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Bodengefährdung - Wassererosionsgefährdung nach DIN 19708

Natürliche (potentielle) Wassererosionsgefährdung nach DIN 19708 (2005-02) bezogen auf die Nettofeldblockfläche (ohne Landschaftselemente (meist Knicks oder kleine Gehölze) und ohne nicht beihilfefähige Flächen (oft Teiche o. ä.)) in t/ha/a, Berechnung auf Grundlage des K = Bodenerodierbarkeitsfaktors (berücksichtigt die Oberbodenart), S = Hangneigungsfaktors sowie R = Oberflächenabfluss- und Regenerosivitätsfaktors (pauschal 50). Die Karte wird in drei Maßstäben Vertrieben: Feldblockbezogen (bis 1:199.999), Übersichtskarten in den Maßstabsbereichen 1:200.000-999.999, sowie ab 1:1 Mio.

Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem

Das Landesamt für Umweltschutz führt nach § 11 Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundes-Bodenschutzgesetz (BodSchAG LSA) ein Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem. Das Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem (ST-BIS) enthält beschreibende Informationen (Metainformationen) über Daten, deren Kenntnis für die Erfüllung bodenschutz- und altlastengesetzlicher Aufgaben von Bedeutung sein kann. Dieses Metainformationssystem gibt Auskunft darüber, wer Daten besitzt, wie man Sie erhält und um was für Daten es sich handelt. Das ST-BIS wird im Internet geführt. Die Informationen für das ST-BIS stellen die Behörden dem LAU auf Anforderung gebührenfrei zur Verfügung.

Potentielle Erosionsgefährdung der Ackerböden durch Wasser in Deutschland 1:1.000.000 (WMS)

Die Karte der Potentiellen Erosionsgefährdung von Ackerböden durch Wasser gibt einen Überblick über das mögliche Risiko von Bodenabtrag durch Wasser in Deutschland auf Basis von bodenkundlichen, morphographischen und klimatischen Faktoren. Bodenerosion durch Wasser zerstört langfristig den Boden und damit die natürliche Lebensgrundlage für künftige Generationen. Die Karte wurde mit Hilfe des Langfristmodells ABAG (Allgemeinen Bodenabtragsgleichung) erstellt. Sie ist die Anpassung des Modells Universal Soil Equation (USLE) an deutsche Verhältnisse. Die Methode ist in der DIN 19708:2005-02 und in der Methodendokumentation der Ad-hoc-AG Boden veröffentlicht. Für die Anwendung auf Bodenkarten wurde das Verfahren von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) verändert. In die Karte fließen bodenkundliche Kennwerte (K-Faktor) aus der nutzungsdifferenzierten Bodenübersichtskarte von Deutschland 1:1.000.000 (BÜK1000N), morphologische Kennwerte (S-Faktor) aus dem DGM50 des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG) und klimatischen Kennwerte (R-Faktor) aus den Niederschlagsdaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) für den Zeitraum 1961–1990 ein. Die Ackerstandorte werden aus dem Landnutzungsdatensatz CORINE Land Cover von 2006 gewonnen.

Natürliche Erosionsgefährdung durch Wasser für die Naturräume Deutschlands (Niederschlagsperiode 1971-2000)

Dargestellt wird die natürliche, mittlere-jährliche Erosionsgefährdung durch Wasser berechnet nach DIN 19708 mit der Allgemeinen Bodenabtrags-Gleichung ABAG für Ackerflächen. Für die Berechnung berücksichtigt wurden die Faktoren R=Niederschlagsintensität (langjähriger mittlerer Sommerniederschlag der Periode 1971-2000, DWD), K=Bodenerodierbarkeit (k-Faktoren der BÜK 1000, BGR, Stand 2005), L=Hanglänge, S=Hangneigung (DGM 25, BKG, Stand 2007). Die Berechnung erfolgte flächendeckend für eine Maschenweite von 50 Metern. Anschließend wurde für die naturräumlichen Einheiten (BFN, Stand 2008) ein Mittelwert der Gefährdung berechnet, der hier dargestellt ist. Die Darstellung erfolgte zur Übersicht nur für Ackerflächen, die anhand der nutzungsdifferenzierten Bodenübersichtskarte für Deutschland (BÜK 1000 N, BGR, Stand 2007) bestimmt wurden. Die Ebene der Naturräume wurde zur weiteren Ermittlung der „nutzungsabhängigen Erosionsgefährdung“ gewählt, da Daten zum tatsächlichen Fruchtartenspektrum nur auf dieser Ebene genutzt werden konnten. Das methodische Vorgehen und weitere Ergebnisse sind dem UBA-Text 16/2011 (http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/wirkungen-klimaaenderungen-auf-boeden): „Wirkungen der Klimaänderungen auf die Böden – Untersuchungen zu Auswirkungen des Klimawandels auf die Bodenerosion durch Wasser“ Wurbs, D. und Steininger, M. (2011) zu entnehmen.

