Wald auf erosionsgefährdeten Standorten sind Waldflächen, die ohne die Waldbedeckung oder bei deren Schädigung zu wasser- oder windbedingter Erosion oder Bodenbewegung neigen. Der Wald dient dem Schutz des eigenen Standortes und kann gleichzeitig benachbarte Flächen, Gewässer oder Verkehrswege vor Bodenverlagerung, Bodenrutschung, Bodenverwehung, Bodenkriechen oder Steinschlagschützen.
Das SG Forstliche Umweltkontrolle/Bodenkunde erbringt auf Ebene der hoheitlichen Zuständigkeit für den Wald Informationen für Politik und Forstwirtschaft zur nachhaltigen, ökonomisch erfolgreichen und ökologisch verträglichen Bewirtschaftung der Wälder. Voraussetzung einer qualifizierten und zeitnahen Politikberatung sind die zielgerichtete Analyse und Bewertung der Risiken und Potentiale für den Wald und die nachhaltige Forstwirtschaft. Herausforderungen des Klimawandels, die Luftverschmutzung und der sich ändernden Bewirtschaftungsansprüche an Wälder erfordern ein forstliches Umweltmonitoring im Sinne eines integrativen Waldmonitoring. Im Forstlichen Monitoring sind zugleich Landes-, Bundes- als auch Europäische Monitoringaufgaben beispielhaft integriert. Der Bundesrepublik Deutschland erwachsen aus internationalen Vereinbarungen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung (MCPFE), zum Klimaschutz (Klimarahmenkonvention, Kyoto-Protokoll), zum Schutz der biologischen Vielfalt (CBD) und zur Luftrein¬haltung (CLRTAP) vielfältige Berichtspflichten, die nur auf Grundlage eines forstlichen Umweltmonitoring erfüllt werden können. Die EU-weit etablierten Monitoringprogramme (EU Level I bzw. BZE/WZE und Level II) bieten eine wissenschaftlich fundierte Grundlage und die Infrastruktur für das Waldmonitoring. Sie werden im Rahmen eines aufzubauenden europäischen Waldmonitoring (European Forest Monitoring System EFMS) weiterentwickelt und mit anderen Erhebungen (z. B. BWI) abgestimmt und verknüpft. Die aus dem Waldmonitoring abgeleiteten Risikobewertungen und Anpassungsmaßnahmen für die Waldbewirtschaftung sind ein wichtiges Element moderner Dienstleistung für die forstliche Praxis und bilden unverzichtbare Entscheidungshilfen für die Forst- und Umweltpolitik. Das forstliche Monitoring zum Waldzustand liefert wichtige Grundlagen zu strategischen Entscheidungen zur Waldentwicklung. Schwerpunkte: - Erfassung der Dynamik der stofflichen (Wasser, Immission CO2, O3; Deposition N, Säure) und energetischen (Strahlung, Temperatur, Wind) Umwelteinwirkungen auf den Wald (Level II) - Erfassung ihrer Wirkungen auf den Zustand der Waldökosysteme (Pflanzenvitalität, Bodenzustand, Wasser-, Kohlenstoff- und Nährstoffhaushalt, Biodiversität) Level I, LWI, BZE und Level II - Abschätzung der Folgen für die nachhaltige Erfüllung der Waldfunktionen für die Gegenwart, Aufklärung ihrer kausalen Zusammenhänge und Entwurf von Szenarien zur Prognose. - Bodenzustanderfassung und Ableitung von Handlungsempfehlungen für den Waldbodenschutz - Erstellung periodischer Waldzustandsbericht - Kennzeichnung von Risikogebieten für die Forstwirtschaft (Wachstumsbedingungen, Waldbrand, Insekten, Stürme unter Einbeziehung verschiedener Klimaszenarien) zum zielgerichteten Einsatz von Haushaltsmitteln und Fördergeldern (Regionalisierung), - Ermittlung von Daten zur Abschätzung der Kohlendioxid-Speicherfähigkeit der Wälder sowie Veränderungen dieses Speichers bei bestimmten Nutzungsoptionen. - Bearbeitung bodenkundlicher Sonderstandorte und Ableitung von Handlungsempfehlungen für Waldentwicklung Gutachten für die Forstverwaltungen als TÖB bei Emittenten in Waldnähe (Biogasanlagen, Tierhaltungsstätten)
Geologisch bedeutsame Waldflächen sind markante oder seltene, und daher besonders schutzwürdige im Wald liegende oder mit Wald bedeckte Landschaftselemente. Dies sind zum einen sog. Geotope, die in der Regel als einzigartig für die Glaziallandschaft Brandenburgs gelten. Zum anderen werden sog. Archivböden als Belegstücke spezieller oder prägnanter Bodenbildungsprozesse, die an sich bereits durch ihre Waldbedeckung in ihrer Natürlichkeit vor anthropogener Veränderung oder Beeinträchtigung bewahrt sind, als besonders schützenswert betrachtet.
