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INSPIRE Verteilung der Vogel-Arten (W) in Deutschland - Verbreitung

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (W) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Verbreitungsdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Verbreitungsdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Verbreitungsdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.

INSPIRE Verteilung der Vogel-Arten (W) in Deutschland - Vorkommen

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (W) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Vorkommensdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Vorkommensdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Vorkommensdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.

Wanderfalke (Rasterdarstellung)

Die Wanderfalkenhorste werden landesweit jährlich von den ehrenamtlich tätigen Horstbetreuern (Projektgruppe Großvogelschutz Mecklenburg-Vorpommern) erfasst und seit 2005 in einem Gesamtdatensatz für M-V zusammengefasst. Die Brutangaben werden vom Landeskoordinator, Herrn Köhler, zusammengestellt. Aus dem Geodatenbestand ¿Wanderfalken¿ (wafa_p.*) wurde der vorliegende Datenbestand für die Jahre 2007-2016 abgeleitet. Die Daten liegen als Rasterdaten, bezogen auf den jeweiligen Messtischblatt-Quadranten (MTBQ) vor.

Vogel des Jahres 1971 ist der Wanderfalke

Vogel des Jahres 1971 ist der Wanderfalke (Falco peregrinus).

1130 illegal getötete Greifvögel in Deutschland dokumentiert

1130 illegal getötete Greifvögel sind in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren gemeldet worden, die Dunkelziffer ist nach wie vor groß. Das geht aus einer Anfrage des NABU an die Umweltministerien der Länder und gesammelten Daten des Komitees gegen den Vogelmord hervor. Unter den Opfern sind zum großen Teil Mäusebussarde, gefolgt von Habichten und Rotmilanen. Aber auch seltene Arten wie Seeadler, Uhus, Wanderfalken sowie ein Schreiadler und ein Gänsegeier gehören dazu. Die meisten Fälle illegaler Greifvogelverfolgung wurden in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen. Seit Jahren betreibt die im Umweltministerium angesiedelte Stabsstelle Umweltkriminalität dort ein landesweites Monitoring. Weitere Hochburgen der Greifvogel-Wilderei sind Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg.

Daten zur Natur in Nordrhein-Westfalen 2016

Daten und Fakten zum Zustand der Natur in Nordrhein-Westfalen bietet der LANUV-Fachbericht 83 „Daten zur Natur in Nordrhein-Westfalen 2016“. Er zeigt, wie sich die Natur in NRW und die Bemühungen um ihren Schutz seit dem ersten Bericht 2005 entwickelt haben. In sechs Kapiteln werden unter anderem „Monitoring-Instrumente zur Erfassung, Analyse und Bewertung“, „Zustand, Entwicklung und Gefährdung von Lebensräumen und Arten“, „Maßnahmen zum Biotop- und Artenschutz“ sowie „Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft“ beschrieben. Deutlich wird, dass sich der Zustand der Natur in NRW mit ihrer Arten- und Biotopvielfalt fortwährend wandelt und auf veränderte Rahmenbedingungen reagiert. Es ist zu erkennen, dass der Trend zur Verarmung der Naturvielfalt weiter anhält. Zugleich stabilisieren sich die Zustände verschiedener Arten und Biotope oder nehmen sogar zu. In der Bilanz zeigt sich, dass es den agrarisch geprägten Lebensräumen und ihren Arten mit Schwerpunkt im Flachland nicht gut geht. Hingegen zeigen die naturschutzfachlichen Daten zum Wald in NRW einen positiven Entwicklungstrend. Vielfältige Artenschutzprojekte haben dazu geführt, dass Arten wie der Weißstorch, der Wanderfalke und der Uhu heute stabile Populationen haben. Probleme machen nach wie vor die hohen Stickstofffrachten aus der Luft, die zur Verdrängung konkurrenzschwacher, auf nährstoffarme Böden angewiesener Arten führen. Der anhaltende Zuwachs bei der Flächenversiegelung führt zu Lebensraumverlusten. Die Zerschneidung der Landschaft wurde bisher noch nicht ausreichend durch den Bau von verbindenden Grünbrücken kompensiert. Unter dem Einfluss von Klimawandel und Globalisierung nehmen Neobiota wie Riesen-Bärenklau, Waschbär oder Nutria stetig zu. Deutlich wird, dass die anhaltenden Naturschutzanstrengungen in einigen Naturräumen sichtbare Früchte tragen. Auf Flächen des Vertragsnaturschutzes, in halboffenen Weidelandschaften, in Waldwildnisflächen oder an renaturierten Gewässern wird die Erholung der Natur auch sichtbar. Ein wichtiges Erfolgskapitel sind die vielen durchgeführten Projekte in unseren Natura-2000-Gebieten, die mit europäischen, Bundes- und Landesmitteln finanziert und von Akteuren in den unteren Naturschutzbehörden, den Biologischen Stationen und dem Ehrenamt zusammen mit zahlreichen Partnern umgesetzt wurden und die zu deutlichen Verbesserungen geführt haben.

