Nach Anlage 4 OGewV sind für die Bewertung des ökologischen Zustands vier biologische Komponenten heranzuziehen: hier Bewertung Phytoplankton
Bewirtschaftungsziele der Grundwasserkörper mit sächsischen Anteilen für den Bewirtschafungszeitraum 2022-2027 nach WHG §47 (chemischer und Mengenmäßiger Zustand)
Die digitalen Daten beinhalten: - Wasserschutzgebiete (festgesetzt / in Planung) der Schutzzonen I, II, IIA, IIB, IIC, III, IIIA, IIIB, IIIC - Heilquellenschutzgebiete (festgesetzt, in Planung) der qualitativen Schutzzonen I, II, III; der quantitativen Schutzzonen A und B
Nach Anlage 4 OGewV sind für die Bewertung des ökologischen Zustands vier biologische Komponenten heranzuziehen: hier Bewertung Fische
Gesamtdarstellung des ökologischen Zustands nach Anlage 4 OGewV für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027
Gesamtdarstellung des ökologischen Zustands nach Anlage 4 OGewV für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027
Chemischer Zustand der Grundwasserkörper mit sächsischen Anteilen für den Bewirtschafungszeitraum 2022-2027 nach §§6,7 Grundwasserverordnung 2010
Die Überschreitung Flussgebietsspezifischer Schadstoffe nach Anhang 6 OGewV führen zur Abwertung des ökologischen Zustands. Punktförmige Darstellung gemäß OGewV
Chemischer Zustand der Grundwasserkörper hinsichtlich Nitrat mit sächsischen Anteilen für den Bewirtschafungszeitraum 2022-2027 nach §§6,7 Grundwasserverordnung 2010
Bewirtschaftungsziele der Grundwasserkörper mit sächsischen Anteilen nach WHG § 47 für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027