s/waldbauliche-planung/Waldbauliche Planung/gi
Berliner Forsten 1982: Forstlicher Rahmenplan, Berlin. Hemeier und Steinlein 1995: Definitionen und Beschreibungen der nach § 30a des Berliner Naturschutzgesetzes geschützten Biotope, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, Berlin. Landschaftsökologisches Forschungsbüro (LFB) 1991: Biotop-Grobkartierung in den Wäldern von Berlin-Ost – mit Hinweisen zur Biotoppflege, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin – Berliner Forsten, Berlin. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Brandenburg, Abt. Forstwirtschaft (Hrsg.) 1995: Pressepapier zur Waldschadenserhebung 1995. Mudrich, Dr. H. 1988: Die Großstadtwälder in der Bundesrepublik Deutschland, in: Allgemeine Forstwirtschaft, Heft 11. Nebel, F. 1992: Der Berliner Wald in Zahlen, Büro für Waldökologie und Forstplanung, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) ohne Jahr: Berliner Waldblätter Nr.10: Das Forstamt Buch, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1991: Vom Kulturwald zum Naturwald. Entwurf eines Landschaftspflegekonzeptes am Beispiel des Berliner Grunewalds, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 1, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1992: Ein neuer Umgang mit dem Wald. Berliner Waldbaurichtlinien, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 3, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1994: Sanierungs- und Gestaltungskonzeption für die ehemaligen Rieselfelder im Bereich des Forstamtes Buch, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 4, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995a: Geschichte der Waldentwicklung. Die Veränderung der Wälder durch die Waldnutzungen und Immissionsbelastungen seit dem Mittelalter, in: Monitoringprogramm Naturhaushalt, Heft 3, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995b: Pressepapier zum Waldzustand in Berlin 1995, Berlin. Karten Betriebskarten der Forstreviere Stolpe, Schönwalde, Oberkrämer , Stand 1981, Maßstab 1 : 10 000. Betriebskarte des Forstreviers Gorin Blatt 2 , Stand 1985, Maßstab 1 : 10 000. Betriebskarten der Forstreviere Schmöckwitz, Grünau, Wuhlheide, Fahlenberg, Müggelheim, Köpenick, Rahnsdorf, Müggelsee, Friedrichshagen, Wuhletal, Buch, Blankenfelde, Schönerlinde, Hobrechtsfelde der Ost-Berliner Forsten , Stand 1990, Maßstab 1 : 10 000. Betriebskarten der Forstämter Grunewald und Tegel der Berliner Forsten , Stand 1991, Maßstab 1 : 10 000. SenBauWohn (Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen Berlin), Abt. V (Hrsg.) 1989: Karte von Berlin, herausgegeben 1985, Nachträge 1989, Maßstab 1 : 10 000, Berlin. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1985: Umweltatlas Berlin, Karte: 05.04 Alters- und Bestandesstruktur der Berliner Wälder, Maßstab 1 : 15 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 2000: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe, Bd. 3, Karte 05.02 Vegetation, 1 : 50 000.
Berliner Forsten 1982: Forstlicher Rahmenplan, Berlin. Hemeier und Steinlein 1995: Definitionen und Beschreibungen der nach § 30a des Berliner Naturschutzgesetzes geschützten Biotope, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, Berlin. Landschaftsökologisches Forschungsbüro (LFB) 1991: Biotop-Grobkartierung in den Wäldern von Berlin-Ost – mit Hinweisen zur Biotoppflege, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin – Berliner Forsten, Berlin. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Brandenburg, Abt. Forstwirtschaft (Hrsg.) 1995: Pressepapier zur Waldschadenserhebung 1995. Mudrich, Dr. H. 1988: Die Großstadtwälder in der Bundesrepublik Deutschland, in: Allgemeine Forstwirtschaft, Heft 11. Nebel, F. 1992: Der Berliner Wald in Zahlen, Büro für Waldökologie und Forstplanung, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) ohne Jahr: Berliner Waldblätter Nr.10: Das Forstamt Buch, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1991: Vom Kulturwald zum Naturwald. Entwurf eines Landschaftspflegekonzeptes am Beispiel des Berliner Grunewalds, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 1, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1992: Ein neuer Umgang mit dem Wald. Berliner Waldbaurichtlinien, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 3, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1994: Sanierungs- und Gestaltungskonzeption für die ehemaligen Rieselfelder im Bereich des Forstamtes Buch, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 4, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995a: Geschichte der Waldentwicklung. Die