Versuch innerhalb des Deutschen Verbandes Forstlicher Forschungsanstalten (DVFFA) Waldumbau durch Bucheckern-Voraussaat (Technik, Keimprozente, Wachstum, Konkurrenz Fi-Naturverjüngung) Waldbautechnik zur Buchen-Saat (Maschinelle, manuelle Verfahren) Aktuelle Bedeutung als Waldumbau-Maßnahmen im Klimawandel
Der Beitrag präsentiert aus ethischer Perspektive Thesen für eine Transformation des Umgangs mit dem Wald in Deutschland mit dem Ziel der langfristigen Sicherung aller Ökosystemleistungen der Wälder. Es werden Ursachen für die unbefriedigenden Zustände der Wälder identifiziert und es wird dargelegt, dass eine erweiterte anthropozentrische Perspektive in Verbindung mit dem Konzept der Ökosystemleistungen gute Gründe für einen ökologischen Waldumbau im Klimawandel liefert. Dringend empfohlen wird, den Waldbau von ökonomischen Imperativen zu befreien. Eine wohlhabende Gesellschaft sollte sich eine solche Befreiung leisten, die entstehenden Kosten fair verteilen und Anreize für die Produktion von Ökosystemleistungen schaffen. Der strenge Naturschutz in den Wäldern sollte zudem ausgeweitet werden. Gesetzgebung und ein forstliches Ethos müssen einander ergänzen. Eine ethisch begründete Waldpolitik ist zugleich Sozialpolitik im demokratischen Staat.
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Fuer die Waelder der Waldgemeinschaft 'Kirchenforst Oberlausitz' wird eine naturnahe Bewirtschaftung angestrebt. Wegen massiver Immissionsschaeden ist ein den gegebenen Rahmenbedingungen angepasstes Betriebskonzept zu entwickeln. Dieses soll die Dynamik oekologischer wie oekonomischer Faktoren gleichermassen beruecksichtigen. Fuer die langfristige Bestockungsplanung, die mittelfristige Nachhaltssicherung und die operative Massnahmenplanung und Betriebsfuehrung sind Datengrundlagen, Entscheidungshilfen und Steuerungsinstrumente bereitzustellen. Gleichzeitig ist eine oekonomisch differenzierte Holzaufkommensprognose fuer das Biomassekraftwerk Ostritz abzuleiten. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Zur Gewinnung einer Datenbasis fuer betriebliche Planungen wird zunaechst ein angepasstes Inventurverfahren entwickelt. Eine permanente Stichprobeninventur ermoeglicht die Erfassung dynamischer Veraenderungen und naturnaher Waldstrukturen. Das entprechende Inventurdesign wird vom Institut entwickelt, in einem Teilbereich erprobt und dann auf der Gesamtflaeche durch die Waldgemeinschaft durchgefuehrt. Boden- und Nadelanalysen, die in Abstimmung mit der Saechsischen Landesanstalt fuer Forsten an ausgewaehlten Probepunkten durchgefuehrt werden, dokumentieren insbesondere den Einfluss der Immissionen auf Oekosystem und Betrieb. Ein geographisches Informationssystem dient der Integration und Auswertung flaechenbezogener Daten aus Standorts- und anderen Kartierungen sowie von Bestockungsinformationen aus Luftbildern. Damit lassen sich einerseits die bodenoekologischen Erkenntnisse mit Methoden der Regionalisierung auf die Gesamtflaeche uebertragen und andererseits koennen ueber eine variable Typenbildung Ergebnisse der Stichprobeninventur auf Waldbestaende bezogen werden. Durch die Ableitung von typenweisen Behandlungsprogrammen und die darauf aufbauende Simulation der weiteren betrieblichen Entwicklung wird die Gesamtplanung optimiert und eine operative waldbauliche Einzelplanung programmiert. Gezielt vereinfachte Bestandesbegaenge werden dann durch die Revier- bzw. Betriebsleiter in enger Zusammenarbeit mit dem Institut durchgefuehrt. Mit der Integration aller Inventur- und Planungsmodule in ein betriebliches Informationssystem soll dem Betrieb ein oekologisch ausgerichtetes Managementinstrument zur Verfuegung gestellt werden.
