Der Datensatz beinhaltet Informationen zum Gewässernetz im Freistaat Sachsen. Er bildet Wasserkörper, Feuchtgebiete sowie Bauwerke an Gewässern und interessante hydrologische Punkte ab.
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“ Die Daten werden halbjährlich aus dem Basis-DLM abgeleitet.
In the Earth, the dynamo action is strongly linked to core freezing. There is a solid inner core, the growth of which provides a buoyancy flux that drives the dynamo. The buoyancy in this case derives from a difference in composition between the solid inner core and the fluid outer core. In planetary bodies smaller than the Earth, however, this core differentiation process may differ - Fe may precipitate at the core-mantle boundary (CMB) rather than in the center and may fall as iron snow and initially remelt with greater depth. A chemical stable sedimentation zone develops that comprises with time the entire core - at that time a solid inner core starts to grow. The dynamics of this system is not well understood and also whether it can generate a magnetic field or not. The Jovian moon Ganymede, which shows a present-day magnetic dipole field, is a candidate for which such a scenario has been suggested. We plan to study this Fe-snow regime with both a numerical and experimental approach. In the numerical study, we use a 2D/3D thermo-chemical convection model that considers crystallization and sinking of iron crystals together with the dynamics of the liquid core phase (for the 3D case the influence of the rotation of the Fe snow process is further studied).The numerical calculations will be complemented by two series of experiments: (1) investigations in metal alloys by means of X-ray radioscopy, and (2) measurements in transparent analogues by optical techniques. The experiments will examine typical features of the iron snow regime. On the one hand they will serve as a tool to validate the numerical approach and on the other hand they will yield important insight into sub-processes of the iron snow regime, which cannot be accessed within the numerical approach due to their complexity.
Das Qualitätskriterium für die Müllverbrennung, bzw. für die Ablagerung der Schlacke aus der Thermischen Abfallbehandlung ist der Glühverlust. Im FG Abfalltechnik besteht die begründete Vermutung, dass die Müllverbrennung verändert werden kann, wenn als Qualitätskriterium für eine Ablagerung der Schlacke nicht mehr der Glühverlust verwendet wird, sondern die für die mechanisch-biologisch behandelten Abfälle zu Grunde gelegten Größen Atmungsaktivität und Gasbildungsrate herangezogen werden und dabei in jedem Fall immer noch eine ausreichende Inertisierung erreicht wird. Um dies zu untersuchen soll die in die Müllverbrennung eingesetzte Abfallmenge durch Kurzverbrennungen vergrößert werden. Eine Kurzverbrennung kann durch die Verstärkung der Feuerraumbelastung, sowie die Verkürzung die Verweilzeit des Abfalls im Feuerraum erreicht werden. Den Zuordnungskriterien für Deponien für mechanisch-biologisch vorbehandelten Abfälle liegt der Ansatz zugrunde, dass beim biologischen Teilprozess der MBA der biologisch abbaubare Kohlenstoff weitestgehend abgebaut wird, so dass sich der verbleibende Abfall bei der Ablagerung auf einer Deponie trotz des Vorhandenseins von kohlenstoffhaltigen Bestandteilen inert verhält. Wenn bei der Verbrennung in Müllverbrennungsanlagen der biologisch abbaubare Kohlenstoffanteil als leicht flüchtiger Anteil zuerst und schnell abgebaut wird, sollte trotz des oben beschriebenen erhöhten Mülldurchsatzes (Kurzverbrennung), die Atmungsaktivität und die Gasbildungsrate für die Schlacke, eingehalten werden können. Es muss überprüft werden, ob der bei der Kurzverbrennung verbleibende fixe Kohlenstoff biologisch nicht abbaubar ist und dadurch die Atmungsaktivität und die Gasbildungsrate nicht erhöht. Die Auswirkungen der Kurzverbrennung auf den Ausbrand sollen in Versuchen in der Technikumsverbrennungsanlage des FG Abfalltechnik durchgeführt werden. Die Kurzverbrennungen sollen durch zum einen die Erhöhung der Rostbelastung und zum anderen die Reduzierung der Verweilzeit umgesetzt werden. Zur Beurteilung des Ausbrandes wird von den Schlacken die Atmungsaktivität und die Gasbildungsrate und zum Vergleich der Glühverlust bestimmt. Die bei den Versuchen gewonnenen Ergebnisse sollen zeigen, dass eine Erhöhung der Mülldurchsatzleistung erreicht und dennoch ein ausreichender Ausbrand unter den Gesichtspunkten der Atmungsaktivität und der Gasbildungsrate gewährleistet werden kann. Unter diesen Bedingungen könnten die Durchsätze in den Müllverbrennungsanlagen vergrößert werden und dadurch eine Möglichkeit, das ab dem 01.06.2005 erwartete Kapazitätsdefizit an Abfallbehandlungsanlagen zu vermindern oder gar auszugleichen, gegeben werden.
