<p> Was Sie für klimafreundliche Trinkwassernutzung tun können <ul> <li>Löschen Sie Ihren Durst mit Wasser aus der Leitung: Das ist das kostengünstigste und umweltfreundlichste Getränk.</li> <li>Lassen Sie Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nur von Fachbetrieben ausführen.</li> <li>Gehen Sie sorgsam mit warmem Wasser um: So sparen Sie Geld und Energie.</li> <li>Schützen Sie unsere Trinkwasserressource: Schützen Sie das Grundwasser und die Oberflächengewässer indem Sie keine Abfälle oder Giftstoffe in Ausguss oder Toilette werfen.</li> <li>Erkundigen Sie sich, ob noch alte Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation Ihres Wohnhauses verbaut sind. Seit 12.01.2026 müssen diese ausgetauscht oder stillgelegt werden.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/uba_wasserverbrauch_infografik_250821.jpg"> </a> <strong> Leitungswasser schont Klima und Konto: Weniger CO2 und Kosten als bei Flaschenwasser. </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2025) Gewusst wie <p>Trinkwasser ist in Deutschland von konstant hoher Qualität und eines der am besten kontrollierten Lebensmittel. Das Trinken von Leitungswasser erzeugt weniger als ein Prozent der Umweltbelastungen von Mineralwasser.</p> <p><strong>Trinkwasser trinken:</strong> Ob gesprudelt oder nicht: Frisches Trinkwasser aus der Leitung kann in Deutschland nahezu ausnahmslos ohne Bedenken getrunken werden. Denn das Trinkwasser in Deutschland besitzt sehr gute Qualität. Dies gilt für die großen zentralen ebenso wie auch – mit ganz wenigen Ausnahmen – für die kleineren Wasserversorgungsanlagen. Beachten Sie dabei: Trinkwasser, das länger als vier Stunden in der Trinkwasserinstallation "stagniert" (gestanden) hat, sollte nicht zur Zubereitung von Speisen und Getränken genutzt werden. Lassen Sie Stagnationswasser ablaufen und machen Sie die "Fingerprobe": Frisches Wasser ist merklich kühler als Stagnationswasser.</p> <p><strong>Qualität prüfen:</strong> Ihr Wasserversorger ist verpflichtet, Sie durch geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des Trinkwassers zu informieren (z.B. über die Analysedaten und weitere Informationen im Internet). Die letzten Meter der Wasserleitung liegen allerdings nicht mehr in der Verantwortung der Wasserversorger, sondern in der Verantwortung der Hauseigentümer. Insbesondere im Falle von Verunreinigungen durch Blei, aber auch durch Mikroben (z.B. Legionellen) sind diese letzten Meter entscheidend. Beachten Sie hierzu unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/27708">Blei im Trinkwasser</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/23201">Warmwasser</a>.</p> <p><strong>Fachkundige Installation: </strong>Schützen Sie das Trinkwasser innerhalb Ihres Hauses vor Verunreinigungen, indem Sie Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nur von Fachbetrieben ausführen lassen. Ihr Wasserversorger führt dafür ein "Verzeichnis eingetragener Installationsbetriebe". Der Installationsbetrieb verwendet für Leitungen und Armaturen nur Produkte mit dem Prüfzeichen eines akkreditierten Zertifizierers. Weiterführende Informationen finden Sie unter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwasser-verteilen">Trinkwasser verteilen</a>.