Der Datenbestand umfasst die Ergebnisse der landesweiten Offenland- und Waldbiotopkartierung. Die Offenland-Biotopkartierung BW erfasst in ihrem Kartiergebiet (Offenland) alle nach § 30 BNatSchG oder § 33 NatSchG BW gesetzlich geschützten Biotoptypen. Die gesetzlich geschützten Biotoptypen werden nach den einheitlichen Vorgaben der Kartieranleitung Offenland-Biotopkartierung Baden-Württemberg erfasst. Nachdem 2004 der erste Durchgang der Kartierung landesweit abgeschlossen wurde, startete 2010 ein neuer Durchgang. Die Waldbiotopkartierung BW erfasst in ihrem Kartiergebiet (Wald) die seltenen und damit schutzwürdigen Biotope, die zum Großteil nach § 30a LWaldG, oder nach § 30 BNatSchG oder nach § 33 NatSchG gesetzlich geschützt sind. Darüber hinaus werden weitere aus Sicht des Biotop- und Artenschutzes wichtige Flächen erfasst, z.B. Waldbestände mit schützenswerten Tier- und Pflanzenarten. Diese Flächen unterliegen zwar keinem direkten gesetzlichen Schutz, haben jedoch hohe naturschutzfachliche Bedeutung. Weiterführende Informationen zur Biotopkartierung in Baden-Württemberg sind auf den Webseiten der LUBW zum Thema Biotopkartierung zu finden. https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Forstwirtschaft des Saarlandes dar.:Die Kartierung der Potentiell Natürlichen Vegetation (PNV) ist wesentliches Ergebnis der Waldbiotopkartierung im Staatswald (1990-2008) auf Grundlage der Kartieranleitung „Ganzflächige Waldbiotopkartierung im Saarland - Herausgeber: Minister für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes – mit Stand von 1999. Ein differenziertes Spektrum verschiedener Waldgesellschaften wird dabei für den Praxisgebrauch zusammengefasst. Im Vergleich der potentiell natürlichen zur real vorhandenen Vegetation kann die Naturnähe der Vegetationszusammensetzung von Wäldern bewertet werden. Staatswald und Kommunalwald.
Digitale Karte der Biotop- und Nutzungstypen des Landkreises Lüchow-Dannenberg: Durch Auswertung von aktuellen Echtfarbbildern (LGLN 2012a, 2008) und Infrarotluftbildern (LGLN 2012b) im Maßstab 1:10.000 konnten Biotoptypen des Nds. Kartierschlüssels (DRACHENFELS 2011) bis zur Haupteinheit (2. Ebene, zweiteiliger Buchstabencode) ermittelt werden. Im Zuge dessen wurden weitere nachfolgende Daten ausgewertet:Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem (ATKIS), Stand 09/2013 (LANDKREIS LÜCHOW-DANNENBERG 2013a),Deutsche Grundkarte 1:5.000 (LGLN 1998),Preußische Landesaufnahme 1877-1919 (LGLN 2013),Bodenübersichtskarte 1:50.000 (LBEG 2004),Gesetzliche Überschwemmungsgebiete von Elbe, Jeetzel und Seege (NLWKN 2009),geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG, Stand: 10/2013 (LANDKREIS LÜCHOW-DANNENBERG 2013b),Abgrenzung der Naturschutzgebiete (LANDKREIS LÜCHOW-DANNENBERG 2011),Abgrenzung von Natura 2000-Gebiete (LANDKREIS LÜCHOW-DANNENBERG 2009, 2008),Landesweite Biotopkartierung in Niedersachsen (NLWKN 2008a),Karte der Geogefahren in Niedersachsen 1:25 000 (LBEG 2008),FFH-Gebietskartierungen innerhalb des Biosphärenreservats Niedersächsische Elbtalaue (BIOSPHÄRENRESERVATSVERWALTUNG NIEDERSÄCHSISCHE ELBTALAUE2011).Die aus dem Luftbild abgeleiteten potenziell geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen wurden bis zur Untereinheit (3. Ebene, dreiteiliger Buchstabencode) im Maßstab 1:5.000 im Gelände in 2014 und 2015 kartiert. Im FFH-Gebiet Landgraben- und Dummeniederung(NLWKN 2008b) lagen bereits Biotoptypenkartierungen vor,diese Daten wurden nachrichtlich übernommen.Eine nachrichtliche Übernahme erfolgte ebenso in Bereichen, die durch das NFP (2008) im Zuge der Waldbiotopkartierung bereits kartiert wurden.Des Weiterenhat das NLWKN Geländekartierungen in den FFH-Gebieten Nr. 42 Nemitzer Heide, Nr. 73 Maujahn, Nr. 247 Gewässersystem der Jeezel mit Quellwälldern und Nr. 278 Konau bei Braudel in 2014durchführen lassen. Die Einarbeitung diesernachrichtlichen Daten steht z.T. noch aus.Deichflächen werden als technische Anlagen angesehen und infolge dessen nicht als geschützte Biotope im Sinne des§30 BNatSchG eingestuft. Aus diesem Grunde erfolgte keine Geländekartierung der Deichbereiche.
