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Umweltpolitik: EU-Kommission verlangt von Deutschland umfassende Kostendeckung bei allen Wasser­dienstleistungen

Am 29.September 2011 forderte die Europäische Kommission Deutschland auf, das EU-Wasserrecht zu beachten. Die Kommission ist nicht einverstanden mit der Auslegung Deutschlands des Schlüsselbegriffs „Wasserdienstleistungen. Die Wasserrahmenrichtlinie ist das Hauptinstrument der EU für den Gewässerschutz. Sie gibt einen Ordnungsrahmen für Maßnahmen im Bereich der Wasserpolitik vor. Eine der Maßnahme zur Verwirklichung dieses Ziels ist die Verpflichtung, auf Wasserdienstleistungen eine Politik der Kostendeckung anzuwenden, die gemäß dem Verursacherprinzip die Umwelt- und Ressourcenkosten der Wassernutzung einbezieht Deutschland vertritt den Standpunkt, die Kostendeckung solle lediglich für die Trinkwasserversorgung und die Entsorgung und Behandlung von Abwasser gelten. Für die Kommission hingegen ist der Begriff „Wasserdienstleistungen“ weiter gefasst und umfasst auch die Wasserentnahme für die Kühlung von Industrieanlagen und für die Bewässerung in der Landwirtschaft, die Einschränkung von Oberflächengewässern für die Zwecke der Schifffahrt, den Hochwasserschutz oder die Stromerzeugung durch Wasserkraft sowie für den landwirtschaftlichen, industriellen oder privaten Gebrauch gebohrte Brunnen. Wenn Deutschland diese Tätigkeiten aus den Wasserdienstleistungen ausklammert, verhindert es nach Auffassung der Kommission die vollständige, korrekte Anwendung der Wasserrahmenrichtlinie.

