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Umwandlung von Fichtenreinbeständen durch Buchen-Saat

Versuch innerhalb des Deutschen Verbandes Forstlicher Forschungsanstalten (DVFFA) Waldumbau durch Bucheckern-Voraussaat (Technik, Keimprozente, Wachstum, Konkurrenz Fi-Naturverjüngung) Waldbautechnik zur Buchen-Saat (Maschinelle, manuelle Verfahren) Aktuelle Bedeutung als Waldumbau-Maßnahmen im Klimawandel

Auswirkungen des Klimawandels auf die Waldverjüngung und die Folgen für die Wälder der Zukunft

Naturwaldprogramm der Landesforst Mecklenburg-Vorpommerns

Naturwaldreservate (Naturwald-Programm) Naturwald-Programm der Landesforstverwaltung; Ausweisung, Betreuung und Untersuchung von Naturwaldreservaten und Naturwaldvergleichsflächen in Mecklenburg- Vorpommern. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat am 5. Dezember 1995 die Ziele und Grundsätze einer naturnahen Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Hier wurde festgelegt, die Naturwaldreservatsforschung durch die Landesforstverwaltung zu betreiben. Mit der Ausweisung und Unterhaltung von Naturwaldreservaten und Naturwaldvergleichsflächen beteiligt sich die Landesforstverwaltung an primär waldökologischer Forschung, wie sie bundesweit schon länger betrieben wird, wobei die Untersuchungsobjekte unter verschiedenen Bezeichnungen (Bannwälder, Naturwaldzellen, Naturwälder etc.) geführt werden. Die Auswahl repräsentativer Waldflächen und die Einstellung jeglicher Maßnahmen ("Urwälder von Morgen") lassen erkennen, welche Bedeutung der waldökologischen Forschung auf diesen Flächen für die naturnahe Bewirtschaftung und auch im Hinblick auf die verschiedenen Belange des Naturschutzes im Wirtschaftswald zukommt. Das Naturwald-Programm unterstützt weitgehend die Leitlinien für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, die auf europäischer und internationaler Ebene (wie z. B. auf den Europäischen Ministerkonferenzen von Helsinki 1993 und Lissabon 1998) beschlossen wurden. Mit Stand 01.01.2010 sind im Gesamtwald Mecklenburg-Vorpommerns 35 Naturwaldreservate mit einer Waldfläche von insgesamt 1400 ha ausgewiesen. Begriffsbestimmungen Naturwaldreservate (NWR) sind Waldflächen, die in ihrer Entwicklung sich selbst überlassen bleiben. Alle Störungen ihres Zustandes und der ablaufenden natürlichen Prozesse werden hier vermieden. Naturwaldvergleichsflächen (NWV) sind naturnah zu bewirtschaftende Waldflächen, die einem unmittelbaren Vergleich mit NWR auf der Grundlage wissenschaftlicher Erhebungen dienen. Sie weisen ähnliche Standorts- und Bestockungsverhältnisse wie die NWR auf, denen sie räumlich zugeordnet werden. NWR und zugeordnete NWV werden generell als Untersuchungseinheit (NWR/V) betrachtet.

Waldbau

Die Hauptaufgaben der Forschung auf dem Gebiet des Waldbaus bestehen in der wissenschaftlichen Begleitung - des Umbaus von Nadelholzreinbeständen in naturnahe Mischwälder - der Pflege von Waldbeständen und - des Prozessschutzes bzw. der Prozessanalyse in Naturwaldzellen. Für diese Aufgaben wurde in Sachsen ein standorts- und waldstrukturrepräsentative Versuchsflächennetz angelegt. Dieses dient u.a. zur - ressourcenorientierten komplexen Analyse von Waldentwicklung (Bodenvegetation, Waldstruktur, Baumarten, Mischungen etc.) und Umweltdynamik (Mikroklima , Wasser) sowie der Ableitung von entsprechenden Wirkmechanismen bspw. über die - Erarbeitung, Weiterentwicklung und Nutzung von Prognosesystemen zur pflanzenprozess- und waldstrukturabhängigen Abschätzung von Wasserhaushalts- u. Wachstumsdynamiken. - Durchführung verschiedener ökophysiologischer Detailuntersuchungen (bspw. Assimilation, Transpiration, Biomassen, Reservestoffe wichtiger Baumarten/ Pflanzenarten) - waldstrukturorientierten Monitoring der Umweltdynamiken (Meteorologie, Strahlung, Wasserhaushalt etc.) und Umweltauswirkungen (Waldschadenserhebung). Die erforderliche Strukturierung, effektive Verfügbarkeit und Auswertung des erhobenen komplexen Datenpools wird über die Pflege und Weiterentwicklung des FIS Waldökologie, Waldverjüngung, Waldpflege erreicht. Im Rahmen des Waldbaus werden diese Forschungsergebnisse in die forstwirtschaftliche Praxis der Forstämter überführt. Dazu gehören u.a. folgende Teilaufgaben: - Erarbeitung von standorts- und waldstrukturabhängigen praxisorientierten waldbaulichen Bewirtschaftungsempfehlungen zum Waldumbau und zur Waldpflege - Untersuchung von waldbaulichen Rationalisierungsmöglichkeiten (Naturverjüngungen, Pflegeextensivierungen, Einbeziehung von Sukzessionsprozessen) - Zusammenfassung und Überführung der wissenschaftlichen Ergebnisse in Form von Merkblättern, Entwürfen zu Verfügungen und Erlassen für die forstliche Praxis - Durchführung und Weiterentwicklung des waldbaulichen Qualitätsmanagements der Forstbetriebe - Erarbeitung des jährlichen Waldzustandsberichts für Sachsen.

