Die Firma Ruhr Oel GmbH, Alexander-von-Humboldt-Straße 1 in 45896 Gelsenkirchen hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb einer Anlage zur Destillation und Raffination oder sonstigen Weiterverarbeitung von Erdöl oder Erdölerzeugnissen in Mineralölraffinerien auf dem Grundstück Pawiker Str. 30 in 45896 Gelsenkirchen (Gemarkung Buer, Flur 9, Flurstücke 14) beantragt. Gegenstand des Antrages ist der Austausch zweier Gebläse einschließlich zugehörige Filter und Kondensatabscheider, die Errichtung neuer Rohrleitungen und die Schaffung von Einbindepunkten für Rohrleitungen im Bereich der „Gasverarbeitung Mitte“.
Der Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken AöR hat die Errichtung und den Betrieb einer Schwachgasfackel zur Behandlung von Deponiegas gemäß § 4 BImSchG beantragt. Die Anlage besteht aus den folgenden Aggregaten: Schwachgasfackel mit Feuerungswärmeleistung von 100 - max. 999 kW, Gasverdichter mit Förderleistung (ca. 110 - 500 m³/h, Kondensatabscheider und Gasanalysetechnik. Sie dient der thermischen Behandlung des in einem System aus Drainagen unter der Oberflächenabdichtung der Deponie Ohmbachtal gefassten Gases. Diffuse Emission des Gases wird damit minimiert bzw. unterbunden.
Die Kesselhut Entsorgungs GmbH in Dorfstraße 64, 06528 Wallhausen/ OT Martinsrieth beantragte beim zuständigen Landesverwaltungsamt die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen. hier: - Erhöhung der zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen von insgesamt 45,32 t auf insgesamt 85,389 t durch die Erhöhung der zeitweiligen Lagerung von Schlämmen aus Öl-/ Wasserabscheidern (13 05 02*) von 19,931 t auf 40 t und die zusätzliche zeitweilige Lagerung von Bearbeitungsschlämmen, die gefährliche Stoffe enthalten (12 01 14*) mit 20 t. - Errichtung einer Anlage zur chemischen Behandlung von gefährlichen Abfällen zur Trennung von Schlämmen aus Öl-/ Wasserabscheidern (13 05 02*) in Fest- und Flüssigphase mit einer Kapazität von 20 t/d.
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfall-wirtschaft und Bodenschutz, Friedrich-Ebert-Str. 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße, gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens zur immissions-schutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Schwachgas-behandlungsanlage durch den Wirtschafts- und Servicebetriebs der Stadt Pirmasens am Standort ehemalige Hausmülldeponie Ohmbachtal, Am Innweg 15 in 66955 Pirmasens, Flurstück 4320/4 keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. Der Wirtschafts- und Servicebetrieb der Stadt Pirmasens hat die Errichtung und den Betrieb einer Schwachgas-Behandlungsanlage gemäß § 4 BImSchG beantragt. Die Anlage besteht aus folgenden Aggregaten: Gasfördereinheit (60 m³/h, Kondensatabscheider (100 l), Gasanalyse und Schwachgasbrenner (25-250 kWth). Sie dient der thermischen Behandlung des in einem System aus Drainagen unter der Oberflächenabdichtung der Deponie Ohmbachtal gefassten Gases. Diffuse Emission des Gases wird damit minimiert bzw. unterbunden.
