Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“ Die Daten werden halbjährlich aus dem Basis-DLM abgeleitet.
Das Projekt "The iron-snow regime in Fe-FeS cores: a numerical and experimental approach" wird/wurde ausgeführt durch: Helmholtz-Zentrum Dresden-Roßendorf, Institut für Fluiddynamik.In the Earth, the dynamo action is strongly linked to core freezing. There is a solid inner core, the growth of which provides a buoyancy flux that drives the dynamo. The buoyancy in this case derives from a difference in composition between the solid inner core and the fluid outer core. In planetary bodies smaller than the Earth, however, this core differentiation process may differ - Fe may precipitate at the core-mantle boundary (CMB) rather than in the center and may fall as iron snow and initially remelt with greater depth. A chemical stable sedimentation zone develops that comprises with time the entire core - at that time a solid inner core starts to grow. The dynamics of this system is not well understood and also whether it can generate a magnetic field or not. The Jovian moon Ganymede, which shows a present-day magnetic dipole field, is a candidate for which such a scenario has been suggested. We plan to study this Fe-snow regime with both a numerical and experimental approach. In the numerical study, we use a 2D/3D thermo-chemical convection model that considers crystallization and sinking of iron crystals together with the dynamics of the liquid core phase (for the 3D case the influence of the rotation of the Fe snow process is further studied).The numerical calculations will be complemented by two series of experiments: (1) investigations in metal alloys by means of X-ray radioscopy, and (2) measurements in transparent analogues by optical techniques. The experiments will examine typical features of the iron snow regime. On the one hand they will serve as a tool to validate the numerical approach and on the other hand they will yield important insight into sub-processes of the iron snow regime, which cannot be accessed within the numerical approach due to their complexity.
Das Projekt "Untersuchungen zur Maximierung des Mülldurchsatzes in Müllverbrennungsanlagen bei Sicherstellung eines ausreichenden Ausbrande" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Kassel, Institut für Wasser, Abfall und Umwelt, Fachgebiet Abfalltechnik.Das Qualitätskriterium für die Müllverbrennung, bzw. für die Ablagerung der Schlacke aus der Thermischen Abfallbehandlung ist der Glühverlust. Im FG Abfalltechnik besteht die begründete Vermutung, dass die Müllverbrennung verändert werden kann, wenn als Qualitätskriterium für eine Ablagerung der Schlacke nicht mehr der Glühverlust verwendet wird, sondern die für die mechanisch-biologisch behandelten Abfälle zu Grunde gelegten Größen Atmungsaktivität und Gasbildungsrate herangezogen werden und dabei in jedem Fall immer noch eine ausreichende Inertisierung erreicht wird. Um dies zu untersuchen soll die in die Müllverbrennung eingesetzte Abfallmenge durch Kurzverbrennungen vergrößert werden. Eine Kurzverbrennung kann durch die Verstärkung der Feuerraumbelastung, sowie die Verkürzung die Verweilzeit des Abfalls im Feuerraum erreicht werden. Den Zuordnungskriterien für Deponien für mechanisch-biologisch vorbehandelten Abfälle liegt der Ansatz zugrunde, dass beim biologischen Teilprozess der MBA der biologisch abbaubare Kohlenstoff weitestgehend abgebaut wird, so dass sich der verbleibende Abfall bei der Ablagerung auf einer Deponie trotz des Vorhandenseins von kohlenstoffhaltigen Bestandteilen inert verhält. Wenn bei der Verbrennung in Müllverbrennungsanlagen der biologisch abbaubare Kohlenstoffanteil als leicht flüchtiger Anteil zuerst und schnell abgebaut wird, sollte trotz des oben beschriebenen erhöhten Mülldurchsatzes (Kurzverbrennung), die Atmungsaktivität und die Gasbildungsrate für die Schlacke, eingehalten werden können. Es muss überprüft werden, ob der bei der Kurzverbrennung verbleibende fixe Kohlenstoff biologisch nicht abbaubar ist und dadurch die Atmungsaktivität und die Gasbildungsrate nicht erhöht. Die Auswirkungen der Kurzverbrennung auf den Ausbrand sollen in Versuchen in der