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Schutz wirkt – aber viele Vogelarten in NRW bleiben unter Druck

Die Rückkehr großer Arten macht Mut. Der Seeadler brütet seit 2017 wieder regelmäßig in Nordrhein-Westfalen. Der Weißstorch hat sich nach jahrzehntelangen Artenschutzmaßnahmen wieder deutlich ausgebreitet. Und auch der Fischadler zeigt in den vergangenen Jahren eine bemerkenswerte Entwicklung: 2025 wurde in Nordrhein-Westfalen erstmals seit 1930 wieder eine erfolgreiche Brut dokumentiert. Und auch 2026 zogen die Fischadler wieder drei Junge groß. Gleichzeitig zeigt der Vogelschutzbericht 2025: Der Zustand der Vogelwelt ist nicht stabil. In Nordrhein-Westfalen gibt es mehr Gewinner, aber auch mehr Verlierer. Die stabile Mitte wird kleiner. „Die Bestandsentwicklung unserer Brutvögel ist zwiespältig: Einerseits erleben wir mit der Ansiedlung von Fischadler und Wiedehopf die spektakuläre Rückkehr einst ausgestorbener Arten“, sagte NRW-Umweltminister Oliver Krischer heute (Dienstag, 25. August 2026) in Essen, bei der Vorstellung der Ergebnisse im Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK). „Manche Arten haben in den letzten Jahren sogar erstmals in NRW gebrütet und sich – wenn auch mit wenigen Paaren – dauerhaft angesiedelt, etwa Seeadler, Seidensänger oder Löffler. Einige ehemalige Rückkehrer sind inzwischen wieder so häufig, dass sie von den Roten Listen gefährdeter Arten wieder gestrichen werden konnten, darunter Uhu, Wanderfalke, Weißstorch und Kolkrabe. Das zeigt: Der Einsatz für den Schutz bedrohter Arten lohnt sich. Andererseits gibt es auch dramatische Bestandsverluste bei Arten, die in NRW einst viel häufiger waren: Uferschnepfe, Kiebitz, Feldsperling, Kuckuck oder Turteltaube sind dafür Beispiele. Die Lebensräume und Nahrungsgrundlagen dieser Arten müssen wir konsequenter und gezielter schützen, wenn wir sie nicht als Teil unserer Heimat verlieren wollen“, betonte Minister Krischer. In Nordrhein-Westfalen wurden inzwischen 218 Brutvogelarten festgestellt. Davon sind 169 regelmäßig brütende heimische Arten. Seit dem letzten Vogelschutzbericht haben sich Seeadler und Seidensänger als regelmäßige Brutvogelarten etabliert. Der Seeadler brütet seit 2017 unter anderem am Unteren Niederrhein; seit 2021 gilt er als etabliert. Der Seidensänger breitet sich seit mindestens 2018 von Westen her in Nordrhein-Westfalen aus. Auch der Wiedehopf tritt seit 2020 nach mehr als 40 Jahren wieder jährlich als Brutvogel auf. Der Löffler brütet seit 2020 am Unteren Niederrhein, gilt aber erst seit 2024 als etabliert und fällt damit noch nicht in die Berichtsperiode. „Eine einzelne Artenzahl reicht nicht aus, um den Zustand der Vogelwelt zu bewerten“, erklärte LANUK-Präsidentin Elke Reichert. „Entscheidend ist die Entwicklung hinter dieser Zahl: Welche Arten nehmen zu, welche gehen zurück, welche Bestände bleiben stabil und welche Lebensräume verändern sich? Das Brutvogel-Monitoring des LANUK ist deshalb eine echte Langzeitaufnahme und darüber hinaus ein Frühwarnsystem für Veränderungen in Natur und Landschaft.“ Der zentrale Befund des Vogelschutzberichtes zeigt: Die Vogelwelt in NRW läuft stärker auseinander. In den letzten 24 Jahren zeigen etwa gleich viele regelmäßig brütende heimische Arten abnehmende, stabile und zunehmende Bestände. Beim vorherigen Vogelschutzbericht 2019 überwogen für diesen Zeitraum noch die Arten mit stabilen Beständen. Besonders deutlich ist die Veränderung in den letzten 12 Jahren: Der Anteil abnehmender Arten ist gegenüber dem letzten Bericht um zehn Prozent gestiegen. Zugleich liegt der Anteil zunehmender Arten in diesem Zeitraum bei nahezu 40 Prozent. Einige Arten profitieren von veränderten klimatischen Bedingungen. Standvögel wie Blaumeise, Buntspecht und Gartenbaumläufer kommen mit milderen Wintern besser zurecht. Bienenfresser, Neuntöter und Nachtigall profitieren von wärmeren Sommern. Auch der Stieglitz hat seine Bestände seit Mitte der 2010er-Jahre mehr als verdoppelt. Gleichzeitig haben die trockenen und heißen Jahre 2018 bis 2022 deutliche Spuren hinterlassen. Arten der Feuchtlebensräume nahmen ab, im Tiefland unter anderem verschiedene Entenarten sowie Brachvogel und Rohrammer. Im Bergland gingen mit Schwarzstorch und Wasseramsel zwei Arten der Fließgewässer zurück. Auch kälteliebende Arten wie Tannenhäher, Wintergoldhähnchen und Birkenzeisig verzeichnen Rückgänge. „Die Daten zeigen ein sehr differenziertes Bild“, sagte Christoph Grüneberg, Leiter der Vogelschutzwarte im LANUK. „Wir sehen viele zunehmende Arten, auch aufgrund des Klimawandels, aber keine generelle Entwarnung. Gerade Arten, die auf nasse, offene und störungsarme Lebensräume angewiesen sind, bleiben in einer schwierigen Lage. Uferschnepfe, Bekassine, Knäkente und Tüpfelsumpfhuhn stehen bei uns in Nordrhein-Westfalen noch immer kurz vor dem Aussterben.