Natur des Jahres

Sicher sind Sie in der Presse schon einmal über den Baum des Jahres, den Vogel des Jahres oder die Blume des Jahres gestolpert. Im Jahr 1971 hat der damalige Bund für Vogelschutz, der inzwischen Naturschutzbund (NABU) heißt, zum ersten Mal den Vogel des Jahres gekürt: den Wanderfalken. Ab 1980 kam die Blume des Jahres dazu, und inzwischen gibt es über 20 Tiere, Pflanzen und Lebensräume, die von verschiedenen Naturschutzverbänden in den Mittelpunkt eines Jahres gestellt werden. Warum macht man das überhaupt? Mit der Wahl der Pflanzen, Tiere und Lebensräume des Jahres wird auf die Gefährdung von Natur und Umwelt aufmerksam gemacht und darüber informiert, warum es lohnenswert ist, Artenvielfalt und Lebensräume zu erhalten. Meist haben die gewählten Arten und Lebensräume eine besondere ökologische Bedeutung oder sind in ihrer Existenz bedroht. Sie sollen einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.

Kalenderwochen 19 und 20/2018

Aktuelle Arbeiten - Endlager Morsleben Übersicht über die wesentlichen Arbeiten in den Kalenderwochen 19 und 20/2018 Gewährleistung der Betriebssicherheit Bergleute müssen das Endlager nach Berg- und Atomrecht betreiben. Die BGE reicht den Hauptbetriebsplan für die Jahre 2019 und 2020 bei der bergrechtlichen Aufsichtsbehörde, dem Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB), ein. Er beschreibt den Betrieb und die wesentlichen Maßnahmen, die für die kommenden Jahre geplant sind. Ein Hauptbetriebsplan wird zweijährlich zur Prüfung eingereicht und durch das LAGB genehmigt Die unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) wird auf ihre Funktion überprüft. Die Überprüfung findet halbjährlich statt. Die USV gewährleistet, dass im Endlager auch unabhängig vom öffentlichen Stromnetz ein Notbetrieb aufrechterhalten werden kann. Auf der 2. Ebene (Sohle) der Grube Bartensleben wird der Rückbau des bisherigen Wettertores abgeschlossen. Bergleute beginnen anschließend mit dem Neubau. Im Einlagerungsbereich auf der 4. Ebene werden im Südfeld und Westfeld Gasproben zur Analyse genommen. Diese Analyse findet vierteljährlich statt und gibt Aussagen über die Luft (Wetter) in den Einlagerungsbereichen. Mitarbeiter der Umgebungsüberwachung überprüfen die übertägigen Stationen zur Messung der Ortsdosisleistung (ODL). Diese registrieren die Radioaktivität im Umfeld des Endlagers und sind Teil der Umgebungsüberwachung im Rahmen der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI). Die Überprüfung findet vierteljährlich statt. Öffentlichkeitsarbeit Die Mitarbeiter der BGE stehen im Dialog mit der Bevölkerung und anderen Gruppen um die Inhalte des Projektes zu vermitteln. Ein Fachmann kontrolliert und beringt mit einem Mitarbeiter der Öffentlichkeitsarbeit die Wanderfalken, die auf dem Förderturm des Endlagers Morsleben aufwachsen. Einblick Aufgenommen im Mai 2018 Der Turm des Endlagers Morsleben ist circa 47 Meter hoch. In ihm befindet sich unter anderem die Schachtförderanlage, die den obertägigen Bereich mit dem untertägigen Bereich des Endlagers verbindet. Direkt unter ihm liegt die Schachtröhre, durch die die Bergleute und  alle Materialien und Maschinen in das Endlager gebracht werden. Doch nicht nur für die Logistik des Endlagers ist der Förderturm entscheidend. Für den im Bestand bedrohten Wanderfalken bietet er seit 2009 ebenfalls ein Zuhause. In einem Nistkasten, der 2011 durch den Arbeitskreis Wanderfalkenschutz eingerichtet wurde, brüten die Vögel jährlich zwischen 3 und 5 Eier aus. In diesem Jahr sind es 3 Jungvögel, ein Weibchen und zwei Männchen. Bevor sie flugfähig sind, werden die Jungvögel idealerweise von den ehrenamtlichen Mitarbeitern des Arbeitskreises beringt. Dies dient der Erfassung des Artbestandes. In diesem Jahr wurden die Jungvögel jedoch nur fotografisch dokumentiert, da sie bereits zu weit entwickelt waren. Es bestand die Gefahr, dass sie vor den Ehrenamtlichen flüchten und aus dem Nest fallen. Über die Aktuellen Arbeiten Mit den aktuellen Arbeiten bieten wir Ihnen einen regelmäßigen Überblick zu den wichtigsten Arbeiten und Meilensteinen im Endlager Morsleben. Die Arbeiten sind den wesentlichen Projekten zugeordnet, um den Fortschritt der einzelnen Projekte nachvollziehbar zu dokumentieren. Wir bitten zu beachten, dass nicht alle Arbeiten, die täglich über und unter Tage stattfinden, an dieser Stelle dokumentiert werden können. Bei Bedarf steht Ihnen das Team der Infostelle Morsleben gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Links zum Thema Alle Wochenberichte im Überblick