Das Risiko eines flächigen Waldverlustes kann nur über die Begründung von Mischwäldern, strukturfördernde Bewirtschaftungsformen und ein besser abgestimmtes Miteinander der für Wald Verantwortlichen reduziert werden. Die von Menschen beeinflussbaren Beeinträchtigungen der Ökosystemstabilität müssen konsequent in Angriff genommen werden. Die betreffenden Elemente werden objektiv erfasst, bewertet und hieraus zielführende Problemlösungen entwickelt. Die an dem Prozess beteiligten Menschen sind über geeignete Kommunikation mitzunehmen. Das bisherige BioWild-Projekt bestätigt, dass nicht habitatangepasste Schalenwildbestände die Entwicklung klimaresilienter Wälder erheblich beeinflussen können. In diesem Projekt werden folgende, von Menschen beeinflussbare Stabilitätsfaktoren bearbeitet: Uni Göttingen: Weitere Aufnahmen zur Dokumentation der Entwicklung krautiger und holziger Bodenvegetation an den vorhandenen Weisergattern-Paaren. Entwicklung eines Vegetationsgutachtens zur objektiven Erfassung der krautigen und holzigen Waldvegetation für die Praxis. TU Dresden: Entwicklung von Deckung und Äsung als wichtige Habitatkomponenten bei verschiedenen Wildeinflüssen. Überarbeitung der Einteilung der Jagdregime, sowie Einführung situationsangepasster Jagdkonzepte in Teilen der Pilotregionen. Zusammenhang zwischen Wildverbiss und Insektengesellschaften. Zeitgemäßer 'Katalog Wildeinflussmonitoring' für die Praxis. TU München: Finanzielle Auswirkungen von Wildverbiss auf Waldertrag, Biodiversität, Wasserspende und CO2-Speicherung. Ableitung des Waldverlustrisikos durch wildbedingte Entmischung. ANW: Konkreter Wald- und Jagdumbau u.a.in vier Pilotregionen. Entwicklung und exemplarische Einführung einer zeitgemäßen Jägerausbildung u.a.in den Pilotregionen. Konzepte und Hilfestellung für ehrenamtliche Vorstände von Jagdgenossenschaften. re:member: Strategische, moderative und kommunikative Beratung der Projektpartner und professionelle Begleitung der Medienarbeit.
Kartierung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes als Bestandteil der forstlichen Rahmenplanung (§ 9 Landeswaldgesetz M-V) Die Wälder in Mecklenburg-Vorpommern erfüllen vielfältige Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen. Aufgabe der Waldfunktionenkartierung ist die flächenmäßige Darstellung besonderer Waldfunktionen. Sie erfasst die Funktionen der Wälder für den Umwelt- und Naturschutz, für Erholung und Kultur sowie für den Ressourcenschutz. Es werden sowohl rechtsförmlich ausgewiesene Flächen berücksichtigt als auch diejenigen Bereiche, die ohne formale Bindung besonders wichtige Funktionen erfüllen. Die Waldfunktionenkartierung informiert die Öffentlichkeit, Waldbesitzer, Verwaltungen und Planungsträger über Wälder mit hervorgehobenen Schutz- und Erholungsfunktionen. Sie stellt eine wichtige Arbeitsgrundlage der Forstbehörden dar, insbesondere: - bei forstbehördlichen Entscheidungen (z. B. bei der Genehmigung von Kahlschlägen, Waldumwandlungen und Neuaufforstungen), - bei Planungen für Waldflächen; Träger öffentlicher Vorhaben haben die Waldfunktionen angemessen zu berücksichtigen, - bei der Information aller Waldbesitzer über besondere Funktionen ihrer Wälder, damit diese bei der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung berücksichtigt werden können, - als wesentlicher Bestandteil der forstlichen Rahmenplanung, - bei der Ausweisung von Schutz- und Erholungswäldern nach § 21 bzw. § 22 Landeswaldgesetz M-V, - bei der Ausrichtung forstlicher Förderprogramme (z. B. Waldumbau). In den vergangenen Jahren haben sich die Ansprüche der Gesellschaft an den Wald stark gewandelt. Neue Erkenntnisse über seine Leistungen - insbesondere in den Bereichen Natur- und Artenschutz, Reinhaltung von Luft, Wasser und Boden, Tourismusentwicklung, Klimaschutz - sowie Fortschritte in der GIS -Technologie und ein verbesserter Datenbestand erforderten eine Neubearbeitung der bestehenden Waldfunktionenkartierung von 1995/96.
