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Alles beim Alten? – Erfassung des Artenwissens von Besucherinnen und Besuchern auf einer Bundesgartenschau mit lebenden Pflanzen, echten Tieren und Dermoplastiken

Die vorgestellte Studie beschäftigte sich mit der Frage, welches nominelle Artenwissen Besucherinnen und Besucher der Bundesgartenschau (BUGA) 2023 in Mannheim abrufen können. 389 Besucherinnen und Besucher wurden zu ihrem Artenwissen zu ausgewählten Wild-, Kultur- und Zierpflanzenarten sowie zu ausgewählten Tierarten, die im Rhein-Neckar-Raum häufig sind, befragt. Ihnen wurden 18 Pflanzen verschiedener Arten (krautige und verholzte Blütenpflanzen) als lebende Originale im Topf präsentiert. Die 18 Tiere verschiedener Arten (Wirbeltiere und Wirbellose) wurden als Balgpräparate, naturnahe Replikate im Maßstab 1:1 (Lurche, Mollusken) oder als genadelte tote Insekten in Dioramen bereitgestellt. Mittels Fragebogen wurde dokumentiert, welche Tier- und Pflanzenarten mit ihrem deutschen oder wissenschaftlichen Artnamen richtig benannt und welche Arten häufig verwechselt wurden. Darüber hinaus wurde geprüft, inwiefern Zusammenhänge zwischen dem nominellen Artenwissen, dem Lebensalter, Geschlecht, Bildungsabschluss oder Wohnort bestehen. Ergänzend wurde mittels Fragebogen erhoben, wo die Befragten ihr Artenwissen erworben haben. Allgemein zeigen die Daten große Defizite der nominellen Artenkenntnis bei Wirbellosen, Singvögeln und manchen Pflanzen. Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten z.B. Molche und Reptilien, Wanzen und Käfer oder Kaninchen und Hasen nicht voneinander unterscheiden. Das Artenwissen korrelierte positiv mit dem Lebensalter der Befragten.

Biodiversität auf Stilllegungsflächen

Das Projektteam übernahm die Aufgabe, den Beitrag landwirtschaftlicher Brachflächen zum Artenschutz und zur Steigerung der Biodiversität zu untersuchen. Die Anlage von Brachen erfolgt in Österreich unter anderem mit der ÖPULMaßnahme 'Neuanlegung von Landschaftselementen'. Dabei vereinbaren Fachleute der Naturschutzabteilungen des Bundeslandes mit den Bewirtschaftern unterschiedliche Pflegemaßnahmen (Sukzession, Mahd, Umbruch etc.) für jede Fläche. Im ersten Projektjahr wurden in Kärnten 30 von insgesamt 250 im Rahmen von ÖPUL stillgelegten Flächen vegetationskundlich bearbeitet. Aus diesen 30 Flächen wurden im zweiten Jahr 5 für zoologische Erhebungen ausgewählt. Fachleute haben im Gelände die Tiergruppen Wildbienen, Wanzen, Heuschrecken und Schmetterlinge erhoben und die Ergebnisse nach einem einheitlichen Schema bewertet. Damit konnten diese sektoralen Daten zu einer fachübergreifenden Bewertung und Interpretation zusammengeführt werden. Wichtige Ergebnisse sind: - Bewertung der Brachen aus der Sicht von Naturschutz und Biodiversität - Beschreibungen der Zusammenhänge zwischen Vorkommen von Arten, Standort und Maßnahmen - Leitlinien für die Anlage und Pflege von Stilllegungsflächen - Unterschiedliche, sich kleinräumig abwechselnde Pflegeeingriffe erhöhen die Biodiversität. - Pflegemaßnahmen sind auf Standortverhältnisse, ökologische Ausstattung des Umlandes und Größe der Stilllegungsflächen abzustimmen. - Zeitlich versetzte Nutzung in Teilbereichen ist einer großflächigen, einmaligen Nutzung auf der Gesamtfläche zu bevorzugen. - Regelmäßiges Monitoring und ein flexibler Einsatz von Maßnahmen erhindert unerwünschte Entwicklungen auf den Stilllegungsflächen. Diese Leitlinien werden ab sofort bei der Betreuung bestehender und bei der Anlage neuer Brachen verwendet. Die überraschende Artenvielfalt auf den untersuchten Flächen und das Vorkommen zahlreicher seltener und gefährdeter Arten belegen den bedeutenden Beitrag der ÖPUL-Maßnahme 'Neuanlegung von Landschaftselementen' zum Artenschutz und zur Erhöhung der Biodiversität in Agrarlandschaften. e-mail: daniel.bogner umweltbuero-klagenfurt.at www.umweltbuero-klagenfurt.at.

