Auf der Grundlage der Verordnung (EU 518/2014) der Europäischen Kommission müssen ab dem 1. Januar 2015 im Internet angebotene energieverbrauchsrelevante Produkte - zunächst Kühlgeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Luftkonditionierer, Fernsehgeräte, Staubsauger, elektrische Lampen und Leuchten - mit dem entsprechenden EU-Energielabel abgebildet werden. Mit Hilfe der genormten Angaben des EU-Energielabels können Verbraucher schnell die Betriebskosten verschiedener Modelle miteinander vergleichen und bei der Kaufentscheidung zusätzlich zum Anschaffungspreis berücksichtigen. Konkret haben Händler die entsprechenden Energieeffizienz-Etiketten und Datenblätter in elektronischer Form auf ihrer Webseite zur Einsicht bereitzustellen.
Das Europäische Parlament verabschiedete am 19. Mai 2010 die Neufassung der Energiekennzeichnungsrichtlinie. Durch die Richtlinie in ihrer bisherigen Form wurde ein Label für die Energieeffizienz von Haushaltsgeräten wie Kühl- und Gefrierschränke, Backöfen, Klimageräte, Geschirrspülmaschinen, Waschmaschinen, Wasch-Trockenautomaten, Wäschetrockner und Lampen eingeführt. Im Rahmen der Neufassung wird der Geltungsbereich der Richtlinie so ausgedehnt, dass künftig auch im gewerblichen und industriellen Bereich genutzte Geräte erfasst werden. Die Neufassung wird voraussichtlich im Juni im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Die Richtlinie muss jetzt von den Mitgliedstaaten innerhalb eines Jahres in nationales Recht umgesetzt werden. Mit der Neufassung wird die bestehende Effizienzskala von „A“ bis „G“ durch Hinzufügung der neuen Effizienzklassen „A+“, „A++“ und „A+++“ oberhalb der Klasse „A“ weiter differenziert.
Staubsauger werden sparsamer - Hersteller müssen Saugkraft nachweisen Am 1. September 2014 treten neue Vorgaben für Staubsauger in Kraft. Die Geräte müssen weniger Strom verbrauchen und robuster gebaut sein. Die Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger begrüßt die Regelung: „In den letzten Jahren haben Hersteller Geräte mit hohen Watt-Zahlen vermarktet. Diese sind aber nicht leistungsfähiger, wie viele glauben. Teilweise wurden die Verbraucher hier getäuscht. Besser erkennen lässt sich zukünftig auch, wie laut und wie saugstark der Staubsauger ist. Darauf weist ein Etikett auf dem Gerät hin.“ EU-weit könnten mit der Neuregelung bis zum Jahr 2020 knapp 5 Kraftwerke eingespart werden. Die Vorgaben sind Teil der Ökodesign-Richtlinie, die unter anderem für mehr Energieeffizienz und Sicherheit bei Verbraucherprodukten sorgt. Ein wichtiges Werbeargument für Staubsauger war bislang die Leistungsaufnahme in Watt. Das ist irreführend. Anhand der Watt-Zahl lässt sich nicht erkennen, ob ein Staubsauger eine hohe Saugkraft hat. Fakt ist: Sauger mit hohen Watt-Zahlen ziehen mehr Strom als Geräte mit niedrigen Watt-Zahlen und das häufig bei gleicher Saugkraft. Entscheidend für die Funktionalität ist die Staubaufnahme, die auch mit einer geringeren Watt-Zahl gewährleistet ist. Ab 1. September 2014 kommen daher nur noch Staubsauger auf den Markt, die weniger als 1600 Watt aufnehmen. Damit soll der Stromverbrauch in Haushalten weiter gesenkt und Verbrauchertäuschung vermieden werden. Ab 1. September 2017 müssen die Geräte weniger als 900 Watt verbrauchen. Die Anforderungen gelten für neu auf den Markt gebrachte Produkte. Geräte die bereits im Handel sind, dürfen weiter verkauft werden. Bereits heute gibt es Staubsauger, die die Vorgaben von 2017 einhalten. Bei Produkttests der Stiftung Warentest schneiden Staubsauger mit einer Leistungsaufnahme von 1200 Watt am besten ab. Der jüngste Testsieger aus dem Jahr 2014 benötigt sogar nur 870 Watt. Im Vergleich zum heutigen Trend führen die EU-Vorgaben bis zum Jahr 2020 zu einer Einsparung von rund 18 Milliarden Kilowattstunden, was knapp 5 Kraftwerken entspräche. Laut der Neuregelung müssen die Hersteller nachweisen, dass die Staubsauger voll funktionstüchtig sind. Die EU-Ökodesign-Richtlinie gibt deshalb nicht nur Mindestanforderungen für den Energieverbrauch