Anhörung zum ersten Entwurf des Landesjagdgesetzes im Ministerrat „Ein guter Ausgleich der Interessen vor Ort im ländlichen Raum kann gelingen - auch bei den jagdlichen und strittigen Themen“, leitete Forstministerin Christine Schneider die Anhörung zum ersten Entwurf des Landesjagdgesetzes im Ministerrat ein. „Eine Verantwortungsgemeinschaft aus Landwirtschaft, Weinbau, Forstwirtschaft, Naturschutz und Jagd vor Ort entsteht, wenn die gemeinsamen Ziele klar und die Instrumente der Umsetzung praxisnah gestaltet sind“, so die Ministerin. Im Koalitionsvertrag für die Jahre 2026 bis 2031 haben die Regierungsparteien vereinbart das 2025 beschlossene rheinland-pfälzische Landesjagdgesetz, unter anderem im Hinblick auf die neuen Regelungen im Bundesjagdgesetz zum Wolf, anzupassen. Dieser Vorgang soll für einzelne entscheidende und praxisrelevante Anpassungen im Landesjagdgesetz genutzt werden. Auch die ausstehende Landesjagdverordnung, die den Gesetzesvollzug regelt, soll zeitnah erarbeitet und praxisgerecht ausgestaltet werden. Forstministerin Christine Schneider hatte unmittelbar nach Amtsantritt den Auftrag erteilt, notwendige Anpassung am Landesjagdgesetz und parallel die Neufassung der Landesjagdverordnung vorzubereiten. Damit die Rechtsnormen zur Jagd vollständig transparent sind und von den Verbänden bewertet werden können, werden in Kürze auch die dem Gesetz nachgelagerten Rechtsverordnungen in die Anhörungen gegeben. Am Inkrafttreten des neuen Landesjagdgesetzes zum 1. April 2027 wird festgehalten. „Ansonsten würden gerade in Bezug auf den Wolf unklare rechtliche Zustände geschaffen, die einer vernünftigen und praxisgerechten Problemlösung in Rheinland-Pfalz entgegenstehen“, begründete Ministerin Schneider den Zeitplan. Auch wenn der Wolf im aktuell gültigen Landesjagdgesetz noch nicht enthalten ist, gibt es bereits klare Übergangsregelungen. Das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten hat zur Auslegung des Bundesjagdgesetzes bis zur Aufnahme ins Landesjagdgesetz Handlungshinweise für den Umgang in der Praxis veröffentlicht. „Die schnelle Anpassung an das Bundesrecht und die damit einhergehende Rechtssicherheit sind wichtig, um für Akzeptanz zu werben - im ländlichen Raum und insbesondere bei denjenigen, die das Jagdrecht in der Fläche umsetzen“, erläuterte Schneider. „Im Interesse des Natur- und Artenschutzes sowie der Nutztierhaltenden werden die Regelungen des Bundesjagdgesetzes zum Wolf konsequent umgesetzt.“ In einigen Bereichen werden im Gesetzentwurf Verantwortungen zum Jagdmanagement zurückverlagert an die Beteiligten vor Ort, etwa im Umgang mit dem Rotwild. Die Zuständigkeiten der Kreisjagdbeiräte und Unteren Jagdbehörden werden so gestärkt. Bestimmungen, die bereits in anderen Gesetzen oder anerkannten Grundsätzen geregelt sind, sollen gestrichen werden. „Wir halten an den bewährten Grundsätzen des alten Jagdrechts fest. Wir wollen den Wald als Lebensraum schützen. Dafür müssen auch die Wildschäden minimiert werden, damit naturnaher Waldbau und Waldumbau in Zeiten des Klimawandels gelingen kann und die Flächen in Landwirtschaft und Weinbau möglichst geschützt werden.“ Mit diesen Grundsätzen geht Ministerin Schneider auf das ihr wichtige Thema Wildschäden ein. Die Jägerschaft leiste bereits heute einen großen und unverzichtbaren Beitrag, den es besonders hervorzuheben gälte. Die Grundprinzipien der Analyse von Waldwildschäden, des Schadensausgleichs und der Prävention würden erhalten und gestärkt, das neue Instrument der Jagdkonzeption übernommen. Gleichzeitig werden die forstbehördlichen Stellungnahmen mit Fokus auf die Aspekte Objektivität, Nachvollziehbarkeit, Qualitätssicherung und Digitalisierung modernisiert. Hierzu werden die wesentlichen Punkte in einer eigenen Rechtsverordnung einheitlich geregelt. „Wir brauchen Überzeugung und Motivation vor Ort, damit die jagdpolitischen Ziele erreicht werden können. Daran müssen wir gemeinsam mit den Verbänden arbeiten“, betonte Forstministerin Schneider im Anschluss der Ministerratssitzung.