Berliner Waldbaurichtlinie

Die Berliner Erholungswälder werden seit langem naturnah gepflegt und bewirtschaftet. 1991 wurden die Prinzipien dieser Waldpflege erstmals umfassend zu Papier gebracht und als Waldbaurichtlinie verabschiedet. Nach einer Bilanzierung und Abstimmung mit den Naturschutzverbänden und den unabhängigen Zertifizierern wurde 2005 die Waldbaurichtlinie für die Berliner Forsten aktualisiert und verabschiedet. Mit dieser Waldbaurichtlinie werden die Ansprüche der Forstwirtschaft, des Naturschutzes, der Erholungsnutzung, der Landschaftsästhetik und des Klimaschutzes zu einem einheitlichen Handlungskonzept zusammengefasst, das für die Berliner Wälder in der Stadt und im Umland gleichermaßen gilt. In einer Zeit weltweit steigender Umweltbelastungen und einem nach wie vor ungebremsten Raubbau an den Wäldern dieser Erde, sowohl in den Tropen als auch in den nördlichen Klimazonen, ist der Erhalt und die Pflege unserer einheimischen Wälder, die Sicherung ihrer ökologischen Leistungsfähigkeit und damit der Nachhaltigkeit ihrer vielfältigen Funktionen eine unbedingte Voraussetzung für die Bewahrung einer lebenswerten und gesunden Umwelt. Es gilt, den Wald auch für unsere Nachkommen als unverzichtbare Lebensgrundlage zu erhalten. Das erfordert die konsequente Beachtung ökologischer Grundsätze bei seiner Bewirtschaftung. Diesen Grundsätzen hat sich Berlin durch Unterzeichnung des Kyotoprotokolls verpflichtet und will dies im eigenen Wald in vorbildlicher Weise umsetzen. Das Ökosystem Wald in seinen naturraumtypischen Ausprägungen und seinen Wirkungsbeziehungen wird nachhaltig gefördert, auf Dauer stabilisiert und erleidet durch die Bewirtschaftung keine Schäden. Das naturraum- und standorttypische Wald- und Landschaftsbild wird erhalten und entwickelt, um auch die Schönheit der vielfältigen Waldlandschaft hervorzuheben. Die stille Erholung und das Naturerleben sowie die Umweltbildung im Wald werden für die Menschen der Großstadt gefördert. Die Steigerung der waldtypischen Erlebnisqualität steht dabei im Mittelpunkt. So bleibt der Wald als “Gegenwelt” zum hektischen Getriebe der Großstadt erhalten. Das im Berliner Landschafts- und Artenschutzprogramm geforderte Prinzip des Natur- und Artenschutzes auf der ganzen Fläche wird im Wald im Sinne eines umfassenden Waldnaturschutzes praktiziert. Berliner Landschafts- und Artenschutzprogramm Es sollen strukturreiche Mischwälder entstehen. Die Erneuerung der Wälder erfolgt dabei grundsätzlich durch natürliche Aussamung der Waldbäume. Es sollen sich Wälder aus standortgerechten, naturraumtypischen, heimischen Baum- und Straucharten entwickeln. Das sind die Arten, die sich seit der letzten Eiszeit natürlich angesiedelt haben. Der Anbau von nichtstandortgerechten und nichtheimischen Baumarten verursacht ökologische Probleme und ist häufig von negativen waldbaulichen Erfahrungen begleitet. Deshalb werden diese Baumarten nicht mehr angebaut und gefördert. Die Waldpflege dient der Erhaltung und Förderung der Vitalität und Qualität der Bäume. Die im Rahmen der Bestandespflege durchgeführten Maßnahmen (z.B. Durchforstungen) sollen helfen, gesunde und stabile Bestände entstehen zu lassen und nach Möglichkeit Strukturreichtum und Mischbaumarten zu fördern. Zur nachhaltigen Nutzung des Rohstoffes Holz werden Waldbestände mit hohen Vorräten an starkem und wertvollem Holz entwickelt. Die Bodenfruchtbarkeit soll erhalten und gefördert werden. Die Entwicklung einer gesunden Humusschicht und geschlossene Nährstoffkreisläufe werden angestrebt. Pflanzenschutzmittel werden grundsätzlich nicht eingesetzt. Die Erschließung der Wälder mit Wegen entspricht den Erfordernissen des Schutz- und Erholungswaldes. Fahrwege und Fahrzeugverkehr werden auf ein Minimum beschränkt, die Erschließung für forstliche Pflegemaßnahmen erfolgt behutsam und attraktive Erholungsangebote werden entwickelt und erhalten. Gesunde alte und absterbende Bäume sowie liegendes und stehendes Totholz sind als sogenanntes Biotopholz ein wichtiger Beitrag zur Förderung und Sicherung von Vorkommen gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. 5 bis 10 vitale Altbäume pro Hektar bleiben deshalb der natürlichen Entwicklung überlassen und bilden die Grundlage für ein flächen- und dauerhaftes Alt- und Biotopholzprogramm in den Berliner Wäldern. Um den Anteil an Totholz für die darauf angewiesenen Arten zu erhöhen, verbleibt liegendes und stehendes Totholz sowie Windbruch jeden Alters im Wald. Ausnahmen bilden Maßnahmen zur Entfernung von Gefahrenstellen an Wegen, Park- und Spielplätzen, Siedlungsrändern usw… Bei den Pflegemaßnahmen wird auf die Brut- und Aufzuchtzeiten der störungsempfindlichen Tierarten Rücksicht genommen. Durch die Anwendung dieser Waldbaurichtlinie wird neben der Sicherung eines vielseitigen und leistungsfähigen Waldes für kommende Generationen auch den Anforderungen der anspruchsvollen Zertifikate des Forest Stewardship Council (FSC) und des Naturlandverbandes für eine ökologische Waldbewirtschaftung Rechnung getragen.