Artenlisten – Rote Listen der gefährdeten Pflanzen, Tiere und Pilze von Berlin

Für die – auch gesetzlich vorgeschriebene – Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt Berlins sind Rote Listen unentbehrliche und zugleich auch allgemein akzeptierte Arbeitsmittel. Sie veranschaulichen auf wissenschaftlicher Grundlage, wie es um das Überleben von Tier- und Pflanzenarten in einem bestimmten Gebiet bestellt ist. Da Arten oft an bestimmte Lebensräume gebunden sind, kann aus ihrer Gefährdung auch auf den Zustand ihrer Lebensräume geschlossen werden. Insofern ergeben sich konkrete Ansatzpunkte für Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Auch die zuständigen Flächenbesitzer oder Flächennutzer können ihre Verantwortung für das Überleben der Arten erkennen. Auch der Öffentlichkeit bieten Rote Listen Informationen über das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten in Berlin. Ein Blick in die Listen zeigt Fachleuten wie interessierten Laien gleichermaßen, welche Arten in Berlin vorkommen, welche gefährdet oder sogar ausgestorben sind. Daneben enthalten die Listen viele ergänzende Informationen, beispielsweise zum gesetzlichen Schutzstatus der Arten. Rote Listen sind seit langem eine häufig genutzte Entscheidungshilfe der Verwaltung. Sie unterstützten die Ausweisung von Schutzgebieten, die Entwicklung von Biotopverbundsystemen, die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft und viele andere Aufgaben. Sie helfen damit auch, die beschränkten öffentlichen Mittel auf die dringendsten Naturschutzaufgaben zu konzentrieren. Die Erstellung und Fortschreibung Roter Listen organisiert in Berlin traditionsgemäß der Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege in Kooperation mit der Obersten Naturschutzbehörde in einem Turnus von etwa 10 Jahren. Die fachlichen Grundlagen über das Vorkommen und die Gefährdungssituation einzelner Arten werden jedoch immer von einer Vielzahl meist ehrenamtlich tätiger Experten, insbesondere von Mitgliedern botanischer und faunistischer Fachverbände erhoben. Die Bearbeiter der verschiedenen Organismengruppen werten diese Angaben systematisch aus und integrieren dabei auch Informationen aus neueren naturschutzfachlichen Gutachten, Forschungsarbeiten und Fachpublikationen. Die Neubearbeitung erfolgte nach der bundesweiten Methodik von Ludwig et al. (2009) und wurde durch das Büro für tierökologische Studien Berlin koordiniert. Die neuen Roten Listen wurden vom Universitätsverlag der Technische Universität Berlin als DOI (Digital Object Identifier) veröffentlicht und stehen hier auf den Internetseiten zur Verfügung. Zu jeder Liste wird der Bearbeitungsstand (Monat/Jahr) angegeben, so dass sofort erkennbar ist, ob es sich um eine bereits aktualisierte bzw. eine noch nicht aktualisierte Liste handelt. Bild: Max Ley Methodik Die Neubearbeitung der Roten Listen folgt in der Regel der bundesweiten Methodik von Ludwig et al. (2009). Weitere Informationen Bild: Justus Meißner Liste der wildwachsenden Gefäßpflanzen des Landes Berlin mit Roter Liste Die vierte Fassung der Roten Liste und Gesamtartenliste der etablierten Farn- und Blütenpflanzen Berlins enthält 1.527 Sippen, davon 307 Neophyten. Fast die Hälfte (46,4 %) wurde einer Gefährdungskategorie zugeordnet. Weitere Informationen Bild: Hanna Köstler Rote Liste und Gesamtartenliste der Moose (Bryophyta) von Berlin Die Gesamtartenliste der Moose Berlins umfasst 411 Arten und Varietäten, darunter drei neophytische Arten. Von den 408 indigenen Arten wurden 270 (= 66 %) als gefährdet eingestuft. Weitere Informationen Bild: Volker Otte Rote Liste und Gesamtartenliste der Flechten (Lichenes) von Berlin Derzeit sind aus Berlin 315 Flechtensippen (310 Arten, 3 Unterarten, eine Varietät und eine Form) bekannt. Davon werden 112 (35,6 %) in die Rote Liste aufgenommen. Weitere Informationen Bild: Joachim Ehrich Rote Liste und Gesamtartenliste der Pilze (Fungi) von Berlin Rote Liste und Gesamtartenliste der Röhrlinge, Flechtenbewohnenden Pilze, Brandpilze und Blätterpilze. Weitere Informationen Bild: Wolf-Henning Kusber Rote Liste und Gesamtartenliste der Algen (Phycophyta) von Berlin Für Berlin wurden seit dem 18. Jahrhundert 21 Arten limnischer Armleuchteralgen (Characeae) in den Gattungen Chara, Lychnothamnus, Nitella, Nitellopsis und Tolypella nachgewiesen. Davon sind 11 Arten ausgestorben oder verschollen, weitere vier Arten sind als bestandsgefährdet eingestuft und auch Bestandteil der Roten Liste. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) von Berlin Die Gesamtartenliste der Säugetiere umfasst 59 Arten, von denen fünf Arten seit 1991 neu für Berlin nachgewiesen wurden: Nordfledermaus, Teichfledermaus, Biber, Nutria und Marderhund. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Rote Liste und Liste der Brutvögel (Aves) von Berlin Seit den ersten ornithologischen Aufzeichnungen in Berlin wurden 185 Arten, davon 165 als Brutvögel in Berlin nachgewiesen. Davon sind 32 Arten in Berlin ausgestorben, 17 vom Aussterben bedroht, 6 stark gefährdet und 17 gefährdet. Weitere Informationen Bild: Ekkehard Wachmann Rote Liste und Gesamtartenliste der Lurche (Amphibia) von Berlin Aktuell kommen in Berlin zwölf Amphibienarten vor, von denen eine nicht autochthon ist und in der Roten Liste nicht bewertet wird (Bergmolch). Die autochthonen Populationen von zwei weiteren Arten sind ausgestorben. Weitere Informationen Bild: Daniel Bohle Rote Liste und Gesamtartenliste der Kriechtiere (Reptilia) von Berlin Aktuell kommen in Berlin sechs Reptilienarten vor, die autochthonen Bestände einer weiteren Art sind ausgestorben. Weitere Informationen Bild: Andreas Hartl Gesamtartenliste und Rote Liste der Fische und Neunaugen (Pisces et Cyclostomata) von Berlin Die Gesamtartenliste der Fische und Neunaugen von Berlin umfasst 44 Arten, darunter 41 Fischarten und drei Neunaugenarten, von denen 36 autochthone (einheimische) und acht neobiotische (eingewanderte/eingebrachte) Arten sind. Weitere Informationen Bild: Ira Richling Rote Liste und Gesamtartenliste der Weichtiere – Schnecken und Muscheln (Mollusca: Gastropoda und Bivalvia) von Berlin Von den in Berlin nachgewiesenen 158 Molluskenarten und Unterarten wurden 38,6 % als bestandsgefährdet eingestuft. Weitere Informationen Bild: A. Kormannshaus Rote Liste und Gesamtartenliste der Insekten (Insecta) von Berlin Rote Liste und Gesamtartenliste der Großschmetterlinge, Libellen, Heuschrecken und Grillen, Zikaden, Netzflügler, Bienen und Wespen, Köcherfliegen, Schnabelfliegen, Raubfliegen, Eintagsfliegen, Schwebfliegen, Wanzen, Wasserkäfer, Laufkäfer, Prachtkäfer, Blattkäfer, Blatthornkäfer, Kurzflügelkäfer­artige und Stutzkäfer, Kapuzinerkäfer­artige und weitere, Bockkäfer und Rüsselkäfer. Weitere Informationen Bild: Ingolf Rödel Rote Liste und Gesamtartenliste der Spinnen (Araneae) und Gesamtartenliste der Weberknechte (Opiliones) von Berlin Aus Berlin sind bis heute 576 Spinnenarten bekannt, davon wurden 32 Arten als Neozoen nicht bewertet. 41 Arten konnten gegenüber der letzten Gesamtartenliste neu in die Liste aufgenommen werden. 194 der 544 bewerteten Arten (35,7 %) mussten einer Gefährdungskategorie zugeordnet werden. Weitere Informationen Bild: Torsten Richter Rote Liste und Gesamtartenliste der Schleimpilze Aus Berlin sind bisher 225 Schleimpilze nachgewiesen worden. 17 Arten konnten neu in die Liste aufgenommen werden, die in der letzten Gesamtartenliste Deutschlands noch nicht enthalten sind. Neobiota wurden – ebenso wie in der Roten Liste der Schleimpilze Deutschlands (Schnittler et al. 2011) – nicht identifiziert. Weitere Informationen

Faunistische und floristische Artenerfassung im Bezirk Scheibbs (seit 1950)

