Der Datensatz enthält die im ForstGIS des Landesbetriebes Forst Brandenburg geführten Flächen. Das sind die Waldflächen nach §2 LWaldG sowie die sonstigen Betriebsflächen (kein Wald im Sinne §2 LWaldG).
Rechtsgrundlage: Landschaftsschutzgebiet § 26 Bundesnaturschutzgesetz und § 19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Schutzintensität: weniger hoch. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Verordnete Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Landkreis Göttingen sind: LSG "Buchenwälder und Kalkmagerrasen zwischen Dransfeld und Hedemünden" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 170; LSG "Fulda und Fuldaufer;" LSG "Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 372; LSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Harz"; LSG "Iberg bei Bad Grund" als Umsetzung des FFH-Gebiets 145 "Iberg"; LSG "Kaufunger Wald" Pufferzone für die Umsetzung eines Teils des FFH-Gebiets Nr. 143; "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Pufferzone; LSG "Leine zwischen Friedland und Niedernjesa sowie Dramme" als Umsetzung der gleichnamigen FFH-Gebiete Nr. 407 und 454; LSG "Leinebergland" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Mausohr-Jagdgebiet Leinholz" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 447; LSG "Pipinsburg"; LSG "Reinhäuser Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 110 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Rhumequelle"; LSG "Schwülme und Auschnippe" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 402; LSG "Südharz bei Zorge"; LSG "Untereichsfeld" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Weiher am Kleinen Steinberg" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 408; LSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 132; LSG "Weserbergland-Kaufunger Wald"; LSG "Wolfsbachtal bei Zorge" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 150. Für die LSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.
Rechtsgrundlage: Naturschutzgebiet § 23 BNatSchG und § 16 NAGBNatSchG. Schutzintensität: hoch. Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist 1. Zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskulturellen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit. Verordnete Naturschutzgebiete (NSG) im Landkreis Göttingen sind: NSG "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Kernzone für die Umsetzung eines Teils des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 143; NSG "Butterberg und Hopfenbusch bei Bartolfelde" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 405 "Butterberg/Hopfenbusch"; NSG "Ballertasche" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 141; NSG "Finnenbruch, Großes Butterloch und Schwimmende Insel"; NSG "Gipskarstgebiet bei Bad Sachsa "; NSG "Gipskarstlandschaft bei Ührde"; NSG "Gipskarstlandschaft Hainholz" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 133 "Gipskartsgebiet bei Osterode"; NSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138; NSG "Großer Leinebusch"; NSG Oderaue"; NSG "Ossenberg-Fehrenbusch"; NSG "Rhumeaue, Ellerniederung, Schmalau und Thiershäuser Teiche" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 134 "Sieber, Oder, Rhume"; NSG "Seeanger, Retlake, Suhletal" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 139 und eines Teils des Vogelschutzgebiets V 19; NSG "Seeburger See" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebietes Nr. 140 und eines Teils des Vogelschutzgebiets V 19; NSG "Siebertal"; NSG "Staufenberg"; NSG "Steinberg bei Scharzfeld"; NSG "Teufelsbäder"; NSG "Totenberg"; NSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Kernzone für die Umsetzung eines Teils des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 132; NSG "Bratental" (Stadt GÖ nachrichtlich); NSG "Stadtwald Göttinger u. Kerstlingeröder Feld" (Stadt GÖ nachrichtlich). Für die NSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.
Darstellung der an den Waldflächen im ForstGIS geführten Eigentumsarten nach den Gruppen Landeswald, Privatwald, Körperschaftswald, Sonstiger Staatswald. Die Darstellung erfolgt ohne Gewähr und wird fortlaufend aktualisiert.
Rechtsgrundlage: Gesetzlich geschützter Biotop § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG. Schutzintensität: relativ hoch. Gesetzlicher Schutz nach § 30 BNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich, 7. magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern. Gesetzlicher Schutz nach § 24 NAGBNatSchG: Gesetzlich geschützte Biotope sind auch 1. hochstaudenreiche Nasswiesen sowie sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland, 2. Bergwiesen, 3. mesophiles Grünland, 4. Obstbaumwiesen und -weiden mit einer Fläche von mehr als 2 500 m2 aus hochstämmigen Obstbäumen mit mehr als 1,60 m Stammhöhe (Streuobstbestände) und 5. Erdfälle.
