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Bericht: "Ökologische Zustandsbewertung der deutschen Übergangs- und Küstengewässer 2009"

The status of coastal waters was assessed with a view to establishing water quality management plans under the Water Framework Directive. Based on monitoring data collected in the past six years, the biological quality elements phytoplankton, macrophytes, macrozoobenthos, and fish (in estuaries) were assessed using largely harmonised methods. Applying a five-class scale, most of the 72 water bodies were rated moderate, poor or bad (particularly in the Baltic Sea), with only one good rating. High nutrient input is considered to be the principal cause.#locale-ger:Für die Bewirtschaftungspläne der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde der Zustand der Küstengewässer bewertet. Auf der Basis von Überwachungsdaten aus den letzten sechs Jahren kamen die biologischen Qualitätskomponenten Phytoplankton, Makrophyten und Makrozoobenthos sowie Fische (in Flussmündungen) mit weitgehend abgestimmten Verfahren auf den Prüfstand. Auf der fünfstufigen Bewertungsskala wurden die 72 Wasserkörper bis auf einen guten durchweg als mäßig, unbefriedigend oder (besonders in der Ostsee) auch schlecht eingestuft. Stoffliche Belastungen aus erhöhten Nährstoffeinträgen werden dafür als Hauptursache angesehen.

Coastal and fresh waters

Use of coastal, estuarine and freshwater recreational environments has significant benefits for health and well-being, including rest, relaxation, exercise, cultural and religious practices, and aesthetic pleasure, while also providing substantial local, regional and national economic benefits. These guidelines focus on water quality management for coastal and freshwater environments to protect public health. The guidelines: describe the current state of knowledge about the possible adverse health impacts of various forms of water pollution; and set out recommendations for setting national health-based targets, conducting surveillance and risk assessments, putting in place systems to monitor and control risks, and providing timely advice to users on water safety. These guidelines are aimed at national and local authorities, and other entities with an obligation to exercise due diligence relating to the safety of recreational water sites. They may be implemented in conjunction with other measures for water safety (such as drowning prevention and sun exposure) and measures for environmental protection of recreational water use sites. Quelle: https://www.who.int/

Dezernat 330 Gewässergüte Binnen-, Küstengewässer und Grundwasser (LUNG)

Das Dezernat Gewässergüte, Binnen-, Küstengewässer und Grundwasser ist eine Organisationseinheit des LUNG M-V, Abteilung Wasser. Schwerpunktaufgaben sind: - Güteüberwachung der Fließ- und Küstengewässer sowie des Grundwassers - Haltung und Pflege der Wassergütedaten in den Datenbanken Fließgewässer, Küstengewässer und Grundwasser - Datenbereitstellung und Berichterstattungen an den Bund und die Europäische Union gemäß den gesetzlichen Erfordernissen - Schaffung naturwissenschaftlicher Grundlagen der Gewässergütewirtschaft (Aus- und Bewertung der Daten) - Erstellung von Berichten zur Beschaffenheit der Gewässer und des Grundwassers (z.B. Gewässergütebericht).