Problemstellung: Erfassung aller tierischen Lebensformen vom Einzeller bis zum Hirsch (soweit moeglich), Verteilung im reich strukturierten Bezirk Scheibbs von der Kulturlandschaft (Molasse- und Fischzone) bis in die alpine Region. Abundanzschwankungen durch exogene Einwirkungen. Aussterbende Arten durch Biotopzerstoerung (kleinste bis grosse Einheiten). Zielsetzung: Die gewonnenen Erkenntnisse (Ergebnisse) der angewandten Forschung in Land-, Forst- und Fremdenverkehrswirtschaft sowie Jagd, Fischerei und Imkerei in Publikationen, Gespraechen und Diskussionen nahezubringen, um weitere negative Auswirkungen (vor allem die Gewaesser und Feuchtbiotope betreffend) zu vermeiden. Methoden: Bei Vertebraten vor allem Beobachtungen, bei Evertebraten Aufsammlungen (speziell jener Gruppen, fuer die Spezialisten vorhanden sind) mittels verschiedenster Methoden (z.B. Netz- u. Lichtfang, Sieben, Bodenfallen, Larvenzuchten usw.). Das Material wird, soweit moeglich, laufend an Taxonomen weitergeleitet, von diesen determiniert und, falls ein repraesentativer Querschnitt erreicht worden ist, publiziert. Ergebnisse: Besonders bei Vertebraten und etlichen Artikulaten- bzw. Arthropodengruppen (z.B. Regenwuermer, Pseudoskorpione, Weberknechte, Spinnen, Koecherfliegen, Floehe, Blasenfuesse, Staublaeuse, Blattfloehe, Wanzen, Libellen, Netzfluegler und etliche Kaefer- und Fliegenfamilien) ueberdurchschnittlich gut, aber auch von anderen Tiergruppen (z.B. Hymenodopteren) liegen befriedigende Ergebnisse vor, welche der Umweltforschung dienlich sein koennen, d.h. bei Schaffung von Schutzgebieten eine Notwendigkeit sind.

Eichennetzwanze Corythucha arcuata (Heteroptera, Tingidae): Beurteilung der Schadwirkung in Europa und Entwicklung von Strategien zu Überwachung, Kontrolle und Management (OLBIE)

Zielsetzung: Im beantragten EUPHRESCO-Projekt soll das bestehende Wissen zu C. arcuata aufbereitet werden, neue Erkenntnisse zur Schadwirkung von C. arcuata gewonnen und Strategien zu verbesserter Überwachung, Kontrolle und Management dieses invasiven Schädlings entwickelt werden. Spezifische Forschungsfragen sind: - Wie wirkt sich der jährliche Befall auf Baumwachstum, Vitalität, Samenproduktion und Mortalität auf? Gibt es Wechselwirkungen mit anderen biotischen und abiotischen Schadfaktoren? Warum gibt es anscheinend große Unterschiede zwischen den Befallsgebieten in Europa (starke Auswirkungen in Ungarn und Kroatien, geringe in Italien und der Schweiz)? - Welche sind die wesentlichen natürlichen sowie menschlich unterstützten Verbreitungswege der Eichennetzwanze? Besonderes Augenmerk soll dabei auch auf die überwinternden Stadien an der Rinde der Eichen gelegt werden: Mit welchen Behandlungen könnte der Transport der Wanzen mit Rundholz oder Brennholz verhindert werden? - Welche Strategien gewährleisten frühestmögliche Entdeckung des Schädlings? Wie soll ein effizientes Überwachungssystem gestaltet sein? - Welche Kontroll- und Managementansätze stehen zur Verfügung? Gibt es Optionen für eine biologische Schädlingskontrolle? Ist es noch möglich, die Ausbreitung von C. arcuata in Europa zu verhindern oder einzudämmen? In einigen Europäischen Ländern laufen Forschungen zu manchen der Fragen, die internationale Zusammenarbeit im EUPHRESCO ermöglicht eine Zusammenschau der Ergebnisse dieser Arbeiten. Das Projektkonsortium besteht aus Vertretern von Ländern, in denen C. arcuata etabliert und schädlich ist (Kroation, Ungarn), Ländern die gerade den ersten Befall erleben (Slowenien, Frankreich) und Ländern, die noch ohne Befall sind (Österreich, Tschechische Republik, Vereinigtes Königreich). Effektives Sammeln von Wissen und Austausch von Informationen im Konsortium erlauben die Beurteilung sowie Weiterentwicklung verschiedener Kontroll- und Managementansätze. Zur Erreichung der Ziele wird das EUPHRESCO-Gesamtprojekt in sechs Arbeitspakete aufgeteilt, zu denen jeweils alle Projektpartner Beiträge leisten. Bedeutung des Projekts für die Praxis Die in weiten Teilen Mitteleuropas stattfindende Massenvermehrung des Buchdruckers und dadurch bewirktem großflächigem Absterben von Fichtenwäldern illustriert die dringende Notwendigkeit waldbaulicher Adaption auf den zu erwartenden Klimawandel. Ein Wechsel von sekundären Fichtenreinbeständen zu Mischbeständen ist dringend angeraten, in den Tieflagen wird den Eichenarten dabei eine große Bedeutung zukommen. Umso beunruhigender ist es, dass diese nun durch die invasive Eichennetzwanze von einer neuen Schädlingsart in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. Österreich ist von der Einwanderung der Art unmittelbar bedroht. Daher ist es wichtig, den Wissensstand zu C. arcuata zu Bündeln und aus den Erfahrungen, die in den betroffenen Ländern bereits gemacht wurden zu lernen. (Text gekürzt)

