Seit dem 8. Januar 2003 ist die TU Dresden in das EMAS-Verzeichnis bei der IHK Dresden eingetragen und somit die erste technische Universität mit einem validierten Umweltmanagementsystem nach EMAS (Registrierungsurkunde). Die Validierung ist insbesondere auf den erfolgreichen Abschluss des Projektes 'Multiplikatorwirkung und Implementierung des Öko-Audits nach EMAS II in Hochschuleinrichtungen am Beispiel der TU Dresden' zurückzuführen. Mit der Implementierung eines Umweltmanagementsystems ist zwar ein erster Schritt getan, jedoch besteht die Hauptarbeit für die TU Dresden nun, das geschaffene System zu erhalten und weiterzuentwickeln. Für diese Aufgabe wurde ein Umweltmanagementbeauftragter von der Universitätsleitung bestimmt. Dieser ist in der Gruppe Umweltschutz des Dezernates Technik angesiedelt und wird durch eine Umweltkoordinatorin, den Arbeitskreis Öko-Audit, die Arbeitsgruppe Öko-Audit und die Kommission Umwelt, deren Vorsitzende Frau Prof.Dr. Edeltraud Günther ist, tatkräftig unterstützt. Die Professur Betriebliche Umweltökonomie arbeitet in dem Arbeitskreis und der Arbeitsgruppe Öko-Audit mit und steht dem Umweltmanagementbeauftragten jederzeit für fachliche Beratung zum Umweltmanagement zur Verfügung. Ein wesentlicher Erfolg der TU Dresden auf dem Weg zu einer umweltbewussten Universität ist die Aufnahme in die Umweltallianz Sachsen, die am 08. Juli 2003 stattgefunden hat. Informationen zum Umweltmanagementsystem der TU Dresden sind unter 'http://www.tu-dresden.de/emas' zu finden.
Auszug aus dem am 01. Juni erschienenen Jahresbericht 2025 des NLWKN In Niedersachsen sind die Folgen des Klimawandels bereits deutlich spürbar, auch oder gerade im Wasserhaushalt. Steigende Meeresspiegel und höher auflaufende Sturmfluten stellen den Küstenschutz vor neue Herausforderungen. Gleichzeitig nehmen Hochwasser, sommerliche Niedrigwasser und schwankende Grundwasserstände zu und prägen die Wasserwirtschaft im Binnenland. Die Klimarisikoanalyse für Niedersachsen 2025 zeigt: Der Schutz vor und von Wasser ist eine zentrale Zukunftsaufgabe des NLWKN. In Niedersachsen sind die Folgen des Klimawandels bereits deutlich spürbar, auch oder gerade im Wasserhaushalt. Steigende Meeresspiegel und höher auflaufende Sturmfluten stellen den Küstenschutz vor neue Herausforderungen. Gleichzeitig nehmen Hochwasser, sommerliche Niedrigwasser und schwankende Grundwasserstände zu und prägen die Wasserwirtschaft im Binnenland. Die Klimarisikoanalyse für Niedersachsen 2025 zeigt: Der Schutz vor und von Wasser ist eine zentrale Zukunftsaufgabe des NLWKN. Klimarisiken im Fokus: Wasserwirtschaft und Küstenschutz Klimarisiken im Fokus: Wasserwirtschaft und Küstenschutz Die Klimarisikoanalyse Niedersachsen betrachtet insgesamt 42 Klimarisiken in sieben Handlungsfeldern. Dadurch können besondere Gefahren durch den Klimawandel in Niedersachsen systematisch erfasst, bewertet und Handlungsbedarfe gezielt abgeleitet werden. Mit seinem Fachwissen hat der NLWKN hier wertvolle Beiträge in den Bereichen Wasserwirtschaft und Küstenschutz geleistet. Binnenland: Zwischen Hochwasser und Trockenheit Binnenland: Zwischen Hochwasser und Trockenheit Für die Wasserwirtschaft im Binnenland ergibt sich ein zweigeteiltes, aber durchweg kritisches Bild für