Messstelle betrieben von WILHELMSHAVEN.
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Mittleres Hochwasser (MHW): 6m über Pegelnullpunkt, Mittleres Niedrigwasser (MNW): 3m über Pegelnullpunkt
§ 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für die Wasserstraßen und die Schifffahrt werden Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen erhoben, die auf Grund der folgenden Vorschriften erbracht werden: Bundeswasserstraßengesetz ( WaStrG ), Wasserstraßen-Betriebsanlagenverordnung ( WaStrBAV ), Schleusenbetriebsverordnung, Strandschutzwerk-Sicherungsverordnung Borkum ( StrandschutzwerkSicherungsV ), Dünenschutzverordnung Wangerooge ( DünenSchV ), Nord-Ostsee-Kanal Gefahrenabwehrverordnung ( NOK-GefAbwV ), Binnenschiffspersonalverordnung ( BinSchPersV ), Binnenschifffahrtsaufgabengesetz ( BinSchAufgG ), Rheinschiffspersonalverordnung ( RheinSchPersV ), Lotsenordnung für den Rhein zwischen Basel und Mannheim/Ludwigshafen ( RheinLotsO ), Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung ( BinSchSprFunkV ), Binnenschiffsuntersuchungsordnung ( BinSchUO ), Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ( BinSchStrO ), Rheinschifffahrtspolizeiverordnung ( RheinSchPV ), Moselschifffahrtspolizeiverordnung ( MoselSchPV ), Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz ( BinSchAbfÜbkAG ), Binnenschiffs-Abgasemissionsverordnung ( BinSchAbgasV ), Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung ( KlFzKV-BinSch ), Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung ( BinSchSportbootVermV ), Wasserskiverordnung ( WasSkiV ), Donauschifffahrtspolizeiverordnung ( DonauSchPV-Donauschifffahrtspolizeiverordnung ), Talsperrenverordnung ( TspV ), Binnenschiffseichordnung ( BinSchEO ), Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken ( SchRG ), Schiffsregisterordnung ( SchRegO ), Binnenschiffsgüter-Berufszugangsverordnung ( BinSchZV ), Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung ( SeeSchStrO ), Verordnung zur Einführung der Schifffahrtsordnung Emsmündung ( EmsSchEV ), Schifffahrtsordnung Emsmündung ( EmsSchO ), Sperr- und Warngebietverordnung ( SperrWarnGebV ), Seeaufgabengesetz ( SeeAufgG ), Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See ( SeeStrOV ), See-Sportbootverordnung ( See-SpbootV ), Seelotsgesetz ( SeeLG ), Seelotsenaus- und -fortbildungsverordnung ( SeeLAuFV ), Seelotseignungsverordnung ( SeeLotsEigV ), Verordnung über das Seelotswesen außerhalb der Reviere ( SeelotRevierV ), Ems-Lotsverordnung ( Ems-LV ), Weser/Jade-Lotsverordnung ( Weser/Jade-LV ), Elbe-Lotsverordnung ( Elbe-LV ), NOK -Lotsverordnung ( NOK-LV , Wismar-Rostock-Stralsund-Lotsverordnung ( WIROST-LV ), Verordnung über das Befahren des Naturschutzgebiets "Helgoländer Felssockel" ( HgFSNatSchV ), Ostsee-Schleswig-Holstein-Naturschutzgebietsbefahrensverordnung ( OstseeSHNSGBefV ), Nordsee-Befahrensverordnung ( NPNordSBefV ), Befahrensregelung Küstenbereich Mecklenburg-Vorpommern ( NPBefVMVK ), See-Umweltverhaltensverordnung ( SeeUmwVerhV ), See-Datenübermittlung-Durchführungsverordnung ( See-DatenÜbermittDV ), Sportbootführerscheinverordnung ( SpFV ), Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz ( SUG ), Flaggenrechtsgesetz ( FlaggRG ), Flaggenrechtsverordnung ( FlRV ), Seeleute-Befähigungsverordnung ( See-BV ), See-Eigensicherungsverordnung ( SeeEigensichV ), Schiffssicherheitsverordnung ( SchSV ), Schiffsausrüstungsverordnung ( SchAusrV ), Bundesberggesetz ( BBergG ), Seeanlagengesetz ( SeeAnlG ), Seeanlagenverordnung ( SeeAnlV ), Raumordnungsgesetz ( ROG ), Windenergie-auf-See-Gesetz in der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung, soweit Verfahren nach Teil 4 Abschnitt 1 und 2 und Teil 5 des Windenergie-auf-See-Gesetzes ( WindSeeG ) betroffen sind, Ölschadengesetz ( ÖlSG ), Seeversicherungsnachweisgesetz ( SeeVersNachwG ), Öl-Pflichtversicherungsbescheinigungs-Verordnung ( ÖlPflichtVersBeschV ), Seeversicherungsnachweisverordnung ( SeeVersNachwV ), Schiffssicherheitsgesetz ( SchSG ), Schiffssicherheitsverordnung ( SchSV ), MARPOL -Gesetz ( IntMeerSchÜbk1973G ), Ballastwasser-Gesetz ( BallastWG ), Verordnung ( EU ) Nummer 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung ( EG ) Nummer 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG ( ABl. L 330 vom 10.12.2013, Seite 1) in der jeweils geltenden Fassung, Seearbeitsgesetz ( SeeArbG ), Maritime-Medizin-Verordnung ( MariMedV ), EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz ( EU-FahrgRSchG ), Sportseeschifferscheinverordnung ( SportSeeSchiffV ). Stand: 01. Januar 2025
Die FSRU Wilhelmshaven GmbH, Emsstraße 20, 26389 Wilhelmshaven, eine Tochtergesellschaft der Deutsche Grüngas und Energieversorgung GmbH mit Sitz in Wilhelmshaven, diese wiederum eine Tochtergesellschaft der Tree Energy Solutions BV (TES) mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und den §§ 2, 6, 7 und 10 des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) beantragt. Für die Einbringung des Baggerguts in das Küstengewässer wurde zugleich ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gestellt. Die Trägerin des Vorhabens plant die Errichtung einer neuen Schiffsanlegestelle sowie einer Liegewanne nebst Zufahrtsbereich an der Westseite der Jade, Gemarkung Nordsee, Jade, Flurstück 1/11 (Liegeplatz), damit dort künftig eine „Floating Storage Regasification Unit“ (FSRU), also eine stationäre schwimmende Anlage in Form eines Produktionsschiffes zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung von verflüssigtem Erdgas (Liquified Natural Gas - LNG) sowie ein LNG-Tankschiff festmachen können. Die Einspeisung des wiederverdampften Erdgases soll in das vorhandene landseitige Erdgasnetz (WAL II) erfolgen. Der Bereich des Schiffsanlegers und der Liegewanne ist als Bundeswasserstraße ausgewiesen. Das zur Planfeststellung beantragte Vorhaben besteht aus drei wesentlichen Maßnahmen: Maßnahme 1: Neuerrichtung und Betrieb des Schiffsanlegers LNG Voslapper Groden Nord 2, für die FSRU und ein LNG-Tankschiff. Der Anleger soll aus 10 Dalben bestehen (4 Anlegedalben und 6 Vertäudalben einschließlich Verbindungsbrücken zwischen den Dalben sowie allen notwendigen Nebeneinrichtungen zum sicheren Betreiben der Anlage). Maßnahme 2: Neuerrichtung und Betrieb der Liegewanne Voslapper Groden Nord 2, einschließlich Zufahrtsbereich inklusive Wendebecken zwischen dem neu errichteten Umschlaganleger LNG Voslapper Groden Nord 2 und dem Fahrwasser, mit einer Gesamtfläche der Liegewanne und des Zufahrtsbereiches einschließlich Wendebecken von ca. 770.000 m². Ausbaggerung der Liegewanne auf eine Solltiefe von -17 mNHN (-14,50 mSKN) einschließlich der Zufahrt zum Fahrwasser mit einer Tiefe von -17 mNHN (-14,50 mSKN). Maßnahme 3: Für die Herstellung der Liegewanne und des Zufahrtsbereichs wird mit einer Baggermenge (Initialbaggerung) von rd. 1,2 Mio. m³ gerechnet, die auf die Klappstelle 01 der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung ca. 13 km nördlich der Insel Wangerooge eingebracht werden soll. Weiter beabsichtigt die Trägerin des Vorhabens, Baggergut aus der anschließenden Unterhaltung des Terminals nach dessen Inbetriebnahme bis 2025 im Rahmen des morphologischen Nachlaufs mit einer Jahresmenge von bis zu 50.000 m³ in die vorgenannte Klappstelle einzubringen. Die Betriebsdauer der FSRU ist für maximal 5 Jahre vorgesehen. Die Bauphase hat aufgrund der mit Bescheid vom 24.08.2023 (Az.: D 6 - 62025-691-002) erteilten Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Ausbaggerung der Liegewanne, für die Ausbaggerung von Teilen des Zufahrtsbereichs und Wendebeckens, für das Einbringen des bei der Ausbaggerung anfallenden Baggergutes auf die Klappstelle 01 sowie für das Einbringen des Kolkschutzes im Bereich des Anlegers bereits begonnen. Am 23.10.2023 erteile der NLWKN der Trägerin des Vorhabens die Zulassung eines zweiten vorzeitigen Beginns für die Errichtung der Dalben und die