Nährstoffsensible Gebiete von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

In der Kulisse werden AUKM zur Anwendung nachhaltiger Produktionsverfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen durch die extensive Bewirtschaftung von Ackerflächen an Gewässern, in Auen und in wassersensiblen Gebieten gefördert. Die extensiv bewirtschafteten Ackerflächen, die in unmittelbarer Nähe von Seen, Flüssen, Bächen, Gräben sowie in Auen- und Flussniederungsgebieten liegen, dienen insbesondere dem Schutz der Wasserqualität, der Verbesserung des Zustands der Oberflächengewässer und darüber hinaus dem Schutz der Böden vor Wassererosion.

LAPRO2009 - Schwerpunkträume aktueller Bodenerosion

Zusammenhängende erosionsverdächtige Bereiche ( 40 ha) mit teilweise erkennbaren Erosionsereignissen werden als Schwerpunkträume aktueller Bodenerosion bezeichnet. Hier hat die Durchführung erosionsmindernder Maßnahmen oberste Priorität. Im Rahmen der kommunalen Landschaftsplanung sind die erosionsverdächtigen Bereiche räumlich weiter zu konkretisieren. Erosionsmindernde Maßnahmen sind in erster Linie in ackerbaulich genutzten Schwerpunkträumen aktueller Bodenerosion durchzuführen. Umfang und Art der Maßnahmen sind auf die jeweilige Problemsituation vor Ort und die Betriebsstrukturen abzustimmen. Maßnahmen, die auf eine Verringerung der Bodenerosion durch Wasser abzielen, müssen stets eine Verbesserung und Pflege der Bodenstruktur und damit des Wasseraufnahmevermögens des Bodens bewirken. Hierunter fallen Maßnahmen wie, z.B. das Belassen der Ernterückstände an der Ackeroberfläche, die Aufweitung der Fruchtfolge und bodenschonende Bearbeitungsverfahren. Gleichzeitig kann die erosionswirksame Hanglänge durch hangparallele lineare Strukturen reduziert werden, so dass auch die Anlage von Grünlandstreifen oder Hecken zentrale Maßnahmen für den Boden- schutz darstellen. Bei sehr stark erosionsgefährdeten Böden kann die Umwandlung der Ackerfläche in Dauergrünland als wirksamster Erosionsschutz erforderlich werden. (siehe auch Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 2.4.2) (Stand Juni 2009)

Abschätzung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind gemäß Anlage 4 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) GLÖZ 5

Ausweisung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind gemäß § 16, Anlage 4 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung auf Feldblockebene für die Bundesländer Niedersachsen, Bremen und Hamburg. Die potenzielle Winderosionsgefährdung wird auf Rasterebene auf Basis der Bodenerodierbarkeit, der Windgeschwindigkeit und –richtung sowie unter Berücksichtigung von Windschutzelementen (Windhindernisse) ermittelt. Ein Feldblock wird insgesamt in die Winderosionsgefährdungsklasse „KWind“ eingestuft, wenn sich aus dem Median, also für mehr als die Hälfte der Rasterzellen, die mit ihrem Mittelpunkt innerhalb des Feldblocks liegen, die Klasse „KWind“ errechnet. Aufgrund von EU-Vorgaben (Grundanforderung an die Betriebsführung (GAB) der GAP-Konditionalitäten-Verordnung) müssen alle landwirtschaftlichen Flächen (Feldblöcke) in Wasser- und Winderosionsgefährdungsklassen eingestuft werden. Die Einstufung erfolgt bundesweit einheitlich auf den vorhandenen Regelwerken DIN 19706 für Winderosion und 19708 für Wassererosion. Die Kriterien der Konditionalitäten-Stufen (KStufen) wurden so gewählt, dass Maßnahmen nur für sehr hoch gefährdete Flächen (Feldblöcke) vorgeschrieben werden. Für Wassererosion werden zwei Gefährdungsklassen (KWasser1 und KWasser2) und für Winderosion wird eine Gefährdungsklasse (KWind) ausgewiesen.

Abschätzung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind gemäß Anlage 4 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) GLÖZ 5 (WMS Dienst)

