<p> <p>Seit 1881 hat die mittlere jährliche Niederschlagsmenge in Deutschland laut linearem Trend um rund 8 Prozent zugenommen. Dabei verteilt sich dieser Anstieg nicht gleichmäßig auf die Jahreszeiten. Vielmehr sind insbesondere die Winter deutlich nasser geworden, während die Niederschläge im Sommer geringfügig zurückgegangen sind.</p> </p><p>Seit 1881 hat die mittlere jährliche Niederschlagsmenge in Deutschland laut linearem Trend um rund 8 Prozent zugenommen. Dabei verteilt sich dieser Anstieg nicht gleichmäßig auf die Jahreszeiten. Vielmehr sind insbesondere die Winter deutlich nasser geworden, während die Niederschläge im Sommer geringfügig zurückgegangen sind.</p><p> Teilweise sehr regenreiche Jahre seit 1965 <p>Die Zeitreihe der jährlichen Niederschläge in Deutschland (Gebietsmittel) zeigt laut linearem Trend einen leichten Anstieg, der mit einer Irrtumswahrscheinlichkeit von 5 % statistisch signifikant ist. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass bis etwa 1920 nur selten überdurchschnittlich niederschlagsreiche Jahre aufgetreten sind. Im Anschluss an eine Übergangsphase mit mehreren leicht überdurchschnittlich feuchten Jahren traten ab Mitte der 1960er Jahre dann auch einige sehr regenreiche Jahre auf (siehe Abb. „Jährliche mittlere Niederschlagshöhe in Deutschland 1881 bis 2025). Dies entspricht genau der Zeit, seit der die Auswirkungen des Klimawandels global deutlich zu beobachten sind. Im globalen Durchschnitt steigt mit den Temperaturen auch die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/verdunstung">Verdunstung</a> von Wasser an, was in der globalen Summe zu größeren Niederschlagsmengen führt, jedoch mit regional und saisonal sehr großen Unterschieden - von Dürren bis Überschwemmungen.</p> <p>Seit 2011 wurden in Deutschland einige ausgesprochen trockene Jahre beobachtet. In den Jahren 2023 und 2024 wurde jedoch überdurchschnittlich viel Niederschlag registriert. 2025 beendet diese kurze Reihe nasser Jahre in Deutschland und mit einem Defizit von 147 l/m2 sind 250 l/m2 weniger gefallen als im Vorjahr. Auch von großräumigen Überschwemmungen und extremen Starkniederschlägen ist Deutschland in 2025, ganz anders als noch 2024, weitgehend verschont geblieben. Stattdessen spielte dieses Jahr Trockenheit wieder eine größere Rolle. Vor allem das Frühjahr fiel sehr trocken aus (-44 %), im März fielen im Deutschlandmittel nur 17 mm. Die Periode von Anfang Februar bis Ende Juni zählt sogar zur trockensten Periode jemals in Deutschland.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Mittlere-jaehrl-NSH-D_2026-03-30.png"> </a> <strong> Jährliche mittlere Niederschlagshöhe in Deutschland 1881 bis 2025 </strong> Quelle: Deutscher Wetterdienst Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Mittlere-jaehrl-NSH-D_2026-03-30.pdf">Diagramm als PDF (42,84 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2-bis-7_Abb-Tab_NSH_2026-03-30.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (498,64 kB)</a></li> </ul> </p><p> <p>Saisonale Unterschiede in den langfristigen Trends sind für den Niederschlag noch größer als schon in der Lufttemperatur. Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass die mittleren Winterniederschläge zugenommen haben. Die aktuelle Klimanormalperiode 1991-2020 zeigte mit 189,5 mm etwa 40 mm mehr Niederschlag als die Periode 1881-1910 (148,2 mm). Der Winter 2024/2025 lag mit 157 mm Niederschlag deutlich unter diesem langfristigen linearen Trend. Frühling und Herbst zeigen ebenfalls eine leichte, aber im Gegensatz zum Winter nicht signifikante Zunahme, während die Niederschläge im Sommer geringfügig zurückgegangen sind (siehe nachfolgende Tabellen und Abbildungen).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Tab_Lineare-Trends-NSH_2026-03-30.png"> </a> <strong> Tab: Lineare Trends der Niederschlagshöhe zwischen 1881 und 2025 </strong> Quelle: Deutscher Wetterdienst <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Tab_Lineare-Trends-NSH_2026-03-30.png">Bild herunterladen</a> (61,02 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Tab_Lineare-Trends-NSH_2026-03-30.pdf">Tabelle als PDF</a> (40,76 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2-bis-7_Abb-Tab_NSH_2026-03-30_0.xlsx">Tabelle als Excel</a> (498,64 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Mittlere-jaehrl-NSH-Fruehling_2026-03-30.png"> </a> <strong> Mittlere Niederschlagshöhe im Frühling in Deutschland 1881 bis 2025 </strong> Quelle: Deutscher Wetterdienst <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Mittlere-jaehrl-NSH-Fruehling_2026-03-30.png">Bild herunterladen</a> (241,55 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Mittlere-jaehrl-NSH-Fruehling_2026-03-30.pdf">Diagramm als PDF</a> (43,03 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2-bis-7_Abb-Tab_NSH_2026-03-30_1.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (498,64 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_Mittlere-jaehrl-NSH-Sommer_2026-03-30.png"> </a> <strong> Mittlere Niederschlagshöhe im Sommer in Deutschland 1881 bis 2025 </strong> Quelle: Deutscher Wetterdienst <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_Mittlere-jaehrl-NSH-Sommer_2026-03-30.png">Bild herunterladen</a> (320,55 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Mittlere-jaehrl-NSH-Sommer_2026-03-30.pdf">Diagramm als PDF</a> (42,78 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2-bis-7_Abb-Tab_NSH_2026-03-30_2.