Die Forstgrundkarte gibt einen Überblick über die Lage und räumliche Ausdehnung der Waldflächen. Sie stellt die grundlegende Waldeinteilung des Gesamtwaldes (Wald aller Eigentumsarten) im Land Brandenburg dar. Die graphische Darstellung enthält neben den Waldflächen nach §2 LWaldG (Holzboden, Nichtholzboden, Nicht eingerichtete Flächen) auch Sonstige Betriebsflächen (kein Wald im Sinne §2 LWaldG). Es handelt sich dabei um eine zusammengefasste Gruppierung aller Vektordaten der Forstgrundkarte. Diese umfasst die Flächen, Linien, Gestaltungslinien, Punkte und Texte. Maßstab: 1:5000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Die Regenwälder des Kongobeckens erstrecken sich über mehrere Länder in Zentralafrika und bilden das zweitgrößte tropische Regenwaldgebiet der Welt. Seit Jahrtausenden bewohnen indigene Völker (Pygmäen) diese Wälder und stehen in engem Kontakt mit den Bantu-Völkern. Kolonialmächte nutzten bestehende Handelsrouten zur Ausbeutung der Wälder und siedelten die Einheimischen entlang von Straßen um. Die Holzindustrie begann im frühen 20. Jahrhundert und führte zu erheblichen Umwelt- und Sozialauswirkungen. Schutzgebiete wurden eingerichtet, um die Biodiversität zu erhalten, aber der Druck durch menschliche Aktivitäten nimmt zu. Das Sangha-Trinational (TNS) ist ein grenzüberschreitendes Schutzgebiet. Es wurde 2021 von der United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO) als Welterbestätte anerkannt und beherbergt viele Arten, darunter Waldelefanten (Loxodonta cyclotis) und westliche Flachlandgorillas (Gorilla gorilla). Das TNS fördert den Ökotourismus und stärkt die kulturelle Identität der Einheimischen. Trotz dieser Erfolge bedrohen illegale Jagd und Holzfällerei die Wildtierpopulationen und die Lebensgrundlagen der lokalen Gemeinschaften. Erfolgreiche Schutzgebiete erfordern effektive Überwachung, lokale Beteiligung, ausreichende Finanzierung und angemessene rechtliche Rahmenbedingungen. Das TNS, unterstützt von internationalen Organisationen, ist eines der bestverwalteten Gebiete im Kongobecken. Dennoch stellen illegale Jagd und Holzfällerei eine Bedrohung dar. Trotz erfolgreicher Schutzmaßnahmen, Tourismus und existierendem Treuhandfonds bleibt die Finanzierung schwierig. Die Wälder im Kongobecken, insbesondere im TNS, stehen vor erheblichen Herausforderungen: zunehmende Randdegradation, Brandrodung, Holzfällerei, Klimawandel, illegale Bergbauaktivitäten und Mensch-Wildtier-Konflikte. Langfristige Maßnahmen, Schutz- und Klimaschutzstrategien sowie nachhaltige Finanzierungsmechanismen sind entscheidend, um ökologische Werte zu bewahren und Konflikte zu minimieren.
Achtung: Dieser Datensatz wird gelöscht. Möglicherweise stehen nicht mehr alle Funktionen vollumfänglich zur Verfügung. Entdecken Sie die schönsten Plätze in der Natur. 99 Lieblingsplätze im grünen und 99 Lieblingsplätze am Wasser warten darauf erkundet zu werden. Urheber sind die Mitgliedskreise und -landkreise der Metropolregion Hamburg, die die schönsten Orte in ihrem Kreis empfehlen. Genaue Informationen hierzu erhalten Sie über die Internetseiten der Metropolregion Hamburg: https://metropolregion.hamburg.de/lieblingsplatz/ Darüber hinaus werden die schönsten Naturerlebnisse für die Familie dargestellt. Die Natur vor der Haustür: Vom Weltnaturerbe Wattenmeer über Elbe, Ostsee, Heide, Moor, Seen und Wälder, Bäume und Blumen bis hin zum Biotop im Stadtpark laden unzählige Naturschönheiten der Metropolregion Hamburg zu einem Besuch und einer Expedition ins Unbekannte ein. http://metropolregion.hamburg.de/natur/nofl/4131270/naturerlebnisfuehrer/
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Forstwirtschaft des Saarlandes dar.:Die Waldbiotopkartierung ist ein Erhebungsverfahren, das flächendeckend ökologische Grundlagen zur Umsetzung der Naturnahen Waldwirtschaft bereitstellen kann. Zu diesem waldökologischen Monitoring gehören u.a. •Die Herleitung der natürlichen Waldgesellschaft und die daraus resultierende Naturnähe des tatsächlich aufstockenden Bestandes •Die Bestimmung von Habitatvielfalt, Sonderbiotopen und Vegetationstypen •Die Erfassung von geschützten (sog. 22er) Biotopen an Hand besonderer Waldtypen oder seltener und geschützter Pflanzen- und Tiervorkommen. Die Waldbiotopkartierung hat nicht den Anspruch einer exakt wissenschaftlichen Kartierung vorhandener Arten oder Ökosysteme. Sie ist zu verstehen als Information und Leitfaden des vor Ort handelnden Wirtschafters, um seine ökonomische Tätigkeit mit ökologischen Handeln zu verbinden, mehr oder weniger ein allgemeiner, punktuell aber auch verbindlicher Managementplan zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität in unseren Wäldern. Die Ergebnisse der flächendeckenden WBK sind hier nicht dargestellt. Die aufgeführten Objekte geben den Stand der selektiven Kartierungen von 1990 bis 2008 wieder und basieren methodisch auf der Kartieranleitung „Ganzflächige Waldbiotopkartierung im Saarland“ - Herausgeber: Minister für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes – mit Stand von 1999. Die Waldbiotopkartierung wird zurzeit nach aktuellen Standards neu aufgebaut.