</p> <p><strong>Geringe Kosten:</strong> Trinkwasser ist im Vergleich zu anderen Getränken extrem günstig. Für einen Cent bekommt man in etwa 5 Liter Trinkwasser aus der Leitung. Pro Person und Tag kostet das rund 60 Cent für über 100 Liter Trinkwasser als Lebensmittel und für alle sonstigen häuslichen Verwendungszwecke, wenn auch die Entsorgung als Abwassergebühr hinzugerechnet wird. </p> <p><strong>Energie sparen:</strong> Warmwasser muss extra erhitzt werden. Im Schnitt fließen 10 % der Energiekosten eines Haushalts in die Bereitung von Warmwasser. Ein sparsamer Umgang mit warmem Wasser spart Geld und vermeidet CO2-Emissionen. </p> <p><strong>Wasser nicht unnötig verschmutzen:</strong> Unverbrauchte oder abgelaufene Arzneimittel gehören genau so wenig in den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/abfluss">Abfluss</a> wie Farbreste oder andere wassergefährdende Chemikalien. Wie Sie diese in Ihrem Wohngebiet am besten entsorgen, erfahren Sie aus der interaktiven <a href="http://www.arzneimittelentsorgung.de/"><strong>Entsorgungslandkarte</strong></a>. Geruchsbildende Abfälle wie Windeln oder Damenbinden gehören ebenso wie auch "normale" Abfälle in den Restmüll. Damit verhindern Sie das Verstopfen Ihrer Abwasserleitungen und entlasten die Kläranlagen.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Reparieren Sie tropfende Wasserhähne: Aus einzelnen Tropfen können im Laufe eines Jahres über 1.000 Liter werden. Insbesondere bei Warmwasserleitungen führt ein tropfender Wasserhahn zu vermeidbaren Kosten.</li> <li>Verwenden Sie Stagnationswasser zum Blumengießen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps4_wassersparen_0.jpg"> </a> <strong> Wasser spart man nicht nur am Wasserhahn </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps4_wassersparen_0.jpg">Bild herunterladen</a> (3,12 MB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps3_wasserverbrauch_0.jpg"> </a> <strong> Unser Wasserverbrauch ist versteckt </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps3_wasserverbrauch_0.jpg">Bild herunterladen</a> (2,77 MB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> In Deutschland garantiert die gute Einhaltung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), dass Trinkwasser gesundheitlich unbedenklich und frei von vermeidbaren Verunreinigungen ist und am "Wasserhahn" in einwandfreiem Zustand entnommen werden kann. Mehr als 99 % der Messwerte des deutschen Trinkwassers genügen den Güteanforderungen der TrinkwV oder übertreffen sie deutlich.</p> <p><strong>Gesetzeslage: </strong>Die Neufassung der <a href="https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl_1/2023/159"><strong>TrinkwV vom 23.06.2023</strong></a> setzt neue Vorgaben der <a href="http://data.europa.eu/eli/dir/2020/2184/oj"><strong>EU-Trinkwasserrichtlinie</strong></a> um und sorgt dafür, dass unser Trinkwasser auch weiterhin bedenkenlos und ohne Gefahren für die Gesundheit genutzt werden kann. Die Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), jährlich einen Datensatz zur durchgeführten Überwachung des Trinkwassers, gefundenen Überschreitungen, Vorfällen und zugelassenen Abweichungen zu übermitteln. In Deutschland sind dafür das Bundesministerium für Gesundheit (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmg">BMG</a>) und das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) zuständig.</p> <ul> <li> <p><strong>Blei: </strong>Seit Dezember 2013 liegt der Grenzwert für Blei bei 0,01 Milligramm pro Liter (mg/L) und wird am 13.01.2028 auf 0,005 mg/L abermals abgesenkt. Schon jetzt kann der Grenzwert nur in einer Installation verlässlich eingehalten werden, die keine Bleirohre enthält. Trotzdem sind auch noch heute in manchen Altbauten Bleileitungen zu finden. Vermieter müssen darüber informieren und waren verpflichtet, bekannte Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 auszutauschen oder stillzulegen. Blei ist ein Nerven- und Blutgift, das sich im Körper anreichert. Schwangere Frauen, Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder sind besonders gefährdet. Trinkwasser, das den Grenzwert für Blei von 0,01 mg/L überschreitet, kann vor und während der ersten Lebensjahre die Intelligenzentwicklung beeinträchtigen.