Installation der Dalbenköpfe, Brücken und Plattformen des Anlegers. Gegenstand des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens sind nicht die Zulassung der Errichtung und des Betriebs der FSRU sowie die Errichtung des Transfersystems vom Anleger in das bestehende landseitige Erdgasnetz. Für diese Vorhabenteile wird beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg ein gesondertes Zulassungsverfahren nach dem Bundessimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durchgeführt. Ebenfalls nicht Bestandteil des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ist die Einleitung von mit Temperaturveränderungen versehenen Ab- bzw. Prozesswässern zum Betrieb der FSRU. Hierfür wird ein eigenständiges wasserrechtliches Erlaubnisverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 4, § 10, § 12 und § 57 WHG sowie § 2 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) beim NLWKN, Direktion, Geschäftsbereich 6, Rudolf-Steiner-Straße 6, 38120 Braunschweig durchgeführt. Für die Zulassung des Gewässerausbaus und von Gewässerbenutzungen, die für die Errichtung und den Betrieb der FSRU am Standort Voslapper Groden Nord 2 erforderlich sind, ist das LNGG gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 LNGG anzuwenden. Da eine beschleunigte Zulassung des beantragten Vorhabens geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden, hat die Planfeststellungsbehörde in diesem Planfeststellungsverfahren das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß § 4 Abs. 1 LNGG nicht anzuwenden. Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Trägerin des Vorhabens am 10.05.2024 übergeben. Den Planfeststellungsbeschluss vom 10.05.2024 und die Gründe für die Gewährung der Ausnahme vom UVPG finden Sie in der Informationsspalte. Der Antrag und die konsolidierten Planunterlagen sind nachstehend aufgeführt.
II. Niedersachsen Nummer Bezeichnung Koordinaten WGS 84 (Breite/Länge) 1. Bakenloch 53°42,812'N, 8°25,055'E 2. Borkum Ost 53°35,55'N, 6°47,93'E 3. Borkum West 53°35,17'N, 6°46.62'E 4. Greetsieler Ledge 53°33,49'N, 7°1,70'E 5. Hechtsand 53°50,506'N, 8°17,836'E 6. Hallbalje 53°44,65'N, 7°39'E 7. Jadebusen* 53°28,96'N, 8°10,92'E 8. Juist Bill (für in Juist und Norderney beheimatete Boote 53°39,82'N, 6°53,52'E (im Umkreis von 120 m ) 9. Kaiserbalje 53°38,1'N, 8°15'E 10. Knechtsand* 53°44,84'N, 8°20,46'E 11. Langlütjensand* 53°37,51'N, 8°26,92'E 12. Martensplate (für nicht maschinenangetriebene Wasserfahrzeuge) 53°45,55'N, 7°49,51'E 13. Mittelpriel Ost 53°37,03'N, 8°24,66'E 14. Mittelpriel West 53°37,03'N, 8°23,98'E 15. Norderney Ost* 53°43,16'N, 7°20,95'E (nördlich Pfahlreihe) 16. Nördlich Mellumplate* 53°46,7'N, 8°7,83'E 17. Oxstedter Tief 53°50,17'N, 8°30,85'E 18. Randzel 53°30,151'N, 6°49,83'E 19. Slapersbucht 53°35,73'N, 7°2,89'E 20. Solthörner Watt 53°38,31'N, 8°17,90'E 21. Süderversand 53°43,95'N, 8°25,36'E 22. Südlich Spiekeroog 53°44,68'N, 7°45,97'E 23. Wangerooge 53°46,48'N, 7°58,10'E 24. Weser-Elbe-Wattfahrwasser 53°48,71', 8°30,69'E Stand: 01. Mai 2024
Harlesiel. Auf eine im Vergleich zum Vorjahr turbulente Sturmflutsaison blicken die Menschen an der niedersächsischen Küste zurück. Zugleich steigen durch die Folgen der Klimakrise die bereits heute großen Herausforderungen für den Küstenschutz. Über die zur Bewältigung der Aufgaben zur Verfügung stehenden Mittel und Schwerpunkte der Planungen der Küstenschützer für das kommende Sommerhalbjahr informierten am Freitag (19.04.) Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) im Rahmen eines Ortstermins in Harlesiel (Landkreis Wittmund). Auf eine im Vergleich zum Vorjahr turbulente Sturmflutsaison blicken die Menschen an der niedersächsischen Küste zurück. Zugleich steigen durch die Folgen der Klimakrise die bereits heute großen Herausforderungen für den Küstenschutz. Über die zur Bewältigung der Aufgaben zur Verfügung stehenden Mittel und Schwerpunkte der Planungen der Küstenschützer für das kommende Sommerhalbjahr informierten am Freitag (19.04.) Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) im Rahmen eines Ortstermins in Harlesiel (Landkreis Wittmund). „Die 1,1 Millionen Menschen hier an der Küste sehen sich bereits heute mit wachsenden Herausforderungen durch die Klimakrise konfrontiert. Und die Sturmfluten im Winter haben gezeigt, dass wir noch mehr für den Schutz der niedersächsischen Küste tun müssen. Der beschleunigte Meeresspiegelanstieg wird den Handlungsdruck zukünftig noch erhöhen. Der tiefliegende Lebens-, Wirtschafts- und Naturraum in Niedersachsens Norden kann nur durch einen wirksamen Küstenschutz dauerhaft gesichert werden“, kommentierte Umweltminister Meyer die Zahlen des vorgestellten Bau- und Finanzierungsprogramms Küstenschutz für 2024. Das Land intensiviere deshalb weiter seine Bemühungen rund um einen kontinuierlich verbesserten Schutz seiner Küsten, so Meyer. „Wir stellen – gemeinsam mit dem Bund – in diesem Jahr 2024 die Rekordsumme von über 80 Millionen Euro für den Küstenschutz auf dem Festland und den Inseln zur Verfügung. Beim Küstenschutz gilt das Vorsorgeprinzip. Das Vorsorgemaß ging bisher von 50 Zentimetern Meeresspiegelanstieg in 100 Jahren aus. Jetzt erhöhen wir viele Deiche vorsorglich schon um das Klimamaß von 100 Zentimetern, was zu erheblich höheren Kosten im Küstenschutz führt.“ Auch für die Folgejahre sind daher bereits über 43 Millionen Euro für die Umsetzung der oft mit großem Aufwand verbundenen Schutzprojekte an der Küste vorgesehen. Der Küstenschutz wird aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes finanziert (70% Bundes- und 30% Landesanteil). Die vorgesehene Verwendung der Küstenschutzmittel erfolgt auf Grundlage der Generalplanung Küstenschutz, der Bedarfsanmeldungen und unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der einzelnen Vorhaben. Für Bauprojekte im Bereich der 22 Hauptdeichverbände sind in diesem Jahr rund 51,5 Millionen Euro eingeplant. Insgesamt werden in den Verbandsgebieten zwischen Dollart und Elbe Mittel für die Umsetzung oder Planung von über 100 Einzelprojekten zur Verfügung gestellt (vgl. Übersicht im Anhang). Die für landeseigene Vorarbeiten sowie Vorhaben auf dem Festland vorgesehenen Mittel belaufen sich auf knapp 12,9 Millionen Euro. Weitere 15,7 Millionen Euro investieren Land und Bund in den Schutz der Ostfriesischen Inseln – deutlich mehr als im Vorjahr (5,7 Millionen Euro). Erhöhter Handlungsbedarf auf den Inseln Erhöhter Handlungsbedarf auf den Inseln „Der erhöhte Mittelbedarf auf den Inseln ist eine unmittelbare Folge der jetzt abgeschlossenen, im Vergleich zum Winter 22/23 turbulenten Sturmflutsaison“, erklärt Prof. Frank Thorenz, Leiter der für den Schutz der Ostfriesischen Inseln zuständigen NLWKN-Betriebsstelle Norden. Der Küstenschutz auf den Ostfriesischen Inseln liegt weitgehend in der direkten Verantwortung des NLWKN. Auf Norderney ereigneten sich nach Auswertung des Sturmflutwarndienstes des NLWKN zwischen Oktober und März demnach zwölf, in Emden 15 und in Cuxhaven 13 Sturmfluten, darunter am 22. Dezember eine schwere Sturmflut. „Die jüngste Sturmflutsaison ist damit aus statistischer Sicht durchaus nicht ungewöhnlich, hat aber auf mehreren Ostfriesischen Inseln zu Sandverlusten und Dünenabbrüchen geführt, die wir durch gezielte naturbasierte Maßnahmen in den kommenden Monaten ausgleichen werden, um den Schutz der Inseln sicherzustellen“. Unter anderem auf Langeoog waren durch Sturmfluteinwirkung an dem zuletzt im Jahr 2022 wiederhergestellten Verschleißköper vor der Schutzdüne am Pirolatal deutliche Verluste aufgetreten. Die Düne schützt Teile der Ortslage und das Wassergewinnungsgebiet der Insel. Der Verschleißkörper und der davor liegende Strand sollen im Laufe des Sommerhalbjahrs auf rund zwei Kilometer Länge mit einem Sandvolumen von 450.000 Kubikmeter verstärkt werden. Auch auf Wangerooge kam es im Zuge der Sturmflutsaison zu Sandverlusten: An der Harlehörndüne sind im mittleren