“ Dass langfristiger Artenschutz wirken kann, zeigt der Weißstorch. Anfang der 1990er-Jahre gab es in der Weseraue nur noch drei Brutpaare. Heute hat sich die Art im Tiefland wieder auf über 1.000 Brutpaare ausgebreitet. Beim Seeadler zeigt sich ebenfalls eine positive Entwicklung, auch wenn die Art wegen ihrer Störanfälligkeit am Brutplatz weiterhin besonders empfindlich bleibt. Der Fischadler ist ein weiteres Beispiel für mögliche Rückkehr: Nach Brutversuchen in den Jahren 2023 und 2024 wurde 2025 die erste erfolgreiche Brut seit 1930 in Nordrhein-Westfalen dokumentiert und auch 2026 war die Art wieder erfolgreich. Dieses Beispiel liegt außerhalb des Berichtszeitraums, zeigt aber, wie dynamisch sich die Vogelwelt weiterentwickelt. Besonders groß bleibt der Druck bei den Wiesenvögeln. Sie brauchen offene, nasse und störungsarme Landschaften. Diese Bedingungen finden sich in Nordrhein-Westfalen nur noch an ganz wenigen Orten. Der Vogelschutzbericht nennt konkrete Ursachen: Entwässerung, frühe Mahd, intensive Beweidung oder Nutzungsaufgabe im Grünland, Gelegeverluste durch Bodenbearbeitung auf Äckern, Ernteverluste bei Rohrweihe und Wiesenweihe, Störungen sowie Prädation durch Raubsäuger wie Waschbär und Fuchs. Auch der Klimawandel verschärft die Lage. Für die 40 besonders wertgebenden Brutvogelarten wurden insgesamt 234 Beeinträchtigungen und Gefährdungen erfasst. Knapp 80 Prozent davon haben mittleren bis hohen Einfluss. Mehr als ein Viertel der Angaben entfällt auf eine zu intensive landwirtschaftliche Nutzung. 16 Prozent der Angaben betreffen eine zu intensive Forstwirtschaft. Besonders häufig wurden der Einschlag von Althölzern, die Entnahme von Totholz, Störungen im Wald und das Fällen von Horstbäumen genannt. Betroffen sind beispielsweise Grauspecht, Raufußkauz, Wespenbussard, Schwarzstorch und Rotmilan. Beim Schutz der Wiesenvögel setzt Nordrhein-Westfalen auf konkrete Maßnahmen. Das LIFE-Projekt Wiesenvögel NRW läuft von Oktober 2020 bis Ende 2027 und hat ein Budget von rund 18,9 Millionen Euro. Ziel ist es, die Bestände wiesenbrütender und rastender Vogelarten des Tieflandes zu verbessern. Zu den Zielarten gehören Brachvogel, Rotschenkel, Uferschnepfe, Bekassine, Kiebitz, Wiesenpieper, Knäkente und Löffelente. Umgesetzt werden unter anderem die Entwicklung extensiv genutzten Grünlands, die Optimierung des Wasserhaushalts, die Entfernung störender Strukturen sowie ein Ehrenamtsnetzwerk für Gelegeschutz und Prädationsmanagement. Für die Uferschnepfe wurden im Frühjahr 2026 zusätzliche Sofortmaßnahmen in den verbliebenen Kernvorkommen Amtsvenn Süd im Kreis Borken und Hetter im Kreis Kleve umgesetzt. Mit Erfolg: erstmals seit vielen Jahren ist in beiden Gebieten – auch dank der günstigen Witterung im Frühjahr – wieder eine größere Anzahl Uferschnepfen flügge geworden. Beim Haselhuhn ist die Lage dagegen wahrscheinlich bereits zu spät: Seit 2016 liegen keine gesicherten Nachweise mehr vor. „Die nächsten Jahre müssen Jahre der Umsetzung sein“, betonte Umweltminister Krischer. „Der Bericht zeigt sehr genau, wo wir ansetzen müssen: beim Wasserhaushalt, beim Grünland, beim Schutz von Brutplätzen, beim Erhalt alter Waldstrukturen und bei belastbaren Daten. Nordrhein-Westfalen wird weiter in genau diese konkrete Arbeit investieren – mit dem LANUK, den Biologischen Stationen, dem ehrenamtlichen Naturschutz, der Landwirtschaft und den Akteurinnen und Akteuren vor Ort. Die Daten zeigen: Trendwenden sind möglich. Aber sie brauchen klare Prioritäten und dauerhaftes Handeln.“ Die Nordrhein-Westfälische Ornithologengesellschaft, die Biologischen Stationen und das LANUK haben bereits begonnen, ihre Zusammenarbeit im Monitoring zu intensivieren und haupt- und ehrenamtlich erhobene Daten stärker gemeinsam auszuwerten. Unterstützt wird dies durch eine Förderung der Ornithologengesellschaft durch das Umweltministerium mit dem Ziel, das ehrenamtliche Vogelmonitoring zu stärken und auszubauen. Damit sollen landesweite Trends noch besser dokumentiert und die Datenbasis für den nächsten Vogelschutzbericht im Jahr 2031 weiter verbessert werden. Hintergrund: Der Vogelschutzbericht wird alle sechs Jahre im Rahmen der europäischen Vogelschutzrichtlinie erstellt. Für den Bericht 2025 wurden in Nordrhein-Westfalen Daten zur Bestandssituation der Brutvögel zusammengestellt und bewertet. Die Daten stammen aus dem Vogelmonitoring der Vogelschutzwarte im LANUK, aus Erhebungen der Biologischen Stationen und ehrenamtlich erhobenen Daten der Nordrhein-Westfälischen Ornithologengesellschaft. Für die meisten Brutvogelarten lag eine gute Datengrundlage vor. Nur bei etwa zehn Prozent der Arten waren ergänzende Experteneinstufungen erforderlich. Die Berichtsperiode umfasste bundesweit einheitlich die Jahre 2017 bis 2022. Weitere Informationen sind hier zu finden: Fachartikel in der „Natur in NRW“, Ausgabe 2/26 : https://www.lanuk.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/5_natur_in_nrw/NaturinNRW-H2-26.pdf#page=10 NRW-Brutvogelatlas: https://brutvogelatlas.nw-ornithologen.de/ Brutvögel im NRW-Biodiversitätsmonitoring: https://biodiversitaetsmonitoring.nrw/monitoring/de/arten/brutvoegel zurück