Newsletter Klimafolgen und Anpassung - Nr.: 50

Geehrte Leserinnen und Leser, klimaresiliente Regionen sind robust gegenüber Klimafolgen und lernfähig, um sich an veränderte Bedingungen anzupassen. Damit dies gelingt, ist die Zusammenarbeit verschiedenster Akteure gefragt, die auch mal neue Lösungswege auf den Tisch bringen. Wie diese Kooperationen und Lösungswege erfolgreich gestaltet werden können, diskutierte KomPass mit 90 Teilnehmenden des Nationalen Dialoges zu Klimaanpassung am 27. und 28. Juni 2017. Lesen Sie mehr zu den Inhalten und Diskussionen des Dialogs in unserem Schwerpunktartikel . Außerdem in diesem Newsletter: die BMUB-Förderprogramme "Anpassung an den Klimawandel" und die "Kommunalrichtlinie" der Nationalen Klimaschutzinitiative sind in eine neue Antragsrunde gestartet, Klimafolgen und Anpassung sind neuer Bestandteil der Umweltverträglichkeitsprüfung und Bayern führt eine Online-Umfrage zu Umweltinformationssystemen, wie Hitzewarnungen oder Pollenflugvorhersagen, durch. Eine interessante Lektüre und sommerliche Grüße wünscht das KomPass-Team im Umweltbundesamt Gemeinsam sind wir klimaresilient – Wie Beteiligung in Städten und Regionen gelingt Nationaler Dialog: Gemeinsam sind wir klimaresilient–Wie Beteiligung in Städten und Regionen gelingt Quelle: Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) Was waren Erfolgsfaktoren in Beteiligungsverfahren zur Klimawandelanpassung? Wie können Verbände, Vereine, Bürgerinitiativen, Unternehmen und die Bevölkerung aktiviert werden, um Städte und Regionen klimaresilient zu gestalten? Welche Unterstützung benötigen Kommunen und die Zivilgesellschaft vom Bund, um Beteiligung und klimaresilientes Handeln zu stärken? Wie kann der Beteiligungsprozess zur Deutschen Anpassungsstrategie weiterentwickelt werden? Diese und weitere Fragen diskutierte KomPass im Nationalen Dialog „Gemeinsam sind wir klimaresilient – Wie Beteiligung in Städten und Regionen gelingt“ am 27. und 28. Juni 2017 in Dessau-Roßlau mit 90 Teilnehmenden aus Verwaltungen des Bundes, der Länder und Kommunen, der Wissenschaft, Beratung, Zivilgesellschaft und Wirtschaft. Weiterlesen Jetzt bewerben: Förderprogramm zur Klimaanpassung für Kommunen und Unternehmen Das Bundesumweltministerium hat im „Förderprogramm Anpassung an den Klimawandel“ die fünfte Förderrunde ausgerufen: Bis zum 31. Oktober 2017 können Projektskizzen zu den drei Förderschwerpunkten „Anpassungskonzepte für Unternehmen“, „Entwicklung von Bildungsmodulen“ und „Kommunale Leuchtturmvorhaben“ eingereicht werden. Antragsberechtigt sind neben Kommunen unter anderem auch Unternehmen, Verbände, Vereine und Hochschulen. Jetzt Anträge stellen: Kommunalrichtlinie fördert neben Klimaschutz auch Anpassung Die Kommunalrichtlinie ist das zentrale Förderinstrument des Bundesumweltministeriums für den kommunalen Klimaschutz und bietet auch Fördermöglichkeiten für die Klimaanpassung – etwa für die Erstellung und Umsetzung von Teilkonzepten zur Anpassung an den Klimawandel. Bis 30. September 2017 können Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine und andere lokale Akteure Anträge stellen. Anpassung an den Klimawandel ist neuer Bestandteil der Umweltverträglichkeitsprüfung Der Bundestag hat eine Novelle des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beschlossen. Zukünftig adressiert die Umweltverträglichkeitsprüfung ausdrücklich auch die Umweltfolgen, die infolge der Anfälligkeit eines Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels auftreten können – zum Beispiel durch eine erhöhte Hochwassergefahr am Standort. Dies schließt die Auswirkungen auf die Umwelt ein, die aufgrund der Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Die Novelle setzt eine europäische Richtlinie in nationales Recht um. Niedersachsen erneuert Schöpfwerke zum Hochwasserschutz In Niedersachsen gibt es in den Haupt- und Schutzdeichen mehr als 150 Schöpfwerke, die auch für den Schutz vor den Folgen von Extremwetterereignissen wichtig sind. Da viele Anlagen in die Jahre gekommen sind, werden diese nun saniert. Seit Beginn der neuen EU-Förderperiode wurden dort 32 Anträge eingereicht, 21 Schöpfwerke können bzw. konnten jetzt saniert werden, teilte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit. NRW: Zuwendungen für kommunalen Klimaschutz und Anpassung Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Richtlinie erlassen, mit der die Umsetzung von Maßnahmen des kommunalen Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel durch Zuschüsse gefördert wird. Antragsberechtigt sind Kommunen und Kommunalverbände, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen, gewerbliche Unternehmen sowie Verbände und Vereine. Die Maßnahme ist Teil des Programms „progres.nrw“. Baden-Württemberg: Klima-Monitoringbericht vorgelegt Mit dem „Monitoring-Bericht zum Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg“ hat das Land im Juli 2017 eine Bestandsaufnahme zu den Folgen des Klimawandels vorgelegt. „Besonders die Landwirtschaft, die Wald- und Forstwirtschaft sowie die Bereiche Wasser und Biodiversität sind bereits stark betroffen“, betonte Umweltminister Franz Untersteller. Offenbach: Integriertes Klimaschutzkonzept vorgestellt Im Juni 2017 hat die Stadt Offenbach ein integriertes Klimaschutzkonzept beschlossen. Mit dem Beschluss sind die Grundlagen gelegt, erste Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog umzusetzen und damit diese gesamtkommunale Aufgabe in Offenbach zukunftsweisend zu verankern. Als nächster Schritt wird nun eine Stelle für einen/eine Umsetzungsmanagers/-managerin im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative bei Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beantragt. Stadtklimaprojekt Stuttgart zeigt steigende Wärmebelastung Ergebnisse eines Stadtklimaprojektes des Deutschen Wetterdiensts und der Stadt Stuttgart zeigen, dass der Stuttgarter Kessel sich im Sommer in Zukunft noch stärker aufheizen wird. Im ungünstigen Fall könnte sich bis zur Mitte des Jahrhunderts die Anzahl der Tage mit starker Wärmebelastung verdoppeln, so die Modellierungsergebnisse, mit denen eine Datengrundlage zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Hitzebelastung geschaffen wurde. Bayern: Neues Verbundprojekt für Klimaanpassung und Gesundheitsvorsorge Mit dem Verbundprojekt „Klimawandel und Gesundheit“ wollen das Bayerische Umwelt- und das Gesundheitsministerium neue Erkenntnisse für die Klimaanpassung und die Gesundheitsvorsorge gewinnen. Derzeit wird die Ausbreitung von giftigen Blaualgen in Gewässern erforscht, um ein Frühwarnsystem zu entwickeln, das Belastungen bereits vor der Badesaison anzeigen kann. Auch wird die Wirkung von atmosphärischen Klima- und Umweltparametern auf die Gesundheit der Menschen untersucht. Bayern: Umfrage zu Umweltinformationssystemen wie Hitzewarnung oder Pollenflug In Bayern wird in den nächsten zwei Jahren ein automatisches Pollenmessnetz aufgebaut. In diesem Zuge führt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine Umfrage zur Nutzung von Umweltinformationsdiensten wie Hitzewarnungen, Pollenflug-, UV- und Ozonvorhersagen durch, um entsprechende Angebote an die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer anzupassen. Die Onlineumfrage dauert etwa fünf Minuten. Wettbewerb: Bayerischer Klimapreis Landwirtschaft, Garten- und Weinbau Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vergibt 2017 erstmals den „Bayerischen Klimapreis Landwirtschaft, Garten- und Weinbau“. Prämiert werden innovative Projekte aus dem Alltag von Landwirten, Winzern und Gärtnern zur Anpassung ihrer Produktion an den Klimawandel und zu einem besseren Klimaschutz. Die Vorschläge sollen sich durch Pilotcharakter und Kreativität auszeichnen. Anmeldeschluss ist der 31. August 2017. Bayerische Oberlandbahn legt Anpassungsstrategie für Marke Meridian vor Die Bayerische Oberlandbahn hat untersucht, wie die Züge ihrer Marke Meridian an den Klimawandel angepasst werden können. In einer Broschüre werden 53 Maßnahmen vorgestellt – etwa zur Kommunikation bei extremwetterbedingten Störungen, zu begleiteten Reisen für vulnerable Gruppen oder zur Klimatisierung. Grundlage bildeten Experteninterviews, Fahrgast- und Mitarbeiterbefragungen sowie Workshops. Geschäfte in Lahr bieten bei Hitze Gratis-Wasser an Auf Initiative der Stabsstelle Umwelt der Stadt Lahr bieten Einzelhändler in der Lahrer Innenstadt an heißen Sommertagen Kunden und Passanten kostenfreies Leitungswasser an. Damit reagiert die Stadt auf eine Steigerung der Patientenzahlen mit Herz-Kreislaufproblemen in Wochen mit tropischem Wetter. Handbuch: Wasserinfrastrukturen für die zukunftsfähige Stadt Um nachhaltige Wasserdienstleistungen zu bezahlbaren Preisen zu sichern, wird es in den kommenden Jahrzehnten notwendig, die Wasserinfrastrukturen weitreichend anzupassen – auch an den Klimawandel. 13 Verbundprojekte der BMBF-Fördermaßnahme INIS haben von 2013 bis 2016 an intelligenten und multifunktionellen Infrastruktursystemen für eine zukunftsfähige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gearbeitet. In einem Handbuch hat das Deutsche Institut für Urbanistik nun innovative Lösungen aufbereitet. BBSR: Ortsgenaue Testreferenzjahre für mittlere und extreme Witterungsverhältnisse Vor dem Hintergrund des Klimawandels und knapper werdender Energieressourcen werden zunehmend räumlich genauere Klimadaten in den Testreferenzjahren nachgefragt. Diese wurden nun in einem Projekt im Auftrag des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst erarbeitet und liegen nun räumlich kontinuierlich vor. Ein Handbuch und ein Projektbericht erläutern die ortsgenauen Testreferenzjahre. Die Datensätze 2017 stehen zum kostenfreien Download zur Verfügung. Neue Unterrichtsmaterialien zur Anpassung an den Klimawandel Um Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe das Thema Anpassung an den Klimawandel näherzubringen, erhalten Lehrende Unterstützung durch verschiedene Angebote. Die Lernbox „Expedition Grönland“ des Wissenschaftsladens Bonn thematisiert unter anderem den Klimawandel und seine weltweiten Folgen. „Visionen für Städte“ ist ein neuer Unterrichtsvorschlag des BMUB, mit dem die Klasse Funktionen des Stadtgrüns etwa für das Stadtklima kennenlernt. Österreich: Gesamtstaatlicher Hitzeschutzplan Das Österreichische Ministerium für Gesundheit und Frauen hat einen Gesamtstaatlichen Hitzeschutzplan veröffentlicht. Er erläutert neben den meteorologischen und klimatologischen Grundlagen für Hitzewarnungen auch das Warnsystem der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) und zeigt, wie die Bevölkerung zu Hitzebelastung informiert und gewarnt wird. Videos zeigen Wetter in 2100 für Frankfurt, Berlin und andere Großstädte weltweit Wie das Wetter in verschiedenen Großstädten im Jahr 2100 aussehen könnte, zeigen Fernsehmoderatoren in einer Reihe von Videos. Neben den deutschen Städten Berlin und Frankfurt gibt es diese unter anderem auch für Barcelona, Buenos Aires, Kampala, Montreal oder Tokio. Die Serie ist Teil einer Initiative der Weltorganisation für Meteorologie und Wettermoderatoren, die das Ziel verfolgt, Klimawissenschaft der Öffentlichkeit zugänglicher zu machen. Bundesgesundheitsblatt: Klimawandel – physische und psychische Folgen In der Fachzeitschrift Bundesgesundheitsblatt stellen eine Autorin und ein Autor des Umweltbundesamtes dar, wie der Klimawandel sich auf die Gesundheit auswirkt. Neben direkten Folgen von Extremwetterereignissen wirkt der Klimawandel auch indirekt über eine veränderte Umwelt etwa auf das Herz-Kreislauf-System und die Atemwege. Darüber hinaus kann die Konfrontation mit Klimafolgen auch die Psyche beeinträchtigen und zu posttraumatischen Belastungsstörungen, Ängsten, aber auch Aggressionen, Disstress und depressiven Symptomen führen. GERICS-Report: Gebäudebegrünung und Klimawandel Der Report „Gebäudebegrünung und Klimawandel – Anpassung an die Folgen des Klimawandels durch klimawandeltaugliche Begrünung“ des Climate Service Centers (GERICS) fasst den aktuellen Wissensstand zur Gebäudebegrünung als Klimaanpassungsmaßnahme zusammen. Er gibt Praktikern einen schnellen Überblick zu gängigen Fragestellungen und thematisiert noch offenen Forschungsbedarf. Studie: Klimawandel verstärkt das Risiko für Wälder weltweit Ein internationales Team von Wissenschaftlern unter Leitung des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung hat auf der Basis von mehr als 600 Forschungsarbeiten der letzten 30 Jahre die Auswirkungen möglicher Klimafolgen wie Dürre, Feuer, Wind, Insekten und Pilzbefall auf den Wald untersucht. Im Fachjournal Nature Climate Change zeigen sie, dass in Zukunft mit zunehmenden Risiken für Wälder zu rechnen ist. Dass Wald Stress ausgesetzt ist, sei normal, die Zunahme der Störungen hingegen nicht, so die Forscher. Globale Studie zu Kosten von Klimafolgen für Städte Wie sich der Klimawandel ökonomisch auf Städte auswirken wird, hat ein Forscherteam der Freien Universität Amsterdam für die 1.692 größten Städte der Erde untersucht. Im Artikel „A global economic assessment of city policies to reduce climate change impacts“ des Journals Nature Climate Change stellen sie die wirtschaftlichen Kosten durch die Erwärmung, aber auch diejenigen möglicher Gegenmaßnahmen dar. Hierfür analysierten sie die Temperaturveränderungen von 1950 bis 2015 und erstellten drei Klimaszenarien. Policy Brief: How to Advance Regional Climate Risk Insurances Im Vorfeld des G20-Gipfels in Hamburg hat Adelphi in einem Policy Brief des Projekts Climate Diplomacy Empfehlungen veröffentlicht, wie die G20 regionale Versicherungen gegen Klimarisiken voranbringen könnten. Diese sollen insbesondere Ländern in der Karibik, in Afrika und im Pazifikraum unterstützen, denen die Mittel für den Umgang mit Klimarisiken wie Extremwetterereignissen fehlen. Arbeitspapier: Was Klimamonitoring von anderen Politikbereichen lernen kann Lange Zeiträume oder Unsicherheiten sind nicht nur herausfordernd für die Bewertung von Klimafolgen, sondern auch für andere Politikbereiche. Daher besteht Potenzial, dass die verschiedenen Bewertungs-Communities voneinander lernen, so das European Topic Centre on Climate Change Impacts, Vulnerability and Adaptation. In seinem Arbeitspapier „Monitoring, Reporting and Evaluation of national level adaptation in Europe“ stellt das Europäische Konsortium vor, was auf nationaler Ebene von den drei Politikbereichen Biodiversität, Anpassung und internationale Entwicklung sowie Nachhaltigkeit für das Monitoring, die Berichterstattung und die Bewertung von Klimafolgen gelernt werden kann.