Ausweisung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind gemäß § 16, Anlage 4 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung auf Feldblockebene für die Bundesländer Niedersachsen, Bremen und Hamburg. Die potenzielle Winderosionsgefährdung wird auf Rasterebene auf Basis der Bodenerodierbarkeit, der Windgeschwindigkeit und –richtung sowie unter Berücksichtigung von Windschutzelementen (Windhindernisse) ermittelt. Ein Feldblock wird insgesamt in die Winderosionsgefährdungsklasse „KWind“ eingestuft, wenn sich aus dem Median, also für mehr als die Hälfte der Rasterzellen, die mit ihrem Mittelpunkt innerhalb des Feldblocks liegen, die Klasse „KWind“ errechnet. Aufgrund von EU-Vorgaben (Grundanforderung an die Betriebsführung (GAB) der GAP-Konditionalitäten-Verordnung) müssen alle landwirtschaftlichen Flächen (Feldblöcke) in Wasser- und Winderosionsgefährdungsklassen eingestuft werden. Die Einstufung erfolgt bundesweit einheitlich auf den vorhandenen Regelwerken DIN 19706 für Winderosion und 19708 für Wassererosion. Die Kriterien der Konditionalitäten-Stufen (KStufen) wurden so gewählt, dass Maßnahmen nur für sehr hoch gefährdete Flächen (Feldblöcke) vorgeschrieben werden. Für Wassererosion werden zwei Gefährdungsklassen (KWasser1 und KWasser2) und für Winderosion wird eine Gefährdungsklasse (KWind) ausgewiesen.

Bodenschätzung von Niedersachsen 1 : 5 000 - Auswertung: BS5 Erodierbarkeit der Böden durch Wasser - K-Faktor der ABAG

Die Auswertung Erodierbarkeit der Böden – K-Faktor der ABAG bewertet die Anfälligkeit der Böden gegenüber Bodenerosion durch Wasser. Der K-Faktor beschreibt wie stark ein Boden allein aufgrund seiner spezifischen bodenkundlichen Merkmale von Wassererosion betroffen sein kann. Der K-Faktor wird gemäß den Vorgaben der Allgemeinen Bodenabtragsgleichung (ABAG, DIN 19708) auf Basis der Feinbodenart, des Humusgehalt und des Skelettgehalt abgeleitet. Die Auswertung der Erodierbarkeit der erfolgt für die Oberböden der Grablöcher der übersetzten Bodenschätzung im Maßstab 1:5.000 (BS5) und liegt für die landwirtschaftlich genutzten Böden in Niedersachsen vor. Aufgrund des Maßstabes kann es zu Einschränkung der Aussagekraft der Auswertung kommen, da Böden räumlich teilweise stark heterogen sein können. Die Daten können zur allgemeinen Information zur Erodierbarkeit der Böden genutzt werden oder zur mit weiteren Daten zur Abschätzung der Bodenerosionsgefährdung verwendet werden.

Erosionsgefährdung Acker- und Grünlandflächen

Bodenerosion durch Wasser wird durch die Charakteristik des Niederschlags, die Eigenschaften des Bodens, die Hanglänge und -neigung, die Bedeckung und Bearbeitung des Bodens sowie die Art der Erosionsschutzmaßnahmen beeinflusst. Den Anteil der Gefährdung, der allein auf natürliche Standortfaktoren ohne anthropogene Einflüsse zurückgeht, bezeichnet man als natürliche Erosionsgefährdung. Die Ableitung der flächenhaften, natürlichen Erosionsgefährdung wurde auf Basis der Allgemeinen Bodenabtragsgleichung -ABAG- durchgeführt. Die Allgemeine Bodenabtragsgleichung lautet: A = R x K x L x S x C x P. Die Ermittlung der natürlichen Erosionsgefährdung durch Wasser erfolgt nach DIN 19708 durch die Verknüpfung der Bodenerodierbarkeit (K-Faktor) als Kenngröße der Erosionsanfälligkeit des Oberbodens, mit der Hangneigung (S-Faktor) und dem Oberflächenabfluss- und Regenerosivitätsfaktor (R-Faktor) als Kenngröße die Erosivität der Niederschläge (Angabe der Erosionsgefährdung in Klassen und t/(ha x a)). Die natürliche Erosionsgefährdung bezieht sich damit auf stabile, zeitlich kaum veränderliche und nutzungsunabhängige Kriterien. Zusätzlich werden Abtragswerte für verschiedene Varianten mit unterschiedlichen L- (Hanglängenfaktor), C- (Bedeckungs- und Bearbeitungsfaktor) und P-(Erosionsschutzfaktor) Kombinationen angegeben. Die einzelnen Bewertungsgrößen und damit auch die Beurteilung der Erosionsgefährdung beziehen sich immer nur auf den landwirtschaftlich genutzten Teil eines Flurstücks (Acker- oder Grünland). Die Bezugsgröße für die Darstellung ist jedoch immer die gesamte Flurstücksgeometrie aus dem ALK (Stand 2007). Im Gegensatz zur "Erosionsgefährdung Ackerflächen Übersicht" sind die Flurstücksinformationen einzeln abrufbar. Im Vergleich zu den Erosionskarten, die im Rahmen von Cross Compliance erstellt wurden, wurden bei den vorliegenden Karten keine Generalisierung durchgeführt, der R-Faktor berücksichtigt und die Erosionsgefährdungsklassen im Wesentlichen nach DIN 19708 eingeteilt. Für die Einhaltung und Kontrolle der Verpflichtugen nach Cross Compliance gelten ausschließlich die Gefährdungsklassen nach DirektZahlVerpflV und ErosionsSchV.

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