Die Ausweisung, wissenschaftliche Betreuung und das Monitoring von Waldschutzgebieten in Baden-Württemberg stehen durch die nationale Biodiversitätsstratege wieder verstärkt im Fokus von Forschung und Gesellschaft. Deshalb wird die seit 1993 bestehende Waldschutzgebietskonzeption überarbeitet und im Hinblick auf aktuelle Naturschutzziele weiterentwickelt, die in der Gesamtkonzeption Waldnaturschutz von ForstBW (GK WNS) für den Staatswald konkretisiert sind. Hierzu zählen zum Einen die systematische Herleitung prioritärer Waldflächen für die Ausweisung neuer Waldschutzgebiete mit natürlicher Waldentwicklung auf Grundlage eines erweiterten Kriterienkatalogs (GK WNS Ziel 8), zum Anderen die aktive Förderung der Waldbiodiversität in Schonwäldern. Um Pflegemaßnahmen zur Erreichung der Schutzziele in den Schonwäldern systematisch aktivieren und evaluieren zu können, werden die bestehende Schonwälder in Schutzkategorien unterteilt, die es zusätzlich ermöglichen, geographische ‘hot spots‘ für spezifische Fördermaßnahmen zu identifizieren. Der Fokus liegt derzeit auf der Förderung von Lichtwaldstrukturen und Lichtwaldarten(- GK WNS Ziele 3,4,6), die von Waldweideprojekten bis zu großflächigen motormanuellen Auflichtungen reichen kann. Im Projekt werden die Pflegemaßnahmen zur Biodiversitätsförderung in den Schonwäldern getestet und deren Wirksamkeit und Kosteneffizienz evaluiert und ggf. angepasst.
Seit 2004 besteht eine Kooperation zwischen der FVA und der Naturverwaltung Luxemburg (ANF) zum Thema Waldnaturschutz. Dabei stehen die Themen Naturwaldforschung/Bannwaldforschung, die Waldbiotopkartierung und Natura 2000 im Mittelpunkt. Hauptaufgabe der FVA ist die Entwicklung von Monitoring-Instrumenten zur Erfassung der Biologischen Vielfalt von Wäldern. Das schließt die laufende Anpassung von Konzepten an geänderte Fragestellungen und technische Gegebenheiten ein wie auch die Aktualisierung von Spezial-Software und die Datenhaltung. Die Auswertung von Monitoring-Daten, ihre Interpretation und Publikation sowie die fachliche Beratung der ANF zu aktuellen Themen der Biodiversität von Wäldern bilden weitere Schwerpunkte der Zusammenarbeit.
im Rahmen der Waldfunktionskartierung als besondere Schutzgebiete ausgewiesene Naturwaldparzellen mit vollständigen Nutzungsverzicht
INSPIRE Datensatz der Wildschutz- und Wildruhegebiete in Baden-Württemberg. Wildschutzgebiete und Wildruhegebiete fungieren als Rückzugsorte für Wildtiere vor menschlichen Beunruhigungen. Wildschutzgebiete wurden mehrheitlich in den 1980er Jahren mit Bezugnahme auf §38 LWaldG (Landeswaldgesetz) bzw. §24 LJagdG (Landesjagdgesetz) ausgewiesen. Im Zuge der Novellierung des Landesjagdgesetztes wurden die nach §24 LJagdG ausgewiesenen Wildschutzgebiete ins Jagd-und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) überführt und in Wildruhegebiete umbenannt (vgl. §42 JWMG). Die Gesetzesgrundlage nach §38 LWaldG bleibt davon unberührt.
Waldschutzgebiete umfassen Bann- und Schonwälder und werden nach § 32 LWaldG von der höheren Forstbehörde per Rechtsverordnung ausgewiesen. Als Bannwälder nach § 32 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) werden sich selbst überlassene Totalreservate ausgewiesen, in denen keine forstliche Bewirtschaftung stattfindet. Schonwälder werden im Gegensatz zu Bannwäldern bewirtschaftet und gepflegt. Je nach Schutzziel ist die Aufrechterhaltung einer bestimmten Bewirtschaftungsform notwendig.
In 22 ausgewählten Bannwäldern Baden-Württembergs wurden 1995/96 Kontrollzäune mit Vergleichsflächen (Verfahren nach Merkblatt FVA) angelegt, um den Einfluss der pflanzenfressenden Wildtiere auf Verjüngung und Bodenvegetation der Bannwälder zu untersuchen. Im Abstand von wenigen Jahren sind Vegetations- und Jungwuchsaufnahmen zu wiederholen.