vor, sondern auch für die Staubaufnahme auf Teppich- und auf Hartboden und begrenzt die Lautstärke der Geräte. Damit die Staubsauger langsamer verschleißen, müssen die Motoren eine Mindestlebensdauer von 500 Stunden aufweisen und der Saugschlauch bestimmten Haltbarkeitskriterien entsprechen. Hilfreich bei der Kaufentscheidung ist das neue Energie-Etikett. Ähnlich dem für Waschmaschinen und Kühlschränken müssen es alle Staubsauger tragen, die ab dem 1. September 2014 neu vermarktet werden. Erstmals ausgewiesen werden die beiden wichtigsten Qualitätsmerkmale des Staubsaugers: die Staubaufnahme und die Staubemissionsklasse. Auf einer Skala von A bis G lässt sich so erkennen, wie gut das Gerät auf Hart- oder Teppichboden saugt und in welchem Maß, es Staub zurückhält. Daneben weist das Etikett die bekannten Energie-Effizienzklassen A bis G, den Jahresstromverbrauch und die Lautstärke in Dezibel aus. Da mit weiteren Effizienzverbesserungen zu rechnen ist, werden ab September 2017 die Energieeffizienzklassen A+, A++ und A+++ hinzukommen und nur noch die Klassen A+++ bis D auf dem Energie-Etikett erscheinen. 2013 wurden die Verordnungen (EU) Nr. 666/2013 über Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Staubsaugern (eine Durchführungsmaßnahme unter der EG-Ökodesign-Richtlinie) und die Verordnung (EU) Nr. 665/2013 zur Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern beschlossen. Grundlage waren eine wissenschaftliche Studie und ein Entscheidungs- bzw. Konsultationsprozess, in den Hersteller, Verbraucher- und Umweltorganisationen sowie die Mitgliedstaaten eingebunden waren.
UBA ermöglicht kostenlose Ausleihe von Strommessgeräten Das Umweltbundesamt (UBA) stellt Bibliotheken ab sofort 500 Energiesparpakete zur Verfügung. Diese können kostenlos ausgeliehen werden. Damit lässt sich zum Beispiel der Stromverbrauch durch Leerläufe bzw. den Stand-by-Modus erkennen und verringern. Die Aktion erfolgt in Zusammenarbeit mit der No-Energy-Stiftung für Klimaschutz und Ressourceneffizienz. “Die effektivste Strompreisbremse setzt beim Stromsparen an! In vielen Haushalten lässt sich durch einfache Maßnahmen Strom sparen, zum Teil in Höhe eines dreistelligen Euro-Betrags pro Jahr.“, erklärt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. „Mit dem Energiesparpaket helfen Bibliotheken den Nutzerinnen und Nutzern den aktuellen Stromverbrauch und mögliche Einsparpotentiale zu ermitteln.“ Elektrogeräte wie Computer, Radios oder DVD-Spieler haben eines gemeinsam. Sie verbrauchen auch dann Energie, wenn sie ihre eigentliche Funktion nicht erfüllen: im Leerlauf, dem sogenannten Standby-Modus. Diese unnötige Energievergeudung verursacht in deutschen Privathaushalten und Büros jährlich Kosten von mindestens fünf bis sechs Milliarden Euro. Vor allem ältere Geräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen und Trockner verbrauchen meist unverhältnismäßig viel Strom. Daraus lässt sich allerdings nicht schließen, dass neue Geräte grundsätzlich sparsam mit Energie umgehen. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Modellen sind zum Teil recht groß. Der Energiekostenmonitor – ein Gerät zum Strom messen – bietet hierfür eine Lösung. Das UBA stellt Bibliotheken deshalb ab sofort 500 „Energiesparpakete“ zur Verfügung. Dieses können interessierte Bibliotheksnutzerinnen und -nutzer ausleihen und damit die häuslichen „Stromfresser“ entlarven. Das Paket enthält neben einem Strom-Messgerät und einem Verlängerungskabel mit Ein-/Ausschalter eine ausführliche Bedienungsanleitung, wichtige Informationen zum Energiesparen und einen Aufsteller zum Bewerben des Angebotes. Ein kleines Messgerät zeigt – zwischen Steckdose und dem zu untersuchendem Gerät gesteckt – den Stromverbrauch eines Elektrogerätes an. So sieht man, ob die Waschmaschine zum Beispiel auch im ausgeschalteten Zustand Strom zieht. Mit dem Messgerät lassen sich auch die jährlichen Betriebskosten des Kühlschranks ermitteln, was eine gute Entscheidungshilfe für eine eventuelle Neuanschaffung schafft.