Tierische Schaderreger: Apfelwickler / Obstmade

Der Apfelwickler ist ein bedeutender Schädling am Apfel, da er nicht nur durch das Anstechen der Frucht und die nachfolgende Fraßtätigkeit der Larven schädigt, sondern so auch Eintrittspforten für andere Schaderreger, wie u.a. Monilia Fruchtfäule schafft. Geeignete Gegenmaßnahmen sind nur erfolgreich, wenn sie zum richtigen Zeitpunkt erfolgen. Dazu gilt es die Flugzeiten des Schmetterlings zu ermitteln. Die Überwachung des Flugverlaufes erfolgt seit 2005 mit Hilfe von Pheromonfallen in Gärten an unterschiedlichen Standorten im Stadtgebiet. Der Einfluss der jeweiligen Witterung im Flugzeitraum ist für ein mehr oder weniger starkes Auftreten des Wicklers und somit für die Schädigung der Frucht verantwortlich. Monitoring Flugverlauf Lebensweise Gegenmaßnahmen Die Apfelwickler-Population ist von klimatischen Bedingungen abhängig und zeigt eine starke Jahresperiodizität. Die höchsten Fangzahlen wurden im Jahr 2006, einem sehr warmen und trockenen Jahr, ermittelt. Im Mittelwertvergleich über die Jahre 2005-2025 fällt das Jahr 2025 in den unteren Bereich der Fangzahlen. Im Vergleich zum Vorjahr zeigte sich eine weitere Abnahme der Fangzahlen. Die Fänge der 1. Apfelwickler-Generation in den Pheromonfallen begannen im Mai und blieben bis Juli auf einem konstant niedrigen Niveau. Aufgrund der Witterung (Regenereignisse) verlagerte sich der Flug der 2. Generation in den späten Juli hinein. Der Flughöhepunkt erreichte dann im August sein Ende. Durch weitere Regenereignisse gegen Ende Juli und Anfang August wurde der Falterflug zwischenzeitlich pausiert. Die lange Flugperiode endete wie im Vorjahr gegen Ende August. Lockstoff-Fallen (Pheromonfallen) dienen nur zur “Flugüberwachung” bzw. Ermittlung der Flugdichte und damit der Schwellenwerte für die Bekämpfung. Eigene Erfahrungen zeigen, dass bei 10 gefangenen Faltern in der Woche bzw. stark ansteigenden Fangzahlen Gegenmaßnahmen empfehlenswert sind. Raupenfanggürtel (Ringe aus Wellpappe) können ab Ende Juli als ergänzende Maßnahme an den Stämmen angebracht werden. Sie bieten den abwandernden Raupen künstliche Verstecke. Um einen Schlupf der Wickler auch aus diesen Fanggürteln zu verhindern, sollten sie noch vor dem Winter von den Bäumen entfernt werden, spätestens jedoch im zeitigen Frühjahr noch vor dem Gehölzaustrieb. Der Einsatz von Leimringen zur Reduktion der Apfelwicklerpopulation ist ungeeignet . Auch der Einsatz von nützlichen Trichogramma-Schlupfwespen ist möglich. In der Praxis haben sich allerdings keine auffälligen Effekte bei der Reduzierung des Apfelwicklers gezeigt. Wer dennoch diesen Einsatz plant, sollte in jedem Fall im Vorfeld auf die Verwendung chemischer Präparate am Baum verzichten. Eine Anwendung von Nematoden (biologischer Pflanzenschutz) im Herbst findet vorwiegend im Profi-Apfelanbau statt. Bei der Bekämpfung haben sich vor allem die Apfelwickler-Granulosevirus-Präparate bewährt. Diese wirken als reine Fraßgifte über den Verdauungstrakt der Larven. Die Mittel haben nur eine Wirkungsdauer von etwa 6 bis 8 Sonnentagen. Danach ist der Wirkstoff abgebaut und eine erneute Behandlung sollte erfolgen. Besonders gut wirken sie, wenn der Spritzbrühe geringe Mengen Zucker beigemischt werden. Ein negativer Einfluss auf eine Reihe von Nützlingen, wie z.B. auf Florfliegen, Erzwespen, Spinnen und nützliche Wanzen, kann bei sachgerechter Anwendung beider Wirkstoffe ausgeschlossen werden. Bienen und Hummeln werden ebenfalls nicht geschädigt.