die Zukunft. Einerseits können sich die Hochwasserverhältnisse verschärfen, da insbesondere im Winter entsprechende Ereignisse häufiger auftreten und höhere Abflussspitzen erreichen. Zudem können Hochwasser aufgrund zunehmender Vernässung durch hohe Grundwasserstände begünstigt werden. Andererseits verschärfen längere Trockenperioden und sinkende Grundwasserstände im Sommer die Niedrigwassersituation. Dadurch kann es zu Nutzungskonflikten kommen. Wasser steht dann möglicherweise nicht mehr gleichzeitig in ausreichendem Maße für verschiedene Zwecke, wie Ökosysteme, landwirtschaftliche Bewässerung oder die öffentliche Wasserversorgung zur Verfügung. Um diesen Entwicklungen zu begegnen, ist ein vorausschauendes Wassermanagement dringend geboten. Dazu gehören etwa Vorhersage- und Warnsysteme für Extremereignisse genauso wie Vorsorgestrategien für Starkregen, Hochwasser und Dürren. Auch die Speicherung von Wasser in Zeiten des Überflusses kann zukünftig an Bedeutung gewinnen. Küstenschutz: Druck von allen Seiten Küstenschutz: Druck von allen Seiten Im Bereich der Küste ist die Bedrohungslage unmittelbar mit dem beschleunigten Meeresspiegelanstieg verknüpft. Auf der einen Seite verstärken höher auflaufende Sturmfluten den Druck auf die Deichlinien vom Meer aus. Gleichzeitig erhöht sich die Gefahr im Küstenbereich und auf den Inseln, dass Grundwasser versalzt. Auf der anderen Seite geraten die Entwässerungssysteme im Hinterland an ihre Grenzen. Wenn Niederschläge und damit verbundene Abflüsse im Winter zukünftig zunehmen, können Siel- und Schöpfwerke die Wassermassen möglicherweise nicht mehr vollständig gegen den steigenden Meeresspiegel ableiten. Es käme zu Überschwemmungen. Allerdings wird bei der Bemessung von Küstenschutzbauwerken, wie zum Beispiel Deiche oder Sperrwerke, der Klimawandel bereits berücksichtigt. Durch diese frühzeitige Anpassung wird das Risiko für einige Bereiche auch zukünftig als eher gering eingeschätzt. Risikoanalyse als Grundlage für Klimaanpassung Risikoanalyse als Grundlage für Klimaanpassung Die Klimarisikoanalyse zeigt, in welchen Bereichen dringender Handlungsbedarf besteht und wo Vorsorgemaßnahmen etabliert oder intensiviert werden müssen. Damit liefert sie eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung der Niedersächsischen Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Durch regionale Informationen werden gleichzeitig auch Erkenntnisse für lokale Anpassungsstrategien bereitgestellt. So kann den wasserwirtschaftlichen Herausforderungen von morgen bereits heute mit fundierten Maßnahmen begegnet werden. Die Studie kann auf der Internetseite des NIKO (www.niko-Klima.de) eingesehen werden. Vernetzte Kompetenzen machen Niedersachsen klimafest Vernetzte Kompetenzen machen Niedersachsen klimafest Die Klimarisikoanalyse 2025 ist das Ergebnis einer engen fachübergreifenden Kooperation im Klimakompetenznetzwerk Niedersachsen. Unter Federführung des Niedersächsischen Kompetenzzentrums Klimawandel (NIKO) arbeiteten hier Fachleute verschiedener öffentlicher Institutionen des Landes, darunter der NLWKN, zusammen. Dies ermöglicht es, Informationen und Erkenntnisse über den Klimawandel und seine Folgen in verschiedenen Bereichen abgestimmt zu untersuchen und zu kommunizieren.