</p> <p>Wenn eine Überschreitung des Grenzwertes im Trinkwasser festgestellt wird, muss Abhilfe – letztlich durch das Entfernen der Bleileitungen – geschaffen werden. Das Wasser sollte bis dahin nicht mehr getrunken oder zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet werden. Hingegen ist eine äußerliche Anwendung des Wassers zur Körperpflege aus gesundheitlicher Sicht noch möglich. Die Anwendung von Filtern zur Bleientfernung ist nicht sinnvoll. </p> </li> <li><strong>Nitrat: </strong>Überschreitungen des Grenzwertes für Nitrat von 50 mg/L werden seit 1999 deutlich seltener: Lag die Überschreitungsrate 1999 noch bei 1,1 % der Messwerte, so war sie 2007 auf 0,08 % gesunken und bewegt sich seit 2017 zwischen 0,01 % bis 0,04 %. Eine Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser ist demnach eine seltene Ausnahme.</li> </ul> </p><p> Was Sie für klimafreundliche Trinkwassernutzung tun können <ul> <li>Löschen Sie Ihren Durst mit Wasser aus der Leitung: Das ist das kostengünstigste und umweltfreundlichste Getränk.</li> <li>Lassen Sie Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nur von Fachbetrieben ausführen.</li> <li>Gehen Sie sorgsam mit warmem Wasser um: So sparen Sie Geld und Energie.</li> <li>Schützen Sie unsere Trinkwasserressource: Schützen Sie das Grundwasser und die Oberflächengewässer indem Sie keine Abfälle oder Giftstoffe in Ausguss oder Toilette werfen.</li> <li>Erkundigen Sie sich, ob noch alte Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation Ihres Wohnhauses verbaut sind. Seit 12.01.2026 müssen diese ausgetauscht oder stillgelegt werden.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/uba_wasserverbrauch_infografik_250821.jpg"> </a> <strong> Leitungswasser schont Klima und Konto: Weniger CO2 und Kosten als bei Flaschenwasser. </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2025) </p><p> Gewusst wie <p>Trinkwasser ist in Deutschland von konstant hoher Qualität und eines der am besten kontrollierten Lebensmittel. Das Trinken von Leitungswasser erzeugt weniger als ein Prozent der Umweltbelastungen von Mineralwasser.</p> <p><strong>Trinkwasser trinken:</strong> Ob gesprudelt oder nicht: Frisches Trinkwasser aus der Leitung kann in Deutschland nahezu ausnahmslos ohne Bedenken getrunken werden. Denn das Trinkwasser in Deutschland besitzt sehr gute Qualität. Dies gilt für die großen zentralen ebenso wie auch – mit ganz wenigen Ausnahmen – für die kleineren Wasserversorgungsanlagen. Beachten Sie dabei: Trinkwasser, das länger als vier Stunden in der Trinkwasserinstallation "stagniert" (gestanden) hat, sollte nicht zur Zubereitung von Speisen und Getränken genutzt werden. Lassen Sie Stagnationswasser ablaufen und machen Sie die "Fingerprobe": Frisches Wasser ist merklich kühler als Stagnationswasser.</p> <p><strong>Qualität prüfen:</strong> Ihr Wasserversorger ist verpflichtet, Sie durch geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des Trinkwassers zu informieren (z.B. über die Analysedaten und weitere Informationen im Internet). Die letzten Meter der Wasserleitung liegen allerdings nicht mehr in der Verantwortung der Wasserversorger, sondern in der Verantwortung der Hauseigentümer. Insbesondere im Falle von Verunreinigungen durch Blei, aber auch durch Mikroben (z.B. Legionellen) sind diese letzten Meter entscheidend. Beachten Sie hierzu unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/27708">Blei im Trinkwasser</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/23201">Warmwasser</a>.</p> <p><strong>Fachkundige Installation: </strong>Schützen Sie das Trinkwasser innerhalb Ihres Hauses vor Verunreinigungen, indem Sie Arbeiten an der Trinkwasserinstallation nur von Fachbetrieben ausführen lassen. Ihr Wasserversorger führt dafür ein "Verzeichnis eingetragener Installationsbetriebe". Der Installationsbetrieb verwendet für Leitungen und Armaturen nur Produkte mit dem Prüfzeichen eines akkreditierten Zertifizierers. Weiterführende Informationen finden Sie unter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwasser-verteilen">Trinkwasser verteilen</a>.