FFH285 Massnahmentabelle

Behandlungsgrundsätze nach N2000-LVO für LRT/Arten Violett: Vorgaben aus gebietsbezogener Anlage Ziel-LRT/ Ziel-Art Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination Keine Veränderungen der Oberflächengestalt durch Abgrabungen, Aufschüttungen, Auffüllungen, Planierungsarbeiten oder auf andere Weise Keine Handlungen, welche zu einer Nährstoffanreicherung oder zu einer Schädigung des ökologischen oder chemischen Zustandes des Grundwassers, von oberirdischen Gewässern oder von Böden führen können Keine Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes, insbesondere durch Handlungen, welche eine Wasserstandssenkung oder -anhebung, eine Entwässerung, einen verstärkten Abfluss oder Anstau des Oberflächenwassers, eine zusätzliche Absenkung oder einen zusätzlichen Anstau des Grundwassers zur Folge haben können gesamtes Gebiet FFH- Keine Zerstörung von LRT, Baumgruppen oder Bäumen mit einem (mittleren) Brusthöhendurchmesser von mehr als 35 cm; Vorgaben der §§ 13 bis 15 sowie 30 Absatz 2 und 39 Absatz 5 BNatSchG, der §§ 21 Absatz 1 und 22 Absatz 1 NatSchG LSA sowie weitergehende Bestimmungen des Gehölzschutzes bleiben unberührt Kein Ausbringung von Düngemitteln bzw. von Pflanzenschutzmitteln entlang angrenzender oberirdischer Gewässer im Abstand von 4 m zwischen dem Rand der durch die Ausbringungstechnik bestimmten Aufbringungsfläche und der Böschungsoberkante; bzw. im Abstand von 5 m auf stark geneigten Flächen; freigestellt ist die Kaliumdüngung bis zur Versorgungsstufe B Keine Neuanlage von Wildäckern oder Wildwiesen in LRT Keine Neuanlage von Kirrungen oder Salzlecken in Offenland-LRT Erhaltung oder Wiederherstellung der natürlichen oder naturnahen, lebensraumtypischen Gewässerstrukturen und Standortbedingungen, einschließlich der Ufer-, Verlandungs- und Quellbereiche, in Bezug auf das Wasserregime (insbesondere hinreichend hoher Wasserspiegel), auf den Nährstoffhaushalt (insbesondere für die LRT geringerer Trophiestufen), auf den ökologischen und chemischen Zustand des Wasserkörpers (insbesondere grundsätzliche Schadstofffreiheit), auf das Lichtregime, auf die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer sowie auf die Beschaffenheit der Ufer und des Gewässergrundes Erhaltung oder Wiederherstellung eines lebensraumtypischen Arteninventars in Bezug auf Ufer-, submerse und emerse Vegetation bei berufsfischereilich genutzten Gewässern: Erhalt des Uferbewuchses, insbesondere der Gehölze, Röhrichtbestände und Hochstaudenfluren, sowie von Wasser- und Schwimmblattvegetation; freigestellt ist: - das Freihalten von Schneisen im Röhricht, die bereits vor Inkrafttreten der N2000-LVO existierten - für die Berufsfischerei das Anlegen von Schneisen im Uferbewuchs, sofern keine freien Abschnitte zur Verfügung stehen, nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige Kein Betreten oder Befahren von Röhrichten Stillgewässer-Biotope Besatz nur mit gebietsheimischen Fischen Kein vorrätiges Anfüttern von Fischen Gesetzte Reusen sind an wechselnde Wasserstände anzupassen und dürfen nicht mehr als die Hälfte der Gewässerbreite überspannen in Teichwirtschaften: Bewirtschaftung nur in zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der N2000-LVO bestehenden Pacht- oder Eigentumsgewässern; ansonsten nur auf Erlaubnis Kein Bau von Gebäuden im Uferbereich oder von Uferbefestigungen Kein Einsatz von Düngemitteln; freigestellt ist die Düngung mit Festmist sowie die Gründüngung zur Vorbereitung von K1-Teichen Einsatz von Bioziden nur auf tierärztliche Anordnung und unter unverzüglicher nachträglicher Anzeige an die UNB Desinfektionskalkungen mit Branntkalk von mehr als 1.000 kg/ha nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige und nur früh im Jahr direkt nach Eisaufbruch oder im Spätherbst Kein Ausbringen von Branntkalk in Rörichten Ziel-LRT/ Ziel-Art Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf ein Mindestmaß unter Berücksichtigung geeigneter waldbaulicher Alternativen sowie sonstiger biologischer Maßnahmen Kein flächiges Befahren; Anlage von Rückegassen unter Beachtung der örtlichen ökologischen Gegebenheiten, insbesondere unter Aussparung bzw. Berücksichtigung wichtiger Habitatstrukturen Anwendung geeigneter Waldbewirtschaftungsmaßnahmen, welche Bodenschäden auf ein Mindestmaß reduzieren; der Einsatz der Technik ist auf die Erfordernisse des Waldes auszurichten; dabei sind die Bodenstrukturen und der Bestand weitgehend zu schonen und die Standort- und Witterungsverhältnisse zu beachten Keine Beseitigung von Horst- und Höhlenbäumen gesamtes FFH- Erhaltung und Entwicklung von strukturierten, naturnahen und artenreichen Waldaußenrändern Gebiet Wald in FFH- Keine Holzernte und Holzrückung in der Zeit vom 15. März bis 31. August Gebieten Kein flächiges Ausbringen von Düngemitteln Keine Kalkung natürlich saurer Standorte Erhalt der LRT; kein Entzug von LRT-Flächen durch Bewirtschaftung von Nicht-LRT-Flächen; kein Entzug von LRT- Flächen durch forstliche Maßnahmen Keine Neuanlage oder Ausbau von Wirtschaftswegen unter Inanspruchnahme von LRT-Flächen Keine Beeinträchtigung von LRT oder Habitaten der Arten gemäß Anhang II FFH-RL durch Holzpolterung Flächige Bodenbearbeitung zur