und südlichen Teil der Düne Erosionen am seeseitig gelegenen Verschleißkörper aufgetreten. Dieser war zuletzt 2017 neu errichtet worden. Er soll auf einer Länge von einem Kilometer mit knapp 90.000 Kubikmeter Sand verstärkt werden. An den Nordostdünen, die den unmittelbaren Sturmflutschutz für den östlichen Teil des Inseldorfes bilden, sind an dem zuletzt im Jahr 2022 wiederhergestellten Verschleißkörper ebenfalls erhebliche Verluste aufgetreten. Um die Substanz und Funktion der Schutzdüne zu sichern, ist ein Wiederaufbau des Verschleißkörpers auf einer Länge von fast 800 Metern erforderlich. Hierfür werden knapp 52.000 Kubikmeter Sand benötigt. Ostfriesisches Festland: Deichbau und Salzwiesenrenaturierung im Fokus Ostfriesisches Festland: Deichbau und Salzwiesenrenaturierung im Fokus Vielfach agiert der Landesbetrieb als Planungs- und Umsetzungspartner für Küstenschutzprojekte der Hauptdeichverbände. Über ein konkretes Deichbauvorhaben, das bereits in den kommenden Tagen starten soll, informierte sich Umweltminister Christian Meyer im Rahmen seines Ortstermins: Die Deicherhöhung im Bereich des Hafens Harlesiel, die für die Deich- und Sielacht Harlingerland durchgeführt wird (vgl. separate Presseinformation). Auch die 2019 begonnene umfangreiche Deicherhöhung zwischen Manslagt und Upleward in der Krummhörn (Ostfriesland) wird im Jahr 2024 fortgesetzt. Im Auftrag der Deichacht Krummhörn erhöht der NLWKN hier in diesem Jahr weitere 600 Meter Deich. Die Arbeiten haben bereits im April begonnen. Für 2025 ist der Abschluss des Großprojekts geplant, in dessen Rahmen Fehlhöhen ausgeglichen und rund 4,3 Kilometer Deich auf ein neues Schutzniveau gehoben werden. Beide Deichbauprojekte werden durch eine umfangreiche Salzwiesenrenaturierung begleitet. „Der hierbei entnommene Bodenaushub kommt im Sinne eines nachhaltigen Küstenschutzes im Deichbau erneut zum Einsatz. Auf diese Weise verknüpfen wir die Ziele von Küsten- und Naturschutz in der Region“, betont Dr. Thomas Schoneboom, Geschäftsbereichsleiter Planung und Bau des NLWKN in Aurich. Neben Bauprojekten, die sich bereits in Umsetzung befinden, treiben die Küstenschützer zudem die Planungen von künftigen Deicherhöhungen etwa am Rysumer Nacken (Deichacht Krummhörn) weiter voran. Bei aktuell neu begonnenen Deichbauvorhaben berücksichtigen die Küstenschützer gemäß der niedersächsischen Klimaschutzstrategie bereits ein erhöhtes Vorsorgemaß, um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen. Abseits der großen Deichbauvorhaben zählen Modernisierungen und Anpassungen technischer Anlagen des Küstenschutzes zu den aktuellen Projekten, bei denen der Landesbetrieb als Partner der Verbände in der Region agiert – so etwa am Siel- und Schöpfwerk Neuharlingersiel der Deich- und Sielacht Harlingerland sowie an Siel und Schleuse Harlesiel der Sielacht Wittmund. Jadebusen, Wesermarsch und Cuxhavener Land Jadebusen, Wesermarsch und Cuxhavener Land Zwischen Wilhelmshaven und Hooksiel wird die Erneuerung des Deckwerks des Voslapper Seedeiches 2024 mit dem zweiten großen Bauabschnitt fortgesetzt. Mit dem Vorhaben wurde baulich bereits 2016 begonnen, die Fertigstellung ist nach aktuellem Stand für 2027 vorgesehen. In Folge der zwischen 1999 und 2004 umgesetzten Erhöhung und Verstärkung des Deiches zwischen Hobenbrake und Beckmannsfeld werden auf verschiedenen Teilabschnitten noch fehlende Deichverteidigungswege umgesetzt. An der Hunte startet in diesem Jahr nach Abschluss der vorbereitenden Arbeiten die über drei Jahre vorgesehene bauliche Herstellung der Deichsicherheit im Bereich Kloster Blankenburg. In Sahlenburg (Cuxhaven) rückt der nicht alltägliche komplette Neubau eines Deiches in den Blick der Küstenschützer. Hier ist die sogenannte Wolskermarsch bisher nur durch eine Düne und eine Promenade mit Deckwerk geschützt. Als Planungspartner des Deichverbands Cuxhaven treibt der NLWKN die Überlegungen für einen Deich in Sonderbauweise inklusive Schöpfwerk