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Standorteignung von Waldflächen für Windenergieanlagen (WEA) im Rahmen der Flexibilisierungsklausel nach § 20 Absatz 3 SächsLPlG

Die Geodaten visualisieren, ob eine Waldfläche unter Berücksichtigung forstfachlicher, naturschutzfachlicher und wasserrechtlicher Kriterien als Standort für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) geeignet ist. Basis ist die Zuordnung von gesetzlichen und besonderen Waldfunktionen zu den Kategorien A – Ausschlussgebiet für WEA im Wald, B – standortbezogene Einzelfallprüfung erforderlich, C – Standort geeignet/keine entgegenstehenden Waldfunktionen.

Frischluftentstehungsgebiet / Kaltluftentstehungsgebiet

Ziel (s. Glossar) bzw. Grundsatz (s. Glossar) im Regionalplan zum Schutz siedlungsklimatisch bedeutsamer Bereiche, so dass sie ihre klimaökologische Ausgleichsfunktion dauerhaft erfüllen können; Vermeidung von Maßnahmen, die die Entstehung und den Zufluss von Frischluft verhindern;Ausformung im Rahmen der Bauleitplanung Datenherkunft: -Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 19.11.2009) -Planungsverband Region Chemnitz mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge, Fortschreibung (Stand 31.07.2008) und Regionalplan Südwestsachsen, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 06.10.2011)

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