Verortet werden die Punkte, an denen eine Überwachung forstwirtschaftlich schädlicher Kurzschwanzmäuse stattgefunden hat. Die Sachdaten enthalten Angaben zum Vorkommen der Mäuse und zur überwachten Fläche.
Wald, der dem Lärmschutz dient, soll negativ empfundene Geräusche von Wohn- und Arbeitsstätten sowie Erholungsbereichen durch Absenkung des Schalldruckpegels dämpfen oder fernhalten.
Geologisch bedeutsame Waldflächen sind markante oder seltene, und daher besonders schutzwürdige im Wald liegende oder mit Wald bedeckte Landschaftselemente. Dies sind zum einen sog. Geotope, die in der Regel als einzigartig für die Glaziallandschaft Brandenburgs gelten. Zum anderen werden sog. Archivböden als Belegstücke spezieller oder prägnanter Bodenbildungsprozesse, die an sich bereits durch ihre Waldbedeckung in ihrer Natürlichkeit vor anthropogener Veränderung oder Beeinträchtigung bewahrt sind, als besonders schützenswert betrachtet.
Das SG Forstliche Umweltkontrolle/Bodenkunde erbringt auf Ebene der hoheitlichen Zuständigkeit für den Wald Informationen für Politik und Forstwirtschaft zur nachhaltigen, ökonomisch erfolgreichen und ökologisch verträglichen Bewirtschaftung der Wälder. Voraussetzung einer qualifizierten und zeitnahen Politikberatung sind die zielgerichtete Analyse und Bewertung der Risiken und Potentiale für den Wald und die nachhaltige Forstwirtschaft. Herausforderungen des Klimawandels, die Luftverschmutzung und der sich ändernden Bewirtschaftungsansprüche an Wälder erfordern ein forstliches Umweltmonitoring im Sinne eines integrativen Waldmonitoring. Im Forstlichen Monitoring sind zugleich Landes-, Bundes- als auch Europäische Monitoringaufgaben beispielhaft integriert. Der Bundesrepublik Deutschland erwachsen aus internationalen Vereinbarungen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung (MCPFE), zum Klimaschutz (Klimarahmenkonvention, Kyoto-Protokoll), zum Schutz der biologischen Vielfalt (CBD) und zur Luftrein¬haltung (CLRTAP) vielfältige Berichtspflichten, die nur auf Grundlage eines forstlichen Umweltmonitoring erfüllt werden können. Die EU-weit etablierten Monitoringprogramme (EU Level I bzw. BZE/WZE und Level II) bieten eine wissenschaftlich fundierte Grundlage und die Infrastruktur für das Waldmonitoring. Sie werden im Rahmen eines aufzubauenden europäischen Waldmonitoring (European Forest Monitoring System EFMS) weiterentwickelt und mit anderen Erhebungen (z. B. BWI) abgestimmt und verknüpft. Die aus dem Waldmonitoring abgeleiteten Risikobewertungen und Anpassungsmaßnahmen für die Waldbewirtschaftung sind ein wichtiges Element moderner Dienstleistung für die forstliche Praxis und bilden unverzichtbare Entscheidungshilfen für die Forst- und Umweltpolitik. Das forstliche Monitoring zum Waldzustand liefert wichtige Grundlagen zu strategischen Entscheidungen zur Waldentwicklung. Schwerpunkte: - Erfassung der Dynamik der stofflichen (Wasser, Immission CO2, O3; Deposition N, Säure) und energetischen (Strahlung, Temperatur, Wind) Umwelteinwirkungen auf den Wald (Level II) - Erfassung ihrer Wirkungen auf den Zustand der Waldökosysteme (Pflanzenvitalität, Bodenzustand, Wasser-, Kohlenstoff- und Nährstoffhaushalt, Biodiversität) Level I, LWI, BZE und Level II - Abschätzung der Folgen für die nachhaltige Erfüllung der Waldfunktionen für die Gegenwart, Aufklärung ihrer kausalen Zusammenhänge und Entwurf von Szenarien zur Prognose. - Bodenzustanderfassung und Ableitung von Handlungsempfehlungen für den Waldbodenschutz - Erstellung periodischer Waldzustandsbericht - Kennzeichnung von Risikogebieten für die Forstwirtschaft (Wachstumsbedingungen, Waldbrand, Insekten, Stürme unter Einbeziehung verschiedener Klimaszenarien) zum zielgerichteten Einsatz von Haushaltsmitteln und Fördergeldern (Regionalisierung), - Ermittlung von Daten zur Abschätzung der Kohlendioxid-Speicherfähigkeit der Wälder sowie Veränderungen dieses Speichers bei bestimmten Nutzungsoptionen. - Bearbeitung bodenkundlicher Sonderstandorte und Ableitung von Handlungsempfehlungen für Waldentwicklung Gutachten für die Forstverwaltungen als TÖB bei Emittenten in Waldnähe (Biogasanlagen, Tierhaltungsstätten)
Der Layer stellt das wirtschaftliche Eigentum des Landesbetriebes Forst Brandenburg (LFB) flurstücksgenau dar. Dabei werden Flurstücke im Teil- bzw. Miteigentum des LFB wegen möglicher Einschränkungen in der Bewirtschaftung ebenso wie Flächen, die dem LFB aus dem Bereich des Naturschutzes bzw. Nationalen Naturerbes zugegangen sind, besonders kenntlich gemacht. Der Layer stellt das wirtschaftliche Eigentum des Landesbetriebes Forst Brandenburg (LFB) flurstücksgenau dar. Dabei werden Flurstücke im Teil- bzw. Miteigentum des LFB wegen möglicher Einschränkungen in der Bewirtschaftung ebenso wie Flächen, die dem LFB aus dem Bereich des Naturschutzes bzw. Nationalen Naturerbes zugegangen sind, besonders kenntlich gemacht.