Information über den Start eines Förderprogramms im EFRE 2021-2027 Sachsen-Anhalt KLIMA III vom 26. Mai 2025 Zielsetzung Das Ziel der Maßnahme ist es, die Anpassung der sachsen-anhaltischen Regionen an die Folgen des Klimawandels, wie z. B. Starkregenereignisse, Sturzfluten, Hitzewellen, Dürren und Stürme zu beschleunigen sowie ihre Risikovorsorge und -management zu verbessern. Fördergegenstand Gefördert werden: 1 nichtinvestive und investive Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimawandelfolgen. Diese sollen zur Stärkung der Infrastrukturen und bestehenden Systeme gegen die jeweiligen Folgen des Klimawandels beitragen und die Risikovorsorge und das Risikomanagement verbessern 1.1 Nichtinvestive Maßnahmen können Konzepte und Planungen für die Klimafolgenanpassung einschließlich der Risikovorsorge und des Risikomanagements sein. Dazu zählen insbesondere Klimaanalysen, Verwundbarkeitsuntersuchungen, Machbarkeitsstudien, (einschließlich der Datenerhebung, kartographischen Darstellung und Veröffentlichung) sowie Hitzeaktionspläne. 1.2 Investive Maßnahmen werden im Zusammenhang mit der Umsetzung von Konzepten und Planungen zur nachhaltigen und integrativen Anpassung an den Klimawandel gefördert. Die Investitionen beziehen sich dabei auf Sektoren, die im Einklang mit der „Strategie des Landes zur Anpassung an den Klimawandel“ stehen. Gefördert werden können insbesondere: a) die Entsiegelung, Begrünung und Beschattung öffentlicher Flächen und Gewässer, b) die Gebäudeverschattung oder sommerlicher Wärmeschutz an Gebäuden, c) die passive Kühlung von Gebäuden, d) eine Dach-, Fassaden- und Straßenbegrünung, auch in Kombination mit der Entsiegelung von wärmespeichernden Flächen und e) im Zusammenhang mit den Nummer 1.2 Buchst. a) und b) die Neupflanzung von klimaangepassten Strauch- und Baumarten. 2 nichtinvestive und investive Maßnahmen des kommunalen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagements. Ziel ist die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Konzepte und Planungen im Zusammenhang mit der „Strategie des Landes zur Anpassung an den Klimawandel“ und den Themenfeldern der „Landesstrategie zum Hochwasserschutz Sachsen- Anhalt“. Durch die Zuwendung sollen die Kommunen bei der Entwicklung von Konzepten und Planungen sowie der Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen unterstützt werden. Die Maßnahmen sollen Infrastrukturen und bestehende Systeme widerstandsfähiger gegen die jeweiligen Folgen des Klimawandels aufstellen und Risikovorsorge und - management verbessern. 2.1 Nichtinvestive Maßnahmen können Konzepte und Planungen sein, zum Beispiel für: a) die Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Veränderungen unter anderem für den Hochwasserschutz, Starkniederschläge, Sturzfluten und Erosion, b) die Durchführung von Hochwasserschutz- und Starkregenaudits, c) die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, d) die Alarm- und Einsatzplanung der Wasserwehr oder die Einbindung digitaler Systeme (zum Beispiel „Interaktive Gefahrenkarte für den kommunalen Hochwasserschutz – INGE“ oder das Flutinformations- und Warnsystem FLIWAS 3) und e) die Öffentlichkeitsarbeit zur Risikovorsorge, Eigenvorsorge und Umweltbildung im Zusammenhang mit Vorhaben gemäß Nummer 2.1 Buchst. a. 2.2 Investive Maßnahmen umfassen a) Beschaffungen zur Verbesserung des mobilen Hochwasserschutzes und notwendiger Ausrüstung auf Basis von bereits bestehenden Konzepten und Planungen, insbesondere: 1. die Beschaffung von ortsgebundenen und ortsungebundenen Schutzsystemen gegen Starkregen- und Hochwassergefahren und 2. die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen zur nachhaltigen Anpassung an den Klimawandel. b) Baumaßnahmen zum Zwecke der Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzes und des Starkregenrisikomanagements sowie zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimabedingte Veränderungen (zum Beispiel Erosionen, auf Basis von bereits bestehenden Konzepten und Planungen), insbesondere: 1. die Errichtung kommunaler Anlagen des technischen Hochwasserschutzes, 2. die Errichtung von Lagern zur Unterbringung von ortsgebundenen und ortsungebundenen Schutzsystemen des Hochwasserschutzes als Teil einer Gesamtmaßnahme im Zusammenhang mit der Förderung gemäß Nummer 2.2 Buchst. a) Nr. 1, einschließlich erforderlicher Verlade- und Transporttechnik, 3. Baumaßnahmen an kommunalen Anlagen des technischen Hochwasserschutzes, einschließlich des hochwassergerechten Umbaus sonstiger wasserwirtschaftlicher Anlagen, 4. Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhaltevermögens in den Einzugsgebieten der Gewässer zweiten Ordnung sowie die Schaffung von Möglichkeiten zum Wasserrückhalt bei oder nach Starkniederschlägen und damit verbundenen Erosionen (zum Beispiel Verwallungen, Rückhaltebecken, Wasserspeicher), 5. Maßnahmen zur Herstellung neuer Gewässer, zur Wiederherstellung ehemals vorhandener Gewässer sowie zur wesentlichen Umgestaltung von Gewässern zweiter Ordnung für den Hochwasserschutz als Anpassung an die Folgen des Klimawandels, 6. der Erhalt und Ausbau des dezentralen Rückhaltes und Versickerung von Niederschlagswasser, 7. die Herstellung von anderen Anlagen zur Starkregenaufnahme und Wasserentnahme im Bedarfsfall, 8. eine Hangbepflanzung zur Stabilisierung gegen Erosion und Auswaschung bei Starkregen oder Sturzfluten und 9. der notwendige Erwerb von Grundstücken bis höchstens 10 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Zugangsvoraussetzungen Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften. Die Zugangsvoraussetzung ergeben sich aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel im Land Sachsen-Anhalt. Auswahlkriterien Die Vorhabenauswahl erfolgt für Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimawandelfolgen auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien: Effektivität des Vorhabens, Wirkungskreis des Vorhabens, Umsetzbarkeit des Vorhabens und Klimaverträglichkeit. Die Vorhabenauswahl erfolgt für Maßnahmen des kommunalen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagements auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien: Schadenspotential geschützte Einwohner, Wirkungskreis des Vorhabens, wasserwirtschaftlichen Effekte, Umsetzbarkeit des Vorhabens und Klimaverträglichkeit. Einzureichende Unterlagen Die Unterlagen sind bei der Bewilligungsstelle, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen. Diese und weitere Informationen erhalten Sie unter Sachsen-Anhalt KLIMA III (ib- sachsen-anhalt.de). Beginn und Ende des Antragsverfahrens Anträge können ab dem 26.05.2025 bis spätestens zum 30.06.2025 eingereicht werden. Für die Auswahlrunde zur Verfügung stehendes Budget Für diesen Förderaufruf steht ein Gesamtvolumen in Höhe von 11,5 Millionen Euro zur Bewilligung zur Verfügung, davon 3,3 Millionen Euro für den Teilbereich Klimawandelresilienz und 8,2 Millionen. EUR für den Teilbereich Starkregenrisikomanagement.
Indikatorkennblatt Nr. des Indikators Bezeichnung Themenfeld Unterindikator 1) Unterindikator 2) Räumliche Gliederung Bearbeitungsstand Definition und Berechnungsvorschrift Datenquelle, Aufbereitung Bedeutung Klimafolgenindikatoren Sachsen-Anhalt Indikator A9 Hitzewarntage A9 Hitzewarntage Klima Hitzewarntage Stufe 1 Hitzewarntage Stufe 2 Sachsen-Anhalt 07.01.2026 Der Indikator Hitzewarntage gibt die absolute Anzahl an Tagen pro Jahr an, an denen der DWD für mindestens einen Landkreis im Bundesland Sachsen-Anhalt eine Warnung ausspricht. Dabei wird nach Warnungen vor Tagen mit starker und mit extremer Wärmebelastung differenziert. Wenn die gefühlte Temperatur nachmittags bei 32 °C liegt und die nächtliche Abkühlung gering ist, wird eine starke Wärmebelastung (Stufe 1) gemeldet. Bei einer gefühlten