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (498,64 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_Mittlere-jaehrl-NSH-Herbst_2026-03-30.png"> </a> <strong> Mittlere Niederschlagshöhe im Herbst in Deutschland 1881 bis 2025 </strong> Quelle: Deutscher Wetterdienst <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_Mittlere-jaehrl-NSH-Herbst_2026-03-30.png">Bild herunterladen</a> (255,53 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_Mittlere-jaehrl-NSH-Herbst_2026-03-30.pdf">Diagramm als PDF</a> (41,27 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2-bis-7_Abb-Tab_NSH_2026-03-30_3.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (498,64 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/7_Abb_Mittlere-jaehrl-NSH-Winter_2026-03-30.png"> </a> <strong> Mittlere Niederschlagshöhe im Winter in Deutschland 1881/1882 bis 2025/2026 </strong> Quelle: Deutscher Wetterdienst <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/7_Abb_Mittlere-jaehrl-NSH-Winter_2026-03-30.png">Bild herunterladen</a> (267,32 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_Abb_Mittlere-jaehrl-NSH-Winter_2026-03-30.pdf">Diagramm als PDF</a> (41,61 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2-bis-7_Abb-Tab_NSH_2026-03-30_4.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (498,64 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> <p>Mit 642 mm belegt 2025 auf der Rangliste der trockensten Jahre seit 1881 den 15. Platz (siehe Karte „Jährliche Niederschläge in Deutschland im Jahr 2024“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/8_Karte_J%C3%A4hrl-Niederschl%C3%A4ge-D_2026-03-30.png"> </a> <strong> Karte: Jährliche Niederschläge in Deutschland im Jahr 2025 (in mm) </strong> Quelle: Deutscher Wetterdienst 2025: Deutscher Klimaatlas (Aufruf: Juli 2025) URL: https://www.dwd.de/DE/klimaumwelt/klimaatlas/klimaatlas_node.html </p><p> <p>Bei der Betrachtung der Einzelmonate sind erhebliche Unterschiede erkennbar: Acht Monate verzeichneten im Vergleich zu den vieljährigen Mitteln ein Defizit, relativ fiel dieses im März und Dezember mit -70 % am größten aus. Absolut sind im März mit 17 mm am wenigsten gefallen, im Juli mit 113 mm am meisten. Der Juli brachte dann auch neben der angesprochenen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/hitzewelle">Hitzewelle</a> größere Regenmengen, die die Waldbrandgefahr etwas mildern konnte (siehe Karte „Veränderung der jährlichen Niederschläge in Deutschland). </p> <p><em>Wir danken dem </em><a href="https://www.dwd.de/DE/Home/home_node.html"><em>Deutschen Wetterdienst</em></a><em> für die Bereitstellung der Daten und der Analysen.</em></p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/9_Karte_Ver%C3%A4nd-j%C3%A4hrl-Niederschl%C3%A4ge-D_2026-03-30.png"> </a> <strong> Karte: Veränderung der jährlichen Niederschläge in Deutschland im Jahr 2025 (in Prozent) </strong> Quelle: Deutscher Wetterdienst 2025: Deutscher Klimaatlas (Aufruf: Juni 2025) URL: https://www.dwd.de/DE/klimaumwelt/klimaatlas/klimaatlas_node.html </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Der Informationsservice ist Bestandteil des Landwirtschafts- und Umweltinformationssystem Brandenburg (LUIS-BB). Er bietet die Möglichkeit, aktuelle Daten und Informationen zu abonnieren und per Mail zu erhalten. Zur Auswahl stehen die aktuellen Waldbrandgefahrenstufen, aktuelle Überschreitungen von Alarmstufen an Pegeln und Information bei Überschreitung von Luftqualitätswerten. Für die genannten Informationen ist es möglich, die Informationen auf einzelne Messstationen (Luftqualität), einzelne Pegel sowie Landkreise (Waldbrandgefahr) zu beschränken. Darüber hinaus können Warnmeldungen und Hinweise für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände abonniert werden und Informationen zu neuen/aktualisierten Daten.
<p> Was Sie beim Umgang mit offenem Feuer befolgen sollten <p>Aus Umwelt- und Gesundheitssicht sollten Lagerfeuer vermieden werden. Wenn Sie dennoch ein Lagerfeuer machen möchten, informieren Sie sich vorab über die Bestimmungen Ihrer Gemeinde. Diese regelt, ob, wann und wie Lagerfeuer zulässig sind. Bitte beachten Sie folgende Tipps:</p> <ul> <li>Verwenden Sie für ein Lagerfeuer nur trockenes, gut abgelagertes und unbehandeltes Holz. Holz, das im Wald oder im Garten herumliegt, ist in den meisten Fällen zu feucht und für ein Lagerfeuer deshalb nicht geeignet.</li> <li>Das Verbrennen von Strauch- und Grünschnitt ist grundsätzlich verboten. Es führt zu sehr hohen Emissionen von Luftschadstoffen.</li> <li>Nutzen Sie dafür vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund.</li> <li>Prüfen Sie die Wind- und Wetterverhältnisse. Kein Feuer bei starkem Wind oder Trockenheit (Waldbrandgefahr!). Kein Feuer bei austauscharmen/schwachwindigen Wetterlagen: Schadstoffe bleiben lange in bodennahen Luftschichten (Gesundheitsgefahr!).</li> <li>Prüfen Sie zudem unbedingt, ob Personen durch die Brandgerüche gestört werden. Nicht selten führen Lagerfeuer auf Privatgrundstücken zu Konflikten in der Nachbarschaft.</li> </ul> Gewusst wie <p>Viele Menschen genießen die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> von Lagerfeuern. Geselligkeit, Romantik, Natürlichkeit und andere positive Erfahrungen werden damit verbunden. Jedoch sind Feuer im Freien auch mit zahlreichen Belastungen für die Umwelt und die Gesundheit verbunden.