Durch Verordnung (ND-VO; § 28 BNatSchG, Art. 16 BayNatSchG, SchutzVO) geschützte Naturdenkmale wie z.B. alte oder seltene Einzelbäume, Felsgruppen, Quellen, Wasserfälle. (Aktualisierung am 01.05. und 01.12. jährlich) Durch Verordnung (ND-VO; § 28 BNatSchG, Art. 16 BayNatSchG, SchutzVO) geschützte Naturdenkmale wie z.B. alte oder seltene Einzelbäume, Felsgruppen, Quellen, Wasserfälle.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Melde- und InformationswegeWeitere Informationen ■■ Alle aktuellen Wasserstände, Vorhersagen und Hochwasserberichte sind abrufbar unter www.hochwasser.rlp.dewww.hochwasser.rlp.de E-Mail: info@hochwasser.rlp.de ■■ Sobald mindestens eine Meldehöhe oder eine Warnstufe überschritten wird, meldet die HVZ dies an die Meldestellen der betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte. Diese leiten die Hochwassermel- dung unverzüglich an nachgeordnete Dienststellen weiter, so dass eine Gefahrenabwehr und Warnung der Bevölkerung möglichst frühzeitig eingeleitet werden kann. ■■ Telefonische Wasserstandansage: 06131 6367318 ■■ Videotext SWR: Seiten 800–804 ■■ Die HVZ stellt ihre Meldungen zusätzlich über fol- gende Smartphone-Apps bereit (alle abrufbar über Google Play Store und Apple App Store): • Meine Pegel (Hochwasservorhersagezentralen der Länder) • NINA (Bundesamt für Bevölkerungsschutz) • KATWARN (Fraunhofer-Institut) • WarnWetter (Deutscher Wetterdienst) Meine Pegel: www.hochwasserzentralen.info/meinepegel WarnWetter (DWD): www.dwd.de Katwarn: www.katwarn.de NINA: www.bbk.bund.de Bevölkerungswarnungen: https://warnung.bund.de/meldungen Informationen zur Hochwasservorsorge und zum Verhalten bei Hochwasser: https://hochwassermanagement.rlp.de https://ibh.rlp-umwelt.de https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge Informationen der HVZ über YouTube Tutorial zur Hochwasserwebseite Information zum Hoch- wasservorhersagedienst Impressum Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz www.lfu.rlp.de Fotos: LfU © März 2025 HOCHWASSER VORHERSAGEDIENST Rheinland-Pfalz Was ist Hochwasser?Vorhersagen für PegelWarnkarte Hochwasser ist die zeitweilige Überschwemmung von ansonsten nicht mit Wasser bedecktem Land. Als Schwelle zum Hochwasser ist zumeist ein bestimmter Wasserstand festgelegt, die sogenannte Meldehöhe.Der Hochwasservorhersagedienst veröffentlicht unter www.hochwasser.rlp.de rund 250 Pegel und weitere kommunale Messstellen, die mehrmals pro Stunde aktualisiert werden und