Wälder nasser Standorte sind nach Ziel 5 der Gesamtkonzeption Waldnaturschutz zu sichern bzw. wiederherzustellen. In diesem Projekt liegt der Fokus auf Verfahrensentwicklungen, sowie der Begleitung von Renaturierung in Waldmooren (durch Wald geprägte oder offene Moorbereiche in Gemengelage mit Moorwäldern), die meist durch Entwässerung und Torfabbau in ihrer natürlichen Dynamik gestört sind. In drei beispielhaften Pilotprojekten in Oberschwaben, die gleichzeitig als Pilotprojekte der Moorschutzkonzeption Baden-Württemberg gelten, übt die FVA die Projektleitung für die Vorbereitung ihrer Wiedervernässung aus und begleitet deren Durchführung: zunächst wird ihr aktueller Zustand und die Renaturierungsfähigkeit untersucht, geeignete Verfahren auf dem Stand des Wissens und der Technik zur dauerhaften Sicherung ausgewählt und umgesetzt, sowie anschließend evaluiert. Neben technischen Aspekten werden dabei auch Fördermöglichkeiten geprüft, um die Übernahme der Verfahren durch den kommunalen und privaten Waldbesitz zu erleichtern.
Entwicklung eines Waldzielartenkonzeptes (Teilbereich: Tierarten) auf Grundlage von Literaturauswertungen und Expertenworkshops. Darauf basierend: Umsetzungs- und Maßnahmenkonzeption und methodischer Aufbau eines faunistischen Monitorings. Hierzu zählt die Auswahl und Entwicklung von Erhebungsmethoden, die Evaluation von Integrationsmöglichkeiten bestehender Datenpools und Monitoringsysteme, die (Mit-)entwicklung eines Systems zur Datenhaltung (in Zusammenarbeit mit dem Waldzielarteninformationssystem) sowie die Etablierung statistischer Auswertungsmethoden. Durchführung von Arterhebungen, Zusammenarbeit mit externen Artexperten und der LUBW.
Für die Umsetzung der europäischen Naturschutz-Richtlinien im Wald - im Wesentlichen handelt es sich um das Erhaltungsmanagement in den Natura 2000-Gebieten, die Berichtspflicht sowie den strengen Artenschutz nach §44 BNatschG - ist die Forstverwaltung zuständig. Insbesondere die Erstellung von Umsetzungskonzepten und Anleitungen für die Forstpraxis, aber auch die Mitarbeit bei der Erstellung der Natura 2000-Managementpläne und die Klärung grundsätzlicher Fragen sind Aufgaben, die die FVA - Abt. Waldnaturschutz in ihrer Stabsstellenfunktion für das MLR durchführt. Wir arbeiten eng mit den Forstverwaltungen anderer Länder und mit der Naturschutzverwaltung zusammen. Ziel ist es, zu Lösungen zu gelangen, die eine Integration der naturschutzfachlichen Belange in die forstbetrieblichen Planungs- und Steuerungsinstrumente ermöglicht. Wir kartieren Waldarten für die Natura 2000-Managementpläne und Waldlebensräume für die FFH-Berichtspflicht und erarbeiten operationale Konzepte für den Erhalt von Natura 2000-Arten und die FFH-Waldlebensräume. Des Weiteren sind wir in den entsprechenden Gremien aktiv, mit dem Ziel zu operationalen und mit forstbetrieblichen Aspekten kompatiblen Lösungen zu gelangen. Für die Umsetzung der europäischen Naturschutz-Richtlinien im Wald - im Wesentlichen handelt es sich um das Erhaltungsmanagement in den Natura 2000-Gebieten, die Berichtspflicht sowie den strengen Artenschutz nach §44 BNatschG - ist die Forstverwaltung zuständig. Insbesondere die Erstellung von Umsetzungskonzepten und Anleitungen für die Forstpraxis, aber auch die Mitarbeit bei der Erstellung der Natura 2000-Managementpläne und die Klärung grundsätzlicher Fragen sind Aufgaben, die die FVA - Abt. Waldnaturschutz in ihrer Stabsstellenfunktion für das MLR durchführt. Wir arbeiten eng mit den Forstverwaltungen anderer Länder und mit der Naturschutzverwaltung zusammen. Ziel ist es, zu Lösungen zu gelangen, die eine Integration der naturschutzfachlichen Belange in die forstbetrieblichen Planungs- und Steuerungsinstrumente ermöglicht. Wir kartieren Waldarten für die Natura 2000-Managementpläne und Waldlebensräume für die FFH-Berichtspflicht und erarbeiten operationale Konzepte für den Erhalt von Natura 2000-Arten und die FFH-Waldlebensräume. Des Weiteren sind wir in den entsprechenden Gremien aktiv, mit dem Ziel zu