Veränderung der Wälder durch die Waldnutzungen und Immissionsbelastungen seit dem Mittelalter, in: Monitoringprogramm Naturhaushalt, Heft 3, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995b: Pressepapier zum Waldzustand in Berlin 1995, Berlin. Karten Betriebskarten der Forstreviere Stolpe, Schönwalde, Oberkrämer , Stand 1981, Maßstab 1 : 10 000. Betriebskarte des Forstreviers Gorin Blatt 2 , Stand 1985, Maßstab 1 : 10 000. Betriebskarten der Forstreviere Schmöckwitz, Grünau, Wuhlheide, Fahlenberg, Müggelheim, Köpenick, Rahnsdorf, Müggelsee, Friedrichshagen, Wuhletal, Buch, Blankenfelde, Schönerlinde, Hobrechtsfelde der Ost-Berliner Forsten , Stand 1990, Maßstab 1 : 10 000. Betriebskarten der Forstämter Grunewald und Tegel der Berliner Forsten , Stand 1991, Maßstab 1 : 10 000. SenBauWohn (Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen Berlin), Abt. V (Hrsg.) 1989: Karte von Berlin, herausgegeben 1985, Nachträge 1989, Maßstab 1 : 10 000, Berlin. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1985: Umweltatlas Berlin, Karte: 05.04 Alters- und Bestandesstruktur der Berliner Wälder, Maßstab 1 : 15 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtenwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.): Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe, Bd. 3, Karte 05.02 Vegetation, 1 : 50 000, in Vorbereitung.
Berliner Forsten 1982: Forstlicher Rahmenplan, Berlin. Hemeier und Steinlein 1995: Definitionen und Beschreibungen der nach § 30a des Berliner Naturschutzgesetzes geschützten Biotope, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, Berlin. Landschaftsökologisches Forschungsbüro (LFB) 1991: Biotop-Grobkartierung in den Wäldern von Berlin-Ost – mit Hinweisen zur Biotoppflege, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin – Berliner Forsten, Berlin. Mudrich, Dr. H. 1988: Die Großstadtwälder in der Bundesrepublik Deutschland, in: Allgemeine Forstwirtschaft, Heft 11. Nebel, F. 1992: Der Berliner Wald in Zahlen, Büro für Waldökologie und Forstplanung, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) ohne Jahr: Berliner Waldblätter Nr.10: Das Forstamt Buch, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1991: Vom Kulturwald zum Naturwald. Entwurf eines Landschaftspflegekonzeptes am Beispiel des Berliner Grunewalds, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 1, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1992: Ein neuer Umgang mit dem Wald. Berliner Waldbaurichtlinien, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 3, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1994: Sanierungs- und Gestaltungskonzeption für die ehemaligen Rieselfelder im Bereich des Forstamtes Buch, in: Arbeitsmaterialien der Berliner Forsten, Heft 4, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1995a: Geschichte der Waldentwicklung. Die Veränderung der Wälder durch die Waldnutzungen und Immissionsbelastungen seit dem Mittelalter, in: Monitoringprogramm Naturhaushalt, Heft 3, Berlin. Winkel, G. 2006: Waldnaturschutzpolitik in Deutschland. Bestandsaufnahme, Analysen und Entwurf einer Story-Line. Internet: www.freidok.uni-freiburg.de/fedora/objects/freidok:2851/datastreams/FILE1/content Zugriff am: 21.10.2015 Karten Betriebskarten der Forstreviere Stolpe, Schönwalde, Oberkrämer , Stand 1981, Maßstab 1 : 10.000. Betriebskarte des Forstreviers Gorin Blatt 2 , Stand 1985, Maßstab 1 : 10.000. Betriebskarten der Forstreviere Schmöckwitz, Grünau, Wuhlheide, Fahlenberg, Müggelheim, Köpenick, Rahnsdorf, Müggelsee, Friedrichshagen, Wuhletal, Buch, Blankenfelde, Schönerlinde, Hobrechtsfelde der Ost-Berliner Forsten , Stand 1990, Maßstab 1 : 10.000. Betriebskarten der Forstämter Grunewald und Tegel der Berliner Forsten , Stand 1991, Maßstab 1 : 10.000. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1985: Umweltatlas Berlin, Karte: 05.04 Alters- und Bestandesstruktur der Berliner Wälder, Maßstab 1 : 15.000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 2000: Umweltatlas Berlin, Karte 05.02 Vegetation, 1 : 50.000, SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2015: Verwaltungseinheiten der Berliner Forsten, Internet: fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=showMap&mapId=wmsk_forst_verwalt2014@senstadt