sowohl grafisch als auch tabel- larisch abrufbar sind. Für rund 50 Pegel werden zudem Wasserstandsvorhersagen dargestellt, die im Hoch- wasserfall mindestens alle drei Stunden aktualisiert werden: Auf pegelspezifischen Grafiken kann jeweils auf einen Blick erkannt werden, wie stark und wie schnell der Wasserstand in den nächsten Stunden und Tagen ansteigen oder fallen wird.Für Pegel mit einem Einzugsgebiet < 300 km² ist eine zentimetergenaue Vorhersage des Wasserstandes nicht verlässlich möglich, da einerseits die Zeitspanne zwischen Regenereignis und Wasserstandanstieg sehr kurz ist und andererseits lokale Wettervorhersagen zu ungenau sind. Daher werden hier nicht pegel-, sondern regionsbezogene Warnungen geliefert. Rheinland- Pfalz ist hierzu in Warnregionen unterteilt, die 300 – 800 km² großen Flussgebieten entsprechen. Ursache für Hochwasser sind in der Regel Schnee- schmelze und starker bzw. langanhaltender Regen. Frühzeitige und verlässliche Hochwasservorhersagen können vor allem bei selten auftretenden höheren Hochwassern zur Minderung der Schäden beitragen. Eine Vorhersage ist immer mit Unsicherheiten behaf- tet. Je kleiner das Einzugsgebiet eines Pegels, desto unsicherer ist die berechnete Vorhersage. Je weiter ein vorhergesagter Wert in der Zukunft liegt, desto unsicherer ist er. In den Vorhersagegrafiken wird deswegen eine Bandbreite der wahrscheinlichen Ent- wicklung und nicht nur eine einzelne Linie dargestellt. Der tatsächlich eintretende Wasserstand kann in sel- tenen Fällen auch außerhalb dieser Bandbreite liegen. Vorhersagezentrale in Mainz Laut Landeswassergesetz und dazugehöriger Hochwas- sermeldeverordnung ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig für den Hochwasservorhersagedienst für Rheinland-Pfalz. Das LfU wertet flächendeckend die Niederschläge und Wasserstände aus, berechnet Hochwasservorhersagen und erstellt und verbreitet Hochwassermeldungen. Dies erfolgt seit Dezember 2019 zentral in der Hoch- wasservorhersagezentrale (HVZ) in Mainz. Auf der Warnkarte werden die einzelnen Warnregi- onen mit Warnfarben eingefärbt, sobald an minde- stens einem Flussabschnitt im Verlauf eines Tages mit Hochwasser zu rechnen ist. Wird eine Warnregion von grün abweichend eingefärbt, so werden automatisch Warnungen u. a. über Warn-Apps ausgelöst. Es ist zu beachten, dass die Hochwasservorhersagezentrale Rheinland-Pfalz vor Flusshochwasser warnt und nicht vor Gewitter, Starkregen oder kleinräumigen Überflutungen.