</p> <p><strong>Vermeiden Sie offene Feuer:</strong> Selbst bei sachgemäßer Durchführung entstehen bei der Verbrennung viele Schadstoffe wie Ruß, (Fein-)Stäube und verschiedene Gase, die in die Luft und durch Einatmen auch in den menschlichen Körper gelangen können. Dabei ist zu beachten, dass Partikel und Bestandteile aus dem Rauch durch den Wind verbreitet werden und somit größere und weitflächigere Auswirkungen auf Menschen und die Natur in der Umgebung haben, als den meisten bewusst ist. Aus Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sollten offene Feuer daher möglichst vermieden werden. Geben Sie (Ast-)Holz stattdessen in die öffentliche Grünschnittabfuhr oder legen Sie Totholzhecken an.</p> <p><strong>Nur trockenes Holz verwenden:</strong> Für ein Feuer sollte nur trockenes und gut abgelagertes Holz verwendet werden. Damit Brennholz richtig durchtrocknen kann, stapeln Sie es am besten bereits gespalten an einem schnee- und regengeschützten, sonnigen und luftigen Platz. Achten Sie darauf, dass das Brennholz keinen Kontakt zum Erdreich hat, da es sonst aus dem Boden Feuchtigkeit ziehen kann.</p> <p><strong>Nur unbehandeltes Holz verwenden:</strong> Achten Sie unbedingt darauf, nur unbehandeltes Holz für ein Lagerfeuer zu verwenden. Denn Holz, dass mit Holzschutzmitteln, Farbe oder Lack behandelt wurde, kann beim Verbrennen hochgiftige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/dioxine">Dioxine</a> und Furane ("Seveso-Gifte") freisetzen. Auch Materialien wie (Zeitungs-)Papier, Pappe oder Kunststoffe setzen beim Verbrennen unnötig hohe gesundheitsgefährdende Schadstoffemissionen frei und gehören nicht ins Feuer. Das offene Verbrennen von solchen Stoffen ist gesetzlich verboten. Es stellt zudem eine illegale Abfallentsorgung dar, sofern die Materialien Abfälle sind (z. B. Kunststoffverpackungen, Altholz).</p> <p><strong>Keine Grünabfälle verbrennen: </strong>Die Entsorgung von Gartenabfällen, Grünschnitt, Laub, Blättern und Holz mittels eines offenen Feuers ist im Allgemeinen verboten (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/lagerfeuer-feuerschalen#hintergrund">Hintergrund</a>). Das Verbrennen führt zu sehr hohen Staub- und Geruchsemissionen sowie anderen organischen Schadstoffen wie z. B. Polyzyklischen Aromatischen Kohlenstoffen (PAKs) und schädigt so Umwelt und Gesundheit.</p> <p>Eine gute Alternative für die Entsorgung von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15271"><strong>Gartenabfällen</strong></a> ist die Kompostierung auf dem eigenen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15470"><strong>Komposthaufen</strong></a> oder die Entsorgung über die Biotonne. Wertvolle Inhaltsstoffe werden so recycelt. Im Falle einer Behandlung des kommunalen Bioabfalls in Biogasanlagen wird darüber hinaus auch die im Bioabfall enthaltene Energie genutzt, um z. B. Strom und/oder Wärme zu gewinnen. Größere Mengen an Grünschnitt und/oder dickere Äste können Sie über das lokale Entsorgungsunternehmen abgeben. Der über die Recyclinghöfe gesammelte Baum- und Strauchschnitt wird in Kompostieranlagen zu einem Qualitätskompost verarbeitet oder in Biomasseheizwerken thermisch verwertet.</p> <p><strong>Lagerfeuer nur an dafür geeigneten Stellen machen:</strong> Wenn Sie ein Lagerfeuer machen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass sich das Feuer nicht ausbreiten kann. Hierfür eignen sich feuerfeste Behältnisse (z. B. Feuerschalen oder Feuerkörbe) auf feuerfestem Grund (z. B. Feuerplatz). Dies reduziert die Brandgefahr und vereinfacht das Löschen. Stellen Sie ein ausreichend großes Gefäß zum Löschen bereit (z. B. Eimer mit Wasser). Wichtig ist aber auch: Mindestens eine Person sollte das Lagerfeuer immer im Blick behalten, damit es auch tatsächlich innerhalb der Feuerstelle verbleibt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/feuerschale_grill_spiritus_yantra_fotolia_31736355_m.jpg"> </a> <strong> Nutzen Sie für Ihr Lagerfeuer vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund. </strong> Quelle: Yantra / Fotolia.com <p><strong>Auf Wind- und Wetterverhältnisse achten:</strong> Prüfen Sie vor jedem Lagerfeuer die Wind- und Wetterverhältnisse. Während längerer Trockenperioden oder bei erhöhter Waldbrandgefahr ist aus Brandschutzgründen auf Lagerfeuer zu verzichten. Bei Wind stellt der Funkenflug ein erhöhtes Brandrisiko dar. Achten Sie daher auf ausreichend Abstand zu brennbaren Objekten (Bäume, Büsche, Häuser, Schuppen, etc.).</p> <p><strong>Glut löschen:</strong> Aus Brandschutzgründen sollte auch die Glut nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Beim Verlassen des Lagerfeuerortes sollten Sie diese deshalb mit Wasser ablöschen.