UBA und „Blauer Engel“ auf der Internationalen Funkausstellung Das Umweltbundesamt (UBA) ruft die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten dazu auf, die Energieeffizienz von Fernsehern, Waschmaschinen oder Computern weiter deutlich zu verbessern: „Verbraucher müssen ein Grundvertrauen haben können, dass Produkte eine möglichst gute Energieeffizienz haben. Und gerade deshalb sind strenge Vorgaben für alle Geräte, die verkauft werden, so wichtig.“, sagte UBA Präsident Jochen Flasbarth zum Start der Internationalen Funkausstellung (IFA) am 2. September 2011 in Berlin. Flasbarth verwies auf Neuregelungen der EU-Ökodesign-Richtlinie und der EU-Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie. So werde für Fernseher ab 30. November 2011 endlich der Energieverbrauch auf dem Produkt ausgewiesen, bei Computern stecke ein solcher Hinweis allerdings seit Jahren erfolglos in der Diskussion: „Auf Waschmaschinen oder Geschirrspülern kann jeder und jede direkt den Energieverbrauch des Gerätes nach Effizienzklassen ablesen. Ich kann nicht einsehen, warum dieser wichtige Verbraucherhinweis bei Computer, Laptop und Co. noch fehlt.“, sagte Flasbarth. „Die Europäische Kommission sollte auf dem Weg der Mindestanforderungen für die Energieeffizienz rasch voranschreiten.“ Das UBA möchte auch, dass die gesamten Energiefolgekosten eines Produktes deutlich transparenter werden: „Bislang steht für Handel und Verbraucher oft der reine Anschaffungspreis im Vordergrund - der macht aber nur einen Bruchteil der wahren Kosten aus. Pflichtangaben in der Werbung und im Handel zu den gesamten Kosten eines Produktes in Euro und Cent während seiner durchschnittlichen Einsatzzeit wären der beste Weg.“, sagte Flasbarth „Wenn ein Fernseher mit 81 Zentimeter Bilddiagonale der Energieeffizienzklasse C gegenüber einem gleichgroßen Gerät der Effizienzklasse A+ jährlich rund 20 Euro mehr kostet, sollte der Verbraucher das beim Kauf schwarz auf weiß lesen. Das macht Produkte besser vergleichbar und entlarvt automatisch Stromverschwender.“ Die IFA ist die größte Messe weltweit für Unterhaltungselektronik, Informations-und Telekommunikationstechnik sowie Haushaltsgeräte. Sie öffnet vom 2. bis zum 7. September ihre Pforten auf dem Berliner Messegelände am Funkturm. Das Umweltbundesamt informiert auf Stand 177 in Halle 1.2 rund um den Umweltschutz. Besucherinnen und Besucher erleben etwa virtuell, wie viele Materialien in einem Fernseher stecken und warum sich das Recycling alter Geräte daher besonders lohnt: Mit Hilfe eines Touchscreens zerlegen sie dazu mit wenigen Klicks einen Fernseher in seine Bauteile und entdecken, welche kostbaren Rohstoffe sich in der der grauen Mattscheibe und dahinter verstecken. Auch das Thema Energieeffizienz schreibt das UBA groß: Beim Energie-Check am Stand lernen die Verbraucher, was Geräte im vermeintlichen Ruhezustand, dem so genannten Standby, an Energie verschwenden. Oft lohnt sich ein kleiner Knopfdruck, um kräftig Strom zu sparen. Wie mühsam es ist, Energie zu erzeugen, spüren (sportliche) Besucherinnen und Besucher mit den eigenen Beinen: Auf zwei Trimmrädern können sie kräftig in die Pedale treten und so selbst die Energie für einen Teil der UBA-Standbeleuchtung erzeugen (die übrigens ausschließlich energiesparende LED-Technik einsetzt). Auch das Umweltzeichen „Blauer Engel“ ist mit dabei am Stand 177 in Halle 1.2. UBA-Präsident Flasbarth: „Produkte mit dem ‚Blauen Engel‘ beweisen, dass sich Umweltschutz und technische Finesse nicht ausschließen. Bereits heute tragen mehr als 11.500 Produkte das Umweltzeichen und ständig kommen neue hinzu.“ Unter den Geräten, die den Blauen Engel erhalten haben, sind unter anderem der Drucker Brother DCP-195C, die Telefone der Siemens Open Stage Reihe oder der Arbeitsplatzcomputer Fujitsu ESPRIMO.