15. Haupt- und Hilfsmaschinen Die folgenden Bestimmungen beziehen sich auf Verbrennungskraftanlagen. 15.1 Kühlwassersystem Wassergekühlte Hauptantriebsmotoren sollen, wenn bauartbedingt zulässig, mit zwei Kühlwasserpumpen versehen sein, die zweite Pumpe kann auch eine kraftbetriebene Reservepumpe sein, die über eine Schlauchverbindung angeschlossen wird. Bei Kielrohrkühlung sind im Frischwasserkühlsystem Absperrschieber an der Innenseite der Bordwand vorzusehen. 15.2 Schmierölsystem Hauptantriebsmotoren sollen mit umschaltbaren Schmieröl-Doppelfiltern ausgerüstet sein. Bei Motoren, deren Schmierölversorgung aus der Motorölwanne erfolgt, können auch Einfachfilter vorgesehen werden. Sie müssen dann mit einem dem Filter nachgeschalteten Druckalarm ausgerüstet sein. Für Hilfsmotoren genügen Einfachfilter mit nachgeschaltetem Druckalarm. 15.3 Brennstoffsystem 15.3.1 Freistehende Brennstofftanks müssen aus Stahlblech bestehen, sicher befestigt und in Leckölwannen aufgestellt sein, die durch Rohrleitungen mit Lecköltanks verbunden sein müssen. 15.3.2 Zur Brennstoffübernahme müssen fest verlegte Füllrohre vorhanden sein, die vom freien Deck von oben durch die Tankdecke bis zum Boden des Brennstofftanks führen. Für Brennstofftanks, die drucklos befüllt werden, kann auf Füllrohre bis zum Boden des Brennstofftanks verzichtet werden. 15.3.3 Austrittsleitungen müssen unmittelbar an den Brennstofftanks mit Schnellschlussventilen versehen sein, die von einer außerhalb des jeweiligen Raumes liegenden sicheren Stelle geschlossen werden können. Diese Stelle ist auffällig zu kennzeichnen. Dies gilt nicht für Tanks, die direkt am Motor angebaut sind. 15.3.4 Brennstofftanks müssen mit Luftrohren ausgestattet sein, die auf dem freien Deck enden, gegen Eindringen von Wasser oder Schmutz geschützt sind und insgesamt einen freien Mindestquerschnitt vom 1,25-fachen des freien Füllrohr-Querschnitts haben. Bei kleinen Tanks bis 50 l Inhalt reicht eine Luftausgleichsöffnung, die gegen Eindringen von Wasser oder Schmutz geschützt ist. Bei ausschließlich drucklos zu befüllenden Tanks reicht eine Luftausgleichsöffnung. Der Luftausgleich muss auch bei Krängung möglich sein. 15.3.5 Vorrichtungen zum Entwässern und vollständigen Entleeren von Brennstofftanks müssen mit selbstschließenden Absperrvorrichtungen versehen sein. 15.3.6 Brennstofftanks müssen mit einer geeigneten Peileinrichtung versehen sein. Peilgläser müssen gegen Beschädigungen geschützt sowie am unteren und oberen Ende mittels Selbstschlusseinrichtungen absperrbar sein. Das Material der Peilgläser muss bei normalen Umgebungstemperaturen formfest bleiben. 15.3.7 Brennstoffleitungen müssen aus Stahlrohren bestehen, Schlauchleitungen dürfen nur in begrenztem Umfang verwendet werden (bis 500 mm Länge) und müssen flammenbeständig und baumustergeprüft sein. 15.3.8 Brennstoffvorfilter sind als umschaltbare Doppelfilter mit Wasserabscheider auszuführen. Sind bauartbedingt Einfachfilter nachgeschaltet, muss deren Filterfeinheit gröber sein als die der umschaltbaren Vorfilter. Für nicht betriebsgewichtige Hilfsmaschinen genügen Einfachfilter. Filter dürfen nicht über Schwungrädern oder in der Nähe von Abgasleitungen angebracht sein. 15.4 Anlasssystem und Startvorrichtung 15.4.1 Sind an Bord Hauptantriebs- und Hilfsdieselmotoren vorhanden und werden diese elektrisch gestartet, so muss die Kapazität der Starterbatterie ausreichend sein, um bei 20° C mindestens sechs aufeinanderfolgende Starts des Hauptantriebsmotors zu gewährleisten. Traditionsschiffe müssen mindestens über eine Starterbatterie und eine Verbraucherbatterie verfügen. Die Schaltung soll möglichst so erfolgen, dass auch die Verbraucherbatterie zum Starten des Motors benutzt werden kann, umgekehrt jedoch die Starterbatterie nicht an den Verbraucherstromkreislauf angeschlossen werden kann. 15.4.2 Erfolgt der Anlassvorgang mit Druckluft, so sind zwei Anlassluftbehälter und zwei Anlassluftkompressoren vorzusehen. Davon kann einer ein handbedienbarer Kompressor sein. 15.5 Abgasleitungen Bei einer nassen Abgasleitung muss sichergestellt sein, dass kein Seewasser in die Antriebsmotoren gelangen kann. 15.6 Seilzüge/Bowdenzüge Seilzüge zur Betätigung von Hauptmotor, Wendegetriebe und Verstellpropeller sind so auszuführen, dass die Umlenkungen über Rollen von 80 mm Durchmesser erfolgen und die Seilaugen mit drei Seilklemmen zu sichern sind. Bowdenzüge sind als Gleit- und Kugelzüge auszuführen. 