Ergebnis der Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 UVPG und § 21 UVwG, Verlegung "Schmidtenbrunnenbach", Gemeinde Beuron

Der Zweckverband Wasserversorgung Hohenberggruppe, Hauptstraße 9, 72469 Meßstetten beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zur Verlegung des „Schmidtenbrunnenbach“ für die Errichtung eines Weges vom Talhof zum geplanten Wasserwerk auf den Grundstücken Flst. Nrn. 786/1, 879, 809, Gemarkung Hausen im Tal, Gemeinde Beuron im Landkreis Sigmaringen. Für dieses Vorhaben war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 24.02.2010 (UVPG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370) und die Vorprüfung des Einzelfalls nach § 11 i.V.m. Anlage 1 Ziffer 1.5.3 des Umweltverwaltungsgesetzes vom 25.11.2014, GBl. S. 592 (UVwG), letzte Änderung vom 21.11.2017 (GBl. S. 612), durchzuführen. Mit der Vorprüfung auf der Basis der Planunterlagen und den Unterlagen zu den Schutzgebietskulissen wurden die in Anlage 3 UVPG und Anlage 2 UVwG aufgeführten Kriterien berücksichtigt und begründet. Die Länge der Gewässerverlegung beträgt ca. 29 m mit einer maximalen Verschwenkung von 4 m, ein Teil der Böschung mit ca. 15 m wird mit Natursteinen ausgeführt. Der Damm mit Weg hat eine Länge von etwa 70 m, die Wegbreite beträgt 4 m inklusive der Bankette. Es werden 2 Durchlässe zur Ableitung von Hochwasser eingebaut. Die Böschung wird auf ca. 8-9 m mit L-Steinen befestigt, die Wegdammhöhe beträgt etwa 1 m. Im Bereich des Wegdammes werden sämtliche Zu- und Ableitungen zum Wasserwerk verlegt. Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau des Wasserwerks „Langenbrunn“, einem Gebäude mit Satteldach und Holzverschalung und einer Grundfläche von ca. 34 m x 16 m, 3 Stellplätzen, Bewegungsfläche mit Rasenfugenpflaster, einer Zufahrt in östlicher Richtung auf geschottertem Weg mit einer Länge von ca. 340 m, einer Breite von 4 m inklusive Bankette und der Verlegung der unterirdischen Abwasserdruckleitung Beuron - Irndorf. Die geplanten Maßnahmen befinden sich benachbart zum Wasserwerk des Zweckverbands „Rechts der Donau“ mit Wasserkraftanlage und Infrastruktur sowie dem touristisch genutzten Talhof mit gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung. Unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens der Auswirkungen Gewässerausbau mit Dammweg mit den Auswirkungen der Verlegung der Abwasserleitung und dem Neubau des Wasserwerks mit Zufahrt von Osten wurde die Erheblichkeit der Auswirkungen auf die Umwelt geprüft. Beachtet wurden die Schutzgebietskulissen FFH-Gebiet 7920342 „Oberes Donautal zwischen Beuron und Sigmaringen“, SPA-Gebiet 7820441 „Südwestalb und Oberes Donautal“, Landschaftsschutzgebiet „Donau- und Schmeietal“, das Überschwemmungsgebiet der Donau, die im Regionalplan ausgewiesenen Vorranggebiete „Gebiet für Naturschutz und Landschaftspflege“ und „Gebiet für Forstwirtschaft und Waldfunktionen“, der Gewässerrandstreifen des „Schmidtenbrunnenbach“ sowie die Kulturdenkmale nach § 2 DSchG „Sachgesamtheit Pumpwerk Heuberg“, „Bahndamm“ und der Umgebungsschutzbereich nach § 28 DSchG des auf der Höhe im Nordosten stehenden Schlosses Werenwag. Das obere Donautal ist in seiner Gesamtheit von herausragender landschaftlicher Schönheit mit ökologisch wertvollen, vielfältigen Lebensräumen für die Tier- und Pflanzenwelt. Der „Schmidtenbrunnenbach“ ist ein Karstquellbach mit ca. 2,2 km Länge, aufgrund der ehem. Herstellung als Triebwerkskanal sind die begradigten Bereiche naturfern. Die Verschwenkung des Gewässers erfolgt in Richtung des umzäunten Gartens