Der Darstellungsdienst präsentiert Informationen zur physischen und biologischen Bedeckung der Erdoberfläche (künstliche Flächen, landwirtschaftliche Flächen, Wälder, natürliche und naturnahe Gebiete, Feuchtgebiete und Wasserkörper) im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden die Komponenten Gebäude, Konstruktionen, Fließgewässer, Stehendes Gewässer, Gemischte Landbedeckung, Ackerland, Büsche und Sträucher, Feste natürliche Oberflächen, Fels, Grasartige und krautige Pflanzen, Holzige Dauerkulturpflanzen, Laubbäume, Nadelbäume, Nicht-feste Oberfläche, Lockergestein und Organische Ablagerungen (Torf). Die Datenbasis für die Bodenbedeckung ist das Amtlich topographisch-kartographische Informationssystem Digitales Landschaftsmodell 1:25.000 (ATKIS Basis-DLM).
Der Downloaddienst stellt Informationen zur physischen und biologischen Bedeckung der Erdoberfläche (künstliche Flächen, landwirtschaftliche Flächen, Wälder, natürliche und naturnahe Gebiete, Feuchtgebiete und Wasserkörper) im Freistaat Sachsen bereit. Die Informationen beinhalten die Komponenten Gebäude, Konstruktionen, Fließgewässer, Stehendes Gewässer, Gemischte Landbedeckung, Ackerland, Büsche und Sträucher, Feste natürliche Oberflächen, Fels, Grasartige und krautige Pflanzen, Holzige Dauerkulturpflanzen, Laubbäume, Nadelbäume, Nicht-feste Oberfläche, Lockergestein und Organische Ablagerungen (Torf). Die Datenbasis für die Bodenbedeckung ist das Amtlich topographisch-kartographische Informationssystem Digitales Landschaftsmodell 1:25.000 (ATKIS Basis-DLM).
Der Datensatz beinhaltet Informationen zur physischen und biologischen Bedeckung der Erdoberfläche (künstliche Flächen, landwirtschaftliche Flächen, Wälder, natürliche und naturnahe Gebiete, Feuchtgebiete und Wasserkörper) im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden die Komponenten Gebäude, Konstruktionen, Fließgewässer, Stehendes Gewässer, Gemischte Landbedeckung, Ackerland, Büsche und Sträucher, Feste natürliche Oberflächen, Fels, Grasartige und krautige Pflanzen, Holzige Dauerkulturpflanzen, Laubbäume, Nadelbäume, Nicht-feste Oberfläche, Lockergestein und Organische Ablagerungen (Torf). Die Datenbasis für die Bodenbedeckung ist das Amtlich topographisch-kartographische Informationssystem Digitales Landschaftsmodell 1:25.000 (ATKIS Basis-DLM).
Im Citizen-Science-Projekt "Urbanität und Vielfalt" (U&V) konnten Bürgerinnen und Bürger durch die Mitwirkung bei der Aufzucht und Pflege regionaler, gefährdeter Wildpflanzen zu deren Schutz beitragen. Im Fokus der Abschlussbefragung unter 432 Projektteilnehmerinnen und -teilnehmern standen deren Motivationen zur Teilnahme am Projekt sowie deren Erwerb von Wissen und praktischen Fertigkeiten. Die Hauptmotivation zur Projektteilnahme lag im Wunsch, zum Schutz der Natur beizutragen. Eine große Rolle spielte zudem der Anschluss des Projekts an vorhandene Hobbies und Interessen. Im Projektverlauf wurden sowohl ökologisches Wissen zu Aussehen, Lebensräumen und Ansprüchen regionaler Wildpflanzen als auch praktische Fertigkeiten hinzugewonnen. Auch für zukünftige Projekte wird empfohlen, Citizen-Science-Projekte zum Naturschutz mit Alltagshandlungen von Bürgerinnen und Bürgern zu verknüpfen.
