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Forschergruppe (FOR) 2131: Datenassimilation in terrestrischen Systemen; Data Assimilation for Improved Characterisation of Fluxes across Compartmental Interfaces, Forschergruppe (FOR) 2131: Datenassimilation in terrestrischen Systemen

Die Simulation von Wasser- und Energieflüssen im gekoppelten Untergrund-Landoberfläche-Atmosphäre-System (SLAS) ist ein wichtiger Bestandteil von Klima-, Wetter- und Hochwasservorhersagen und trägt zur optimalen Bewirtschaftung von Wasser, Land und Gewässergüte bei. Aufgrund der immensen Skalenkomplexität terrestrischer Systeme ist allerdings alleine schon die Schätzung des aktuellen Zustands - eine Voraussetzung für jegliche Vorhersage - trotz stetig zunehmender Beobachtungen bislang unzureichend. Datenassimilation nutzt Beobachtungen, um den aktuellen Zustand eines Systems mithilfe eines Simulationsmodells zu schätzen; allerdings herrschen in den damit befassten geowissenschaftlichen Disziplinen unterschiedliche Ansätze bezüglich der Struktur von SLAS-Modellen und der darauf aufbauenden Datenassimilation vor. Das primäre Ziel der Forschergruppe ist die Entwicklung eines übergreifenden Datenassimilationskonzepts in Verbindung mit einem voll gekoppelten SLAS-Modell, das eine Verbesserung der Simulation und Vorhersage der Flüsse zwischen den Kompartimenten und damit des Gesamtzustands erreichen soll. Die Entwicklung und Evaluierung eines solchen Datenassimilationssystems erfolgt auf der Basis eines virtuellen Einzugsgebiets. Ein virtuelles Einzugsgebiet ist eine Modellrealisierung eines SLAS, die in der Lage ist, so realistisch wie möglich den Zustand und die Entwicklung eines SLAS-Zustands abzubilden. Diese virtuelle Realität ermöglicht es, Effekte der Modellunsicherheit sowohl beim SLAS-Modell als auch bei den Beobachtungen von den eigentlichen Datenassimilationsproblemen zu trennen, Fehler auf ihre Ursachen zurückzuführen und zu korrigieren. Die virtuelle Realität orientiert sich am Neckar-Einzugsgebiet, das bezüglich Topografie, Geologie, Landnutzung und Klima typisch für die mittleren Breiten ist. Die virtuelle Realität wie auch das SLAS-Modell für das Datenassimilationssystem werden auf dem gekoppelten Modell ParFlow-CLM-COSMO (TerrSysMP) basieren, das lateral bezüglich der Atmosphäre mit operationellen Analysen und Vorhersagen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) angetrieben wird. Mit den Ergebnissen und Modellvorstellungen verbinden die Forscherinnen und Forscher die Hoffnung, auch die Möglichkeiten zur Wetter- und Klimaprognose oder zur Qualitätssicherung im Wassermanagement zu verbessern - und damit der interdisziplinären Umweltforschung in verschiedenen Bereichen Impulse zu geben.

Wasserwirtschaftliche Untersuchungen an Baggerseen

Untersuchung der Veraenderungen der Wasserqualitaet von Baggerseen in der Oberrheinebene sowie ihre Auswirkungen auf das Grundwasser und den Wasserhaushalt. Untersuchung von 42 Baggerseen der Oberrheinebene. Regelmaessige Beobachtung der Grundwasserstaende und Untersuchung von See- und Grundwasserproben an 5 ausgewaehlten Baggerseen. Einrichtung eines Testsees fuer eingehende Untersuchungen mit umfangreichem Messnetz. Monatliche limnologische Untersuchungen des Testsees und benachbarter Grundwassermessstellen.