Die Landesforstanstalt M-V/ Betriebsteil Forstplanung, Versuchswesen, Informationssysteme, Zeppelinstraße 3, 19061 Schwerin, beabsichtigt die „Wiederherstellung natürlicher hydrologischer Verhältnisse im Testorfer Wald - Zarrentin“. Der Vorhabensträger hat hierfür einen Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG gestellt. Vom Vorhaben betroffenes Flurstück: Gemarkung Flur Flurstücke Zarrentin 1 13/1, 16/1, 33, 34, 36, 37/1, 41, 50/1 Die untere Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem § 7 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien. Maßgebend für die Einschätzung war der Standort des Vorhabens hinsichtlich der Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich. Baudenkmale sind im Vorhabenbereich nicht betroffen. Die im Vorhabengebiet befindenden Bodendenkmale werden durch eine fachgerechte Dokumentation und Bergung des betroffenen Bereiches, in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, sichergestellt. Altlastverdächtige Flächen befinden sich nicht im Vorhabengebiet. Bodenveränderungen, Schadverdichtung sowie Verunreinigung von Boden und Gewässer sind nicht zu erwarten. Das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde (Biosphärenreservatamt Schaalsee-Elbe) wurde durch Darlegung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen hergestellt. Baubedingte negative Auswirkungen auf den Sommerlebensraum der Amphibien und auf Bruthabitate von Vögeln werden durch eine Bauzeitenregelung ausgeschlossen. Durch die Festlegung von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in der Vorhabenbeschreibung sowie der Einhaltung von Immissionsrichtwerten und rechtlicher Sicherheitsvorschriften sind für die Umsetzung der Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen prognostiziert.
Zwischen 2000 und 2004 wurde durch die Sächsische Landesanstalt für Forsten bzw. durch das Landesforstpräsidium eine landesweite Waldmehrungsplanungen erarbeitet. Die Waldmehrungsplanung ist eine forstliche Fachplanung und somit Teil der Forstlichen Rahmenplanung. Ziel ist es, sowohl den Behörden als auch Planungsträgern fachlich fundierte Informationen zu potenziellen Waldmehrungsflächen bereitzustellen. Die Ergebnisse sind Vorschläge im Sinne einer Angebotsplanung. Auf den ausgewiesenen Flächen ist die Neubegründung von Wald unter Berücksichtigung konkurrierender und übergeordneter Raumansprüche aus forstfachlicher Sicht besonders notwendig oder wünschenswert. Das Verfahren war durch folgende Schritte charakterisiert: - Definition von regionalen Planungszielen als Leitbilder für die Waldmehrung - Einbeziehen von Behörden und Institutionen im ländlichen Raum (z. B. untere Naturschutzbehörde, regionale Planungsstelle, Bergbehörde, Landwirtschaftsbehörde) - Information der Öffentlichkeit -Information und Befragung repräsentativer Landnutzer und Flächeneigentümer - Erstellung von digitalen Positiv- und Negativkarten als Erläuterungskarten (Maßstab 1:25.000); Grundlage sind übergeordnete Planungen (Regional-, Braunkohlepläne etc.), Fachplanungen (Agrarstrukturelle Vor-, Entwicklungsplanungen, Pflege- und Entwicklungspläne für Schutzgebiete etc.), kommunale Planungen (Flächennutzungspläne etc.) und forstliche Planungen sowie Daten (historische Waldflächenentwicklung etc.). - Planentwurf und Flächenbegang mit dem örtlich zuständigen Revierleiter - Erstellung von digitalen Planungskarten (Maßstab 1:10.000), Datenbank und Erläuterungsbericht - Bereitstellung der Daten für Träger öffentlicher Belange
Die Forstliche Rahmenplanung als besitzübergreifende und umfassende forstliche Fachplanung stellt die Verbindung zwischen der forstlichen Planung und den Zielen der Raumordnung sowie Landesplanung her. Forstliche Rahmenpläne können insbesondere als Landeswaldprogramm und als den Erfordernissen angepasste räumliche und sachliche Teilpläne aufgestellt werden. Die darin eingeschlossenen Teilaufgaben beinhalten: - Erarbeitung forstlicher Rahmenpläne mit entsprechendem Raumbezug - Stellungnahmen im Bereich Landes-/Regionalplanung - Forstliche Beiträge zur Landschaftsplanung und -gestaltung - Durchführung der Waldmehrungsplanung - Erarbeitung von Beiträgen zu Fachplanungen und Strukturprogrammen anderer Planungsträger
Waldschutz in Bulgarien Im August 2013 endete ein Projekt des Beratungshilfeprogramms mit Bulgarien. Das Projekt vermittelte relevanten staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren in Bulgarien, welche Ansätze für eine nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern in Natura 2000-Gebieten in der Bundesrepublik Deutschland praktiziert werden und wie diese auf die Bedingungen in Bulgarien übertragen werden können. Dabei ist es gelungen, die Natura 2000-Anforderungen erfolgreich beispielhaft in die Forstplanung der Projektregion Smoljan am Europäischen Grünen Band zu integrieren, dort ein dauerhaftes Management sicherzustellen sowie weiterführende Projektergebnisse zu erarbeiten.