operationalen und mit forstbetrieblichen Aspekten kompatiblen Lösungen zu gelangen. Für die Umsetzung der europäischen Naturschutz-Richtlinien im Wald - im Wesentlichen handelt es sich um das Erhaltungsmanagement in den Natura 2000-Gebieten, die Berichtspflicht sowie den strengen Artenschutz nach §44 BNatschG - ist die Forstverwaltung zuständig. Insbesondere die Erstellung von Umsetzungskonzepten und Anleitungen für die Forstpraxis, aber auch die Mitarbeit bei der Erstellung der Natura 2000-Managementpläne und die Klärung grundsätzlicher Fragen sind Aufgaben, die die FVA - Abt. Waldnaturschutz in ihrer Stabsstellenfunktion für das MLR durchführt. Wir arbeiten eng mit den Forstverwaltungen anderer Länder und mit der Naturschutzverwaltung zusammen. Ziel ist es, zu Lösungen zu gelangen, die eine Integration der naturschutzfachlichen Belange in die forstbetrieblichen Planungs- und Steuerungsinstrumente ermöglicht. Wir kartieren Waldarten für die Natura 2000-Managementpläne und Waldlebensräume für die FFH-Berichtspflicht und erarbeiten operationale Konzepte für den Erhalt von Natura 2000-Arten und die FFH-Waldlebensräume. Des Weiteren sind wir in den entsprechenden Gremien aktiv, mit dem Ziel zu operationalen und mit forstbetrieblichen Aspekten kompatiblen Lösungen zu gelangen.
B05 hat zum Ziel, Muster in der räumlichen Landnutzungs- und Transformations-Struktur zu identifizieren und zu quantifizieren und Regionen ähnlicher Muster abzugrenzen, um quantitative Beziehungen zwischen Landschaft und Funktionen formulieren und Treiber der Land-Transformation identifizieren zu können. B05 arbeitet mit Methoden der Fernerkundung (Satellitenbilder, Drohnenbilder) und mit stichprobenbasierten Feldaufnahmen auf verschiedenen Skalenebenen und mit unterschiedlichen räumlichen Auflösungen: (1) in der gesamten Provinz Jambi, (2) in Gebieten um die Harapan Restoration Konzession, um ausgewählte Dörfer und um die CRC core plots, sowie (4) in kleineren Bereichen (Ausschnitten) der unter (3) genannten Referenzflächen.
Das Projekt ermittelt Ausmaß, Stärke und ökologische Wirkungen der dürre- und hitzebedingten Waldschäden in Wäldern ohne forstliche Bewirtschaftung und vergleicht sie mit benachbarten Wirtschaftswäldern. Es wird geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen sich Wälder selbstgesteuert an den Klimawandel anpassen und leitet daraus Empfehlungen für die Einbindung natürlicher Prozesse in Anpassungsstrategien für Wirtschaftswälder ab. Wälder mit natürlicher Waldentwicklung bilden ein wichtiges Referenzsystem für den Waldnaturschutz und den naturnahen Waldbau. Diese unbewirtschafteten Naturwälder bestehen zum Teil schon seit Jahrzehnten in Form von z.B.Naturwaldreservaten und Kernzonen von Nationalparks. Die Entwicklung der Waldschäden der Trockenjahre 2018 und 2019 und die damit verbundene Veränderung von Störungsregimen und Lückendynamik zeigt, dass ihnen darüber hinaus in der Erkennung der Klimafolgen und der Anpassung der Wälder an den Klimawandel eine Schlüsselrolle zukommt. DANK lotet dieses Potenzial einschließlich der Transfermöglichkeiten in Wirtschaftswälder aus und erarbeitet daraus Empfehlungen für das Risikomanagement und Klimaanpassungsstrategien. Um dieses Ziel zu erreichen, werden entlang eines für Süd- und Mitteldeutschland repräsentativen Klimagradienten in zwei Nationalparks (Hainich und Berchtesgaden), 14 Naturwaldreservaten (NWR) und angrenzenden Wirtschaftswäldern die lang- und kurzfristigen Wirkungen des Klimawandels untersucht hinsichtlich: 1. Mortalität der Bäume, Lückendynamik und Waldstruktur, 2. Reaktionen in Radialwachstum und Wassernutzungseffizienz der Bäume, 3. Dynamik der Bodenvegetation einschließlich der Verjüngung, 4. Veränderungen in der Vogel- und Insektenfauna sowie der Funga. Aus der kombinierten Betrachtung lang- und kurzfristiger Ökosystemreaktionen werden praktische Handlungsempfehlungen für die Bewältigung von Schadereignissen sowie wissenschaftliche Grundlagen für die Entwicklung von Klimaanpassungsstrategien erarbeitet.
