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Invasive Tier- und Pflanzenarten – Neobiota in Berlin

Öffentlichkeitsbeteiligung zur vierten Aktualisierung der Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten Für die neu aufgenommenen invasiven Arten der vierten Aktualisierung, die in Deutschland bereits weit verbreitet sind, wurden bundesweit einheitliche Entwürfe für Management- und Maßnahmenblätter erarbeitet. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen vom 21. September bis 23. Oktober 2026 die Entwürfe für den Kanadischen Biber, den Sikahirsch, den Mink, den Asiatischen und Nordchinesischen Schlammpeitzger, invasive Krebse, die Amerikanische Trogmuschel, den Rundblättrigen Baumwürger, das Nadelkraut sowie invasive Flügelknöteriche öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist im Dienstgebäude der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin, Lichthof, rechter Seitenflügel, Raum 047) montags bis freitags von 10:00 bis 18:00 Uhr möglich. Die Beteiligung erfolgt in allen Bundesländern zeitgleich. Alternativ zur Auslegung vor Ort können die Dokumente ab dem 21. September 2026 online auf dem Beteiligungsportal eingesehen werden und Stellungnahmen direkt über das dortige Verfahren eingereicht werden. Die Anhörungsfrist zur Abgabe von Stellungnahmen endet am 23. November 2026 . Im Zuge der Globalisierung gelangen zunehmend Tier- und Pflanzenarten aus ihren ursprünglichen Verbreitungsgebieten in neue Länder und Ökosysteme. Gelingt es einer Art sich zu etablieren, sich stark zu vermehren und auszubreiten, dann kann daraus in der neuen Umgebung eine Schädigung für Mensch, Natur und Wirtschaft erwachsen. Im Zusammenhang mit dem Erhalt der Biologischen Vielfalt hat die Europäischen Kommission (EU KOM) dieses wichtige Thema aufgegriffen und für den Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten. seit 1. Januar 2015 erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen geschaffen. Zentrales Element der EU-Verordnung ist die „Liste der invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung“, kurz als „Unionsliste“ bezeichnet. Sie wird sukzessive erweitert. Zu den gelisteten Arten gehört auch der Waschbär . Als Kulturfolger und von der kanadischen Wissenschaftlerin Suzanne MacDonald als „Perfect little urban warriors“ bezeichnet, ist er einer der auffälligsten Vertreter, die in Berlin vorkommen. Maßnahmenblätter für die weit verbreiteten Arten der Unionsliste Für die gelisteten und in Deutschland als weit verbreitet eingestuften Arten werden länderübergreifend abgestimmte Managementmaßnahmen zusammengestellt. Dabei handelt es sich um die prioritären Managementmaßnahmen im Sinne des Artikels 19 der EU-Verordnung, die unter Beachtung von Empfehlungen der Kommission und in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden des Bundes und der Länder erarbeitet wurden. Weitere Informationen Fragen und Antworten zum Götterbaum (Ailanthus altissima) Der Götterbaum ist ein anspruchsloser, hitze- und trockenresistenter Neophyt, der durch sein extrem schnelles Wachstum und starke Wurzelbildung entlang von Verkehrswegen, Uferbefestigungen und an Gebäuden Schäden verursacht, aber in Berlin auch beginnt, in wertvolle Naturräume einzudringen. Seit 2019 steht er auf der EU-Liste der invasiven Arten. Weitere Informationen Beschränkungen und Genehmigungen Für Zwecke der Forschung und der Ex-situ-Erhaltung können nach Artikel 8 der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 auf Antrag Ausnahmen von bestimmten Beschränkungen des Artikels 7 genehmigt werden. Hier sind die in Berlin erfolgten Genehmigungen aufgeführt. Weitere Informationen Invasive Arten-Verordnung – Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten, EU KOM „Unionsliste“ – Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 zur Annahme einer Liste invasiver gebietsfremder Arten von Unionsweiter Bedeutung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, EU KOM Erste Aktualisierung der „Unionsliste“ – Durchführungsverordnung (EU) 2017/1263 der Kommission vom 12. Juli 2017 Zweite Aktualisierung der „Unionsliste“ – Durchführungsverordnung (EU) 2019/1262 der Kommission vom 25. Juli 2019 Dritte Aktualisierung der „Unionsliste“ – Durchführungsverordnung (EU) 2022/1203 der Kommission vom 12. Juli 2022 Vierte Aktualisierung der „Unionsliste“ – Durchführungsverordnung (EU) 2025/1422 der Kommission vom 17. Juli 2025 (PDF, 24 kB) Neobiota.de – Gebietsfremde und invasive Arten in Deutschland: “Unionsliste” Neobiota.de – Gebietsfremde und invasive Arten in Deutschland: “Arten der Früherkennung in Deutschland” Englische Website der European Commission: “Invasive Alien Species”

Emys orbicularis (Linnaeus, 1758) Europäische Sumpfschildkröte Reptilien Vom Aussterben bedroht

