Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in: 1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z) 2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte: 3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte: 4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte: 5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr 6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr 7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen zu 1.) natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte) künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung); - Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände); - zusammenhängende Waldgebiete; - größere Wasserläufe, Gewässer zu 2.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005. zu 3.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur zu 4.) Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden. zu 5) Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005. zu 6.) Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt zu 7.) Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant: 1992 Güstrow (SIP) 1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald 1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen 1995 Bützow, Ludwigslust 1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren 1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin 1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim 1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP) 2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin)
Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in: 1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z) 2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte: 3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte: 4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte: 5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr 6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr 7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen zu 1.) natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte) künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung); - Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände); - zusammenhängende Waldgebiete; - größere Wasserläufe, Gewässer zu 2.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005. zu 3.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur zu 4.) Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden. zu 5) Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005. zu 6.) Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt zu 7.) Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant: 1992 Güstrow (SIP) 1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald 1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen 1995 Bützow, Ludwigslust 1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren 1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin 1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim 1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP) 2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin) 2001 Teterow, Boizenburg, Neustadt-Glewe, Amt Krakow am See
Feinkoernige Sedimentschlaemme, die mit Schadstoffen belastet sind, stellen fuer herkoemmliche Bodenwaschanlagen ein grosses Problem dar. Boeden, bei denen die Schluffraktion ( kleiner 63 mym) mehr als 30 Prozent betraegt, koennen meist nicht mehr wirtschaftlich in Bodenwaschanlagen behandelt werden. Bislang mussten kontaminierte Feinkornschlaemme deponiert oder verbrannt werden, was mit hohen Kosten verbunden ist. Desweiteren sind weite Transportwege noetig um die Schlaemme zu den Entsorgungsanlagen zu bringen. Kontaminierte Gewaessersedimente oder auch Schlaemme aus Oelabscheidern von Tankstellen und Waschplaetzen weisen jedoch haeufig Schluffanteile von 50 - 70 Prozent auf. Um diese Feinkornschlaemme von den anhaftenden organischen Schadstoffen zu befreien, bedarf es einem effektiven Energieeintrag. Je kleiner die zu reinigenden Partikel werden, desto schwieriger wird es, mechanische Scher- und Reibungskraefte auf die Partikel zu uebertragen. An der Fachhochschule Ostfriesland beschaeftigte man sich daher mit dem Problem der Energieuebertragung auf die Bodenpartikel. Hierbei wurden zwei Wege verfolgt. Als eine Moeglichkeit der Energieuebertragung wurde versucht, die noetigen Energieeintraege mit Druckluft zu realisieren. Dazu wurde ein Reaktor gebaut, in dem der kontaminierte Boden eingebracht und mittels Druckluftkanonen hohe Scherkraefte eingebracht wurden. Bei diesen Verfahren stellte sich aber nicht der gewuenschte Erfolg ein. Desweiteren war mit dieser Methode kein kontinuierlicher Betrieb moeglich. Als zweiter Weg wurde der Energieeintragung durch eine Beschallung mit Ultraschall erprobt. Bei diesem Verfahren stellte sich der gewuenschte Erfolg im Labormassstab ein, so dass in Form einer Pilotanlage das Verfahren in die Praxis umgesetzt wurde. Das Projektteam hat die Impulswaesche in einen handelsueblichen 20-Fuss Rollcontainer eingebaut. Damit ist eine groesstmoegliche Flexibilitaet erreicht worden. Die Behandlung von verunreinigten Boeden kann vor Ort durchgefuehrt werden. Die gereinigten Boeden werden somit gleich wieder vor Ort eingebaut, so dass aufwendige Transporte entfallen.