LSG Hakel Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes

Das Landschaftsschutzgebiet besteht aus den benachbarten Waldgebieten Großer und Kleiner Hakel. Diese liegen inmitten der großflächig entwaldeten Löß-Ackerlandschaft in der Landschaftseinheit Nordöstliches Harzvorland zwischen Heteborn und Cochstedt nordwestlich von Aschersleben. Der Hakel ist ein bewaldetes Gebiet, das zu 4/5 aus dem Großen Hakel und zu 1/5 aus dem Kleinen Hakel gebildet wird. Beide sind durch einen Ackerstreifen voneinander getrennt. Die kompakte Waldfläche ist in die umliegende offene Ackerlandschaft eingebettet. Durch die teilweise stark aufgelappte Fläche ergibt sich eine sehr hohe Grenzlinienlänge zur umgebenden Ackerlandschaft. Morphologisch steigt der Hakel von etwa 170 über NN aus Nordosten zu einem Plateau auf 230 m über NN an, das von der Domburg überragt wird. Der Besucher empfindet jedoch nur die Domburg als bemerkenswerte Erhebung. Die Wälder des Hakels beeindrucken durch ihre markanten Bestände der Trauben-Eiche, in denen vielfach die Mittelwaldstruktur noch gut zu erkennen ist. Die Rot-Buche tritt dagegen im heutigen Waldbild zurück. Aus der Beschreibung der Wald-, Wild- und Jagdgeschichte geht hervor, daß der Hakel um die Jahrtausendwende bedeutend größer gewesen sein muß. Die großen Rodungen waren etwa um 1300 abgeschlossen und in vielen Gegenden fielen die Siedlungen, vermutlich aufgrund von grassierenden Seuchen, wieder wüst. Der Hakel wird 934 das erste Mal urkundlich erwähnt. Um 900 bis 1500 stand das Land unter der Herrschaft des Bistums Halberstadt, 1648 fiel es an den Brandenburgisch-Preußischen Staat, 1807 bis 1813 war es ein Teil des Königreichs Westfalen, danach fiel es wieder an Preußen zurück. Der Name ”Hakel” leitet sich wohl von der deutschen Wurzelbezeichnung ”Hag” ab, die immer in Zusammenhang mit Wald, Busch oder Gesträuch gebraucht wurde. ”Hakelwald” wird dabei gleichgesetzt mit dem Begriff ”Hegewald”, also gehegter, geschonter Wald. Andererseits gibt es auch Begriffsdeutungen, die den Namen von den Worten Hag, Hagen oder Gehege ableiten, die alle Bezeichnungen der altgermanischen Malstätte, d. h. Gerichtsstätte, sind. Aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit stammen drei Grabhügel der jungsteinzeitlichen Schurkeramikkultur und eine Befestigung unbekannter Zeitstellung. Letztere deutet auch darauf hin, daß das Gebiet des LSG damals weitgehend entwaldet war. Von der Domburg, einer alten Ritterburg, die vermutlich im 13. Jahrhundert in die vor- und frühgeschichtliche Befestigung hineingebaut wurde (Ersterwähnung 1310), sind heute noch die Ruinenreste und ein tiefer Burggraben erhalten. Sie wurde als Raubritternest 1367 durch den Erzbischof Dietrich von Magdeburg mit den Städten Halberstadt, Quedlinburg und Aschersleben belagert. Vor der Verwüstung der Burg gaben die Ritter jedoch das Raubgut zurück und zahlten eine Strafe. Nach wechselnden Besitzverhältnissen war die Burg noch 1496 erhalten. Wann sie verwüstet oder aufgegeben wurde, ist nicht bekannt. Der Hakel gehört neben dem Huy und dem Fallstein zu den herzynisch streichenden Höhenrücken des nördlichen Harzvorlandes. Das Hakelplateau liegt bei etwa 230 m über NN und erreicht mit der Domburg (245 m über NN) seinen höchsten Punkt. Der Untergrund des LSG wird überwiegend von Gesteinen des Unteren Muschelkalks gebildet, der im Hakelsattel großflächig oberflächennah ausstreicht. Im Bereich Hakelforst und südlich der Domburg kommen an der zentralen Scheitelstörung der Hakelstruktur Röttone an die Oberfläche. Die Muschelkalk- und Rötgesteine werden von einer geringmächtigen Lößdecke überzogen. Eingeschaltet in die Schichtenfolge des Röts, finden sich lösliche Gesteine in Form von Karbonaten und Sulfaten (Dolomit, Anhydrit/Gips). Mindestens seit dem Tertiär unterliegen diese Schichtglieder einer intensiven Auslaugung, die sich an der Oberfläche durch Karsterscheinungen manifestiert. Einen Hinweis auf das Alter der Verkarstungsprozesse geben die lokal noch vorhandenen Ausfüllungen mit tertiären Sanden und Tonen. Das heutige Verkarstungsrelief zeigt eine deutliche Abhängigkeit des anstehenden Gesteins. Im weicheren Röt finden sich Erdfälle in Form flacher Senken. Das Verbreitungsgebiet des Unteren Muschelkalks ist dagegen durch steil abfallende Dolinen mit Durchmessern bis zu mehreren zehn Metern gekennzeichnet. Der Hakel liegt auf der Cochstedter Löß-Hochfläche, die zu den tschernosembetonten Löß-Landschaften Sachsen-Anhalts gehört. In den nordöstlichen Randlagen des Waldgebietes sind Parabraunerde-Tschernoseme aus Löß entwickelt. Auf der überwiegenden Fläche der Hänge sind humose Parabraunerden bis Tschernosem-Parabraunerden aus Löß über lehmig-tonigen Fließerden und über grusigem Schutt, seltener über anstehendem Gestein, ausgebildet. Das Vorkommen von Braunerde-Rendzinen und Braunerden aus tonigem Löß und Bergton über Fließerden und Gestein beschränkt sich auf die Hänge der Seitentäler und die Kammlage. Charakteristisch für den Hakel mit seiner Lage im Regenschatten des Harzes sind geringe jährliche Niederschlagssummen zwischen 500-525 mm. Im zentralen Waldgebiet um die Domburg kann aber durch örtlich begrenzte Gewitterregen mit durchschnittlichen Niederschlägen bis 600 mm gerechnet werden. zwischen 8-9 o C schwankt die mittlere Lufttemperatur im Jahr. Im Januar liegt sie bei 0 o C, im Juni zwischen 17-18 o C. Die Waldvegetation des Hakels wird nahezu ganzflächig von Laubwäldern gebildet. Die Leitgesellschaft ist der lindenreiche Eichen-Hainbuchenwald (Galio sylvatici-Carpinetum betuli). Auf oberflächig leicht versauerten Standorten stockt als spezielle Ausbildung ein Waldreitgras-Eichen-Lindenmischwald mit Seidelbast, Maiglöckchen, Verschiedenblättrigem Schwingel und Nickendem Perlgras. Nährstoffreiche Standorte besiedelt die Ausbildung des Braunwurz-Eichen-Lindenmischwaldes, in dem der Sanikel vorkommt. Neben einer Hainrispengras-Ausbildung auf leicht stauenden Standorten mit dominierender Trauben-Eiche in der Baumschicht tritt auf Lößschleierstandorten über tonigen, wasserstauenden Röttonen und Kalkmergeln eine Bingelkraut-Ausbildung mit den kalkliebenden Arten Waldgerste, Rauhes Hartheu, Breitblättrige Sitter und Erdbeer-Fingerkraut auf. Auf Rendzinen der aus Muschelkalk aufgebauten Domburg ist ein Leberblümchen-Buchenwald ausgebildet. Dieser Waldtyp und eine Fingerkraut-Ausbildung des Eichen-Lindenmischwaldes leiten zu den Fingerkraut-Eichenwäldern über, wie sie vor allem im Kleinen Hakel angetroffen werden. Diese Wälder sind durch Weißes Fingerkraut, Ebensträußige Margerite, Schwarze Platterbse, Färberscharte, Zypressen-Wolfsmilch und Weidenblättrigen Alant gekennzeichnet. Geringere Flächenanteile werden von Nadelforsten eingenommen. Im Hakel wurden über Jahrzehnte intensive wildbiologische