Der Anteil Deutschlands am Gesamtareal der Art liegt weit unter 10 % und zu einer möglichen weltweiten Gefährdung der Art liegt keine umfassende und aktuelle Einschätzung vor (Näheres siehe Kap. 2.9). Die brandenburgischen Vorkommen der Europäischen Sumpfschildkröte bilden aber zusammen mit den westpolnischen einen gemeinsamen, von allen anderen Arealteilen der Art hochgradig isolierten Vorposten, für dessen Fortbestand Deutschland in besonderem Maße verantwortlich ist. Der Reliktcharakter und die wahrscheinlich seit mehreren Jahrtausenden bestehende Trennung dieser autochthonen Vorkommen ist sowohl auf deutscher (Sommer et al. 2009) wie auf polnischer Seite (Prusak et al. 2013) molekularbiologisch bestätigt, da der hier exklusive mtDNAHaplotyp IIb nirgendwo außerhalb dieses inselartigen Teilareals vorkommt (Lenk et al. 1999, Velo-Antón et al. 2011). Die Europäische Sumpfschildkröte kommt in Deutschland autochthon wahrscheinlich nur noch in der kontinentalen Region, im Nordosten Brandenburgs, vor (Fritz et al. 2004). Hierbei handelt es sich um wenige Reliktvorkommen, die dem nordwestlichen Arealrand der Art weit vorgelagert sind (Sommer et al. 2009). Für die Art liegen umfassende faunistische Daten vor. Mit einer TK25-Q-Rasterfrequenz von 0,06 % (Zeitraum 2000 – 2018) ist die Art in Deutschland extrem selten. Die Populationen sind klein, weisen aber ausgeglichene Altersstrukturen auf. Projekte zur Ansiedlung oder Wiederansiedlung der Art werden in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen betrieben (z. B. Kuprian & Winkel 2017). Als Ursachen der sehr starken Bestandsrückgänge bis einschließlich des 18. Jahrhunderts sind in erster Linie das Abfangen und der Handel mit Sumpfschildkröten und im Zeitraum des langfristigen Bestandstrends vor allem die Zerstörung oder Verschlechterung von Habitaten zu nennen. Darunter fallen neben der Trockenlegung aquatischer Lebensräume insbesondere die Aufforstung, die landwirtschaftliche Nutzung mikroklimatisch günstiger Offenflächen und damit die Entwertung der Brutstätten. Verluste im Zusammenhang mit dem Ausbau von Verkehrswegen (Schneeweiß & Bohle 2011), der Ausbreitung maßgeblicher Prädatoren (vor allem des Waschbären) sowie dem illegalen Tierfang gefährden die Vorkommen in jüngerer Zeit. Ungleichmäßige Niederschlagsverteilung und die Tendenz zu länger anhaltenden Trockenperioden in der kontinentalen Region fördern das Austrocknen und die Verlandung aquatischer Lebensräume. Maßnahmen zum Erhalt und zur Revitalisierung der Lebensräume, Bestandsstützungen und Wiederansiedlungen haben sich dagegen im selben Zeitraum positiv auf die Bestandsentwicklung ausgewirkt. Für die autochthonen Vorkommen wird der kurzfristige Bestandstrend daher insgesamt als stabil bewertet. Zwei Risikofaktoren sind für die Populationen der Europäischen Sumpfschildkröte besonders hervorzuheben. Zum einen wird bereits in einigen Fällen die Mindestgröße lebensfähiger Populationen unterschritten (Schneeweiß & Breu 2013). Insbesondere aufgrund zunehmender Verluste, z. B. in Folge von Prädation oder Abwanderungen aus verlandenden Gewässern, schrumpfen die Bestände (Anzahl adulter Tiere < 20 Individuen). Zum anderen ist aufgrund der isolierten Lage der Vorkommen eine Wiederbesiedlung von Lebensräumen im natürlichen Areal der Art in Zukunft sehr erschwert (Schneeweiß & Breu 2013). Dies trifft z. B. nach Bestandseinbrüchen in Folge von Dürreperioden zu. Insgesamt ergibt sich die Rote-Liste-Kategorie „Vom Aussterben bedroht“. Auf die Abhängigkeit der Art von Naturschutzmaßnahmen wird durch das Zusatzmerkmal „Na“ hingewiesen. Naturschutzmaßnahmen wirkten sich positiv auf den Zustand der Lebensräume und Populationen aus. Der kurzfristige Bestandstrend wurde daher von einer starken Abnahme in der Roten Liste von 2009 auf stabil in der aktuellen Fassung herabgestuft. Gegenwärtig ist die Gefährdung der Europäischen Sumpfschildkröte vor allem auf folgende Ursachen zurückzuführen (Schneeweiß & Breu 2013): Ausbau von Verkehrs- und Forstwegen sowie zunehmender Verkehr; zunehmende Verlandung und Austrocknung aquatischer Habitate im Zusammenhang mit witterungsbedingten Trockenphasen; gebietsweise Bestandszunahme von autochthonen und neozoischen Prädatoren, vor allem Waschbär (Schneeweiß & Wolf 2012); illegaler Tierfang; mögliches Aussetzen von Terrarientieren, daraus resultierender Verlust genetischer Integrität und überlebenswichtiger Anpassungen autochthoner Populationen oder Übertragung von Krankheiten. Die Vorkommen der Europäischen Sumpfschildkröte liegen größtenteils in Naturschutz- und FFH-Gebieten. Die Schutzmaßnahmen werden auf Grundlage von Pflege- und Managementplänen darauf ausgerichtet, die Individuenzahlen zu stabilisieren und die Anzahl der Vorkommen zu vergrößern. Wichtigste Maßnahmen zur Bestandsstützung sind die Erhaltung der Habitate in einem günstigen Zustand und die Anlage neuer Habitate in einem räumlich günstigen Verbund. Von vorrangiger Bedeutung ist der Rückhalt von Oberflächenwasser in den Einzugsgebieten der Wohngewässer. Pflegemaßnahmen beinhalten u. a. das Zurückdrängen der Vegetation in Verlandungsbereichen, die Anlage und Erhaltung von Lichtungen im Wald, das Abplaggen verfilzter Grasnarben, die Wiesenmahd und extensive Beweidung auf Eiablageplätzen. Ein Prädatorenmanagement umfasst sowohl die Bejagung von Fressfeinden als auch in Einzelfällen Schutzzäune zur Abwehr von Prädatoren. Wiederansiedlungen in historischen Verbreitungsgebieten und Bestandsstützungen sollen das Aussterberisiko für die Art in Deutschland mindern.