</p> <p><strong>Geringe Kosten:</strong> Trinkwasser ist im Vergleich zu anderen Getränken extrem günstig. Für einen Cent bekommt man in etwa 5 Liter Trinkwasser aus der Leitung. Pro Person und Tag kostet das rund 60 Cent für über 100 Liter Trinkwasser als Lebensmittel und für alle sonstigen häuslichen Verwendungszwecke, wenn auch die Entsorgung als Abwassergebühr hinzugerechnet wird. </p> <p><strong>Energie sparen:</strong> Warmwasser muss extra erhitzt werden. Im Schnitt fließen 10 % der Energiekosten eines Haushalts in die Bereitung von Warmwasser. Ein sparsamer Umgang mit warmem Wasser spart Geld und vermeidet CO2-Emissionen. </p> <p><strong>Wasser nicht unnötig verschmutzen:</strong> Unverbrauchte oder abgelaufene Arzneimittel gehören genau so wenig in den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/abfluss">Abfluss</a> wie Farbreste oder andere wassergefährdende Chemikalien. Wie Sie diese in Ihrem Wohngebiet am besten entsorgen, erfahren Sie aus der interaktiven <a href="http://www.arzneimittelentsorgung.de/"><strong>Entsorgungslandkarte</strong></a>. Geruchsbildende Abfälle wie Windeln oder Damenbinden gehören ebenso wie auch "normale" Abfälle in den Restmüll. Damit verhindern Sie das Verstopfen Ihrer Abwasserleitungen und entlasten die Kläranlagen.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Reparieren Sie tropfende Wasserhähne: Aus einzelnen Tropfen können im Laufe eines Jahres über 1.000 Liter werden. Insbesondere bei Warmwasserleitungen führt ein tropfender Wasserhahn zu vermeidbaren Kosten.</li> <li>Verwenden Sie Stagnationswasser zum Blumengießen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps4_wassersparen_0.jpg"> </a> <strong> Wasser spart man nicht nur am Wasserhahn </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps4_wassersparen_0.jpg">Bild herunterladen</a> (3,12 MB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps3_wasserverbrauch_0.jpg"> </a> <strong> Unser Wasserverbrauch ist versteckt </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps3_wasserverbrauch_0.jpg">Bild herunterladen</a> (2,77 MB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> In Deutschland garantiert die gute Einhaltung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), dass Trinkwasser gesundheitlich unbedenklich und frei von vermeidbaren Verunreinigungen ist und am "Wasserhahn" in einwandfreiem Zustand entnommen werden kann. Mehr als 99 % der Messwerte des deutschen Trinkwassers genügen den Güteanforderungen der TrinkwV oder übertreffen sie deutlich.</p> <p><strong>Gesetzeslage: </strong>Die Neufassung der <a href="https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl_1/2023/159"><strong>TrinkwV vom 23.06.2023</strong></a> setzt neue Vorgaben der <a href="http://data.europa.eu/eli/dir/2020/2184/oj"><strong>EU-Trinkwasserrichtlinie</strong></a> um und sorgt dafür, dass unser Trinkwasser auch weiterhin bedenkenlos und ohne Gefahren für die Gesundheit genutzt werden kann. Die Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), jährlich einen Datensatz zur durchgeführten Überwachung des Trinkwassers, gefundenen Überschreitungen, Vorfällen und zugelassenen Abweichungen zu übermitteln. In Deutschland sind dafür das Bundesministerium für Gesundheit (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmg">BMG</a>) und das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) zuständig.