Untersuchungen, insbesondere am Dam- und Rehwild, aber auch an Feldhase, Rotfuchs, Schwarzwild sowie Dachs und anderen Marderartigen durchgeführt. Weitere Studien widmeten sich dem Eichhörnchen sowie den Kleinsäugergesellschaften. Der Große und der Kleine Hakel zeichnen sich durch einen außerordentlichen Greifvogelreichtum aus; über die Bestandsdynamik liegen lange Zeitreihen vor. Neben dem Rotmilan, für den das Gebiet auch einen bedeutenden Überwinterungsplatz darstellt, kommen Schreiadler, Wespenbussard, Habicht und Schwarzmilan als Brutvögel vor. 1995 erfolgte hier die erste erfolgreiche Brut des Zwergadlers in Deutschland. Insgesamt sind bis 1992 97 Arten als Brutvögel nachgewiesen worden. Davon schreiten 75 Arten regelmäßig zur Brut. Hervorhebenswert sind neben den Greifvögeln Waldkauz, Waldohreule, Mittelspecht, Hohltaube und Kolkrabe. Waldschnepfe, Grauspecht, Zwergschnäpper und Sperbergrasmücke sind brutverdächtig bzw. gelegentliche Brutvögel. Durch Nahrungsanalysen sind sowohl die Bedeutung der umgebenden Feldflur als Nahrungshabitat als auch die gravierenden Folgen der Intensivierung in der Landwirtschaft auf die Beutetiere, insbesondere den Feldhamster, dokumentiert. Neben den Wirbeltieren liegen auch für eine größere Zahl wirbelloser Tiergruppen faunistische Daten vor, so daß der Hakel zu den am besten bearbeiteten LSG des Landes gezählt werden kann. Zu nennen sind unter anderem Weichtiere, Tausendfüßler, Hundertfüßer, Webspinnen, Weberknechte, Pseudoskorpione, Köcherfliegen, Libellen, Wanzen, Zweiflügler, Schmetterlinge, Blattwespen, Wasserkäfer, Rüsselkäfer, Marienkäfer, Kurzflügler, Blatthornkäfer und Laufkäfer. Auffallend ist der insgesamt hohe Anteil thermophiler und südeuropäisch verbreiteter Arten, die als Leitarten des lindenreichen Eichen-Hainbuchenwaldes gelten können. Durch das Vorkommen von Aegopinella minor und Euomphalia strigella weist beispielsweise die Schneckenfauna einen subkontinental-pontischen Charakter auf. Da das LSG „Hakel“ flächengleich mit dem Naturschutzgebiet „Hakel“ ist, bestimmen die fachlichen und rechtlichen Bestimmungen für das Naturschutzgebiet die Entwicklungsziele des Gebietes. Nach den Darstellungen im Buch „Die Naturschutzgebiete Sachsen-Anhalts“ wird der Zustand der Wälder im Naturschutzgebiet als gut eingeschätzt. Entsprechend der Verordnung des NSG sind die Termine der naturnahen Waldbewirtschaftung zu sichern. 33,69 ha des Gebietes sind als Totalreservat der ungestörten natürlichen Entwicklung vorbehalten. Besonderer Wert soll auf die Entwicklung geschlossener Waldmäntel gelegt werden. Als Voraussetzung für einen individuenreichen Greifvogelbesatz muß das landwirtschaftlich genutzte Umland einen höheren Anteil von Dauerfutterflächen aufweisen. Bodenabbau und Windkraftanlagen im näheren Umfeld des Europäischen Vogelschutzgebietes und Europareservates sind mit den Zielen des NSG nicht vereinbar. Auf der Grundlage der Schutz- und Entwicklungsziele sollte eine Erweiterung des LSG auf die angrenzenden Agrarflächen geprüft werden. Die Waldgebiete des Hakel dürfen wegen ihres Schutzstatus als Naturschutzgebiet nur auf den Wegen betreten werden. Bei individuellem Besuch des Gebietes sind die Ge- und Verbote für das Reservat zu beachten. Von größeren Gruppenbesuchen sollte wegen der Störanfälligkeit des Gebietes Abstand genommen werden. Als Wanderung empfiehlt sich der Weg durch den Hakel von Cochstedt nach Heteborn und zurück in nördlicher Umgehung des Waldgebietes. In Cochstedt befindet sich eine im Kern gotische Kirche mit spätgotischem Flügelaltar (Anfang 16. Jahrhundert) und Sakramentsnische (1513) sowie in Heteborn eine barocke Kirche mit schlichter Ausstattung aus der Entstehungszeit. Für die Beobachtung von Greifvögeln sind die Feldwege nördlich des Hakel besonders geeignete Standorte für die Aufstellung der Spektive. Etwa 2,5 km nordöstlich von Heindorf befindet sich die obere Hakelberg-Quelle, ein hydrogeologisches Objekt. Die Quelle tritt aus dem Röt-Sandstein aus. Geschichte der Forstverwaltung Nach dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde das Fürstentum Halberstadt säkularisiert und an das Kurhaus Brandenburg übergeben. Bald darauf wurde von Kurfürst Friedrich Wilhelm in Gröningen ein ”wohl Löbl. Forst-Ambt verordnet und bestellt, welches in dem benanten Halberstädtischen Fürstenthum und zugehörigen Graffschaften über die darinnen sämbtlich sich befindenden Wälder, Forsten, Höltzungen, und Jagden die Inspection und dirigirung haben solte”. Erster Königlich-Preußischer Oberforstmeister war 1687 Friedrich Wilhelm von Kallnein. Seine Vorgänger in der Forstverwaltung waren Joachim von Steinecker (1637 in den Adelsstand erhoben) und Andreas Prillwitz (gestorben 1673). Seit der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde der Hakel vom Forstamt Thale verwaltet, das wohl zeitweise in Stecklenberg untergebracht war. In der Holz-, Mast- und Jagdordnung von 1743 sind die Maßnahmen zur Holznutzung, zum Wert und Verkauf fixiert. Als Kuriosität sei erwähnt, daß es wegen des unerlaubten Pflückens der Haselnüsse und der Laubentnahme im Hakel wiederholt zu handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen den Forstbeamten und der Bevölkerung umliegender Orte kam. 1779 wurde das abgedruckte ”Publicandum” veröffentlicht. Nach der Holz-, Mast- und Jagdordnung von 1743 hatten die Forstbeamten und Holzarbeiter einen Eid zu schwören. Es gab einen ”Haide-Reiter-Eid” einen ”Haide-Läufer-Eid” und einen ”Holz-Hauer-Eid”. Letzterer hatte folgenden Wortlaut: ”Ich N.N. schwöre hiermit zu Gott dem Allmächtigen einen leiblichen Eid, daß, nachdem ich in den N. Gehölzen zum Holzhauer auf- und angenommen worden, ich mich dabei getreu und redlich verhalten, insonderheit aber, wo ich an jemandem Untreu oder Eigennutz verspüren würde, solches der Königl. Krieges- und Domainen-Cammer und dem Forst-Amte sofort ungescheuet anmelden, dagegen, was mir von dem Herrn Ober-Forstmeister und anderen über diese Gehölze gesetzten Forst-Bedienten an allerley Holze niederzuhauen angewiesen wird, solches von der Erde umhauen, die größesten Bäume also fällen, daß sie im Niederfallen dem andern Holze soviel möglich keinen Schaden thun können, auch keinen Baum eher zu Klafter- und Malterholz oder sonsten fällen, als bis er von dem Beamten und Haide-Reiter angewiesen und angeschlagen, das Klafter-, Malter-, Axten- und Bartenholz in rechter Länge, und wie mir von dem Forst-Amte das ordentliche Maaß ausgestellt werden wird, wie auch das sogenannte Schiffholz, so wie es üblich, hauen, schlagen, rechte Klafter, Malter und Bunde machen, in die Höhe und Länge setzen, dabei aber mit dem Haide-Reiter richtige Kerb-Stöcke oder Bücher halten, auf selbige alles und jedes Holz, so ich Woche über hauen und schlagen werde, richtig aufschneiden oder einschreiben