Die Richtlinie

„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.“ (Erster Erwägungsgrund der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie) Wasser hat für die Menschen schon immer eine besondere Rolle gespielt. Es ist Existenzgrundlage, Quelle des Lebens. Es verbindet alle Ökosysteme und kennt weder staatliche noch politische Grenzen – deshalb haben alle Menschen die Verantwortung für die Bewahrung der Ressource Wasser als Lebensgrundlage für jetzige und kommende Generationen. Mit der im Dezember 2000 von der Europäischen Gemeinschaft verabschiedeten Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) stellen sich die Mitgliedsstaaten der EU dieser Aufgabe. Das Dokument steht hier Download zur Verfügung: Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) Die WRRL vereinheitlicht europaweit die Ziele für den Gewässerschutz auf einem hohen Niveau. Sie ordnet und vernetzt den Schutz aller Gewässer – vom Grundwasser, über die Seen und Fließgewässer bis zu den Küstengewässern. Der Schutz ist auf eine Zustandsverbesserung der ober- und unterirdischen Gewässer und deren nachhaltiger Nutzung ausgerichtet. Die Ziele sind ehrgeizig. Bis spätestens 2027 soll in allen europäischen Gewässern ein guter ökologischer und chemischer Zustand erreicht werden. Für das Grundwasser wird ein guter chemischer und mengenmäßiger Zustand angestrebt. Ökologie, Wasserqualität und Wassermenge sind also die drei Säulen auf denen der Schutz des Wasservorkommens in Europa ruht. Die vernetzende Funktion des Wassers rückt in den Vordergrund. Bei den oberirdischen Gewässern orientiert sich die WRRL am Leitbild des natürlichen Zustandes. Als Vorbild dienen artenreiche, vom Menschen weitestgehend unbeeinflusste Gewässer. Der “Gute Zustand” ist erreicht, wenn ein Gewässer nur wenig vom natürlichen Zustand abweicht und alle EU-Wasserqualitätsnormen erfüllt. Bei künstlichen und erheblich veränderten Gewässern soll ein soll ein „gutes ökologisches Potenzial“ entwickelt werden. Gemessen wird die Zielerreichung an der entstehenden Artenvielfalt. Eine ausgewogene Bilanz zwischen der Trinkwasser-Entnahme und der natürlichen Grundwasserneubildung – also die Vermeidung einer Übernutzung – ist Ziel des “guten mengenmäßigen Zustandes” für das Grundwasser. Maßgeblich für die Beurteilung ist eine detaillierte Wasserbilanz über mehrere Jahre und die räumliche Modellierung der Grundwasserleiter. Der “gute chemische Zustand” gilt als erreicht, wenn im Grundwasser keine Anzeichen für einen durch den Menschen bedingten Zustrom von Salzwasser zu erkennen sind und die nachgewiesenen Stoffkonzentrationen die festgelegten Schwellenwerte eingehalten werden. Erhalt des derzeitigen Zustandes aller Wasservorkommen, also Schutz intakter Wasserlebensräume und bisher unbelasteter Grundwasservorräte (“Verschlechterungsverbot”) Renaturierung ausgebauter Gewässer Verminderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen („Verbesserungsgebot“) Mit der WRRL wurden neue Qualitäten in die europäische Wasserpolitik eingeführt: Eine über die politischen Grenzen hinausreichende, auf das natürliche Flusseinzugsgebiet bezogene Bewirtschaftung der Gewässer Eine ganzheitlich-integrative Betrachtungsweise, die sowohl ökologische, biologische als auch hydrologische und morphologische Merkmale sowie chemisch-physikalische Eigenschaften im Fokus hat Wirtschaftliche Instrumente, die den sorgsamen Umgang mit Wasser fördern Eine offensive Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Planung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmenprogramme Europaweit einheitliche, verbindliche und kurze Fristen für das Erreichen dieser Ziele Obwohl Wasser keine Grenzen kennt, waren Ströme, Flüsse und Bäche traditionell häufig Trennungslinien. Die WRRL kehrt diese Bedeutung der Fließgewässer um: Flüsse verbinden Gemeinden, Städte, Kreise, Bundesländer und Staaten europaweit. Damit leistet die Wasserrahmenrichtlinie einen wesentlichen Beitrag zur Förderung kooperativer Denk- und Handlungsmodelle. Die Wasserrahmenrichtlinie betrachtet die Gewässer ganzheitlich, d.h. inklusive der Auenbereiche und Einzugsgebiete sowie des Grundwassers und der Küstengewässer. Dieses gesamte komplexe Ökosystem wird als Flussgebietseinheit bezeichnet. Deutschland ist an zehn Flussgebietseinheiten beteiligt. Aufgrund der drängenden Notwendigkeit sieht die WRRL einen ambitionierten Zeitplan vor. Der gute Zustand der Gewässer soll in wenigen Jahren erreicht werden. Enge Fristen für verschiedenste Schritte sind auf diesem Weg vorgegeben. Die vier wichtigsten Schritte sind: die Bestandsaufnahme: erstmalig durchgeführt im Jahr 2004, Überprüfung und Aktualisierung im Jahr 2013 und danach weiterhin alle sechs Jahre die Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungsplanung das Monitoringprogramm (installiert in 2006) die Maßnahmenumsetzung Bis 2015 ist der Nachweis der Zielerreichung gegenüber der EU zu erbringen. Sollten die Ziele bis zu diesem Zeitpunkt aus ökonomischen oder naturräumlichen Gegebenheiten nicht erreicht werden, ist die Möglichkeit einer Fristverlängerung bis 2027 vorgesehen. Der integrale Ansatz der WRRL beinhaltet, dass die ökologischen Zielvorstellungen mit den ökonomischen Möglichkeiten abgeglichen werden. Auf zahlreichen Gewässern lastet ein hoher Nutzungsdruck. Viele Nutzungen (wie die Stromerzeugung, Trinkwasserförderung, intensive Landwirtschaft usw.) erfordern Maßnahmen, die zwangsläufig die natürlichen Eigenschaften der Flüsse, Seen und auch des Grundwassers verändern. In diesem Spannungsfeld lässt die WRRL jedoch Freiräume verschiedene Interessen gegeneinander abzuwägen. Ein weiterer ökonomischer Aspekt ist die monetäre Bewertung der Nutzung von Wasserdienstleistungen (z.B. Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung). Sie soll in Zukunft durch ein Preissystem reguliert werden, bei dem alle Nutzer entsprechend dem Verursacherprinzip einen angemessenen Beitrag zur Kostendeckung leisten. Dabei sind auch die ökologischen Kosten einzubeziehen. Ziel ist es, über einen kostendeckenden Wasserpreis den Wert der knappen Ressource Wasser bewusst zu machen. Die Einschätzung der Kostendeckung für Wasserdienstleistungen konzentriert sich in erster Linie auf die Bereiche der öffentlichen Wasserversorgung und der Abwasserbehandlung. In Berlin ist der Wasserpreis bereits kostendeckend. Mit dem Inkrafttreten des geänderten Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes im Juni 2002 und durch Anpassung der 16 Landeswassergesetze wurde die WRRL in nationales Recht umgesetzt. Das anlässlich der Umsetzung der WRRL novellierte Berliner Wassergesetz trat im Juni 2005 in Kraft. Weitere Informationen und Downloadangebote finden Sie im Bereich Wasserrecht. Der Öffentlichkeit kommt für die Zielerreichung – dem guten Zustand der europäischen Gewässer – eine wichtige Rolle zu. Das Potential des freiwilligen Engagement vieler Bürger, die professionellen Kenntnisse und Erfahrungen der verschiedensten Interessengruppen, Gewässernutzer und Verbände ist eine wesentliche Einflussgröße für den Prozess. Durch ihre Einbindung kann die Qualität der Maßnahmen gehoben werden. Gleichzeitig wird das Verständnis und die Akzeptanz für die Umsetzung der Richtlinie vergrößert. Die WRRL benennt drei Kommunikationswege: Information Anhörungen, die rechtlich vorgeschrieben sind Aktive Beteiligung der Öffentlichkeit während der Erstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme Ihr Engagement ist willkommen, denn Ihre Kenntnisse, Erfahrungen und Ihre Kreativität können den Prozess bereichern und die Entscheidungsfindung verbessern.