Gemeinsame Presseinformation mit dem Bundesumweltministerium und der Jury Umweltzeichen Kennzeichnung besonders energiesparender und klimafreundlicher Produkte Der Blaue Engel setzt künftig stärker auf den Klimaschutz: Ab Beginn des kommenden Jahres wird das älteste und bekannteste Umweltzeichen der Welt auch besonders energiesparende und klimafreundliche Waren und Dienstleistungen kennzeichnen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern damit eine bessere Orientierung beim Kauf liefern. „Das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt und die Jury Umweltzeichen entwickeln den Blauen Engel so weiter, dass er im Rahmen der Klimapolitik der Bundesregierung zum führenden Kennzeichen für klimafreundliche Produkte wird”, sagte Astrid Klug, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium auf der Jubiläumsveranstaltung zum 30. Geburtstag des Blauen Engel heute (19. November 2008) in Berlin. „Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Bedürfnis nach Informationen, die ihnen helfen im alltäglichen Leben einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Der Blaue Engel weist ihnen künftig ganz gezielt den Weg”, so Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes, anlässlich der Vorstellung des Klimaschutzzeichens. Zunächst soll es das neue Zeichen für zehn besonders verbrauchernahe Produktgruppen mit hoher Klimarelevanz geben, wie Kühlschränke und Waschmaschinen sowie Fernsehgeräte und Espressomaschinen. Die Vergabekriterien werden derzeit erarbeitet. Im Laufe der kommenden drei Jahre sollen bis zu 90 weitere wichtige Produktgruppen hinzukommen. Damit die Verbraucherinnen und Verbraucher die besten Produkte hinsichtlich des Klimaschutzes noch leichter erkennen können, wird dies auch im Logo des Blauen Engel kenntlich gemacht. „Es ist nur konsequent und richtig, dass wir auf ein bewährtes Kennzeichnungs- und Zertifizierungssystem, nämlich den Blauen Engel, zurückgreifen. Über 80 Prozent der Deutschen kennen das Umweltzeichen, knapp 900 Unternehmen nutzen es. Besser können die Ausgangsbedingungen für ein Klimazeichen nicht sein”, sagte Prof. Dr. Edda Müller, die den Blauen Engel vor 30 Jahren mitkonzipierte und heute stellvertretende Vorsitzende der Jury Umweltzeichen ist. Jutta Penning, Leiterin des Fachbereichs „Umweltverträgliche Technik” im Umweltbundesamt betonte: „In den letzten drei Jahrzehnten prägte der Blaue Engel die produktbezogene Umweltpolitik in Deutschland maßgeblich. Weil nur die aus Umweltschutzsicht besten Produkte das begehrte Zeichen bekommen können, löste dies in der Wirtschaft immer wieder einen Wettbewerb um Innovationen aus. Dieser Top-Runner-Ansatz macht den Blauen Engel auch für die Zukunft so bedeutend.” Top-Runner - also besonders effiziente Spitzengeräte - sind in vielen Produktgruppen bereits heute auf dem Markt verfügbar. Hersteller und Händler bewerben sie jedoch oft nicht angemessen, und Verbraucherinnen und Verbraucher fragen diese Produkte nur unzureichend nach. Mit einer stärkeren Marktdurchdringung effizienter Geräte kann Energie eingespart und damit die Freisetzung klimaschädlicher Gase vermindert werden. Das neue Klimaschutzzeichen zeigt den Verbraucherinnen und Verbrauchern, welche Produkte besonders energiesparend und klimafreundlich sind. Zur Jubiläumsveranstaltung des Blauen Engel in Berlin lud das Bundesumweltministerium alle Partner des Umweltzeichens aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft ein, die an der Jubiläumskampagne aktiv teilnahmen. Die Tour des Blauer Engel-Aktionsbusses von Mai bis Mitte September unterstützten alle Bundesländer. Zudem beteiligten sich etwa 50 Handels- und Industrieunternehmen sowie Umwelt- und Verbraucherverbände an der Kampagne. Eine reproduktionsfähige Bilddatei des neuen Blauen Engel für den Klimaschutz ist bei den Pressestellen des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes erhältlich.