Temperatur von 38 °C liegt eine extreme Wärmebelastung (Stufe 2) vor. Für die Ausgabe einer Hitzewarnung ist die gefühlte Temperatur in Grad Celsius von großer Bedeutung. Diese wird mittels eines Modells bestimmt, welches das Temperaturempfinden eines durchschnittlichen Erwachsenen im Freien simuliert. Zu beachten sind hierbei Faktoren, die beim Wärmeaustausch des Menschen mit der Umwelt entscheidend sind. Dazu gehören die Windgeschwindigkeit, die Luftfeuchte, die mittlere Sonneneinstrahlung und die Lufttemperatur. Da das DWD- Hitzewarnsystem fortlaufenden Veränderungen und Verbesserungen unterliegt, haben sich im Verlauf der Zeit die Warnkriterien verändert. Trendaussagen können daher nicht getroffen werden. Deutscher Wetterdienst (DWD), Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) Auswertungen zeigen, dass im Zuge des Klimawandels mit einer Zunahme von Hitzeperioden und Hitzebelastung zu rechnen ist. Hitze geht insbesondere für vulnerable Gruppen mit einer Reihe ernstzunehmender gesundheitlicher Gefahren einher und kann Auswirkungen auf das Morbiditäts- und die Mortalitätsgeschehen haben. Der Indikator bildet ab, wie die Gesellschaft durch Warnsysteme auf zunehmende Hitzebelastung reagiert. Damit erfüllt er die Funktion eines Response- Indikators. Intervall der Zeitreihe Aktualisierung 1) Kommentierung des Indikatorverlaufs Hitzewarntage Stufe 101.01.2005 bis 31.12.2025 jährlich, jeweils zum Ende des ersten Quartals In Sachsen-Anhalt sind Hitzewarntage der Stufe 1 ein jährlich auftretendes Phänomen. Betrachtet man den Zeitraum zwischen 2005 und 2025, wird deutlich, dass 1 bis 22 Warntage für starke Hitze vorkamen. Im Jahr 2018 wurden die meisten Hitzewarntage dieser Stufe registriert. 2) Kommentierung des Indikatorverlaufs Hitzewarntage Stufe 2Hitzewarntage der Stufe 2 kommen in Sachsen-Anhalt seit 2005 bis zu drei Mal pro Jahr vor. In den Jahren 2007 und 2015 konnten die meisten Hitzewarntage der Stufe 2 festgestellt werden. Seit 2010 wurde in sieben Jahren vor Tagen mit extremer Hitze gewarnt. In den letzten fünf Jahren wurden keine Warnungen der Stufe 2 ausgesprochen. Klimafolgenindikatoren Sachsen-Anhalt Indikatorkennblatt Indikator A9 Hitzewarntage Unterindikator 1)Hitzewarntage Stufe 1 Bezeichnung für DiagrammHitzewarntage der Stufe 1 für Sachsen-Anhalt 45 40 Anzahl Hitzewarntage Stufe 1 35 30 25 20 15 10 5 0 Sachsen-Anhalt Datentabelle Anzahl Hitzewarntage der Stufe 1 pro Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Sachsen-Anhalt 7 21 2 12 7 19 4 7 10 6 8 12 1 22 15 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 Sachsen-Anhalt 8 4 15 11 11 5 Klimafolgenindikatoren Sachsen-Anhalt Indikatorkennblatt Indikator A9 Hitzewarntage Unterindikator 2)Hitzewarntage Stufe 2 Bezeichnung für DiagrammHitzewarntage der Stufe 2 für Sachsen-Anhalt 10 Anzahl Hitzewarntage Stufe 2 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 Sachsen-Anhalt Datentabelle Anzahl Hitzewarntage der Stufe 2 pro Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Sachsen-Anhalt 1 0 3 0 0 2 0 1 2 0 3 1 0 1 1 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 Sachsen-Anhalt 0 0 0 0 0 0
Vulkanische Eruptionen faszinieren die Menschen seit jeher, insbesondere wenn sie mit spektakulären Blitzen in Eruptionswolken einhergehen. Dieses Phänomen wurde erstmals durch Plinius den Jüngeren bei der 79 AD Eruption des Vesuvs beschrieben und heutzutage gibt es zahlreiche ausgezeichnete Fotos von Blitzen während vulkanischer Eruptionen. Das verstärkte wissenschaftliche Interesse beruht darauf, dass Blitze relativ einfach mittels Antennen zu registrieren sind und so u.U. als Mitigationswerkzeug und zur Abschätzung der Eruptionsgröße genutzt werden könnten. Zudem legen die Miller-Ureys Experimente nahe, dass Blitze in Vulkaneruptionen die Transformation der aus vulkanischen Gasen bestehenden primordialen Atmosphäre in komplexe