Mikrobiologie und Chemie bei der Grundwasseranreicherung speziell bei der Uferfiltration

Seit 1964 werden im Auftrag von Wasserwerken mikrobiologische und chemische Untersuchungen zur Uferfiltration im Rahmen von Trinkwasserversorgungsanlagen durchgefuehrt. Wird ein Uferfiltrat infolge zu grosser Belastung mit organischer Substanz anaerob, so entstehen mikrobiologische und chemische Produkte, die ihrerseits nach Mischung dieses Wassers mit sauerstoffhaltigen Hangwasser wiederum oxydiert werden und zur Massenvermehrung von Mikroorganismen fuehren.

Spezielle Untersuchungen zum Sauerstoffhaushalt

Als Grundlage fuer die Beurteilung der Auswirkung wasserbaulicher und wasserguetewirtschaftlicher Massnahmen auf den Sauerstoffhaushalt von Fliessgewaessern werden untersucht: A: Der Einfluss der Primaerproduktion auf den Stoffhaushalt; B: Einfluss des Zooplankton auf den Stoffhaushalt; C: Beteiligung der Gewaessersohle am Stoffhaushalt; D: Einfluss der Nitrifikation auf den Stoffhaushalt. Durch Untersuchungen im Rahmen von Flussbereisungen und durch spezielle Laborexperimente werden die Wissensluecken nach und nach geschlossen.

Die Clarke-Steuer zur Loesung des Umweltproblems: Eine Erlaeuterung am Beispiel der Wasserwirtschaft

Modelltheoretische Analyse der Wasserverschmutzungsproblematik und einer moeglichen Loesung durch eine Clarke-Steuer.

Entwicklung der Trophieverhaeltnisse in einem neu entstandenen Stausee (Stausee Klaus Oberoesterreich)

Untersuchungen ueber die Veraenderungen des Trophiegrades ab dem erstmaligen aufStau. Gute Beurteilung eines zu einer Erholungslandschaft gehoernden Gewaessers. 4-6 Probenentnahmen an 3 verschiedenen Stellen und an den Zufluessen jaehrlich. Entnahme je nach Bedarf mit Ruttner-, Schroeder- oder Schindlersampler bzw. durch Pumpen. Schlammproben mittels Rammlot. Parameter: Sichttiefe, Temperatur, elektrische Leitfaehigkeit, Alkalinitaet, pH-Wert, Sauerstoff, Gesamt-P, Ammonium-N, Nitrat-N, Eisen, Silizium, Chlorid, Phytoplankton-Biomasse, Zooplankton.

Spezielle Trinkwasseruntersuchungen

Zielsetzung: Festlegung der Fluoridgehalte des Trinkwassers von Tiefbrunnen in Zusammenarbeit mit dem Hygiene-Insitut der Universitaet Graz. Die Untersuchungsmethoden beruhen auf potentiometrischen Messungen mit Hilfe ionensensitiver Elektroden.

Digitales Bildungsmodul für interdisziplinäre Anpassungsstrategien in der Siedlungswasserwirtschaft an Klimawandelfolgen, Digitales Bildungsmodul für interdisziplinäre Anpassungsstrategien in der Siedlungswasserwirtschaft an Klimawandelfolgen