LSG Mosigkauer Heide Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes

Das LSG liegt im Süden der Stadt Dessau und erfaßt die gleichnamigen Waldgebiete im Stadtkreis. Die Mosigkauer Heide bildet eine eigene Landschaftseinheit, ein geringer Anteil des LSG gehört zur Landschaftseinheit Dessauer Elbetal. Die Mosigkauer Heide ist eine nahezu ebene Hochfläche, die nur schwach von einigen Gewässern zertalt wurde. Das Gebiet ist, abgesehen vom Tal des Brambaches und einiger randlicher Flächen, vollständig bewaldet. Während des 12./13. Jahrhundert waren die leichten Böden der Heide besiedelt und unter landwirtschaftlicher Nutzung. Die Siedlungen fielen aber später wüst und waren um 1549 bereits wieder vollständig von Wald bedeckt. Die Struktur der ehemaligen Wölbäcker ist jedoch noch zu erkennen. Eine besondere Bedeutung erlangte die Heide auch durch den Verlauf mittelalterlicher Heeres- und Handelsstraßen. An der Nordostspitze der Heide bei Haideburg trafen die Hohe Straße aus Nienberg kommend, die Salzstraße aus Halle und die Alte Leipziger Straße zusammen, um von hier aus vereint Mulde- und Elbeübergänge zu erreichen. Auf dieses alte Wegenetz geht die Gründung der Stadt Dessau, Erstnennung 1213, zurück. Seit dem 17. Jahrhundert diente die Heide als Jagdgebiet der anhaltischen Fürsten. Torhäuser, von denen noch zahlreiche erhalten sind, umgaben sie als Behausungen für Wildhüter und Förster. Im 18. Jahrhundert wurde ein Gatter zur Einpferchung des Wildes errichtet. Schon um 1500 führte man in der Heide eine geregelte Waldwirtschaft mit der Einteilung des Waldes in Haue und mit systematischer Walderneuerung ein. Von der mittelalterlichen Waldnutzung zeugen zahlreiche mächtige Hudeeichen, die heute vielfach in die Kiefernforste eingewachsen sind. „In den Weidenbüschen“ der Heide erwarb 1926 die Stadt Dessau die Speckinge nördlich der Hohen Straße, in der 1939 von der städtischen Gartenverwaltung ein Wegenetz zur Erschließung angelegt wurde. Noch heute hat dieses Gebiet besondere Bedeutung für die Naherholung. Das LSG gehört zum überwiegenden Teil zu einer pleistozänen Hochfläche, die durch eine mächtige und vielgestaltige elster- und saalekaltzeitliche Schichtenfolge charakterisiert ist. Die tertiären Ablagerungen im Liegenden werden diskordant von der Unteren Elster-Grundmoräne, örtlich auch von elster-kaltzeitlichen Vorschüttsanden und -kiesen überlagert. Weit verbreitet sind spätelsterkaltzeitliche Schmelzwassersande, die stellenweise die älteren quartären Bildungen abschneiden und direkten Kontakt zum Tertiär haben. Die frühsaalekaltzeitliche Schotterterrasse beziehungsweise Hauptterrasse der Mulde trennt das elsterglaziäre Stockwerk vom saaleglaziären, das hauptsächlich durch die anstehenden Schmelzwassersande vertreten ist. Eine Saale-Grundmoräne ist nur örtlich überliefert. Im Norden greift das LSG auf die weichselkaltzeitliche Niederterrasse der Elbe über. Die Mosigkauer Heide ist nach den hier vorkommenden Böden eine sandgeprägte Altmoränenlandschaft. Es dominieren podsolige Braunerden bis Podsol-Braunerden aus Geschiebedecksand über Schmelzwassersand. Lokal sind diese Böden im tieferen Untergrund grundwasserbeeinflußt oder lehmunterlagert. An die