Technikumsverbrennungsanlage des FG Abfalltechnik durchgeführt werden. Die Kurzverbrennungen sollen durch zum einen die Erhöhung der Rostbelastung und zum anderen die Reduzierung der Verweilzeit umgesetzt werden. Zur Beurteilung des Ausbrandes wird von den Schlacken die Atmungsaktivität und die Gasbildungsrate und zum Vergleich der Glühverlust bestimmt. Die bei den Versuchen gewonnenen Ergebnisse sollen zeigen, dass eine Erhöhung der Mülldurchsatzleistung erreicht und dennoch ein ausreichender Ausbrand unter den Gesichtspunkten der Atmungsaktivität und der Gasbildungsrate gewährleistet werden kann. Unter diesen Bedingungen könnten die Durchsätze in den Müllverbrennungsanlagen vergrößert werden und dadurch eine Möglichkeit, das ab dem 01.06.2005 erwartete Kapazitätsdefizit an Abfallbehandlungsanlagen zu vermindern oder gar auszugleichen, gegeben werden.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Melde- und InformationswegeWeitere Informationen ■■ Alle aktuellen Wasserstände, Vorhersagen und Hochwasserberichte sind abrufbar unter www.hochwasser.rlp.dewww.hochwasser.rlp.de E-Mail: info@hochwasser.rlp.de ■■ Sobald mindestens eine Meldehöhe oder eine Warnstufe überschritten wird, meldet die HVZ dies an die Meldestellen der betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte. Diese leiten die Hochwassermel- dung unverzüglich an nachgeordnete Dienststellen weiter, so dass eine Gefahrenabwehr und Warnung der Bevölkerung möglichst frühzeitig eingeleitet werden kann. ■■ Telefonische Wasserstandansage: 06131 6367318 ■■ Videotext SWR: Seiten 800–804 ■■ Die HVZ stellt ihre Meldungen zusätzlich über fol- gende Smartphone-Apps bereit (alle abrufbar über Google Play Store und Apple App Store): • Meine Pegel (Hochwasservorhersagezentralen der Länder) • NINA (Bundesamt für Bevölkerungsschutz) • KATWARN (Fraunhofer-Institut) • WarnWetter (Deutscher Wetterdienst) Meine Pegel: www.hochwasserzentralen.info/meinepegel WarnWetter (DWD): www.dwd.de Katwarn: www.katwarn.de NINA: www.bbk.bund.de Bevölkerungswarnungen: https://warnung.bund.de/meldungen Informationen zur Hochwasservorsorge und zum Verhalten bei Hochwasser: https://hochwassermanagement.rlp.de https://ibh.rlp-umwelt.de https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge Informationen der HVZ über YouTube Tutorial zur Hochwasserwebseite Information zum Hoch- wasservorhersagedienst Impressum Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz www.lfu.rlp.de Fotos: LfU © März 2025 HOCHWASSER VORHERSAGEDIENST Rheinland-Pfalz Was ist Hochwasser?Vorhersagen für PegelWarnkarte Hochwasser ist die zeitweilige Überschwemmung von ansonsten nicht mit Wasser bedecktem Land. Als Schwelle zum Hochwasser ist zumeist ein bestimmter Wasserstand festgelegt, die sogenannte Meldehöhe.Der Hochwasservorhersagedienst veröffentlicht unter www.hochwasser.rlp.de rund 250 Pegel und weitere kommunale Messstellen, die mehrmals pro Stunde aktualisiert werden und sowohl grafisch als auch tabel- larisch abrufbar sind. Für rund 50 Pegel werden zudem Wasserstandsvorhersagen dargestellt, die im Hoch- wasserfall mindestens alle drei Stunden aktualisiert werden: Auf pegelspezifischen Grafiken kann jeweils auf einen Blick erkannt werden, wie stark und wie schnell der Wasserstand in den nächsten Stunden und Tagen ansteigen oder fallen wird.Für Pegel mit einem Einzugsgebiet < 300 km² ist eine zentimetergenaue Vorhersage des Wasserstandes nicht verlässlich möglich, da einerseits die Zeitspanne zwischen Regenereignis und Wasserstandanstieg sehr kurz ist und andererseits lokale Wettervorhersagen zu ungenau sind. Daher werden hier nicht pegel-, sondern regionsbezogene Warnungen geliefert. Rheinland- Pfalz ist hierzu in Warnregionen unterteilt, die 300 – 800 km² großen Flussgebieten entsprechen. Ursache für Hochwasser sind in der Regel Schnee- schmelze und starker bzw. langanhaltender Regen. Frühzeitige und verlässliche Hochwasservorhersagen können vor allem bei selten auftretenden höheren Hochwassern zur Minderung der Schäden beitragen. Eine Vorhersage ist immer mit Unsicherheiten behaf- tet. Je kleiner das Einzugsgebiet eines Pegels, desto unsicherer ist die berechnete Vorhersage. Je weiter ein