15.7 Überwachungseinrichtungen Am Steuerstand müssen mindestens für Schmieröl und Kühlwasser Kontrollanzeigen sowie dazugehörige optische und akustische Alarme installiert sein oder wahrgenommen werden können. Auch der optische und akustische Signalgeber des Bilgenalarms muss am Steuerstand oder im Ruderhaus installiert sein oder wahrgenommen werden können. Stand: 14. März 2018
L a n d e s a n s t a lt f ü r U m w e lt , M e s s u n g e n u n d N a t u r s c h u tz B a d e n - W ü r t t e m b e r g 19.2 Steckbrief „Schlämme aus Retentions-, Regenüberlauf-, Regenrückhalte-, Regenklärbecken im Bereich der Straßenentwässerung“ Dieser Steckbrief gilt nur im Zusammenhang mit dem Grundsatzpapier „Allgemeine Grundsät- ze für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien, insbesondere „Grenzwertiger Abfälle“ (Stand: 09.09.2024)“. ABFALLSCHLÜSSEL 19 08 02 19 08 14 19 08 99 (Sandfangrückstände) (Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 13* fallen) (Abfälle a.n.g., hier Schlämme aus Retentionsbecken, Regenüberlaufbecken, Regenrück- haltebecken, Regenklärbecken) ZUSAMMENSETZUNG Bei diesen Abfällen handelt es sich um eine feinkörnige bis schluffige mineralische Fraktion, die in den Retentionsbecken sedimentiert. Sandanteile sind optisch wahrnehmbar. Der Abfall besteht über- wiegend aus mineralischen Anteilen und enthält organische Verunreinigungen, die ebenfalls sedimen- tiert sind und zu einer Erhöhung des Glühverlustes und TOC führen. Der TOC liegt im Bereich von 1,9 -17,6 Masse-% TM, im Mittel bei 10,3 Masse-% TM. 50 % der Werte lagen unter 9,4 Masse-% TM. Deklarationsuntersuchungen, die für die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen zur Reinigung von Regenklärbecken an Autobahnen durchgeführt wurden, ergaben folgende Ergebnisse: TOC: Gesamtgehalt an gelösten Stoffen: Antimon: Molybdän: 1,9% - 17,6 % 200 - 2500 mg/kg TS 0,001- 0,12 mg/l 0,01- 0,16 mg/l LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 19.2 - Stand: 01.01.2017 1 L a n d e s a n s t a lt f ü r U m w e lt , M e s s u n g e n u n d N a t u r s c h u tz B a d e n - W ü r t t e m b e r g PROBLEMBESCHREIBUNG Retentionsbecken, Regenüberlaufbecken, Regenrückhaltebecken, Regenklärbecken sind unterschied- lich aufgebaut. Es gibt einstufige Becken, bei denen vor dem Ablaufbauwerk eine Tauchwand zur Rückhaltung von Öl und Schwebstoffen installiert ist. Andere Beckentypen haben ein Vorbecken (Sandfang), in dem die schnell absetzbaren Stoffe zurückgehalten werden, bevor das Regenwasser in das Hauptbecken gelangt. Auch hier werden durch eine Tauchwand Öl und Schwebstoffe zurückge- halten. Werden die schnell absetzbaren Stoffe (Kies, Sand) aus den Vorbecken getrennt erfasst, kann der Abfall in den AS 19 08 02 (Sandfangrückstände) eingestuft werden. Andernfalls sollte bevorzugt der AS 19 08 99 (Abfälle a.n.g.), mit dem Zusatz: „hier: Schlämme aus Retentionsbecken, Regenüber- laufbecken, Regenrückhaltebecken, Regenklärbecken“ angewendet werden. Sind separate Öl-/Wasserabscheider vorhanden, sind diese Abscheiderinhalte in den AS 13 05 08* (Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/ Wasserabscheidern) einzustufen. Für diesen Abfall- schlüssel gilt dieser Steckbrief nicht. In Abhängigkeit von den Säuberungsintervallen können saugfähige oder stichfeste (bei Erdbecken auch teilweise schilfbewachsene) Schlämme anfallen. Vor der Entschlammung der Becken müssen die Schwebstoffe, Öl, Benzin etc. abgesaugt (abgeskimmt) werden. Die Entschlammung der Becken erfolgt entweder mittels Saugfahrzeugen oder durch Ausbaggern. Die Entsorgung der abgesaugten Schlämme erfolgt i.d.R. in Behandlungsanlagen, in denen Ölanteile und andere organische Bestandteile separiert werden und anschließend der mineralische Anteil ent- wässert wird. In Abhängigkeit von den nach der Behandlung ermittelten Schadstoffbelastungen kann der mineralische Anteil verwertet oder auf Deponien beseitigt werden. Die festeren Schlämme werden ausgebaggert und teilweise am Beckenrand zur Entwässerung abge- legt. Die so entwässerten Schlämme können entweder verwertet oder auf Deponien entsorgt werden. ENTSORGUNGSWEGE Mechanisch-biologische Aufbereitung Nass-mechanische oder physikalisch-chemische Aufbereitung Verwertung, z.B. nach [1] Ablagerung auf Deponien ENTSORGUNGSANLAGEN Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen Nass-mechanische oder physikalisch-chemische Aufbereitungsanlagen Deponien (in Abhängigkeit der Zuordnungswerte) LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 19.2 - Stand: 01.01.2017 2 L a n d e s a n s t a lt f ü r U m w e lt , M e s s u n g e n u n d N a t u r s c h u tz B a d e n - W ü r t t e m b e r g EMPFEHLUNGEN UND HINWEISE DER AG „GRENZWERTIGE ABFÄLLE“ Aufgrund der vorliegenden Untersuchungen kommt es i.d.R. zu Überschreitungen der Zuordnungs- werte der DK II für den TOC-Gehalt. Bei einem TOC Gehalt bis 6 Masse-% ist nicht mit einer erheb- lichen Deponiegasbildung zu rechnen. Bei der Ablagerung auf einer Deponie der Klasse DK II kann - mit Ausnahme des TOC-Gehaltes - auf Untersuchungen zur grundlegenden Charakterisierung unter Verweis auf diesen Steckbrief unter folgenden Voraussetzungen verzichtet werden: Es liegen keine Erkenntnisse über erhebliche Verunreinigungen vor und es ist davon auszugehen, dass die Zuordnungswerte der Parameter nach Tabelle 2, Anhang 3 DepV mit Ausnahme des TOC-Gehaltes sicher eingehalten werden. Vor der Entschlammung der Becken müssen die Schwebstoffe, Öl, Benzin etc. abgesaugt (abge- skimmt) werden. Bei einer Deponierung auf Deponien der Klasse DK 0 oder I sind im Rahmen der grundlegenden Charakterisierung analytische Untersuchungen erforderlich. Wegen der Überschreitung des Zuordnungswertes für den TOC ist bei einer Ablagerung auf einer Deponie eine Zustimmung zur Ablagerung eines Abfalls mit erhöhtem Organikanteil von der für die Deponie zuständigen Behörde erforderlich [2]. Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind der Sonderabfallagentur Baden-Württemberg (SAA) anzu- dienen. BEZUGSDOKUMENTE [1]Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuf- tem Bodenmaterial (VwV Boden) vom 14. März 2007 - Gültigkeit verlängert bis zum Inkraft- treten der Änderung zur Bundesbodenschutzverordnung, längstens bis 31. Dezember 2019 (GABl. Nr. 13, S. 998), Umweltministerium Baden-Württemberg, 2016 [2]Handlungshilfe Neue Deponieverordnung, LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, April 2012 LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 19.2 - Stand: 01.01.2017 3
Das Projekt "Messung der Dampf-(Luft-)Feuchte und des Tropfengroessenspektrums" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Hochschule Aachen, Fachbereich 4, Lehrstuhl und Institut für Dampf- und Gasturbinen durchgeführt. Untersuchung von Einflussgroessen auf Bildung kondensierter und mitgerissener Tropfen in Hd- und Ueberstromdampfleitungen, Nd-Turbinen, internen und externen Wasserabscheidern, Nasskuehltuermen, Atmosphaere. Die Kenntnis der Zusammenhaenge erlaubt eine Verbesserung von Turbinenwirkungsgraden, Verringerung der Abwaerme sowie Verringerung der Kuehlturmemission und damit der Umweltbelastung durch Kuehlturmschwaden.