Förderung des Prädatorenmanagements

Der Wetterauer Zeitung vom 08.08.2026 ist zu entnehmen, dass in einem fünfjährigen Pilotprojekt in elf Jagdrevieren in der südlichen Wetterau mit Betonrohrfallen Waschbären und Füchse bejagt würden. Zu einer Präsentation seien Vertreter aus Ministerium und Regierungspräsidium Darmstadt geladen gewesen. Das Projekt werde vom Land Hessen gefördert. Ich bitte um Auskunft, in welcher Art und gegebenenfalls in welcher finanzieller Höhe Sie dieses Projekt fördern. Das Projekt wird als "Prädatorenmanagement" bezeichnet. Vor einem Jahr wurde eine andere Managementmaßnahme begonnen: Im Einvernehmen mit den örtlichen Unteren Naturschutz-, Jagd- und Veterinärbehörden und mit Unterstützung durch die Bevölkerung und die Jägerschaft wurde in Kassel das ehrenamtlich getragene und privat finanzierte Projekt "Biologisches Populationsmanagement bei Waschbären" gestartet - und kurz darauf nach Intervention durch den Hessischen Jagdverband durch das Land Hessen gestoppt. Seitdem wartet der Projektträger auf eine Rückmeldung aus Ihrem Ressort. Wann ist mit Ihrer Unterstützung für dieses Projekt, das auf eine nachhaltige und tierschutzgerechte Reduzierung des Waschbärbestandes ausgelegt ist, zu rechnen?

Aufbau eines dauerhaften Wildmonitoringnetzwerkes durch die Jäger im Freistaat Sachsen - Netzwerk: Wildtierbeauftragte in Sachsen

Jäger sind durch ihre fachlichen Kenntnisse, ihre gleichmäßige, räumliche Verteilung und ihren regelmäßigen Aufenthalt im Revier prädestiniert, eine wichtige Rolle im Monitoring von Wildtieren zu übernehmen. Für ein geeignetes, effektives Wildtiermonitoring durch die Jäger im Freistaat Sachsen ist es nötig, dass ehrenamtliche Monitoringverantwortliche ('Wildtierbeauftragte') gefunden und geschult werden, um als Zentral-/Anlaufstelle zur Verfügung zu stehen. Es werden ähnliche Strukturen, wie sie bereits im sächsischen Luchsmonitoring (www.luchs-sachsen.de) existieren, entstehen. Der Aufbau dieses Netzwerkes erfolgt durch die Arbeitsgruppe 'Wildtierforschung' an der Professur für Forstzoologie der TU Dresden. Hierfür wird im Frühjahr 2013 eine zweitägige Schulung durchgeführt, in der wichtige Dinge zum Monitoring der Schwerpunktarten (Wolf, Luchs, Wildkatze, Fischotter, Baummarder, Iltis, Marderhund, Waschbär und Mink) sowie Monitoringgrundlagen (z.B. Dokumentation von Nachweisen, Fotofallen- und Lockstockeinsatz) vermittelt werden.

Geflügelpest: Weiter erhöhte Wachsamkeit in Rheinland-Pfalz

Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza oder HPAI) breitet sich in Rheinland-Pfalz wesentlich langsamer, aber nach wie vor weiter aus. Seit 21. Oktober 2025 gibt es gesicherte Nachweise des Landesuntersuchungsamtes (LUA) bei 100 Wildvögeln und bei zwei Geflügelhaltungen, eine im Kreis Südliche Weinstraße und eine im Rhein-Pfalz-Kreis. Der massive Eintrag dieser Virusvariante geht hauptsächlich zurück auf den ersten großen Kranichzug Ende Oktober. Auch wenn die Vogelzüge ins Winterquartier vorbei sind: Der Erreger ist in Rheinland-Pfalz noch immer in der Umwelt und wird jetzt in toten heimischen Vögeln nachgewiesen - vor allem in Wassergeflügel wie Graureihern, Schwänen oder Kanadagänsen. Zudem lassen Geflügelpest-Nachweise bei Rotfüchsen, beim Bussard oder sogar beim Waschbären erkennen, dass mit Klassischer Geflügelpest infizierte tote Vögel in der Umwelt weiter zu finden sind. Da das Nahrungsspektrum dieser tot aufgefundenen Raubtiere kranke und tote Vögel umfasst, dienen sie der Tierseuchenüberwachung als zusätzlicher Indikator . Eine konkrete Gefahr f ür den Menschen oder für andere Tiere geht von ihnen nicht aus, sie sollten aber nicht angefasst werden. Welche Auswirkungen der Erregereintrag in die hiesigen Wildvogelpopulationen haben wird und welche Risiken für die Geflügelhaltungen bestehen, muss über fortlaufende Untersuchungen weiter beobachtet und beurteilt werden. Die Bevölkerung ist deshalb auch nach wie vor aufgerufen, tot aufgefundene Vögel den Veterinärämtern zu melden. Berührt werden sollten tote Vögel aber auf keinen Fall, um möglicherweise vorhandene Viren nicht weiterzuverbreiten. Übersicht über vom FLI bestätigte Fälle bei Wildvögeln, Privathaltungen und Geflügelbetrieben seit 21.10.2025 (Stand: 19.12.2025 10:30 Uhr) Landkreis Tierart(en) Kreisweite Aufstallpflicht Aufstallpflicht zurzeit terminiert bis Kreis Ahrweiler 1x Kranich Nein Kreis Altenkirchen 1x Kranich Nein Kreis Alzey-Worms Worms (kreisfreie Stadt) 1x Wildgans 1x Wildgans Aufstallpflicht für alle Geflügelhaltungen in den Ortsgemeinden Eich, Gimbsheim und Hamm sowie in der kreisfreien Stadt Worms ( zur Allgemeinverfügung ). bis auf Weiteres unbefristet Kreis Bad Dürkheim Neustadt (kreisfreie Stadt) 3x Kranich, 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 15.01.2026 Kreis Bad Kreuznach 1x Kranich Nein Kreis Bernkastel-Wittlich 7x Kranich, 1x Wildgans Nein Kreis Birkenfeld 1x Kranich, 1x Graureiher Nein Eifelkreis Bitburg-Prüm 3x Kranich, 3 x Wildgans Nein Kreis Cochem-Zell 1x Kranich Nein Donnersbergkreis 4x Kranich Nein Kreis Germersheim 1x Wildgans Nein Kreis Kaiserslautern Kaiserslautern (kreisfreie Stadt) 6x Kranich 1x Kranich Nein Kreis Kusel 1x Kranich Nein Kreis Mainz-Bingen Mainz (kreisfreie Stadt) 2x Kranich, 1x Schwan 1x Schwan Nein Kreis Mayen-Koblenz Koblenz (kreisfreie Stadt) 9x Kranich Nein Kreis Neuwied 3x Kranich, 1x Wildgans Nein Rhein-Hunsrück-Kreis 4x Kranich, 1x Waldschnepfe, 1x Graureiher, 1x Greifvogel Nein Rhein-Lahn-Kreis 4x Kranich, 1x Graureiher, 2x Schwan Nein Rhein-Pfalz-Kreis Ludwigshafen (kreisfreie Stadt) Frankenthal (kreisfreie Stadt) Speyer (kreisfreie Stadt) 3x Wildgans 1x Graureiher Geflügelbetrieb mit Gänsen und Enten 1x Schwan, 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 15.01.2026 Kreis Südliche Weinstraße Landau (kreisfreie Stadt) Privathaltung Hühner und Gänse Nein Kreis Südwestpfalz Pirmasens (kreisfreie Stadt) Zweibrücken (kreisfreie Stadt) 4x Kranich 1x Kranich 1x Kranich, 1x Graureiher Nein Kreis Trier-Saarburg Trier (kreisfreie Stadt) 7x Kranich, 1x Graureiher 4x Kranich Nein Kreis Vulkaneifel Nein Westerwaldkreis 5x Kranich, 1x Wildgans Nein