Bestandesbegründung nur nach Erlaubnis bzw. Einvernehmensherstellung durch die/mit der zuständigen Naturschutzbehörde; Verjüngungsmaßnahmen möglichst ohne Bodenbearbeitung Erhalt oder Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Habitate mit artspezifisch geeignet ausgeprägten Gewässer-, Ufer- und Vegetationsstrukturen (schadstofffreie, höchstens mesotrophe, mäßig fließende, im Fall der Großen Moosjungfer oligotrophe, stehende, moorige bis anmoorige Gewässer einschließlich gut ausgeprägter Ufer- und Gewässervegetation in Verbindung mit freien Wasserflächen) Vorgaben für Fischerei und Aquakultur: Erhalt des Uferbewuchses, insbesondere der Gehölze, Röhrichtbestände und Hochstaudenfluren, sowie von Wasser- und Schwimmblattvegetation; freigestellt ist: - das Freihalten von Schneisen im Röhricht, die bereits vor Inkrafttreten der N2000-LVO existierten Große Moosjungfer - für die Berufsfischerei das Anlegen von Schneisen im Uferbewuchs, sofern keine freien Abschnitte zur Verfügung stehen, nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige Kein Einsatz von Düngemitteln; freigestellt ist die Düngung mit Festmist sowie die Gründüngung zur Vorbereitung von K1-Teichen Einsatz von Bioziden nur auf tierärztliche Anordnung und unter unverzüglicher nachträglicher Anzeige an die UNB Desinfektionskalkungen mit Branntkalk von mehr als 1.000 kg/ha nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige und nur früh im Jahr direkt nach Eisaufbruch oder im Spätherbst Kein Ausbringen von Branntkalk in Rörichten Erhaltung oder Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Gewässer-, Ufer- und Ufervegetationsstrukturen, einschließlich eines umfassenden Angebots an Weichhölzern Erhaltung oder Wiederherstellung unzerschnittener, störungsarmer Habitate und ggf. vernetzter Oberflächengewässer mit guter bis optimaler Gewässergüte Keine Veränderungen oder Störungen durch Handlungen aller Art im Umkreis von 30 m um erkennbare Biberbaue Biber Keine Jagdausübung oder Errichtung jagdlicher Anlagen im Umkreis von 30 m um erkennbare Biberbaue Jagdausübung auf Nutrias an Gewässern nur als Fallenjagd mit Lebendfallen und unter täglicher Kontrolle; Jagdausübung auf Nutrias unter Nutzung von Schusswaffen ausschließlich auf an Land befindliche Nutrias Kein Fischen im Umkreis von 30 m um erkennbare Biberbaue Erhaltung oder Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Gewässer-, Ufer- und Ufervegetationsstrukturen Erhaltung oder Wiederherstellung unzerschnittener, störungsarmer Habitate und ggf. vernetzter Oberflächengewässer mit guter bis optimaler Gewässergüte Fischotter Jagdausübung auf Nutrias an Gewässern nur als Fallenjagd mit Lebendfallen und unter täglicher Kontrolle; Jagdausübung auf Nutrias unter Nutzung von Schusswaffen ausschließlich auf an Land befindliche Nutrias keine Jagdausübung oder Errichtung jagdlicher Anlagen im Umkreis von 30 m um erkennbare Fischotterbaue Behandlungsgrundsätze für LRT / Arten Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination Ziel-LRT/ Ziel-Art 3150 BG_3150: - Erhalt einer ausreichend guten Wasserqualität - Vermeidung jeglicher Stoffeinträge und Verunreinigungen - auch in Zukunft keine fischereiliche Nutzung der als LRT ausgewiesenen Gewässer - regelmäßige Kontrolle bezüglich Zustand und Verlandungsgrad - Entlandungen oder Teilentschlammungen im Bedarfsfall in mehrjährigen Abständen - Erhalt der Röhrichte und Verlandungsvegetation als eigenständige Lebensräume - Ufer und Verlandungszonen sollen sich weitgehend natürlich und störungsfrei entwickeln - Nicht autochthone Wasserpflanzenarten („bunte“ Seerosen u.ä.) sollen nicht in die Gewässer eingebracht werden Große Moosjungfer BG-Moosjungfer - Sicherung einer hinreichenden Wasserführung, d.h. Ausschluss jeglicher entwässernder Maßnahmen und Eingriffe - Erhalt bzw. Entwicklung einer reichen, aber gut durchlichteten Röhricht-, Submers- und Schwimmblattvegetation sowie von gut besonnten Flachwasserzonen in den Gewässern - Gewährleistung einer störungsarmen und nutzungsfreien Entwicklung der Habitate im FFH-Gebiet - kein Fischbesatz und keine angelfischereiliche Nutzung des Habitats im „Schlauch“ - langfristiger Erhalt freier Wasserkörper, im Bedarfsfall mittels Teilentlandungen bzw. Teilentschlammungen - Erhalt und Entwicklung extensiv bzw. nicht genutzter Waldlebensräume im Umfeld der besiedelten / potenziell geeigneten Gewässer Amphibien Anhang IV FFH-RL BG-Amph - Sicherung einer hinreichenden Wasserführung, d.h. Ausschluss jeglicher entwässernder Maßnahmen und Eingriffe - Erhalt bzw. Entwicklung einer reichen, aber gut durchlichteten Röhricht-, Submers- und Schwimmblattvegetation sowie von gut besonnten Flachwasserzonen in den Gewässern - Gewährleistung einer störungsarmen und nutzungsfreien Entwicklung der Habitate im FFH-Gebiet - kein Fischbesatz und keine angelfischereiliche Nutzung der ausgewiesenen Habitate im „Schlauch“, im Roten See sowie im westlichen Verlandungsbereich des Blauen Sees - langfristiger Erhalt freier Wasserkörper, im Bedarfsfall mittels Teilentlandungen bzw. Teilentschlammungen (z.B. im Schlauch) - Erhalt und Entwicklung extensiv bzw. nicht genutzter Wald- und Offenlandbiotope im Umfeld der besiedelten Gewässer als Landlebensräume