Die Vielfalt heimischer Wildpflanzen nimmt seit Jahrzehnten ab. Zur Einordnung der Gefährdungssituation einzelner Arten existieren Rote Listen (RL) des Bundes und der Länder. Weiterhin gibt es nationale Verantwortungsarten (VA) der Gefäßpflanzen, für die Deutschland weltweit eine besondere Verantwortung übernommen hat. Erstmalig werden bundesweit im Wildpflanzenschutzprojekt "WIPs-De" seit 2013 Ex-situ-Maßnahmen wie Saatgutsammlungen und Erhaltungskulturen zusammen mit In-situ-Schutzmaßnahmen an Naturstandorten durchgeführt. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, am Beispiel der beiden Bundesländer Nordrhein-Westfalen (NW) und Schleswig-Holstein (SH) die räumlichen Artenschutzpotenziale der hier verorteten VA aufzuzeigen. Auf Basis der vom behördlichen Naturschutz bereitgestellten Ergebnisse floristischer Kartierungen des Zeitraums 1980 - 2020 und der 2018 - 2020 durchgeführten WIPs-Saatgutsammelfahrten wurden für 48 ausgewählte VA Verbreitungsdaten aus 504 Blättern topographischer Karten im Maßstab 1 : 25.000 und 162.447 Fundortmeldungen ausgewertet. Es wurden 34 VA-Hotspots identifiziert, 16 in NW und 18 in SH, die als einzelne Hotspots vorliegen oder insgesamt 7 zusammenhängende VA-Hotspotregionen bilden.
In Schleswig-Holstein sind über Jahrzehnte hinweg große Flächen artenreichen Grünlands durch Nutzungsintensivierung und Grünlandumbruch verloren gegangen. Vor diesem Hintergrund wurden im Projekt BlütenMeer 2020 im Bundesprogramm Biologische Vielfalt verschiedene Verfahren zur Aufwertung und Neuanlage artenreicher Grünlandflächen umgesetzt. Aufgrund des Mangels an hochwertigen Mahdgutspenderflächen wurde für die Aufwertung auch Regio-Saatgut verwendet. Für die mäßig häufigen, seltenen oder nur in Teilregionen vorkommenden Wildkräuter und -gräser, die nicht im Regio-Saatgut verfügbar waren, wurde eine Saatgutvermehrung in der projekteigenen Arche Gärtnerei in Eggebek aufgebaut. Dieses als Regio-Plus-Saatgut bezeichnete Saatgut kann projektspezifisch für die Wiederherstellung in Naturschutzprojekten verwendet werden. Die Arche Gärtnerei wird seit Projektende als regionales Kompetenzzentrum für den Wildpflanzenanbau als BlütenMeer GmbH fortgeführt.
Die Gemeinde Langenmosen beabsichtigt, eine Maßnahme aus dem Gewässerentwicklungskonzept des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz für den Launa Graben, ein künstliches Gewässer III. Ordnung in der Gemarkung Langenmosen, umzusetzen. Dazu sollen sukzessive einige Unterhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt werden. Der Launa Graben dient der Entwässerung des Donaumooses. Er leitet Regenwasser (Mischwassereinleitung) aus den oberen Gemeindeteilen ab. Wasserstand und Wasserab-flussmengen schwanken je nach Niederschlagsmenge sehr stark. Meist führt der Graben wenig Wasser, schwillt aber bei Starkregenereignissen sehr schnell an. Im überplanten Bereich macht der Launa Graben zwei 90-Grad-Wendungen. Bei höherem Abflussmengen erodieren die Böschungen in diesen Bereichen entsprechend stark. Die nicht von der Planung betroffene linksseitige Böschung, ist mit Gehölz bestockt und dient als Biotop. Die rechtsseitige Böschung ist mit einer Brennnessel- und Altgrasflur bewachsen. Auf Flur-Nr. 4006 grenzt intensiv genutztes, mehrschüriges Grünland direkt an den Bach an. Im betreffenden Bauabschnitt BA III sollen am rechtsseitigen Ufer des Launa Grabens unterhalb der Kläranlage auf Flurnummer 4006 auf einer Fläche von etwa 1.200 m² Rückhaltevolumen geschaffen und die Retentionsleistung des Launa Grabens, Flurnummer 3983, verbessert werden. Das vorhandene Altgerinne soll als Hauptgerinne erhalten bleiben. Zusätzlich soll eine neue „Flutmulde“ angelegt werden, die nur bei Wasserständen oberhalb Mittelwasser anspringt. Die Flutmulde soll naturnah und strukturreich aus einer Abfolge von kleinen Flachtümpeln und Feuchtmulden gestaltet werden. Die Sohle der Tümpel soll etwa auf Höhe der Bachsohle liegen. Zur