Grundlagen der intensivierten Bejagung von Nutria, Waschbär und Marderhund sowie Kontakte zum Landesjagdverband im Jahr 2026

Sehr geehrte Damen und Herren, unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH) sowie das Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) beantrage ich den Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) sowie des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN).Der Antrag begründet sich auf den Beschluss vom Mai 2026 zur Bereitstellung von 50.000 Euro Landesmitteln für eine intensivierte Fallenjagd auf invasive Arten. Ausweislich der ministeriellen Daten stieg die Jagdstrecke bei Nutrias von 1.343 Tieren (Jagdjahr 2021/22) auf 15.894 Tiere (Jagdjahr 2025/26). Da laut behördlicher Auskunft in den vergangenen fünf Jahren gleichzeitig kein einziger Schaden an Deichen dokumentiert wurde, drängt sich die Frage auf, ob das behördliche Ermessen rein auf ein politisch proklamiertes „Präventionsparadoxon“ gestützt wird (Bejagung zur Vorbeugung von Schäden, deren potenzielles Eintreten mangels lokaler Datenerhebung unbewiesen ist).Ich bitte daher um Bereitstellung folgender Informationen: 1. Sachverhaltsermittlung, empirische Datenbasis und die Jagdstatistik als SteuerungsgrößeIch bitte um Übersendung aller behördlichen Vermerke, Gutachten, Stellungnahmen und Statistiken aus den Jahren 2021 bis einschließlich Juni 2026, die als Grundlage für den Beschluss dienten.Liegen den Ministerien – abseits der reinen Jagdstrecke von 15.894 erlegten Nutrias im Jagdjahr 2025/26 – empirische Daten vor, die belegen, dass der drastische Anstieg der Abschusszahlen zu einer tatsächlichen Reduzierung der Gesamtpopulation führt und nicht (im Sinne der kompensatorischen Überkompensation) das Populationswachstum weiter beschleunigt?Aus welchen behördlichen Dokumenten geht hervor, dass konkrete Gefahren oder Schäden an Landesschutzdeichen, Binnendeichen oder wasserwirtschaftlichen Anlagen durch Nutrias im genannten Zeitraum statistisch erfasst wurden? Falls keine Daten von den Unterhaltungsträgern (z. B. Wasser- und Bodenverbänden) erhoben wurden: Auf welcher dokumentierten Tatsachenbasis wird die rein präventive Notwendigkeit rechtlich begründet? 2. Verhältnismäßigkeitsprüfung und Abgrenzung zum rechtlich unzulässigen „Handeln ins Blaue hinein“ Ich bitte um Bereitstellung von Dokumenten zur gesetzlich vorgeschriebenen Verhältnismäßigkeitsprüfung der Maßnahme.Inwieweit wurde wissenschaftlich geprüft, ob eine intensivierte Bejagung ein geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr darstellt, wenn biologische Erkenntnisse nahelegen, dass erhöhter Jagdruck den Fortpflanzungstrieb und die Fitness der Folgegenerationen steigert?In welchen Dokumenten wurden mildere, bauliche Alternativmaßnahmen (z. B. physische Deichsicherungen durch Gittermatten im sensiblen Binnenland-Vorland-Bereich) im Rahmen des behördlichen Ermessens mit der Fallenjagd abgewogen? 3. Dokumentation von Dienst- und Fachkontakten zum Landesjagdverband (LJV SH) im Jahr 2026 Zur Überprüfung, ob der Verordnungsbeschluss frei von sachfremden Erwägungen und einseitiger Lobbyprägung erging, bitte ich um Bereitstellung aller Protokolle, E-Mail-Korrespondenzen, Agenden und Teilnehmerlisten bezüglich aller offiziellen und informellen Termine der Ministerleitung sowie der Fachreferate beider Häuser mit dem Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis heute. Dies umfasst insbesondere die Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung folgender Termine:Austausch im Rahmen der Internationalen Grünen Woche (Januar 2026),Abstimmungen zum gemeinsamen „Jahresbericht zur biologischen Vielfalt – Jagd und Artenschutz“ (Frühjahr 2026),Teilnahme und Rede am Landesjägertag in Neumünster sowie der Schirmherrschaft für den Hubertus-Cup (April 2026),Fachliche Abstimmungen zur Ausgestaltung und Vergabe des 50.000-Euro-Förderprogramms für die Fallenjagd (Mai 2026).