<p> <p>Vorschläge für eine wirksame Vorsorge vor Klimarisiken</p> </p><p>Vorschläge für eine wirksame Vorsorge vor Klimarisiken</p><p> <p>Die Risiken durch Folgen der Erderhitzung für Deutschland sind seit langem bekannt und wurden zuletzt in der aktuellen Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland umfassend identifiziert. Ein Netzwerk von 25 Bundesbehörden und -institutionen aus neun Ressorts entwickelte wissenschaftlich fundierte Maßnahmenvorschläge, mit denen Länder, Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen Schäden reduzieren, für Extremwetterereignisse vorsorgen und sich an unvermeidliche <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimafolgen">Klimafolgen</a> anpassen können. Doch bisher fehlt es in Deutschland an geeigneten rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, um diese Maßnahmen flächendeckend umzusetzen. Die bereits erfolgte Aufnahme von Klimawandelanpassung in bestehende Förderinstrumente wie die Städtebauförderung oder das neue Förderprogramm „Klimawandelanpassung in sozialen Einrichtungen“ ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.</p> <p>Bundesumweltministerin Svenja Schulze betonte bereits im Juni 2021: „Im nächsten Schritt wird die Bundesregierung auf Basis der Klimawirkungs- und Risikoanalyse verlässliche finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen für eine wirksame Klimaanpassung schaffen“. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> schlägt dafür vor, eine neue „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung“ im Grundgesetz zu verankern und ein bundesweites Klimaanpassungsgesetz zu verabschieden. Die jüngsten Extremereignisse zeigen aber auch: Selbst mit umfassender Klimavorsorge können derartige Katastrophen nicht gänzlich verhindert werden. Deshalb ist die wichtigste Vorsorge mehr denn je entschlossener und unverzüglicher <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>.</p> 1. Maßnahmen zur Vorsorge vor Klimarisiken sind bekannt <p>Maßnahmen zur effektiven Vorsorge vor Klimarisiken wie den aktuellen Starkregenfällen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Sachsen und Bayern sind unter anderem im III. Aktionsplan Anpassung der Bundesregierung sowie in der Nationalen Wasserstrategie des Bundesumweltministeriums dargelegt. Dazu gehören Gefahren- und Risikokarten für lokale Starkregenereignisse, naturnahe Regenwasserbewirtschaftung sowie ein Sofortprogramm für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gewaesserentwicklung">Gewässerentwicklung</a> und wasserwirtschaftliche <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassung-an-den-klimawandel">Anpassung an den Klimawandel</a>. Aus Vorsorgegründen sollte ein starker <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> (+3°C zur Mitte des Jahrhunderts in Deutschland) das handlungsleitende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/szenario">Szenario</a> für die Anpassungsplanung in Deutschland sein. Denn mit den jetzt beschlossenen Maßnahmenpaketen werden die Risiken zur Mitte des Jahrhunderts nur dann gesenkt, wenn es zu einem schwächeren Klimawandel kommt – liegt der Temperaturanstieg aber höher, steigen die Risiken teilweise stark an.</p> <p>Naturbasierte Ansätze sind besonders wirksam, denn sie schützen nicht nur vor den Folgen der Erderhitzung, sondern helfen gleichzeitig, die Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen. Dazu gehören die Entsiegelung von Flächen, Schaffung von mehr <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/retentionsflaechen">Retentionsflächen</a> (Freiräume für Gewässer), der Schutz des städtischen Grüns gegen Bebauungsdruck, mehr Bäume in den Städten und Fassaden- sowie Dachbegrünungen. Sie helfen bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/starkregen">Starkregen</a>, aber auch bei Hitzewellen und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/duerre">Dürre</a>, wenn das aufgefangene und zurückgehaltene Wasser verdunstet und damit zur Kühlung aufgeheizter Städte beiträgt.