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Wald nach § 2 SächsWaldG

Darstellung der aktuellen Waldgebiete gemäß Sächsischem Waldgesetz (SächsWaldG) innerhalb und teilweise außerhalb des Stadtgebietes der Landeshauptstadt Dresden. Wald ist nach Paragraf 2 SächsWaldG jede mit Forstpflanzen (Waldbäume und -sträucher) bestockte Grundfläche, die durch ihre Größe geeignet ist, eine Nutz-, Schutz- oder Erholungsfunktion auszuüben.

Erfassungseinheit Lebensraumtyp (MaP)

Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie (Anhang I) in Baden-Württemberg Natürliche Lebensraumtypen (LRT) von gemeinschaftlichem Interesse sind in Anhang I der Richtlinie aufgelistet. Für ihre Bewahrung oder Wiederherstellung in einem günstigen Erhaltungszustand müssen besondere Schutzgebiete ausgewiesen und Naturschutzmaßnahmen ergriffen werden. Baden-Württemberg ist Teil der kontinentalen biogeografischen Region und verfügt über eine reiche Naturausstattung. Von den 91 in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen, gibt es 53 (davon 14 prioritäre) in Baden-Württemberg. Sämtliche Lebensräume in Baden-Württemberg sind geprägt durch ihre Standortbedingungen sowie Jahrhunderte langes Einwirken des Menschen. Unter ihnen gibt es Lebensräume, die noch als naturnah oder weitgehend natürlich anzusehen sind wie z.B. naturnahe und natürliche Hochmoore. Sie kommen in Baden-Württemberg schwerpunktmäßig im Alpenvorland und im Schwarzwald vor. Andere LRT sind erst durch traditionelle Wirtschaftweisen des Menschen wie Mahd oder extensive Beweidung entstanden und prägen heute das Landschaftsbild vieler Regionen. Zu diesen Lebensräumen zählen beispielsweise artenreiche Borstgrasrasen, die in Baden-Württemberg vor allem im Schwarzwald, im Schwäbisch-Fränkischen Wald und im Odenwald verbreitet sind. Für einige LRT trägt Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung, wie für die Mageren Flachlandmähwiesen oder für die Wacholderheiden mit dem Verbreitungsschwerpunkt auf der Schwäbischen Alb. Diese unterschiedlichen Lebensräume beherbergen eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt. Eine Veränderung ihrer Standortbedingungen bewirkt eine Veränderung in der Artenzusammensetzung. Die Lebensräume spielen damit eine entscheidende Rolle für die Erhaltung und Entwicklung der biologischen und damit auch der genetischen Vielfalt unserer Natur und Kulturlandschaft.

Ruhige Gebiete MP LM 2024 (WMS Dienst)

Ruhige Gebiete nach EU-Umgebungslärmrichtlinie auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden Stillegebiete: Landschaftraum im Stadtkontext; Wald und Wiesen; naturnah; Tag-Abend-Nacht-Lärmindex unter 50 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 500 ha groß; Anschluss an weitere Landschaftsräume; Wegenetz vorhanden Ruhegebiete im Außenraum: Landschaftraum im Stadtkontext; Wald und Wiesen; naturnah; Tag-Abend-Nacht-Lärmindex unter 50 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 50 ha groß; Anschluss an weitere Landschaftsräume; Wegenetz vorhanden. Ruhegebiete im Ballungsraum: Stadtraum; Parkanlagen, Wald, Grünflächen und Wiesen; Tag-Abend-Nacht-Lärmindex unter 55 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 10 ha groß; Kernbreite mindestens 300 m; Wegenetz und möglichst weitere Erholungsformen (z. B. Spielplatz). Gebiete der relativen Ruhe/kleinflächige ruhige Gebiete: Stadtraum; Parkanlagen, Wald, Grünflächen und Wiesen; Abnahme des Tag-Abend-Nacht-Lärmindex mindestens eine Pegelklasse der Lärmkartierung in Richtung Kernzone; mindestens 5 ha groß; fußläufig aus Wohngebieten erreichbar; Wegenetz und möglichst weitere Erholungsformen (z. B. Spielplatz). Stadtoasen: Stadtraum; Grün- und Erholungsflächen; Parkanlagen, parkartige Friedhöfe; Maximalpegel von weniger als 65 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 1 ha groß (in Ausnahmefällen 0,2 - 1,0 ha groß); Kernbreite mindestens 100 m; fußläufig aus Wohngebieten erreichbar; sehr gute Erholungsfunktion.