Die Partner für das Projekt WAgriCo

An diesem europäischen Vorhaben sind neben dem NLWKN vier deutsche sowie fünf englische Partner aus Wasserwirtschaft und Landwirtschaft beteiligt. Auf Grund des großen Interesses an dem Projekt übernimmt das britische Landwirtschaftsministerium ( Defra ) mit rund 462.000 Euro und das Niedersächsische Umweltministerium ( MU ) mit einer Million Euro einen Teil der Kofinanzierung der Projektkosten. Der Projektnehmer ist der NLWKN , Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz. Der NLWKN beschäftigt rund 1 300 Mitarbeiter/-innen sowie Sachverständige mit Erfahrung in der Leitung von EU-Projekten (Life-Natur, Interreg). Er betreut das Kooperationsmodell in den Wasserschutzgebieten. Die deutschen Partner menDie Landwirtschaftskammer Niedersachsen LWK ist die Landwirtschaftsbehörde des Landes Niedersachsen. Sie überwacht nicht nur die Einhaltung technischer Vorschriften, sondern hat auch umfangreiche Beratungsfunktionen inne und ist Partner in zahlreichen EU-Projekten (z.B. Water4all oder NoLimp). Das LBEG , Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie , ist das für Fragen der Bodenkunde und der Hydrogeologie des Landes zuständige Amt in Niedersachsen. Es verfügt über umfangreiche landesweite Datenbestände und arbeitet mit entsprechenden erprobten Analyseverfahren. Das Johann Heinrich von Thünen-Institut vTI ist das Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei. Es erarbeitet wissenschaftliche Grundlagen als Entscheidungshilfen für die Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaftspolitik sowie die Verbraucherpolitik und besitzt große Erfahrung mit der Vorbereitung von Wirtschafts- und Umweltanalysen in der Landwirtschaft. Das FZJ , Forschungszentrum Jülich , ist eines der 15 Helmholtz-Forschungszentren in der Bundesrepublik Deutschland. In der Arbeitsgruppe Stoffströme in der Geosphäre der Programmgruppe Systemforschung und Technologische Entwicklung (STE) werden Modelle zur Bilanzierung und Prognose von Wasser- und Nährstoffströmen in Flussgebieten und Konzepte für deren nachhaltige Bewirtschaftung entwickelt. Landwirte / Farmers In den drei niedersächsischen Pilotgebieten erproben 50 Landwirte die Maßnahmen und stellen Daten von ihren Betrieben bereit. Zudem tragen sie durch ihre Mitarbeit in den Gremien des Projektes wesentlich zum Gelingen des Vorhabens bei. Hierfür bringen sie die Sichtweise derer ein, die Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität durchführen werden. Die englischen Partner UKWIR , UK Water Industry Research Limited , ist die Forschungseinrichtung der britischen Wasserversorgungswirtschaft. Sie unterstützt und organisiert die Forschungsaktivitäten der Branche. Die UKWIR leitet eine Reihe von Kooperationsprojekten mit internationalen Partnern und verfügt über viel Erfahrung im Projektmanagement wie auch in der Ergebnisverbreitung. NFU , National Farmers’ Union , wurde 1908 gegründet und vertritt Landwirte/-innen in England und Wales. Der Verband, die größte Landwirtschaftsorganisation in Großbritannien, vertritt rund drei Viertel der gewerblichen Vollzeitbauern/-bäuerinnen. Mit mehr als 200 Mitarbeitern/-innen agiert er an vorderster Front bei der Gestaltung von Agrar- und Umweltpolitik auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene durch das Bureau de l’Agriculture Britannique (BAB). ADAS Consulting Ltd . besitzt mehr als 50 Jahre Erfahrung in zeitnaher agroökologischer Beratung und Forschung im Auftrag der Branche sowie für Staatsregierungen und internationale Organisationen (wie EUA, OECD, EC) zur Unterstützung umweltpolitischer Ziele. Hierzu zählen Projekte, die Entscheidungsträgern und Interessenvertretungen Hilfestellung bieten bei der Entwicklung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung agroökologischer Politikmaßnahmen. EA , Environment Agency , ist die in England und Wales für die EG-WRRL zuständige Behörde und beschäftigt 10 000 Mitarbeiter/-innen. Sie ist per Gesetz die Lenkungsbehörde für die Agrar- und Wasserwirtschaft und äußerst erfahren in der Leitung von und der Mitwirkung an europäischen Projekten wie etwa der Umsetzung der EG-WRRL in Großbritannien im Pilotflussgebiet des Flusses Ribble. Wessex Water Services Limited ist der regionale Wasserver- und -entsorger und zuständig für ein Gebiet von 10 000 km² im Südwesten Englands. Er beliefert 1,2 Millionen Menschen mit Trinkwasser und beseitigt die Abwässer von rund 2,5 Millionen Menschen. Das Unternehmen verfügt über Fachwissen im Flussgebietsmanagement und Grundwasser-Modellierung und -Monitoring.