FFH285 Massnahmentabelle

Behandlungsgrundsätze nach N2000-LVO für LRT/Arten Violett: Vorgaben aus gebietsbezogener Anlage Ziel-LRT/ Ziel-Art Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination Keine Veränderungen der Oberflächengestalt durch Abgrabungen, Aufschüttungen, Auffüllungen, Planierungsarbeiten oder auf andere Weise Keine Handlungen, welche zu einer Nährstoffanreicherung oder zu einer Schädigung des ökologischen oder chemischen Zustandes des Grundwassers, von oberirdischen Gewässern oder von Böden führen können Keine Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes, insbesondere durch Handlungen, welche eine Wasserstandssenkung oder -anhebung, eine Entwässerung, einen verstärkten Abfluss oder Anstau des Oberflächenwassers, eine zusätzliche Absenkung oder einen zusätzlichen Anstau des Grundwassers zur Folge haben können gesamtes Gebiet FFH- Keine Zerstörung von LRT, Baumgruppen oder Bäumen mit einem (mittleren) Brusthöhendurchmesser von mehr als 35 cm; Vorgaben der §§ 13 bis 15 sowie 30 Absatz 2 und 39 Absatz 5 BNatSchG, der §§ 21 Absatz 1 und 22 Absatz 1 NatSchG LSA sowie weitergehende Bestimmungen des Gehölzschutzes bleiben unberührt Kein Ausbringung von Düngemitteln bzw. von Pflanzenschutzmitteln entlang angrenzender oberirdischer Gewässer im Abstand von 4 m zwischen dem Rand der durch die Ausbringungstechnik bestimmten Aufbringungsfläche und der Böschungsoberkante; bzw. im Abstand von 5 m auf stark geneigten Flächen; freigestellt ist die Kaliumdüngung bis zur Versorgungsstufe B Keine Neuanlage von Wildäckern oder Wildwiesen in LRT Keine Neuanlage von Kirrungen oder Salzlecken in Offenland-LRT Erhaltung oder Wiederherstellung der natürlichen oder naturnahen, lebensraumtypischen Gewässerstrukturen und Standortbedingungen, einschließlich der Ufer-, Verlandungs- und Quellbereiche, in Bezug auf das Wasserregime (insbesondere hinreichend hoher Wasserspiegel), auf den Nährstoffhaushalt (insbesondere für die LRT geringerer Trophiestufen), auf den ökologischen und chemischen Zustand des Wasserkörpers (insbesondere grundsätzliche Schadstofffreiheit), auf das Lichtregime, auf die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer sowie auf die Beschaffenheit der Ufer und des Gewässergrundes Erhaltung oder Wiederherstellung eines lebensraumtypischen Arteninventars in Bezug auf Ufer-, submerse und emerse Vegetation bei berufsfischereilich genutzten Gewässern: Erhalt des Uferbewuchses, insbesondere der Gehölze, Röhrichtbestände und Hochstaudenfluren, sowie von Wasser- und Schwimmblattvegetation; freigestellt ist: - das Freihalten von Schneisen im Röhricht, die bereits vor Inkrafttreten der N2000-LVO existierten - für die Berufsfischerei das Anlegen von Schneisen im Uferbewuchs, sofern keine freien Abschnitte zur Verfügung stehen, nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige Kein Betreten oder Befahren von Röhrichten Stillgewässer-Biotope Besatz nur mit gebietsheimischen Fischen Kein vorrätiges Anfüttern von Fischen Gesetzte Reusen sind an wechselnde Wasserstände anzupassen und dürfen nicht mehr als die Hälfte der Gewässerbreite überspannen in Teichwirtschaften: Bewirtschaftung nur in zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der N2000-LVO bestehenden Pacht- oder Eigentumsgewässern; ansonsten nur auf Erlaubnis Kein Bau von Gebäuden im Uferbereich oder von Uferbefestigungen Kein Einsatz von Düngemitteln; freigestellt ist die Düngung mit Festmist sowie die Gründüngung zur Vorbereitung von K1-Teichen Einsatz von Bioziden nur auf tierärztliche Anordnung und unter unverzüglicher nachträglicher Anzeige an die UNB Desinfektionskalkungen mit Branntkalk von mehr als 1.000 kg/ha nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige und nur früh im Jahr direkt nach Eisaufbruch oder im Spätherbst Kein Ausbringen von Branntkalk in Rörichten Ziel-LRT/ Ziel-Art Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf ein Mindestmaß unter Berücksichtigung geeigneter waldbaulicher Alternativen sowie sonstiger biologischer Maßnahmen Kein flächiges Befahren; Anlage von Rückegassen unter Beachtung der örtlichen ökologischen Gegebenheiten, insbesondere unter Aussparung bzw. Berücksichtigung wichtiger Habitatstrukturen Anwendung geeigneter Waldbewirtschaftungsmaßnahmen, welche Bodenschäden auf ein Mindestmaß reduzieren; der Einsatz der Technik ist auf die Erfordernisse des Waldes auszurichten; dabei sind die Bodenstrukturen und der Bestand weitgehend zu schonen und die Standort- und Witterungsverhältnisse zu beachten Keine Beseitigung von Horst- und Höhlenbäumen gesamtes FFH- Erhaltung und Entwicklung von strukturierten, naturnahen und artenreichen Waldaußenrändern Gebiet Wald in FFH- Keine Holzernte und Holzrückung in der Zeit vom 15. März bis 31. August Gebieten Kein flächiges Ausbringen von Düngemitteln Keine Kalkung natürlich saurer Standorte Erhalt der LRT; kein Entzug von LRT-Flächen durch Bewirtschaftung von Nicht-LRT-Flächen; kein Entzug von LRT- Flächen durch forstliche Maßnahmen Keine Neuanlage oder Ausbau von Wirtschaftswegen unter Inanspruchnahme von LRT-Flächen Keine Beeinträchtigung von LRT oder Habitaten der Arten gemäß Anhang II FFH-RL durch Holzpolterung Flächige Bodenbearbeitung zur Bestandesbegründung nur nach Erlaubnis bzw. Einvernehmensherstellung durch die/mit der zuständigen Naturschutzbehörde; Verjüngungsmaßnahmen möglichst ohne Bodenbearbeitung Erhalt oder Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Habitate mit artspezifisch geeignet ausgeprägten Gewässer-, Ufer- und Vegetationsstrukturen (schadstofffreie, höchstens mesotrophe, mäßig fließende, im Fall der Großen Moosjungfer oligotrophe, stehende, moorige bis anmoorige Gewässer einschließlich gut ausgeprägter Ufer- und Gewässervegetation in Verbindung mit freien Wasserflächen) Vorgaben für Fischerei und Aquakultur: Erhalt des Uferbewuchses, insbesondere der Gehölze, Röhrichtbestände und Hochstaudenfluren, sowie von Wasser- und Schwimmblattvegetation; freigestellt ist: - das Freihalten von Schneisen im Röhricht, die bereits vor Inkrafttreten der N2000-LVO existierten Große Moosjungfer - für die Berufsfischerei das Anlegen von Schneisen im Uferbewuchs, sofern keine freien Abschnitte zur Verfügung stehen, nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige Kein Einsatz von Düngemitteln; freigestellt ist die Düngung mit Festmist sowie die Gründüngung zur Vorbereitung von K1-Teichen Einsatz von Bioziden nur auf tierärztliche Anordnung und unter unverzüglicher nachträglicher Anzeige an die UNB Desinfektionskalkungen mit Branntkalk von mehr als 1.000 kg/ha nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige und nur früh im Jahr direkt nach Eisaufbruch oder im Spätherbst Kein Ausbringen von Branntkalk in Rörichten Erhaltung oder Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Gewässer-, Ufer- und Ufervegetationsstrukturen, einschließlich eines umfassenden Angebots an Weichhölzern Erhaltung oder Wiederherstellung unzerschnittener, störungsarmer Habitate und ggf. vernetzter Oberflächengewässer mit guter bis optimaler Gewässergüte Keine Veränderungen oder Störungen durch Handlungen aller Art im Umkreis von 30 m um erkennbare Biberbaue Biber Keine Jagdausübung oder Errichtung jagdlicher Anlagen im Umkreis von 30 m um erkennbare Biberbaue Jagdausübung auf Nutrias an Gewässern nur als Fallenjagd mit Lebendfallen und unter täglicher Kontrolle; Jagdausübung auf Nutrias unter Nutzung von Schusswaffen ausschließlich auf an Land befindliche Nutrias Kein Fischen im Umkreis von 30 m um erkennbare Biberbaue Erhaltung oder Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Gewässer-, Ufer- und Ufervegetationsstrukturen Erhaltung oder Wiederherstellung unzerschnittener, störungsarmer Habitate und ggf. vernetzter Oberflächengewässer mit guter bis optimaler Gewässergüte