Der Waschbär

Der Waschbär ( Procyon Lotor ) ist ein Vertreter der Familie der Kleinbären und gehört zur Ordnung der Raubtiere. Charakteristische Merkmale des Kleinbären sind seine etwas gedrungene und bucklige Gestalt, die Gesichtsmaske mit einer über der Augenregion verlaufenden braunschwarzen Binde und der grau schwarz quergeringelte Schwanz. Seine Fellfärbung kann sehr unterschiedliche Variationen von Grautönen aufweisen und ist häufig silbergrau untermischt. Die Kopf-Rumpf-Länge inklusive des Schwanzes beträgt 70 bis 85 cm, wovon 20 bis 25 cm auf den Schwanz entfallen. Damit lässt sich die Größe dieses Kleinbären zwischen Katze und Fuchs einordnen. Waschbären haben je nach Jahreszeit ein Gewicht zwischen 5 und 10 kg, wobei die Rüden meist schwerer als die Fähen sind. Ihr Gedächtnis ist ausgezeichnet, so dass Futterplätze immer wieder gefunden werden. Besonders ausgeprägt sind auch der Geruchs- und Hörsinn, was den dämmerungs- und nachtaktiven Tieren beim Beutefang hilft. Sie verfügen in den Vorderpfoten über einen hervorragenden Tastsinn, mit dem sie Fische, Frösche, Krebse u.ä. in flachen und trüben Gewässern ertasten können. Der Name Waschbär beruht auf der Beobachtung von gefangengehaltenen Tieren, die ihre Nahrung an einer Wasserstelle “waschen” und daher als besonders reinlich gelten. Dies kann als eine sog. Ersatzhandlung der Tiere gesehen werden, die ihre Nahrung nicht mehr in freier Natur im Wasser ertasten können und ihre Verhaltensmuster nur noch simulieren. In Nordamerika heißt der Waschbär Raccoon, entstanden aus einem Indianernamen, was so viel heißt wie “der mit den Händen kratzt”. Vorurteile gegen Fakten Ein Waschbär – was tun? Die Waschbär-Vor-Ort-Beratung Berlin Weitere Informationen Über den Waschbär kursieren viele Vorurteile. Schnell wird er als alleiniger Verursacher eines Problems vorverurteilt. Dass andere, „heimische“ Tierarten eventuell ebenso oder sogar zu einem größeren Teil daran beteiligt sein könnten, wird oft verdrängt. Wer einen Waschbären auf dem Dachboden hat, hat auch den Schaden. Denn Waschbären nutzen gerne die Dämmung, um sich einen gemütlichen Schlafplatz oder auch eine Wurfhöhle zu bauen. Zudem legen sie an einer anderen Ecke des Dachbodens üblicherweise ihre Latrine an. Schnell wird dann der Ruf nach einer Beseitigung des Tieres und am besten gleich nach einer Bestandsdezimierung bis hin zur Ausrottung dieser Tiere laut. Diesen Wünschen nachzukommen, ist aber in der Realität gar nicht so einfach. Die Fähigkeiten der Waschbären, eine Reduzierung ihres Bestandes auszugleichen, machen es sogar unmöglich. Wir sollten also anfangen zu akzeptieren, dass der Waschbär wie Fuchs und Marder ein in Deutschland wild lebendes Raubtier darstellt und uns um eine friedliche Koexistenz mit diesen durchaus auch spannend zu beobachtenden Tieren bemühen. Ein erster sinnvoller Schritt für ein entspanntes Nebeneinander wäre, den Tieren das Schlaraffenland Stadt ungemütlicher zu machen und somit dafür zu sorgen, dass sich der Bestand von selber reduziert. Waschbären polarisieren. Die einen halten sie für eine Plage, die man bekämpfen muss, die anderen schauen mit einem verklärten Blick, finden sie einfach nur niedlich und fangen an, sie zu füttern. Beides ist falsch! Was also ist die Lösung? Wir empfehlen die Durchführung von Schutzmaßnahmen am Haus und sonstigen Gebäuden sowie im Garten. Damit wird es Waschbären in der Stadt etwas ungemütlicher gemacht und die Anzahl an Waschbären kann sich wieder von selbst reduzieren. Mit diesen Informationen kommen wir der Umsetzung der Managementmaßnahme M7 (PDF, 206 kB) „Öffentlichkeitsarbeit zur Verminderung der direkten und indirekten anthropogenen Förderung der Art” zur Umsetzung der EU-Verordnung zu invasiven Arten von besonderer Bedeutung nach. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung. Plakat: Wildtiere auf dem Grundstück vermeiden Flyer: Füttern – Nein Danke! Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver und gebietsfremder Arten Gesellschaft für Wildökologie und Naturschutz e.V.: Projekt Waschbär