Stellenausschreibung Nr. 04/2024 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht frühestens zum 01.06.2024 für den Flussbereich Schönebeck einen Flussbereichsingenieur (m/w/d). Diese Stelle ist unbefristet zu besetzen. Aufgabenschwerpunkte: Koordinierung, Vorbereitung, Vergabe, Durchführung, Abnahme und Abrechnung von Baumaßnahmen an Gewässern, Deichen und Anlagen zur Sicherung des ordnungsge- mäßen Unterhaltungszustandes, der Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse und der Umsetzung von Maßnahmen der WRRL Organisation des Betriebes und der Steuerung der wasserwirtschaftlichen Anlagen Erarbeitung entscheidungsreifer Vorschläge für kurz- und längerfristige Maßnahmen, Vor- haben und Projekte an Gewässern, Deichen und Anlagen Organisation des vorbeugenden und operativen Hochwasserschutzes Wahrnehmung der Aufgaben Träger öffentlicher Belange als Unterhaltungspflichtiger und Eigentümer Kontaktpflege zu öffentlichen Stellen und Behörden Sie erfüllen zwingend folgende Voraussetzungen: abgeschlossenes Studium Diplom (FH)/Bachelor des Bauingenieurwesens, idealerweise in den Fachrichtungen Wasserwirtschaft oder Wasserbau mehrjährige Berufserfahrung (1-2 Jahre) im genannten Aufgabengebiet umfangreiche Kenntnisse auf den Gebieten Bau- und Wasserrecht, Vertragsrecht, Um- weltrecht im Zusammenhang mit dem geltenden EU-Recht gründliche Kenntnisse des Vergaberechts Erfahrungen im Umgang mit Standardsoftware (Word, Excel), CAD- Software und GIS- Anwendungen (QGIS & ESRI) Führerschein (Klasse B) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen Mobilitätsbereitschaft innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt Folgende Kenntnisse sind wünschenswert: Erfahrungen und Kenntnisse auf dem Gebiet der Hydrologie, Hydraulik, Hydrobiologie und Ökologie, Bauwesen Gebietskenntnisse im ausgeschriebenen Bereich Wir setzen außerdem voraus, dass Sie: eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen, eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln, die Bereitschaft zur Übernahme außergewöhnlicher Belastungen im Havarie- und Hoch- wasserfall, über das normale Arbeitspensum hinaus, besitzen Was wir Ihnen bieten können: betriebliche Altersvorsorge (VBL) vermögenswirksame Leistungen Technikerzulage gleitende Arbeitszeit individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr alternierende Telearbeit und mobile Arbeit. Die Einstellung erfolgt vorbehaltlich des Vorliegens der stellen- und haushaltswirtschaftlichen sowie personalrechtlichen Voraussetzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 11. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eig- nung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksich- tigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswe- sen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Vollständige Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnachweise) senden Sie bitte bis zum 10.06.2024 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 04/2024 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der daten- schutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Telefon-Nr. 0391/581-1452) oder Herr Rau (Telefon-Nr. 0391/581-1229). Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de.