Das Projekt "Verfahren zur umweltverträglichen Dekontamination gebrauchter Reinigungsmaschinen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ziermann GmbH durchgeführt. In Deutschland gibt es zurzeit etwa 3500 Reinigungsbetriebe mit knapp 5000 Textilreinigungsmaschinen. Trotz verschärfter Vorschriften und dadurch verteuerten Maschinen, werden die meisten nach wie vor mit Per-Ausrüstung gekauft, da der Reinigungseffekt besser ist und die Reinigung schonender und schneller abläuft. Nach unseren Ermittlungen steigt die Produktion von Reinigungsmaschinen in PER-Ausführung zu Lasten der KWL-Maschinen seit 2002 sogar wieder an. Der Anteil bei neu gekauften Maschinen soll bei über 80 Prozent liegen. Bei diesen Maschinenrechnet man mit einer Nutzungsdauer von 10 bis 15Jahren. Pro Jahr fallen somit größer als300 Maschinen an, die zum Teil verschrottet, zum Teil aber aufgearbeitet und wieder verwendet werden. Die Anzahl an ausgemusterten Maschinen wird in den kommenden Jahren in Deutschland auf über 500 pro Jahr ansteigen, da die in den Jahren 1990-1994 aufgrund der Einführung der II. BImSchV beschafften Maschinen ersetzt werden müssen. Zusätzlich werden laufend alte Industriereinigungsmaschinen und Metallentfettungsanlagen ausgemustert. Die Reinigungsmaschinen enthalten je nach Maschinengröße erhebliche Mengen an Lösemitteln, wie z.B. bei20 kg Füllmenge etwa 400 l Per, eine Industrie-Reinigungsmaschine enthält bei 70 kg Füllmenge bis 1000 l Lösemittel. Bei der Ausmusterung wird das Lösemittel abgepumpt bzw. abgesaugt. Hier entsteht aber das Problem, dass die Maschinen auch nach dem Leerpumpen noch erhebliche Mengen an Lösemitteln enthalten, die in Filtern, Rohrbogen, Destillierblase, Pumpe, Pumpensumpf, Tanks, Wasserabscheider, Nadelfänger, Schlammpumpe und den zahlreichen Rohr- und Schlauchleitungen verbleiben. Diese Menge muss auf etwa 40 bis 50 l je Maschine geschätzt werden. Dadurch fallen pro Jahr in Deutschland bis zu 25000l Lösemittel, vorwiegende Per, aber auch KWL an. Unter Einbezug verbrauchter Metallreinigungsanlagen ergibt sich mehr als die doppelte Menge. Diese Restmengen an umweltbelastenden Lösemitteln sind offiziell nicht bekannt. Ihr Verbleib ist ungewiss. Sind die ausgemusterten Maschinen noch dicht, so versickern die Lösemittel irgendwann bei Transport oder Verschrottung und tragen damit zur Boden- und Grundwasserverseuchung in vermutlich erheblichem Ausmaß bei. Sind die Maschinenkomponenten dagegen undicht, so verdunstet das Lösemittel in kurzer Zeit. In beiden Fällen entsteht eine gefährliche, weil völlig unbekannte Luft- und Bodenkontamination. Der gesamte, nicht unbeträchtliche Aufwand zur Erfassung sämtlicher CKW- bzw. KW-Emissionen während des Reinigungsbetriebs wird dadurch konterkariert. Es ist erstaunlich, dass der Entsorgung dieser beträchtlichen Restmengen bis heute keinerlei Aufmerksamkeit geschenkt wird. Grund dafür ist vermutlich die mangelnde Information. Außerdem ist die technische Durchführung schwierig und aufwendig. Deshalb hat sich die Firma Ziermann GmbH das Ziel gesetzt, hierfür ein geeignetes, kostengünstiges Verfahren zu entwickeln. usw.