Wanderfalke 2003–2023 (Rasterdarstellung)

- Die Wanderfalkenhorste werden landesweit jährlich von den ehrenamtlich tätigen Horstbetreuern (Projektgruppe Großvogelschutz Mecklenburg-Vorpommern) erfasst und seit 2005 in einem Gesamtdatensatz für M-V zusammengefasst. Die Brutangaben werden vom Landeskoordinator, Herrn Marczak, zusammengestellt. - Aus dem Geodatenbestand „Wanderfalken“ (wafa_p.*) wurde der vorliegende Datenbestand für die Jahre 2003-2023 abgeleitet. - Die Daten liegen als Rasterdaten, bezogen auf den jeweiligen Messtischblatt-Quadranten (MTBQ) vor.

Biosphärenreservat

UNESCO-Biosphärenreservat Pfälzerwald und Nordvogesen Das Biosphärenreservat ist ein langgestrecktes Gebiet entlang der deutsch-französischen Grenze vom Pfälzerwald bis zu den Nordvogesen (Vosges du Nord). Fast drei Viertel des Gebietes auf dem Bergmassiv „Vogesen-Pfalz“ sind von Wäldern mit Edelkastanien, Buchen, Fichten und Kiefern bewachsen. Charakteristisch für den südlichen Pfälzerwald und bedeutsam für den Tourismus sind die imposanten Sandsteinfelsen, die wie die vielen Höhlen auch Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten sind. Im Biosphärenreservat finden sich zudem fast einhundert Burgen. Durch die Täler schlängeln sich Bäche, die in kleinen Seen münden. Der Naturpark Vosges du Nord wurde 1988 Biosphärenreservat, der Naturpark Pfälzerwald erhielt die Auszeichnung 1992. 1998 gelang es, ein grenzüberschreitendes Biosphärenreservates einzurichten, das erste seiner Art in der Europäischen Union. Seitdem finden beispielsweise grenzüberschreitende Projekte zum Erhalt des Luchses statt. Eine Besonderheit unter den deutschen Biosphärenreservaten ist der Weinbau am Haardtrand, ein Gebiet, das auch als Deutsche Weinstraße bekannt ist. Auch Weingüter sind Mitglied im Netzwerk „Wirtschaften im Einklang mit der Natur“, das seit Februar 2004 Betriebe aus vielen Branchen zusammenschließt, um zusammen mit dem Träger des Biosphärenreservats die Region nachhaltig zu entwickeln. Dazu wurden Qualitätskriterien und Kontrollsysteme entwickelt, um Umwelt- und Produktqualität zu gewährleisten. Jahr der Anerkennung durch die UNESCO: 1993 (national), 1998 (grenzüberschreitend) Fläche: insgesamt 3.018 km2 (davon 19 km2 Kernzone, 700 km2 Pflegezone), deutscher Teil: 1.780 km2 Repräsentierter Landschaftsraum: Südwestdeutsches Schichtstufenland, Trias-Buntsandstein-Mittelgebirge Repräsentative Lebensräume: Mittelgebirgswälder, Rebland, Zwergstrauchheiden, Sümpfe, Stillwasser und Fließgewässer Beispiele für Biosphärenreservatsfunktionen: GIS-geschütztes Beweidungskonzept zur Offenhaltung der Täler, Artenschutzinitiativen für Wildkatze, Wanderfalke, und Fledermäuse, Förderung von nachhaltigem Tourismus, Vermarktung regionaler Produkte, deutsch-französische Bauernmärkte, Vernetzung von Initiativen der Umweltbildung Internationale Partnerschaften: grenzüberschreitendes Biosphärenreservat, weitere in Planung Bundesland: Rheinland-Pfalz (Deutschland, Nordvogesen (Frankreich) Zuständiges Ministerium (für den deutschen Teil): Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz Verwaltung (des deutschen Teils): Biosphärenreservat Pfälzerwald Franz-Hartmann-Str. 9 67466 Lambrecht (Pfalz) Telefon: (06325) 95520 Informationszentren (in Deutschland): Pfalzmuseum für Naturkunde Hermann-Schäfer-Str. 17 67098 Bad Dürkheim Telefon: (06322) 94130 Biosphärenhaus Am Königsbruch 1 66996 Fischbach bei Dahn Telefon: (06393) 92100

Natura2000

Natura 2000 Natura 2000 ist ein europaweites zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten zum Erhalt der in der EU gefährdeten Lebensräume und Arten. Dieses setzt sich aus den Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten) und den Schutzgebieten der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) zusammen. Die Gebiete der Vogelschutz-Richtlinie dienen der Erhaltung seltener und gefährdeter Vogelarten wie zum Beispiel Weiß- und Schwarzstorch, Eisvogel, Schwarz- und Mittelspecht, Uhu und Wanderfalke. Die Schutzgebiete der FFH-Richtlinie dienen der Erhaltung ausgewählter gefährdeter Arten (ohne Vögel) und Lebensräume, darunter so genannte "prioritäre" Arten und Lebensräume. Dies sind Arten beziehungsweise natürliche oder naturnahe Lebensraumtypen, deren Schutz und Erhaltung auf Grund ihres seltenen Vorkommens und/oder starker Gefährdung in der EU von herausragender Bedeutung ist (Anhang I und II der FFH-Richtlinie). Ziel von Natura 2000 ist der Fortbestand oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes dieser natürlichen Lebensraumtypen und Habitate. Zur Umsetzung der Richtlinie werden für diese Schutzgebiete Bewirtschaftungspläne erstellt in denen die Schutzbedürftigkeit ihrer Arten und Lebensräume und die Möglichkeiten zu ihrer Sicherung und Entwicklung beschrieben werden.