Die Firma FAWA Fahrzeugwaschanlagen GmbH ist seit über 30 Jahren in der Fahrzeugreinigungsbranche tätig. Aktuell betreibt das Unternehmen zwei maschinelle Fahrzeugwaschanlagen im Stadtgebiet der Universitätsstadt Gießen. Beim Betrieb von Autowaschanlagen werden dem Waschwasser verschiedene Stoffe zugefügt, beispielsweise Tenside, Säuren oder Laugen zur Erhöhung der Reinigungsleistung. Außerdem gelangen bedingt durch den Reinigungsprozess selbst organische und anorganische Substanzen in den Wasserkreislauf. In Deutschland wird die Behandlung von Abwässern aus Autowaschanlagen im Rahmen der Abwasserverordnung geregelt. Zudem wird darin zwar auch festgelegt, dass Waschwasser weitestgehend im Kreislauf zu führen ist, allerdings greift diese Regelung nicht für SB-Waschplätze, da es sich hierbei nicht um eine maschinelle, sondern um eine manuelle Fahrzeugreinigung handelt. Standard-SB-Waschplätze haben allgemein folgenden Aufbau: Die Bodenabläufe der SB-Waschplätze enthalten selbst separate Schlamm- und Sandfänge, oder werden über Rohrleitungen in einen zentralen Schlammfang geführt. Danach ist ein Leichtflüssigkeitsabscheider installiert. Das verbrauchte Waschwasser wird dann in die Kanalisation eingeleitet, da die Qualität des Abwassers für eine Kreislaufführung nicht ausreicht. Im Rahmen dieses UIP-Projekts ist ein Kfz-Waschpark mit SB-Waschplätzen geplant, der mit Regenwassernutzung und einer membranbasierten Wasseraufbereitung ausgestattet ist und so fast komplett ohne Frischwasser auskommt. Darüber hinaus wird ein CO 2 -neutraler Betrieb mit Energieversorgung durch PV-Anlage und Energiespeicher sowie eine innovative Wärmerückgewinnung aus dem Betrieb von speziellen SB-Staubsaugern angestrebt. Durch die Realisierung des Vorhabens werden regenerative Energien effizient genutzt, Regenwasser verwendet und der Einsatz von Chemikalien minimiert. Durch Kreisläufe wird Grauwasser wieder zu Nutzwasser. Anfallende Wärme wird in den energetischen Kreislauf eingebunden und minimiert damit den energetischen Aufwand. Die Nutzung von Regenwasser reduziert im Projekt die projizierte notwendige Menge von Frischwasser auf null, wenn Niederschläge, wie in den vergangenen Jahren fallen. Wenn kein Regenwasser zur Verfügung steht, kann die nötige Qualität auch mittels Umkehrosmose erzeugt werden. Das Wasser, welches normalerweise aufgrund seiner hohen Salzfracht ins Stadtnetz eingeleitet werden würde, kann hier einfach zurück in den Entnahmebehälter geleitet werden. Dort vermischt es sich im Betrieb wieder mit dem Osmosewasser und kann so ohne Weiteres erneut aufbereitet werden. Der Bedarf an Osmosewasser beträgt etwa 20 Prozent des Gesamtbedarfs. Die Bereitstellung des Wassers durch die Aufbereitungsanlage folgt einfachen Regeln, welche in der Steuerung über die Zeit in Abhängigkeit vom Nutzungsverhalten, Wetterdaten und damit u.a. dem PV-Strom Aufkommen optimiert werden. Im weiteren Betrieb optimiert sich die Anlage bezüglich genauerer Vorhersagen, was die täglichen Bedarfsmengen betrifft. Gegenüber einer herkömmlichen Anlage werden voraussichtlich mindestens 1.050 Kubikmeter, gegenüber einer effizienten Anlage immer noch ca. 350 Kubikmeter Frischwasser eingespart. Regenwasser hat eine geringere Härte, dadurch und durch eine Erhöhung der Prozesswassertemperatur um ca. 5 Grad Celsius kann eine Reduzierung von bis zu 35 Prozent der schaumbildenden Chemie erreicht werden. Es können ca. 440 Liter Chemikalien eingespart werden. Trotz der 100-prozentigen Einsparung von Frischwasser kann die innovative Anlage mit dem gleichen Energiebedarf wie eine herkömmliche Anlage betrieben werden. Der Gesamtenergiebedarf reduziert sich bei der Projektanlage um ca. 6.800 