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Der NABU verleiht erste Waldmedaille

Der NABU hat den Autoren und Zoologen Dr. Wolfgang Scherzinger mit der ersten Waldmedaille ausgezeichnet. „Naturschutz im Wald“ – unter diesem Titel veröffentlichte Dr. Wolfgang Scherzinger vor rund 20 Jahren das Standardwerk zur dynamischen Waldentwicklung. Für dieses wegweisende Buch würdigt der NABU den promovierten Zoologen und studierten Psychologen mit der Waldmedaille 2015. Im Jahr 1996 fasste er darin die Erfahrungen, Erkenntnisse und Schlussfolgerungen aus seiner damals bereits 25-jährigen Arbeit in Deutschlands erstem Nationalpark Bayerischer Wald zusammen. Die NABU-Waldmedaille zeichnet Personen aus, die mit ihrem Einsatz für Naturschutz im Wald und naturschonende Forstwirtschaft besonders positiv aufgefallen sind. Mit der Auszeichnung sollen insbesondere Waldbesitzer und Förster motiviert werden, im Sinne des Waldnaturschutzes positiv eingeschlagene Wege weiter zu gehen und Aktivitäten von Kollegen nachzuahmen.

NABU: Dietrich Mehl mit Waldmedaille 2016 ausgezeichnet

Der NABU hat den Brandenburger Forstwissenschaftler Dietrich Mehl am 20. Januar 2017 für seinen konsequenten und vorbildlichen Einsatz für den Naturschutz im Wald mit der NABU-Waldmedaille 2016 ausgezeichnet. Als Leiter der brandenburgischen Landeswaldoberförsterei Reiersdorf betreut Dietrich Mehl rund 21.500 Hektar Wald im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin. Dort setzt er sich dafür ein, wichtige Waldstrukturen für die Artenvielfalt zu erhalten und naturferne Forste zu naturnahen Laubmischwäldern zu entwickeln. Mit seiner Arbeit als Oberförster in Brandenburg und als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW) Brandenburg zeigt er eindrucksvoll in der Praxis, wie Naturschutzmaßnahmen in den Wirtschaftswald integriert werden können.

Waldschutzgebiete LFV

Waldschutzgebiete umfassen Bann- und Schonwälder und werden nach § 32 LWaldG von der höheren Forstbehörde per Rechtsverordnung ausgewiesen. Als Bannwälder nach § 32 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) werden sich selbst überlassene Totalreservate ausgewiesen, in denen keine forstliche Bewirtschaftung stattfindet. Schonwälder werden im Gegensatz zu Bannwäldern bewirtschaftet und gepflegt. Je nach Schutzziel ist die Aufrechterhaltung einer bestimmten Bewirtschaftungsform notwendig.

Abteilung 5 Obere Forst- und Jagdgebehörde, Naturschutz im Wald

Durch die obere Forst- und Jagdbehörde erfolgt die Bearbeitung forstpolitischer und umweltrelevanter Aufgaben zur Umsetzung des Sächsischen Waldgesetzes sowie die Mitwirkung bei der Durchführung anderer den Wald berührender Gesetze in ihrem Zuständigkeitsbereich. Sie nimmt die Aufgaben als Fachaufsichtsbehörde für die unteren Forst- und Jagdbehörden wahr. Der oberen Forst- und Jagdbehörde obliegt die Erarbeitung und Laufendhaltung Forstlicher Rahmenpläne, der Waldfunktionenkartierung und der Biotopkartierung im Wald. Alle Informationen werden ausgewertet und als digitale Daten anderen Nutzern zur Verfügung gestellt. Die obere Forst- und Jagdbehörde ist weiterhin zuständig für die Bearbeitung grundsätzlicher Angelegenheiten des Naturschutzes im Wald insbesondere zur Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie der EU. Privaten und kommunalen Waldbesitzern werden auf der Grundlage bestehender Förderrichtlinien durch die zentrale Bewilligungsstelle der oberen Forst- und Jagdbehörde Fördermittel im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt. Die fachliche Koordination der Beratung und Betreuung des Privat- und Körperschaftswaldes erfolgt in der oberen Forst- und Jagdbehörde.

BfN Schriften 542 - Naturschutz im Landeswald Konzepte, Umsetzung und Perspektiven

Der Naturschutz im Wald hat sich in den letzten Jahrzehnten signifikant weiterentwickelt. Die Bewertung des bisher Erreichten ist allerdings zwischen Forstwirtschaft und Naturschutz umstritten.