lassen, und solche so lange an mich behalten, und sonst an niemand aushändigen, als bis sie bei Abnahme der Forst-Rechnung von dem Königl. Forst-Amte mir abgefordert werden, in den Gehauichten eine der Holz-Ordnung gemäße Anzahl Laß-Reiser stehen lassen, die jungen Eichen und wilden Obstbäume, auch Espen, ausputzen, und niemanden mit dem Holzschlagen, Hauen und Setzen vervortheilen, auch darunter weder Geschenke noch Gaben nehmen, oder mir selbst davon einigen Vortheils und Genusses heimlich oder öffentlich nicht anmaßen, keinen Feierabend mit nach Hause nehmen, noch von den Meinigen holen, sondern an dem geordneten Lohne mich begnügen lassen, und mich überall nach Inhalt der Holz-Ordnung treu und ehrlich bezeigen will. So wahr mir Gott helfe durch seinen Sohn Jesum Christum.” Im Jahre 1817 wurden nach süddeutschen Vorbildern Oberförster, Revier- und Unterförster eingesetzt. Da sich dieses System nicht bewährte, setzte in den Jahren 1819/20 die Entwicklung des Oberförstersystems ein, bei dem der Oberförster der entscheidende Forstbeamte der unteren Ebene ist. Die Oberförster waren seit 1830 verantwortliche Verwalter des forstfiskalischen Vermögens innerhalb ihres Oberförsterei-Reviers, das sie nach den gesetzlichen und administrativen Vorschriften und genehmigten Etats- und Wirtschaftsplänen sowie unter der Aufsicht und Oberleitung der Regierung und der Forstinspektoren verwalteten. Aufgabe der Unterförster war die Ausführung der Betriebsarbeiten in den Forsten und aller damit zusammenhängenden Geschäfte wie beispielsweise die Leitung des Holzeinschlags, der Kultur- und Wegebauarbeiten sowie die Entlohnung der Waldarbeiter. Wald-, Wild- und Jagdgeschichte Im Jahre 1602 ließ Bischof Heinrich Julius den Hakel vermessen. Es gab zu dieser Zeit noch 40 Privathölzer von insgesamt 2 088 Morgen Fläche sowie einen königlichen Besitz von 3 172 Morgen. Mit einigen anderen Feldgehölzen zusammen betrug die Hakelfläche damals etwa 6 000 Morgen, das entspricht 1 500 ha. Während des Dreißigjährigen Krieges haben die Holzbestände des Hakels stark gelitten. Aufgrund einer Verordnung des Großen Kurfürsten bestimmte der Rat der Stadt Cochstedt 1668, daß Brautleute, ehe sie getraut wurden, vorher eine Anzahl Bäume im Hakel in der Ratsforst zu pflanzen hätten. 1721 wurde diese Verpflichtung aber durch Zahlung eines Talers in die Forstkasse abgelöst. Fietling, Westernholz und Lindholz verschwanden zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Noch 1781 hatten Fietling (384 Morgen) und Westernholz (204 Morgen) die gleiche Größe von 1602. Der letzte Bestand des Fietling wurde um 1860 abgeholzt. Weitere Rodungen erfolgten. Das Gelände der heutigen Gaststätte ”Waldfrieden” war Hakeborner Privatbesitz und wurde 1919 gerodet. Nach dem I. Weltkrieg fielen das Egeln’sche Klosterholz (150 Morgen zwischen dem Großen und Kleinen Hakel) sowie das von Oppen’sche Holz im Kleinen Hakel der Axt zum Opfer. Die geschlagenen Eichen dienten zur Ableistung der Kriegsschulden gegenüber der Entente. In der gesamten historisch dokumentierten Zeit spielte die Eiche im Hakel eine besondere Rolle. Über das wertvolle Nutzholz des Hakel wird zum Beispiel aus dem Jahre 1843 berichtet: ”Den höchsten Reinertrag zieht der Staat aus den ganz mit Eichen bestandenen, ringsum von den fruchtbarsten aber ganz holzarmen Gebieten umgebenen Heteborner oder Hakelrevier von 5 500 Mrg. 13 R., indem dessen Reinertrag nach dem Etat pro 1839/41 zu 10,950 Thlr. incl. 1,017 ½ Thlr. Gold (etwas über 2 Thlr. pro Mrg.) veranschlagt ist, die wirkliche Einnahme sich aber bei den sehr gestiegenen Holzpreisen wohl noch höher belaufen mag.” Die Eichenwälder des Hakel wurden seit eh und je für die Waldweide genutzt. 1722 trieb die Gemeinde Heteborn ihre Schweine für 20 Taler zur Aufnahme der Sprengmast in den Hakel. Die Gemeinde besaß auch am Fietling und am Westernholz Hütungsrechte. Zum Schutz vor zu starker Behütung wurde als Bestandteil der Holz-, Mast- und Jagdordnung 1774 ein Rescript erlassen. Im Jahre 1788 kam es zum Eintrieb von 300 Stück Rindvieh aus umliegenden Orten. Noch 1808 wurden Regelungen zur Eichen- und Buchenmast in der Holz-, Mast- und Jagdordnung erlassen. Die Waldweide mit Rindern endete zu Beginn des 19. Jahrhunderts und ist auch seit Mitte bis Ende des vorigen Jahrhunderts mit Schweinen nicht mehr üblich. Im Verlauf des 10. bis 12. Jahrhunderts hörten der Harz und die umliegenden Waldungen auf, königlicher Bannforst zu sein und gingen in die Hände des geistlichen oder weltlichen Fürstentums als Lehen über. Das Recht des Wildbanns, die Hohe Jagd, wurde Bischof Arnulph von Halberstadt mit einer Urkunde aus dem Jahre 997 durch Kaiser Otto III. unter anderem für die Wälder das Hakels verliehen. Über den Wildreichtum im Hakel informiert ein Streckenergebnis aus dem Jahre 1590. An drei Tagen wurden damals 185 wilde Schweine abgefangen. Bischof Heinrich Julius erließ 1589 ein Jagdedikt, in dem bekannt gemacht wurde, daß er ”in allen Gehägen in Sonderheit im Hakel, Hägesäulen errichtet habe, vor denen jedermann beim Jagen kehrt zu machen habe”. Eine weitere Jagdordnung wurde bereits 1603 erlassen. An diesen Aktivitäten ist die besondere Stellung der Jagd in der damaligen Zeit ablesbar. Durch die hohe Wilddichte wurde auch erheblicher Wildschaden verursacht. So wurde versucht, die Domherren durch Schenkung von Wild, so im Jahre 1604 von 14 wilden Schweinen, für die eingetretenen Schäden zu beschwichtigen. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts hörten die Hetzjagden auf, an ihre Stelle traten die Parforcejagden. Der Hakel eignete sich jedoch nicht für letztere. Über die Jahre 1648 bis 1945 gibt es zahlreiche Angaben zur Jagd und zu den Jagdstrecken in der Literatur. In den ersten Jahren nach 1945 waren die Jagdverhältnisse im Hakel, wie auch anderswo, völlig ungeordnet. Es wurde mit Waffen und Schlingen gewildert. Polizei-Jagdkommandos, Soldaten der sowjetischen Besatzungstruppen und Jäger aus dem Institut für Kulturpflanzenforschung führten die Jagd durch. Bereits in diesen schweren Jahren wurden von Hans Stubbe, dem damaligen Direktor des Instituts für Kulturpflanzenforschung Gatersleben, alle Anstrengungen unternommen, um den Hakel als forstbotanisches und forstzoologisches Forschungs- und geschlossenes Wildeinstands- und Jagdgebiet zu erhalten. 1956 wurde der Hakel Rehwild-Forschungsgebiet, 1962 wurde eine ”Verfügung über die Ordnung der Wildforschungsgebiete” erlassen. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Art- und Lebensraumerhaltung: Säume - Vielfalt rund um die Essigrosen-Dickfühlerweichwanze (Excentricus planicornis), Teilprojekt: Auswirkungen von Management und Habitatqualität von Saumstrukturen auf die Diversität von Wanzen und das Vorkommen der Essigrosen-Dickfühlerweichwanze, Kurztitel: Rettet Rosi