</p> <ul> <li> <p><strong>Blei: </strong>Seit Dezember 2013 liegt der Grenzwert für Blei bei 0,01 Milligramm pro Liter (mg/L) und wird am 13.01.2028 auf 0,005 mg/L abermals abgesenkt. Schon jetzt kann der Grenzwert nur in einer Installation verlässlich eingehalten werden, die keine Bleirohre enthält. Trotzdem sind auch noch heute in manchen Altbauten Bleileitungen zu finden. Vermieter müssen darüber informieren und waren verpflichtet, bekannte Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 auszutauschen oder stillzulegen. Blei ist ein Nerven- und Blutgift, das sich im Körper anreichert. Schwangere Frauen, Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder sind besonders gefährdet. Trinkwasser, das den Grenzwert für Blei von 0,01 mg/L überschreitet, kann vor und während der ersten Lebensjahre die Intelligenzentwicklung beeinträchtigen.</p> <p>Wenn eine Überschreitung des Grenzwertes im Trinkwasser festgestellt wird, muss Abhilfe – letztlich durch das Entfernen der Bleileitungen – geschaffen werden. Das Wasser sollte bis dahin nicht mehr getrunken oder zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet werden. Hingegen ist eine äußerliche Anwendung des Wassers zur Körperpflege aus gesundheitlicher Sicht noch möglich. Die Anwendung von Filtern zur Bleientfernung ist nicht sinnvoll. </p> </li> <li><strong>Nitrat: </strong>Überschreitungen des Grenzwertes für Nitrat von 50 mg/L werden seit 1999 deutlich seltener: Lag die Überschreitungsrate 1999 noch bei 1,1 % der Messwerte, so war sie 2007 auf 0,08 % gesunken und bewegt sich seit 2017 zwischen 0,01 % bis 0,04 %. Eine Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser ist demnach eine seltene Ausnahme.</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
Es wird die Eignung der Dachteilflächen für die Nutzung der Solarenergie zur Stromerzeugung oder zur Warmwasseraufbereitung dargestellt. Im Datenbestand sind Informationen zur nutzbaren solaren Gesamteinstrahlung, Form, Ausrichtung und Neigung der Dachteilfläche sowie zur maximalen Modulfläche und Leistung der Photovoltaikanlage enthalten. Zudem ist die Information zum Denkmalschutz aufgeführt, um auf die daraus mögliche eingeschränkte Nutzung des Solarpotentials hinzuweisen. Für Maßnahmen in Denkmalschutzgebieten gemäß § 21 SächsDSchG und in der Umgebung von Denkmalen sind gemäß § 12 Abs. 2 SächsDSchG ebenfalls denkmalrechtliche Genehmigungen für Solaranlagen erforderlich. Grundlage ist eine Modellierung der solaren Einstrahlung für die Landeshauptstadt Dresden, welche durch das IÖR und den Lehrstuhl für Geoinformatik der Technischen Universität München (TUM) im Rahmen des Forschungsprojekts "Standard-BIPV" entstanden ist. Auf Basis des virtuellen 3D-Stadtmodells Dresden aus dem Jahr 2019 mit 135.583 Gebäuden wurde die solare Einstrahlung auf allen Dächern und Fassaden der Landeshauptstadt unter Berücksichtigung der Verschattung durch umliegende Gebäude, den urbanen Baumbestand sowie der Topographie berechnet.
Wärmepumpen haben sich in nahezu allen Szenarien als Schlüsseltechnik für Dekarbonisierung des Gebäudebestandes erwiesen. Eine besondere Herausforderung ist die energieeffiziente Trinkwassererwärmung, insbesondere in größeren Gebäuden mit zentraler Warmwasserversorgung. Der Zielkonflikt zwischen Klimaschutz/Energieeffizienz (niedrige Vorlauftemperaturen) und hygienischen Anforderungen (z.B. Legionellenprävention) führt zu Restriktionen, die den effizienten Betrieb von Wärmepumpen beeinträchtigen können. Das Projekt zielt darauf ab, technische, wirtschaftliche und rechtliche Lösungen für diesen Konflikt zu erarbeiten und zielkompatible Lösungswege (technisches Regelwerk, Genehmigungsverfahren) zu beschreiben. Im Projekt sollen technische Lösungen aufgezeigt werden, wie die Wärmepumpe entlastet werden kann, indem effiziente Lösungen für die höheren Trinkwassertemperaturen (inkl. dezentrale Lösungen) und Legionellenproblematik gefunden werden. Zudem sollte die Wirtschaftlichkeit und die Folgekosten im Betrieb solcher Alternativer