BfN-Schriften 695 - Wälder im Stress: Naturschutz im Wald unter sich radikal ändernden Bedingungen. Tagungsdokumentation der 21. Vilmer Sommerakademie

Der vorliegende Tagungsband dokumentiert die 21. Vilmer Sommerakademie an der Internationalen Naturschutzakademie des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) auf der Ostseeinsel Vilm, die vom 30. Mai bis zum 3. Juni 2022 stattfand.

Berliner Waldbaurichtlinie

Die Berliner Erholungswälder werden seit langem naturnah gepflegt und bewirtschaftet. 1991 wurden die Prinzipien dieser Waldpflege erstmals umfassend zu Papier gebracht und als Waldbaurichtlinie verabschiedet. Nach einer Bilanzierung und Abstimmung mit den Naturschutzverbänden und den unabhängigen Zertifizierern wurde 2005 die Waldbaurichtlinie für die Berliner Forsten aktualisiert und verabschiedet. Mit dieser Waldbaurichtlinie werden die Ansprüche der Forstwirtschaft, des Naturschutzes, der Erholungsnutzung, der Landschaftsästhetik und des Klimaschutzes zu einem einheitlichen Handlungskonzept zusammengefasst, das für die Berliner Wälder in der Stadt und im Umland gleichermaßen gilt. In einer Zeit weltweit steigender Umweltbelastungen und einem nach wie vor ungebremsten Raubbau an den Wäldern dieser Erde, sowohl in den Tropen als auch in den nördlichen Klimazonen, ist der Erhalt und die Pflege unserer einheimischen Wälder, die Sicherung ihrer ökologischen Leistungsfähigkeit und damit der Nachhaltigkeit ihrer vielfältigen Funktionen eine unbedingte Voraussetzung für die Bewahrung einer lebenswerten und gesunden Umwelt. Es gilt, den Wald auch für unsere Nachkommen als unverzichtbare Lebensgrundlage zu erhalten. Das erfordert die konsequente Beachtung ökologischer Grundsätze bei seiner Bewirtschaftung. Diesen Grundsätzen hat sich Berlin durch Unterzeichnung des Kyotoprotokolls verpflichtet und will dies im eigenen Wald in vorbildlicher Weise umsetzen. Das Ökosystem Wald in seinen naturraumtypischen Ausprägungen und seinen Wirkungsbeziehungen wird nachhaltig gefördert, auf Dauer stabilisiert und erleidet durch die Bewirtschaftung keine Schäden. Das naturraum- und standorttypische Wald- und Landschaftsbild wird erhalten und entwickelt, um auch die Schönheit der vielfältigen Waldlandschaft hervorzuheben. Die stille Erholung und das Naturerleben sowie die Umweltbildung im Wald werden für die Menschen der Großstadt gefördert. Die Steigerung der waldtypischen Erlebnisqualität steht dabei im Mittelpunkt. So bleibt der Wald als “Gegenwelt” zum hektischen Getriebe der Großstadt erhalten. Das im Berliner Landschafts- und Artenschutzprogramm geforderte Prinzip des Natur- und Artenschutzes auf der ganzen Fläche wird im Wald im Sinne eines umfassenden Waldnaturschutzes