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INSPIRE Schutzgebiete in Nordrhein-Westfalen

Der Datensatz INSPIRE Schutzgebiete in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Schutzgebieten im Sinne des INSPIRE Annex I Themas "Schutzgebiete". Die Daten zeigen die Abgrenzungen verschiedener Schutzgebietskategorien aus Bundes- und Ländergesetzen. Die Objektmetadaten enthalten alle Angaben des "simple profile" aus der Datenspezifikation zu "INSPIRE Protected Sites". Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Schutzgebiete für Nordrhein-Westfalen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes zu erheben. Die Daten wurden für Verordnungen und Landschaftspläne digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.

Naturwaldreservate in Deutschland

Der Datenbestand enthält Informationen zu Fläche und Anzahl von Naturwaldreservaten in den jeweiligen Bundesländern in Deutschland: Gesamtfläche in ha, anteilige Fläche an der Fläche des Bundeslandes in m² je km², Gesamtanzahl und Anzahl unterschiedlich großer Ausdehnung. Sie stehen für die Jahre 2013, 2016, 2019 und 2022 zur Verfügung. Die Datengrundlage wird kontinuierlich durch die forstlichen Forschungsanstalten der Bundesländer erhoben und vom Informationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bereitgestellt. Naturwaldreservate dienen dem Schutz und der Erforschung sich selbst überlassener Wälder, der Lehre und der Umweltforschung. Hierzu sind forstliche Eingriffe ausgeschlossen. Die zugrunde liegende Datenbank enthält darüber hinaus Steckbriefe, welche die einzelnen Naturwaldreservate in Deutschland detaillreich mit Informationen wie z.B. Jahr der Ausweisung, Flächengröße, Baumartengemeinschaft, potentielle natürliche Vegetation etc. beschreiben.

INSPIRE BW Schutzgebiete Wildschutz- und Wildruhegebiete

INSPIRE Datensatz der Wildschutz- und Wildruhegebiete in Baden-Württemberg. Wildschutzgebiete und Wildruhegebiete fungieren als Rückzugsorte für Wildtiere vor menschlichen Beunruhigungen. Wildschutzgebiete wurden mehrheitlich in den 1980er Jahren mit Bezugnahme auf §38 LWaldG (Landeswaldgesetz) bzw. §24 LJagdG (Landesjagdgesetz) ausgewiesen. Im Zuge der Novellierung des Landesjagdgesetztes wurden die nach §24 LJagdG ausgewiesenen Wildschutzgebiete ins Jagd-und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) überführt und in Wildruhegebiete umbenannt (vgl. §42 JWMG). Die Gesetzesgrundlage nach §38 LWaldG bleibt davon unberührt.

Weiterentwicklung der Waldschutzgebietskonzeption

Die Ausweisung, wissenschaftliche Betreuung und das Monitoring von Waldschutzgebieten in Baden-Württemberg stehen durch die nationale Biodiversitätsstratege wieder verstärkt im Fokus von Forschung und Gesellschaft. Deshalb wird die seit 1993 bestehende Waldschutzgebietskonzeption überarbeitet und im Hinblick auf aktuelle Naturschutzziele weiterentwickelt, die in der Gesamtkonzeption Waldnaturschutz von ForstBW (GK WNS) für den Staatswald konkretisiert sind. Hierzu zählen zum Einen die systematische Herleitung prioritärer Waldflächen für die Ausweisung neuer Waldschutzgebiete mit natürlicher Waldentwicklung auf Grundlage eines erweiterten Kriterienkatalogs (GK WNS Ziel 8), zum Anderen die aktive Förderung der Waldbiodiversität in Schonwäldern. Um Pflegemaßnahmen zur Erreichung der Schutzziele in den Schonwäldern systematisch aktivieren und evaluieren zu können, werden die bestehende Schonwälder in Schutzkategorien unterteilt, die es zusätzlich ermöglichen, geographische ‘hot spots‘ für spezifische Fördermaßnahmen zu identifizieren. Der Fokus liegt derzeit auf der Förderung von Lichtwaldstrukturen und Lichtwaldarten(- GK WNS Ziele 3,4,6), die von Waldweideprojekten bis zu großflächigen motormanuellen Auflichtungen reichen kann. Im Projekt werden die Pflegemaßnahmen zur Biodiversitätsförderung in den Schonwäldern getestet und deren Wirksamkeit und Kosteneffizienz evaluiert und ggf. angepasst.