untersucht werden (Filter, Stromverbrauch, auch durch Desinfektion etc.). Der Schwerpunkt der Untersuchung soll auf Mehrfamilienhäusern und anderen Gebäuden mit zentraler Trinkwassererwärmung (z.B. Hotels) liegen. Dabei soll im Vorhaben zwischen Neubauten und Bestandsgebäuden unterschieden werden, wobei letztere stärkeren technischen Restriktionen unterliegen, die nicht immer vollständig aufgelöst werden können. Für eine festzulegende Anzahl von Beispielfällen werden dynamische Thermosimulationen durchgeführt und - soweit möglich - mit Praxiserfahrungen abgeglichen. Zusätzlich erfolgt eine trinkwasserhygienische Einordnung dieser Lösungen und - soweit möglich und im jeweiligen Zusammenhang sinnvoll - ergänzende analytische Untersuchungen zur Trinkwasserhygiene. Grundlagen sind aktuelle Forschungsprojekte (z.B. EE+Hyg@TWI, UltraF) und innovative technische Entwicklungen (z.B. Hochtemperatur-Wärmepumpen mit Propan oder CO2 (Text gekürzt)
§ 2 Nummer 3 der Verordnung über den Bebauungsplan Billstedt 103 vom 18. September 2007 (HmbGVBl. S. 299) erhält folgende Fassung: 3. Für die Beheizung und die Wasserversorgung gilt: 3.1 Neu zu errichtende Gebäude sind für Beheizung und Warmwasserversorgung an ein Wärmenetz anzuschließen und über dieses zu versorgen. Die Wärme muss überwiegend aus erneuerbaren Energien, Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt werden. 3.2 Vom Anschluss- und Benutzungszwang nach Nummer 3.1 wird ausnahmsweise abgesehen, wenn der berechnete Jahres-Heizwärmebedarf der Gebäude nach der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), geändert am 29. April 2009 (BGBl. I S. 954), den Wert von 15 kWh (m2a) Nutzfläche nicht übersteigt. 3.3 Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach Nummer 3.1 kann auf Antrag befreit werden, soweit die Erfüllung der Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen würde. Die Befreiung kann zeitlich befristet werden."
Es wird die Eignung der Dachteilflächen für die Nutzung der Solarenergie zur Stromerzeugung oder zur Warmwasseraufbereitung dargestellt. Im Datenbestand sind Informationen zur nutzbaren solaren Gesamteinstrahlung auf die Fassadenfläche, den potentiellen Stromertrag sowie zur maximalen Modulfläche und Leistung einer Photovoltaikanlage enthalten. Für die Potentialberechnung wurden nur Fassadenteile über 4 Metern Höhe betrachtet sowie lediglich die Gebäudeseiten, deren Fläche eine mittlere spezifische Einstrahlung von mindestens 400 kWh/m²a besitzen. Demnach sind z.B. keine nördlich ausgerichteten Fassaden enthalten. Da es sich um eine zweidimensionale Darstellung handelt, wurden alle geeigneten Fassadenpotentiale eines Gebäudes für die Gesamteinstrahlung und den potentiellen Stromertrag kumuliert. Gebäude unter 4 Metern Höhe oder bei denen alle Fassadenseiten eine mittlere spezifische Einstrahlung von unterhalb 400 kWh/m²a besitzen, wurden farblich grau dargestellt. Zudem ist die Information zum Denkmalschutz aufgeführt, um auf die daraus mögliche eingeschränkte Nutzung des Solarpotentials hinzuweisen. Für Maßnahmen in Denkmalschutzgebieten gemäß § 21 SächsDSchG und in der Umgebung von Denkmalen sind gemäß § 12 Abs. 2 SächsDSchG ebenfalls denkmalrechtliche Genehmigungen für Solaranlagen erforderlich. Grundlage ist eine Modellierung der solaren Einstrahlung für die Landeshauptstadt Dresden, welche durch das IÖR und den Lehrstuhl für Geoinformatik der Technischen Universität München (TUM) im Rahmen des Forschungsprojekts "Standard-BIPV" entstanden ist. Auf Basis des virtuellen 3D-Stadtmodells Dresden aus dem Jahr 2019 mit 135.583 Gebäuden wurde die solare Einstrahlung auf allen Dächern und Fassaden der Landeshauptstadt unter Berücksichtigung der Verschattung durch umliegende Gebäude, den urbanen Baumbestand sowie der Topographie berechnet.