mit Obst- und Ziergehölzen sowie Rasenflächen. Der Dammweg wird auf der bisherigen Grünfläche und dem zu verlegenden Gewässerbereich hergestellt. Der Bauverkehr soll über die vorhandene Infrastruktur erfolgen. An dem, aus einer Alternativenprüfung hervorgegangenen, Standort kann das Wasserwerk in flächensparender Weise umgesetzt werden. Beeinträchtigungen des Schutzguts Boden erfolgen durch die Gewässerverlegung, da eine Abgrabung und Aufschüttung des bisherigen Gewässerverlaufs notwendig wird. Durch die Neuanlage des Weges wird Boden aufgebracht, verdichtet und versiegelt. Unter Berücksichtigung der geringen Fläche, des Ausgleichs und den Vermeidungsmaßnahmen ist nicht mit erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu rechnen. Der verloren gehende Rückhalteraum für Hochwasser im Überschwemmungsgebiet der Donau wird vor Ort ausgeglichen. Mit dem Einbau der Durchlässe in den Damm ist nicht mit einem erhöhten Hochwasserrisiko zu rechnen. Das Wasser des „Schmidtenbrunnenbach“ wird zur Durchführung der Bauarbeiten über das benachbarte Grundstück umgeleitet, um das neue Bachbett herzustellen und das bisherige Bachbett aufzufüllen. Bei Arbeiten im Gewässerbett und -ufer können Trübungen im Gewässer auftreten. Mit den Vermeidungsmaßnahmen, wie z.B. Ausführung außerhalb der Laichzeiten und den Minimierungsmaßnahmen mit der Gestaltung eines vielfältigeren Querschnitts sowie unter Berücksichtigung des Bauablaufs ist nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Wasser und den Gewässerrandstreifen zu rechnen. Baubedingt betroffen sind die im Lebensraum Gewässer und in der Umgebung angesiedelten Tiere wie beispielsweise Groppe, Bachschmerle, Bachforelle, Biber, Fledermäuse, Uhu, Wanderfalke, verschiedene Vogel- und Insektenarten. Durch den Einsatz von Maschinen für die Bachverlegung und Dammschüttung ist eine Gefährdung einzelner Tiere (Individuenverluste) gegeben, das Risiko wird durch Vermeidungsmaßnahmen minimiert. Die Ufer- und Dammböschungen werden, mit Ausnahme der befestigten Bereiche, mit regionalem Saatgut wieder begrünt, so dass sich artenreiche Wiese und gewässerbegleitender Hochstaudensaum entwickeln kann und die vorhandene Vegetation wie die Fettwiesen, Kirschpflaume, Birne, Sträucher wie Hasel und Holunder, Essigbaum, Ufervegetation mit Mädesüß, Rohrglanzgras und Brennnesseln ersetzt. Die biologische Vielfalt wird wieder hergestellt und durch die beschriebenen Minimierungsmaßnahmen aufgewertet. Aufgrund der beschriebenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ist für das kleinflächige Vorhaben nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt zu rechnen. Der Talraum, welcher als Kaltluftsammelgebiet fungiert, wird nur sehr kleinräumig durch die geplanten Maßnahmen in Anspruch genommen, so dass nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen gerechnet wird. Die benachbarten Kulturdenkmale sowie der Umgebungsschutzbereich der Werenwag werden durch eine angemessene Kubatur und die Bauwerksgestaltung berücksichtigt. Die Erscheinung der Wege wird durch eine naturnahe Anlage minimiert. Die Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der zu prüfenden Schutzgüter erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wird festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG und § 21 UVwG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes im Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen während der Servicezeit eingesehen werden. Sigmaringen, 08.11.2018 Landratsamt -Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz- gez. Schiefer