Die Pilotgebiete in Großbritannien

In Großbritannien wird das Projekt im Südwesten des Landes (South Dorset) in Teilbereichen der Einzugsgebiete von Frome, Piddle und Wey umgesetzt. Aus geologischer Sicht sind über 50 % des Flusslaufes von Frome und Piddle durch Kreideformationen gekennzeichnet, während im späteren Verlauf tertiäre Sedimente, die aus Sanden, Schotter und Mergel bestehen, prägend für die Gewässer sind. Im Gegensatz hierzu durchfließt die Wey Kalk- und Sandsteinformationen des Jura. Die Einzugsgebiete werden überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzt. Neben Getreideanbau erfolgt auch Grünlandbewirtschaftung und Gartenbau. Aufgrund mangelnder Schutzzonen erfolgt die Landbewirtschaftung in unmittelbarer Nähe zu den Förderbrunnen des lokalen Wasserversorgers Wessex Water Services Ltd. Mit dem überwiegend aus dem Grundwasser geförderten Wasser werden ca. 1.2 Mio. Kunden mit Trinkwasser und für industrielle Zwecke beliefert. Eine Beeinträchtigung der Rohwasserqualität ist durch diffuse Belastungen aus der Landwirtschaft (Nitrat, Pestizide) gegeben. Im Einzugsgebiet von Frome und Piddle bilden Nitrateinträge die Schwerpunktbelastung, während im Einzugsgebiet der Wey die Pestizidbelastung im Vordergrund steht. Langjährige Auswertungen zur Nitratbelastung belegen einen nach wie vor steigenden Trend einzelner Brunnen.

Grundwasserschutz: Beratung und Geld für Landwirte muss sein!