Es wird die Eignung der Dachteilflächen für die Nutzung der Solarenergie zur Stromerzeugung oder zur Warmwasseraufbereitung dargestellt. Im Datenbestand sind Informationen zur nutzbaren solaren Gesamteinstrahlung auf die Fassadenfläche, den potentiellen Stromertrag sowie zur maximalen Modulfläche und Leistung einer Photovoltaikanlage enthalten. Für die Potentialberechnung wurden nur Fassadenteile über 4 Metern Höhe betrachtet sowie lediglich die Gebäudeseiten, deren Fläche eine mittlere spezifische Einstrahlung von mindestens 400 kWh/m²a besitzen. Demnach sind z.B. keine nördlich ausgerichteten Fassaden enthalten. Da es sich um eine zweidimensionale Darstellung handelt, wurden alle geeigneten Fassadenpotentiale eines Gebäudes für die Gesamteinstrahlung und den potentiellen Stromertrag kumuliert. Gebäude unter 4 Metern Höhe oder bei denen alle Fassadenseiten eine mittlere spezifische Einstrahlung von unterhalb 400 kWh/m²a besitzen, wurden farblich grau dargestellt. Zudem ist die Information zum Denkmalschutz aufgeführt, um auf die daraus mögliche eingeschränkte Nutzung des Solarpotentials hinzuweisen. Für Maßnahmen in Denkmalschutzgebieten gemäß § 21 SächsDSchG und in der Umgebung von Denkmalen sind gemäß § 12 Abs. 2 SächsDSchG ebenfalls denkmalrechtliche Genehmigungen für Solaranlagen erforderlich. Grundlage ist eine Modellierung der solaren Einstrahlung für die Landeshauptstadt Dresden, welche durch das IÖR und den Lehrstuhl für Geoinformatik der Technischen Universität München (TUM) im Rahmen des Forschungsprojekts "Standard-BIPV" entstanden ist. Auf Basis des virtuellen 3D-Stadtmodells Dresden aus dem Jahr 2019 mit 135.583 Gebäuden wurde die solare Einstrahlung auf allen Dächern und Fassaden der Landeshauptstadt unter Berücksichtigung der Verschattung durch umliegende Gebäude, den urbanen Baumbestand sowie der Topographie berechnet.
Es wird die Eignung der Dachteilflächen für die Nutzung der Solarenergie zur Stromerzeugung oder zur Warmwasseraufbereitung dargestellt. Im Datenbestand sind Informationen zur nutzbaren solaren Gesamteinstrahlung auf die Fassadenfläche, den potentiellen Stromertrag sowie zur maximalen Modulfläche und Leistung einer Photovoltaikanlage enthalten. Für die Potentialberechnung wurden nur Fassadenteile über 4 Metern Höhe betrachtet sowie lediglich die Gebäudeseiten, deren Fläche eine mittlere spezifische Einstrahlung von mindestens 400 kWh/m²a besitzen. Demnach sind z.B. keine nördlich ausgerichteten Fassaden enthalten. Da es sich um eine zweidimensionale Darstellung handelt, wurden alle geeigneten Fassadenpotentiale eines Gebäudes für die Gesamteinstrahlung und den potentiellen Stromertrag kumuliert. Gebäude unter 4 Metern Höhe oder bei denen alle Fassadenseiten eine mittlere spezifische Einstrahlung von unterhalb 400 kWh/m²a besitzen, wurden farblich grau dargestellt. Zudem ist die Information zum Denkmalschutz aufgeführt, um auf die daraus mögliche eingeschränkte Nutzung des Solarpotentials hinzuweisen. Für Maßnahmen in Denkmalschutzgebieten gemäß § 21 SächsDSchG und in der Umgebung von Denkmalen sind gemäß § 12 Abs. 2 SächsDSchG ebenfalls denkmalrechtliche Genehmigungen für Solaranlagen erforderlich. Grundlage ist eine Modellierung der solaren Einstrahlung für die Landeshauptstadt Dresden, welche durch das IÖR und den Lehrstuhl für Geoinformatik der Technischen Universität München (TUM) im Rahmen des Forschungsprojekts "Standard-BIPV" entstanden ist. Auf Basis des virtuellen 3D-Stadtmodells Dresden aus dem Jahr 2019 mit 135.583 Gebäuden wurde die solare Einstrahlung auf allen Dächern und Fassaden der Landeshauptstadt unter Berücksichtigung der Verschattung durch umliegende Gebäude, den urbanen Baumbestand sowie der Topographie berechnet.