</p> <p><strong>Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn: </strong>Beachten Sie Mindestabstände zu Gebäuden, Straßen und Lüftungsöffnungen wie Fenster und Türen. In eng bebauten Wohngebieten ist die Einhaltung von Mindestabständen in der Regel nicht möglich, deshalb sollten Lagerfeuer hier grundsätzlich vermieden werden. Rauch- und Geruchsentwicklungen durch Lagerfeuer führen regelmäßig zu Beschwerden aus der Bevölkerung aufgrund starker Belästigung und gesundheitlicher Beeinträchtigung. Bedenken Sie, dass die Luftschadstoffe aus dem Lagerfeuer sowohl für Sie als auch für die Nachbarschaft ein kurz- und langfristiges Risiko für die Gesundheit darstellen. Nehmen Sie Rücksicht und beachten Sie behördliche Auflagen. Lagerfeuerqualm in der Wohnung kann ebenso Ärger verursachen wie nach Rauch riechende Wäsche von der Wäscheleine. Falls Sie sich selbst durch Nachbarn oder Nachbarinnen gestört fühlen, die häufig ein Lagerfeuer entzünden, und ein freundliches Gespräch nicht weiterhilft, können Sie sich an das örtliche Umwelt- oder Ordnungsamt wenden.</p> <p><strong>Aus dem Rauch gehen:</strong> Halten Sie genügend Abstand zur Rauchfahne, auch wenn Sie dafür bei wechselhaften Windverhältnissen den Platz am Feuer wechseln müssen. Denn selbst bei korrekter Verwendung von Brennholz sind die gesundheitsschädlichen Folgen im Rauch des Lagerfeuers am größten.</p> <p><strong>Asche in den Restmüll geben:</strong> Lagerfeuerasche sollte ausgekühlt im Restmüll landen. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlicherweise im Holz vorhanden sind), aber auch von Schadstoffen aus der Verbrennung wie z. B. PAKs im Boden kommen kann.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Anzündhilfen (fest, flüssig, Gel), sollten die Anforderungen der DIN EN 1860-3 einhalten.</li> <li>Nutzen Sie möglichst pflanzliche oder naturnahe Anzündhilfen (z. B. Holzwolle).</li> <li>Verwenden Sie niemals Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin. Diese Flüssigkeiten verdampfen bereits bei niedrigen Temperaturen und bilden ein explosives Gas-Luft-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gemisch">Gemisch</a>. Sie können meterhoch verpuffen und umstehenden Menschen schweren Schaden zufügen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/377/bilder/kaminfeuer_focus_finder-fotolia.com_49610972_m.jpg"> </a> <strong> Bei der Holzverbrennung entstehen gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe. </strong> <br> <p>Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Emissionen an Feinstaub und gasförmigen Kohlenwasserstoffen der Holzfeuerungen beeinträchtigt.</p> Quelle: focus finder / Fotolia.com Hintergrund <p><strong>Umweltsituation: </strong>Die Verbrennung von Holz im Freien führt zu sehr hohen lokalen Schadstoffemissionen u. a. von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3225"><strong>Feinstaub</strong></a>, Kohlenmonoxid und organischen Verbindungen, darunter auch krebserzeugende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3628"><strong>Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe</strong></a> (PAKs), die direkt eingeatmet werden können.</p> <p>Insbesondere an Tagen mit austauscharmen Wetterlagen führt dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Luftqualität. So liefert das Verbrennen von Gartenabfällen einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag zur Erhöhung der regionalen Hintergrundbelastung in Bezug auf Feinstaub (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm10">PM10</a>) und kann daher lokal zur Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte beitragen. Dies geschieht vor allem dann, wenn viele Lagerfeuer in einer Region gleichzeitig abgebrannt werden, wie durch sogenannte Brauchtumsfeuer oder Brenntage. Darüber hinaus kommt es zu einer höheren Belastung mit Feinstaubpartikeln (PM2.5) in den bodennahen Luftschichten (<a href="https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/PUBLIKATIONEN/Berichte_und_Fachinformationen/Fachinformationen/Fachinfo_4_2011.pdf"><strong>Verbrennung von Gartenabfällen - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2009/2011</strong></a>). Dies stellt insbesondere für empfindliche Personen wie zum Beispiel Kinder oder an Asthma Erkrankte ein besonderes Gesundheitsrisiko dar. Diese können dann bei hohen Sommertemperaturen nachts nicht lüften oder werden hohen Schadstoffkonzentrationen ausgesetzt.</p> <p>Durch seine geringe Größe kann Feinstaub beim Einatmen in die Lunge gelangen. Je nach Größe der Feinstaubpartikel dringen diese unterschiedlich tief in den Atemtrakt ein und können so die Gesundheit auf vielfältige Weise beeinträchtigen. Akute Folgen können lokale Reizungen oder Entzündungen der Atemwege mit Husten, Halskratzen, Brennen in der Nase oder ein Engegefühl in der Brust sein. Auch Augenreizungen mit Rötung, Tränenfluss und Brennen können durch Rauchpartikel ausgelöst werden. Bei längerem Aufenthalt direkt im Rauch kann es durch Kohlenmonoxid (CO) und andere Gase auch zu Kopfschmerzen und Schwindel kommen.</p> <p>Bei längerer oder dauerhafter Belastung kommt es oft zu einer Verschlimmerung bestehender Erkrankungen: Besonders problematisch für Menschen mit Asthma, COPD oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Aber auch systemische Krankheiten wie Bluthochdruck oder Arteriosklerose bis hin zum Schlaganfall oder Herzinfarkt können durch die Schadstoffe von Lagerfeuern mitverursacht werden. Feinstaub ist zudem krebserregend und steht außerdem im Verdacht, Diabetes mellitus Typ 2 zu fördern. Zusammenhänge zu neurologischen Erkrankungen wie Demenz oder Morbus Parkinson werden diskutiert. Für Schwangere, Kinder, Ältere und Personen mit geschädigten Atemwegen stellen Feinstaub und weitere Luftschadstoffe eine besondere gesundheitliche Belastung dar.