voran, um den hier anliegenden Interessen von Küstenschutz, Naturschutz und Tourismus gerecht werden zu können. Unterelbe und Oste Unterelbe und Oste An der Oste kam es in der abgelaufenen Sturmflutsaison zu mehreren Uferabbrüchen (Großwörden, Hechthausen, Kleinwörden), wodurch teils kein den Deichfuß schützendes Vorland mehr vorhanden ist. Infolgedessen werden dieses Jahr hier mehrere bauliche Abschnitte umgesetzt. Im Verbandsgebiet des Ostedeichverbandes wird zudem die nächste große Schutzdeichverstärkung vorbereitet. Für den Aus- und Neubau des Ostedeiches im Bereich von Ostendorf bis Gräpel erfolgen in 2024 Planungen sowie der erforderliche Grunderwerb. Ein besonderer Fokus liegt auf den Bedarfen an den Hauptdeichen. Hier werden zum Beispiel im Bereich des Deichverbands Kehdingen-Oste unter anderem die Arbeiten an vorbereitenden Kompensationsmaßnahmen im FFH-Lebensraumtyp Ästuar und die dafür erforderliche Flächenakquisition intensiviert, um die Deichbauplanungen voranzutreiben zu können. Für die Erhöhung des Hauptdeiches an der Elbe werden im Bereich von Hinterbrack bis zur Landesgrenze (im Zuständigkeitsbereich des Deichverbandes der II. Meile Alten Landes) die Planung sowie mit dem Deichbau einhergehende weitere bauliche Maßnahmen weiterverfolgt. Die bauliche Umsetzung der eigentlichen Deicherhöhung wird dann nach Beginn über mehrere Jahre erfolgen. An der Elbe investiert der NLWKN darüber hinaus aktuell unter anderem in die landeseigenen Sperrwerke, die vor Sturmfluten schützen sollen – so zum Beispiel im Rahmen der Grundinstandsetzung des Ilmenau-Sperrwerks in Hoopte. Die umfangreiche Modernisierung des wichtigen Küstenschutzbauwerks soll in diesem Jahr abgeschlossen werden. Küstenschutz braucht Fachkräfte – Anreize für ein spannendes Arbeitsfeld Küstenschutz braucht Fachkräfte – Anreize für ein spannendes Arbeitsfeld Im Küstenschutzprogramm sind künftig große Projekte mit zum Teil erheblichem Finanzvolumen anzuschieben. Neben der Erhöhung und Verstärkung von über hundert Kilometern Deich steht auch die Anpassung von in der Deichlinie befindlichen Bauwerken im Fokus – Sperrwerke sowie Siel- und Schöpfwerke, die teils bereits Jahrzehnte alt sind und für die Herausforderungen des Klimawandels ebenfalls fitgemacht werden müssen. Das erfordert nicht nur eine entsprechende finanzielle Ausstattung, sondern auch enorme personelle Ressourcen zur Planung und Vorbereitung. Vielerorts erschwerende Rahmenbedingungen, konkurrierende Flächennutzungen und eine auch juristisch zunehmende Komplexität der Planungen stellen die Küstenschützer vor zusätzliche Herausforderungen. „Der Fachkräftemangel im Ingenieurbereich ist spürbar. Wir können nur immer wieder die Werbetrommel für eine Tätigkeit in diesem interessanten Berufsfeld rühren. Engagierte Menschen für diese wichtigen, die Zukunft des Lebens hier an der Küste sichernden, sinnstiftenden Aufgaben zu gewinnen wird zunehmend wichtig“, so die Küstenschützer. Der NLWKN biete bereits heute zum Beispiel mit Stipendien für die Studiengänge Bau- und Umweltingenieurwesen entsprechende Anreize. Über nachfolgenden Link können Sie sich hochauflösendes Bildmaterial vom Termin zur Verwendung herunterladen: Über nachfolgenden Link können Sie sich hochauflösendes Bildmaterial vom Termin zur Verwendung herunterladen: https://nlwkn.hannit-share.de/index.php/s/zafqNHxsTnQSwSs Passwort: Küstenschutz24 https://nlwkn.hannit-share.de/index.php/s/zafqNHxsTnQSwSs Passwort: Küstenschutz24