organische Verbindungen begünstigt haben können.Bisher sind dedizierte Modelle zur Erklärung der Blitze in vulkanischen Eruptionen jedoch nach wie vor selten. Verschiedene elektrostatische Prozesse wie Triboelektrifikation und bruchinduzierte Ladungstrennung wurden zwar schon genauer untersucht, aber in vielen Modellen wird die Eruptionswolke hinsichtlich der Blitzentstehung immer noch mit einer dreckigen Gewitterwolke verglichen, obwohl die Gemeinsamkeiten beider Wolken eher klein sind. Mittels dieses Antrags soll die Entstehung von Blitzen in Eruptionswolken durch eine neuartige Kombination von Geländemessungen, Laborexperimenten und begleitenden numerischen Modellen untersucht werden. Bei den Geländemessungen kommen Doppler Radar, Hochgeschwindigkeitsvideos, Messungen des elektrischen Feldes sowie seismische und akustische Messungen zum Einsatz, um die auftretenden Blitze eindeutig physikalischen Bedingungen in der Eruptionswolke zuzuordnen. Diese Messungen sollen am Vulkan Sakurajima in Japan durchgeführt werden, der für seine häufigen vulkanischen Eruptionen sowie das Auftreten von Blitzen bekannt ist. Die Geländedaten dokumentieren die prä-eruptiven Bedingungen, die Eruptionsgeschwindigkeiten vor und während der Blitze, die Positionen der Blitze und dazugehörige elektrische Felder, sowie Korngrößenverteilungen der Asche. Diese Daten werden durch detaillierte Laborversuche in sog. Shock tubes ergänzt, in denen sowohl natürlich als auch synthetisch hergestellte Asche verwendet wird. Untersucht werden u.a. die elektrischen Eigenschaften der Asche und der Zusammenhang zwischen den Versuchsbedingungen und dem Auftreten von Blitzen. Letztlich werden wir ein bestehendes Eruptionssäulenmodell um die Berücksichtigung der elektrischen Eigenschaften der Aschepartikel erweitern. Hiermit sollen unsere Modellvorstellungen zur Entstehung von Blitzen untersucht werden, insbesondere warum einige Eruptionen keine Blitze aufweisen während sich andere durch heftige Blitztätigkeit auszeichnen. Unsere Gelände- und Labordaten zusammen mit den numerischen Modellen werden die Bedingungen zum Auftreten vulkanischer Blitze klar eingrenzen und somit wird sich auch abschätzen lassen, inwieweit Blitze als Warnsystem genutzt werden können.
Ziel ist, ein fuer Produktions-Abwaesser taugliches biologisches Warnsystem, das die herkoemmlichen physikalisch-chemischen Parameter ergaenzt und zur Erkennung bzw. Vermeidung umweltrelevanter Gefaehrdungen beitraegt. Das Projekt soll den Leuchtbakterientest zur on-line Ueberwachung von Produktions-Abwaessern weiterentwickeln. Aufgaben: - Optimierung eines Testsystems auf der Ebene der Leuchtbakterien unter Laborbedingungen; - Untersuchung von Stoerfaktoren des Testsystems; - Erprobung und Optimierung des Leuchtbakterientestsystems an ausgewaehlten Abwasserteilstroemen im Werk Sindelfingen der Mercedes-Benz AG; - Erarbeitung einer Testvorschrift, welche die Grenzen der Einsatzmoeglichkeit des untersuchten Testsystems beruecksichtigt und Teststoerungen vermeidet; - Routineeinsatz des Testsystems am ausgesuchten Abwasserteilstrom, Installation eines Fruehwarnsystems.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 268 |
| Europa | 4 |
| Global | 2 |
| Kommune | 8 |
| Land | 34 |
| Weitere | 10 |
| Wirtschaft | 2 |
| Wissenschaft | 106 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 248 |
| Text | 43 |
| Umweltprüfung | 2 |
| unbekannt | 5 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 50 |
| Offen | 250 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 248 |
| Englisch | 92 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 9 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 20 |
| Keine | 166 |
| Webseite | 122 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 204 |
| Lebewesen und Lebensräume | 267 |
| Luft | 212 |
| Mensch und Umwelt | 298 |
| Wasser | 190 |
| Weitere | 300 |