Neue UBA-Studie zur Marktentwicklung „grüner“ Produkte Der Umsatz „grüner“ Produkte wächst bis auf wenige Ausnahmen konstant. Das ergibt eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) zur Marktentwicklung besonders umweltrelevanter Produkte. Insbesondere bei großen Haushaltsgeräten, so genannter Weißer Ware, steigt der Anteil umweltfreundlicher Produkte deutlich an. So zeichnen sich mittlerweile rund die Hälfte der angebotenen Gefriergeräte durch hohe Energieeffizienz aus. Ähnlich hoch fällt der Anteil energieeffizienter Waschmaschinen und Kühlschränke aus. Damit ist klar: „Grüne“ Produkte taugen für den Massenmarkt. In anderen Branchen wie der Lebensmittelherstellung fällt der Anteil umweltfreundlicher Produkte deutlich geringer aus. Hier entsprachen 2011 weniger als fünf Prozent aller Lebensmittel den Kriterien des EU-Bio-Gütesiegels. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes, betont: „Die Studie zeigt, dass die Nachfrage nach umweltfreundlichen Alltagsprodukten steigt. Wenn wir diesen Trend beschleunigen, können „grüne“ Produkte zur Erfolgsstory für die Umwelt werden.“ Herausragende Zuwachsraten weisen vor allem elektrische Haushaltsgeräte mit hohen Energieeffizienzstandards auf. Beispielsweise stieg der Marktanteil energieeffizienter Kühlschränke von 2010 bis 2011 von 28,6 Prozent auf 38,2 Prozent an. Bezogen auf das jeweilige Gesamtangebot eines Haushaltsgerätes haben energieeffiziente Gefriergeräte derzeit einen Marktanteil von 50 Prozent, bei Waschmaschinen liegt dieser bei 40 Prozent, bei Geschirrspülmaschinen bei 38 Prozent. Fast zweistellige Wachstumsraten sind auch beim Umsatz mit Biolebensmittel zu beobachten. Am gesamten Lebensmittelmarkt machen sie allerdings nur 3,7 Prozent aus. Jochen Flasbarth: „Industrie, Handel und Politik können bei „grünen“ Produkten auf ein gutes Marktumfeld bauen. Die Bereitschaft, umweltfreundliche und nachhaltig produzierte Produkte zu kaufen, ist hoch. Häufig übersteigt sie die tatsächlichen Verkaufszahlen deutlich.“ Beispielsweise sagen 34 Prozent der Befragten, dass sie zukünftig verstärkt Biolebensmittel kaufen würden, 24 Prozent gaben dies in Bezug auf Ökostromangebote und 12 Prozent für freiwillige Kompensationszahlungen für emittierte Treibhausgase an. Die Basis für diese Ergebnisse bildet eine Studie zur Marktentwicklung von 24 besonders umweltrelevanten Produkten, die das Schweizer Institut INFRAS im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellte. Jenseits zufällig auftauchender Wachstumszahlen soll damit eine fundiertere Marktbeobachtung „grüner“ Produkte ermöglicht werden. Das Umweltbundesamt plant das Monitoring „Grüne Produkte“ alle zwei Jahre zu wiederholen. Damit kann die Marktentwicklung „grüner“ Produkte systematischer verfolgt und gezielter vorangetrieben werden. Untersucht wurden jeweils Umsatz und Marktanteil der Produkte, die derzeit die höchsten umweltrelevanten Standards erfüllen, wie Energie- und Materialverbrauch. Insgesamt gaben Konsumenten in Deutschland im Jahr 2011 gut 36 Milliarden Euro für die in der Studie untersuchten „grünen“ Produkte aus. Das entspricht rund 2,4 % der privaten Konsumausgaben. Davon floss der größte Teil in Höhe von 14 Milliarden Euro in energetische Sanierungen und energieeffiziente Geräte. Die