Waldfunktionen stellen die Wirkungen des Waldes dar, die der Allgemeinheit zur Daseinsvorsorge dienen. Diese Wirkungen werden mit dem Instrument der Waldfunktionenkartierung (WFK) erfasst und kartenmäßig dargestellt. Die WFK erfolgt durch die untere Forstbehörde eigentumsübergreifend. Jede Waldfläche dient dem Schutz, der Nutzung und Erholung in unterschiedlichem Maße. Im Rahmen der Waldfunktionenkartierung werden nur Waldflächen mit einer besonderen Bedeutung für Schutz und Erholung erfasst. Es wird unterschieden zwischen Waldfunktionen, die von Amts wegen durch die untere Forstbehörde festgestellt werden - 0100 Geschützes Waldgebiet mit Rechtsbindung nach § 12 LWaldG, - 2100 Wald auf erosionsgefährdetem Standort, - 2200 Wald auf exponierter Lage, - 3100 Lokaler Klimaschutzwald, - 3200 Lokaler Immissionsschutzwald, - 3300 Lärmschutzwald, - 4100 Sichtschutzwald, - 4300 Waldbrandschutzstreifen, - 5400 Kleine Waldfläche im waldarmen Gebiet, - 7100 Wissenschaftliche Versuchsfläche, - 7200 Naturwald, - 7300 Arboretum, - 7510 Forstsaatgutbestand, - 7520 Samenplantage, - 7610 und 7620 Historische Waldbewirtschaftung mit bzw. ohne Weiterbewirtschaftung, - 7710 Wald mit hoher ökologischer Bedeutung, - 7720 Wald mit hoher geologischer Bedeutung, - 7830 Bestattungswald, - 8101 und 8102 Erholungswald Intensitätsstufe 1 bzw. 2, - 8200 Erholungswald mit Rechtsbindung nach § 12 LWaldG, - 9200 Nicht betretbare Fläche, - 9300 Nicht bewirtschaftbare Fläche sowie Waldfunktionen, die auf Grund von Rechtsvorschriften bestehen und nachrichtlich von Dritten übernommen werden - 1201-1203 Wasserschutzzone 1-3, - 1600 Wald im Überschwemmungsgebiet, - 6100 Wald im Totalreservat, - 6200 Wald im Naturschutzgebiet (NSG), - 6300 Wald im Landschaftsschutzgebiet (LSG), - 6400 Wald im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH), - 6500 Wald im Vogelschutzgebiet (SPA), - 6610 Geschütztes Biotop, - 6620 Geschützter Landschaftsbestandteil, - 6700 Naturdenkmal im Wald, - 7400 Mooreinzugsgebiet, - 7810 Bodendenkmal, - 7820 Bau- und Gartendenkmal.
Sofern die Friedhofssatzung die Waldeigenschaft auf dem Gesamt- oder Teilareal nicht überlagert, handelt es sich dabei weiterhin um eine Waldfläche, die dann als Bestattungswald kartiert ist. In einem Bestattungswald bleiben Schutz- und Erholungsfunktion erhalten. Das freie Waldbetretungsrecht nach §15 LWaldG wird nicht eingeschränkt.