Mehr Brutvogelarten gefährdet als je zuvor

Mainz, 02.02.26 In der neuen Roten Liste „Brutvögel Rheinland-Pfalz“ hat das Autorenteam um Hauptautor Dr. Christian Dietzen (Landesamt für Umwelt, LfU) 200 heimische Brutvögel nach ihrem Gefährdungsgrad bewertet. Die Ergebnisse In Rheinland-Pfalz sind 200 verschiedene Brutvogelarten nachgewiesen, von denen 187 Arten einheimisch sind. Bei den übrigen 13 Arten handelt es sich um Neozoen. Als bestandsgefährdet oder ausgestorben/verschollen gelten 95 Brutvogelarten. Die Aufteilung auf die Gefährdungskategorien ist für die regelmäßigen Brutvogelarten wie folgt: ausgestorben (Kategorie 0): 17 Arten, z. B. Rotkopfwürger ( Lanius senator ), Brachpieper ( Anthus campestris ), Ortolan ( Emberiza hortulana ); vom Aussterben bedroht (Kategorie 1): 31 Arten, z. B. Löffelente ( Spatula clypeata , verschollen seit ca. 2013), Kiebitz ( Vanellus vanellus ), Raubwürger ( Lanius excubitor ), Braunkehlchen ( Saxicola rubetra ); stark gefährdet (Kategorie 2): 21 Arten, z. B. Rebhuhn ( Perdix perdix ), Grauspecht ( Picus canus ), Blaukehlchen ( Luscinia svecica ), Feldsperling ( Passer montanus ), Zippammer ( Emberiza cia ); gefährdet (Kategorie 3): 20 Arten, z. B. Kuckuck ( Cuculus canorus ), Feldlerche ( Alauda arvensis ), Mehlschwalbe ( Delichon urbicum ), Waldlaubsänger ( Phylloscopus sibilatrix ), Goldammer ( Emberiza citrinella ); extrem selten (Kategorie R): 5 Arten, z. B. Brandgans ( Tadorna tadorna ), Gänsesäger ( Mergus merganser ), Bartmeise ( Panurus biarmicus ); keine Daten (Kategorie D): eine Art – Baumfalke ( Falco subbuteo ). In Rheinland-Pfalz befinden sich 13 Brutvogelarten auf der Vorwarnliste, wie z. B. der Haubentaucher ( Podiceps cristatus ), der Wanderfalke ( Falco peregrinus ) oder der Fichtenkreuzschnabel ( Loxia curvirostra ). Als ungefährdet gelten 66 überwiegend häufige und mittelhäufige Arten. Nicht bewertet wurden 26 Vogelarten, bei denen es sich um unregelmäßige Brutvögel (11 Arten) oder um Neozoen handelt (12 Arten), bei drei Arten ist der Status noch unklar (inkl. ein Neozoon). Zusammenfassend sind 55 % aller einheimischen Brutvogelarten in irgendeinem Maß gefährdet oder gar ausgestorben/verschollen. Nur noch 38 % der Brutvögel gelten als ungefährdet. Im Vergleich zu der letzten Roten Liste Brutvögel für Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2014 zeigt sich ein negatives Bild, da der Anteil ungefährdeter Arten weiter abnimmt. Der Anteil gefährdeter Brutvogelarten liegt in Rheinland-Pfalz über dem bundesweiten Trend (+23 %), der sich aus der 2020 für Deutschland publizierten Roten Liste ergibt. Besonders auffällig ist der Anteil zuvor ungefährdeter Arten, die jetzt in einer Gefährdungskategorie oder auf der Vorwarnliste aufgeführt sind (25 Arten). Darunter sind auch allgemein bekannte Arten wie Mauersegler ( Apus apus ), Türkentaube ( Streptopelia decaocto ), Sumpfrohrsänger ( Acrocephalus palustris ) und Wacholderdrossel ( Turdus pilaris ). Insgesamt stehen vier Verbesserungen (Abstufung in der Kategorisierung bei Baumpieper, Heidelerche, Rotmilan, Wendehals) 36 Verschlechterungen (Heraufstufung) gegenüber. Das entspricht einem Verhältnis von 1:9. Beim LfU sind weitere Rote Listen wie beispielsweise Geradflügler, Großschmetterlinge, Libellen oder Farn- und Blütenpflanzen verfügbar. Weitere Rote Listen Dr. Christian Dietzen (Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt), stellte am 6. März 2026 im Naturhistorischen Museum Mainz  die kürzlich erschienene neue Rote Liste der Brutvögel in Rheinland-Pfalz vor. Den Vortag können Sie hier nachhören. Steckbriefe ausgewählter Arten Löffelente © LfU / Dietzen Spatula clypeata Allgemeines: 44–52 cm, Zugvogel und Wintergast, Schwimmente mit löffelartig verbreitertem Schnabel, grün schillerndem Kopf, weißer Brust und braunen Flanken, im Flug auffällig blaue Armflügeldecken Brutzeit: Mai–Juni, eine Jahresbrut Lebensraum: flache, vegetationsreiche Gewässer und Feuchtgebiete mit offenen Wasserflächen Vorkommen in Rheinland-Pfalz: Brutnachweise liegen von nur wenigen Gewässern in der Oberrheinniederung und in der Osteifel vor Bezug zur Roten Liste: inzwischen als Brutvogel verschollen, der letzte Brutnachweis datiert aus dem Jahr 2013 und die Art ist vom Aussterben bedroht, aufgrund der schwierigen Nachweisführung sind unentdeckte Einzelvorkommen nicht auszuschließen (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: der löffelartige Schnabel ist mit einem feinen Seihapparat versehen, über den die Vögel ihre Nahrung aus dem Wasser filtrieren Gänsesäger © Mathias Schäf Mergus merganser Allgemeines: 58–68 cm, Zugvogel und Wintergast, großer Entenvogel mit langem und stromlinienförmigen Körper, schmalem roten Hakenschnabel, überwiegend weißem Körper und grün schillerendem schwarzen Kopf Brutzeit: März–Juni, eine Jahresbrut Lebensraum: fischreiche, langsam bis schnell fließende Gewässer mit höhlenreichem Baumbestand (Höhlenbrüter) Vorkommen in Rheinland-Pfalz: brütet seit 2017 an verschiedenen Fließgewässern (Sauer, Mosel) Bezug zur Roten Liste: neu als Brutvogel etabliert, mit weniger als fünf bekannten Brutstandorten noch als extrem selten einzuordnen (Kategorie R) Wissenswertes: Ernährt sich ausschließlich von Fischen und um diese fangen und halten zu können, ist der für Enten untypisch schmale Schnabel mit kleinen Hornzähnchen versehen Kiebitz © Mathias Schäf Vanellus vanellus Allgemeines: 28–31 cm, Zugvogel (Kurzstreckenzieher), mittelgroßer Watvogel mit grünlich schillernder Oberseite und Hals, weißer Brust und Bauch, cremefarbenen Unterschwanzdecken und markanter Federhaube, im Flug kurz runde und breite Flügel auffällig, helle Flügelspitze Brutzeit: April–Mai, eine Jahresbrut Lebensraum: ursprünglich Bewohner von Feuchtwiesen, Sümpfen, spärlich bewachsenen Gewässerrändern, neuerdings vielfach auf Feldern Vorkommen in Rheinland-Pfalz: aktuell beschränkt auf die Oberrheinniederung (Rheinhessen, Pfalz), ehemals landesweit verbreitet, einschließlich der Mittelgebirge Bezug zur Roten Liste: nach lang- und kurzfristig starken Bestandsrückgängen vom Aussterben bedroht, klimawandelbedingte Dürreperioden sowie hohe Brutverluste durch Landbewirtschaftung und Prädation verschärfen die kritische Situation (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: im Rahmen eines vom Land finanzierten Artenschutzprojektes werden Gelege und Nester gesucht sowie vor Verlusten geschützt, gleichzeitig erfolgen Wiederherstellungsmaßnahmen geeigneter Feuchtgebiete, inkl. Prädationsschutz Rotmilan © LfU / Dietzen Milvus milvus Allgemeines: Spannweite 120–165 cm, Zugvogel (Kurzstreckenzieher), Greifvogel mit auffälligem roten, tief gekerbtem Schwanz und kontrastreichen hellen Flügelfeldern, Augen mit hell gelber Iris Brutzeit: April–Juli/August, eine Jahresbrut Lebensraum: Neststandorte im Wald oder in kleinen Feldgehölzen, jagt in der offenen Agrarlandschaft, aber auch in Dörfern oder im Wald Vorkommen in Rheinland-Pfalz: landesweit verbreitet mit höheren Siedlungsdichten in den Mittelgebirgen (Westerwald, Eifel), lückenhaft im Bereich Oberrheinebene und Pfälzerwald Bezug zur Roten Liste: einzige Art mit einer Herabstufung der Gefährdungskategorie und derzeit nicht gefährdet (zuvor Vorwarnliste, Kenntniszuwachs) Wissenswertes: Der Großteil der auf Europa beschränkten Brutpopulation lebt in Deutschland (Verantwortungsart) Raubwürger © LfU / Dietzen Lanius excubitor Allgemeines: 21–26 cm groß, überwiegend Standvogel, mittelgroßer Sperlingsvogel mit langem Schwanz und kräftigem Schnabel mit hakenförmiger Spitze, sitzt gerne exponiert auf hoher Sitzwarte Brutzeit: April–Juni, eine Jahresbrut, seltener zwei Lebensraum: ursprünglich strukturreiche Kulturlandschaft mit hohem Angebot an Sitzwarten und deckungsreichen Dornhecken, aktuell vermehrt auf großen Kalamitätsflächen im Wald Vorkommen in Rheinland-Pfalz: nur noch kleine Restvorkommen in der Eifel Bezug zur Roten Liste: vom Aussterben bedroht und Lebensraumverlust bedroht Restbestand, Stellvertreter für arten- und strukturreiche Landschaften mit abwechslungsreichem Lebensraummosaik Wissenswertes: legt Nahrungsdepots in Dornenbüschen an, wo Insekten und kleine Wirbeltiere (Mäuse, Vögel, Reptilien, Amphibien) aufgespießt oder eingeklemmt werden Mehlschwalbe © Lothar Lenz Delichon urbicum Allgemeines: 13–15 cm, Zugvogel (Langstreckenzieher), kurzschwänzige Schwalbe mit weißer Unterseite und oberseits weißem Bürzel bei ansonsten blau-schwarzer Oberseite Brutzeit: Mai–Juli, zwei Jahresbruten, z. T. Spätbruten bis Oktober Lebensraum: Nester unter Dachvorsprüngen an Gebäuden im Siedlungsraum, ernährt sich von Fluginsekten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: weit verbreitet und ehemals häufiger Brutvogel in Ortschaften des gesamten Bundeslandes Bezug zur Roten Liste: Mangel an Nistmaterial durch Versiegelung oder Austrocknung feuchter, lehmiger Bodenstellen (klimawandelbedingte Dürreperioden) sowie Vergrämung an Brutplätzen führen zu anhaltenden Bestandsrückgängen und die Art ist gefährdet (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: Die Art und ihre Brutplätze sind gemäß Bundes- (§ 44 Abs. 1 Nr. 3) und Landesnaturschutzgesetz (§ 24 Abs. 3) geschützt und dürfen nicht entfernt oder zerstört Braunkehlchen © Mathias Schäf Saxicola rubetra Allgemeines: 12–14 cm, Zugvogel (Langstreckenzieher), kleiner, kurzschwänziger Sperlingsvogel mit kontrastreich weißlichem Überaugenstreif und orange-beige-farbener Kehle und Brust, feiner kurzer schwarzer Schnabel Brutzeit: Mai–Juni, eine Jahresbrut, seltener zwei Lebensraum: brütet in extensiv genutzten, eher feuchten Wiesen und Weiden mit ausreichend Sitzwarten in Form von Hochstauden, Weidezäunen oder vereinzelten Sträuchern Vorkommen in Rheinland-Pfalz: aktuell beschränkt auf den Hohen Westerwald und kleine Restvorkommen in der Osteifel Bezug zur Roten Liste: Lebensraumverluste durch Nutzungsintensivierung sind Grund für Kategorisierung als vom Aussterben bedroht (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: ein Artenschutzprojekt mit Einbeziehung der Landbewirtschafter im Westerwald über Förderung des Landes trägt maßgeblich zu Bestandserhalt und -erholung bei Fichtenkreuzschnabel © Mathias Schäf Loxia curvirostra Allgemeines: 15–17 cm, Standvogel, z. T. invasionsartige Einflüge, einfarbig rötlich-brauner Finkenvogel mit überkreuzten Schnabelhälften zum Öffnen von Fichtenzapfen Brutzeit: eine Jahresbrut März–Juni, in Einflugjahren Bruten von Januar bis Oktober möglich Lebensraum: Nadelwald, insbesondere Fichten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: regelmäßiger Brutvogel in den Hochlagen der Mittelgebirge (Eifel, Hunsrück, Westerwald), in Einflugjahren auch in tieferen Lagen Bezug zur Roten Liste: Größe der Brutpopulation unterliegt starken Schwankungen, Absterben der Fichtenwälder in Folge des Klimawandels führt zu Lebensraumverlusten und Platzierung auf der Vorwarnliste (Verschlechterung der Einstufung) Wissenswertes: In Einflugjahren und bei Fichtenfruktifikationen können Bruten bereits im Winter erfolgen Zippammer © Lothar Lenz Emberiza cia Allgemeines: 15–16 cm, weitgehend Standvogel, leicht zu übersehender Sperlingsvogel mit rostbrauner Grundfärbung und abgesetzter grauer Brust- und Kopfpartie, Letzterer mit feinen schwarzen Streifen Brutzeit: April–Juni, zwei Jahresbruten Lebensraum: sonnenexponierte, schütter bewachsene steinige und felsige Standorte mit Gräser, Kräutern, Gebüschen und einzelnen Bäumen Vorkommen in Rheinland-Pfalz: beschränkt auf Steil- und Steilstlagen (Weinbau) in den Tälern von Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe Bezug zur Roten Liste: weiterhin stark gefährdet, z. T. Lebensraumverluste durch Nutzungsaufgabe in Weinbaugebieten und allgemeine Verbuschung (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: in Deutschland weitgehend auf Rheinland-Pfalz beschränkt (über 75 %), nur kleine Teilpopulationen in anderen Bundesländern (Verantwortungsart) Zaunammer © Mathias Schäf Emberiza cirlus Allgemeines: 15–16 cm, Standvogel, kurzschwänziger Sperlingsvogel mit gelblicher Unterseite, rötlich-braunen Flanken und markanter schwarzer Kehle und schwarzem Aufenstreif Brutzeit: April–August, zwei, seltener drei Jahresbruten Lebensraum: bevorzugt hügeliges Gelände mit trockenen, sonnigen Hängen und eingestreuten Bäumen, Büschen und Hecken sowie Waldrandlagen, oft in Weinbaugebieten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: traditionell verbreiteter Brutvogel der Weinberge am Haardtrand, seit einigen Jahren Ausbreitung und Ansiedlung in Weinbauregionen Rheinhessens, des Nahe-, Mittelrhein-, Mosel- und Ahrtals Bezug zur Roten Liste: derzeit nicht gefährdet, kurzfristig deutliche Bestandszunahme und Ausbreitung innerhalb von Rheinland-Pfalz, möglicherweise begünstigt durch den Klimawandel (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: In Deutschland auf den Südwesten beschränkt und gut Zweidrittel des deutschen Bestandes entfallen auf Rheinland-Pfalz (Verantwortungsart) Spatula clypeata Allgemeines: 44–52 cm, Zugvogel und Wintergast, Schwimmente mit löffelartig verbreitertem Schnabel, grün schillerndem Kopf, weißer Brust und braunen Flanken, im Flug auffällig blaue Armflügeldecken Brutzeit: Mai–Juni, eine Jahresbrut Lebensraum: flache, vegetationsreiche Gewässer und Feuchtgebiete mit offenen Wasserflächen Vorkommen in Rheinland-Pfalz: Brutnachweise liegen von nur wenigen Gewässern in der Oberrheinniederung und in der Osteifel vor Bezug zur Roten Liste: inzwischen als Brutvogel verschollen, der letzte Brutnachweis datiert aus dem Jahr 2013 und die Art ist vom Aussterben bedroht, aufgrund der schwierigen Nachweisführung sind unentdeckte Einzelvorkommen nicht auszuschließen (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: der löffelartige Schnabel ist mit einem feinen Seihapparat versehen, über den die Vögel ihre Nahrung aus dem Wasser filtrieren Mergus merganser Allgemeines: 58–68 cm, Zugvogel und Wintergast, großer Entenvogel mit langem und stromlinienförmigen Körper, schmalem roten Hakenschnabel, überwiegend weißem Körper und grün schillerendem schwarzen Kopf Brutzeit: März–Juni, eine Jahresbrut Lebensraum: fischreiche, langsam bis schnell fließende Gewässer mit höhlenreichem Baumbestand (Höhlenbrüter) Vorkommen in Rheinland-Pfalz: brütet seit 2017 an verschiedenen Fließgewässern (Sauer, Mosel) Bezug zur Roten Liste: neu als Brutvogel etabliert, mit weniger als fünf bekannten Brutstandorten noch als extrem selten einzuordnen (Kategorie R) Wissenswertes: Ernährt sich ausschließlich von Fischen und um diese fangen und halten zu können, ist der für Enten untypisch schmale Schnabel mit kleinen Hornzähnchen versehen Vanellus vanellus Allgemeines: 28–31 cm, Zugvogel (Kurzstreckenzieher), mittelgroßer Watvogel mit grünlich schillernder Oberseite und Hals, weißer Brust und Bauch, cremefarbenen Unterschwanzdecken und markanter Federhaube, im Flug kurz runde und breite Flügel auffällig, helle Flügelspitze Brutzeit: April–Mai, eine Jahresbrut Lebensraum: ursprünglich Bewohner von Feuchtwiesen, Sümpfen, spärlich bewachsenen Gewässerrändern, neuerdings vielfach auf Feldern Vorkommen in Rheinland-Pfalz: aktuell beschränkt auf die Oberrheinniederung (Rheinhessen, Pfalz), ehemals landesweit verbreitet, einschließlich der Mittelgebirge Bezug zur Roten Liste: nach lang- und kurzfristig starken Bestandsrückgängen vom Aussterben bedroht, klimawandelbedingte Dürreperioden sowie hohe Brutverluste durch Landbewirtschaftung und Prädation verschärfen die kritische Situation (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: im Rahmen eines vom Land finanzierten Artenschutzprojektes werden Gelege und Nester gesucht sowie vor Verlusten geschützt, gleichzeitig erfolgen Wiederherstellungsmaßnahmen geeigneter Feuchtgebiete, inkl. Prädationsschutz Milvus milvus Allgemeines: Spannweite 120–165 cm, Zugvogel (Kurzstreckenzieher), Greifvogel mit auffälligem roten, tief gekerbtem Schwanz und kontrastreichen hellen Flügelfeldern, Augen mit hell gelber Iris Brutzeit: April–Juli/August, eine Jahresbrut Lebensraum: Neststandorte im Wald oder in kleinen Feldgehölzen, jagt in der offenen Agrarlandschaft, aber auch in Dörfern oder im Wald Vorkommen in Rheinland-Pfalz: landesweit verbreitet mit höheren Siedlungsdichten in den Mittelgebirgen (Westerwald, Eifel), lückenhaft im Bereich Oberrheinebene und Pfälzerwald Bezug zur Roten Liste: einzige Art mit einer Herabstufung der Gefährdungskategorie und derzeit nicht gefährdet (zuvor Vorwarnliste, Kenntniszuwachs) Wissenswertes: Der Großteil der auf Europa beschränkten Brutpopulation lebt in Deutschland (Verantwortungsart) Lanius excubitor Allgemeines: 21–26 cm groß, überwiegend Standvogel, mittelgroßer Sperlingsvogel mit langem Schwanz und kräftigem Schnabel mit hakenförmiger Spitze, sitzt gerne exponiert auf hoher Sitzwarte Brutzeit: April–Juni, eine Jahresbrut, seltener zwei Lebensraum: ursprünglich strukturreiche Kulturlandschaft mit hohem Angebot an Sitzwarten und deckungsreichen Dornhecken, aktuell vermehrt auf großen Kalamitätsflächen im Wald Vorkommen in Rheinland-Pfalz: nur noch kleine Restvorkommen in der Eifel Bezug zur Roten Liste: vom Aussterben bedroht und Lebensraumverlust bedroht Restbestand, Stellvertreter für arten- und strukturreiche Landschaften mit abwechslungsreichem Lebensraummosaik Wissenswertes: legt Nahrungsdepots in Dornenbüschen an, wo Insekten und kleine Wirbeltiere (Mäuse, Vögel, Reptilien, Amphibien) aufgespießt oder eingeklemmt werden Delichon urbicum Allgemeines: 13–15 cm, Zugvogel (Langstreckenzieher), kurzschwänzige Schwalbe mit weißer Unterseite und oberseits weißem Bürzel bei ansonsten blau-schwarzer Oberseite Brutzeit: Mai–Juli, zwei Jahresbruten, z. T. Spätbruten bis Oktober Lebensraum: Nester unter Dachvorsprüngen an Gebäuden im Siedlungsraum, ernährt sich von Fluginsekten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: weit verbreitet und ehemals häufiger Brutvogel in Ortschaften des gesamten Bundeslandes Bezug zur Roten Liste: Mangel an Nistmaterial durch Versiegelung oder Austrocknung feuchter, lehmiger Bodenstellen (klimawandelbedingte Dürreperioden) sowie Vergrämung an Brutplätzen führen zu anhaltenden Bestandsrückgängen und die Art ist gefährdet (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: Die Art und ihre Brutplätze sind gemäß Bundes- (§ 44 Abs. 1 Nr. 3) und Landesnaturschutzgesetz (§ 24 Abs. 3) geschützt und dürfen nicht entfernt oder zerstört Saxicola rubetra Allgemeines: 12–14 cm, Zugvogel (Langstreckenzieher), kleiner, kurzschwänziger Sperlingsvogel mit kontrastreich weißlichem Überaugenstreif und orange-beige-farbener Kehle und Brust, feiner kurzer schwarzer Schnabel Brutzeit: Mai–Juni, eine Jahresbrut, seltener zwei Lebensraum: brütet in extensiv genutzten, eher feuchten Wiesen und Weiden mit ausreichend Sitzwarten in Form von Hochstauden, Weidezäunen oder vereinzelten Sträuchern Vorkommen in Rheinland-Pfalz: aktuell beschränkt auf den Hohen Westerwald und kleine Restvorkommen in der Osteifel Bezug zur Roten Liste: Lebensraumverluste durch Nutzungsintensivierung sind Grund für Kategorisierung als vom Aussterben bedroht (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: ein Artenschutzprojekt mit Einbeziehung der Landbewirtschafter im Westerwald über Förderung des Landes trägt maßgeblich zu Bestandserhalt und -erholung bei Loxia curvirostra Allgemeines: 15–17 cm, Standvogel, z. T. invasionsartige Einflüge, einfarbig rötlich-brauner Finkenvogel mit überkreuzten Schnabelhälften zum Öffnen von Fichtenzapfen Brutzeit: eine Jahresbrut März–Juni, in Einflugjahren Bruten von Januar bis Oktober möglich Lebensraum: Nadelwald, insbesondere Fichten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: regelmäßiger Brutvogel in den Hochlagen der Mittelgebirge (Eifel, Hunsrück, Westerwald), in Einflugjahren auch in tieferen Lagen Bezug zur Roten Liste: Größe der Brutpopulation unterliegt starken Schwankungen, Absterben der Fichtenwälder in Folge des Klimawandels führt zu Lebensraumverlusten und Platzierung auf der Vorwarnliste (Verschlechterung der Einstufung) Wissenswertes: In Einflugjahren und bei Fichtenfruktifikationen können Bruten bereits im Winter erfolgen Emberiza cia Allgemeines: 15–16 cm, weitgehend Standvogel, leicht zu übersehender Sperlingsvogel mit rostbrauner Grundfärbung und abgesetzter grauer Brust- und Kopfpartie, Letzterer mit feinen schwarzen Streifen Brutzeit: April–Juni, zwei Jahresbruten Lebensraum: sonnenexponierte, schütter bewachsene steinige und felsige Standorte mit Gräser, Kräutern, Gebüschen und einzelnen Bäumen Vorkommen in Rheinland-Pfalz: beschränkt auf Steil- und Steilstlagen (Weinbau) in den Tälern von Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe Bezug zur Roten Liste: weiterhin stark gefährdet, z. T. Lebensraumverluste durch Nutzungsaufgabe in Weinbaugebieten und allgemeine Verbuschung (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: in Deutschland weitgehend auf Rheinland-Pfalz beschränkt (über 75 %), nur kleine Teilpopulationen in anderen Bundesländern (Verantwortungsart) Emberiza cirlus Allgemeines: 15–16 cm, Standvogel, kurzschwänziger Sperlingsvogel mit gelblicher Unterseite, rötlich-braunen Flanken und markanter schwarzer Kehle und schwarzem Aufenstreif Brutzeit: April–August, zwei, seltener drei Jahresbruten Lebensraum: bevorzugt hügeliges Gelände mit trockenen, sonnigen Hängen und eingestreuten Bäumen, Büschen und Hecken sowie Waldrandlagen, oft in Weinbaugebieten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: traditionell verbreiteter Brutvogel der Weinberge am Haardtrand, seit einigen Jahren Ausbreitung und Ansiedlung in Weinbauregionen Rheinhessens, des Nahe-, Mittelrhein-, Mosel- und Ahrtals Bezug zur Roten Liste: derzeit nicht gefährdet, kurzfristig deutliche Bestandszunahme und Ausbreitung innerhalb von Rheinland-Pfalz, möglicherweise begünstigt durch den Klimawandel (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: In Deutschland auf den Südwesten beschränkt und gut Zweidrittel des deutschen Bestandes entfallen auf Rheinland-Pfalz (Verantwortungsart)