Ruhige Gebiete MP LM 2024 (WFS Dienst)

Ruhige Gebiete nach EU-Umgebungslärmrichtlinie auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden Stillegebiete: Landschaftraum im Stadtkontext; Wald und Wiesen; naturnah; Tag-Abend-Nacht-Lärmindex unter 50 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 500 ha groß; Anschluss an weitere Landschaftsräume; Wegenetz vorhanden Ruhegebiete im Außenraum: Landschaftraum im Stadtkontext; Wald und Wiesen; naturnah; Tag-Abend-Nacht-Lärmindex unter 50 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 50 ha groß; Anschluss an weitere Landschaftsräume; Wegenetz vorhanden. Ruhegebiete im Ballungsraum: Stadtraum; Parkanlagen, Wald, Grünflächen und Wiesen; Tag-Abend-Nacht-Lärmindex unter 55 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 10 ha groß; Kernbreite mindestens 300 m; Wegenetz und möglichst weitere Erholungsformen (z. B. Spielplatz). Gebiete der relativen Ruhe/kleinflächige ruhige Gebiete: Stadtraum; Parkanlagen, Wald, Grünflächen und Wiesen; Abnahme des Tag-Abend-Nacht-Lärmindex mindestens eine Pegelklasse der Lärmkartierung in Richtung Kernzone; mindestens 5 ha groß; fußläufig aus Wohngebieten erreichbar; Wegenetz und möglichst weitere Erholungsformen (z. B. Spielplatz). Stadtoasen: Stadtraum; Grün- und Erholungsflächen; Parkanlagen, parkartige Friedhöfe; Maximalpegel von weniger als 65 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 1 ha groß (in Ausnahmefällen 0,2 - 1,0 ha groß); Kernbreite mindestens 100 m; fußläufig aus Wohngebieten erreichbar; sehr gute Erholungsfunktion.