</p> <p>Auch der Waldumbau zu naturnahen, standortgerechten Mischwäldern, flächendeckende bodenschonende Bewirtschaftungsweisen, naturbasierte und technische Küstenschutzmaßnahmen und kommunale Hitzeaktionspläne zum Gesundheitsschutz vulnerabler Gruppen sind seit Jahren als wirksame Maßnahmen bekannt. Bisher werden sie aber nur punktuell umgesetzt. Besonders gute Beispiele finden sich beim Wettbewerb „Blauer Kompass“ und in der UBA „Tatenbank“.</p> <p>Um Betroffenen einen Rechtsanspruch auf Hilfen zu ermöglichen, sollte eine Versicherungspflicht für Elementarschäden eingeführt werden, bei der die Versicherungsprämien und Selbstbehalte nach dem Schadensrisiko gestaffelt werden. Die Versicherten hätten so die Möglichkeit, über individuelle Präventionsmaßnahmen das Schadenspotential und damit ihre Versicherungskosten zu senken, z. B. durch die Sicherung der Öltanks, die sichere Lagerung anderer wasser- und bodengefährdender Stoffe, den Schutz der Hauselektrik und die Aufbewahrung wertvoller Gegenstände in den Obergeschossen. Solche Vorsorgemaßnahmen senken die Schadenskosten bei Extremwetterereignissen und dienen zugleich dem Umweltschutz. Risikodifferenzierte Tarife tragen außerdem dazu bei, dass die Besiedelung überschwemmungsgefährdeter Gebiete unattraktiver wird, da sich z. B. Wohnen dort deutlich verteuert. Ausgezahlte Versicherungssummen sollten nicht an den bloßen Wiederaufbau gebunden sein, um flexibles Agieren zu ermöglichen. Staatliche Aufbauhilfen nach Extremwetterereignissen sollten für Investitionen in nachhaltige und klimaresiliente Infrastrukturen und einen klimafreundlichen Wiederaufbau genutzt werden.</p> 2. „Anpassung an den Klimawandel“ im Grundgesetz verankern und bundesweites Klimaanpassungsgesetz einführen <p>Wirksame Klimavorsorge ist nur von Bund und Ländern gemeinsam zu leisten. Um Klimaanpassung als staatliche Daueraufgabe zu verankern und Länder und Kommunen bei der flächendenkenden Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen zu unterstützen, braucht es eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Anpassung an den Klimawandel“. Mit diesem Instrument kann der Bund finanzielle Unterstützung für umfassende kommunale Klimavorsorge leisten, etwa zur Starkregenvorsorge, Hitze- und Hochwasserprävention sowie für Dürreschutzmaßnahmen. Artikel 91a GG, in dem auch die Agrarstruktur und der Küstenschutz als Gemeinschaftsaufgabe geregelt sind, sollte um Klimaanpassung erweitert werden. Die notwendige Verfassungsänderung sollte von der neuen Regierung mit höchster Priorität behandelt und als solche auch im Koalitionsvertrag festgehalten werden.</p> <p>Ein bundesweites Klimaanpassungsgesetz sollte die Einrichtung der neuen Gemeinschaftsaufgabe flankieren. Das Gesetz hätte im Hinblick auf die Fachgesetze, wie das Baugesetzbuch, einen leitenden und ergänzenden Charakter und würde Planungs- und Investitionssicherheit schaffen. Zudem würden klare Verantwortlichkeiten und Verfahrensregelungen für die Umsetzung einer langfristigen Klimawandelanpassungspolitik des Bundes und der Länder geschaffen. Das Gesetz sollte einen Rahmen vorgeben, der für eine regelmäßige Bewertung und Fortschreibung von rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen und Maßnahmen wie etwa Land(um)nutzungen (bspw. Versiegelung und Entwaldung), oder Risikokartierungen für lokalen Starkregen sorgt.