Das Projekt "Teilvorhaben: Komponentenentwicklung und Systemzusammenführung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von MAHLE Filtersysteme GmbH durchgeführt. Für die Energiegewinnung (in der automobilen Anwendung) muss die Brennstoffzelle in einem PKW mit dem notwendigen Sauerstoff für die chemische Reaktion versorgt werden. Hierfür wird die Luft von einem Kompressor angesaugt, verdichtet und so dem Kathodensystem der Brennstoffzelle zugeführt. Durch die Verdichtung wird die Luft erhitzt und der relative Feuchtegehalt sinkt entsprechend der Temperaturerhöhung. PEM Brennstoffzellen müssen jedoch vor Austrocknung geschützt werden, da ansonsten Beschädigungen bis hin zum vollständigen Versagen der Brennstoffzelle drohen. Dementsprechend muss ein Feuchteaustausch in das System integriert werden. Hierfür wird eine Befeuchtereinheit entwickelt und verschiedene Hochleistungsmembranen für den Feuchtigkeitsaustausch werden erprobt. Um eine optimale Leistung der Brennstoffzelle zu ermöglichen, werden außerdem alle weiteren notwendigen Bauteile des Kathodensubsystems aufeinander abgestimmt. So wird auch die Anzahl der Schnittstellen reduziert, Strukturkomponenten gemeinsam genutzt und Bauraum eingespart. Hierfür werden neben dem Befeuchter ein Luftfilter, Lader, Wärmetauscher und ein Wasserabscheider entwickelt, um sie in einem integrierten System zusammenfassen zu können. Durch die kompakte Bauweise werden zudem die Leistungsverluste der Komponenten minimiert. Zur Erreichung der Ziele haben sich im Rahmen des Projekts HIKS fünf Partner aus Wissenschaft und Industrie zur Entwicklung von Materialien, Komponenten und des Systems zusammengeschlossen. Das Projekt ist auf 36 Monate ausgelegt und soll am 01.07.2017 beginnen. Die 10 Arbeitspakete sind wie folgt überschrieben: AP1: Lastenheft, AP2: Entwicklung Membrane, AP3: Entwicklung Luftfilter, AP4: Entwicklung elektrischer Lader, AP5: Entwicklung Ladeluftkühler, AP6: Entwicklung Befeuchter, AP7: Entwicklung Medientrennung, AP8: Funktionsanalyse und Machbarkeitsstudie Basis HIKS Konzept, AP9: Gesamtsystem HIKS, AP10: Demonstrator HIKS.
Das Projekt "Entwicklung eines Membranverfahrens zur effizienten Wasser-Diesel-Abtrennung sowie eines neuartigen optischen Sensors zur Echtzeitmessung der Wasserabscheideeffizienz als Frühwarnsystem" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Hochschule Mittelhessen (THM), Institut für Bioverfahrenstechnik und Pharmazeutische Technologie (IBPT), Arbeitsgruppe für Bioverfahrenstechnik, Membrantechnologie und Zellkulturtechnik (BVT) durchgeführt.
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Bund | 7 |
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Förderprogramm | 6 |
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Umweltprüfung | 4 |
unbekannt | 1 |
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geschlossen | 5 |
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Deutsch | 12 |
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Boden | 8 |
Lebewesen & Lebensräume | 6 |
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