Seit 2004 besteht eine Kooperation zwischen der FVA und der Naturverwaltung Luxemburg (ANF) zum Thema Waldnaturschutz. Dabei stehen die Themen Naturwaldforschung/Bannwaldforschung, die Waldbiotopkartierung und Natura 2000 im Mittelpunkt. Hauptaufgabe der FVA ist die Entwicklung von Monitoring-Instrumenten zur Erfassung der Biologischen Vielfalt von Wäldern. Das schließt die laufende Anpassung von Konzepten an geänderte Fragestellungen und technische Gegebenheiten ein wie auch die Aktualisierung von Spezial-Software und die Datenhaltung. Die Auswertung von Monitoring-Daten, ihre Interpretation und Publikation sowie die fachliche Beratung der ANF zu aktuellen Themen der Biodiversität von Wäldern bilden weitere Schwerpunkte der Zusammenarbeit.
Lichte Wälder kommen natürlicherweise dort vor, wo die Standortsbedingungen für das Baumwachstum extrem sind, z.B. in bodentrockenen Karstlandschaften. Zudem sind lichte Waldstrukturen anzutreffen, die aus menschlicher Waldbewirtschaftung hervorgegangen sind, wie etwa Hutewälder. Lichten Wäldern wird ein besonders hoher naturschutzfachlicher Wert zugesprochen. Diese besondere Wertigkeit liegt in der Struktur- und Habitatvielfalt, der Standortsdynamik und der oftmals langen Biotoptradition begründet. Lichte Wälder sind heute in der Landschaft meist nur noch kleinräumig und isoliert oder in Form gepflegter Restbestände zu finden. Öfter sind unbewirtschaftete, in Sukzession befindliche Relikte auszumachen, die sich dynamisch in Richtung der Schlusswaldgesellschaften entwickeln und ihre besonderen Lebensraumeigenschaften zunehmend verlieren. Zum Erhalt dieser wertvollen Lebensräume werden in natürlich lichten Wäldern Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen betrieben, Auflichtung und Biomasseaustrag sind dabei die wichtigsten Maßnahmen. In anthropogen lichten Wäldern bietet sich die Rückkehr zu den originären Bewirtschaftungsmaßnahmen unter Anpassung an moderne Anspruchslagen an. Dazu werden in Pilotprojekten in verschiedenen Naturräumen unterschiedliche Lichtwaldtypen freigestellt und Beweidungs- und Streuentnahmevorhaben eingerichtet. Diese Maßnahmen werden mittels eines Monitorings begleitet. Auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit solcher Bewirtschaftungssysteme findet in dem Projekt Berücksichtigung. Neben einer teilweisen Refinanzierung der Maßnahme ist so zu erwarten, dass dadurch ein höherer Erfolg der Maßnahme erzielt werden kann. Der Erfolg der Maßnahmen soll über die Waldbiotopkartierung und Forsteinrichtung regelmäßig erhoben werden. Für den Staatswald Baden-Württembergs wird ein Lichtwaldkonzept verfasst, das die ökologisch wünschenswerte Weiterentwicklung der natürlichen und anthropogenen Lichtwälder beschreibt. Das Konzept wird in enger Abstimmung mit dem Konzept zu den Waldzielarten erstellt. Wichtige Aspekte sind dabei: a) Die Erhebung und Auswahl geeigneter Standorte für natürlich lichte Wälder sowie für Weide- und Hutewaldflächen (Kriterien: Strukturen, Artvorkommen, Größe, Biotopverbund, technische Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewirtschaftung). B) Die beispielhafte Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf konkreten Einzelflächen, unter Einbeziehung historischer Waldnebennutzungen (z. B. Waldweide), mit begleitendem Monitoring. C) Die Erstellung einer bedarfsgerechten Konzeption für Baden-Württemberg zur Umsetzung von Bewirtschaftungsmaßnahmen in Form von Freistellungsmaßnahmen, Weide- und Hutewaldprojekten. D) Schulungen für Praktiker.