Norden . Die aktuelle winterliche Sturmflutsaison gestaltet sich bisher lebhaft. Nach Sturmtief Niklas Ende November verursachte Sturmtief Zoltan rund um Weihnachten weitere Schäden an den Sandkörpern auf den Ostfriesischen Inseln. Über Details informierte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) jetzt im Rahmen einer Bestandsaufnahme zu den Auswirkungen der Sturmfluten auf die Küstenschutzanlagen. Die vergangenen Weihnachtsfeiertage waren von extremen Wetterereignissen geprägt. Während das Binnenland von Hochwasser heimgesucht wurde, verursachte das Sturmtief Zoltan zwei leichte und eine schwere Sturmflut, die nicht ohne Folgen blieben. Entstandene Sandverluste an den Schutzdünen, Verschleißkörpern und Sandfangmaßnahmen wurden nach vorläufiger Beruhigung der Wetterlage jetzt im Rahmen einer Erstbegutachtung durch die Mitarbeitenden der NLWKN-Betriebshöfe aufgenommen. „Auf fast allen Ostfriesischen Inseln kam es zu Abtragungen“, erläutert NLWKN-Geschäftsbereichsleiterin Betrieb und Unterhaltung , Anja Lorenz. Am Festland hat das Teekaufkommen an den landeseigenen Deich mit 45.000 Kubikmeter bereits jetzt die Mengen des gesamten Winterhalbjahres 2021/22 erreicht. „Die landeseigenen Deichen und massiven Schutzbauwerke haben die Stürme ohne sicherheitsrelevante Schäden überstanden“, so Lorenz. „Die Klimakrise ist längst an der Küste angekommen – der steigende Meeresspiegel, den wir durch ein erhöhtes Vorsorgemaß von einem Meter bereits jetzt berücksichtigen, wird uns zusätzlich fordern“, sagt Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer. „Die Folgen der letzten Sturmfluten unterstreichen noch einmal, wie wichtig es war, die Mittel für den Schutz unserer Inseln und Küste in diesem Jahr auf rund 80 Millionen Euro zu erhöhen. Wir müssen vorsorgend mehr in Küstenschutz und Klimaschutz investieren, um die Menschen und ihr Hab und Gut auf den Inseln und am Festland auch zukünftig verlässlich zu schützen.“ Auf den Inseln, wo nicht zuletzt Schutzdünen vor den Kräften der Nordsee schützen, haben die Stürme dagegen sichtbare Spuren hinterlassen: Im östlichen Abschnitt der Kobbedünen auf der Insel Borkum sind Schutzdünenabbrüche von rund fünf Metern zu verzeichnen. Auf der Nachbarinsel Juist kam es auf Höhe des Billpolders an den Schutzdünen zu Abbruchraten von bis zu elf Metern. „Der im Jahr 2022 vom NLWKN verstärkte Schutzdünenabschnitt auf Norderney im Bereich Kugelbake hat weitere Dünenabbrüche von ungefähr sechs Metern Tiefe erfahren. Hier hat sich bewährt, dass durch die Verstärkung der zweite Riegel der Schutzdüne geschlossen wurde, der den Sturmflutschutz voll gewährleistet“, erklärt Prof. Frank Thorenz, Leiter der NLWKN-Betriebsstelle Norden, die für den Schutz der Inseln zuständig ist. Auf Baltrum konnten nur leichte Dünenabbrüche festgestellt werden. Allerdings kam es auf Langeoog zu deutlichen Verlusten an dem 2022 aufgespülten Verschleißkörper vor der Schutzdüne am Pirolatal. „Dieser hat sich bewährt, da die eigentliche Schutzdüne wirksam geschützt wurde“, erläutert Thorenz. Auf Spiekeroog sorgte Zoltan an der Böschung des im letzten Jahr verstärkten Verschleißkörpers an den Süderdünen für Abbrüche. An den auf Wangerooge besonders im Blickpunkt stehenden Nordostdünen sind die hier vorhandenen Verschleißkörper durch die jüngsten Sturmfluten auf einer Länge von 500 Metern und fünf Metern Abbruchtiefe weitgehend erodiert. Auch an der Harlehörndüne im Südwesten der Insel sind auf Grund der hohen Wasserstände im mittleren und südlichen Abschnitt auf 500 Metern Länge Abbrüche von ca. fünf Metern Tiefe aufgetreten. Auf fast allen Ostfriesischen Inseln wurden zudem teils erhebliche Verluste an Sandfangzäunen festgestellt. Diese kommen auf den Inseln zum Einsatz, um aus dem Sandflug Sandkörper zum Schutz der Dünen aufzubauen. „Insgesamt sind durch das Sturmtief Zoltan wegen der höheren Wasserstände deutlich größere Inselbereiche betroffen als Sturmtief Niklas Ende November. Eine akute Gefährdungslage besteht auf keiner der sieben Inseln, allerdings sind auf Langeoog und Wangerooge Maßnahmen zur Verstärkung der Dünen erforderlich, die wir auf Basis unserer Analysen der Strand- und Dünensituation für derartige Sturmflutereignisse erwarten haben und jetzt als naturbasierte Maßnahmen vorbereiten“, führt Thorenz aus. Darüber hinaus werden die Sandfangzäune durch den NLWKN wiederaufgebaut, um Sandvorräte für die Folgejahre mit den Kräften der Natur zu schaffen.