</p> <p><strong>Gesetzeslage</strong>: Pflanzliche Abfälle wie Laub sowie Strauch- und Grünschnitt sollen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) möglichst verwertet werden. Dabei hat die Verwertung Vorrang vor der Beseitigung (§ 7 Absatz 2 KrWG). Können die Abfälle im privaten Rahmen nicht selbst verwertet (z. B. kompostiert) werden, sind sie der kommunalen Abfallentsorgung zu überlassen (§ 17 KrWG). Für die Beseitigung gilt: Abfälle dürfen nur in dafür zugelassenen Anlagen beseitigt werden (§ 28 Absatz 1 KrWG). Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Garten oder auf dem freien Feld ist damit grundsätzlich verboten.</p> <p>Von diesem Grundsatz dürfen die Bundesländer allerdings Ausnahmen zulassen (§ 28 Absatz 3 KrWG). Sie können durch Rechtsverordnungen regeln, dass und wie bestimmte Abfälle (oder nur bestimmte Mengen davon) ausnahmsweise außerhalb von Anlagen beseitigt werden dürfen. Fast alle Bundesländer mit Ausnahme von Bremen und Berlin haben solche Verordnungen hinsichtlich der Beseitigung pflanzlicher Abfälle erlassen. Manche Länder verbieten dabei das Verbrennen auf dem eigenen Grundstück oder dem freien Feld generell, andere erlauben es nur unter bestimmten Voraussetzungen oder verlangen eine vorherige Anzeige bei der zuständigen Behörde.</p> <p>Für Sie bedeutet das: Informieren Sie sich über die Regelungen Ihres Bundeslandes und Ihrer Gemeinde. Wer pflanzliche Abfälle unzulässigerweise verbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann (§ 69 Absatz 1 KrWG).</p> </p><p> Was Sie beim Umgang mit offenem Feuer befolgen sollten <p>Aus Umwelt- und Gesundheitssicht sollten Lagerfeuer vermieden werden. Wenn Sie dennoch ein Lagerfeuer machen möchten, informieren Sie sich vorab über die Bestimmungen Ihrer Gemeinde. Diese regelt, ob, wann und wie Lagerfeuer zulässig sind. Bitte beachten Sie folgende Tipps:</p> <ul> <li>Verwenden Sie für ein Lagerfeuer nur trockenes, gut abgelagertes und unbehandeltes Holz. Holz, das im Wald oder im Garten herumliegt, ist in den meisten Fällen zu feucht und für ein Lagerfeuer deshalb nicht geeignet.</li> <li>Das Verbrennen von Strauch- und Grünschnitt ist grundsätzlich verboten. Es führt zu sehr hohen Emissionen von Luftschadstoffen.</li> <li>Nutzen Sie dafür vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund.</li> <li>Prüfen Sie die Wind- und Wetterverhältnisse. Kein Feuer bei starkem Wind oder Trockenheit (Waldbrandgefahr!). Kein Feuer bei austauscharmen/schwachwindigen Wetterlagen: Schadstoffe bleiben lange in bodennahen Luftschichten (Gesundheitsgefahr!).</li> <li>Prüfen Sie zudem unbedingt, ob Personen durch die Brandgerüche gestört werden. Nicht selten führen Lagerfeuer auf Privatgrundstücken zu Konflikten in der Nachbarschaft.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Viele Menschen genießen die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> von Lagerfeuern. Geselligkeit, Romantik, Natürlichkeit und andere positive Erfahrungen werden damit verbunden. Jedoch sind Feuer im Freien auch mit zahlreichen Belastungen für die Umwelt und die Gesundheit verbunden.</p> <p><strong>Vermeiden Sie offene Feuer:</strong> Selbst bei sachgemäßer Durchführung entstehen bei der Verbrennung viele Schadstoffe wie Ruß, (Fein-)Stäube und verschiedene Gase, die in die Luft und durch Einatmen auch in den menschlichen Körper gelangen können. Dabei ist zu beachten, dass Partikel und Bestandteile aus dem Rauch durch den Wind verbreitet werden und somit größere und weitflächigere Auswirkungen auf Menschen und die Natur in der Umgebung haben, als den meisten bewusst ist. Aus Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sollten offene Feuer daher möglichst vermieden werden. Geben Sie (Ast-)Holz stattdessen in die öffentliche Grünschnittabfuhr oder legen Sie Totholzhecken an.</p> <p><strong>Nur trockenes Holz verwenden:</strong> Für ein Feuer sollte nur trockenes und gut abgelagertes Holz verwendet werden. Damit Brennholz richtig durchtrocknen kann, stapeln Sie es am besten bereits gespalten an einem schnee- und regengeschützten, sonnigen und luftigen Platz. Achten Sie darauf, dass das Brennholz keinen Kontakt zum Erdreich hat, da es sonst aus dem Boden Feuchtigkeit ziehen kann.</p> <p><strong>Nur unbehandeltes Holz verwenden:</strong> Achten Sie unbedingt darauf, nur unbehandeltes Holz für ein Lagerfeuer zu verwenden. Denn Holz, dass mit Holzschutzmitteln, Farbe oder Lack behandelt wurde, kann beim Verbrennen hochgiftige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/dioxine">Dioxine</a> und Furane ("Seveso-Gifte") freisetzen. Auch Materialien wie (Zeitungs-)Papier, Pappe oder Kunststoffe setzen beim Verbrennen unnötig hohe gesundheitsgefährdende Schadstoffemissionen frei und gehören nicht ins Feuer. Das offene Verbrennen von solchen Stoffen ist gesetzlich verboten. Es stellt zudem eine illegale Abfallentsorgung dar, sofern die Materialien Abfälle sind (z. B. Kunststoffverpackungen, Altholz).</p> <p><strong>Keine Grünabfälle verbrennen: </strong>Die Entsorgung von Gartenabfällen, Grünschnitt, Laub, Blättern und Holz mittels eines offenen Feuers ist im Allgemeinen verboten (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/lagerfeuer-feuerschalen#hintergrund">Hintergrund</a>). Das Verbrennen führt zu sehr hohen Staub- und Geruchsemissionen sowie anderen organischen Schadstoffen wie z. B. Polyzyklischen Aromatischen Kohlenstoffen (PAKs) und schädigt so Umwelt und Gesundheit.