Der angewandte Naturschutz arbeitet auf drei Ebenen: Arten, Biotope und Prozesse. Für den Biotop- und Prozessschutz bestehen im Bereich des Staatswaldes bereits etablierte und angewandte Naturschutzinstrumente. Der Artenschutz basiert auf dem Interesse und dem Wissen der örtlichen Forstpraktiker. Eine Ausnahme bilden die wenigen Arten, die durch die FFH-Richtlinie geschützt werden. Um die seltenen und bedrohten Arten zu schützen, die durch die Waldbewirtschaftung beeinflusst werden, wurde eine handhabbare Zahl an Waldzielarten für den Staatswald in Baden-Württemberg ausgewählt. Die ausgewählten Arten sind selbst stark gefährdet oder ihre Vorkommen sind repräsentativ für intakte stark bedrohte Biotope oder Waldstrukturen. Insgesamt wurden 13 Moose, 14 Gefäßpflanzen, 21 Flechten und 14 Pilze auf Grundlage einer expertenbasierten Indikatorartenanalyse ausgewählt. Die wichtigsten Informationen zu Erkennungsmerkmalen, Ökologie, Verbreitung und den erforderlichen Schutzmaßnahmen der Waldzielarten sind in Artsteckbriefen zusammen gefasst. Diese finden sich im Waldnaturschutz-Informationssystem (https://wnsinfo.fva-bw.de/). Maßnahmen zur Stützung der besonders bedrohten Populationen sollen beispielhaft vollzogen werden. Ein Monitoring der Waldzielarten dient der Evaluierung der Schutzmaßnahmen und des Erhaltungszustandes der Arten. Ein weiterer Baustein der Projektstelle Waldzielarten Pflanzen ist der Aufbau eines Vegetationsmonitorings in den Waldschutzgebieten nach dem Landeswaldgesetz. Die Methodik wird u.a. im Forschungsprojekt „Biodiversität entlang eines Bewirtschaftungsgradienten“ im Schwarzwald umgesetzt, evaluiert und weiterentwickelt.
Ziel des Forschungsprojektes ist es, die Hessischen Naturwaldreservate (NWR), jeweils bestehend aus einer voellig aus der Bewirtschaftung herausgenommenen Kernflaeche und einer weiterbewirtschafteten Vergleichsflaeche, sukzessive zu untersuchen. Dazu wurden in den Naturwaldreservaten 'Neuhof' und 'Schotten' im Vogelsberg zunaechst Untersuchungen zur Erstellung eines langfristigen Forschungs-Konzeptes zur Dokumentation der Sukzessionsablaeufe in Waeldern durchgefuehrt. Nach diesem Konzept werden zu Beginn der Untersuchungsphase ueber eine Kartierung zoologisch relevante Habitate und Requisiten erfasst und basierend darauf die Fallenstandorte festgelegt. Zur repraesentativen Erfassung des Arteninventars wird pro Gebiet zwei Jahre lang ein breites Fallenspektrum (ca. 140 Fallen) eingesetzt und von Maerz bis November monatlich geleert. Parallel werden gezielte Aufsammlungen, ornithologische Begehungen und lepidopterologische Licht- und Koederfaenge durchgefuehrt. In einer anschliessenden Synthesephase wird das Fallenmaterial auf Ordnungsniveau aussortiert, determiniert und diese Daten EDV-gespeichert. Hieran schliesst sich die Erstellung einer Gebietsmonographie an. Nachdem alle NWR inventarisiert wurden, erfolgt (bei der derzeitigen Anzahl und Groesse der Reservate) nach etwa 40 Jahren der naechste Untersuchungsdurchgang zur Ermittlung erster Veraenderungen im Laufe der Sukzession. Das Projekt ist zeitlich unbegrenzt. Die Sonderuntersuchung zur Beteiligung der Fauna an der Holzzersetzung werden auf einem flaechigen Windwurf des NWR 'Schluechtern' mit sechs Stammeklektoren an liegenden Baumstaemmen durchgefuehrt, die ebenfalls von Maerz bis November monatlich geleert werden. Auch in diesem Gebiet ergaenzen gezielte Aufsammlungen die Fallenfaenge. Diese Untersuchungen sollen bis zur voelligen Zersetzung der Staemme durchgefuehrt werden. Seit 1994 werden zwei weitere Naturwaldreservate ('Goldbach-Ziebachsrueck' bei Bebra und 'Hohestein' bei Eschwege) untersucht. Erste Ergebnisse: Zum NWR 'Schotten' wird derzeit ein Gebietsbericht erstellt. Im Rahmen dieser Grundinventarisierung wurden die Fallenfaenge von 19 Tiergruppen (Gastropoda, Bivalvia, Lumbricidae, Araneae, Opiliones, Isopoda, Psocoptera, Heteroptera, Auchenorrhyncha, Coleoptera, Megaloptera, Mecoptera, Trichoptera, Aculeata, Macro-Lepidoptera, Amphibia, Reptilia, Aves, Mammalia) vollstaendig im Naturwaldreservat bearbeitet, bei weiteren 11 Tiergruppen konnten groessere Stichproben determiniert werden. In intensiven Literaturrecherchen wurde die Biologie der Arten zusammengetragen und in einer Referenzdatei edv-gespeichert.