Schutz wirkt – aber viele Vogelarten in NRW bleiben unter Druck

Die Rückkehr großer Arten macht Mut. Der Seeadler brütet seit 2017 wieder regelmäßig in Nordrhein-Westfalen. Der Weißstorch hat sich nach jahrzehntelangen Artenschutzmaßnahmen wieder deutlich ausgebreitet. Und auch der Fischadler zeigt in den vergangenen Jahren eine bemerkenswerte Entwicklung: 2025 wurde in Nordrhein-Westfalen erstmals seit 1930 wieder eine erfolgreiche Brut dokumentiert. Und auch 2026 zogen die Fischadler wieder drei Junge groß. Gleichzeitig zeigt der Vogelschutzbericht 2025: Der Zustand der Vogelwelt ist nicht stabil. In Nordrhein-Westfalen gibt es mehr Gewinner, aber auch mehr Verlierer. Die stabile Mitte wird kleiner. „Die Bestandsentwicklung unserer Brutvögel ist zwiespältig: Einerseits erleben wir mit der Ansiedlung von Fischadler und Wiedehopf die spektakuläre Rückkehr einst ausgestorbener Arten“, sagte NRW-Umweltminister Oliver Krischer heute (Dienstag, 25. August 2026) in Essen, bei der Vorstellung der Ergebnisse im Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK). „Manche Arten haben in den letzten Jahren sogar erstmals in NRW gebrütet und sich – wenn auch mit wenigen Paaren – dauerhaft angesiedelt, etwa Seeadler, Seidensänger oder Löffler. Einige ehemalige Rückkehrer sind inzwischen wieder so häufig, dass sie von den Roten Listen gefährdeter Arten wieder gestrichen werden konnten, darunter Uhu, Wanderfalke, Weißstorch und Kolkrabe. Das zeigt: Der Einsatz für den Schutz bedrohter Arten lohnt sich. Andererseits gibt es auch dramatische Bestandsverluste bei Arten, die in NRW einst viel häufiger waren: Uferschnepfe, Kiebitz, Feldsperling, Kuckuck oder Turteltaube sind dafür Beispiele. Die Lebensräume und Nahrungsgrundlagen dieser Arten müssen wir konsequenter und gezielter schützen, wenn wir sie nicht als Teil unserer Heimat verlieren wollen“, betonte Minister Krischer. In Nordrhein-Westfalen wurden inzwischen 218 Brutvogelarten festgestellt. Davon sind 169 regelmäßig brütende heimische Arten. Seit dem letzten Vogelschutzbericht haben sich Seeadler und Seidensänger als regelmäßige Brutvogelarten etabliert. Der Seeadler brütet seit 2017 unter anderem am Unteren Niederrhein; seit 2021 gilt er als etabliert. Der Seidensänger breitet sich seit mindestens 2018 von Westen her in Nordrhein-Westfalen aus. Auch der Wiedehopf tritt seit 2020 nach mehr als 40 Jahren wieder jährlich als Brutvogel auf. Der Löffler brütet seit 2020 am Unteren Niederrhein, gilt aber erst seit 2024 als etabliert und fällt damit noch nicht in die Berichtsperiode. „Eine einzelne Artenzahl reicht nicht aus, um den Zustand der Vogelwelt zu bewerten“, erklärte LANUK-Präsidentin Elke Reichert. „Entscheidend ist die Entwicklung hinter dieser Zahl: Welche Arten nehmen zu, welche gehen zurück, welche Bestände bleiben stabil und welche Lebensräume verändern sich? Das Brutvogel-Monitoring des LANUK ist deshalb eine echte Langzeitaufnahme und darüber hinaus ein Frühwarnsystem für Veränderungen in Natur und Landschaft.“ Der zentrale Befund des Vogelschutzberichtes zeigt: Die Vogelwelt in NRW läuft stärker auseinander. In den letzten 24 Jahren zeigen etwa gleich viele regelmäßig brütende heimische Arten abnehmende, stabile und zunehmende Bestände. Beim vorherigen Vogelschutzbericht 2019 überwogen für diesen Zeitraum noch die Arten mit stabilen Beständen. Besonders deutlich ist die Veränderung in den letzten 12 Jahren: Der Anteil abnehmender Arten ist gegenüber dem letzten Bericht um zehn Prozent gestiegen. Zugleich liegt der Anteil zunehmender Arten in diesem Zeitraum bei nahezu 40 Prozent. Einige Arten profitieren von veränderten klimatischen Bedingungen. Standvögel wie Blaumeise, Buntspecht und Gartenbaumläufer kommen mit milderen Wintern besser zurecht. Bienenfresser, Neuntöter und Nachtigall profitieren von wärmeren Sommern. Auch der Stieglitz hat seine Bestände seit Mitte der 2010er-Jahre mehr als verdoppelt. Gleichzeitig haben die trockenen und heißen Jahre 2018 bis 2022 deutliche Spuren hinterlassen. Arten der Feuchtlebensräume nahmen ab, im Tiefland unter anderem verschiedene Entenarten sowie Brachvogel und Rohrammer. Im Bergland gingen mit Schwarzstorch und Wasseramsel zwei Arten der Fließgewässer zurück. Auch kälteliebende Arten wie Tannenhäher, Wintergoldhähnchen und Birkenzeisig verzeichnen Rückgänge. „Die Daten zeigen ein sehr differenziertes Bild“, sagte Christoph Grüneberg, Leiter der Vogelschutzwarte im LANUK. „Wir sehen viele zunehmende Arten, auch aufgrund des Klimawandels, aber keine generelle Entwarnung. Gerade Arten, die auf nasse, offene und störungsarme Lebensräume angewiesen sind, bleiben in einer schwierigen Lage. Uferschnepfe, Bekassine, Knäkente und Tüpfelsumpfhuhn stehen bei uns in Nordrhein-Westfalen noch immer kurz vor dem Aussterben.