Fischotter Jagdausübung auf Nutrias an Gewässern nur als Fallenjagd mit Lebendfallen und unter täglicher Kontrolle; Jagdausübung auf Nutrias unter Nutzung von Schusswaffen ausschließlich auf an Land befindliche Nutrias keine Jagdausübung oder Errichtung jagdlicher Anlagen im Umkreis von 30 m um erkennbare Fischotterbaue Behandlungsgrundsätze für LRT / Arten Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination Ziel-LRT/ Ziel-Art 3150 BG_3150: - Erhalt einer ausreichend guten Wasserqualität - Vermeidung jeglicher Stoffeinträge und Verunreinigungen - auch in Zukunft keine fischereiliche Nutzung der als LRT ausgewiesenen Gewässer - regelmäßige Kontrolle bezüglich Zustand und Verlandungsgrad - Entlandungen oder Teilentschlammungen im Bedarfsfall in mehrjährigen Abständen - Erhalt der Röhrichte und Verlandungsvegetation als eigenständige Lebensräume - Ufer und Verlandungszonen sollen sich weitgehend natürlich und störungsfrei entwickeln - Nicht autochthone Wasserpflanzenarten („bunte“ Seerosen u.ä.) sollen nicht in die Gewässer eingebracht werden Große Moosjungfer BG-Moosjungfer - Sicherung einer hinreichenden Wasserführung, d.h. Ausschluss jeglicher entwässernder Maßnahmen und Eingriffe - Erhalt bzw. Entwicklung einer reichen, aber gut durchlichteten Röhricht-, Submers- und Schwimmblattvegetation sowie von gut besonnten Flachwasserzonen in den Gewässern - Gewährleistung einer störungsarmen und nutzungsfreien Entwicklung der Habitate im FFH-Gebiet - kein Fischbesatz und keine angelfischereiliche Nutzung des Habitats im „Schlauch“ - langfristiger Erhalt freier Wasserkörper, im Bedarfsfall mittels Teilentlandungen bzw. Teilentschlammungen - Erhalt und Entwicklung extensiv bzw. nicht genutzter Waldlebensräume im Umfeld der besiedelten / potenziell geeigneten Gewässer Amphibien Anhang IV FFH-RL BG-Amph - Sicherung einer hinreichenden Wasserführung, d.h. Ausschluss jeglicher entwässernder Maßnahmen und Eingriffe - Erhalt bzw. Entwicklung einer reichen, aber gut durchlichteten Röhricht-, Submers- und Schwimmblattvegetation sowie von gut besonnten Flachwasserzonen in den Gewässern - Gewährleistung einer störungsarmen und nutzungsfreien Entwicklung der Habitate im FFH-Gebiet - kein Fischbesatz und keine angelfischereiliche Nutzung der ausgewiesenen Habitate im „Schlauch“, im Roten See sowie im westlichen Verlandungsbereich des Blauen Sees - langfristiger Erhalt freier Wasserkörper, im Bedarfsfall mittels Teilentlandungen bzw. Teilentschlammungen (z.B. im Schlauch) - Erhalt und Entwicklung extensiv bzw. nicht genutzter Wald- und Offenlandbiotope im Umfeld der besiedelten Gewässer als Landlebensräume

Coastal and fresh waters

Use of coastal, estuarine and freshwater recreational environments has significant benefits for health and well-being, including rest, relaxation, exercise, cultural and religious practices, and aesthetic pleasure, while also providing substantial local, regional and national economic benefits. These guidelines focus on water quality management for coastal and freshwater environments to protect public health. The guidelines: describe the current state of knowledge about the possible adverse health impacts of various forms of water pollution; and set out recommendations for setting national health-based targets, conducting surveillance and risk assessments, putting in place systems to monitor and control risks, and providing timely advice to users on water safety. These guidelines are aimed at national and local authorities, and other entities with an obligation to exercise due diligence relating to the safety of recreational water sites. They may be implemented in conjunction with other measures for water safety (such as drowning prevention and sun exposure) and measures for environmental protection of recreational water use sites. Quelle: https://www.who.int/

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