Sicherstellung der Mähbarkeit sind die Böschungen möglichst flach zu gestalten. Boden soll in einem Volumen von etwa 1.000 Kubikmetern abgefahren werden. Nach dem Bodenabtrag soll ein extensives Feuchtgrünland aus einer gebietsheimischen Saatgutmischung angelegt werden. Ziel ist es, dass naturnahe Feucht- und Nasslebensräume aus Wiesen und Hochstauden entstehen. Dazu sollen die nährstoffreicheren Bereiche zunächst zweimal im Jahr gemäht und das Mähgut abgefahren werden. Nach den ersten beiden Jahren soll nur eine Hälfte der Fläche im jährlichen Wechsel gemäht werden (zweijährige Mahd je Flächenhälfte). Im überplanten Bereich ist ein Verbot für die Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie für nachteilige Eingriffe in den Grundwasserhaushalt vorgesehen. Bei Gefahr der Verbreitung schwer bekämpfbarer Wildkräuter sind andere geeignete Gegenmaßnahmen vorzunehmen. Mit Vorlage der Planungsunterlagen hat die Gemeinde Langenmosen Ende November 2019 die wasserrechtliche Genehmigung für dieses Vorhaben beantragt. Gleichzeitig hat sie den Antrag auf Klärung der UVP-Pflicht gestellt.
Before a plant protection product is approved for placement on the market, an assessment of the overall acceptability of negative effects on non-target species in arable land and adjacent areas has to be performed according to European guidelines. The guideline for the risk assessment of non-target terrestrial plants (NTTP) is currently revised by the European Food Safety authority (EFSA) to integrate the current state of scientific knowledge and the new requirements of Regulation (EC) No 1107/2009 to protect biodiversity. In the view of this revision, this report has been conducted to evaluate the actual scientific state of knowledge on effect- and risk assessment for non-target terrestrial plants and to recommend amendments of the current practice in testing and subsequent risk assessment of NTTP. The authors conclude that fundamental issues like the representativeness of the species tested (mostly crop species) and the ecotoxicological endpoints currently used (growth effects in juveniles) are associated with a high degree of uncertainty. These uncertainties must be taken into account in the risk assessment to ensure an adequate level of protection. Also, the analysis of data available would indicate, among other things, that the current risk assessment, limited to growth effects, might not be sufficient to ensure protection of non-target terrestrial plants. Therefore, as a simple risk management measure for PPP causing negative effects on NTTP communities, the authors propose to implement an obligatory in-field no-spray buffer zone, notably without herbicide application. Furthermore, the authors stress the importance of wild arable plants as natural life-support system for many other arable species. They highlight the key position of NTTP in the food chain with birds and mammals on the top. Based on their own research, the authors show indirect effects that PPP, such as herbicides, can have on food availability in agricultural landscapes. In the authors opinion further applied research is needed to implement all this present information into a scheme for risk assessment and risk management which adequately protects biodiversity in agricultural landscapes, as well as ecosystem services based thereupon.<BR>Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/