Waldschutzgebiet

Waldschutzgebiete umfassen Bann- und Schonwälder und werden nach § 32 LWaldG von der höheren Forstbehörde per Rechtsverordnung ausgewiesen. Als Bannwälder nach § 32 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) werden sich selbst überlassene Totalreservate ausgewiesen, in denen keine forstliche Bewirtschaftung stattfindet. Schonwälder werden im Gegensatz zu Bannwäldern bewirtschaftet und gepflegt. Je nach Schutzziel ist die Aufrechterhaltung einer bestimmten Bewirtschaftungsform notwendig.

Waldbiodiversität entlang eines Bewirtschaftungsgradienten

Die naturnahe Waldwirtschaft fördert zwar vertikal strukturierte Waldbestände, offene Störungsflächen und Strukturen der Alters- und Zerfallsphasen sind jedoch rar. Waldarten, die an solche defizitären Strukturen gebunden sind, sind daher häufig gefährdet. Zur Struktur- und Biodiversitätsförderung im Wald kommen daher unterschiedliche Naturschutzinstrumente zum Einsatz, die gleichzeitig einen Gradienten der forstlichen Nutzungsintensität repräsentieren: von Nicht-Nutzung in großen Naturwaldreservaten bis hin zur Strukturförderung durch intensive forstliche Eingriffe. Doch welche Artengruppen profitieren wovon? Wie lange dauert es, bis sich die gewünschten Lebensraumstrukturen einstellen? Und kann durch einen kombinierten Einsatz verschiedener, komplementärer Instrumente die Waldbiodiversität auf Landschaftsebene erhöht werden? Um diese Fragen zu beantworten werden im montanen und hochmontanen Bergmischwald drei Flächentypen miteinander verglichen: je eine Prozessschutzfläche, eine naturnah bewirtschaftete Fläche und eine Fläche, auf der im Jahr 2018 eine starke Auflichtungsmaßnahme (mindestens 0.5 ha) erfolgte. Auf 15 dieser ‘Flächen-Triplets‘ werden Waldstruktur, Bodenvegetation sowie mehrere faunistische Artengruppen über mehrere Jahr hinweg untersucht. Das Projekt liefert Grundlagen für den effizienten Einsatz der Waldnaturschutzinstrumente sowie strukturelle Zielwerte für die Arten- und Biodiversitätsförderung.

Waldarten-Informationssystem

Die Einrichtung des Waldarten-Informationssystems ist Teil der Gesamtkonzeption Waldnaturschutz von ForstBW. Mit dem System können Daten und Informationen zu naturschutzrelevanten Waldarten und damit verbundene Vorgaben, Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für die Waldbewirtschaftung einfach zugänglich und räumlich explizit abrufbar gemacht werden. Es bindet bestehende Daten ein und ermöglicht einen Datenaustausch mit externen Datenbanken. Es stellt Schnittstellen und Werkzeuge für die Eingabe und Verwaltung von Daten aus verschiedenen Quellen bereit. Das System integriert sich in die bestehende forstliche Dateninfrastruktur und stellt zusätzlich eine webbasierte Schnittstelle im Internet bereit, um einen Zugang für Zielgruppen außerhalb der Forstverwaltung zu ermöglichen.

Kontrollzäune in Bannwäldern zur Beurteilung des Wildeinflusses auf die Waldgeneration

In 22 ausgewählten Bannwäldern Baden-Württembergs wurden 1995/96 Kontrollzäune mit Vergleichsflächen (Verfahren nach Merkblatt FVA) angelegt, um den Einfluss der pflanzenfressenden Wildtiere auf Verjüngung und Bodenvegetation der Bannwälder zu untersuchen. Im Abstand von wenigen Jahren sind Vegetations- und Jungwuchsaufnahmen zu wiederholen.