“ Dass langfristiger Artenschutz wirken kann, zeigt der Weißstorch. Anfang der 1990er-Jahre gab es in der Weseraue nur noch drei Brutpaare. Heute hat sich die Art im Tiefland wieder auf über 1.000 Brutpaare ausgebreitet. Beim Seeadler zeigt sich ebenfalls eine positive Entwicklung, auch wenn die Art wegen ihrer Störanfälligkeit am Brutplatz weiterhin besonders empfindlich bleibt. Der Fischadler ist ein weiteres Beispiel für mögliche Rückkehr: Nach Brutversuchen in den Jahren 2023 und 2024 wurde 2025 die erste erfolgreiche Brut seit 1930 in Nordrhein-Westfalen dokumentiert und auch 2026 war die Art wieder erfolgreich. Dieses Beispiel liegt außerhalb des Berichtszeitraums, zeigt aber, wie dynamisch sich die Vogelwelt weiterentwickelt. Besonders groß bleibt der Druck bei den Wiesenvögeln. Sie brauchen offene, nasse und störungsarme Landschaften. Diese Bedingungen finden sich in Nordrhein-Westfalen nur noch an ganz wenigen Orten. Der Vogelschutzbericht nennt konkrete Ursachen: Entwässerung, frühe Mahd, intensive Beweidung oder Nutzungsaufgabe im Grünland, Gelegeverluste durch Bodenbearbeitung auf Äckern, Ernteverluste bei Rohrweihe und Wiesenweihe, Störungen sowie Prädation durch Raubsäuger wie Waschbär und Fuchs. Auch der Klimawandel verschärft die Lage. Für die 40 besonders wertgebenden Brutvogelarten wurden insgesamt 234 Beeinträchtigungen und Gefährdungen erfasst. Knapp 80 Prozent davon haben mittleren bis hohen Einfluss. Mehr als ein Viertel der Angaben entfällt auf eine zu intensive landwirtschaftliche Nutzung. 16 Prozent der Angaben betreffen eine zu intensive Forstwirtschaft. Besonders häufig wurden der Einschlag von Althölzern, die Entnahme von Totholz, Störungen im Wald und das Fällen von Horstbäumen genannt. Betroffen sind beispielsweise Grauspecht, Raufußkauz, Wespenbussard, Schwarzstorch und Rotmilan. Beim Schutz der Wiesenvögel setzt Nordrhein-Westfalen auf konkrete Maßnahmen. Das LIFE-Projekt Wiesenvögel NRW läuft von Oktober 2020 bis Ende 2027 und hat ein Budget von rund 18,9 Millionen Euro. Ziel ist es, die Bestände wiesenbrütender und rastender Vogelarten des Tieflandes zu verbessern. Zu den Zielarten gehören Brachvogel, Rotschenkel, Uferschnepfe, Bekassine, Kiebitz, Wiesenpieper, Knäkente und Löffelente. Umgesetzt werden unter anderem die Entwicklung extensiv genutzten Grünlands, die Optimierung des Wasserhaushalts, die Entfernung störender Strukturen sowie ein Ehrenamtsnetzwerk für Gelegeschutz und Prädationsmanagement. Für die Uferschnepfe wurden im Frühjahr 2026 zusätzliche Sofortmaßnahmen in den verbliebenen Kernvorkommen Amtsvenn Süd im Kreis Borken und Hetter im Kreis Kleve umgesetzt. Mit Erfolg: erstmals seit vielen Jahren ist in beiden Gebieten – auch dank der günstigen Witterung im Frühjahr – wieder eine größere Anzahl Uferschnepfen flügge geworden. Beim Haselhuhn ist die Lage dagegen wahrscheinlich bereits zu spät: Seit 2016 liegen keine gesicherten Nachweise mehr vor. „Die nächsten Jahre müssen Jahre der Umsetzung sein“, betonte Umweltminister Krischer. „Der Bericht zeigt sehr genau, wo wir ansetzen müssen: beim Wasserhaushalt, beim Grünland, beim Schutz von Brutplätzen, beim Erhalt alter Waldstrukturen und bei belastbaren Daten. Nordrhein-Westfalen wird weiter in genau diese konkrete Arbeit investieren – mit dem LANUK, den Biologischen Stationen, dem ehrenamtlichen Naturschutz, der Landwirtschaft und den Akteurinnen und Akteuren vor Ort. Die Daten zeigen: Trendwenden sind möglich. Aber sie brauchen klare Prioritäten und dauerhaftes Handeln.“ Die Nordrhein-Westfälische Ornithologengesellschaft, die Biologischen Stationen und das LANUK haben bereits begonnen, ihre Zusammenarbeit im Monitoring zu intensivieren und haupt- und ehrenamtlich erhobene Daten stärker gemeinsam auszuwerten. Unterstützt wird dies durch eine Förderung der Ornithologengesellschaft durch das Umweltministerium mit dem Ziel, das ehrenamtliche Vogelmonitoring zu stärken und auszubauen. Damit sollen landesweite Trends noch besser dokumentiert und die Datenbasis für den nächsten Vogelschutzbericht im Jahr 2031 weiter verbessert werden. Hintergrund: Der Vogelschutzbericht wird alle sechs Jahre im Rahmen der europäischen Vogelschutzrichtlinie erstellt. Für den Bericht 2025 wurden in Nordrhein-Westfalen Daten zur Bestandssituation der Brutvögel zusammengestellt und bewertet. Die Daten stammen aus dem Vogelmonitoring der Vogelschutzwarte im LANUK, aus Erhebungen der Biologischen Stationen und ehrenamtlich erhobenen Daten der Nordrhein-Westfälischen Ornithologengesellschaft. Für die meisten Brutvogelarten lag eine gute Datengrundlage vor. Nur bei etwa zehn Prozent der Arten waren ergänzende Experteneinstufungen erforderlich. Die Berichtsperiode umfasste bundesweit einheitlich die Jahre 2017 bis 2022. Weitere Informationen sind hier zu finden: Fachartikel in der „Natur in NRW“, Ausgabe 2/26 : https://www.lanuk.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/5_natur_in_nrw/NaturinNRW-H2-26.pdf#page=10 NRW-Brutvogelatlas: https://brutvogelatlas.nw-ornithologen.de/ Brutvögel im NRW-Biodiversitätsmonitoring: https://biodiversitaetsmonitoring.nrw/monitoring/de/arten/brutvoegel zurück