inselhaften Geschiebelehmvorkommen sind Pseudogleye bis Pseudogley-Braunerden aus Geschiebedecksand oder Sandlöß über Geschiebelehm gebunden. Seltener kommen Braunerden bis Bänderfahlerde-Braunerden aus schwach schluffigem bis lehmigem Sand über Bändersand vor. In den Talungen sind Gleye und Gley-Braunerden verbreitet. Im Norden erfaßt das LSG die Wulfener Niederterrassen mit der Taube. Hier sind Gley-Braunerden und Gleye aus Sand beziehungsweise in den Rinnen Gleye aus lehmigem Sand bis Lehm ausgebildet. Die Standorte der Mosigkauer Heide sind überwiegend grundwasserfern. Im zentralen Bereich und nach Nordwesten entwässernd befinden sich jedoch Senken und Talungen mit flurnahem Grundwasser. Klimatisch wird das Gebiet vom trocken-warmen Elbetal und seinen Übergängen zu den Ackerlandschaften des mitteldeutschen Trockengebietes geprägt. Das LSG liegt im Klimagebiet des stark kontinental beeinflußten Binnentieflandes. In nordwestlicher Richtung nimmt der maritime Einfluß deutlich zu. Die Jahresmittel der Lufttemperatur liegen bei 8,6 o C bis 9,0 o C. Die mittleren Lufttemperaturen betragen im Januar 0 o C bis -1 o C und im Juli 18 o C bis 19 o C. Die mittlere Jahressumme der Niederschläge liegt bei zirka 550 mm. Die potentiell natürliche Vegetation bestand aus Eichen-Hainbuchen- und Eichen-Birkenwäldern. In den Tälern und Niederungen siedelten Erlenbruch- und Erlen-Eschenwälder. Die naturnahen Wälder sind heute weitgehend von Kiefernforsten ersetzt. Auf den Gley-, Anmoor- und Moorstandorten haben sich jedoch bemerkenswerte Pfeifengras-Birken-Eichen-, Erlen-Eschen- und Erlenbruchwälder erhalten. Diese Waldgesellschaften werden unter anderem im Naturschutzgebiet „Brambach“ geschützt. Eichen-Hainbuchenwälder blieben im Bereich der Speckinge und am Rand zum Muldetal in den Kümmerlingen erhalten. Die Waldgebiete werden durch das gehäufte Vorkommen von atlantisch verbreiteten Pflanzenarten wie Flügel-Ginster oder Salbei-Gamander gekennzeichnet. Besonders bemerkenswert sind wechseltrockene Magerrasen auf dem Flächennaturdenkmal „Raumerwiese“. Diese bilden eine sehr seltene Ausbildung des Mädesüß-Flaumhafer-Rasens, in dem zahlreiche seltene Arten, darunter Flügel-Ginster, Pracht-Nelke, Busch-Nelke, Weißes Fingerkraut oder Einfache Wiesenraute siedeln. Die Vogelwelt des Waldgebietes zeichnet sich durch Brutvogelarten aus wie Gartenrotschwanz, Singdrossel, Schwanzmeise, Weidenmeise, Gartengrasmücke, Mönchsgrasmücke, Fitis, Turteltaube, Schwarz-, Mittel- und Kleinspecht sowie Mäusebussard und Rotmilan. Anfang der 1960er Jahre erlosch ein Baumbrutplatz des Wanderfalken. In den Kleingewässern laichen Teichmolch, Erdkröte, Gras-, Moor- und Wasserfrosch. Waldeidechse, Zauneidechse und Blindschleiche leben insbesondere an den Waldrändern. Als Besonderheiten der Insektenfauna treten in den Alteichen Heldböcke auf. Aus dem Waldgebiet sind zahlreiche seltene Schmetterlingsnachweise bekanntgeworden. Das Landschaftsschutzgebiet soll als großer, geschlossener Waldkomplex gesichert werden. Die naturnahen Wälder sind zu erhalten und so zu bewirtschaften, daß ihre Struktur und Zusammensetzung nicht nachhaltig verändert wird. Die Kiefernforste sollten mittel- beziehungsweise langfristig zu