Ausgaben für Öffentlichen Verkehr, Car-Sharing und Hybridautos lagen bei 13 Milliarden. Knapp 8 Milliarden Euro wurden für Biolebensmittel und Produkte aus nachhaltiger Fischerei ausgegeben. Eine untergeordnete Rolle spielten „grüne“ Produktalternativen bei sonstigen Konsumgütern wie Textilien oder Reinigungsmittel mit knapp 1,5 Milliarden Euro. Darüber hinaus legten Konsumenten knapp 22 Milliarden Euro in Finanzanlagen mit ökologischem und sozialem Zusatznutzen an. Die genauen Marktentwicklungen unterscheiden sich in den einzelnen Konsumfeldern. Im Bereich Wohnen werden Gebäude und Haushaltsgeräte energieeffizienter. Der Bezug von Ökostrom gewinnt immer mehr an Bedeutung. Weil der Energiebedarf der Gebäude aber nur langsam sinkt und quantitative Ansprüche an Wohnraum und Ausstattung steigen, nehmen die CO 2 -Emissionen im Bereich Wohnen nur leicht ab. Im Falle der Mobilität bleibt das Auto das mit Abstand am häufigsten verwendete Verkehrsmittel in Deutschland. Der öffentliche Verkehr bleibt unter 10 %, Car-Sharing unter 1 % Marktanteil. Allerdings zeigen multimodale Verkehrsdienstleistungen dynamische Entwicklungen. Ambivalent sind auch die Daten im Bereich Ernährung. Während sich beim Fleischkonsum wenig ändert, hat das MSC -Label für nachhaltige Fischerei den Sprung in den Massenmarkt geschafft. Bei den sonstigen Konsumgütern wie Textilien, Möbel und Reinigungsmittel fehlt es an verlässlichen Marktdaten, weshalb hier nur bedingt Aussagen getroffen werden können. Rückläufig sind die Spenden für Umweltschutzzwecke. Die Bereitschaft der Konsumenten für „grüne“ Geldanlagen und freiwillige Kompensationszahlungen wächst hingegen.
Verbesserungen durch das novellierte ElektroG sind ab 2022 zu erwarten 947.067 Tonnen Elektroaltgeräte wurden 2019 von den Kommunen, Händlern und Herstellern in Deutschland gesammelt, zeigt eine aktuelle Auswertung des Umweltbundesamts (UBA). Dies entspricht einer Sammelquote von 44,3 Prozent. Das seit 2019 in allen EU-Ländern geltende Mindestsammelziel von 65 Prozent wurde demnach deutlich (um rund 443.000 Tonnen) verfehlt. Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sieht ab 2022 neue Pflichten zur Rücknahme von Elektroaltgeräten sowie besseren Information der Verbraucherinnen und Verbraucher vor, um die Sammelmenge zu erhöhen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Die Änderungen sind ein wichtiger Schritt. Zum Beispiel sollen ab dem 1. Juli 2022 auch Lebensmitteldiscounter Elektroaltgeräte zurücknehmen – so kann die Altgeräteentsorgung verbrauchernah und gleich mit dem Wocheneinkauf erledigt werden. Bis sich die Novellierungen allerdings in den Zahlen niederschlagen, wird weitere Zeit vergehen. Auch Handel, Hersteller und die Kommunen müssen sich stärker einbringen und Sammel- und Rücknahmemöglichkeiten weiter verbessern, beispielsweise durch besser erreichbare Wertstoffhöfe oder flexiblere Annahmezeiten. Immer noch werden zu viele Altgeräte abseits der korrekten Pfade entsorgt.