Waldzielartenkonzept Pflanzen und Vegetationsmonitoring in Waldschutzgebieten

Der angewandte Naturschutz arbeitet auf drei Ebenen: Arten, Biotope und Prozesse. Für den Biotop- und Prozessschutz bestehen im Bereich des Staatswaldes bereits etablierte und angewandte Naturschutzinstrumente. Der Artenschutz basiert auf dem Interesse und dem Wissen der örtlichen Forstpraktiker. Eine Ausnahme bilden die wenigen Arten, die durch die FFH-Richtlinie geschützt werden. Um die seltenen und bedrohten Arten zu schützen, die durch die Waldbewirtschaftung beeinflusst werden, wurde eine handhabbare Zahl an Waldzielarten für den Staatswald in Baden-Württemberg ausgewählt. Die ausgewählten Arten sind selbst stark gefährdet oder ihre Vorkommen sind repräsentativ für intakte stark bedrohte Biotope oder Waldstrukturen. Insgesamt wurden 13 Moose, 14 Gefäßpflanzen, 21 Flechten und 14 Pilze auf Grundlage einer expertenbasierten Indikatorartenanalyse ausgewählt. Die wichtigsten Informationen zu Erkennungsmerkmalen, Ökologie, Verbreitung und den erforderlichen Schutzmaßnahmen der Waldzielarten sind in Artsteckbriefen zusammen gefasst. Diese finden sich im Waldnaturschutz-Informationssystem (https://wnsinfo.fva-bw.de/). Maßnahmen zur Stützung der besonders bedrohten Populationen sollen beispielhaft vollzogen werden. Ein Monitoring der Waldzielarten dient der Evaluierung der Schutzmaßnahmen und des Erhaltungszustandes der Arten. Ein weiterer Baustein der Projektstelle Waldzielarten Pflanzen ist der Aufbau eines Vegetationsmonitorings in den Waldschutzgebieten nach dem Landeswaldgesetz. Die Methodik wird u.a. im Forschungsprojekt „Biodiversität entlang eines Bewirtschaftungsgradienten“ im Schwarzwald umgesetzt, evaluiert und weiterentwickelt.

Reaktivierung von Mittelwaldstrukturen

Im Rahmen der Gesamtkonzeption Waldnaturschutz ForstBW (Ziel 4: Anthropogen lichte Wälder) sollen bis 2020 (Eichen-) Mittelwaldstrukturen auf geeigneten Standorten im Staatswald erhalten und/oder gefördert werden. Lichten Wäldern und Wäldern mit Eichenbestand wird ein hohes Maß an Biodiversität zugesprochen. Lichte Phasen in Wirtschaftswäldern können durch Nieder- und Mittelwaldbewirtschaftung sowie durch langjährige Streuentnahme entstanden sein. Eine Reaktivierung beziehungsweise Fortführung der Biotoptradition kann Spezies lichter und halboffener Standorte fördern. (Eichen-) Mittelwälder erfüllen diese Funktionen in hohem Maße. Die typische Bewirtschaftungstechnik der Mittelwälder liefert initiale ökologische Störungen, auf die eine Dynamisierung folgt, was sich positiv auf die Strukturvielfalt und somit auf die Biodiversität auswirken kann. Es ist deshalb im Projekt zu prüfen, in welchen Wäldern historische Nutzungsformen, z. B. Mittel- oder Niederwaldschläge, wieder aufgenommen werden können. (Rest-) Strukturen finden sich oft in Schonwäldern, aber auch außerhalb von Waldschutzgebieten. In einem ersten Projektschritt werden aufgrund der vorhandenen Datengrundlagen bekannte eichenreiche Schonwälder mit erhaltenen Mittelwaldstrukturen und ‘Nutzungsgeschichte mit lichten Bestandesphasen’ bezüglich ihres aktuellen Zustandes untersucht. Darauf aufbauend sollen dort zielgerichtete Pflegemaßnahmen definiert, geplant und durchgeführt werden. Besonders folgende Schonwälder weisen noch intakte Strukturen auf und erscheinen derzeit untersuchungswürdig: • Schonwald Löhlein/Tauberbischofsheim (Mittelwald) • Schonwald Wolferstetter Hölzle/Walldürn (Mittelwald) • Schonwald Kastenwört/Karlsruhe (Mittelwald) • Schonwald Heselmiss/Bad Liebenzell (Streunutzung) • Schonwald Ellenberg/Wertheim (Niederwald) • Schonwald Dossenwald/Rhein-Neckar-Kreis (Kopfweidenbetrieb) • Schonwald Diptam/Landkreis Waldshut (Steppenheidewald-Standort mit geringwüchsiger Laubholzbestockung) In einem zweiten Schritt werden landesweit weitere geeignete Wälder gesucht, um dort Mittelwaldstrukturen (wieder) herzustellen. Dabei wird auf den Erfahrungen aus dem ersten Projektschritt aufgebaut. Alle Flächen und Maßnahmen werden zusammen mit der jeweils örtlich zuständigen Unteren Fortbehörde ausgewählt und konzipiert. Der Erfolg der Maßnahmen wird durch zielgerichtete Evaluierung festgestellt.

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