Mehr als 50 Landwirte in Niedersachsen haben sie erprobt, für gut befunden oder auch verworfen: Es geht um ganz konkrete Projekte zum Schutz des Grundwassers und der niedersächsischen Flüsse, Bäche und Seen, die in den vergangenen drei Jahren im Rahmen eines europäischen Pilotprojekts in Niedersachsen ausprobiert wurden. Diejenigen Projekte, die den Stempel "alltagstauglich" bekamen, werden nun für die Umsetzung in ganz Europa empfohlen. "Erprobt in Niedersachsen – praxistauglich für ganz Europa" – auf diese Kurzformel lässt sich deshalb das europäische Projekt "WAgriCo" bringen. WAgriCo steht für "Water Resources Management in Cooperation with Agriculture” (Wasserressourcenbewirtschaftung in Kooperation mit der Landwirtschaft). Der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) hatte die Federführung in diesem von der Europäischen Union co-finanzierten Projekt, das große Bedeutung für die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie hat. Jetzt geht das Projekt nach drei Jahren Laufzeit zu Ende und die praktischen Vorschläge für Gewässerschutzmaßnahmen standen im Mittelpunkt eines internationalen Workshops: Zum Abschluss des Projektes trafen sich mehr als 80 Vertreter der niedersächsischen und britischen Wasserwirtschaft, Landwirtschaft und Forschung mit weiteren Gästen aus dem In- und Ausland am 9. und 10. September 2008 in Sulingen. Die Erfahrungen aus drei Jahren Projektarbeit haben deutlich gemacht, dass der aktive Wasserschutz in der Landwirtschaft ohne eine exzellente fachliche Beratung nicht funktioniert. "Beratung schärft das Bewusstsein der Landwirte", so bringt es Stefan-Robert Heinrich aus der Direktion des NLWKN auf den Punkt. Doch Beratung allein reicht nicht: Auch eine angemessene Entschädigung für die am Gewässerschutz beteiligten Landwirte müsse sein – sonst werde es keinen funktionierenden Grundwasserschutz geben. Die Lehre aus dem WAgriCo-Projekt: "Das Ziel sollte eine ergebnisorientierte Honorierung sein: Je weniger Nitrat im Grundwasser, desto höher die Entschädigung", sagte Heinrich. "Alltagstaugliche Lösungsansätze" – das ist zum Beispiel der Anbau von Zwischenfrüchten in der Landwirtschaft, um damit löslichen Bodenstickstoff vor einer winterlichen Auswaschung zu schützen. "Alltagstauglich" – das sind speziell entwickelte Landmaschinen, die dafür sorgen, dass der Dünger direkt in der Wurzel der Pflanze ankommt und nicht ungenutzt im Grundwasser landet. "Alltagstauglich" – das ist schlicht die Empfehlung, die landwirtschaftlichen Flächen im Herbst so wenig wie möglich zu bearbeiten. Die Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft beim Grundwasserschutz ist deshalb besonders wichtig, weil Niedersachsen das Agrarland Nummer 1 innerhalb der Bundesrepublik ist und deshalb alles daran gesetzt werden muss, um die Dünge- und Pflanzenschutzmittelwirkstoffe in den Gewässern zu reduzieren. "Mit der Entwicklung effizienter und praxistauglicher Maßnahmen legen wir den Grundstock für nationale und europäische Lösungswege, um die ehrgeizigen Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie auch zu erreichen, nämlich eine deutliche Verbesserung der Qualität und Quantität der Gewässer", betonen die Experten vom NLWKN. 52 Landwirte haben sich in den drei niedersächsischen Pilotgebieten rund um Lüneburg, Cloppenburg und Sulingen beteiligt und ihre Betriebe für die Erprobung von Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Einer von ihnen ist Hinrich Heimsoth in Borwede (Landkreis Diepholz); er betreibt einen Ackerbaubetrieb. Insgesamt wurden in den vergangenen drei Jahren Projekte zum Schutz der Gewässer auf mehr als 6000 landwirtschaftliche Flächen in Niedersachsen erprobt. Und wie geht es jetzt weiter? Die wichtigsten Ergebnisse aus dem Projekt werden als Kernbotschaften in die Diskussionsprozesse zur Programmierung von Agrarumweltprogrammen auf Bundes- und EU-Ebene eingebracht. Kurzbeschreibung: WAgriCo WAgriCo ist das Kürzel für "Water Resources Management in Cooperation with Agriculture” und steht für Wasserressourcenbewirtschaftung in Kooperation mit der Landwirtschaft. Das Projekt hat direkt zu tun mit der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL). Die Europäische Union hat mit der Wasserrahmenrichtlinie festgelegt, dass die Gewässer (Flüsse, Seen, Übergangs- und Küstengewässer sowie das Grundwasser) zu schützen, in ihrem Zustand zu verbessern und gegebenenfalls zu sanieren sind mit dem Ziel, nach 15 Jahren einen guten Zustand zu erreichen. Die EU-Kommission fördert deshalb ein internationales Vorhaben zur Senkung diffuser Gewässerbelastungen aus der Landwirtschaft. Der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) hatte das Projekt beantragt – für die Projektlaufzeit bis zum Herbst 2008 stehen sieben Millionen Euro zur Verfügung. Die EU bewilligte rund 3,5 Millionen Euro; das Land Niedersachsen gibt eine Million Euro; den Rest tragen die Projektpartner. Die Projektleitung und die Projektverantwortung liegen beim NLWKN. Niedersachsen ist das Agrarland Nummer 1 innerhalb der Bundesrepublik. Es wird ohne Frage seine landwirtschaftliche Prägung erhalten. Daher arbeitet die Wasserwirtschaft traditionell eng mit der Land- und Forstwirtschaft zusammen. Bei fast allem, was zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie unternommen werden muss, sind die Bewirtschafter unserer Kulturlandschaft in der einen oder anderen Weise betroffen. Dies gilt zum einen für die Struktur der Oberflächengewässer, die überwiegend durch land- und forstwirtschaftliche Flächen begrenzt werden und zum anderen für den diffusen Eintrag von Nährstoffen in das Grundwasser. Deshalb ist für den NLWKN gerade hier der Dialog mit den Land- und Forstwirten besonders wichtig. Es wird notwendig sein, gemeinsam eine weitere Optimierung von Agrarumweltmaßnahmen zu erreichen. Ziel des EU-Projektes ist es, in der Praxis zu demonstrieren, wie die Belastung der Gewässer weiter reduziert werden kann – Grundwasserbelastungen mit Dünge- und Pflanzenschutzmittelwirkstoffen stellen hierbei das Schwerpunktthema dar, mit dem sich der NLWKN beschäftigt. Dabei gibt es – wie bereits erfolgreich bei den Trinkwasserschutzkooperationen praktiziert – eine enge Abstimmung mit der Landwirtschaft. Mit dem EU-Projekt leistet der NLWKN ein Stück weit Pionierarbeit: Denn am Ende der dreijährigen Laufzeit – also im Herbst 2008 – stehen Projektvorschläge, die gemeinsam mit Landwirten in der Praxis erprobt wurden. Das ist für Niedersachsen besonders wichtig. Die Vorschläge wiederum münden in Maßnahmenprogramme, die laut EG-WRRL ab 2010 von den Mitgliedstaaten umzusetzen sind. Konkret bedeutet das: Es wird geprüft, ob sich die für Wasserschutzgebiete bereits entwickelten Gewässerschutzprojekte großflächig umsetzen lassen. Eine wissenschaftliche Begleituntersuchung hilft die Frage klären, ob die Maßnahmen ökologisch und ökonomisch auch für diesen Zweck sinnvoll sind. An dem europäischen Projekt sind fünf englische Organisationen aus Wasserwirtschaft und Landwirtschaft beteiligt (Wessex Water Services Limited, UK Water Industry Research, National Farmers Union, ADAS UK Ltd., Environment Agency). Das britische Landwirtschaftsministerium steuert rund 462.000 Euro zu den Projektkosten bei. Auf deutscher Seite beteiligen sich neben dem NLWKN die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, das Forschungszentrum Jülich und die Forschungsanstalt für Landwirtschaft (heute: von-Thünen-Institut). Das niedersächsische Pilotgebiet erstreckt sich über drei für Niedersachsen repräsentative Gebiete rund um Sulingen, Lüneburg und Cloppenburg mit mehr als 300.000 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche. Eine ähnliche Flächenaufteilung weisen die Pilotgebiete in Großbritannien auf.

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen §   1 Zweck §   2 Anwendungsbereich §   3 Begriffsbestimmungen §   4 Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums §   5 Allgemeine Sorgfaltspflichten Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen §   6 Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung §   6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen §   7 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten §   8 Erlaubnis, Bewilligung §   9 Benutzungen §  10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung §  11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren §  11a Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen §  12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen §  13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung §  13a Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission §  13b Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister §  14 Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung §  15 Gehobene Erlaubnis §  16 Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche §  17 Zulassung vorzeitigen Beginns §  18 Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung §  19 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne §  20 Alte Rechte und alte Befugnisse §  21 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse §  22 Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen §  23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung §  24 Erleichterungen für EMAS-Standorte Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer §  25 Gemeingebrauch §  26 Eigentümer- und Anliegergebrauch §  27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer §  28 Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer §  29 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele §  30 Abweichende Bewirtschaftungsziele §  31 Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen §  32 Reinhaltung oberirdischer Gewässer §  33 Mindestwasserführung §  34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer §  35 Wasserkraftnutzung §  36 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern §  37 Wasserabfluss §  38 Gewässerrandstreifen §  38a Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern §  39 Gewässerunterhaltung §  40 Träger der Unterhaltungslast §  41 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung §  42 Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern §  43 Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern §  44 Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer §  45 Reinhaltung von Küstengewässern Abschnitt 3a Bewirtschaftung von Meeresgewässern §  45a Bewirtschaftungsziele für Meeresgewässer §  45b Zustand der Meeresgewässer §  45c Anfangsbewertung §  45d Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer §  45e Festlegung von Zielen §  45f Überwachungsprogramme §  45g Fristverlängerungen; Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen §  45h Maßnahmenprogramme §  45i Beteiligung der Öffentlichkeit §  45j Überprüfung und Aktualisierung §  45k Koordinierung §  45l Zuständigkeit im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers §  46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers §  47 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser §  48 Reinhaltung des Grundwassers §  49 Erdaufschlüsse Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz §  50 Öffentliche Wasserversorgung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen §  51 Festsetzung von Wasserschutzgebieten §  52 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten §  53 Heilquellenschutz Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung §  54 Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung §  55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung §  56 Pflicht zur Abwasserbeseitigung §  57 Einleiten von Abwasser in Gewässer §  58 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen §  59 Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen §  60 Abwasseranlagen §  61 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen §  62 Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen §  62a Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen §  63 Eignungsfeststellung Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte §  64 Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten §  65 Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten §  66 Weitere anwendbare Vorschriften Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten §  67 Grundsatz, Begriffsbestimmung §  68 Planfeststellung, Plangenehmigung §  69 Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn §  70 Anwendbare Vorschriften, Verfahren §  70a Planfeststellungsverfahren bei Häfen im transeuropäischen Verkehrsnetz §  71 Enteignungsrechtliche Regelungen §  71a Vorzeitige Besitzeinweisung Abschnitt 6 Hochwasserschutz §  72 Hochwasser §  73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete §  74 Gefahrenkarten und Risikokarten §  75 Risikomanagementpläne §  76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern §  77 Rückhalteflächen, Bevorratung §  78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete §  78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete §  78b Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten §  78c Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten §  78d Hochwasserentstehungsgebiete §  79 Information und aktive Beteiligung §  80 Koordinierung §  81 Vermittlung durch die Bundesregierung Abschnitt 7 Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation §  82 Maßnahmenprogramm §  83 Bewirtschaftungsplan §  84 Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne §  85 Aktive Beteiligung interessierter Stellen §  86 Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen §  87 Wasserbuch §  88 Informationsbeschaffung und -übermittlung Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen §  89 Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit §  90 Sanierung von Gewässerschäden Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen §  91 Gewässerkundliche Maßnahmen §  92 Veränderung oberirdischer Gewässer §  93 Durchleitung von Wasser und Abwasser §  94 Mitbenutzung von Anlagen §  95 Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich, Vorkaufsrecht §  96 Art und Umfang von Entschädigungspflichten §  97 Entschädigungspflichtige Person §  98 Entschädigungsverfahren §  99 Ausgleich §  99a Vorkaufsrecht Kapitel 5 Gewässeraufsicht § 100 Aufgaben der Gewässeraufsicht § 101 Befugnisse der Gewässeraufsicht § 102 Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der Verteidigung Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen § 103 Bußgeldvorschriften § 104 Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen § 104a Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei bestehenden Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser § 105 Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen § 106 Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen § 107 Übergangsbestimmung für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen aus Industrieanlagen § 108 Übergangsbestimmung für Verfahren zur Zulassung von Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen Anlage 1 (zu § 3 Nummer 11) Anlage 2 (zu § 7 Absatz 1 Satz 3)

