Nach Anlage 4 OGewV sind für die Bewertung des ökologischen Zustands vier biologische Komponenten heranzuziehen: hier Bewertung Phytoplankton
Nach Anlage 4 OGewV sind für die Bewertung des ökologischen Zustands vier biologische Komponenten heranzuziehen: hier Bewertung benthische wirbellose Fauna
Bewirtschaftungsziele der Oberflächenwasserkörper in sächsischer Federführung nach WHG § 29,30 für den Bewirtschaftungszeitraum 2022-2027; In Karte dargestellt Ökologie; keine Layer für Chemie, da in allen WK gleiche Ziele und Fristen, attributiv aufrufbar
Nach Anlage 4 OGewV sind für die Bewertung des ökologischen Zustands vier biologische Komponenten heranzuziehen: hier Bewertung Makrophyten/Phytobenthos
Chemischer Zustand der Grundwasserkörper hinsichtlich Nitrat mit sächsischen Anteilen für den Bewirtschafungszeitraum 2022-2027 nach §§6,7 Grundwasserverordnung 2010
Chemischer Zustand der Grundwasserkörper mit sächsischen Anteilen für den Bewirtschafungszeitraum 2022-2027 nach §§6,7 Grundwasserverordnung 2010
Nach Anlage 4 OGewV sind für die Bewertung des ökologischen Zustands vier biologische Komponenten heranzuziehen: hier Bewertung Makrophyten/Phytobenthos
Chemischer Zustand der Grundwasserkörper hinsichtlich Nitrat mit sächsischen Anteilen für den Bewirtschafungszeitraum 2022-2027 nach §§6,7 Grundwasserverordnung 2010
Die digitalen Daten beinhalten: - Wasserschutzgebiete (festgesetzt / in Planung) der Schutzzonen I, II, IIA, IIB, IIC, III, IIIA, IIIB, IIIC - Heilquellenschutzgebiete (festgesetzt, in Planung) der qualitativen Schutzzonen I, II, III; der quantitativen Schutzzonen A und B
Nach Anlage 4 OGewV sind für die Bewertung des ökologischen Zustands vier biologische Komponenten heranzuziehen: hier Bewertung Fische