</p> <p>Eine gute Alternative für die Entsorgung von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15271"><strong>Gartenabfällen</strong></a> ist die Kompostierung auf dem eigenen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15470"><strong>Komposthaufen</strong></a> oder die Entsorgung über die Biotonne. Wertvolle Inhaltsstoffe werden so recycelt. Im Falle einer Behandlung des kommunalen Bioabfalls in Biogasanlagen wird darüber hinaus auch die im Bioabfall enthaltene Energie genutzt, um z. B. Strom und/oder Wärme zu gewinnen. Größere Mengen an Grünschnitt und/oder dickere Äste können Sie über das lokale Entsorgungsunternehmen abgeben. Der über die Recyclinghöfe gesammelte Baum- und Strauchschnitt wird in Kompostieranlagen zu einem Qualitätskompost verarbeitet oder in Biomasseheizwerken thermisch verwertet.</p> <p><strong>Lagerfeuer nur an dafür geeigneten Stellen machen:</strong> Wenn Sie ein Lagerfeuer machen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass sich das Feuer nicht ausbreiten kann. Hierfür eignen sich feuerfeste Behältnisse (z. B. Feuerschalen oder Feuerkörbe) auf feuerfestem Grund (z. B. Feuerplatz). Dies reduziert die Brandgefahr und vereinfacht das Löschen. Stellen Sie ein ausreichend großes Gefäß zum Löschen bereit (z. B. Eimer mit Wasser). Wichtig ist aber auch: Mindestens eine Person sollte das Lagerfeuer immer im Blick behalten, damit es auch tatsächlich innerhalb der Feuerstelle verbleibt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/feuerschale_grill_spiritus_yantra_fotolia_31736355_m.jpg"> </a> <strong> Nutzen Sie für Ihr Lagerfeuer vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund. </strong> Quelle: Yantra / Fotolia.com </p><p> <p><strong>Auf Wind- und Wetterverhältnisse achten:</strong> Prüfen Sie vor jedem Lagerfeuer die Wind- und Wetterverhältnisse. Während längerer Trockenperioden oder bei erhöhter Waldbrandgefahr ist aus Brandschutzgründen auf Lagerfeuer zu verzichten. Bei Wind stellt der Funkenflug ein erhöhtes Brandrisiko dar. Achten Sie daher auf ausreichend Abstand zu brennbaren Objekten (Bäume, Büsche, Häuser, Schuppen, etc.).</p> <p><strong>Glut löschen:</strong> Aus Brandschutzgründen sollte auch die Glut nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Beim Verlassen des Lagerfeuerortes sollten Sie diese deshalb mit Wasser ablöschen.</p> <p><strong>Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn: </strong>Beachten Sie Mindestabstände zu Gebäuden, Straßen und Lüftungsöffnungen wie Fenster und Türen. In eng bebauten Wohngebieten ist die Einhaltung von Mindestabständen in der Regel nicht möglich, deshalb sollten Lagerfeuer hier grundsätzlich vermieden werden. Rauch- und Geruchsentwicklungen durch Lagerfeuer führen regelmäßig zu Beschwerden aus der Bevölkerung aufgrund starker Belästigung und gesundheitlicher Beeinträchtigung. Bedenken Sie, dass die Luftschadstoffe aus dem Lagerfeuer sowohl für Sie als auch für die Nachbarschaft ein kurz- und langfristiges Risiko für die Gesundheit darstellen. Nehmen Sie Rücksicht und beachten Sie behördliche Auflagen. Lagerfeuerqualm in der Wohnung kann ebenso Ärger verursachen wie nach Rauch riechende Wäsche von der Wäscheleine. Falls Sie sich selbst durch Nachbarn oder Nachbarinnen gestört fühlen, die häufig ein Lagerfeuer entzünden, und ein freundliches Gespräch nicht weiterhilft, können Sie sich an das örtliche Umwelt- oder Ordnungsamt wenden.</p> <p><strong>Aus dem Rauch gehen:</strong> Halten Sie genügend Abstand zur Rauchfahne, auch wenn Sie dafür bei wechselhaften Windverhältnissen den Platz am Feuer wechseln müssen. Denn selbst bei korrekter Verwendung von Brennholz sind die gesundheitsschädlichen Folgen im Rauch des Lagerfeuers am größten.</p> <p><strong>Asche in den Restmüll geben:</strong> Lagerfeuerasche sollte ausgekühlt im Restmüll landen. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlicherweise im Holz vorhanden sind), aber auch von Schadstoffen aus der Verbrennung wie z. B. PAKs im Boden kommen kann.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Anzündhilfen (fest, flüssig, Gel), sollten die Anforderungen der DIN EN 1860-3 einhalten.</li> <li>Nutzen Sie möglichst pflanzliche oder naturnahe Anzündhilfen (z. B. Holzwolle).</li> <li>Verwenden Sie niemals Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin. Diese Flüssigkeiten verdampfen bereits bei niedrigen Temperaturen und bilden ein explosives Gas-Luft-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gemisch">Gemisch</a>. Sie können meterhoch verpuffen und umstehenden Menschen schweren Schaden zufügen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/377/bilder/kaminfeuer_focus_finder-fotolia.com_49610972_m.jpg"> </a> <strong> Bei der Holzverbrennung entstehen gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe. </strong> <br> <p>Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Emissionen an Feinstaub und gasförmigen Kohlenwasserstoffen der Holzfeuerungen beeinträchtigt.</p> Quelle: focus finder / Fotolia.com </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation: </strong>Die Verbrennung von Holz im Freien führt zu sehr hohen lokalen Schadstoffemissionen u. a. von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3225"><strong>Feinstaub</strong></a>, Kohlenmonoxid und organischen Verbindungen, darunter auch krebserzeugende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3628"><strong>Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe</strong></a> (PAKs), die direkt eingeatmet werden können.