Abruf der Feinstaubwerte in der Neujahrsnacht für Baden-Württemberg

null Abruf der Feinstaubwerte in der Neujahrsnacht für Baden-Württemberg Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der baden-württembergischen Redaktionen, wenn Sie sich für die Entwicklung der Feinstaubwerte in der Silvesternacht interessieren und aktuell am 01.01.2026 oder 02.01.2026 berichten möchten, erinnern wir Sie daran, dass Sie die Werte auf unserer Webseite Immissionsdaten Baden-Württemberg selbst abrufen können, und zwar für alle Messstellen, an denen wir Feinstaub PM10 kontinuierlich messen. Dies betrifft Standorte im städtischen und ländlichen Hintergrund sowie einige verkehrsnahe Standorte. Anleitung: Abruf von gemessenen Werten für Feinstaub PM10 auf den Webseiten der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Möchten Sie die Entwicklung der Feinstaubwerte verfolgen, rufen Sie unsere Webseite: Themen/Luft/Aktuelle Messwerte/Tabelle auf. Um eine Übersicht über die höchsten Werte des Tages zu erlangen, wählen Sie die Funktion „Tabelle“ sowie den Luftschadstoff „Feinstaub PM10“. Hier können Sie den höchsten Wert des Tages und des Vortages ablesen. Die Tabelle ist sortierbar. Um den zeitlichen Verlauf und die Konzentration zu einer bestimmten Uhrzeit ablesen zu können, wechseln Sie zur Funktion Diagramm , wählen die entsprechende Station aus und fahren mit Ihrem Maus-Cursor entlang der Kurve im Diagramm zur höchsten Stelle am entsprechenden Tag. So können Sie die Uhrzeit ermitteln, zu der der höchste 24h-Mittelwert (in µg/m³) ermittelt wurde. In der Grafik darunter finden Sie die Stundenmittelwerte. Auch hier fahren Sie mit Ihrem Maus-Cursor an der Kurve im Diagramm entlang zur höchsten Stelle am entsprechenden Tag. So können Sie sich den höchsten Stundenmittelwert (in µg/m³) des Tages anzeigen lassen. Rückblick: Feinstaubwerte in der Silvesternacht in den vergangenen Jahren Erhöhte Werte meist kurz nach Mitternacht In den vergangenen Jahren kam es in der Silvesternacht meist kurz nach Mitternacht zum Anstieg der Feinstaubwerte an den wohnortnahen LUBW-Messstellen zur Überwachung der Luftqualität. Der Rauch von gezündeten Böllern und Raketen besteht zum großen Teil aus Feinstaub und führt häufig zu einer erhöhten Feinstaubbelastung in der Luft. Dauer und Höhe der Belastung hängen von den Emissionen und den Witterungsverhältnissen ab. Aber auch in den vergangenen Jahren war die Belastung der Luft mit Feinstaub unterschiedlich stark ausgeprägt. Die meteorologischen Größen Wind, Temperatur und Niederschlag haben Auswirkungen auf die Austauschbedingungen in der Luft. Im Winter bestehen während ausgeprägten Hochdruckwetterlagen häufig schlechte Ausbreitungsbedingungen mit geringen Windgeschwindigkeiten und einer stabilen Schichtung der Atmosphäre (Inversionswetterlage). Vereinfacht gesagt: Ist es windig, wird die Feinstaubbelastung meist innerhalb von wenigen Stunden verweht; haben wir eine Inversionswetterlage, kann sich eine erhöhte Belastung auch über einen Tag und mehr in der Luft halten. Informationen zu den meteorologischen Bedingungen während der Silvesternacht finden Sie nun neu unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft/messwerte-meteorologie#karte . Es handelt sich um aktuelle meteorologische Messwerte des Luftmessnetzes Baden-Württemberg. Wichtiger Hinweis : Die meteorologischen Daten der LUBW durchlaufen keine qualitätssichernde Beurteilung, dennoch vervollständigen sie zusammen mit den Schadstoffdaten das Angebot und geben einen Einblick in die meteorologische Situation vor Ort. Weitere Informationen können Sie unseren Pressemitteilungen zur Neujahrsnacht aus den Jahren 2020 und 2018 entnehmen. Diese Meldungen geben die entsprechenden Entwicklungen für die beiden unterschiedlichen Wetterlagen sehr gut wieder: Inversionswetterlage 02.01.2020 Hohe Belastung der Luft mit Feinstaub am Neujahrstag Feinstaub: Vom Winde verweht 01.01.2018 Baden-Württemberg nach der Silvesternacht Nachfolgend finden Sie die verlinkte Liste der LUBW-Messstationen zur Überwachung der Luftqualität in Baden-Württemberg, an denen Feinstaub-PM10 erfasst wird: Messstelle Aalen Baden-Baden Bernhausen Biberach Eggenstein Freiburg Freiburg Schwarzwaldstraße Friedrichshafen Gärtringen Heidelberg Heilbronn Heilbronn Weinsberger Straße-Ost Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße Karlsruhe-Nordwest Kehl Konstanz Ludwigsburg Mannheim Friedrichsring Mannheim-Nord Neuenburg Pfinztal Karlsruher Straße Pforzheim Reutlingen Reutlingen Lederstraße-Ost Schramberg Oberndorfer Straße Schwarzwald-Süd Schwäbische Alb Schwäbisch Hall Stuttgart Am Neckartor Stuttgart Arnulf-Klett-Platz Stuttgart Hohenheimer Straße Stuttgart-Bad Cannstatt Tauberbischofsheim Tübingen Tübingen Mühlstraße Ulm Villingen-Schwenningen Weil am Rhein Wiesloch Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Waldbestandeskarte des Landes Brandenburg

Die Waldbestandeskarte (WBK) vermittelt als aggregierende Visualisierung wesentlicher Bestockungsinformationen einen schichtweisen Überblick zu den am Waldaufbau beteiligten Hauptbaumarten und ihrer Zugehörigkeit zu (40-jährigen) Altersbereichen. Alle Informationen beziehen sich jeweils auf die kleinste in der Forstgrundkarte (FGK) ausgewiesene Gliederungsebene, also die Behandlungseinheit ("Waldbestand") bzw. die Teilfläche. Datenquelle ist ein tagaktueller Datenauszug aus der zentralen Walddatenbank der Landesforstverwaltung des Landes Brandenburg, dem Datenspeicher Wald (DSW). Die Waldbestandeskarte (WBK) vermittelt als aggregierende Visualisierung wesentlicher Bestockungsinformationen einen schichtweisen Überblick zu den am Waldaufbau beteiligten Hauptbaumarten und ihrer Zugehörigkeit zu (40-jährigen) Altersbereichen. Alle Informationen beziehen sich jeweils auf die kleinste in der Forstgrundkarte (FGK) ausgewiesene Gliederungsebene, also die Behandlungseinheit ("Waldbestand") bzw. die Teilfläche. Datenquelle ist ein tagaktueller Datenauszug aus der zentralen Walddatenbank der Landesforstverwaltung des Landes Brandenburg, dem Datenspeicher Wald (DSW).