Internationaler Abschluss-Workshop für WAgriCo in Sulingen

"Erprobt in Niedersachsen – praxistauglich für ganz Europa" – auf diese Kurzformel lässt sich das europäische Projekt "WAgriCo" bringen. WAgriCo steht für "Water Resources Management in Cooperation with Agriculture” (Wasserressourcenbewirtschaftung in Kooperation mit der Landwirtschaft). Jetzt geht das Projekt nach drei Jahren Laufzeit zu Ende und die praktischen Vorschläge für Gewässerschutzmaßnahmen stehen im Mittelpunkt eines EU-Workshops: Zum Abschluss des Projektes treffen sich mehr als 80 Vertreter der niedersächsischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft gemeinsam mit den aus Großbritannien angereisten Partnern und weiteren Gästen aus dem In- und Ausland am 9. und 10. September 2008 in Sulingen. Der NLWKN hat die Federführung in diesem von der Europäischen Union finanzierten Projekt. Workshop heißt auch, Theorie und Praxis miteinander zu kombinieren. Deshalb wurden drei Exkursionen vorbereitet. Ziel der ersten Exkursion am 9. September 2008 um 14.30 Uhr ist ein landwirtschaftlicher WAgriCo-Modellbetrieb im Landkreis Diepholz. Landwirt Hinrich Heimsoth in Borwede 2 betreibt einen Ackerbaubetrieb und beteiligt sich intensiv an konkreten Projekten für den Gewässerschutz zur Reduzierung der diffusen Belastungen aus der Landwirtschaft. So baut Heimsoth beispielsweise Zwischenfrüchte an, um damit löslichen Bodenstickstoff vor einer winterlichen Auswaschung zu schützen. Auf dem Betrieb Heimsoth und dem benachbarten Versuchsfeld Borwede der Landwirtschaftskammer Niedersachsen wurde ein "Typisches Wasserschutzjahr" mit den Akteuren aus der Beratung und von den Betrieben vorgestellt. An insgesamt vier Stationen wird gezeigt, welche betrieblichen Wege zum Schutz des Grundwassers führen. Hier wird deutlich werden, dass der aktive Wasserschutz in der Landwirtschaft eine exzellente fachliche Beratung erfordert. Ohne angemessene Aufwandsentschädigungen für die Wasserschutzmaßnahmen wird es keinen Grundwasserschutz geben. "Mit der Entwicklung effizienter Maßnahmen legen wir den Grundstock für nationale und europäische Lösungswege, um die ehrgeizigen Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie auch zu erreichen, nämlich eine deutliche Verbesserung der Qualität und Quantität der Gewässer", betonen die Experten vom NLWKN. Allerdings: Erfolgreich wird das Projekt nur sein, wenn möglichst viele Landwirte auch bereit sind, sich zu engagieren. Und das läuft in Niedersachsen sehr erfolgreich: In den drei niedersächsischen Pilotgebieten rund um Lüneburg, Cloppenburg und Sulingen machen insgesamt 52 Landwirte mit und stellen ihre Betriebe für die Erprobung von Maßnahmen zur Verfügung. Exkursion 2 beginnt am 10. September um 15 Uhr und befasst sich mit dem Schwerpunkt Grundwasserschutz in Wassergewinnungsgebieten. Ziel ist ein Extensivierungsprojekt und ein Trinkwasserlehrpfad am Wasserwerk Sulingen (Zufahrt über den Hasseler Weg). Exkursion 3 beginnt am 10. September um 17 Uhr und befasst sich mit dem Schwerpunkt Oberflächengewässer. Vorgesehen ist der Besuch der Großen Aue, des Rüsselbachs und der Allerbeeke. Bei diesen Exkursionen soll deutlich werden, dass es in Sulingen exzellentes (Leitungs-) Wasser gibt und dass es möglich ist, mit vereinten Kräften einen effizienten Grundwasserschutz in Wassergewinnungsgebieten umzusetzen! Hier gibt es weitere Informationen zum Projekt WAgriCo! I Kurzbeschreibung: WAgriCo WAgriCo ist das Kürzel für "Water Resources Management in Cooperation with Agriculture” und steht für Wasserressourcenbewirtschaftung in Kooperation mit der Landwirtschaft. Das Projekt hat direkt zu tun mit der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL). Die Europäische Union hat mit der Wasserrahmenrichtlinie festgelegt, dass die Gewässer (Flüsse, Seen, Übergangs- und Küstengewässer sowie das Grundwasser) zu schützen, in ihrem Zustand zu verbessern und gegebenenfalls zu sanieren sind mit dem Ziel, nach 15 Jahren einen guten Zustand zu erreichen. Die EU-Kommission fördert deshalb ein internationales Vorhaben zur Senkung diffuser Gewässerbelastungen aus der Landwirtschaft. Der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) hatte das Projekt beantragt – für die Projektlaufzeit bis zum Herbst 2008 stehen sieben Millionen Euro zur Verfügung. Die EU bewilligte rund 3,5 Millionen Euro; das Land Niedersachsen gibt eine Million Euro; den Rest tragen die Projektpartner. Die Projektleitung und die Projektverantwortung liegen beim NLWKN. Niedersachsen ist das Agrarland Nummer 1 innerhalb der Bundesrepublik. Es wird ohne Frage seine landwirtschaftliche Prägung erhalten. Daher arbeitet die Wasserwirtschaft traditionell eng mit der Land- und Forstwirtschaft zusammen. Bei fast allem, was zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie unternommen werden muss, sind die Bewirtschafter unserer Kulturlandschaft in der einen oder anderen Weise betroffen. Dies gilt zum einen für die Struktur der Oberflächengewässer, die überwiegend durch land- und forstwirtschaftliche Flächen begrenzt werden und zum anderen für den diffusen Eintrag von Nährstoffen in das Grundwasser. Deshalb ist für den NLWKN gerade hier der Dialog mit den Land- und Forstwirten besonders wichtig. Es wird notwendig sein, gemeinsam eine weitere Optimierung von Agrarumweltmaßnahmen zu erreichen. Ziel des EU-Projektes ist es, in der Praxis zu demonstrieren, wie die Belastung der Gewässer weiter reduziert werden kann – Grundwasserbelastungen mit Dünge- und Pflanzenschutzmittelwirkstoffen stellen hierbei das Schwerpunktthema dar, mit dem sich der NLWKN beschäftigt. Dabei gibt es – wie bereits erfolgreich bei den Trinkwasserschutzkooperationen praktiziert – eine enge Abstimmung mit der Landwirtschaft. Mit dem EU-Projekt leistet der NLWKN ein Stück weit Pionierarbeit: Denn am Ende der dreijährigen Laufzeit – also im Herbst 2008 – stehen Projektvorschläge, die gemeinsam mit Landwirten in der Praxis erprobt wurden. Das ist für Niedersachsen besonders wichtig. Die Vorschläge wiederum münden in Maßnahmenprogramme, die laut EG-WRRL ab 2009 von den Mitgliedstaaten umzusetzen sind. Konkret bedeutet das: Es wird geprüft, ob sich die für Wasserschutzgebiete bereits entwickelten Gewässerschutzprojekte großflächig umsetzen lassen. Eine wissenschaftliche Begleituntersuchung hilft die Frage klären, ob die Maßnahmen ökologisch und ökonomisch auch für diesen Zweck sinnvoll sind. An dem europäischen Projekt sind fünf englische Organisationen aus Wasserwirtschaft und Landwirtschaft beteiligt (Wessex Water Services Limited, UK Water Industry Research, National Farmers Union, ADAS UK Ltd., Environment Agency). Das britische Landwirtschaftsministerium steuert rund 462.000 Euro zu den Projektkosten bei. Auf deutscher Seite beteiligen sich neben dem NLWKN die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, das Forschungszentrum Jülich und die Forschungsanstalt für Landwirtschaft. Das niedersächsische Pilotgebiet erstreckt sich über drei für Niedersachsen repräsentative Gebiete (Lager Hase, Große Aue und Ilmenau/Jeetzel) mit mehr als 300.000 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche. Eine ähnliche Flächenaufteilung weisen die Pilotgebiete in Großbritannien auf.