Zu den Waldschutzgebieten nach §32 Landeswaldgesetz zählen in Baden-Württemberg Bann- und Schonwälder. Während Bannwälder der natürlichen Entwicklung überlassen werden, ist die waldbauliche Behandlung in Schonwäldern auf ein spezielles Naturschutzziel ausgerichtet. Bannwälder stellen wertvolle Referenzflächen für die Erforschung von natürlichen Prozessen auf die Waldentwicklung und Waldbiodiversität da. Grundlage hierfür ist ein langfristiges Waldstrukturmonitoring auf systematisch angelegten, dauerhaft vermarkten Stichprobenpunkten, das durch fernerkundungsbasierte Strukturerhebungen ergänzt wird. In ausgewählten Bannwäldern werden floristische und faunistische Daten erhoben. Die Daten liefern Informationen über die strukturelle Entwicklung unbewirtschafteter Wälder und deren Lebensraumeignung für Tier- und Pflanzenarten. In Schonwäldern findet im Gegensatz zu Bannwäldern gezielter Naturschutz statt. Einige Tier- und Pflanzenarten sind auf besondere Strukturen angewiesen, die durch Pflegemaßnahmen oder bestimmte (z.B. historische) Waldnutzungsformen gefördert werden können. Schonwälder werden deswegen so bewirtschaftet, dass gewünschte strukturelle Bedingungen und damit verbundene seltene Arten erhalten oder gefördert werden. Schwerpunkt der Forschung in Schonwäldern ist die Quantifizierung des Einflusses und der Effektivität biodiversitätsfördernder Maßnahmen zur Erreichung des Schutzziels.
Die naturnahe Waldwirtschaft fördert zwar vertikal strukturierte Waldbestände, offene Störungsflächen und Strukturen der Alters- und Zerfallsphasen sind jedoch rar. Waldarten, die an solche defizitären Strukturen gebunden sind, sind daher häufig gefährdet. Zur Struktur- und Biodiversitätsförderung im Wald kommen daher unterschiedliche Naturschutzinstrumente zum Einsatz, die gleichzeitig einen Gradienten der forstlichen Nutzungsintensität repräsentieren: von Nicht-Nutzung in großen Naturwaldreservaten bis hin zur Strukturförderung durch intensive forstliche Eingriffe. Doch welche Artengruppen profitieren wovon? Wie lange dauert es, bis sich die gewünschten Lebensraumstrukturen einstellen? Und kann durch einen kombinierten Einsatz verschiedener, komplementärer Instrumente die Waldbiodiversität auf Landschaftsebene erhöht werden? Um diese Fragen zu beantworten werden im montanen und hochmontanen Bergmischwald drei Flächentypen miteinander verglichen: je eine Prozessschutzfläche, eine naturnah bewirtschaftete Fläche und eine Fläche, auf der im Jahr 2018 eine starke Auflichtungsmaßnahme (mindestens 0.5 ha) erfolgte. Auf 15 dieser ‘Flächen-Triplets‘ werden Waldstruktur, Bodenvegetation sowie mehrere faunistische Artengruppen über mehrere Jahr hinweg untersucht. Das Projekt liefert Grundlagen für den effizienten Einsatz der Waldnaturschutzinstrumente sowie strukturelle Zielwerte für die Arten- und Biodiversitätsförderung.
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