Nach Anlage 4 OGewV sind für die Bewertung des ökologischen Zustands vier biologische Komponenten heranzuziehen: hier Bewertung Fische
Messstellen gemäß Anlage 10 OGewV zur Bewertung des Zustands der Oberflächenwasserkörper in sächsischer Federführung für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027
Gesamtdarstellung des ökologischen Zustands nach Anlage 4 OGewV für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027
Gesamtdarstellung des ökologischen Zustands nach Anlage 4 OGewV für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027
Nach Anlage 4 OGewV sind für die Bewertung des ökologischen Zustands vier biologische Komponenten heranzuziehen: hier Bewertung Phytoplankton
Nach Anlage 4 OGewV sind für die Bewertung des ökologischen Zustands vier biologische Komponenten heranzuziehen: hier Bewertung benthische wirbellose Fauna
Befischungsstrecken gemäß Anlage 10 OGewV zur Bewertung der Qualitätskomponente Fische zum Zustand der Oberflächenwasserkörper in sächsischer Federführung für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027 Darstellung in Punkt- und Linienform
Chemischer Zustand der Grundwasserkörper mit sächsischen Anteilen für den Bewirtschafungszeitraum 2022-2027 nach §§6,7 Grundwasserverordnung 2010
Nach Anlage 4 OGewV sind für die Bewertung des ökologischen Zustands vier biologische Komponenten heranzuziehen: hier Bewertung Makrophyten/Phytobenthos
Chemischer Zustand der Grundwasserkörper hinsichtlich Nitrat mit sächsischen Anteilen für den Bewirtschafungszeitraum 2022-2027 nach §§6,7 Grundwasserverordnung 2010