Sie tragen phantasievolle Namen wie Ohrlöffel-Leimkraut oder Steppen-Lieschgras und zählen in Berlin zu den bedrohten Pflanzenarten. Mit einem Pflegeeinsatz an der Lieper Bucht im Grunewald haben die Stadtnatur-Ranger und das Florenschutz-Team der Stiftung Naturschutz Berlin (SNB) gemeinsam mit Mitarbeitenden der Berliner Forsten und Freiwilligen des Botanischen Vereins von Berlin und Brandenburg diesen wichtigen Standort für Wildpflanzen gesichert. In Berlin gibt es rund 1.500 Wildpflanzenarten, von denen über 700 auf der Roten Liste der bedrohten Arten stehen. Diese Pflanzen spielen eine entscheidende Rolle für die Artenvielfalt und den Erhalt wertvoller Lebensräume. Magerrasen wie in der Lieper Bucht gehören zu den artenreichsten Grünlandtypen und beherbergen viele dieser Wildpflanzenarten. Im Frühjahr 2024 brachten die Koordinierungsstelle Florenschutz und die Stadtnatur-Ranger auf der Fläche an der Havel Kartäuser-Nelken und das Ohrlöffel-Leimkraut aus. Beim heutigen Pflegeeinsatz befreiten sie den Haupthang von Rosen und anderen Gehölzen und mähten ihn anschließend. Ziel war es, offene Stellen zu schaffen, auf denen die Wildpflanzen wieder genug Licht zum Wachsen haben. Zum Einsatz kamen dabei Spaten, Sensen und Freischneider der Berliner Forsten und viele helfende Hände der Freiwilligen des Botanischen Vereins. Justus Meißner, Leiter der Koordinierungsstelle Florenschutz, zur Bedeutung des Pflegeeinsatzes: „Bedrohte Arten wie das Ohrlöffel-Leimkraut sind auf offene, nährstoffarme Standorte angewiesen, die ohne regelmäßige Pflegemaßnahmen zunehmend verbuschen und damit ihren ökologischen Wert verlieren würden. Der Schutz dieser seltenen Pflanzenarten ist entscheidend für die langfristige Stabilität dieses empfindlichen Lebensraums und trägt maßgeblich zur Erhaltung der Artenvielfalt in Berlin bei.“ Die Stadtnatur-Rangerinnen Ina Wollstadt und Astrid Kinateder koordinieren die Arbeiten an der Lieper Bucht: „Die heute entfernten Rosen werden keineswegs entsorgt. Sie finden in geeigneten Flächen in Kreuzberg eine neue Heimat, wo sie in einem kontrollierten Umfeld einen Beitrag zur Gestaltung naturnaher Grünflächen leisten. So sichern wir nicht nur den Fortbestand seltener Wildpflanzen an der Lieper Bucht, sondern nutzen die Gehölze nachhaltig an anderer Stelle – ein Gewinn für die Stadtnatur und die urbane Biodiversität.“ Stadtnatur-Ranger ist ein Angebot der Stiftung Naturschutz Berlin mit einem bundesweit einmaligen Ansatz. 24 Rangerinnen und Ranger sind in den Berliner Bezirken unterwegs und vermitteln zwischen Mensch und Natur. Durch die stetige Anwesenheit in ihren Einsatzgebieten sorgt das Team dafür, die Menschen stärker mit der Natur vor ihrer Haustür zu verbinden und verbreitet den Naturschutzgedanken durch Aufklärungsarbeit. Darüber hinaus leisten die Ranger*innen naturschutzfachliche Arbeit. Dazu gehört beispielsweise die Gebietsbeobachtung und die wissenschaftliche Kontrolle, mit deren Hilfe sie die Datengrundlage über die Berliner Stadtnatur erweitern. Die Koordinierungsstelle Florenschutz der Stiftung Naturschutz Berlin kümmert sich um mehr als 280 Pflanzenarten im gesamten Berliner Stadtgebiet. Sie überprüft Vorkommen und Bestandssituation der sogenannten Florenschutz-Zielarten, das sind in der Regel nach der Berliner Roten Liste vom Aussterben bedrohte Pflanzen. Sie konzipiert geeignete Schutzmaßnahmen und informiert Flächeneigentümer und -nutzer, Naturschutzbehörden, Berliner Forsten und Bezirksämter über Standorte von gefährdeten Pflanzen. Gemeinsam mit Partnern wie dem Botanischen Garten Berlin und dem Arbeitskreis Urbanität & Vielfalt werden Vermehrungskulturen angelegt, Arche-Flächen eingerichtet und nachgezogene Pflanzen wieder ausgesetzt. Auch die Entwicklung artenreicher Grünflächen im Wohnumfeld wird von der Koordinierungsstelle unterstützt. So sorgt sie seit 2009 dafür, dass die biologische Artenvielfalt in der Hauptstadt erhalten bleibt. Naturschutz – Umweltbildung – Freiwilligendienste – Förderung, dafür steht die Stiftung Naturschutz Berlin. Die SNB ist eine gemeinnützige Stiftung, die 1981 vom Berliner Abgeordnetenhaus gegründet wurde. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem der Lange Tag der StadtNatur, die Stadtnatur-Ranger, der Naturschutzpreis, die Koordinierungsstellen Fauna und Florenschutz, der Umweltkalender. Die Stiftung wird von Geschäftsführer Stefan Richter geleitet und beschäftigt rund 120 Mitarbeiter*innen. Weitere Informationen unter www.stiftung-naturschutz.de . Pressekontakt Stiftung Naturschutz Berlin Svenja Pelzel Pressesprecherin Potsdamer Straße 68 10785 Berlin E-Mail: presse@stiftung-naturschutz.de Tel.: (030) 26 394 188 Fotocredit: Stiftung Naturschutz Berlin / Antje Jakupi