Es wird die Eignung der Dachteilflächen für die Nutzung der Solarenergie zur Stromerzeugung oder zur Warmwasseraufbereitung dargestellt. Im Datenbestand sind Informationen zur nutzbaren solaren Gesamteinstrahlung, Form, Ausrichtung und Neigung der Dachteilfläche sowie zur maximalen Modulfläche und Leistung der Photovoltaikanlage enthalten. Zudem ist die Information zum Denkmalschutz aufgeführt, um auf die daraus mögliche eingeschränkte Nutzung des Solarpotentials hinzuweisen. Für Maßnahmen in Denkmalschutzgebieten gemäß § 21 SächsDSchG und in der Umgebung von Denkmalen sind gemäß § 12 Abs. 2 SächsDSchG ebenfalls denkmalrechtliche Genehmigungen für Solaranlagen erforderlich. Grundlage ist eine Modellierung der solaren Einstrahlung für die Landeshauptstadt Dresden, welche durch das IÖR und den Lehrstuhl für Geoinformatik der Technischen Universität München (TUM) im Rahmen des Forschungsprojekts "Standard-BIPV" entstanden ist. Auf Basis des virtuellen 3D-Stadtmodells Dresden aus dem Jahr 2019 mit 135.583 Gebäuden wurde die solare Einstrahlung auf allen Dächern und Fassaden der Landeshauptstadt unter Berücksichtigung der Verschattung durch umliegende Gebäude, den urbanen Baumbestand sowie der Topographie berechnet.
Es wird die Eignung der Dachteilflächen für die Nutzung der Solarenergie zur Stromerzeugung oder zur Warmwasseraufbereitung dargestellt. Im Datenbestand sind Informationen zur nutzbaren solaren Gesamteinstrahlung, Form, Ausrichtung und Neigung der Dachteilfläche sowie zur maximalen Modulfläche und Leistung der Photovoltaikanlage enthalten. Zudem ist die Information zum Denkmalschutz aufgeführt, um auf die daraus mögliche eingeschränkte Nutzung des Solarpotentials hinzuweisen. Für Maßnahmen in Denkmalschutzgebieten gemäß § 21 SächsDSchG und in der Umgebung von Denkmalen sind gemäß § 12 Abs. 2 SächsDSchG ebenfalls denkmalrechtliche Genehmigungen für Solaranlagen erforderlich. Grundlage ist eine Modellierung der solaren Einstrahlung für die Landeshauptstadt Dresden, welche durch das IÖR und den Lehrstuhl für Geoinformatik der Technischen Universität München (TUM) im Rahmen des Forschungsprojekts "Standard-BIPV" entstanden ist. Auf Basis des virtuellen 3D-Stadtmodells Dresden aus dem Jahr 2019 mit 135.583 Gebäuden wurde die solare Einstrahlung auf allen Dächern und Fassaden der Landeshauptstadt unter Berücksichtigung der Verschattung durch umliegende Gebäude, den urbanen Baumbestand sowie der Topographie berechnet.
Geothermische Potenziale von Berlin bis 40 m, 60 m , 80 m und 100 m Tiefe in Abhängigkeit der geologischen Schichtfolge am Standort. Es wird jeweils die spezifische Entzugsleistung in W/m für 1800 Jahresbetriebsstunden für Wärmepumpen (gilt für den Heizbetrieb ohne Warmwasseraufbereitung) und für 2400 Jahresbetriebsstunden für Wärmepumpen (gilt für den Heizbetrieb mit Warmwasseraufbereitung) sowie die spezifische Wärmeleitfähigkeit in W/mK dargestellt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 641 |
| Europa | 74 |
| Kommune | 17 |
| Land | 47 |
| Weitere | 16 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 131 |
| Zivilgesellschaft | 179 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 610 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Text | 51 |
| Umweltprüfung | 7 |
| unbekannt | 20 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 64 |
| Offen | 624 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 619 |
| Englisch | 113 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 17 |
| Datei | 9 |
| Dokument | 37 |
| Keine | 531 |
| Webdienst | 12 |
| Webseite | 134 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 432 |
| Lebewesen und Lebensräume | 528 |
| Luft | 265 |
| Mensch und Umwelt | 690 |
| Wasser | 690 |
| Weitere | 683 |