MANAGEMENTPLAN FFH-Gebiet „Kuhschellenstandort bei Recklingen“ Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Sachsen-Anhalt 2007 - 2013 ^ĐŚƵƚnjŐĞďŝĞƚƐƐLJƐƚĞŵEdhZ ϮϬϬϬ Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Fachbereich 4 Managementplan für das FFH-Gebiet „Kuhschellen- standort bei Recklingen“ FFH_0260 (SCI DE 3233-302) Dresden, im Oktober 2010 Fachbüro Moritz Altlöbtau 8a 01159 Dresden Tel.: 0351 4279627 Fax: 03212 1187125 kontakt@fachbuero-moritz.de MMP „Kuhschellenstandort bei Recklingen“ Managementplan für das FFH-Gebiet „Kuhschellenstandort bei Recklingen“ FFH_0260 (SCI DE 3233-302) Auftraggeber:Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Projektleitung:Fachgebiet 42 Dipl.-Ing. (FH) Mathis Jahr Dipl.-Ing. (FH) Björn-Ingmar Luz Auftragnehmer:Fachbüro Moritz Altlöbtau 8a 01159 Dresden Planungsbüro BioCart Albrecht-Dürer-Weg 8 04425 Taucha b. Leipzig Fachbüro für Naturschutz und Landschaftsökologie OT Haßlau Nr. 29a 04741 Roßwein forstplan – Fachbüro für Waldökologie und Forstplanung Schinkelstraße 8 01217 Dresden Projektleitung:Dipl.-Ing. (FH) Raik Moritz Hauptbearbeitung:Dipl.-Ing. (FH) Bianca Rau Dipl.-Agraring. Ulrich Klausnitzer Wissenschaftliche Bearbeitung: Dipl.-Ing. (FH) Bianca RauLRT und Biotope Dipl.-Agraring. Ulrich Klausnitzer Dipl.-Ing. (FH) Tino StaudtLRT und Biotope Avifauna, Arten Anhang IV FFH-RL ForstAss Steffen Etzold Dipl.-Ing. (FH) Jens Kipping Kartographie/ GIS: Dipl.-Ing. (FH) Bianca Rau Qualitätssicherung Qualitätssicherung
Magdeburg. Ab heute können Waldbesitzende neue Anträge auf finanzielle Unterstützung für Aufforstungen, Bodenschutzkalkung und Wegebau stellen. Die finanzielle Förderung im Forstbereich wurde überarbeitet und an die aktuellen Bedürfnisse angepasst. Die neue Richtlinie ?Forst 2019? ist ab heute in Kraft. Sie soll Waldbesitzende beim Waldumbau hin zu klimastabilen Wäldern unterstützen. Es stehen bis zum Jahr 2023 10,2 Millionen EURO an Fördermitteln zur Verfügung.?Unsere Wälder sind die ersten Opfer der Klimakrise. Stürme, Trockenheit, Waldbrände und Schädlinge setzen ihnen zu. In Zukunft werden unsere Wälder anders aussehen, damit sie damit besser umgehen können. Sie können sich zukünftig besser selbst regulieren und sind stabiler, wenn es trocken ist oder stürmt. Wir unterstützen die Waldbesitzenden in Sachsen-Anhalt, indem wir den Aufbau von klimastabilen Mischwäldern fördern. Und wir helfen, die Schäden in den Wäldern zu beseitigen. Sollten die Fördertöpfe schneller ausgeschöpft sein, als geplant, bin ich sicher, dass die Landesregierung dafür eine Lösung finden wird. Jetzt braucht es nur noch Regen, damit junge Bäume angepflanzt werden können?, erläuterte Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert die Ziele der Förderrichtlinie.Die Erleichterungen in der Richtlinie Forst 2019 sind:? Höherwertigeres Saatgut muss im Rahmen der Ausschreibungen nicht mehr verpflichtend nachgefragt werden. Nutzung von eingeführtem Saatgut ist nach Prüfung möglich.? Bei Mischkulturen mit mindesten 30 Prozent Laubholz wird die Baumart Weißtanne der Laubholzmischung gleichgestellt, Fördersatz: 70 Prozent.? Die Mindestflächengröße bei der Bodenschutzkalkung wurde auf 50 Hektar gesenkt.? Wegebau: Hier sind Fördersätze bis zu 90 Prozent möglich, wenn Strukturschwäche vorliegt (zum Beispiel in Gebieten mit hoher Waldbrandgefährdung).Zusätzlich ist aufgrund der besonderen Schadsituation die Begrenzung der Höchstsätze für Leistungen der Aufforstung (zum Beispiel Pflanzmaterial und die Kulturpflege) bis Ende 2020 ausgesetzt worden. Dazu wurden die Ämter angewiesen, weil aufgrund der