</p> <p>Insbesondere an Tagen mit austauscharmen Wetterlagen führt dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Luftqualität. So liefert das Verbrennen von Gartenabfällen einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag zur Erhöhung der regionalen Hintergrundbelastung in Bezug auf Feinstaub (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm10">PM10</a>) und kann daher lokal zur Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte beitragen. Dies geschieht vor allem dann, wenn viele Lagerfeuer in einer Region gleichzeitig abgebrannt werden, wie durch sogenannte Brauchtumsfeuer oder Brenntage. Darüber hinaus kommt es zu einer höheren Belastung mit Feinstaubpartikeln (PM2.5) in den bodennahen Luftschichten (<a href="https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/PUBLIKATIONEN/Berichte_und_Fachinformationen/Fachinformationen/Fachinfo_4_2011.pdf"><strong>Verbrennung von Gartenabfällen - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2009/2011</strong></a>). Dies stellt insbesondere für empfindliche Personen wie zum Beispiel Kinder oder an Asthma Erkrankte ein besonderes Gesundheitsrisiko dar. Diese können dann bei hohen Sommertemperaturen nachts nicht lüften oder werden hohen Schadstoffkonzentrationen ausgesetzt.</p> <p>Durch seine geringe Größe kann Feinstaub beim Einatmen in die Lunge gelangen. Je nach Größe der Feinstaubpartikel dringen diese unterschiedlich tief in den Atemtrakt ein und können so die Gesundheit auf vielfältige Weise beeinträchtigen. Akute Folgen können lokale Reizungen oder Entzündungen der Atemwege mit Husten, Halskratzen, Brennen in der Nase oder ein Engegefühl in der Brust sein. Auch Augenreizungen mit Rötung, Tränenfluss und Brennen können durch Rauchpartikel ausgelöst werden. Bei längerem Aufenthalt direkt im Rauch kann es durch Kohlenmonoxid (CO) und andere Gase auch zu Kopfschmerzen und Schwindel kommen.</p> <p>Bei längerer oder dauerhafter Belastung kommt es oft zu einer Verschlimmerung bestehender Erkrankungen: Besonders problematisch für Menschen mit Asthma, COPD oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Aber auch systemische Krankheiten wie Bluthochdruck oder Arteriosklerose bis hin zum Schlaganfall oder Herzinfarkt können durch die Schadstoffe von Lagerfeuern mitverursacht werden. Feinstaub ist zudem krebserregend und steht außerdem im Verdacht, Diabetes mellitus Typ 2 zu fördern. Zusammenhänge zu neurologischen Erkrankungen wie Demenz oder Morbus Parkinson werden diskutiert. Für Schwangere, Kinder, Ältere und Personen mit geschädigten Atemwegen stellen Feinstaub und weitere Luftschadstoffe eine besondere gesundheitliche Belastung dar.</p> <p><strong>Gesetzeslage</strong>: Pflanzliche Abfälle wie Laub sowie Strauch- und Grünschnitt sollen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) möglichst verwertet werden. Dabei hat die Verwertung Vorrang vor der Beseitigung (§ 7 Absatz 2 KrWG). Können die Abfälle im privaten Rahmen nicht selbst verwertet (z. B. kompostiert) werden, sind sie der kommunalen Abfallentsorgung zu überlassen (§ 17 KrWG). Für die Beseitigung gilt: Abfälle dürfen nur in dafür zugelassenen Anlagen beseitigt werden (§ 28 Absatz 1 KrWG). Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Garten oder auf dem freien Feld ist damit grundsätzlich verboten.</p> <p>Von diesem Grundsatz dürfen die Bundesländer allerdings Ausnahmen zulassen (§ 28 Absatz 3 KrWG). Sie können durch Rechtsverordnungen regeln, dass und wie bestimmte Abfälle (oder nur bestimmte Mengen davon) ausnahmsweise außerhalb von Anlagen beseitigt werden dürfen. Fast alle Bundesländer mit Ausnahme von Bremen und Berlin haben solche Verordnungen hinsichtlich der Beseitigung pflanzlicher Abfälle erlassen. Manche Länder verbieten dabei das Verbrennen auf dem eigenen Grundstück oder dem freien Feld generell, andere erlauben es nur unter bestimmten Voraussetzungen oder verlangen eine vorherige Anzeige bei der zuständigen Behörde.</p> <p>Für Sie bedeutet das: Informieren Sie sich über die Regelungen Ihres Bundeslandes und Ihrer Gemeinde. Wer pflanzliche Abfälle unzulässigerweise verbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann (§ 69 Absatz 1 KrWG).</p> </p><p>Informationen für...</p>
Der Datensatz umfasst die Summe der Waldbrandgefahrenstufen je Jahr (01.03.-30.09.) von 2014-2024.Grundlage der Zusammenstellung sind Daten des DWD (https://opendata.dwd.de/climate_environment/CDC/derived_germany/fire_danger_index/woodland/recomputed/BESCHREIBUNG_fire_danger_index_woodland_recomputed.pdf). Ausgewiesen ist je Jahr die Anzahl für das Vorkommen der einzelnen Waldbrandgefahrenstufen für die Messregionen - Landkreis Barnim - Landkreis Dahme-Spree - Landkreis Elbe-Elster - Landkreis Havelland - Landkreis Märkisch-Oderland - Landkreis Oberhavel - Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Landkreis Oder-Spree / kreisfreie Stadt Frankfurt(Oder) - Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Landkreis Potsdam-Mittelmark / kreisfreie Stadt Potsdam / kreisfreie Stadt Brandenburg a.d.Havel - Landkreis Prignitz - Landkreis Teltow-Fläming - Landkreis Uckermark.