Teil 4

Das Projekt "Teil 4" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, Institut für Wasser, Abfall, Umwelt, Fachgebiet Wassergütewirtschaft - Modellbildung und Simulation durchgeführt. Hintergrund des Projektes ist die Kontamination mehrerer hundert Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Baden-Württemberg (BW) und die Frage der Bewertung und Gefahrenabschätzung durch die für die Schutzgüter Wasser, Boden und Nutzpflanze zuständigen Behörden. Die horizontalen Aufgaben Koordination, Management, Kommunikation und Verstetigung der Projektergebnisse wurden in einem Arbeitspaket (AP), dem AP1, gebündelt, welches vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) koordiniert wird. Das AP 1 stellt einen reibungslosen Projektablauf sicher und ist zuständig für die zeitliche Abstimmung der experimentellen APs 2 und 3 mit dem AP4 'Analytik' und dem AP 5 'Modellierung/Simulation'. Es koordiniert den Wissens- und Informationsaustausch zwischen den Arbeitspaketen sowie zwischen dem Projektträger und anderen Projektkoordinatoren mit Projekten, die im Rahmen dieser Fördermaßnahme durchgeführt werden. Das AP 1 unterstützt alle APs des Verbundprojektes PROSPeCT bei der zeitnahen und projektbegleitenden Veröffentlichung der Projektergebnisse mit dem Ziel die erworbenen Erkenntnisse nachhaltig zu sichern und die wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten für das Land BW und die betroffenen Vollzugsbehörden zu ermöglichen. Das wesentliche Ziel des Koordinators ist eine schnelle qualifizierte wissenschaftliche Politikberatung zur Sicherstellung eines optimalen gesundheitlichen Verbraucherschutzes.

INCOPA LCA Study: Carbon footprint and LCA study for different coagulants produced from INCOPA member companies

Das Projekt "INCOPA LCA Study: Carbon footprint and LCA study for different coagulants produced from INCOPA member companies" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Karlsruher Institut für Technologie, Institut für Wasser und Gewässerentwicklung, Bereich Siedlungswasserwirtschaft und Wassergütewirtschaft (IWG-SWW) durchgeführt. Carbon foot-printing, the basic scope of this study, is a sub-set of a full lifecycle assessment (LCA). While LCA is a method of systematically assessing the environmental impacts associated with a product over its entire lifetime - from cradle to grave -, the proposed enhanced study focuses on a cradle to gate LCA, where the gate is defined as the entrance to the wastewater treatment plant. In accordance to DIN EN ISO 14040:2009-11 and DIN EN ISO 14044:2006-10 a carbon labeling for coagulants (PAC, Al2(SO4)3, Fe2(SO4)3, Fe2SO4, FeClSO4, NaAl(OH)4) will be performed using SimaPro LCA software. The outcome of this study will be the amount of carbon dioxide equivalents per mole of active ingredient (kg CO2 eq./ mole Fe3+ or Al3+).