Naturschutz: Erfassung der Pflanzen- und Tierwelt um Morsleben beginnt

Welche Biotope, geschützten Pflanzenarten, Vögel, Säugetiere und Insekten gibt es in der Umgebung des Endlagers Morsleben? Das lässt die BGE jetzt durch einen Dienstleister in Morsleben und Bartensleben erfassen. Die Beobachtung läuft über zwei volle Wachstumsphasen ab Sommer 2024 bis zum Herbst 2026. Die Kartierung der Flora und Fauna gehört zu den vorbereitenden Maßnahmen für die Stilllegung des Endlagers und ist Teil einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die Umweltverträglichkeitsprüfung soll sicherstellen, dass die Maßnahmen zur Stilllegung so umweltschonend wie möglich geplant und umgesetzt werden können und der biologische Reichtum der Region geschützt wird. Umwelt- und Artenschutz als Teil der Stilllegungsplanung Die jetzt durchgeführten Erhebungen ergänzen die bereits bestehende Kartierung und berücksichtigen die heute geltenden strengeren Vorgaben zum Umwelt- und Artenschutz. „Neben der Rücksicht auf die Anwohner hat der Schutz der hiesigen Pflanzen und Tiere für uns eine sehr hohe Priorität“, erklärt Matthias Ranft, Bereichsleiter des Endlagers Morsleben. „Wir wollen bereits bei der Vorbereitung alle Eingriffe in die Umwelt so minimal wie möglich halten und einen Ausgleich für Eingriffe planen, die wir nicht vermeiden können“, so Ranft weiter. Die Kartierer*innen konzentrieren sich zunächst auf das Allertal. Mit Hilfsmitteln wie Ferngläsern oder auch einer Drohne beobachten sie das Gelände auf der Suche nach den hier lebenden Tieren und Pflanzen. Erste Begehungen auf dem Betriebsgelände und im Allertal starteten bereits Anfang April 2024. Dabei wurden die Wanderfalken erfasst, die am Förderturm in Morsleben in einem für sie eingerichteten Brutkasten jedes Jahr ihre Jungtiere ausbrüten. Die vorbereitenden Maßnahmen zur Stilllegung des Endlagers laufen im Zusammenhang mit dem bei der Genehmigungsbehörde, dem Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt (MWU), gestellten atomrechtlichen Antrag auf Stilllegung. Das Projektteam Stilllegung Endlager Morsleben in der BGE erarbeitet aktuell die Unterlagen für das atomrechtliche Planfeststellungsverfahren, die bis 2026 beim MWU eingereicht werden sollen. BGE bittet um Meldung seltener Tier- und Pflanzenarten Die BGE bittet auch Anwohner*innen um Mithilfe: Wer im Garten oder in der Umgebung des Endlagers bereits geschützte Arten entdeckt hat, kann die Beobachtungen direkt an info-uvp-eram(at)bge.de melden. Unsere Expert*innen beantworten interessierten Bürger*innen unter der angegebenen Mailadresse auch weitere Fragen zur Umweltverträglichkeitsprüfung und zum Endlager in Morsleben. Die direkten Nachbar*innen des Endlagers werden in den kommenden Tagen postalisch über die Arbeiten informiert.

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