Pflanzen weltweit die Milliardengrenze. Der Internationale Handel ist nach der Lebensraumzerstörung eine der Hauptgefährdungen für den Bestand wild lebender Tiere und Pflanzen. In der Erkenntnis, dass die frei lebenden Tiere und Pflanzen in ihrer Schönheit und Vielfalt einen unersetzlichen Bestandteil der natürlichen Systeme der Erde bilden, den es für die heutigen und künftigen Generationen zu schützen gilt, im Bewusstsein, dass die Bedeutung der frei lebenden Tiere und Pflanzen in ästhetischer, wissenschaftlicher und kultureller Hinsicht sowie im Hinblick auf die Erholung und die Wirtschaft ständig zunimmt, in der Erkenntnis, dass die Völker und Staaten ihre frei lebenden Tiere und Pflanzen am besten schützen können und schützen sollten sowie in der Erkenntnis, dass die internationale Zusammenarbeit zum Schutz bestimmter Arten frei lebender Tiere und Pflanzen vor einer übermäßigen Ausbeutung durch den internationalen Handel lebenswichtig ist, im Bewusstsein der Notwendigkeit, dazu geeignete Maßnahmen unverzüglich zu treffen, ist am 3. März 1973 das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen – das so genannte Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) – in Kraft getreten. Nach der englischen Bezeichnung des Übereinkommens (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen auch unter der Kurzform CITES bekannt ( www.cites.org ). Ziel von CITES ist, den internationalen Handel zu überwachen und zu beschränken. Rund 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten sind in den Anhängen benannt. Das Spektrum reicht von Säugetieren über Vögel, Reptilien, Insekten und Muscheln bis zu Pflanzen. Geschützt sind viele Affen, alle Wale, alle Bären- und Katzenarten, alle Papageien, Greifvögel und Eulen, alle Meeres- und Landschildkröten, alle Riesenschlangen, Pfeilgiftfrösche, Steinkorallen sowie alle Kakteen und Orchideen, um einige Artengruppen herauszugreifen. Im Jahre 1976 ist die CITES in Deutschland in Kraft getreten. Seit 1984 wird CITES für alle Mitgliedstaaten der EU durch die “EU-Artenschutzverordnung” umgesetzt. Seither ist die Einfuhr- und Ausfuhr sowie die kommerzielle Verwendung der geschützten Exemplare für alle Mitgliedsstaaten einheitlich und verbindlich geregelt. Durch nationale Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung werden weitergehende Regelungen getroffen und zusätzliche Arten unter Schutz gestellt. Eine komfortable Recherchemöglichkeit zum Schutzstatus einer Art findet sich auf der Homepage des Bundesamtes für Naturschutz unter www.wisia.de (WISIA – Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz). Auf den nachfolgenden Seiten werden einige besonders wichtige Instrumente des Artenschutzes genauer beschrieben, die Alle betreffen können, die mit dem Handel von geschützten Arten oder Haltung von Tieren zu tun haben: Dieses beinhaltet Regelungen zur Anmeldung und Kennzeichnung von Tieren geschützter Arten , die jeder Halter geschützter Arten berücksichtigen muss. Für Händler und alle anderen kommerziell mit geschützen Arten umgehende Personen ist hingegen die Buchführungspflicht relevant. Ein schwieriges Thema ist generell die Vermarktung von Arten , und dort insbesondere die Nachweisführung. Bei Ein- und Ausfuhr sind rechtzeitig Genehmigungen einzuholen. Wenn man schon Tiere hält, sollte dies fachkundig geschehen, und hierfür gibt es eine Reihe von Fachgutachten ( Fachgerechte Haltung von Tieren ). Will man Tiere außerhalb des Hauses halten, benötigt man hierfür meistens eine Gehegegenehmigung , und auch zoologische Einrichtungen benötigen für ihre Gehege eine Betriebsgenehmigung. Bild: Dr. Mark Auliya Bestimmungen zu Handel und Besitz besonders geschützter Arten Durch zunehmende Zerstörung ihres Lebensraumes oder durch Naturentnahmen sind viele Tier- und Pflanzenarten in ihrem Bestand gefährdet. Um diese Arten zu erhalten, wurden Entnahme, Besitz und Vermarktung eingeschränkt. Weitere Informationen Bild: Roland Melisch Haltung von Tieren Neben den rechtlichen Bestimmungen zum Besitz (Meldepflicht, Kennzeichnung, Nachweis für den rechtmäßigen Erwerb) ist zu beachten, dass die Errichtung, die Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Tiergeheges der Genehmigung bedürfen. Weitere Informationen Bild: Fred Kleinschmidt Sonderfall: Haltung von Tieren in Zoos Die Bedingungen, unter denen Tiere gehalten werden, sollen soweit verbessert werden, dass sie optimal sind. Die Zoos sollen damit ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Weitere Informationen Bild: Astrid Deilmann / WWF Empfehlungen an Fernreisende Exemplare von Arten, die in den Anhängen A oder B der EU-Verordnung aufgeführt sind, dürfen nur nach vorheriger Erteilung einer Einfuhrgenehmigung durch das Bundesamt für Naturschutz importiert werden. Weitere Informationen CITES BfN – Bundesamt für Naturschutz WISIA-online TRAFFIC – the wildlife trade monitoring network WWF Deutschland – Einige Fotos zum Handelsartenschutz mit freundlicher Unterstützung des WWF

Schutz der Meere: Wie kann er gelingen?