Nachhaltige Schweinezucht in China

Das Projekt "Nachhaltige Schweinezucht in China" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Karlsruher Institut für Technologie, Institut für Wasser und Gewässerentwicklung, Bereich Siedlungswasserwirtschaft und Wassergütewirtschaft (IWG-SWW) durchgeführt. The contamination of heavy metals in water supplies is steadily increasing and is a major risk for the environment due to its toxic behavior. With the economic and social development in China, the per capita demand for meat increased from 17.7 kg in 1980 to 53 kg in 2008, while pork meat makes up 61Prozent. Thus, a number of large-scale pork farms were built, and by today, China is the largest pork producer in the world, accounting for nearly 42Prozent of all global pork production. The negative aspect of this booming market is, that pork farms are about to become the new polluters, as most operators fail to clean up animal feces. Due to the Ministry of Environmental Protection, more than 4 billion tons of feces were produced by pork farms across China in 2007, which is 4.1 times the amount of industrial waste. The composition of pork waste has changed much due to the use of feed additives and medicines such as antibiotics, estrogens and heavy metals. As pork farms are often settled close to cities, the feces are causing pollution of ground and surface water as most of them are directly discharged without treatment and also affect close by farmland, which is often overloaded with nutrients.

Teilprojekt 2

Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Karlsruher Institut für Technologie, Institut für Wasser und Gewässerentwicklung, Bereich Siedlungswasserwirtschaft und Wassergütewirtschaft (IWG-SWW) durchgeführt. Ein in der Abwassertechnik bisher nicht zufriedenstellend gelöstes Problem ist die Denitrifikation für Verfahren mit sessilen Biofilmen. Aus diesem Grund werden gegenwärtig überwiegend neue Anlagen nach dem Belebtschlammverfahren gebaut, obwohl Verfahren wie Tropfkörper (TK) oder Scheibentauchkörper (STK) nur ca. 30 % der Energie des Belebtschlammverfahrens benötigen. Im Rahmen dieses Forschungsprojektes soll ein Verfahren zur Denitrifikation für Kläranlagen mit sessiler Biomasse (STK) entwickelt werden, mit dem - im Vergleich zum Belebtschlammverfahren - vergleichbare Denitrifikationsleistungen erreicht werden können, ohne Erhöhung der Energie- und Betriebskosten. Weitere Vorteile des Verfahrens sind die Einhaltung einer konstant hohen Reinigungsleistung bei einfacher Steuerung und Handhabung. Hierfür sollen Erkenntnisse aus dem Forschungsbereich bio-elektrochemischer Systeme (BES) - als bekanntester Forschungsschwerpunkt gilt hier die mikrobielle Brennstoffzelle (englisch: microbiological fuel cell = MFC) - auf die Abwasserreinigung übertragen werden. Der Forschungsschwerpunkt im Bereich der mikrobiellen Brennstoffzelle liegt in der Optimierung der Energieausbeute. Ein positiver Nebeneffekt dieser Energiegewinnung ist eine autotrophe Denitrifikation an der Kathode der Brennstoffzelle ohne Zugabe einer externen C-Quelle unter aeroben Bedingungen bei gleichzeitiger Oxidation von organischem Kohlenstoff an der Anode. Dieser positive Nebeneffekt , wonach Nitratstickstoff ohne zusätzliche Kohlenstoffquelle zu elementarem Stickstoff reduziert werden kann, steht im Mittelpunkt dieses Forschungsprojekts. Hierbei wird das Verfahren der MFC modifiziert und auf die Abwasserreinigung übertragen. Die Neuerung des Verfahrens (Bio-elektrochemische Denitrifikation (BED)) liegt in der konsequenten räumlichen Trennung von kathodischem und anodischem Halbelement, wobei ein aerober Bioreaktor zur (Rest-) C-Elimination und Nitrifikation zwischen geschaltet ist. Durch den unmittelbaren Protonentransport im zu reinigenden Substrat kann auf die Verwendung einer teuren und wartungsintensiven Membran verzichtet werden. Als aerobe Stufe können alle bekannten Biofilmverfahren wie beispielsweise Tropfkörper oder Scheibentauchkörper eingesetzt werden.