EG Wasserrahmenrichtlinie Umsetzung der EG WRRL in Niedersachsen : Wirtschaftliche Analyse

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie schreibt eine wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung vor. Gewässer werden vielfältig von der Industrie, der Landwirtschaft und den Haushalten genutzt. Laut Wasserrahmenrichtlinie sind Wassernutzungen alle Handhabungen und Aktivitäten, die signifikante Auswirkungen auf den Gewässerzustand haben, wie zum Beispiel: Aufstauung, Speicherung, Entnahme, Aufbereitung, Verteilung. Durch die Nutzung werden einerseits wirtschaftliche Gewinne erzielt, andererseits kommt es auch oft zu spät erkennbaren Folgekosten für die Umwelt. Inhalte der Wirtschaftlichen Analyse: Inhalte der Wirtschaftlichen Analyse: • Die Beschreibung der Wassernutzungen und ihre wirtschaftliche Bedeutung. • Der Nachweis für die Kostendeckung der Wasserdienstleistungen. • Erstellung einer Prognose, die eine Entwicklung der Gewässer und deren wirtschaftliche Bedeutung abschätzt. • Entwicklung von Kriterien zur Beurteilung der Kosteneffizienz von Maßnahmen. Langfristig soll ermittelt werden, in welchem Verhältnis die Gewinne, die durch die Wassernutzung erwirtschaftet werden, zu den dadurch verursachten Kosten stehen. Die Ergebnisse der wirtschaftlichen Analyse sind alle sechs Jahre zu aktualisieren und werden dem Bewirtschaftungsplan hinzugefügt. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter folgender Internetseite des Umweltministeriums .

Entwicklung und Optimierung eines praxistauglichen Verfahrens zum selektiven Nachweis vitaler Cryptosporidien-Oozysten und zum Nachweis von Giardien-Zysten in Wasserproben mit Hilfe der PCR und Multiplex-PCR

Das Projekt "Entwicklung und Optimierung eines praxistauglichen Verfahrens zum selektiven Nachweis vitaler Cryptosporidien-Oozysten und zum Nachweis von Giardien-Zysten in Wasserproben mit Hilfe der PCR und Multiplex-PCR" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Tübingen, Hygiene-Institut, Abteilung Allgemeine Hygiene und Umwelthygiene durchgeführt. Cryptosporidien und Giardien sind humanpathogene Parasiten, die über menschliche und tierische Fäkalien incl. Kläranlagenabläufe in die Umwelt gelangen. Insbesondere in Gewässern, die zur Trinkwassergewinnung oder als Badegewässer dienen, können sie als belebte Schadstoffe für die menschliche Gesundheit betrachtet werden. Der Nachweis der Parasiten im Wasser ist schwierig und wird z. Zt. routinemäßig mit dem Mikroskop durchgeführt. Diese Methode ist zeitaufwendig, von subjektiven Kriterien abhängig und kann zu Fehldiagnosen führen. Ziel des Vorhabens ist es, bereits vorhandene und z. T. patentierte Nachweisverfahren auf der Basis molekularbiologischer Methoden durch Kombination mit anderen Techniken anwendungsreif zu machen. In der ersten Phase des Projekts werden die bereits etablierten Verfahren a) Verdau freier DNA + In-vitro-Exzystierung + DNA-Extraktion + PCR für Cryptosporidien (kurz IVE-PCR) und b) das Verfahren der Multiplex-PCR für Cryptosporidien und Giardien optimiert. Der Kooperationspartner 4base Lab konstruiert für geeignete Primerpaare interne Kontrollen. Das TaqMan PCR Verfahren wird etabliert und seine Eignung für die genannten Methoden evaluiert. Die PCR-Verfahren werden anschließend mit den bereits bekannten Anreicherungstechniken IMS (Immunomagnetische Separation, Kooperationspartner DYNAL) und FACS (Fluorescence Activated Cell Sor-ting, Kooperationspartner Strathclyde Water Services) kombiniert. Die Effektivität und Reproduzierbarkeit der Verfahren wird in einer zweiten Phase im Rahmen von Ringversuchen mit den Kooperationspartnern (SPDL, Strathclyde WS, 4base Lab) getestet. Die PCR-Produkte verschiedener Cryptosporidien-Isolate werden bei 4base Lab sequenziert, um festzustellen, ob die Variabilität innerhalb der PCR-Zielsequenz (Template) so groß ist, daß eine Unterscheidung von verschiedenen Stämmen möglich wird. Dies wäre für epidemiologische Fragestellungen (Zusammenhang zwischen Umweltisolaten und Patientenisolaten) von goßem praktischem Nutzen und würde einen weiteren entscheidenden Vorteil der genannten molekularbiologischen Nachweismethoden darstellen. In einer dritten Projektphase werden die entwickelten Methoden in Feldversuchen eingestetzt. Bei nachgewiesener Eignung der Verfahren erfolgt eine Publikation der Methoden sowie ggf. eine Lizenzvermarktung für die patentierten Teile.

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