</p> 3. Sofort handeln, damit nachfolgende Generationen ihre Lebensgrundlagen noch wirksam schützen können <p>Die Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes zeigt: Viele Maßnahmen brauchen sehr lange, um Risiken wirksam zu mindern – oft weit über 10, teilweise sogar 50 Jahre. Bis beispielsweise der Waldumbau hin zu naturnahen, standortgerechten Mischwäldern seine Wirkung entfaltet oder neugepflanzte Stadtbäume die Temperaturen in Städten tatsächlich senken können, vergehen oft Jahrzehnte. Ebenso lange dauert es, bis Infrastrukturen umgebaut werden und angepasst sind an Hochwasser und Starkregen.</p> <p>Damit auch nachfolgende Generationen noch die Möglichkeit haben, sich wirksam vor den Folgen der Erderhitzung zu schützen, muss daher sofort gehandelt werden. Zu einer wirksamen Vorsorge besteht nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern, wie zuletzt das Bundesverfassungsgericht bestätigte, auch eine rechtliche Verpflichtung.</p> 4. Grenzen der Anpassung: Klimaschutz und Katastrophenvorsorge <p>Die verheerenden Starkregenfälle im Juli 2021 zeigen aber auch deutlich, dass es Grenzen der Anpassung gibt. Weil der Klimaschutz bisher in Deutschland und weltweit nicht ambitioniert genug vorangetrieben wurde, können Schäden und Zerstörungen infolge der globalen Erwärmung nicht mehr gänzlich verhindert, sondern lediglich reduziert werden. Starkregenfälle sind in allen Regionen Deutschlands gleichermaßen wahrscheinlich. Mit zunehmender Erderhitzung werden Extremwetterereignisse wie Starkregen, Sturm und Hitzewellen immer häufiger vorkommen und intensiver ausfallen.</p> <p>Die durchschnittliche Jahrestemperatur ist in Deutschland seit 1881 bereits um 1,6 Grad gestiegen, Tendenz weiterhin stark steigend. Vor diesem Hintergrund ist die entschlossene Reduzierung der Treibhausgasemissionen die erste und die wichtigste Maßnahme, um Menschenleben, Infrastrukturen, Städte und Wohlstand zu schützen. Ziel muss es bleiben, die globale Erwärmung des Planeten auf deutlich unter 2 Grad, möglichst 1,5 Grad, zu begrenzen, um weiter eskalierende Klimafolgen zu begrenzen.</p> <p>Je erfolgreicher Klimaschutz betrieben wird, desto wirksamer kann die Klimaanpassung an unvermeidliche Folgen der globalen Erwärmung noch ausfallen. Misslingt der Klimaschutz, steigen die Kosten der Anpassung, die Unsicherheiten für die Bevölkerung und die Zahl von Extremereignissen, die die Handlungsfähigkeiten unserer Gesellschaft überfordern. Auch noch so erfolgreicher Klimaschutz und kluge Anpassungsstrategien werden Restrisiken der globalen Erwärmung nicht vollständig ausschließen und umfassenden Katastrophenschutz nicht vermeiden können. Dies sind, im Zeitalter globaler Erwärmung, Gemeinschaftsaufgaben, denen sich Staat, Wirtschaft und Gesellschaft stellen müssen.</p> </p><p>Informationen für...</p>
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 235 |
| Europa | 1 |
| Land | 230 |
| Weitere | 22 |
| Wissenschaft | 70 |
| Zivilgesellschaft | 9 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 1 |
| Förderprogramm | 212 |
| Taxon | 1 |
| Text | 220 |
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| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 225 |
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 443 |
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| Resource type | Count |
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| Archiv | 8 |
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| Boden | 366 |
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