Kilowattstunden auf 11.503 Kilowattstunden pro Jahr, was einer Reduktion von etwa 40 Prozent gegenüber einer effizienten Anlage entspricht. Besonders an der Anlage ist vor allem die sehr gute Übertragbarkeit der einzelnen Technologien in der Branche. Die Komponenten können fast alle, teilweise in abgewandelter Form, einfach in bereits bestehende SB-Waschanlagen, Portalanlagen und Waschstraßen integriert und nachgerüstet werden. Branche: Grundstücks- und Wohnungswesen und Sonstige Dienstleistungen Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: FAWA Fahrzeugwaschanlagen GmbH Bundesland: Hessen Laufzeit: seit 2023 Status: Laufend
Vier gewinnt – das gilt in jedem Fall für die Stadt Zerbst/Anhalt! Bürgermeister Andreas Dittmann konnte heute schließlich gleich vier Förderbescheide aus dem Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ von Umweltstaatssekretär Dr. Steffen Eichner entgegennehmen. Mit dem Zuschuss von insgesamt 306.000 Euro will die Stadt den Schutz vor Hochwasser und Starkregen stärken – und inklusive Eigenanteil sogar rund 340.000 Euro investieren. Zerbst/Anhalt ist mit 56 Ortsteilen auf rund 467 Quadratkilometern Fläche die fünftgrößte Gemeinde in Deutschland. Zudem liegen viele Ortsteile direkt an der Elbe oder an der Nuthe. Beim Schutz vor Hochwasser und Starkregen sind die Herausforderungen also groß. Daher investiert die Stadt mit Unterstützung des Umweltministeriums jetzt in mobile Systeme, die im gesamten Stadtgebiet zum Einsatz kommen können. Konkret geplant ist die Anschaffung • einer mobilen Netzersatzanlage für den Betrieb von Pumpen und Beleuchtung bzw. die Versorgung von Gebäuden bei Stromausfällen • einer mobilen Hochwasser- und Starkregenpumpe mit elektrisch betriebenem Stromaggregat, die mit geringem Personalbedarf bis zu 300 Kubikmeter Wasser pro Stunde vom überfluteten Bereich wegleiten kann • einer stationären Hygiene- und Waschanlage zur Reinigung kontaminierter Einsatzkleidung • eines mobilen Systems zum Hochwasser- und Starkregenschutz, das auf 200 Metern Länge bis zu einer Höhe von 100 Zentimetern verwendet und innerhalb einer Stunde mit nur 2 Personen komplett aufgebaut werden kann. Eichner betonte: „Ich freue mich, dass Zerbst die notwendige Anpassung an den fortschreitenden Klimawandel nicht auf die lange Bank schiebt, sondern vielmehr zu den Vorreitern in Sachsen-Anhalt gehört. Wer gegen Hochwasser und Starkregen vorsorgt, der schützt Einwohner und Eigentum. Deshalb unterstützen wir unsere Kommunen bei diesen wichtigen Investitionen – auch wenn ich hoffe, dass die neue Technik künftig möglichst selten zum Einsatz kommen muss.“ Zerbsts Bürgermeister Andreas Dittmann unterstrich: „Die Jahrhunderthochwasser 2002 und 2013 sollten jeden sensibilisiert haben, um Vorsorge zu treffen. Bei 28 Elbkilometern ist das für uns eine Selbstverständlichkeit und Notwendigkeit zugleich. Dabei merken wir bei den vielen besonderen Wetterlagen, wie wichtig Vorsorge für den Ernstfall ist. Ich bin dem Land sehr dankbar, uns hierbei zu unterstützen, um für besondere Ereignisse gut vorbereitet zu sein.“ „KLIMA III“: 35 Millionen Euro für Anpassung an den Klimawandel Über das Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ stellt das Klimaschutzministerium in zwei Förderrunden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) insgesamt 35 Millionen Euro für Investitionen von Kommunen in Starkregenmanagement und Klimaresilienz bereit. Dazu gehören u. a. die Erstellung von Hitzeaktionsplänen, die Entsiegelung und Begrünung öffentlicher Flächen, Neupflanzungen mit klimaangepassten Strauch- und Baumarten oder Investitionen in mobilen Hochwasserschutz oder Wasserrückhaltebecken und -speicher. Der Bedarf dafür im Land ist riesig. Die zwei Förderaufrufe von Juli bis Oktober 2024 sowie von Mai bis Juni 2025 waren mehrfach überzeichnet. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