Der Layer gibt die Standortskarte des Landes Brandenburg mit den Flächen der Stamm-Informationen und der Klimafeuchte wider. Stamm-Informationen sind relativ stabile Eigenschaften, die kaum durch den Waldbestand und zeitweilige Effekte beeinflusst werden. Hierbei werden auch standörtliche Kleinstflächen ausgewiesen. Die Stamm-Informationen werden mit 3-zeiligen Einträgen beschrieben: Zeile 1: Feinbodenformen mit Zusatzmerkmalen wie Grundwasserstufen aus dem Geländebefund, ersatzweise auch Lokal-/ Sonder-/Komplexstandorte. (Datenfelder BFFG1...BFFG3) Zeile 2: Die waldökologische Bewertungsgruppe als Stamm-Standortsgruppe bzw. Nährkraftfeuchtegruppe mit der Gesamt-Klimafeuchte. Die Klimafeuchte eines Standortes wird zunächst großräumig zugewiesen (Wuchsbezirksklima). Anschließend wird sie vor allem bei bewegtem Relief durch das Meso- und Mikroklima in Richtung frischer oder trockener modifiziert (fr/tr), wodurch sich auch die Gesamt-Klimafeuchte in diesen Arealen vom umgebenen ebenen Standort unterscheiden kann. Bei trockeneren Verhältnissen wird die eigene Stamm-Feuchtestufe (T)...3 verwendet. (Datenfelder NFGR1...NFGR3, NFGR4 nur bei Kleinarealen, kf_gesamt) Zeile 3: Die Flächenanteile der jeweiligen Bodenformen/Stamm-Standortsgruppen in 1/10 Stufen (Anteilszehntel). (Datenfelder AZ1...AZ3) Standortsveränderungen betreffen auch im Klimawandel nur eine Teil der Merkmale, während die anorganische Substanz als stabil gilt.
Wald kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von Amts wegen oder auf Antrag durch Erlass einer Verordnung der obersten Forstbehörde zu Schutzwald nach § 12 LWaldG erklärt werden. Schutzwald nach §12 LWaldG ist Wald, der zur Abwehr von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit, zur Durchführung von Forschungen sowie zur Erhaltung schutzwürdiger Biotope, insbesondere Naturwälder, notwendig ist. Wald kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von Amts wegen oder auf Antrag durch Erlass einer Verordnung der obersten Forstbehörde zu Schutzwald nach § 12 LWaldG erklärt werden. Schutzwald nach §12 LWaldG ist Wald, der zur Abwehr von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit, zur Durchführung von Forschungen sowie zur Erhaltung schutzwürdiger Biotope, insbesondere Naturwälder, notwendig ist.
Wald auf Kuppen, Rücken, Rippen, Luv-Hängen, Hangspornen und Hangschultern oder sonstigen geländeexponierten Standorten mit verhagerungs- oder trocknisgefährdeten Bodensubstraten oder Bodenvegetationstypen. Der Wald dient vorrangig dem Schutz des eigenen Standortes vor den Auswirkungen von Aushagerung durch Windeinwirkung (Laubverblasung) und/oder Austrocknung durch Sonneneinstrahlung.
Das Land Brandenburg ist in 14 Forstämter unterteilt. Die 14 Forstämter entsprechen den 14 Brandenburger Landkreisen. Die 4 kreisfreien Städte bilden kein eigenständiges Forstamt, sondern sind den jeweiligen Nachbarforstämtern zugeordnet. Die Forstämter sind zuständig für hoheitliche und gemeinwohlorientierte Aufgaben im gesamten Wald Brandenburgs. Sie erledigen die nach dem Landeswaldgesetz zugewiesenen Aufgaben, sind als Ordnungsbehörde zuständig für Genehmigungen, für die Sicherung der Interessen für den Wald als Träger öffentlicher Belange und unterstützen die Waldbesitzer bei der Bewirtschaftung ihres Waldes durch Rat und Anleitung. Zu ihren Tätigkeiten gehören weiterhin der Waldschutz, die Waldbrandüberwachung sowie die Waldpädagogik.
Waldbrandschutzstreifen sind i. d. R. 15 - 25 m tiefe, mit Wald bestockte Streifen, die in Verbindung mit einem Wundstreifen stehen. Vorzugsweise sind sie an Verkehrswegen gelegen. Sie dienen dem direkten Schutz an Gefahrenquellen, oder zu schützenden Objekten (z.B. Siedlungsbereiche), unter anderem gegen Entstehungsbrände und Bodenfeuer.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 26 |
| Land | 60 |
| Type | Count |
|---|---|
| Hochwertiger Datensatz | 5 |
| unbekannt | 55 |
| License | Count |
|---|---|
| Offen | 52 |
| Unbekannt | 8 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 60 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 1 |
| Datei | 39 |
| Dokument | 7 |
| Keine | 9 |
| Webdienst | 4 |
| Webseite | 34 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 13 |
| Lebewesen und Lebensräume | 60 |
| Luft | 8 |
| Mensch und Umwelt | 44 |
| Wasser | 6 |
| Weitere | 60 |