vorhergesagter Wert in der Zukunft liegt, desto unsicherer ist er. In den Vorhersagegrafiken wird deswegen eine Bandbreite der wahrscheinlichen Ent- wicklung und nicht nur eine einzelne Linie dargestellt. Der tatsächlich eintretende Wasserstand kann in sel- tenen Fällen auch außerhalb dieser Bandbreite liegen. Vorhersagezentrale in Mainz Laut Landeswassergesetz und dazugehöriger Hochwas- sermeldeverordnung ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig für den Hochwasservorhersagedienst für Rheinland-Pfalz. Das LfU wertet flächendeckend die Niederschläge und Wasserstände aus, berechnet Hochwasservorhersagen und erstellt und verbreitet Hochwassermeldungen. Dies erfolgt seit Dezember 2019 zentral in der Hoch- wasservorhersagezentrale (HVZ) in Mainz. Auf der Warnkarte werden die einzelnen Warnregi- onen mit Warnfarben eingefärbt, sobald an minde- stens einem Flussabschnitt im Verlauf eines Tages mit Hochwasser zu rechnen ist. Wird eine Warnregion von grün abweichend eingefärbt, so werden automatisch Warnungen u. a. über Warn-Apps ausgelöst. Es ist zu beachten, dass die Hochwasservorhersagezentrale Rheinland-Pfalz vor Flusshochwasser warnt und nicht vor Gewitter, Starkregen oder kleinräumigen Überflutungen.
Die Messstelle Uh. Eibele Wasserfälle (Messstellen-Nr: 195024) befindet sich im Gewässer Eibelebach. Die Messstelle dient der Überwachung des chemischen Zustands.
Durch Verordnung (ND-VO; § 28 BNatSchG, Art. 16 BayNatSchG, SchutzVO) geschützte Naturdenkmale wie z.B. alte oder seltene Einzelbäume, Felsgruppen, Quellen, Wasserfälle. (Aktualisierung am 01.05. und 01.12. jährlich)
Durch Verordnung (ND-VO; § 28 BNatSchG, Art. 16 BayNatSchG, SchutzVO) geschützte Naturdenkmale wie z.B. alte oder seltene Einzelbäume, Felsgruppen, Quellen, Wasserfälle. (Aktualisierung am 01.05. und 01.12. jährlich)
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg vom 12.09.2023 für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 17 Abs. 1 S. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die vorliegende Planung umfasst den Ausbau der Knotenpunkte B 28/Bäderstraße/Hochsträß (Knotenpunkt „Wasserfall“) und B 28/Stuttgarter Straße/Max-Eyth-Straße (Knotenpunkt „Hochhaus“) in Bad Urach sowie den verkehrsgerechten Ausbau von öffentlichen Wegen für Fußgänger und Radfahrer. Der Straßenabschnitt liegt am westlichen Ortseingang von Bad Urach. Die vorhandene B 28 verläuft im vorliegenden Streckenabschnitt im engen Tal der Erms und wird einerseits begrenzt auf der südlichen Seite durch die parallel verlaufende Bahntrasse der Ermstalbahn und auf der nördlichen Seite von der Erms. Der vorgesehene Ausbau der B 28 soll weitestgehend den vorhandenen Straßenraum in Lage und Höhe nutzen. Am Knotenpunkt „Wasserfall“ wird die Anbindung der Bäderstraße in nordwestlicher Richtung verschoben. Am Knotenpunkt „Hochhaus“ wird die Bundesstraße zukünftig in Richtung des vorhandenen Bahndammes nach Süden verschoben, um die Linienführung der B 28 in Richtung der Burgstraße vorfahrtberechtigt führen zu können. Der geradlinige Verlauf in Richtung Stuttgarter Straße wird zukünftig unterbrochen; die Stuttgarter Straße wird nun untergeordnet an die B 28 angeschlossen. Die geplante Baumaßnahme stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt. Die Belange von Natur und Landschaft, ebenso wie die Belange des Arten- und Habitatschutzes, werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan berücksichtigt und erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation erarbeitet. Die vorgesehenen Maßnahmen dienen vorrangig der Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände insbesondere für die Artengruppen der Fledermäuse, der europäischen Vogelarten und der Zauneidechsen. Zur allgemeinen Vermeidung von Beeinträchtigungen bezüglich des Schutzguts Pflanzen und Tiere tragen bauzeitliche Schutzmaßnahmen für Vegetationsbestände, der ordnungsgemäße Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sowie die Wiederbegrünung von temporär in Anspruch genommenen Flächen bei. Die Erms wird auf rund 170 m Länge verlegt. Dabei werden die Gewässersohle und Ufer strukturreich neugestaltet und ökologisch aufgewertet. Während der Bauarbeiten entstehen zeitlich