Digitales Baumkataster Münster

<p>Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit pflegt alle Bäume auf städtischen Flächen. Sie stehen vorwiegend in Park- und Grünanlagen, entlang von Straßen und Wegen, auf Spielplätzen und Schulhöfen, in Kindertageseinrichtungen und natürlich im Wald. Insgesamt werden rund 100.000 Einzelbäume baumpflegerisch betreut. Knapp die Hälfte der Baum-Standorte davon ist digital erfasst und in diesem Datensatz enthalten.</p> <p>Dieser Datensatz enthält für einen Teil der städtischen Bäume die Information über: Geokoordinaten des Baumes und Art des Baumes (im Datensatz steht jeweils der lateinische Name der Baumgruppe).</p> <p>Bitte beachten Sie, dass es im Stadtgebiet auch viele Bäume auf privaten Flächen gibt, oder Bäume, die vermeintlich auf öffentlichen Flächen stehen, aber in anderen Zuständigkeitsbereichen liegen (z.B. Straßen.NRW, Land NRW, Deutsche Bahn). Informationen zu solchen nicht-städtischen Baumstandorten sind in diesem Datensatz nicht enthalten.<br /> <br /> Weiterhin ist die digitale Erfassung der städtischen Bäume außerhalb des Promenadenringes noch nicht abgeschlossen, weswegen dieser Datensatz im Bereich außerhalb des Promenadenringes noch nicht alle Bäume enthält.<br /> <br /> Die Daten spiegeln den folgenden Stand wieder:<br /> - Innerhalb des Promenadenrings: Stand im Jahr 2020<br /> - Außerhalb des Promenadenrings: Stand im Jahr 2017, unvollständig</p>

Wald nach § 2 SächsWaldG (WMS Dienst)

Darstellung der aktuellen Waldgebiete gemäß Sächsischem Waldgesetz (SächsWaldG) innerhalb und teilweise außerhalb des Stadtgebietes der Landeshauptstadt Dresden. Wald ist nach Paragraf 2 SächsWaldG jede mit Forstpflanzen (Waldbäume und -sträucher) bestockte Grundfläche, die durch ihre Größe geeignet ist, eine Nutz-, Schutz- oder Erholungsfunktion auszuüben.

Ruhige Gebiete MP LM 2024

Ruhige Gebiete nach EU-Umgebungslärmrichtlinie auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden Stillegebiete: Landschaftraum im Stadtkontext; Wald und Wiesen; naturnah; Tag-Abend-Nacht-Lärmindex unter 50 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 500 ha groß; Anschluss an weitere Landschaftsräume; Wegenetz vorhanden Ruhegebiete im Außenraum: Landschaftraum im Stadtkontext; Wald und Wiesen; naturnah; Tag-Abend-Nacht-Lärmindex unter 50 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 50 ha groß; Anschluss an weitere Landschaftsräume; Wegenetz vorhanden. Ruhegebiete im Ballungsraum: Stadtraum; Parkanlagen, Wald, Grünflächen und Wiesen; Tag-Abend-Nacht-Lärmindex unter 55 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 10 ha groß; Kernbreite mindestens 300 m; Wegenetz und möglichst weitere Erholungsformen (z. B. Spielplatz). Gebiete der relativen Ruhe/kleinflächige ruhige Gebiete: Stadtraum; Parkanlagen, Wald, Grünflächen und Wiesen; Abnahme des Tag-Abend-Nacht-Lärmindex mindestens eine Pegelklasse der Lärmkartierung in Richtung Kernzone; mindestens 5 ha groß; fußläufig aus Wohngebieten erreichbar; Wegenetz und möglichst weitere Erholungsformen (z. B. Spielplatz). Stadtoasen: Stadtraum; Grün- und Erholungsflächen; Parkanlagen, parkartige Friedhöfe; Maximalpegel von weniger als 65 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 1 ha groß (in Ausnahmefällen 0,2 - 1,0 ha groß); Kernbreite mindestens 100 m; fußläufig aus Wohngebieten erreichbar; sehr gute Erholungsfunktion.

Chironomidae composition of S1 sediment core from Lower Odra Valley, NW Poland

Oxbow lakes are continuous archives of flood events. On 28th June 2022 a 7.5 m long bottom sediment core (S1: 53.24758°N and 14.46271°E, 2.4 m b.s.l.) was collected from an oxbow lake in the Lower Odra Valley, NW Poland. Drilling was conducted using an Instorf sampler (Russian type; chamber dimension: 10 x 50 cm), onboard a "Manat" catamaran motorboat. After core recovery, each half-metre section was packed into a PVC tube and kept in cool rooms with a constant temperature. Samples were collected every 4 cm. For the first 2 m of the core grain-size, geochemical and Chironomidae analyses as well as radiocarbon dating were performed, which allow to identify flood events in the last 3200 years.

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