Verstädterung – auf Tuchfühlung mit dem Wildschwein

Wir müssen lernen, mit den Wildtieren in der Stadt auszukommen. Sie leben hier, weil das große Nahrungsangebot, das milde Klima und die geringe Anzahl natürlicher Feinde eine große Verlockung für sie darstellen. Heute brütet der Kolkrabe an Kirchtürmen und selbst der gefährdete Wanderfalke ist inzwischen Berliner geworden. Mehr als Ringeltauben und Eichelhäher fallen Wildschweine, Füchse und Waschbären in unserer Umgebung auf: Sie wühlen in Vorgärten, streifen auf Spielplätzen umher oder wollen gelegentlich in Häuser einsteigen. Diese Wildtiere dürfen weder gefüttert noch angefasst werden, damit sie sich nicht an den Menschen gewöhnen.

Mut zur Lücke

Hausfassaden mit Lücken sind willkommener Ersatz für zerklüftete Felswände. Durch die Sanierung von Gebäuden geraten einige Vogelarten in akute Wohnungsnot. Werden offene Fugen und Spalten an Häusern geschlossen, verlieren die bislang noch zahlreichen Haussperlinge ihre Brutquartiere. Auch das schrille Rufen des Mauerseglers wird seltener. Der Einbau von Bruthilfen trägt dazu bei, Nistplätze an sanierten Gebäuden zu erhalten. Davon profitiert auch der in Ostdeutschland einst ausgestorbene Wanderfalke: Für ihn stehen Nistkästen am Roten Rathaus und an der Marienkirche bereit.

40 Jahre Europäische Vogelschutzrichtlinie Downloads

Die Europäische Vogelschutzrichtlinie stellt in vielen Bereichen die Grundlage für die Arbeit der Staatlichen Vogelschutzwarte Steckby in Sachsen-Anhalt dar. Obwohl sich die Lage vor allem für einige Großvogelarten gebessert hat, sieht das Landesamt für Umweltschutz keinen Grund, in den Bemühungen um den Schutz der einheimischen Vogelarten nachzulassen. Im Gegenteil. Die „Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten“ wurde vor 40 Jahren, am 2. April 1979, vom Rat der damaligen Europäischen Gemeinschaft beschlossen. Damit wurde erstmals für alle Mitgliedsstaaten ein europaweit einheitliches, umfassendes Schutzkonzept verbindlich. Der Zustand der europäischen Vogelwelt hatte sich massiv verschlechtert – Grund waren vor allem der Verlust und die Entwertung von wichtigen Rast- und Brutgebieten, insbesondere von Feuchtgebieten, sowie die damals uneingeschränkte Bejagung vieler Vogelarten. Aktuell gibt es in Sachsen-Anhalt 32 EU-Vogelschutzgebiete mit einem Anteil an der Gesamtfläche des Landes von 8,3 Prozent. Deutschlandweit sind 11,3 Prozent der Fläche als Vogelschutzgebiete ausgewiesen. In diesen Gebieten darf sich der Zustand für die entsprechenden Vogelarten nicht verschlechtern, d.h. dass darin beispielsweise keine Infrastrukturmaßnahmen oder Nutzungsänderungen durchgeführt werden, die Vogelarten schaden. In den Jahren 2003 bis 2009 erfasste die Staatliche Vogelschutzwarte die Brutbestände in allen 32 Gebieten und ermittelte zum Teil überraschende Ergebnisse: so brüten in den Vogelschutzgebieten etwa 900 Paare des Ziegenmelkers und 1.300 Mittelspechtpaare. Deren landesweite Bestände wurden vor den Erfassungen deutlich niedriger eingeschätzt. Das Monitoring – also die Überwachung der Vogelbestände über lange Zeiträume – zeigt für Sachsen-Anhalt, dass es etlichen geschützten Arten gut geht: die Bestände von See-, Fischadler, Wanderfalke, Kranich und Schwarzstorch haben stark zugenommen. Anderen geht es dagegen schlechter: die Anzahl der Rotmilane nimmt weiter ab und der Brachpieper weist nur noch einen sehr geringen Bestand auf. Die Daten zum Vorkommen der Vogelarten in den Vogelschutzgebieten wurden von der Vogelschutzwarte in einer umfangreichen Broschüre zusammengefasst. Besonders schlecht ist die Situation vieler Vogelarten außerhalb von Schutzgebieten. Insbesondere Arten der Ackergebiete und Grünländer sind stark von der intensiven Landnutzung betroffen. Die Uferschnepfe ist bereits als Brutvogel in Sachsen-Anhalt verschwunden, bei Rotschenkel und Brachvogel ist das Verschwinden zu befürchten. Die Bestände von Rebhuhn, Braunkehlchen und der ehemaligen Allerweltsart Feldlerche – Vogel des Jahres 2019 - gehen ebenfalls dramatisch zurück. Der Schutzgedanke, der vor 40 Jahren der Vogelschutzrichtlinie zugrunde lag, muss sowohl in den Schutzgebieten als auch in der Gesamtlandschaft dringend weiterentwickelt und höchst konsequent umgesetzt werden. Dazu beitragen sollen für Sachsen-Anhalt auch die Managementpläne für Vogelschutzgebiete, die das Landesamt für Umweltschutz erarbeitet. Die Vogelschutzwarte Steckby wurde 1920 von Max Behr gegründet und 1932 als staatliche Naturschutzeinrichtung anerkannt. Die Aufgaben der Steckbyer Station haben sich seitdem erheblich verändert, sind aber unverzichtbarerer denn je.

Natur des Jahres

Sicher sind Sie in der Presse schon einmal über den Baum des Jahres, den Vogel des Jahres oder die Blume des Jahres gestolpert. Im Jahr 1971 hat der damalige Bund für Vogelschutz, der inzwischen Naturschutzbund (NABU) heißt, zum ersten Mal den Vogel des Jahres gekürt: den Wanderfalken. Ab 1980 kam die Blume des Jahres dazu, und inzwischen gibt es über 20 Tiere, Pflanzen und Lebensräume, die von verschiedenen Naturschutzverbänden in den Mittelpunkt eines Jahres gestellt werden. Warum macht man das überhaupt? Mit der Wahl der Pflanzen, Tiere und Lebensräume des Jahres wird auf die Gefährdung von Natur und Umwelt aufmerksam gemacht und darüber informiert, warum es lohnenswert ist, Artenvielfalt und Lebensräume zu erhalten. Meist haben die gewählten Arten und Lebensräume eine besondere ökologische Bedeutung oder sind in ihrer Existenz bedroht. Sie sollen einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.