Art- und Lebensraumerhaltung: Säume - Vielfalt rund um die Essigrosen-Dickfühlerweichwanze (Excentricus planicornis), Teilprojekt: Erstellung eines Saumpflegeplans sowie die zielgruppenspezifische Vermittlung von Kenntnissen über die Saumökologie mittels Umweltbildungsangeboten, Kurztitel: Rettet Rosi

Rote Liste und Gesamtartenliste der Insekten (Insecta) von Berlin - Teil 1

Teil 1: Großschmetterlinge | Libellen | Heuschrecken und Grillen | Zikaden | Netzflügler Teil 2: Bienen und Wespen | Köcherfliegen | Schnabelfliegen | Raubfliegen | Eintagsfliegen | Schwebfliegen Teil 3: Wasserkäfer | Laufkäfer | Prachtkäfer | Blattkäfer | Blatthornkäfer | Bockkäfer | Rüsselkäfer Teil 4: Wanzen | Kurzflügelkäfer­artige und Stutzkäfer | Kapuzinerkäfer­artige und weitere Zusammenfassung Die vorliegende Publikation ist die erste Fassung einer Roten Liste der Großschmetterlinge ( Lepidoptera ) für Berlin. Zum Zeitpunkt Dezember 2017 waren aus Berlin 891 Arten der sogenannten Großschmetterlinge (ohne Psychidae) bekannt. Von diesen werden 856 Arten als bodenständig eingestuft, von denen wiederum 44 % einer Gefährdungskategorie zugeordnet werden. 150 Arten (17,5 %) sind sogar verschollen oder ausgestorben. Hauptursachen für diese Entwicklung sind der dramatische Verlust von Feuchtgebieten (Moore und feuchte Mähwiesen) und Trockenrasen, die weiter zunehmende Bebauung, der Straßenverkehr und die Lichtverschmutzung. Zusammenfassung: In Berlin wurden bisher 61 Libellenarten nachgewiesen, von denen 58 als etabliert angesehen werden. Im Vergleich zur bisherigen Gesamtartenliste gibt es drei Neuzugänge ( Anax ephippiger, Crocothemis erythraea, Sympetrum meridionale ). Die Vorkommen dieser 58 Arten wurden hinsichtlich ihrer Gefährdung analysiert. Im Ergebnis wurden 23 Arten (40 ) in die Rote Liste aufgenommen. Vier Arten gelten als ausgestorben/ verschollen, sechs wurden als vom Aussterben bedroht, drei als stark gefährdet, drei als gefährdet und sieben als extrem selten eingestuft. Eine Art konnte auf Grund unzureichender Datenlage nicht bewertet werden. 34 Arten (59 %) werden als ungefährdet angesehen. Vier in der alten Roten Liste als “ausgestorben” eingestufte Arten ( [la]Epitheca bimaculata, Leucorrhinia albifrons, Leucorrhinia caudalis% und Orthetrum coerulescens ) konnten wiedergefunden werden. Es werden Anmerkungen zur Situation ausgewählter Arten gemacht. Zudem wird die Gefährdungssituation der Libellengemeinschaften einzelner Lebensraumtypen kurz erörtert. Zusammenfassung Rote Liste: Als Grundlage für die Überarbeitung der Roten Liste der Heuschrecken Berlins wurde eine Datenbank mit allen verfügbaren Daten erstellt. Diese Daten wurden in einer Rasterkartierung ausgewertet und anschließend die Parameter ermittelt, die der Gefährdungsanalyse zugrunde liegen. Aus Berlin sind Nachweise von 61 Heuschreckenarten bekannt. Davon gelten 52 Arten als etabliert. Das ist gegenüber der letzten Roten Liste eine Zunahme um sechs Arten. 22 der etablierten Arten wurden einer Gefährdungskategorie zugeordnet (42,3 %). Neun Heuschreckenarten sind stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht (17,3 %). Sieben Arten sind seit langem verschollen (13,5 %). Zusammenfassung Verbreitungsatlas Der Verbreitungsatlas der Heuschrecken enthält Verbreitungskarten für alle aus Berlin nachgewiesenen Arten. Jede Art wird in einem kurzen Text charakterisiert. Darüber hinaus werden Angaben zur regionalen Gefährdung in Berlin und Brandenburg und zur überregionalen Gefährdung in Deutschland, zur Bestandssituation in Berlin und zu den bevorzugten Lebensräumen gemacht. Der Atlas ist als Ergänzung zur Roten Liste und Gesamtartenliste der Heuschrecken Berlins konzipiert. Er bietet die Möglichkeit, den Nachweisstand und die Verteilung der Vorkommen einzelner Arten räumlich darzustellen und dokumentiert gleichzeitig auch beispielhaft die Artenvielfalt für eine Organismengruppe im Land Berlin. Zusammenfassung: Erstmalig wird für das Land Berlin eine Rote Liste der Zikaden vorgelegt, außerdem eine aktualisierte Gesamtartenliste. Von insgesamt 337 Arten gelten demnach 39 Arten als verschollen, 25 als vom Aussterben bedroht (Kategorie 1), 5 als stark gefährdet (Kategorie 2) und 15 als gefährdet (Kategorie 3). 20 Arten gelten als gefährdet mit unbekannten Ausmaß (Kategorie G), 14 Arten als extrem selten (Kategorie R), 12 Arten wurden auf die Vorwarnliste gesetzt (Kategorie V) und für 14 Arten wurde der Befund “Daten defizitär” gestellt (Kategorie D). Für drei Arten wurde eine besondere Verantwortlichkeit Berlins festgestellt, die Schmuckseggenzirpe ( Cicadula ornata ), die Braune Kragenzirpe ( Anoplotettix fuscovenosus ) und die Dünenzirpe ( Pinumius areatus ). Die beiden erstgenannten kommen deutschlandweit nur in Berlin vor, die letztere weist hier Schwerpunktvorkommen auf. Zusammenfassung: Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand kommen in Berlin 74 Arten aus der Gruppe der Netzflüglerartigen ( Neuropterida ) vor, davon neun Kamelhalsfliegen, eine Schlammfliege und 64 Echte Netzflügler. 17 Arten (23 %) werden in die Rote Liste aufgenommen. Für zehn weitere Arten unterbleibt eine Gefährdungseinstufung aufgrund der mangelhaften Datenlage. Im Vergleich zur ersten Roten Liste der Berliner Netzflüglerartigen werden deutlich weniger Arten als gefährdet angesehen. Das ist vorwiegend auf Änderungen in der Definition der Gefährdungskategorien und nicht auf eine Verbesserung der Lebensraumsituation zurückzuführen.

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