Das Projekt ermittelt Ausmaß, Stärke und ökologische Wirkungen der dürre- und hitzebedingten Waldschäden in Wäldern ohne forstliche Bewirtschaftung und vergleicht sie mit benachbarten Wirtschaftswäldern. Es wird geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen sich Wälder selbstgesteuert an den Klimawandel anpassen und leitet daraus Empfehlungen für die Einbindung natürlicher Prozesse in Anpassungsstrategien für Wirtschaftswälder ab. Wälder mit natürlicher Waldentwicklung bilden ein wichtiges Referenzsystem für den Waldnaturschutz und den naturnahen Waldbau. Diese unbewirtschafteten Naturwälder bestehen zum Teil schon seit Jahrzehnten in Form von z.B.Naturwaldreservaten und Kernzonen von Nationalparks. Die Entwicklung der Waldschäden der Trockenjahre 2018 und 2019 und die damit verbundene Veränderung von Störungsregimen und Lückendynamik zeigt, dass ihnen darüber hinaus in der Erkennung der Klimafolgen und der Anpassung der Wälder an den Klimawandel eine Schlüsselrolle zukommt. DANK lotet dieses Potenzial einschließlich der Transfermöglichkeiten in Wirtschaftswälder aus und erarbeitet daraus Empfehlungen für das Risikomanagement und Klimaanpassungsstrategien. Um dieses Ziel zu erreichen, werden entlang eines für Süd- und Mitteldeutschland repräsentativen Klimagradienten in zwei Nationalparks (Hainich und Berchtesgaden), 14 Naturwaldreservaten (NWR) und angrenzenden Wirtschaftswäldern die lang- und kurzfristigen Wirkungen des Klimawandels untersucht hinsichtlich: 1. Mortalität der Bäume, Lückendynamik und Waldstruktur, 2. Reaktionen in Radialwachstum und Wassernutzungseffizienz der Bäume, 3. Dynamik der Bodenvegetation einschließlich der Verjüngung, 4. Veränderungen in der Vogel- und Insektenfauna sowie der Funga. Aus der kombinierten Betrachtung lang- und kurzfristiger Ökosystemreaktionen werden praktische Handlungsempfehlungen für die Bewältigung von Schadereignissen sowie wissenschaftliche Grundlagen für die Entwicklung von Klimaanpassungsstrategien erarbeitet.
Die Berliner Erholungswälder werden seit langem naturnah gepflegt und bewirtschaftet. 1991 wurden die Prinzipien dieser Waldpflege erstmals umfassend zu Papier gebracht und als Waldbaurichtlinie verabschiedet. Nach einer Bilanzierung und Abstimmung mit den Naturschutzverbänden und den unabhängigen Zertifizierern wurde 2005 die Waldbaurichtlinie für die Berliner Forsten aktualisiert und verabschiedet. Mit dieser Waldbaurichtlinie werden die Ansprüche der Forstwirtschaft, des Naturschutzes, der Erholungsnutzung, der Landschaftsästhetik und des Klimaschutzes zu einem einheitlichen Handlungskonzept zusammengefasst, das für die Berliner Wälder in der Stadt und im Umland gleichermaßen gilt. In einer Zeit weltweit steigender Umweltbelastungen und einem nach wie vor ungebremsten Raubbau an den Wäldern dieser Erde, sowohl in den Tropen als auch in den nördlichen Klimazonen, ist der Erhalt und die Pflege unserer einheimischen Wälder, die Sicherung ihrer ökologischen Leistungsfähigkeit und damit der Nachhaltigkeit ihrer vielfältigen Funktionen eine unbedingte Voraussetzung für die Bewahrung einer lebenswerten und gesunden Umwelt. Es gilt, den Wald auch für unsere Nachkommen als unverzichtbare Lebensgrundlage zu erhalten. Das erfordert die konsequente Beachtung ökologischer Grundsätze bei seiner Bewirtschaftung. Diesen Grundsätzen hat sich Berlin durch Unterzeichnung des Kyotoprotokolls verpflichtet und will dies im eigenen Wald in vorbildlicher Weise umsetzen. Das Ökosystem Wald in seinen naturraumtypischen Ausprägungen und seinen Wirkungsbeziehungen wird nachhaltig gefördert, auf Dauer stabilisiert und erleidet durch die Bewirtschaftung keine Schäden. Das naturraum- und standorttypische Wald- und Landschaftsbild