Bewirtschaftungsziele der Oberflächenwasserkörper in sächsischer Federführung nach WHG § 29,30 für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027; In Karte dargestellt Ökologie; keine Layer für Chemie, da in allen WK gleiche Ziele und Fristen, attributiv aufrufbar
Nach Anlage 4 OGewV sind für die Bewertung des ökologischen Zustands vier biologische Komponenten heranzuziehen: hier Bewertung Fische
Gesamtdarstellung des ökologischen Zustands nach Anlage 4 OGewV für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027
Nach Anlage 4 OGewV sind für die Bewertung des ökologischen Zustands vier biologische Komponenten heranzuziehen: hier Bewertung benthische wirbellose Fauna
Nach Anlage 4 OGewV sind für die Bewertung des ökologischen Zustands vier biologische Komponenten heranzuziehen: hier Bewertung Fische
Gesamtdarstellung des ökologischen Zustands nach Anlage 4 OGewV für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027
Gesamtdarstellung des ökologischen Zustands nach Anlage 4 OGewV für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027
Chemischer Zustand der Grundwasserkörper mit sächsischen Anteilen für den Bewirtschafungszeitraum 2022-2027 nach §§6,7 Grundwasserverordnung 2010
Die Überschreitung Flussgebietsspezifischer Schadstoffe nach Anhang 6 OGewV führen zur Abwertung des ökologischen Zustands. Punktförmige Darstellung gemäß OGewV
Chemischer Zustand der Grundwasserkörper hinsichtlich Nitrat mit sächsischen Anteilen für den Bewirtschafungszeitraum 2022-2027 nach §§6,7 Grundwasserverordnung 2010