der potentiell natürlichen Vegetation entsprechenden Mischwäldern und Laubmischwäldern umgewandelt werden. Dies sollte weitgehend kahlschlaglos durch Förderung des natürlich ankommenden Laubbaumunterwuchses erfolgen. Die zahlreich vorhandenen Hudeeichen sollen durch Freistellung in den Beständen erhalten werden. Die Feuchtgebiete in den Wäldern und die Täler sollen erhalten und nicht durch künstliche Gräben entwässert werden. Die Fließgewässer verbleiben in einem naturnahen Zustand. Das Gebiet dient als Wander- und Erholungsgebiet für die Stadt Dessau und die umliegenden Orte. Die Wegeerschließung des Gebietes ist zu sichern und für Fuß- und Radwanderer zu erweitern. Es bestehen Planungen, die sich anschließenden Waldgebiete der Mosigkauer Heide in den Landkreisen Köthen und Bitterfeld ebenfalls als LSG auszuweisen. Wanderungen Ein ausgewiesener Wanderweg durch die Speckinge erlaubt einen reizvollen Spaziergang. Er ist besonders dazu geeignet, auf einem relativ kurzen Weg die abwechslungsreiche Landschaft der Speckinge mit dem Taubegraben zu erleben. Das Forsthaus Speckinge an der Hohen Straße ist Ausgangspunkt dafür. Ein Abstecher zum unweit gelegenen neugotischen Forsthaus Haideburg, ein Bauwerk im Dessau-Wörlitzer Gartenreich, wird empfohlen. Die Exkursionen durch die Mosigkauer Heide, die als Fußwanderungen, aber auch per Fahrrad möglich sind, können auf ausgewiesenen Wanderwegen erfolgen. Ausgangspunkt ist auch hier das Forsthaus Speckinge. Wanderziele können Diesdorf mit dem Jagddenkmal, die Diesdorfer Laube an einem barocken Wegestern mit einer alten Eibe, der Außenstadtteil Dessau-Kochstedt oder Dessau-Haideburg mit Waldbad, Wildgaststätte und dem interessanten Naturlehrpfad Kümmerlinge-Alte Leipziger Straße sein. Wildgatter, Torhäuser und Forsthäuser Die Mosigkauer Heide war jahrhundertelang ein Wildpark im Besitz der anhaltischen Fürsten. Um 1900 werden 5 000 Stück Rot- und Damwild, 1 000 Stück Schwarzwild und ein mehrfaches an Rehwild angegeben. Die jährliche Abschußstrecke betrug damals 300 Stück Rot- und Damwild und 200 Stück Schwarzwild. Da es oft zu beträchtlichen Schäden auf den angrenzenden Äckern der Bauern kam, ließ Fürst Franz von Anhalt-Dessau um die gesamte Heide in einer Länge von 30 km ein Holzgatter errichten. Zwischen dem Torhaus Eichenbreite an der sogenannten Herzogsallee bis Haideburg stand anstelle des Zaunes ab 1880 eine etwa 2 m hohe Kiesmauer, deren Reste sich bis zum heutigen Tag erhalten haben. Die Straßen und Wege, die in den Wald hineinführten, wurden durch Gattertore und -türen versperrt. Daneben errichtete man, soweit sich dort keine Forsthäuser befanden, die sogenannten Torhäuser, die mit Forstbediensteten besetzt waren. Im Bereich des heutigen LSG waren dies das Torhaus Kochstedt, das Forsthaus Hohe Straße, das Forsthaus Speckinge, das Torhaus Eichenbreite, das Torhaus Lichtenau, das Jagdschloß Haideburg und das Torhaus Bocksbrändchen. Der fürstliche Wildpark wurde nach dem Ende des I. Weltkrieges aufgelöst. Das Waldgebiet der Mosigkauer Heide ging 1926 durch einen Vertrag zwischen dem Herzogshaus und dem Freistaat Anhalt in den Besitz des Staates über. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 30.07.2019