begrenzt Lärmemissionen und Erschütterungen, z.B. durch den Baustellenverkehr, Baumaschinenlärm und mechanische Einwirkungen. Erschütterungen und eine starke Lärmentwicklung sind insbesondere bei Abbrucharbeiten und bei der Einrammung von Spundwänden am Knotenpunkt „Hochhaus“ zu erwarten. Diese Arbeiten sind auf relativ kurze Zeiträume (wenige Tage) begrenzt. Die zur Realisierung der Straßenbaumaßnahme sowie für die Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes benötigten Flächen befinden sich überwiegend im Eigentum des Bundes sowie der Stadt Bad Urach. Soweit privates Eigentum in Anspruch genommen werden muss, kann sich die Inanspruchnahme zum Teil auch auf eine dingliche Sicherung durch Grunddienstbarkeit beschränken. Die erforderlichen Grundstücksflächen und die betroffenen Eigentümer sind den Grunderwerbsplänen und dem Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen. Während der gesamten Bauzeit ist jeweils einer der Anschlüsse der untergeordneten Straßen (Bäderstraße bzw. Stuttgarter Straße) gesperrt. Dies führt zu geringen Umwegungen für die Erschließung der westlichen Stadtteile von Bad Urach. Es ist mit einer Bauzeit von etwa 1,5 bis 2 Jahren zu rechnen.
Stellenausschreibung Nr. 31/2024 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Halle/ Saale eine Sachbereichsleitung (m/w/d) Grundlagen für den Geschäftsbereich Grundlagen, Planung und Bau, Deichrückverlegung und Polder Die Stelle ist in Vollzeit und unbefristet zu besetzen. Ihre zukünftigen Aufgabenschwerpunkte: Leitung des Sachbereiches in personeller, organisatorischer und finanzieller Hinsicht Im Sachbereich Grundlagen werden folgende wesentliche Aufgaben bearbeitet: In den Vergabestellen werden Verfahren für Dienst-, Liefer- und Bauverträge ober- und unterhalb der jeweiligen EU Schwellenwerte vorbereitet und durchgeführt. Die Grundla- genarbeit beinhaltet u.a. alle Arbeitsschritte zur Umsetzung der Europäischen Hochwas- serrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) für Sachsen-Anhalt. In der Ökohydraulik wer- den ingenieurbiologische Planungen eigener Maßnahmen und Bewertung von Maßnah- men Dritter zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit hinsichtlich Fischschutz, Fischabstieg und Fischaufstieg an Gewässern in Sachsen-Anhalt durchgeführt. Die Lei- tungsspanne beträgt ca. 17 Mitarbeiter an den Standorten Halle / Saale und Magdeburg. Eigene konzeptionelle Grundlagenarbeit zur landesweiten und überregionalen Entwick- lung des LHW auf den Gebieten des Hochwasserschutzes, der Anlagensicherheit sowie der Verbesserung des ökologischen Ausbau- und Pflegezustandes der Gewässer Erster Ordnung und deren Nachhaltigkeit, Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit Hoch- und Fachschulen, Forschungs- einrichtungen und Ingenieurbüros, Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt in überregionalen Arbeitsgruppen (DIN, LAWA usw.) und Forschungsgruppen Sie erfüllen folgende Voraussetzungen: Wissenschaftlicher (Master-)Hochschulabschluss der Fachrichtung Wasserwirtschaft/ Wasserbau/ Bauingenieurwesen oder artverwandte Fachrichtungen bzw. Laufbahnbefähi- gung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt des technischen Verwaltungsdiens- tes der Fachrichtung Wasserwirtschaft / Bauingenieurwesen 3 Jahre Führungserfahrung durch Leitung einer Organisationseinheit in personeller, orga- nisatorischer und finanzieller Hinsicht und im Ergebnis Führungskompetenz, vertiefte Kenntnisse im Hochwasserrisikomanagement oder Starkregen, sicherer Umgang mit der Office-Standardsoftware Außerdem setzen wir voraus, dass Sie: eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen, eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln, die Bereitschaft zur Übernahme außergewöhnlicher Belastungen im Havarie- und Hoch- wasserfall, über das normale Arbeitspensum hinaus, besitzen. Was wir Ihnen bieten können: vermögenswirksame Leistungen gleitende Arbeitszeit individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr alternierende Telearbeit und mobile Arbeit. Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A 15 LBesO LSA bewertet. Bei Vorliegen der beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen wird die Weiterführung eines Beamten- verhältnisses angestrebt. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden bzw. den beam- tenrechtlichen Regelungen 40 Stunden. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eig- nung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksich- tigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswe- sen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnach- weise, ggf. den Nachweis der erforderlichen Deutschen Sprachkenntnisse mindestens auf Ni- veau B2) 16.10.2024 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 31/2024 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der daten- schutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Telefon-Nr. 0391/581-1452) oder an Herrn Rau (Telefon-Nr. 0391/581-1229). Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de
Stellenausschreibung Nr. 33/2024 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Standort Magdeburg, Wittenberg oder Halle/ Saale einen Sachbereichsleiter (m/w/d) für den Geschäftsbereich Hochwasserschutz, Gewässer und Anlagen Die Stelle ist in Vollzeit und unbefristet zu besetzen. Ihre zukünftigen Aufgabenschwerpunkte: Organisation, Koordination, Kontrolle und Dokumentation von Querschnittsaufgaben im GB, insbesondere zu fachlich inhaltlichen und haushälterischen Aufgaben zur Sicherstel- lung des Hochwasserschutzniveaus in den Flussbereichen Management von Förderprogrammen und deren inhaltlicher und finanzieller Umsetzung für den Geschäftsbereich Zentrale Organisation der Unterlagen zu Deichen und Bauwerken in Verantwortung des Geschäftsbereiches Zentrale Anleitung der Flussbereiche in allen Fragen des vorbeugenden und operativen Hochwasserschutzes Zentrale Organisation und Auswertung der Deichschauen im Land Zentrale Organisation der Deichpflege mittels Schafhutung im Land Organisation des Zentralen Einsatzstabes (ZES) und des Deichfachberatersystems im Landesbetrieb Vorbereitung und Umsetzung wasserbaulicher Maßnahmen nach EG-Wasserrahmenricht- linie im Geschäftsbereich Dokumentation der Arbeit des Geschäftsbereiches Sie erfüllen folgende Voraussetzungen: Hochschulabschluss im Bereich Bau-, Umwelt- oder Wirtschaftsingenieurwesen in der Fachrichtung Wasserbau, Wasserwirtschaft, Bauingenieurwesen oder aus artverwandten Fachrichtungen 3 Jahre Führungserfahrung im relevanten Aufgabenbereich durch Leitung einer Organisa- tionseinheit in personeller, organisatorischer und finanzieller Hinsicht und im Ergebnis Füh- rungskompetenz sicherer Umgang mit der Office-Standardsoftware Außerdem setzen wir voraus, dass Sie: eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen, eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln, die Bereitschaft zur Übernahme außergewöhnlicher Belastungen im Havarie- und Hoch- wasserfall, über das normale Arbeitspensum hinaus, besitzen. Was wir Ihnen bieten können: betriebliche Altersvorsorge (VBL) vermögenswirksame Leistungen gleitende Arbeitszeit individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr alternierende Telearbeit und mobile Arbeit. Die Einstellung erfolgt bei Vorliegen der personalrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraus- setzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 14. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden bzw. den beam- tenrechtlichen Regelungen 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eig- nung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksich- tigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswe- sen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnach- weise, ggf. den Nachweis der erforderlichen Deutschen Sprachkenntnisse mindestens auf Ni- veau B2) senden Sie bis zum 28.09.2024 33/2024 an den unter Angabe der Ausschreibungsnummer Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der daten- schutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Sachgebietsleiterin Personal/ Organisation) unter Telefon-Nr. 0391/581-1452 oder an Herrn Rau (Sachbearbeiter Perso- nal/ Organisation) unter Telefon-Nr. 0391/581-1229). Weitere Informationen über den Lan- desbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de
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