Norden. Vier leichte Sturmfluten im Emsgebiet, insgesamt zwei an der übrigen niedersächsischen Küste: Die winterliche Sturmflutsaison befindet sich im vollen Gange. Nach Sturmtief Niklas zieht der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine erste Bilanz zu den Auswirkungen der jüngsten Winterstürme auf die Küstenschutzanlagen. Besonders die Ostfriesischen Inseln stehen im Fokus der Küstenschützer. Vier leichte Sturmfluten im Emsgebiet, insgesamt zwei an der übrigen niedersächsischen Küste: Die winterliche Sturmflutsaison befindet sich im vollen Gange. Nach Sturmtief Niklas zieht der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine erste Bilanz zu den Auswirkungen der jüngsten Winterstürme auf die Küstenschutzanlagen. Besonders die Ostfriesischen Inseln stehen im Fokus der Küstenschützer. Die eingetretenen Sandverluste an den Dünen und Verschleißkörpern wurden dazu in den letzten Tagen von Mitarbeitern der NLWKN-Betriebshöfe im Rahmen einer Erstbegutachtung aufgenommen und vermessen. Das Ergebnis: „Verglichen mit der Situation nach der letzten leichten Sturmflut Mitte Oktober haben die jüngsten erhöhten Wasserstände nur zu geringfügigen Veränderungen im Bereich der Strandaufspülung Langeoog, der Schutzdüne an der Kugelbake auf Norderney und der Verschleißkörper an den Wangerooger Nordostdünen und den Spiekerooger Süderdünen geführt“, bilanziert die NLWKN-Geschäftsbereichsleiterin Betrieb und Unterhaltung , Anja Lorenz. Vor allem die Tide am frühen Freitagmorgen (24.11.) war erhöht ausgefallen und hatte etwa am Pegel Norderney Riffgat Wasserstände zur Folge, die 1,36 Meter über dem Mittleren Tidehochwasser aufliefen. Auf Borkum sind dem NLWKN zufolge vor allem im Bereich der Kobbedünen Sandverluste zu verzeichnen. Es handelt sich hier allerdings nicht um gewidmete Schutzdünen, die dem Sturmflutschutz der Insel dienen. Im Bereich der Schutzdünen gingen lediglich Sandfangzäune am Dünenfuß verloren. Auf der Nachbarinsel Juist führten die Sturmfluten vom 23. und 24. November in Teilabschnitten zu Dünenabbrüchen von maximal sechs Metern. Auch an einem der Schutzdüne vorgelagerten Sandpuffer, der durch den Einsatz von Sandfangzäunen gewonnen werden konnte, sind demnach Teile abgetragen worden. Während auf Norderney am kürzlich verstärkten Dünenabschnitt im Bereich Kugelbake leichte Abbrüche von durchschnittlich zwei Metern Tiefe eingetreten sind, registrierte der NLWKN-Betriebshof auf Baltrum keinerlei Abbrüche an den Schutzdünen. Auch auf Langeoog hatte Niklas keine Dünenerosionen und keine Verluste an den Sandfangzäunen im Westen der Insel zur Folge. „An dem im Jahr 2022 vor der Schutzdüne am Pirolatal aufgespülten Verschleißkörper sind Verluste mit ca. fünf und zehn Metern Tiefe aufgetreten. Hierdurch wurde ein Abbruch an der eigentlichen Schutzdüne erfolgreich verhindert. Der Verschleißkörper selbst ist dabei noch zu rund 70 Prozent erhalten und voll funktionsfähig“, so Prof. Frank Thorenz, Leiter der für den Inselschutz zuständigen NLWKN-Betriebsstelle in Norden. Der auf der benachbarten Insel Spiekeroog in diesem Jahr angelegte Verschleißkörper im Bereich der Süderdünen verzeichnet geringfügige Abbrüche von bis zu ca. zwei Metern Tiefe. Blickpunkt Wangerooge Blickpunkt Wangerooge Ein besonderes Augenmerk der Küstenschützer liegt derzeit auf Wangerooge. Die erhöhten Wasserstände der vergangenen Tage haben hier lokal zu weiteren Erosionen an der Dünenverstärkung im westlichen Teil der Nordostdünen von bis zu fünf Metern geführt. Diese sind damit deutlich geringer ausgefallen, als die lokalen Erosionen im Rahmen der letzten Sturmflut im Oktober. Damals waren Verluste in einer Größenordnung von bis zu zehn Meter aufgetreten. „Eine Gefährdungslage und damit verbunden ein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht auf Grund der vorhandenen Breite und Höhe der Schutzdünen nach wie vor nicht“, betont Prof. Frank Thorenz. Dem Küstenschutzexperten zufolge sei es allerdings abzusehen, dass ein Wiederaufbau der seewärtigen Dünenverstärkung in den erodierten Bereichen im Jahr 2024 erforderlich werde. „Das genaue Ausmaß einer solchen Küstenschutzmaßnahme kann erst gegen Ende der Sturmflutsaison belastbar kalkuliert werden“, so Thorenz. Für die Küstenschutzanlagen auf dem Festland brachten die leichten Sturmfluten der vergangenen Woche keine sicherheitsrelevanten Schäden, aber einiges an Teek mit sich: An den landeseigenen Festlandsdeichen wurden insgesamt knapp 12.600 Kubikmeter Treibgut angespült. An den Inseldeichen fielen im Rahmen der Sturmfluten dagegen nur geringe Teekmengen an.
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