70: Symbole Langzeitwertung Forstliches Gutachten

WALD vor Wild? Neuer WALD braucht Zeit. Heimische Baumarten, die mit dem Klimawandel voraussichtlich gut zurechtkommen werden, werden von Rehen bevorzugt verbissen und verschwinden, bevor sie überhaupt 20 cm groß sind. Deshalb braucht stabiler Mischwald dauerhaft niedrigen Verbiss. Wir stellen die Langzeitwertung (5 Gutachten= 15 Jahre) mit Symbolen dar. Sie werden in der Mitte der Hegegemeinschaft angezeigt. . … … … Zur Abfrage aller Daten laden Sie bitte unseren Dienst „10: Infos Hegegemeinschaft“. Weitere Dienste mit einprägsamen Symbolen finden Sie unter dem Suchwort „WALDohneZaun“.

Katrin Eder und Daniela Schmitt: „Kur- und Heilwald fördert die Gesundheit und den Tourismus“

Klimaschutzministerin Katrin Eder und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt eröffnen Kur- und Heilwald in Lahnstein – Neben dem Kinderheilwald ist nun auch ein Waldbereich mit Geräten und Übungen für Erwachsene fertig gestellt – Beide dürfen von allen Menschen kostenfrei genutzt werden „Der Wald ist ein wichtiger Raum, in dem Menschen Erholung finden. Er kann beim Gesund-Werden und beim Gesund-Bleiben helfen. Deshalb ist der Kur- und Heilwald in Lahnstein nicht nur ein besonderer Ort, um neue Kräfte zu sammeln, sondern macht die Region auch für Touristinnen und Touristen noch attraktiver“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt am heutigen Freitag in Lahnstein. Dort eröffneten sie gemeinsam mit lokalen Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung und Medizin den Kur- und Heilwald Lahnstein. Nachdem der Kinderheilwald bereits vor zwei Jahren an den Start gegangen ist, konnte nun auch der Kur- und Heilwald für Erwachsene fertiggestellt werden. Er ist damit der erste seiner Art in Rheinland-Pfalz und der erste in Deutschland, der das internationale Zertifikat „Healing Forest“ erhielt. In beiden kann an verschiedenen Geräten sowohl die Motorik trainiert als auch die Achtsamkeit im Wald geübt werden. Auf rund 230 Hektar Fläche gibt es im Kur- und Heilwald für Erwachsene nun unter anderem einen Achtsamkeitspfad, der vor allem bei der Behandlung psychosomatischer Erkrankungen helfen soll, einen Herz-Kreislauf-Pfad, einen Atem-Parcours und einen Fitness-Parcours, der unter anderem beim Muskelaufbau und der Körperkoordination helfen kann. Hilfe bei körperlichen Beschwerden und psychosomatischen Erkrankungen Diesen positiven Effekt machen sich örtliche Fachkliniken rund um Lahnstein sowie das Bundeswehr-Zentralkrankenhaus in Koblenz zunutze, indem ein Teil der Behandlungen in einem ausgewiesenen Kur- und Heilwald stattfindet. Beide Waldbereiche sind kostenlos und für alle Menschen, gleich welchen Alters frei zugänglich und die Geräte entsprechend frei nutzbar. „Es ist ein hohes Gemeingut, dass alle unsere Wälder frei zugänglich sind. In so besonderen Bereichen wie diesem bedeutet das einen erheblichen Mehraufwand an Personal und damit auch an Kosten, da beispielsweise stets sichergestellt werden muss, dass keine abgestorbenen oder abgebrochenen Äste herabstürzen. Dafür bin ich den Forstleuten und auch der Stadt Lahnstein sehr dankbar. Sie leisten diese Aufgabe, die klimawandelbedingt immer größer wird, weil Extremwetterereignisse zunehmen“, so Katrin Eder. „Ziel meiner Waldpolitik ist es, dass der Wald in all seinen Funktionen erhalten bleibt: Als Lieferant für den klimafreundlichen Rohstoff Holz, als Bildungsort, als Filter für sauberes Wasser und saubere Luft und als wertvoller Ort zur Erholung. Um so einen besonderen Ort wie den Kur- und Heilwald zu schaffen, haben wir das Landeswaldgesetz geändert. Dies schaffte die Voraussetzung dafür, dass solche Orte einerseits entstehen