Name der ausgewählten Einrichtungen Johanniter.KITA "Kantstraße", Halle Grundschule Am Heiderand, Halle Integartive KITA Eigen-Sinn, Halle Grundschule Radewell, Halle Grundschule Salztorstraße, Naumburg KITA "Matzturmmäuse", Osterfeld KITA "Kinderträume", Halle Grundschule "Albrecht Dürer", Halle Schule Am Lebensbaum, Halle KITA "Luisenträume", Halle Lernzentrum Halle -Neustadt Grundschule Friedrich Bödecker, Laucha Grundschule Am Kirchteich, Halle KITA "Zwergenhügel", Leuna Carl-Loewe-Grundschule Wettin-Löbejün KITA Kleine Ritter, Tangermünde Evangelische KITA im Christophorushaus, Bitterfeld-Wolfen Förderschule mit Ausgleichsklassen Sandersleben Int. KITA Däumelinchen Halle KITA Kleine Maulwürfe, Zeitz OT Theißen Grundschule Schafstädt KITA Dorothea Erxleben, Halle KITA August Hermann Francke, Halle Weinberggrundschule Höhnstedt , Salzatal Domschule Sankt Martin, Naumburg Grundschule Stößen KITA Am Stadtpark, Halle KITA Zwergenhaus, Halle Freie Waldorfschule Halle e.V. Grundschule "Am Ludwigsfeld", Halle Grundschule "Am Lerchenfeld", Schönebeck Grundschule Gebrüder Alstein Europaschule Haldensleben FÖS (GE) Merseburg, Mücheln KITA "Max und Moritz", Sandersdorf-Brehna Kinderland Halle gGmbH, KITA "Knirpsenland 1", Halle Grundschule "Wippertal", Giersleben KITA Wunderpferdchen, Halle KITA "Käthe Kollwitz", Querfurt Erste Kreativitätsschule S.A.e.V. Onkel Uhu, Halle, Haflinger Straße Grundschule Jävenitz, Gardelegen KITA "Krümelkiste", Gardelegen Friedrich-Engels´-Grundschule Bad Dürrenberg KITA Spatzennest, Klötze KITA "Feldmäuschen", Schnellroda KITA Gänseblümchen Coswig Grundschule Dabrun KITA "Wischezwerge", Lichterfelde KITA "Kleiner Maulwurf", Magdeburg KITA "Sonnenkäfer", Klosterhäseler Evang. KITA "Sterntaler", Eckartsberge Integr. KITA "Kleine Strolche", Naumburg Evang. KITA Almrich KITA "Gänseblümchen", Kretzschau Integr. KITA "Regenbogen", Zeitz Grundschule Salbke KITA "Entdeckerland", Wulfen Comeniusschule Magdeburg Grundschule Thomas Müntzer, Lutherstadt Eisleben Grundschule" Pestalozzi", Sandersdorf-Brehna KITA" Regenbogen", Obhausen Förderschule "Sonnenschein", Lutherstadt Wittenberg KITa "Storchennest", Selke-Aue, OT Wederstedt KITA "Die kleinen Strolche", Stendal, Dahlen KITa "Knirpsenkiste", Harsleben Chriltliche KITA "Haus Benjamin", Salzwedel Grundschule "Dr. Albert Steinert", Hansestadt Seehausen/Altmark KITA Bummi, Magdeburg KITA Nachtweide, Magdeburg Dreisprachige Internationale Grundschule Magdeburg KITA Spielnest, Magdeburg KITA "Pinocchio", Magdeburg Grundschule Am Brückfeld, Magdeburg Schule Am Sternsee, Magdeburg Grundschule Rothensee, Magdeburg KITA Prester, Magdeburg Schule Am Wasserfall, FÖS, Magdeburg KITA Weltenbummler, Magdeburg KITA Kluswegzwerge KITA Buckauer Spatzen, Magdeburg Hugo Kügelhaus, Schule f. Geistigbehinderte, Magdeburtg KITA Quittenfrüchtchen, Magdeburg Grundschule "Am Glacis", Magdeburg Grundschule "Alt Olvenstedt", Magdeburg Grundschule Diesdorf, Magdeburg Johannes-Schule Merseburg Integartive KITA "Kunterbunte Kinderträume", Weißenfels Grundschule "Am Weinberg", Farnstädt KITA "Parkwichtel", Beesenlaublingen Johanniter KITA Waldschule Magdeburg Grundschule Altenweddingen KITA "Abenteuerland", Osterweddingen Grundschule Osterweddingen Freie Montessori Grundschule Aschersleben DRK KITA "Südstadtknirpse", Weißenfels KITA Andre Simoens, Halle
Durch Verordnung (ND-VO; § 28 BNatSchG, Art. 16 BayNatSchG, SchutzVO) geschützte Naturdenkmale wie z.B. alte oder seltene Einzelbäume, Felsgruppen, Quellen, Wasserfälle. (Aktualisierung am 01.05. und 01.12. jährlich) Durch Verordnung (ND-VO; § 28 BNatSchG, Art. 16 BayNatSchG, SchutzVO) geschützte Naturdenkmale wie z.B. alte oder seltene Einzelbäume, Felsgruppen, Quellen, Wasserfälle.
Die Messstelle Uh. Eibele Wasserfälle (Messstellen-Nr: 195024) befindet sich im Gewässer Eibelebach. Die Messstelle dient der Überwachung des chemischen Zustands.
Origin | Count |
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Bund | 58 |
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Wissenschaft | 2 |
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Daten und Messstellen | 1 |
Förderprogramm | 46 |
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Boden | 58 |
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