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt Daten aus dem Bereich Forstwirtschaft dar:Die Kartierung der Potentiell Natürlichen Vegetation (PNV) ist wesentliches Ergebnis der Waldbiotopkartierung im Staatswald (1990-2008) auf Grundlage der Kartieranleitung „Ganzflächige Waldbiotopkartierung im Saarland - Herausgeber: Minister für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes – mit Stand von 1999. Ein differenziertes Spektrum verschiedener Waldgesellschaften wird dabei für den Praxisgebrauch zusammengefasst. Im Vergleich der potentiell natürlichen zur real vorhandenen Vegetation kann die Naturnähe der Vegetationszusammensetzung von Wäldern bewertet werden.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Forstwirtschaft des Saarlandes dar.:Die Waldbiotopkartierung ist ein Erhebungsverfahren, das flächendeckend ökologische Grundlagen zur Umsetzung der Naturnahen Waldwirtschaft bereitstellen kann. Zu diesem waldökologischen Monitoring gehören u.a. •Die Herleitung der natürlichen Waldgesellschaft und die daraus resultierende Naturnähe des tatsächlich aufstockenden Bestandes •Die Bestimmung von Habitatvielfalt, Sonderbiotopen und Vegetationstypen •Die Erfassung von geschützten (sog. 22er) Biotopen an Hand besonderer Waldtypen oder seltener und geschützter Pflanzen- und Tiervorkommen. Die Waldbiotopkartierung hat nicht den Anspruch einer exakt wissenschaftlichen Kartierung vorhandener Arten oder Ökosysteme. Sie ist zu verstehen als Information und Leitfaden des vor Ort handelnden Wirtschafters, um seine ökonomische Tätigkeit mit ökologischen Handeln zu verbinden, mehr oder weniger ein allgemeiner, punktuell aber auch verbindlicher Managementplan zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität in unseren Wäldern. Die Ergebnisse der flächendeckenden WBK sind hier nicht dargestellt. Die aufgeführten Objekte geben den Stand der selektiven Kartierungen von 1990 bis 2008 wieder und basieren methodisch auf der Kartieranleitung „Ganzflächige Waldbiotopkartierung im Saarland“ - Herausgeber: Minister für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes – mit Stand von 1999. Die Waldbiotopkartierung wird zurzeit nach aktuellen Standards neu aufgebaut.