und andererseits keine Mogelpackungen sind. Denn es gibt dafür fest geschriebene Kriterien, etwa eine naturnahe Waldbewirtschaftung, das Vorliegen eines medizinisch-therapeutischen Konzepts sowie eine enge Partnerschaft zwischen medizinisch-therapeutischen Einrichtungen und den Waldbesitzenden“, so Eder weiter. Die Finanzierung erfolgte aus Mitteln des EU-Förderprogramms LEADER. „Der Kur- und Heilwald in Lahnstein zeigt eindrucksvoll, wie Gesundheit, Natur und Tourismus Hand in Hand gehen können. Dieses einzigartige Angebot der Naherholung fördert das Wohlbefinden auf vielfältige Weise und schafft gleichzeitig neue Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung sowie den Gesundheitstourismus – ein echter Gewinn für die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit der Region. Mit dem Kur- und Heilwald schaffen wir eine nachhaltige Wertschöpfung, von der Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher gleichermaßen profitieren – ein echtes Alleinstellungsmerkmal für Lahnstein und ganz Rheinland-Pfalz“, so Wirtschafts- und Tourismusministerin Daniela Schmitt. Lennart Siefert, Oberbürgermeister der Stadt Lahnstein sagte: „Der Wald ist seit jeher ein Ort der Ruhe, der Kraft und der Erneuerung. Mit unserem Kur- und Heilwald machen wir diese besonderen Wirkungen gezielt erfahrbar – für die Gesundheit, für das Wohlbefinden und für die Lebensqualität der Menschen. Ich bin überzeugt, dass dieser besondere Ort weit über Lahnstein hinaus Strahlkraft entfalten wird, sowohl als Aushängeschild für nachhaltige Gesundheitsförderung als auch für naturnahen Tourismus in Rheinland-Pfalz.“ Hintergrund: Entstehung des Kur- und Heilwaldes Gezielt eingesetzte Waldtherapien können bei einer Vielzahl von Krankheitsbildern heilende Impulse setzen und nachweisbare Wirkungen induzieren, wie aktuelle Studien zeigen. Insbesondere durch das Einatmen der ätherischen Öle, die die Bäume in die Luft abgeben, wird das Immunsystem gestärkt. Der Aufenthalt im Wald kann dabei wie eine Art Aromatherapie wirken. Um diese Wirkungen bewusst zu nutzen, werden unter anderem Kur-, Heil- und Gesundheitswälder ausgewiesen. Den Anfang machte in Deutschland Mecklenburg-Vorpommern: Im September 2017 brachte das Bundesland während eines internationalen Kongresses in Usedom die erste Kur- und Heilwaldverordnung des Landes auf den Weg. Damit hatte Mecklenburg-Vorpommern – als bis dato einziges Bundesland – im Waldgesetz die Möglichkeit geschaffen, Erholungs-, Kur- und Heilwälder zur Nutzung als Therapeutikum auszuweisen. Für die rechtswirksame Ausweisung des ersten Kur- und Heilwaldes in Rheinland-Pfalz durch die Obere Forstbehörde war zuvor eine Novellierung des Landeswaldgesetzes und die Erarbeitung einer eigenen Landesverordnung zu den Anforderungen, die Kur- und Heilwälder erfüllen müssen, erforderlich. Diese trat 2021 in Kraft. Die so entwickelten und mit berührten Verbänden, Institutionen und weiteren Ministerien abgestimmten Standards bildeten die Grundlage für die Prüfung der von Lahnstein vorgelegten Konzeption.

40: Symbole gezählt mit/ohne Schutz

WALD vor Wild? Wenn die Jagd nicht stimmt, dann greifen manche Waldbesitzer zu Zaun & Co. Das ist teuer und ökologisch nicht sinnvoll. Das macht kein Waldbesitzer zum Spaß. In den Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung wird erfasst, wieviele der gezählten Verjüngungsflächen gegen Verbiss geschützt waren. Wir stellen diese Zahlen mit Symbolen als Zeitreihe dar. Sie wird in der Mitte der Hegegemeinschaft angezeigt. … … … Zur Abfrage aller Daten laden Sie bitte unseren Dienst „10: Infos Hegegemeinschaft“. Weitere Dienste mit einprägsamen Symbolen finden Sie unter dem Suchwort „WALDohneZaun“.