hohen Nachfrage die Preise für Pflanzen und Dienstleistungen gestiegen sind. Es soll zudem verhindert werden, dass Waldbesitzende kostengünstigere Aufforstungen mit ausschließlich Nadelhölzern ohne Förderung bevorzugen.Sachsen-Anhalt verfolgt seit den 1990er Jahren das strategische Ziel, die Waldstruktur nachhaltig zu verändern. Der Laubholz- und Mischwaldanteil soll erhöht werden. Es werden solche Wirtschaftsbaumarten gefördert, die eine sich an veränderte Klimabedingungen gut anpassen können und Störungen besser verkraften.Waldbesitzende können sich zur aktuellen Schadsituation und den Förderkriterien kostenlos durch den zuständigen Revierleiterinnen und Revierleiter des jeweiligen Betreuungsforstamtes des Landeszentrums Wald beraten lassen.Die Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de eingestellt. Die Anträge können ab sofort beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten eingereicht werden.HintergrundDie Richtlinie ?Forst 2019? ersetzt die vorherige Richtlinie ?Waldbau?. Das Ziel der Förderung ist gleich geblieben: Die Veränderung der Waldstruktur, insbesondere die Erhöhung des Laubholz- und Mischwaldanteils. Die fachlichen Voraussetzungen wurden jedoch angepasst und die Förderung des Wegebaus aufgenommen.Die wichtigsten Fördergegenstände der Richtlinie Forst 2019 sind:? Untersuchungen und Analysen zur Beurteilung der waldbaulichen Planung und der Bodenschutzkalkung; ? Umbau von Reinbeständen und von nicht standortgerechten oder nicht klimatoleranten Beständen in stabile Laub- und Mischbestände einschließlich einer Verbesserung von Waldstrukturen (Waldränder);? Schutz, Pflege und Nachbesserung der Kulturen;? Bodenschutzkalkung zur Verbesserung der Widerstandskraft von Waldbeständen.? Für die Einleitung von Naturverjüngung wird einheitlich der höchste Fördersatz von 85 Prozent herangezogen;? Förderung des Wegebaus mit Fördersätzen von 70 und 90 Prozent.Neben dieser Förderung ist seit 29. Juli die Richtlinie ?Waldschutz? in Kraft. Hier werden die Waldbesitzenden bei der Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald unterstützt. Näheres dazu findet sich in der Pressemitteilung des MULE vom 29. Juli 2019, Nr. 113/2019.Insgesamt stehen in beiden Fördertöpfen bis zum Jahr 2023 12,7 Millionen Euro zur Verfügung.In Sachsen-Anhalt müssen auf den Waldflächen, die dem Land gehören, noch rund 4000 Hektar Flächen aufgeforstet werden, die zuvor durch Stürme und Waldbrände geschädigt wurden. In diesem Jahr wurden schon 640 Hektar aufgeforstet. Das Ausmaß der Schäden in den Privatwäldern kann derzeit nur geschätzt werden. In Sachsen-Anhalt gibt es insgesamt 532.480 Hektar Wald (laut Bundeswaldinventur III im Jahr 2012). Weitere Informationen im Flyer ?Die Bundeswaldinventur? (pdf).Weitere Informationen: https://mule.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/forst/forstliche-foerderung/ Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 226/02 Magdeburg, den 17. Dezember 2002 Innenminister Klaus Jeziorsky legt Zwischenbericht über die Zusammenarbeit der Innenminister der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vor Die sachsen-anhaltische Landesregierung hat den Zwischenbericht von Innenminister Klaus Jeziorsky über die Fortentwicklung der Zusammenarbeit der Innenminister der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Kenntnis genommen. Bis Mitte Februar 2003 soll nun eine mit den Freistaaten Sachsen und Thüringen abgestimmte Kabinettsvorlage zum Stand der länderübergreifenden Zusammenarbeit vorgelegt werden. Das sachsen-anhaltische Innenministerium ist beauftragt worden, in Abstimmung