<p>Meeresumweltsymposium</p><p> Das Meeresumweltsymposium (MUS) wird jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (⁠BMUV⁠) vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) unter Mitwirkung vom Umweltbundesamt und Bundesamt für Naturschutz organisiert. Die hybride Veranstaltung informiert Wissenschaftler*innen und Behördenvertreter*innen über ak… <a href="https://www.umweltbundesamt.de/tipp/meeresumweltsymposium">weiterlesen <i></i></a> </p><p>Das UBA setzt sich für intakte Meere ein; sie sind heute wichtiger denn je. Sie wirken global als "Puffer" für Klimaveränderungen, beherbergen eine faszinierende Artenvielfalt, sind Nahrungs- und Rohstoffquellen, Siedlungs- und Erholungsräume sowie Transportwege. Gleichzeitig ist die Meeresumwelt von Nord- und Ostsee zu vielen menschlichen Aktivitäten ausgesetzt und daher in keinem guten Zustand.</p><p>Die Meere und Ozeane sind für alles Leben auf der Erde entscheidend. Sie produzieren die Hälfte des globalen Sauerstoffs, beheimaten etwa 80 Prozent aller Tierarten und bedecken fast Dreiviertel der Erdoberfläche. Die Meere spielen eine Schlüsselrolle im ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimasystem#alphabar">Klimasystem</a>⁠, da sie über den natürlichen Gasaustausch etwa ein Drittel des vom Menschen verursachten Kohlendioxids (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CO2#alphabar">CO2</a>⁠) aus der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a>⁠ aufnehmen. Gleichzeitig sind sie wichtige Komponenten des weltweiten Wasserkreislaufs und verteilen Wärme über ihre Strömungen.</p><p>Aus der Ferne erscheinen die Meere endlos und unberührt. Doch bei näherer Betrachtung wird klar, dass gerade in Küstennähe Pflanzen und Tiere und ihre Lebensräume durch menschliche <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/meere/nutzung-belastungen">Nutzungen</a> erheblich beeinträchtigt sind. Viele <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/meere/nutzung-belastungen/schadstoffe">Schadstoffe</a> und zu viele <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/meere/nutzung-belastungen/eutrophierung">Nährstoffe</a> aus Kommunen, Industrie und der Landwirtschaft gelangen über die Flüsse, direkte Einleitungen und den Luftweg in die Meere und haben schädliche Auswirkungen auf das Meeresökosystem.</p><p>Aber auch auf der hohen See wirken sich menschliche Aktivitäten, wie der globale <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/meere/nutzung-belastungen/schifffahrt">Schiffsverkehr</a>, die industrielle Aquakultur, der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/meere/nutzung-belastungen/tiefseebergbau-andere-nutzungsarten-der-tiefsee">Tiefseebergbau</a> oder der Ausbau der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/windenergie-auf-see-offshore-windenergie">Offshore-Energiegewinnung</a> negativ auf die Meeresumwelt aus. Abfälle, vor allem aus Kunststoffen einschließlich Mikroplastik, sind allgegenwärtig. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/antarktis/das-umweltbundesamt-die-antarktis/unterwasserlaerm">Unterwasserlärm</a> stört und schädigt insbesondere Wale, Delfine und Fische. In der Vergangenheit wurden unsere heimischen Meere auch als Halde für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/meere/nutzung-belastungen/munition-im-meer">Altmunition</a> genutzt, deren giftige Sprengstoffe und chemischen Kampfstoffe inzwischen im Meerwasser, Sediment und in den Lebewesen nachweisbar sind. Hinzu kommt der fortschreitende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/meere/nutzung-belastungen/klimawandel-der-meere">Klimawandel</a> und die damit einhergehende zunehmende Erwärmung und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=Versauerung#alphabar">Versauerung</a>⁠, die als zusätzliche globale Effekte auf die Meeresökosysteme wirken, genauso wie technologische Eingriffe durch marines Geo-Engineering mit ungewissen Folgen für die Meeresumwelt.</p><p>Seit Jahrzehnten werden Veränderungen regelmäßig <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends">dokumentiert</a>, was zu einem umfassenden Wissen über menschliche Aktivitäten und deren Auswirkungen auf die Meere geführt hat. Auf Basis der erhobenen Daten wird der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/meere/ueberwachung-bewertung/biologisch">biologische</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/meere/ueberwachung-bewertung/chemisch">chemische</a> und physikalische Zustand der Meeresumwelt auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene bewertet. Es hat sich dabei gezeigt, dass ein schlechter Zustand der Meere und Küsten auch negative Auswirkungen auf deren Produktivität und andere, für die Menschheit wichtige, Funktionen hat. Dabei können intakte Meeres- und Küstenökosysteme eine wichtige Rolle sowohl beim ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ als auch für die Klimaanpassung spielen und wichtige Beiträge zum Wohlergehen der Menschen leisten, unter anderem im Sinne der Nahrungsversorgung, des Transports und der Erholung. Das trifft auch auf die Polarmeere zu, denen eine besondere Rolle im Klimasystem zukommt und die für die globale Meeresströmungen ein wichtiger „Motor“ sind.</p><p>Das Umweltbundesamt arbeitet seit Jahrzehnten daran mit, den Zustand der Meere zu bestimmen und die Belastungen der Meere zu reduzieren und ist unter anderem auch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/meere/genehmigung-von-forschungsprojekten-zu-marinem-geo">Genehmigungs- und Überwachungsbehörde</a> für wissenschaftliche Projekte des marinen Geo-Engineerings. Besonders relevant sind Konzepte und Maßnahmen für den Schutz der Meere im Rahmen der regionalen Meeresschutzübereinkommen für die Ostsee (<a href="https://helcom.fi/">HELCOM</a>) und den Nordostatlantik einschließlich der Nordsee (<a href="https://www.ospar.org/">OSPAR</a>). Auf europäischer Ebene zielt zudem die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/was-ist-die-meeresstrategie-rahmenrichtlinie-msrl">Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie</a> (MSRL) auf die Erreichung eines guten Umweltzustands ab. Dafür stellen sich die Behörden des Bundes und der Küstenbundesländer gemeinsam den unterschiedlichen Herausforderungen und Regelungen („<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/meere/meeresgovernance-wie-kann-ein-effektiver">Meeresgovernance</a>“), um den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/meere/meeresschutz-geht-uns-alle-an-0">Schutz der Meere</a> zu verbessern und Nutzungen nachhaltiger zu gestalten.</p><p>Eine besondere Herausforderung wird es zukünftig sein, die stetig wachsende "blaue Wirtschaft" mit dem Schutz der Meere in Einklang zu bringen, um das Gleichgewicht zwischen Nutzung und Schutz unter dem Einfluss des fortschreitenden Klimawandels zu wahren oder wiederherzustellen. ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a>⁠, Vorsorgeprinzip und ein ganzheitlicher, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltbelange-der-meeresraumordnung-in-der">ökosystemarer Ansatz</a> müssen die Grundlage unseres Handelns sein, und die verschiedenen Nutzungen müssen kumulativ, also gesamtheitlich, bewertet und reguliert werden. Der Schutz der Meeresumwelt ist nicht zuletzt auch für die Menschheit lebensnotwendig und jede Anstrengung wert.</p>