Böden sind als Standort für Pflanzen und Lebensraum für eine Vielzahl von Mikroorganismen ein integraler Bestandteil von Ökosystemen. Das Kernprojekt Boden stellt grundlegende Daten über Bodeneigenschaften und Bodenfunktionen bereit. Wir organisieren zudem koordinierte Bodenprobenahmen auf den Experimentier-Flächen (EP) und beteiligen uns an der Synthese in den Biodiversitäts Exploratorien (BE). Im Vordergrund steht dabei die Fragestellung, wie sich Landnutzung und Biodiversität auf den Eintrag, die Speicherung und die Stabilität von Kohlenstoff und Nährstoffen im Boden auswirken. In der vergangenen Projektphase der BE haben wir 2017 die koordinierte Bodenprobenahme auf allen EP wiederholt und grundlegende Bodenparameter für weitere Projekte zur Verfügung gestellt. Wir haben zudem das Monitoring des Streufalls auf allen Waldflächen fortgesetzt. Wir konnten zeigen, dass der Streufall in den ungenutzten Wäldern größer als in genutzten Wäldern war, wozu insbesondere die größere Menge an Zweigen, Ästen und Früchten im ungenutzten Wald beitrug. Die Umsatzzeiten von Kohlenstoff in der organischen Auflage zeigen, dass diese sowohl durch den Standort (z.B. pH Wert, Nährstoffverfügbarkeit) als auch durch die Qualität der Streu beeinflusst werden. Der Abbau von organischer Substanz wurde auf allen Experimentier-Flächen in situ durch Messung der Bodenatmung bestimmt. Durch die Trockenheit im Sommer 2018 waren die gemessenen Bodenatmungsraten gering. Trotzdem konnten im Wald Effekte der Untersuchungsregion, der Landnutzung und der Hauptbaumart nachgewiesen werden. Die Nährstoffauswaschung wurde mit Austauscherharzen im Jahr 2018/19 kumulativ bestimmt, so dass die Analyse noch nicht abgeschlossen ist. In der kommenden Projektphase werden wir das Bodenmonitoring auf allen EP fortsetzen. In enger Kooperation mit anderen Projekten werden wir eine weitere Bodenprobenahme auf allen 300 EP organisieren. Diese Probenahme wird dann auch die neu etablierten Wald- und Grünlandexperimente einschließen. Auf allen Flächen werden wir grundlegende Bodeneigenschaften und Indikatoren für die Bodenqualität bestimmen, auch um die Vergleichbarkeit der neuen Versuchsflächen mit den bisherigen Untersuchungsflächen (den Kontrollflächen) sicherzustellen. Wir werden das Bodenprobenarchiv sowie das Streufall-Monitoring in den BE fortführen. Da die zentrale Frage des Waldexperiments ist, inwiefern ein Lückenschlag durch geänderte Resourcenverfügbarkeit die Biodiversität beeinflusst, werden wir in den neu etablierten Lücken sowohl den Streueintrag, als auch die Nährstoffverfügbarkeit im Boden bestimmen. Wir werden überprüfen, ob diese Änderungen in der Nährstoffverfügbarkeit durch den Abbau von organischer Bodensubstanz bedingt werden. Dazu werden wir die Bodenatmung, Enzymaktivitäten, den Streuabbau und die Aktivität der Bodenfauna bestimmen. Zusätzlich zu unseren bisherigen Synthese-Aktivitäten werden wir dann zur gemeinsamen Bewertung des Waldexperimentes beitragen.
Origin | Count |
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Bund | 6249 |
Global | 1 |
Kommune | 79 |
Land | 3738 |
Schutzgebiete | 3 |
Wirtschaft | 20 |
Wissenschaft | 111 |
Zivilgesellschaft | 44 |
Type | Count |
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Bildmaterial | 9 |
Chemische Verbindung | 3 |
Daten und Messstellen | 232 |
Ereignis | 104 |
Formular | 1 |
Förderprogramm | 4746 |
Gesetzestext | 1 |
Infrastruktur | 86 |
Kartendienst | 2 |
Lehrmaterial | 13 |
Sammlung | 3 |
Taxon | 92 |
Text | 1835 |
Umweltprüfung | 359 |
WRRL-Maßnahme | 41 |
unbekannt | 1799 |
License | Count |
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geschlossen | 2900 |
offen | 5793 |
unbekannt | 617 |
Language | Count |
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Deutsch | 8722 |
Englisch | 1425 |
Leichte Sprache | 3 |
Resource type | Count |
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Archiv | 207 |
Bild | 167 |
Datei | 536 |
Dokument | 1785 |
Keine | 5191 |
Multimedia | 8 |
Unbekannt | 90 |
Webdienst | 386 |
Webseite | 2618 |
Topic | Count |
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Boden | 6655 |
Lebewesen und Lebensräume | 9292 |
Luft | 4909 |
Mensch und Umwelt | 9018 |
Wasser | 5205 |
Weitere | 8889 |