“ Mit dem Ziel, das Verursacherprinzip im Hinblick auf Sammlung und Entsorgung von Elektrogeräten zu stärken und die Sammelquote von 65 Prozent zu erreichen und langfristig sicherzustellen, arbeitet das UBA bereits an konkreten Strategien zur erweiterten Herstellerverantwortung. Dirk Messner: „Wir müssen die Akteure – vom Hersteller über den Handel bis zu den Kommunen – noch stärker als bisher in die Verantwortung nehmen. Auf dem Weg zu einer echten Kreislaufwirtschaft müssen deutlich mehr Altgeräte gesammelt, mehr Altgeräte zur Wiederverwendung vorbereitet, Schadstoffe sicher aus dem Materialkreislauf ausgeschleust und Rohstoffe in großer Menge zurückgewonnen werden. Um den Einsatz von Rezyklaten zu stärken, ist zum Beispiel auch eine Bepreisung von Primärrohstoffen denkbar.“ Ziel ist, den Produktstrom insgesamt – also von der Rohstoffherstellung über das Produktdesign, das Konsumverhalten und die Entsorgung bis hin zur Bereitstellung von Sekundärrohstoffen – in Richtung einer echten zirkulären Ökonomie zu entwickeln. Untersuchungen zeigen, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend über Entsorgungsmöglichkeiten und -pflichten informiert sind. Immer noch werden zu viele Altgeräte nicht korrekt entsorgt: So landen kleine Altgeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Wecker noch häufig im Restmüll oder werden bei den Verpackungsabfällen entsorgt. Oder sie bleiben unentsorgt in Schubläden und Kellern liegen. Große Altgeräte wie Waschmaschinen und gewerblich genutzte Elektrogeräte werden oft von nicht zertifizierten Schrottplätzen und (Schrott-)Sammlern gesammelt. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens lässt das UBA aktuell diese illegalen Wege untersuchen, um Maßnahmen dagegen zu entwickeln. Gleichzeitig nimmt die Menge an neuen Elektrogeräten stetig und deutlich zu. 2019 wurden 2,9 Millionen Tonnen neue Geräte gezählt, das ist ein Anstieg um gut 60 Prozent gegenüber 2013. Der enorme Anstieg ist teilweise durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs des ElektroG begründet. So fallen seit Februar 2016 auch Photovoltaikmodule, die eine sehr lange Lebensdauer haben, unter das ElektroG und seit August 2018 im Rahmen des neu eingeführten offenen Anwendungsbereichs („ open scope “) auch Produkte mit fest verbauter elektrischer Funktion wie Textilien (z. B. beleuchtete bzw. „blinkende“ Schuhe oder Kleidung) oder Möbel (z. B. elektrische Massagesessel, Gaming-Sessel mit integrierten Lautsprechern oder LED-Beleuchtung). Seit Mai 2019 werden außerdem passive Geräte wie Kabel, Steckdosen oder Lichtschalter vom Anwendungsbereich erfasst. Aber auch kürzere Nutzungsdauern, eine steigende Anzahl von Privathaushalten, mehr Geräte pro Haushalt oder durchschnittlich höhere Gewichte pro Gerät sowie generell größere Geräte, z. B. bei Kühlschränken oder Fernsehern, tragen dazu bei, dass die Gesamtmasse der Geräte jährlich steigt. Erste Maßnahmen zur Steigerung der Altgerätesammelmenge werden durch das Anfang 2021 novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) umgesetzt. Es tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. So müssen beispielsweise ab 1. Juli 2022 auch Lebensmittelhändler (z. B. Supermärkte und Discounter) mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern Altgeräte kostenfrei zurücknehmen, wenn sie mehrmals im Jahr oder dauerhaft Neugeräte anbieten. Der Elektrogerätehandel muss ab nächstem Jahr außerdem stärker über Rücknahmepflichten und Rückgabemöglichkeiten informieren. Auch sollen alle Sammel- und Rücknahmestellen einheitlich gekennzeichnet werden.