Jahr Titel 2020 Biotoptypenrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt RdErl. des MULE vom 15.2. 2020 - 24.2-2247; veröffentlicht in: MBI. LSA Nr. 19/2020 vom 2.6.2020; Quelle: Landesrecht Sachsen-Anhalt 2019 Kartieranleitung zur aktuellen Erfassung der Farn- und Blütenpflanzen in Sachsen-Anhalt Rahmenvorgaben Rote-Liste-Kartierung in Sachsen-Anhalt 2015-2019; Autor: Dr. Frank; Quelle: Botanischer Verein Sachsen-Anhalt 2014 Bewertung des Erhaltungszustande der wirbellosen Tierarten der Anhänge IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie der EU-Osterweiterung in Sachsen-Anhalt (PDF) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 3/2014 2014 Kartieranleitung Lebensraumtypen Sachsen-Anhalt Teil Wald (PDF) Zur Kartierung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie Stand: 05.08.2014 Erfassungsbögen Wald (PDF) 2010 Kartieranleitung Lebensraumtypen Sachsen-Anhalt Teil Offenland (PDF) mit Erfassungsbögen Zur Kartierung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie Stand: 11.05.2010 2010 Bewertung des Erhaltungszustandes der wirbellosen Tierarten nach Anhang II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 2/2010 2008 Handlungsanweisung zur Kartierung der nach § 37 NatSchG LSA gesetzlich geschützten Biotope im Land Sachsen-Anhalt (PDF) Fachinformation Nr. 3/2008 des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Stand: 15.04.2008 2006 Empfehlungen für die Erfassung und Bewertung von Arten als Basis für das Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Deutschland (PDF) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 2/2006 1992 Katalog der Biotoptypen und Nutzungstypen für die CIR-luftbildgeschützte Biotoptypen- und Nutzungstypenkartierung im Land Sachsen-Anhalt (PDF) Berichte des Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 4/1992 1991 Biotopkartierung in Sachsen-Anhalt (PDF) Juni 1991 Letzte Aktualisierung: 30.06.2025
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt Daten aus dem Bereich Forstwirtschaft dar:Die Kartierung der Potentiell Natürlichen Vegetation (PNV) ist wesentliches Ergebnis der Waldbiotopkartierung im Staatswald (1990-2008) auf Grundlage der Kartieranleitung „Ganzflächige Waldbiotopkartierung im Saarland - Herausgeber: Minister für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes – mit Stand von 1999. Ein differenziertes Spektrum verschiedener Waldgesellschaften wird dabei für den Praxisgebrauch zusammengefasst. Im Vergleich der potentiell natürlichen zur real vorhandenen Vegetation kann die Naturnähe der Vegetationszusammensetzung von Wäldern bewertet werden.
Quelle der Daten: - Die von den unteren Naturschutzbehörden (UNB) dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) mitgeteilten Verzeichnisse gesetzlich geschützter Biotope. Viele natürliche und naturnahe Biotope sind in heutiger Zeit selten und gefährdet. Aus diesem Grund sind im Bundesnaturschutzgesetz in § 30 BNatSchG Biotoptypen aufgezählt, die bundesweit gesetzlich geschützt werden sollen. Die Länder können weitere hinzuzählen, was für Sachsen mit § 21 Sächsisches Naturschutzgesetz geschehen ist. Der gesetzliche Schutz gilt unmittelbar, wenn ein Biotop den erforderlichen Zustand aufweist. Die Naturschutzbehörden in Sachsen führen gemäß den Bestimmungen des Bundes- bzw. des Sächsischen Naturschutzgesetzes Verzeichnisse der ihnen bekannten gesetzlich geschützten Biotope. Für den gesetzlichen Schutz ist es jedoch nicht notwendig, dass ein Biotop in einem Verzeichnis oder Datenbestand aufgeführt ist. Weitere, in den Biotopverzeichnissen nicht aufgeführte gesetzlich geschützte Biotope können existieren. Andererseits können bekannte Biotope infolge natürlicher Entwicklung ihren gesetzlich geschützten Charakter auch wieder verlieren. Quelle der Biotopverzeichnisse sind im Wesentlichen die Fachdaten des LfULG, insbesondere die Biotopdaten aus dem FFH-Monitoring, die Ergebnisse der Waldbiotopkartierung des SBS sowie eigene Erhebungen der unteren Naturschutzbehörden. Das LFULG dokumentiert die Biotopverzeichnisse der unteren Naturschutzbehörden landesweit und aktualisiert den Datenbestand jährlich soweit die UNB Änderungen mitteilen.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 40 |
| Kommune | 1 |
| Land | 170 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 17 |
| Hochwertiger Datensatz | 7 |
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| unbekannt | 156 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 128 |
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| Deutsch | 187 |
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|---|---|
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| Boden | 187 |
| Lebewesen und Lebensräume | 187 |
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| Weitere | 127 |