Der Datensatz umfasst die Waldbrandgefahrenstufen für den Messzeitraum (01.03.-30.09.) in 2014. Grundlage der Zusammenstellung sind Daten des DWD (https://opendata.dwd.de/climate_environment/CDC/derived_germany/fire_danger_index/woodland/recomputed/BESCHREIBUNG_fire_danger_index_woodland_recomputed.pdf). Ausgewiesen sind die täglichen Waldbrandgefahrenstufen für die Messregionen - Landkreis Barnim - Landkreis Dahme-Spree - Landkreis Elbe-Elster - Landkreis Havelland - Landkreis Märkisch-Oderland - Landkreis Oberhavel - Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Landkreis Oder-Spree / kreisfreie Stadt Frankfurt(Oder) - Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Landkreis Potsdam-Mittelmark / kreisfreie Stadt Potsdam / kreisfreie Stadt Brandenburg a.d.Havel - Landkreis Prignitz - Landkreis Teltow-Fläming - Landkreis Uckermark
Der Datensatz umfasst die Waldbrandgefahrenstufen für den Messzeitraum (01.03.-30.09.) in 2021.Grundlage der Zusammenstellung sind Daten des DWD (https://opendata.dwd.de/climate_environment/CDC/derived_germany/fire_danger_index/woodland/recomputed/BESCHREIBUNG_fire_danger_index_woodland_recomputed.pdf). Ausgewiesen sind die täglichen Waldbrandgefahrenstufen für die Messregionen - Landkreis Barnim - Landkreis Dahme-Spree - Landkreis Elbe-Elster - Landkreis Havelland - Landkreis Märkisch-Oderland - Landkreis Oberhavel - Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Landkreis Oder-Spree / kreisfreie Stadt Frankfurt(Oder) - Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Landkreis Potsdam-Mittelmark / kreisfreie Stadt Potsdam / kreisfreie Stadt Brandenburg a.d.Havel - Landkreis Prignitz - Landkreis Teltow-Fläming - Landkreis Uckermark
Der Datensatz umfasst die Waldbrandgefahrenstufen für den Messzeitraum (01.03.-30.09.) in 2022.Grundlage der Zusammenstellung sind Daten des DWD (https://opendata.dwd.de/climate_environment/CDC/derived_germany/fire_danger_index/woodland/recomputed/BESCHREIBUNG_fire_danger_index_woodland_recomputed.pdf). Ausgewiesen sind die täglichen Waldbrandgefahrenstufen für die Messregionen - Landkreis Barnim - Landkreis Dahme-Spree - Landkreis Elbe-Elster - Landkreis Havelland - Landkreis Märkisch-Oderland - Landkreis Oberhavel - Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Landkreis Oder-Spree / kreisfreie Stadt Frankfurt(Oder) - Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Landkreis Potsdam-Mittelmark / kreisfreie Stadt Potsdam / kreisfreie Stadt Brandenburg a.d.Havel - Landkreis Prignitz - Landkreis Teltow-Fläming - Landkreis Uckermark
Der Datensatz umfasst die Waldbrandgefahrenstufen für den Messzeitraum (01.03.-30.09.) in 2024.Grundlage der Zusammenstellung sind Daten des DWD (https://opendata.dwd.de/climate_environment/CDC/derived_germany/fire_danger_index/woodland/recomputed/BESCHREIBUNG_fire_danger_index_woodland_recomputed.pdf). Ausgewiesen sind die täglichen Waldbrandgefahrenstufen für die Messregionen - Landkreis Barnim - Landkreis Dahme-Spree - Landkreis Elbe-Elster - Landkreis Havelland - Landkreis Märkisch-Oderland - Landkreis Oberhavel - Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Landkreis Oder-Spree / kreisfreie Stadt Frankfurt(Oder) - Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Landkreis Potsdam-Mittelmark / kreisfreie Stadt Potsdam / kreisfreie Stadt Brandenburg a.d.Havel - Landkreis Prignitz - Landkreis Teltow-Fläming - Landkreis Uckermark
Der Datensatz umfasst die Waldbrandgefahrenstufen für den Messzeitraum (01.03.-30.09.) in 2025.Grundlage der Zusammenstellung sind Daten des DWD (https://opendata.dwd.de/climate_environment/CDC/derived_germany/fire_danger_index/woodland/recomputed/BESCHREIBUNG_fire_danger_index_woodland_recomputed.pdf). Ausgewiesen sind die täglichen Waldbrandgefahrenstufen für die Messregionen - Landkreis Barnim - Landkreis Dahme-Spree - Landkreis Elbe-Elster - Landkreis Havelland - Landkreis Märkisch-Oderland - Landkreis Oberhavel - Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Landkreis Oder-Spree / kreisfreie Stadt Frankfurt(Oder) - Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Landkreis Potsdam-Mittelmark / kreisfreie Stadt Potsdam / kreisfreie Stadt Brandenburg a.d.Havel - Landkreis Prignitz - Landkreis Teltow-Fläming - Landkreis Uckermark
Der Datensatz umfasst die Waldbrandgefahrenstufen für den Messzeitraum (01.03.-30.09.) in 2015. Grundlage der Zusammenstellung sind Daten des DWD (https://opendata.dwd.de/climate_environment/CDC/derived_germany/fire_danger_index/woodland/recomputed/BESCHREIBUNG_fire_danger_index_woodland_recomputed.pdf) Ausgewiesen sind die täglichen Waldbrandgefahrenstufen für die Messregionen - Landkreis Barnim - Landkreis Dahme-Spree - Landkreis Elbe-Elster - Landkreis Havelland - Landkreis Märkisch-Oderland - Landkreis Oberhavel - Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Landkreis Oder-Spree / kreisfreie Stadt Frankfurt(Oder) - Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Landkreis Potsdam-Mittelmark / kreisfreie Stadt Potsdam / kreisfreie Stadt Brandenburg a.d.Havel - Landkreis Prignitz - Landkreis Teltow-Fläming - Landkreis Uckermark
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 71 |
| Europa | 2 |
| Land | 89 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 10 |
| Wissenschaft | 11 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 43 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Text | 39 |
| Umweltprüfung | 8 |
| unbekannt | 48 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 56 |
| Offen | 81 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 137 |
| Englisch | 11 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 29 |
| Bild | 7 |
| Datei | 5 |
| Dokument | 44 |
| Keine | 50 |
| Unbekannt | 3 |
| Webseite | 78 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 71 |
| Lebewesen und Lebensräume | 138 |
| Luft | 86 |
| Mensch und Umwelt | 112 |
| Wasser | 69 |
| Weitere | 140 |