praktiziert. Berliner Landschafts- und Artenschutzprogramm Es sollen strukturreiche Mischwälder entstehen. Die Erneuerung der Wälder erfolgt dabei grundsätzlich durch natürliche Aussamung der Waldbäume. Es sollen sich Wälder aus standortgerechten, naturraumtypischen, heimischen Baum- und Straucharten entwickeln. Das sind die Arten, die sich seit der letzten Eiszeit natürlich angesiedelt haben. Der Anbau von nichtstandortgerechten und nichtheimischen Baumarten verursacht ökologische Probleme und ist häufig von negativen waldbaulichen Erfahrungen begleitet. Deshalb werden diese Baumarten nicht mehr angebaut und gefördert. Die Waldpflege dient der Erhaltung und Förderung der Vitalität und Qualität der Bäume. Die im Rahmen der Bestandespflege durchgeführten Maßnahmen (z.B. Durchforstungen) sollen helfen, gesunde und stabile Bestände entstehen zu lassen und nach Möglichkeit Strukturreichtum und Mischbaumarten zu fördern. Zur nachhaltigen Nutzung des Rohstoffes Holz werden Waldbestände mit hohen Vorräten an starkem und wertvollem Holz entwickelt. Die Bodenfruchtbarkeit soll erhalten und gefördert werden. Die Entwicklung einer gesunden Humusschicht und geschlossene Nährstoffkreisläufe werden angestrebt. Pflanzenschutzmittel werden grundsätzlich nicht eingesetzt. Die Erschließung der Wälder mit Wegen entspricht den Erfordernissen des Schutz- und Erholungswaldes. Fahrwege und Fahrzeugverkehr werden auf ein Minimum beschränkt, die Erschließung für forstliche Pflegemaßnahmen erfolgt behutsam und attraktive Erholungsangebote werden entwickelt und erhalten. Gesunde alte und absterbende Bäume sowie liegendes und stehendes Totholz sind als sogenanntes Biotopholz ein wichtiger Beitrag zur Förderung und Sicherung von Vorkommen gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. 5 bis 10 vitale Altbäume pro Hektar bleiben deshalb der natürlichen Entwicklung überlassen und bilden die Grundlage für ein flächen- und dauerhaftes Alt- und Biotopholzprogramm in den Berliner Wäldern. Um den Anteil an Totholz für die darauf angewiesenen Arten zu erhöhen, verbleibt liegendes und stehendes Totholz sowie Windbruch jeden Alters im Wald. Ausnahmen bilden Maßnahmen zur Entfernung von Gefahrenstellen an Wegen, Park- und Spielplätzen, Siedlungsrändern usw… Bei den Pflegemaßnahmen wird auf die Brut- und Aufzuchtzeiten der störungsempfindlichen Tierarten Rücksicht genommen. Durch die Anwendung dieser Waldbaurichtlinie wird neben der Sicherung eines vielseitigen und leistungsfähigen Waldes für kommende Generationen auch den Anforderungen der anspruchsvollen Zertifikate des Forest Stewardship Council (FSC) und des Naturlandverbandes für eine ökologische Waldbewirtschaftung Rechnung getragen.