Der Layer gibt die Standortskarte des Landes Brandenburg mit den Flächen der Stamm-Informationen und der Klimafeuchte wider. Stamm-Informationen sind relativ stabile Eigenschaften, die kaum durch den Waldbestand und zeitweilige Effekte beeinflusst werden. Hierbei werden auch standörtliche Kleinstflächen ausgewiesen. Die Stamm-Informationen werden mit 3-zeiligen Einträgen beschrieben: Zeile 1: Feinbodenformen mit Zusatzmerkmalen wie Grundwasserstufen aus dem Geländebefund, ersatzweise auch Lokal-/ Sonder-/Komplexstandorte. (Datenfelder BFFG1...BFFG3) Zeile 2: Die waldökologische Bewertungsgruppe als Stamm-Standortsgruppe bzw. Nährkraftfeuchtegruppe mit der Gesamt-Klimafeuchte. Die Klimafeuchte eines Standortes wird zunächst großräumig zugewiesen (Wuchsbezirksklima). Anschließend wird sie vor allem bei bewegtem Relief durch das Meso- und Mikroklima in Richtung frischer oder trockener modifiziert (fr/tr), wodurch sich auch die Gesamt-Klimafeuchte in diesen Arealen vom umgebenen ebenen Standort unterscheiden kann. Bei trockeneren Verhältnissen wird die eigene Stamm-Feuchtestufe (T)...3 verwendet. (Datenfelder NFGR1...NFGR3, NFGR4 nur bei Kleinarealen, kf_gesamt) Zeile 3: Die Flächenanteile der jeweiligen Bodenformen/Stamm-Standortsgruppen in 1/10 Stufen (Anteilszehntel). (Datenfelder AZ1...AZ3) Standortsveränderungen betreffen auch im Klimawandel nur eine Teil der Merkmale, während die anorganische Substanz als stabil gilt.
Der Datensatz enthält die Rettungspunkte des Landesbetriebes Forst Brandenburg. Rettungspunkte sind vor Ort beschildert. Der Standort wird durch die Rettungspunktnummer identifiziert.
Wald kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von Amts wegen oder auf Antrag durch Erlass einer Verordnung der obersten Forstbehörde zu Schutzwald nach § 12 LWaldG erklärt werden. Schutzwald nach §12 LWaldG ist Wald, der zur Abwehr von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit, zur Durchführung von Forschungen sowie zur Erhaltung schutzwürdiger Biotope, insbesondere Naturwälder, notwendig ist. Wald kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von Amts wegen oder auf Antrag durch Erlass einer Verordnung der obersten Forstbehörde zu Schutzwald nach § 12 LWaldG erklärt werden. Schutzwald nach §12 LWaldG ist Wald, der zur Abwehr von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit, zur Durchführung von Forschungen sowie zur Erhaltung schutzwürdiger Biotope, insbesondere Naturwälder, notwendig ist.
Das Meso- und Mikroklima zeigt lokale, meist reliefbedingte Abweichungen zum Wuchsbezirksklima durch die Anzeige von frischeren (fr) und trockeneren (tr) Verhältnissen auf. Diese werden zur Gesamt-Klimafeuchte zusammengeführt. Dieser Layer ist mit der Standortskarte gemeinsam zu betrachten. Das Meso- und Mikroklima zeigt lokale, meist reliefbedingte Abweichungen zum Wuchsbezirksklima durch die Anzeige von frischeren (fr) und trockeneren (tr) Verhältnissen auf. Diese werden zur Gesamt-Klimafeuchte zusammengeführt. Dieser Layer ist mit der Standortskarte gemeinsam zu betrachten.
Wald in Ballungsräumen, in der Nähe von Städten sowie größeren Siedlungen als Teil von Gemeinden und in Erholungsgebieten und Kurorten, der zum Zwecke der Erholung besonders zu schützen, zu pflegen und zu gestalten ist, kann gemäß §12 Abs. 5 LWaldG per Rechtsverordnung zu Erholungswald als geschütztes Waldgebiet erklärt werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 38 |
| Land | 60 |
| Type | Count |
|---|---|
| Hochwertiger Datensatz | 5 |
| unbekannt | 55 |
| License | Count |
|---|---|
| Offen | 52 |
| Unbekannt | 8 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 60 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 1 |
| Datei | 32 |
| Dokument | 7 |
| Keine | 9 |
| Webdienst | 11 |
| Webseite | 34 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 13 |
| Lebewesen und Lebensräume | 60 |
| Luft | 8 |
| Mensch und Umwelt | 44 |
| Wasser | 6 |
| Weitere | 60 |