wird erhalten und entwickelt, um auch die Schönheit der vielfältigen Waldlandschaft hervorzuheben. Die stille Erholung und das Naturerleben sowie die Umweltbildung im Wald werden für die Menschen der Großstadt gefördert. Die Steigerung der waldtypischen Erlebnisqualität steht dabei im Mittelpunkt. So bleibt der Wald als “Gegenwelt” zum hektischen Getriebe der Großstadt erhalten. Das im Berliner Landschafts- und Artenschutzprogramm geforderte Prinzip des Natur- und Artenschutzes auf der ganzen Fläche wird im Wald im Sinne eines umfassenden Waldnaturschutzes praktiziert. Berliner Landschafts- und Artenschutzprogramm Es sollen strukturreiche Mischwälder entstehen. Die Erneuerung der Wälder erfolgt dabei grundsätzlich durch natürliche Aussamung der Waldbäume. Es sollen sich Wälder aus standortgerechten, naturraumtypischen, heimischen Baum- und Straucharten entwickeln. Das sind die Arten, die sich seit der letzten Eiszeit natürlich angesiedelt haben. Der Anbau von nichtstandortgerechten und nichtheimischen Baumarten verursacht ökologische Probleme und ist häufig von negativen waldbaulichen Erfahrungen begleitet. Deshalb werden diese Baumarten nicht mehr angebaut und gefördert. Die Waldpflege dient der Erhaltung und Förderung der Vitalität und Qualität der Bäume. Die im Rahmen der Bestandespflege durchgeführten Maßnahmen (z.B. Durchforstungen) sollen helfen, gesunde und stabile Bestände entstehen zu lassen und nach Möglichkeit Strukturreichtum und Mischbaumarten zu fördern. Zur nachhaltigen Nutzung des Rohstoffes Holz werden Waldbestände mit hohen Vorräten an starkem und wertvollem Holz entwickelt. Die Bodenfruchtbarkeit soll erhalten und gefördert werden. Die Entwicklung einer gesunden Humusschicht und geschlossene Nährstoffkreisläufe werden angestrebt. Pflanzenschutzmittel werden grundsätzlich nicht eingesetzt. Die Erschließung der Wälder mit Wegen entspricht den Erfordernissen des Schutz- und Erholungswaldes. Fahrwege und Fahrzeugverkehr werden auf ein Minimum beschränkt, die Erschließung für forstliche Pflegemaßnahmen erfolgt behutsam und attraktive Erholungsangebote werden entwickelt und erhalten. Gesunde alte und absterbende Bäume sowie liegendes und stehendes Totholz sind als sogenanntes Biotopholz ein wichtiger Beitrag zur Förderung und Sicherung von Vorkommen gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. 5 bis 10 vitale Altbäume pro Hektar bleiben deshalb der natürlichen Entwicklung überlassen und bilden die Grundlage für ein flächen- und dauerhaftes Alt- und Biotopholzprogramm in den Berliner Wäldern. Um den Anteil an Totholz für die darauf angewiesenen Arten zu erhöhen, verbleibt liegendes und stehendes Totholz sowie Windbruch jeden Alters im Wald. Ausnahmen bilden Maßnahmen zur Entfernung von Gefahrenstellen an Wegen, Park- und Spielplätzen, Siedlungsrändern usw… Bei den Pflegemaßnahmen wird auf die Brut- und Aufzuchtzeiten der störungsempfindlichen Tierarten Rücksicht genommen. Durch die Anwendung dieser Waldbaurichtlinie wird neben der Sicherung eines vielseitigen und leistungsfähigen Waldes für kommende Generationen auch den Anforderungen der anspruchsvollen Zertifikate des Forest Stewardship Council (FSC) und des Naturlandverbandes für eine ökologische Waldbewirtschaftung Rechnung getragen.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 96 |
| Land | 18 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 88 |
| Text | 14 |
| unbekannt | 10 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 18 |
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| unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 112 |
| Englisch | 5 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 3 |
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