Nachhaltige Wälder

Nur wenn wir das, was wir verbrauchen auch ohne Raubbau an der Natur erzeugen, können wir die Vielfalt des Lebens auf unserem Planeten erhalten. Dazu bedarf es aber der Zusammenarbeit der gesamten Gesellschaft, z.B. durch die Einführung sogenannter Öko-Siegel. Ein Beispiel für eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Wirtschaft, Konsumenten und öffentlicher Hand unter einem solchen Label ist der FSC ® . So lautet das Motto des Forest Stewardship Council. Der FSC ® wurde 1993 gegründet und setzt sich seitdem in über 80 Ländern dafür ein, dass unsere Wälder auch für unsere Kinder und Kindeskinder erhalten bleiben – jetzt und für immer! Für den FSC ® heißt das, dass der Umgang mit dem Wald auf drei Ebenen nachhaltig sein muss: Ökologisch, sozial und ökonomisch. Unter dem internationalen Siegel des FSC ® müssen Unternehmen und Organisationen, die Wälder bewirtschaften oder Waldprodukte verarbeiten, zehn universell gültigen Prinzipien folgen. So wurde festgelegt, dass die biologische Vielfalt und alles, was damit zusammenhängt, d. h. der Wasserhaushalt, Böden, spezielle Ökosysteme und Landschaften, also auch die Unversehrtheit des Waldes als Ganzes, erhalten werden muss. Die Berliner Forsten verwalten Wälder mit einer Fläche von 28.500 Hektar. Etwa 16.000 Hektar befinden sich innerhalb Berlins. Weitere 12.500 Hektar Wald besitzt Berlin auf angrenzenden Flächen in Brandenburg. Berlin zählt damit zu den waldreichsten Metropolen Europas. Und da die Menschen der Stadt ihre Wälder mögen und sie am liebsten möglichst gesund, natürlich und vielfältig sehen möchten, werden etwa 25.000 Hektar des Berliner Waldes bereits seit 15 Jahren nach den Richtlinien des FSC ® und des Naturland-Verbandes bewirtschaftet. Dies bedeutet vor allem die Einhaltung der folgenden Richtlinien: nachhaltige Entwicklung des Berliner Waldes unter Berücksichtigung der sozialen, ökologischen und ökonomischen Interessen Nutzung der Naturkräfte und Lernen von der Natur, Dokumentation der Waldentwicklung für alle Interessierten, wertschöpfende Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes “Holz”. Und im Einzelnen für den Waldbau: Naturverjüngung hat Vorrang vor Pflanzung, Förderung heimischer Baumarten, Aufbau strukturreicher Mischwälder, Verzicht auf Chemikalien wie Pestizide und Düngemittel, Regulierung des Wildbestandes auf ein waldverträgliches Maß. Für die Holzernte bedeutet das: Ernte einzelner Bäume, Verzicht auf Kahlschläge, schonender Umgang mit dem Waldboden. Für den Naturschutz bedeutet das: Erhaltung und Förderung der naturraumtypischen biologischen Vielfalt, Schutz seltener, gefährdeter sowie gesetzlich geschützter Arten und deren Lebensräume, Erhaltung und Förderung gesetzlich besonders geschützter Biotope, Erhalt von Biotop- und Totholz. Die Einhaltung der Richtlinien wird regelmäßig von externen Fachleuten überprüft. Ein Zehntel des gesamten Waldes darf darüber hinaus überhaupt nicht genutzt werden, damit man sehen und vergleichen kann, wie sich der Wald ohne die menschliche Einwirkung von alleine entwickeln würde. Das Land Berlin achtet sehr genau darauf, dass beim Bau ausschließlich Holz und Holzprodukte aus nachweislich legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung verwendet werden. Alle vom Land Berlin beauftragten Betriebe, die mit Holz arbeiten, müssen mit dem entsprechenden Siegel ausgezeichnet sein – vom Sägewerk bis zum Tischler. Wie es in Berlin üblich und auch gesetzlich vorgeschrieben ist, wird hier ausschließlich FSC ® -zertifiziertes Holz von FSC ® -zertifizierten Betrieben verwendet. Jeder kann beim Kauf von Produkten auf Öko-Siegel achten. Bei Holz und Holzprodukten (z.B. Papier) garantieren Siegel wie das des FSC ® , dass die Produkte aus verantwortungsvoll genutzten Wäldern stammen – der Vielfalt unserer Wälder zuliebe Zertifizierung der Berliner Wälder Für das Land Berlin geltenden Beschaffungs­hinweise

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