Rana temporaria Linnaeus, 1758 Grasfrosch Amphibien Vorwarnliste

Der Grasfrosch ist in ganz Deutschland verbreitet und in vielen Regionen durchaus die häufigste oder doch wenigstens eine der häufigsten Amphibienarten. Die TK25-Q Rasterfrequenz im Zeitraum 2000 bis 2018 ist nach der Rasterfrequenz der Erdkröte die zweithöchste (67,41 %). Dadurch fällt der Grasfrosch in die Kriterienklasse „sehr häufig“. Größere Regionen ohne ein Vorkommen gibt es kaum. Lücken können aber aufgrund mangelnder Erfassung scheinbar oder bei intensiver Landnutzung gelegentlich auch real bestehen. Das wird vor allem bei lokalen und regionalen Erfassungen deutlich, ist aber auch in nationalen Verbreitungskarten (DGHT 2018) feststellbar. Der langfristige Bestandstrend wird anders als in der letzten Roten Liste als sehr starker Rückgang bewertet. Die noch vergleichsweise häufige Art hat in den letzten 130 Jahren enorme Bestandseinbußen erlitten, die auf über 90 % geschätzt werden. Der Grasfrosch war vor der Intensivierung der Landwirtschaft auch auf Äckern, Wiesen und Weiden eine offenbar massenhaft vorkommende Art (z. B. Landois 1890, Landois et al. 1892). Auf Äckern sind Grasfrösche jedoch seit sehr langer Zeit nicht mehr zu finden und selbst im Grünland sind sie zu einer seltenen Erscheinung geworden. Beim kurzfristigen Bestandstrend wird von einer Abnahme der Bestände ausgegangen, deren Ausmaß jedoch unbekannt ist: Trotz dieser Unsicherheit schätzen fast alle Experten und Expertinnen der Bundesländer den kurzfristigen Bestandstrend als eindeutig negativ ein. Eine geeignete Methode, um zukünftig bessere Aussagen zum kurzfristigen Bestandstrend zu erhalten, wäre die Bestands- und Bestandsentwicklungsschätzung mittels Laichballenzählungen (Schlüpmann 1981, 1988). Insgesamt ergibt sich die aktuelle Einstufung in die Rote-Liste-Kategorie „Vorwarnliste“. Die geänderte Einschätzung des langfristigen Bestandstrends (RL 2009: „mäßiger Rückgang“), die mit der Berücksichtigung der genannten alten Quellen begründet wird, führt zu einer geänderten Gesamteinstufung der 2009 noch als „Ungefährdet“ gelisteten Art in die „Vorwarnliste“. Wie bei allen Amphibien spielt auch beim Grasfrosch der massive Verlust an Kleingewässern bis in die 1980er Jahre eine erhebliche Rolle (z. B. Ant & Bellinghoff 1980, Stangier 1988). Der Grasfrosch benötigt grasig-krautige Vegetation in seinen Landlebensräumen. In landwirtschaftlichen Gebieten findet er solche kaum noch. Äcker sind schon vor Jahrzehnten als Lebensraum ausgefallen. Auch die intensiv genutzten Wiesen sind als Lebensraum nahezu ungeeignet. Mechanisierung, Düngung und Pestizideinsatz sind ein bestehendes und offenbar immer noch wachsendes Problem für den Grasfrosch. In landwirtschaftlich geprägten Regionen sind die Rückgänge des Grasfroschs schon seit Jahrzehnten bemerkt worden (Schlüpmann 1981, Schlüpmann & Günther 1996). Dieser Trend hat sich mit der weiteren Intensivierung der Landwirtschaft verstärkt (Schlüpmann et al. 2011, Geiger et al. 2018 a, 2018 b). Durch diese Intensivierung, vor allem durch den Pestizideinsatz und die Düngung, hat ein massiver Habitat- und Strukturverlust eingesetzt, der die gesamte Biozönose inklusive des Beutetierspektrums betrifft. Daneben haben Grasfrösche beim Einsatz moderner Maschinen und Mäher kaum eine Überlebenschance. Auch die mechanisierte Forstwirtschaft, der Straßenverkehr, Aussetzungen von Fischen, die massiv angestiegenen Bestände des Wildschweins (Sus scrofa) und die gebietsweise vermehrte Prädation infolge der Ausbreitung des Waschbären (Procyon lotor) wirken sich negativ auf die Bestände aus. Bachrenaturierungen führten zu einem gebietsweise deutlichen Rückgang künstlicher Staugewässer und damit zu Verlusten von Laichhabitaten des Grasfroschs. Von Bibern (Castor fiber) geschaffene Stauteiche und deren Umgebung sind regional ein guter Ersatz (Dalback et al. 2014), doch reichen sie bislang nicht aus, um die beschriebenen negativen Entwicklungen landes- oder bundesweit auszugleichen. Auch die zunehmende Frühjahrstrockenheit ist für Laich und Larven des Grasfroschs vermehrt ein Problem. Die Erhaltung der Laichgewässer ist wie bei allen Amphibien auch für den Grasfrosch zentral. Beim Rückbau von künstlichen Staugewässern sollten, wo das möglich ist, Ruhewasserzonen in den Randbereichen der Bäche geschaffen werden. Staugewässer mit etablierten Amphibienpopulationen sollten solange erhalten werden, bis Ersatzlaichplätze zur Verfügung stehen. Extensiv genutzte Wiesen sowie Ackerrandstreifen sollten erhalten und gefördert werden. Breite Saumstrukturen an Wegen, stehenden und fließenden Gewässern sowie an Waldrändern müssen belassen werden. Von besonderer Bedeutung für den Schutz dieser Art ist, dass das Umpflügen solcher Strukturen verhindert wird. Die Pflege dieser Strukturen sollte extensiv erfolgen, ein Pestizideinsatz ist zu unterlassen und ein zurückhaltender Maschineneinsatz würde in vielen Fällen helfen.

Procyon lotor (Linné, 1758) Waschbär Säugetiere Nicht bewertet

Der Waschbär ist in der „Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung“ der EU (EU-Verordnung Nr. 1143/2014) aufgeführt. Von der Art ausgehende negative Wirkungen sind zu minimieren. Ein Zurückdrängen ist insbesondere in und im Umfeld von Schutzgebieten notwendig, um die Lebensgemeinschaften autochthoner Arten zu schützen.

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