BfN Schriften 312 - The climate relevance of ecosystems beyond forests and peatlands – A review of current knowledge and recommendations for action

This report was prepared by UNEP-WCMC as a background document and basis for discussion for the workshop "The climate relevance of ecosystems beyond forests and peatlands", which took place from 26-29 October 2011 at the International Academy for Nature Conservation on the Isle of Vilm, Germany.

22_10_2024_SBL_3_LZW_Ausschreibung.pdf

Stellenausschreibung Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als Sachbereichsleitung (m/w/d) „Nachhaltigkeitsmonitoring, Waldökologie“ im Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt mit Dienstort in Halberstadt, unbefristet mit 100 % der regelmäßigen Arbeitszeit zu besetzen. Das Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt ist ein landeseigener Dienstleistungsbetrieb für den Wald. Auf vertraglicher Grundlage werden private und kommunale Waldbesitzende und deren Zusammenschlüsse betreut. Als Kompetenzzentrum ist das Landeszentrum Wald für den praktischen Waldschutz auf der gesamten Waldfläche zuständig. Zum Aufgabengebiet gehören im Wesentlichen:  Leitung des Sachbereiches „Nachhaltigkeitsmonitoring, Waldökologie“ mit den Sachgebieten - Nachhaltigkeitsmonitoring, einschließlich Naturschutz - Standorterkundung, Waldschutzkalkung - Klimawandel, Waldbau, Waldnaturschutz - Genressourcen, Waldfunktionen - Waldbewertung - Natura 2000  Festlegung der Arbeitsziele, Koordination und Kontrolle der Arbeitsabläufe, Personalführung und -entwicklung Sicherung der fristgerechten und rechtmäßigen Erledigung der Dienstaufgaben Bearbeitung von besonders schwierigen und grundlegenden Angelegenheiten Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit im Aufgabenbereich einschließlich Außenvertretung Mitarbeit in Fachgremien Sie erfüllen folgende zwingende Voraussetzungen: Bei Beamten (m/w/d):  Die Laufbahnbefähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des Forstdienstes des Landes Sachsen-Anhalt. Die Laufbahnbefähigung besitzen nach § 15 Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbeamtengesetz - LBG LSA) auch Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die nach den Vorschriften eines anderen Landes oder des Bundes die Befähigung für eine entsprechende oder gleichwertige Laufbahn erworben haben. Bei Beschäftigten (m/w/d):  Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung im Sinne der Protokollerklärung Nr. 1 des Teils I der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder in einer forstwissenschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Fachrichtung; bei Master- Abschlüssen muss auch das grundständige Studium in einem Studiengang einer forstwissenschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Fachrichtung abgeschlossen sein. Darüber hinaus für beide Statusgruppen:  nachgewiesene Führungserfahrung, vorzugsweise erlangt auf Ebene zweites Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2  Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zum Führen eines Kfz Sie erfüllen folgende wünschenswerte Voraussetzungen: mehrjährige Berufserfahrung im Bereich des Nachhaltigkeitsmonitorings fundierte Erfahrungen auf dem Gebiet der Standorterkundung sichere Beherrschung der Standardsoftware und GIS Erwartet werden große Eigenständigkeit und Verantwortung, große Initiative und Flexibilität, eine hohe Belastbarkeit, ausgeprägte Führungskompetenz und Kommunikationsfähigkeit sowie ein überdurchschnittliches Organisations-, Denk- und Urteilsvermögen. Was wir bieten: ●ein abwechslungsreiches und interdisziplinäres Aufgabengebiet ●Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben durch flexible Arbeitszeitregelungen ●Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr bei einer Kalenderwoche mit fünf Arbeitstagen, Jahressonderzahlung und eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte ● individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Wenn Sie mehr über das Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt erfahren möchten, erhalten Sie die gewünschten Informationen auf der Internetseite unter: www.landeszentrumwald.sachsen-anhalt.de Die Einstellung in den Landesdienst richtet sich bei Beamten (m/w/d) nach dem Landesbeamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LBG LSA) und bei Beschäftigten (m/w/d) nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Wir bieten Ihnen bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen im Beamtenverhältnis eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 15 Landesbesoldungsgesetz (LBesG LSA) bzw. im Beschäftigungsverhältnis ein Entgelt der Entgeltgruppe 15 TV-L. Bei Vorliegen aller beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Verbeamtung bzw. die Übernahme von Beamten (m/w/d) möglich. Das Ministerium strebt eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und ist an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sind ausdrücklich gewünscht und werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Ein Nachweis ist beizufügen. Sie haben weitergehende Fragen? Gern erteilt Ihnen Frau Regener, Sachbearbeiterin im Referat „Personal“, unter der Telefon-Nr. 0391 / 567-4388 weitere Informationen. Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Rommel, Direktor des LZW, unter der Telefon-Nr. 03941 / 56399-110. Ist Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie bitte unter dem Aktenzeichen 12.16 - LZW - SBL 3 Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf, Zeugnissen (bei einem ausländischen Hochschulabschluss ist eine Zeugnisbewertung durch die ZAB vorzulegen), Qualifikationsnachweisen, Arbeitszeugnissen oder Beurteilungen und ggf. einer Einverständniserklärung über die Einsichtnahme in die Personalakte bis zum 22.10.2024 an das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Referat 12 Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg

Citizen Science

null Citizen Science GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DER LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG UND DER FORSTLICHEN VERSUCHS- UND FORSCHUNGSANSTALT BADEN-WÜRTTEMBERG Zu Beginn der Hirschkäfersaison bittet die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg wieder Bürgerinnen und Bürger, Sichtungen der seltenen Art über die Artenmeldeplattform zu melden. Der kastanienfarbige Käfer ist durch seine Größe und sein imposantes „Geweih“ auch für Laiinnen und Laien unverwechselbar. „Die Hirschkäfer-Saison ist kurz und jede Meldung hilft uns, einen guten Überblick über die aktuelle Verbreitung der Art zu erhalten. Nur so können wir Bestände auch schützen“, erläutert Dr. Jürgen Marx, stellvertretender Leiter der Abteilung Nachhaltigkeit und Naturschutz der LUBW, und fordert anlässlich des Tages der Artenvielfalt alle dazu auf, sich aktiv an dieser Zukunftsaufgabe zu beteiligen. Alte Laubwälder, Park- und Gartenanlagen Der „ Lucanus cervus“ liebt alte wärmebegünstigte, oft südexponierte Laubwälder sowie strukturreiche Hecken- und Streuobstgebiete. Die Eiablage und Larvalentwicklung erfolgt vor allem an beziehungsweise in alten Laubholzstümpfen. Deshalb hat auch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) großes Interesse an den Fundmeldungen und bewirbt gemeinsam mit der LUBW die Aktion. Der auffällige Käfer ist auch in Park- und Gartenanlagen sowie in naturbelassenen Obstbaumbeständen zu finden. „Wir freuen uns über alle zufälligen Beobachtungen des Hirschkäfers von Waldbesuchern, Gartenbesitzern oder anderweitig im Wald und in der Landschaft Tätigen“, ermuntert Dr. Marx. Meldeplattform der LUBW wird rege genutzt Die Männchen sind an schwülwarmen Tagen in der Dämmerung besonders aktiv, aber auch am Tag sieht man die Tiere nicht selten. Die Weibchen werden häufig auf Wegen sitzend gefunden. Die LUBW hat mit dem Citizen Science-Projekt „Artenmelde-Plattform“ gute Erfahrungen gemacht. Seit dem Start im Jahr 2013 sind landesweit rund 2200 Meldungen eingegangen. Hirschkäfer gelistet in der roten Liste gefährdeter Arten Der Hirschkäfer ist besonders geschützt und auf der roten Liste für Baden-Württemberg als gefährdet eingestuft, für Deutschland sogar als stark gefährdet. Auch deshalb trägt Baden-Württemberg für die Erhaltung dieser Art und die Verbesserung seiner Lebensräume eine besondere Verantwortung. „Mit der Erhaltung von Alt- und Totholz von Laubbaumarten, dem Belassen von Saftflussbäumen und der Erhaltung und Förderung von lichten Eichenmischwaldstrukturen tragen Forstleute zum Erhalt des Hirschkäfers bei“, erläutert Dr. Jörg Kleinschmit, Leiter der Abteilung Waldnaturschutz der FVA. Fundmeldungen per App, E-Mail, Post oder über Webseite Funddaten können einfach von unterwegs über die App Meine Umwelt" (Download unter: http://www.umwelt-bw.de/meine-umwelt ) versandt werden. Die Meldeplattform ist auch über die Webadresse www.hirschkäfer-bw.de erreichbar. Hier finden sich Informationen zum Hirschkäfer sowie eine interaktive Karte mit den bisherigen Fundmeldungen. Meldungen sind ebenfalls postalisch über die Adresse LUBW, Stichwort Hirschkäfer, Postfach 100163, 76231 Karlsruhe möglich. Bei der fotografischen Pirsch auf den Hirschkäfer sollte es selbstverständlich sein, die Tiere nicht zu stören oder aufzuheben. Jegliches Sammeln ist verboten. Hintergrundinformationen: Die Hirschkäfer-Meldeplattform wird auch über gedruckte Meldekärtchen beworben. Diese können über den Bestellshop der LUBW kostenlos bestellt werden und an Interessierte weiterverteilt werden. Über die Artenmeldeplattform der LUBW können auch die ebenfalls leicht zu erkennenden Arten Feuersalamander, Gottesanbeterin, Laubfrosch und Weinbergschnecke gemeldet werden. Alle Meldeplattformen mit zahlreichen Informationen sind unter www.arten-melden-bw.de zu erreichen. (1) LUBW_Hirschkaefer_1.jpg: Das imposante „Geweih“ des Hirschkäfer-Männchens ist eigentlich der extrem vergrößerte Oberkiefer des Käfers. Bildautor: LUBW_Torsten Bittner. (2) LUBW_Hirschkaefer_2.jpg: Das Weibchen des Hirschkäfer hat kein „Geweih“, ist jedoch durch seine Größe und Form gut zu erkennen. Bildautor: LUBW_Torsten Bittner. Bitte beachten Sie, dass die Bilder nur im Zusammenhang mit der Pressemitteilung und unter Nennung des Bildautors freigegeben sind. Weiterführende Informationen zu den Meldeplattformen der LUBW finden Sie auf der Webseite „ Meldeplattformen “. Funde können Sie über die hier verlinkte Eingabemaske melden: Artenfund melden . Bitte beachten Sie, dass dafür auf jeden Fall ein Foto des gefundenen Exemplars bzw. der Exemplare erforderlich ist. Telefonische Meldungen können wir nicht entgegennehmen. Wir bitten um Verständnis.

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