Gentle remediation of agricultural soils by extraction of polluting heavy metals through accumulator plants is an emerging technique which has the advantage that soil fertility is restored, while it is sacrificed for the goal of detoxification by other techniques such as soil excavation, washing, incineration or metal extraction by strong acids. The disadvantage is that the process is rather slow. The planning of such remediation operations thus demands for a careful assessment of the required time. For this purpose mass flux balances must be sufficiently accurate. In this project the method PROTERRA, which was previously developed for establishing regional mass flux balances of heavy metals in agricultural land, was adapted for application in planning and monitoring gentle soil remediations in the framework of sustainable land use. The main scientific objectives were (i) to develop adequate methods for quantifying the reliability and the accuracy of such mass balances and (ii) to integrate gentle soil remediation operations into a regional soil monitoring concept. For these tasks we extended PROTERRA by a stochastic module evaluating and propagating probability distributions of parameters to account for their uncertainty. The new model, PROTERRA-S, estimates cadmium-, zinc- and copper flux balances for regions of about 100 km2 and quantifies the contribution of uncertain parameters to the total variance of the net-metal fluxes using uncertainty analysis. The model results are calculated in two steps: (i) metal flux balances for land-use classes within the region (stratified by cropping system and farm type) and (ii) metal flux balances on regional scale, which indicate an average metal flux balance. We applied the model to a testregion Sundgau, Cantons BL and SO, of about 95 km2. The mass flux balances of the land-use classes can be used to assess subsequent agricultural land use of sites, that were remediated by metal-accumulating plants. To sum up, PROTERRA-S is a transparent scientific tool for taking suitable measures in order to prevent metal accumulation in agricultural soils including uncertainties of metal flux balances.
Die Firma b.i.o. bodenreinigungsanlage in oberhavel GmbH, Kanalstraße 12 in 16727 Velten beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Kanalstraße 12 in 16727 Velten in der Gemarkung Velten, Flur 10, Flurstücke 370 und 371, einen Komplex mehrerer Abfallbehandlungsanlagen zu errichten und zu betreiben. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle auf einem circa 38.000 m² großen Grundstück an dem industriell geprägten Standort Kanalstraße 12 im Innenbereich der Stadt Velten. Zur Anlage gehört die bestehende Umschlagstelle am Veltener Stichkanal. Zur Genehmigung beantragt sind eine mikrobiologische Reinigungsanlage in der geschlossenen Behandlungshalle 1 mit Rampe und Luftschleieranlage, eine Waschanlage für verunreinigte Böden in der Behandlungshalle 2, eine Mischanlage für die physikalische Behandlung (Vermischung, Verfestigung) von Abfällen zur Herstellung der Versatzfähigkeit, eine Brech- und Siebanlage, Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen, bestehend aus überdachten Lagerbereichen und Freilager, und eine Umschlagsanlage sowie die gemeinsamen technischen Einrichtungen – Wasserreinigungsanlage mit Rückhaltebecken und Reinwasserbehältern, Abluftreinigungsanlage, Fahrzeugwaage, Reifenwaschanlage und Büro- und Sozialgebäude. Die Anlagen werden alternativ für den Umschlag, die Behandlung und Zwischenlagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen genutzt. Der Anlagenbetrieb ist werktags im Zeitraum von 6 bis 22 Uhr vorgesehen. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.6.1.1 GE in Verbindung mit den Nummern 8.6.2.1 GE, 8.7.1.1 GE, 8.7.2.1 GE, 8.11.1.1 GE, 8.11.2.1 GE, 8.11.2.3 GE, 8.11.2.4 V, 8.12.1.1 GE, 8.12.2 V, 8.15.1 G, 8.15.3 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 8.3.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Weiterhin fällt das Vorhaben gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Für das Vorhaben ist die Zulassung auf vorzeitigen Beginn gemäß § 8a BImSchG für folgende Maßnahmen beantragt: - Errichtung der Behandlungshallen 1 und 2 - Errichtung des Regenrückhaltebeckens - Errichtung der Überdachung der Lagerboxen - Errichtung der Abluftreinigungshalle - Errichtung der Bodenwaschanlage - Errichtung der Mischanlage - Funktionstests der einzelnen Aggregate zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im November 2024 vorgesehen.
Mit der Waschanlage, die in einer bestehenden Betriebshalle errichtet und betrieben wird, werden bahnenförmige Airbag-Stoffe in mehreren hintereinandergeschalteten Wasch- sowie Saug- bzw. Quetschmaschinen von Schlichterückständen gereinigt, anschließend in einem eingehausten Zylindertrockner mit 16 dampfbeheizten Trockenzylindern getrocknet und danach mit 2 wassergekühlten Zylindern abgekühlt, ehe diese für ihre weitere Verarbeitung wieder aufgerollt und auf der Bereitstellungsfläche in der Halle zwischengelagert werden. Die technisch maximal mögliche Waschleistung beträgt 77,7 Tonnen Textilien pro Tag. Die Anlage wird 7 Tage die Woche und 24 Stunden je Tag betrieben. Die beim Trocknungsprozess anfallende Abluft wird mittels 2 Ventilatoren abgesaugt und über 2 Abluftkamine über Dach abgeleitet. Die bei der Erzeugung des für die Saugmaschinen benötigten Vakuums mittels einer zentralen Pumpe anfallende Abluft wird über einen Zyklonabscheider geführt und ebenfalls über eine Abluftleitung über Dach abgeführt. Die Abluftleitung wird mit Schalldämpfern versehen. Der für den Wasch- und Trocknungsprozess benötigte Dampf wird aus den beiden bestehenden, erdgasbefeuerten Dampfkesseln zur Verfügung gestellt, deren Abgase über einen bestehenden, rund 38 m hohen Schornstein abgeleitet werden. Das zum Waschen verwendete Wasser wird mittels einer Enthärtungsanlage aufbereitet. Das verbrauchte Waschabwasser wiederum wird in einem Ausgleichsbehälter gesammelt, homogenisiert und danach der städtischen Abwasseranlage zugeführt. Die für den Anlagenbetrieb benötigten Chemikalien werden in der Halle in Gebinden gelagert und bereitgestellt. Für den Einbau der Waschanlage ist eine Erhöhung der Halle in einem Teilbereich erforderlich. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen, qualifizierten Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Robert-Steiger-Straße“ (Gewerbegebiet i.S.d. § 8 BauNVO) und entspricht dessen Festsetzungen.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 86 |
| Land | 15 |
| Wissenschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 2 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 79 |
| Infrastruktur | 2 |
| Text | 7 |
| Umweltprüfung | 8 |
| unbekannt | 3 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 19 |
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| unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 95 |
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| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 1 |
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|---|---|
| Boden | 75 |
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| Wasser | 76 |
| Weitere | 99 |