Freilandartenschutz: Tiere und Pflanzen in Berlin

Viele Menschen sind erstaunt über die große Artenvielfalt der Millionenstadt Berlin. In den Roten Listen sind über 7.000 in Berlin frei lebende Tier- und Pflanzenarten dokumentiert, von den dort untersuchten Artengruppen wohlgemerkt. Allein gut 4.000 der nachgewiesenen Arten sind Insekten, von denen Experten die Gesamtzahl in der Stadt auf mindestens 17.000 schätzen. Inklusive der nicht untersuchten Artengruppen dürften somit in Berlin zwischen 20.000 und 30.000 Arten leben. Woran liegt diese Vielfalt? Berlin hat eine reichhaltige Naturausstattung. Die ausgedehnten Wälder und vielen Gewässer bieten hierfür schon einmal den wichtigsten Rahmen. Daneben gibt es (noch) ausgedehnte Brachflächen am Stadtrand und auch innerstädtisch, die eine besonders hohe Artenvielfalt auf relativ kleiner Fläche aufweisen. Verschiedene Sonderstandorte konnten als Naturschutzgebiet gesichert und ihr Artenbestand durch Pflegemaßnahmen erhalten werden, z.B. das ehemalige Flugfeld Johannisthal, Teile des Tegeler Fließes oder auch Moore und Freiflächen in den Wäldern. Die Wälder werden nicht wie in den Flächenstaaten verbreitet als Holzproduktionsflächen angesehen, sondern als naturnahe Erholungswälder bewirtschaftet ( Berliner Forsten ), was zu vergleichsweise hohen Anteilen von absterbenden und toten Bäumen führt (“Biotopholz”). Landwirtschaftsflächen mit ihrer Überdüngung und Giftbelastung – in den Flächenstaaten die Artenvernichter Nummer 1 – spielen in Berlin flächenmäßig kaum eine Rolle bzw. werden wie im NSG Gosener Wiesen nach Naturschutzvorgaben gepflegt. Verschieden Grün- und Parkanlagen, Friedhöfe und auch Villengärten tragen zur örtlichen Artenvielfalt bei und verstärken das Erscheinungsbild Berlins als durchgrünter Stadt. Es soll aber nicht der Eindruck erweckt werden, dass das Leben in Berlin für Tiere und Pflanzen ein Zuckerschlecken ist. Viele Arten stehen kurz vor dem Aussterben oder sind gefährdet, im Schnitt rund die Hälfte bei den untersuchten Artengruppen ( Artenlisten – Rote Listen ). Etliche Arten können nur noch durch Pflegemaßnahmen oder spezielle Artenschutzmaßnahmen erhalten werden ( Wildpflanzen in Berlin , ‘Seltene’ Tierarten in Berlin ). Viele naturnahe Lebensräume werden durch unterschiedliche menschliche Tätigkeiten beeinträchtigt. Hinzu kommen die stadttypischen Schadfaktoren: Dichte Bebauung, die kaum Lebensräume beinhaltet, Privatgärten mit naturferner Gestaltung und intensiver Pflege, dichtes Verkehrsnetz, mit Zerschneidung von Lebensräumen und vielfacher Tötung von Tieren durch den Fahrzeugverkehr, Glasfassaden als tödliche Fallen für Vögel, Beleuchtung als Falle für Insekten, Intensive Erholungsnutzung mit vielen Störungen der Tiere, vor allem auch durch Hunde, um einige Beispiele zu nennen. Die Gesetzgeber haben verschiedene Schutzbestimmungen für unsere Arten erlassen ( Rechtsgrundlagen ). Der legale Schutz ist die eine Seite. Es hängt aber von uns allen ab, ob wir der Tier- und Pflanzenwelt ihren Raum in Berlin zubilligen, und die Stadt auch weiterhin eine belebte, vielfältige Metropole bleibt. Gebäude sind wichtige Lebensräume vieler Tierarten. Wie durch eine bewusstere Bauweise gravierende Verluste vermeidbar sind, erfahren Sie hier: Schutz der biologischen Vielfalt am Gebäude – Chancen und Notwendigkeit einer artenschutzgerechten Bauplanung (BUND) Bild: Josef Vorholt Verbote, Ausnahmen, Befreiungen Um die vorhandene Artenvielfalt zu sichern, weltweit und auch in Deutschland, die Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen zu erhalten und das weitere Aussterben von Arten zu verhindern, gibt es internationale und nationale Schutzvorschriften. Weitere Informationen Bild: Johannes Schwarz Artenschutz an Gebäuden Naturschutz in und an Gebäuden gehört bislang bei der Stadtsanierung und bei Neubauprojekten eher zu den Randthemen. In der allgemein üblichen Praxis der Gebäudesanierung werden verwitterte oder fehlende Mauersteine ersetzt und offene Fugen vollständig verstrichen Weitere Informationen Bild: NABU Berlin Vögel und Fledermäuse, Lebensstätten an Gebäuden – Hinweise zur Gebäudesanierung Die Artenvielfalt ist uns allen wichtig, denn gerade in Berlin gehört die Natur zum urbanen Lebensgefühl dazu. Viele Vögel oder auch Fledermäuse nutzen als Behausungen unsere Häuser. Weitere Informationen Bild: Klemens Steiof Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht Viele technische Einrichtungen und bauliche Strukturen in der Stadt können Probleme für die Tierwelt bereiten. Glas und Licht sind zwei typisch städtische Faktoren, die sich erheblich auf die Biodiversität auswirken. Weitere Informationen Bild: Dietmar Nill / linnea images Hauptstadt der Fledermäuse Bereits in den 30er Jahren wurde die Spandauer Zitadelle als eines der bedeutendsten Fledermaus-Winterquartiere der Norddeutschen Tiefebene erkannt. Biologen markierten dort die ersten Fledermäuse in Europa. Weitere Informationen Bild: Dietmar Nill / linnea images Das Auftreten von "seltenen" Tierarten in Berlin Viele Menschen sind erstaunt, dass es überhaupt noch "Natur" in der Millionenmetropole Berlin gibt. Wenn sie dann noch hören, dass dazu seltene und gefährdete Arten wie Wanderfalke, Seeadler, Biber und Fischotter gehören, wird aus dem Staunen Ungläubigkeit. Weitere Informationen Bild: Bernd Machatzi Wildpflanzen in Berlin Berlin ist Dank seiner ausgedehnten Waldflächen, Schutzgebiete und zahlreichen Parkanlagen, Friedhöfe und Kleingärten eine im europäischen Vergleich sehr grüne Stadt. Weitere Informationen Bild: Bernd Machatzi Das Berliner Florenschutzkonzept Im Auftrag des Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege wurde im Jahr 2007 eine Konzeption zum Florenschutz für das Land Berlin erarbeitet. Weitere Informationen Bild: Olesya – stock.adobe.com Konfliktträchtige Arten Beim engen Zusammenleben von Mensch und Tier in der Großstadt bleibt es nicht aus, dass wir mit einigen Tieren so unsere Probleme haben. In den meisten Fällen ist es hierbei jedoch so, dass diese Probleme ein subjektives Empfinden widerspiegeln, und nicht die Tiere an sich ein Problem sind. Weitere Informationen Bild: Beth Baisch - stock.adobe.com Exotische Arten "Exotisch" sind Arten, die bei uns nicht natürlicherweise heimisch sind. Sie sind vom Menschen hertransportiert worden. Nicht gemeint sind Tiere und Pflanzen, die im Wohnzimmer gehalten werden, sondern die, die sich in unserer Natur wiederfinden. Weitere Informationen Bild: W. Willner Hilflose Wildtiere In einer Großstadt wie Berlin verunglücken viele Tiere. Glas, Fahrzeuge, Zäune, Wände, Gruben und andere Strukturelemente werden vielen Tieren zum Verhängnis. In der Stadt gibt es aber auch viele engagierte Menschen, die solchen Tieren helfen wollen. Weitere Informationen

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