mit den Ressorts und den Freistaaten Sachsen und Thüringen Möglichkeiten einer länderübergreifenden Zusammenarbeit bei gemeinsamen Entwicklungsprojekten sowie der Zusammenführung von Aufgaben und Behörden mit dem Ziel einer effektiven Nutzung der Ressourcen zu prüfen. Im Rahmen der Arbeitsgruppe "Länderübergreifende Zusammenarbeit" fanden am 18. Oktober und 22. November 2002 Gespräche zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise statt. Die Landesregierungen der Freistaaten Sachsen und Thüringen hatten zu diesem Zeitpunkt bereits inhaltsgleiche Vorlagen zur länderübergreifenden Zusammenarbeit beschlossen. Am Rande der Innenministerkonferenz am 5./6. Dezember 2002 haben die Innenminister der drei Länder das Thema länderübergreifende Verwaltungskooperation besprochen. Es bestand übereinstimmung, dass unabhängig von den gegenwärtig laufenden Prüfaufträgen zur länderübergreifenden Zusammenarbeit in den einzelnen Arbeitsgruppen weitergehende Zielstellungen in Form von Behördenzusammenführungen zu untersuchen sind. Dazu liegen erste überlegungen der AG "Länderübergreifende Zusammenarbeit" vor. So wird vorgeschlagen, für 12 Behörden bzw. Aufgabenbereiche eine Zusammenlegung für alle drei Länder zu prüfen. Prüfvorschläge zur Verwaltungskooperation Für folgende Behörden bzw. Aufgabenbereiche wird eine Prüfung der Zusammenlegung für alle drei Länder empfohlen: Zusammenlegung von Behörden Statistisches Landesamt (SN), Statistisches Landesamt (ST) und Landesamt für Statistik (TH) Justizschule des Freistaates Sachsen, Aus- und Fortbildungszentrum der Justiz (ST) und Justizvollzugsschule (TH) Landesfeuerwehrschule (SN), Brand- und Katastrophenschutzschule (ST) und Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule (TH) Landesanstalt für Forsten (SN), Forstliche Landesanstalt (ST) und Landesanstalt für Wald- und Forstplanung (TH) Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen (SN), Landesmaterialprüfamt (ST) und Materialforschungs- und Prüfanstalt an der Bauhaus-Universität Weimar (TH) Sächsisches Landesamt für Mess- und Eichwesen, Landeseichamt (ST) und Landesamt für Mess- und Eichwesen (TH) Sächsisches Finanzgericht, Finanzgericht (ST) und Finanzgericht (TH) Sächsisches Landesarbeitsgericht, Landesarbeitsgericht (ST) und Landesarbeitsgericht (TH) Sächsisches Landessozialgericht, Landessozialgericht (ST) und Landessozialgericht (TH) Zusammenlegung von Aufgabenbereichen Aufgabenbereich Versorgung: Landesamt für Familie und Soziales (SN), Landesamt für Versorgung und Soziales (ST) und Landesamt für Soziales und Familie (TH) Aufgabenbereich Geologie: Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Landesamt für Geologie und Bergbau (ST) und Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TH) Aufgabenbereich Bergbau: Sächsisches Oberbergamt, Landesamt für Geologie und Bergbau (ST) und Landesbergamt (TH) SN = Sachsen; ST = Sachsen-Anhalt, TH = Thüringen Des weiteren wurde der Innenminister gebeten, mit den für die Informations- und Kommunikationstechnik in Sachsen zuständigen Ministern eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Durchführung von Entwicklungsprojekten im Bereich von E-Government-Anwendungen zu bilden und insbesondere gemeinsame Projekte zu den Themen "Portale, elektronische Vorgangsbearbeitung, E-Learning, Formularserver" zu prüfen. Jeziorsky: "Durch die Zusammenarbeit in Mitteldeutschland, auch im Verwaltungsbereich, werden wir in der Zukunft eine höhere Qualität bei geringeren Kosten erreichen." Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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