Mythen zum Waschen oder die Alchemie im Haushalt Ob Waschbälle, Backpulver oder Essig – Mythen um ökologische Haushaltshelfer sind weit verbreitet. Deren Nutzen lässt sich meistens aber nicht nachweisen. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger rät: „Wer ressourcenschonend, umweltfreundlich und kostengünstig waschen will, sollte die Waschmaschine stets voll beladen, das Waschmittel richtig dosieren und auf die Waschtemperatur achten.“ Rund 630.000 Tonnen Waschmittel werden pro Jahr verwendet. Hinzu kommen rund 220.000 Tonnen Weichspüler. Reduzieren lassen sich diese Mengen an Chemikalien in erster Linie durch umweltfreundliches Waschen und umweltfreundliche Produkte. Von Haus- und Wundermitteln wie Waschbällen, Backpulver oder Essig rät das UBA ab. Verschiedene Hersteller von Waschbällen werben damit, dass mit diesen Kugeln auf Waschmittel ganz oder teilweise verzichtet werden kann. Das Institut für Landtechnik an der Universität Bonn hat diese Aussage bei einzelnen Produkten getestet. Das Ergebnis konnte jedoch nicht überzeugen. Die Ökotrophologen kommen in Bezug auf Waschbälle zu dem Ergebnis: „… dass keine der untersuchten Waschmittelalternativen ein besseres Reinigungsergebnis liefert als das Waschen mit reinem Wasser!“ – somit sind diese Produkte keine Alternative zur Verwendung von Waschmitteln. Backpulver gilt als Wundermittel gegen Vergrauung und Flecken. Dieser Mythos wurde über Generationen verbreitet. Dabei besteht Backpulver lediglich aus Natriumhydrogencarbonat und etwas saurem Phosphat oder einer anderen Säure. Die Stiftung Warentest hat Backpulver im Waschversuch getestet und kommt zu dem Ergebnis: „Zwei Tüten Backpulver mit Prüfwaschmittel und Textilien in die Maschine gefüllt, lieferten keinen messbaren Weiß-und-sauber-Effekt“. Somit ist der Zusatz von Backpulver beim Waschen überflüssig. Harte Wäsche mag niemand. Weichspüler sind wegen der Umweltbelastung und vieler Duftstoffe dennoch nicht empfehlenswert. Häufig wird daher Essig als Alternative genannt. Der gewünschte Effekt weicherer Wäsche lässt sich mit Essig kaum erreichen, weil die sogenannte „Trocken- bzw. Wäschestarre“ nicht nur auf Kalkablagerungen basiert. Auslöser dafür ist der Waschprozess. Dabei können die Oberflächen der Baumwollfasern aufgeraut werden. Das kann auch Essig nicht verhindern. Wer auf Weichspüler nicht verzichten will, sollte die Verwendung auf ausgewählte Textilien reduzieren und die Weichspüler so sparsam wie möglich dosieren.
Die Hersteller von Elektro- und Haushaltsgeräten müssen sich auf ein neues System bei der Kennzeichnung des Energieverbrauchs einstellen. Zum 1. August 2017 tritt dazu die neue EU-Energielabel-Verordnung in Kraft. In einem ersten Schritt wird die Kennzeichnung von Waschmaschinen, Kühlschränken, Geschirrspülern, TV-Geräten und für Beleuchtung überarbeitet. Die schrittweise Umstellung vom A+++-Label zum neuen A-G-Label für den Energieverbrauch soll wieder mehr Klarheit herstellen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird die neue Kennzeichnung ab Anfang 2020 in den Geschäften sichtbar. Die Werbung für Elektro- und Haushaltsgeräte ist ebenfalls von der neuen Verordnung betroffen: Künftig müssen Anbieter bei der Reklame stärker auf die Energieeffizienzklasse der Produkte hinweisen und das jeweilige Spektrum der Effizienzklassen nennen, in dem Produkte auf dem Markt angeboten werden dürfen. Für Waschmaschinen der jetzigen Effizienzklasse A+++ bedeutet dies ab sofort, dass zusätzlich das Spektrum A+++ bis A+ angegeben werden muss. Neu ist auch die Einrichtung einer Online-Produktdatenbank für alle gekennzeichneten Produkte. Damit lassen sich alle Geräte mit Energielabel leichter vergleichen. Sie soll ab 2019 eingerichtet sein. So können sich Kundinnen und Kunden bereits vor dem Kauf eines neuen Fernsehers oder Geschirrspülers für ein besonders energieeffizientes und umweltfreundliches Gerät entscheiden. Gleichzeitig soll mit der Datenbank auch die Marktüberwachung verbessert werden.
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