Ressortforschungsplan 2024, Auswirkungen von Unterwasserlärm und Schadstoffbelastungen auf das Hörvermögen von Walen in der Arktis

Ziele dieses Projekts sind die Identifizierung und Quantifizierung der Auswirkungen von Lärm auf das Gehör von Walen in der Arktis sowie die Identifizierung und Quantifizierung der Auswirkungen von Schadstoffbelastungen auf das Hörvermögen dieser Tiere. Im Projekt sollen Ohren von gestrandeten Walen in der Arktis analysiert werden, um festzustellen, ob die Individuen einen Hörschaden erlitten haben und ob dieser mit der Lärmbelastung zusammenhängt. Dazu sollen sowohl vorhandene Exemplare gestrandeter Tiere als auch neue Funde analysiert und mit nationalen und regionalen Strandungs-Netzwerken, z. B. in Norwegen, Kanada, den USA und Grönland, zusammengearbeitet werden. Zudem sollen neben den Ohruntersuchungen auch toxikologischen Analysen durchgeführt und untersucht werden, ob es einen Zusammenhang zwischen Hörverlust und hoher Schadstoffbelastung gibt. Die Ergebnisse der Analyse von Hörstrukturen und Schadstoffkonzentrationen bei mehreren Walarten in verschiedenen Ländern entlang der Arktis soll das Verständnis für die Auswirkungen von Unterwasserlärm auf das Gehör und von Schadstoffbelastungen auf die Gesundheit der Tiere verbessern. Die Studie soll auch standardisierte Protokolle für langfristige Überwachungsprogramme erstellen, ggfs. politische Entscheidung voranbringen und das Unterwasserlärm-Management verbessern.

DAM Schutz und Nutzen-2: Konzepte zur Reduzierung der Auswirkungen anthropogener Drücke und Nutzungen auf marine Ökosysteme und die Artenvielfalt, Vorhaben: Schutz der marinen Biodiversität in der deutschen Nordsee - Governance und Bildungsarbeit

StStG Kohle: Eliminierung von Mikroschadstoffen aus kommunalen Abwässern mit Hilfe immobilisierter Enzyme (ELIMIK), Trägermaterialien

StStG Kohle: Eliminierung von Mikroschadstoffen aus kommunalen Abwässern mit Hilfe immobilisierter Enzyme (ELIMIK), Enzymreaktoren

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