Gesamtdarstellung des ökologischen Zustands nach Anlage 4 OGewV für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027
Gesamtdarstellung des ökologischen Zustands nach Anlage 4 OGewV für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027
Der ökologische Zustand der Oberflächenwasserkörper in sächsischer Federführung nach Wasserrahmenrichtlinie gemäß Anlage 4 OGewV gültig für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027
Nach Anlage 4 OGewV sind für die Bewertung des ökologischen Zustands vier biologische Komponenten heranzuziehen: hier Bewertung Fische
Chemischer Zustand der Grundwasserkörper mit sächsischen Anteilen für den Bewirtschafungszeitraum 2022-2027 nach §§6,7 Grundwasserverordnung 2010
Die Überschreitung Flussgebietsspezifischer Schadstoffe nach Anhang 6 OGewV führen zur Abwertung des ökologischen Zustands. Punktförmige Darstellung gemäß OGewV
Chemischer Zustand der Grundwasserkörper hinsichtlich Nitrat mit sächsischen Anteilen für den Bewirtschafungszeitraum 2022-2027 nach §§6,7 Grundwasserverordnung 2010
Bewirtschaftungsziele der Grundwasserkörper mit sächsischen Anteilen nach WHG § 47 für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027
Bewirtschaftungsziele der Grundwasserkörper mit sächsischen Anteilen nach WHG § 47 für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027
Nach Anlage 4 OGewV sind für die Bewertung des ökologischen Zustands vier biologische Komponenten heranzuziehen: hier Bewertung benthische wirbellose Fauna