Pflanzenschutzmittel gefährden Feldvögel Der großflächige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft gefährdet zunehmend Vögel auf Feldern. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). Vor allem Rebhuhn und Feldlerche finden durch den Chemikalieneinsatz weniger Nahrung, weil mit den Schädlingen auch Futtertiere wie Schmetterlingsraupen und andere Insekten getötet werden. Herbizide beseitigen außerdem Wildkräuter auf den Äckern, von denen die Insekten leben. So wird die Nahrungskette nachhaltig gestört. Dabei wäre es möglich, die Artenvielfalt auf Äckern, Feldern und Wiesen zu schützen. Thomas Holzmann, derzeit amtierender Präsident des Umweltbundesamtes: „Wir brauchen einen Mindestanteil von Flächen, auf denen nicht gespritzt wird. Auf solchen Blühstreifen und Brachen fänden Feldvögel, Schmetterlinge, und Bienen dann genügend Nahrung.“ Vor allem bei Feldvogelarten, die für die Aufzucht ihrer Jungen auf den Feldern nach Insekten suchen, führt der Einsatz eines Insektenvernichtungsmittels während der Aufzucht oft zum Verhungern der Jungtiere und zur Gefährdung der Art. Bei Rebhuhn, Goldammer und Feldlerche sind solche indirekten Gefährdungen durch Pflanzenschutzmittel nach überwiegender wissenschaftlicher Auffassung weitgehend gesichert. Alle Vogelarten, die am Boden brüten, leiden zudem darunter, dass Getreide durch den Einsatz von Pilzbekämpfungsmitteln (Fungiziden) immer dichter angepflanzt werden kann. Den Vögeln bleibt so zu wenig Raum und Nahrung, um ihre Nachkommen aufzuziehen. Für die aktuelle Studie haben Forscher und Forscherinnen die Ergebnisse zahlreicher anderer Studien zur Gefährdung von Beständen ausgewertet, bei insgesamt 27 Vogel- und 22 Säugetierarten. Sie wollten wissen, welche Ursachen es für den an vielen Orten beobachteten Artenrückgang gibt. Da mit der intensiven Landwirtschaft ein generelles Verbot chemischer Pflanzenschutzmittel nicht vereinbar ist, sind Ausgleichsmaßnahmen notwendig: „Mit Blühstreifen, Brachflächen und unbehandelten Dünnsaaten lässt sich auch in der modernen, intensiven Landwirtschaft die Artenvielfalt auf den Äckern schützen. Vieles davon ist bereits Bestandteil von den Agrarumweltprogrammen der Bundesländer, wir haben also gute Praxiserfahrungen damit. Die negativen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln lassen sich so deutlich mindern, ohne die Erträge zu gefährden.“, sagte Thomas Holzmann. Langfristig müsse die Abhängigkeit der Landwirtschaft von chemischen Pflanzenschutzmitteln ohnehin verringert werden. Das sei auch der klare Auftrag der EG-Rahmenrichtlinie zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden an die Mitgliedstaaten. „Der Ökolandbau zeigt schon heute, dass es möglich ist, weitgehend ohne chemische Pflanzenschutzmittel auszukommen. Bislang hat der Ökolandbau in Deutschland allerdings nur einen Flächenanteil von 6 Prozent – und verfehlt damit das Ziel der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von mindestens 20 Prozent Ökolandbau. Hier kann und muss mehr passieren.“, so Thomas Holzmann. In Deutschland werden pro Jahr fast 100.000 Tonnen Pflanzenschutzmittel auf Äckern, Wiesen, Wein- und Obstkulturen eingesetzt. Die Mittel unterliegen einer strengen Zulassung, an der auch das UBA beteiligt ist. Pflanzenschutzmittel dürfen nur nach guter fachlicher Praxis angewendet werden und sich nicht unvertretbar auf die biologische Vielfalt auswirken. Im Zulassungsverfahren prüft das UBA umfassend die Umweltverträglichkeit eines Pflanzenschutzmittels und macht Vorschläge für ein Risikomanagement.
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Zivilgesellschaft | 1 |
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