Teilprojekt 1

Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Karlsruher Institut für Technologie, Institut für Wasser und Gewässerentwicklung, Bereich Siedlungswasserwirtschaft und Wassergütewirtschaft (IWG-SWW) durchgeführt. Stauseen sind in vielen Teilen der Erde für Trinkwassergewinnung und Stromerzeugung unerlässlich. Sie bilden für Nähr- und Schadstoffe aus dem Einzugsgebiet eine Senke. Eine Folge davon ist die Gewässereutrophierung. Klimawandel, Intensivierung der Landnutzung sowie Siedlungstätigkeit verschärfen die Probleme. Langfristige, integrierte Managementstrategien, welche die Wasser- und Stoffflüsse in Einzugsgebieten ebenso wie die wesentlichen Reaktionen in Wasserspeichern adäquat berücksichtigen, sind gefragt. Die Anwendung verfügbarer Softwarepakete ist jedoch in vielen Regionen der Welt aufgrund des Fehlens von Daten in adäquater räumlicher und zeitlicher Auflösung stark limitiert. Aktuell verfügbare Methoden des Einzugsgebiets- und Gewässermonitorings stoßen an ihre Grenzen. Es ergeben sich daraus vier zentrale Aufgaben: 1. Reduktion der Komplexität der Modellansätze und der damit verbundene Datenbedarf. 2. Ableitung zentraler Parameter zur Beschreibung von Einzugsgebiets- und Gewässereigenschaften aus weltweit verfügbaren fernerkundlichen Datensätzen 3. Entwicklung von Methoden für ein der Aufgabenstellung angepasstes hocheffizientes on-site Mindest-Monitoring. 4. Entwicklung angepasster Strategien zur Implementierung der Modelle und Maßnahmen gemeinsam mit zukünftigen (lokalen) Anwendern. Die Aufgaben werden am Beispiel von zwei Stauseen im Südosten Brasiliens und einem Stausee in Deutschland bearbeitet. Der Zusammenhang zwischen Umweltveränderungen in Einzugsgebieten, den daran gekoppelten Wasser- und Stoffflüssen und den Konsequenzen für die Nutzbarkeit der Wasserressourcen soll durch ein angepasstes und übertragbares Einzugsgebiets- und Wassergütemodell transparent und damit planungsverfügbar gemacht werden. In enger Zusammenarbeit mit den zukünftigen Nutzern und der verantwortlichen Administration werden Monitoringkonzepte und Managementprogramme im Sinne von Produkten entwickelt, welche die Optimierung der Ressourcennutzung erlauben. s. beigefügte Teilanträge

Monitoring of surface water pollution based on biological indicators (SMART)

Das Projekt "Monitoring of surface water pollution based on biological indicators (SMART)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Karlsruher Institut für Technologie, Institut für Wasser und Gewässerentwicklung, Bereich Siedlungswasserwirtschaft und Wassergütewirtschaft (IWG-SWW) durchgeführt. 1. Introduction: Within the scope of the SMART II project, a feasibility study to monitor surface water pollution based on biological indicators was carried out and will contribute as a chapter of my PhD work focusing on the correlation of water quality and agronomic risks and benefits for irrigated agriculture in Jordan. 2. Project area: The project area is located north of Amman, in a protected area of 'The Royal Botanic Garden of Jordan (RBG)'. The RBG is a non-profit organization, founded in 2005. It is located in Tell Ar-Rumman, overlooking King Talal Dam (KTD). The Botanic Garden covers 180 hectares with more than 300 m of elevation change and is used as a demonstration site showcasing sustainable water management and energy strategies (Royal Botanic Garden, 2012). Every strategy used at the RBG should be replicable by the average Jordanian. Although an independent non-profit organization, the RBG is part of the 'Biodiversity Strategy and Action Plan' prepared by Jordan's Ministry of Environment, to implement the 1992 'Convention on Biological Diversity', ratified by the Kingdom in 1993. Their work is divided into four main components: Scientific research, Biodiversity conservation, sustainable living and education (Royal Botanic Garden, 2012). The location of the RBG shows several advantages regarding the implementation of this study as it provides: 1. a protected environment to place samplers for monitoring 2. easy access to laboratories (RBG, Jordan University, Royal Scientific Society (RSS)) 3. inflow of treated wastewater from As Samra Treatment Plant 4. use of the KTD surface water for irrigation purposes in the Jordan Valley (JV) 5. objective of the RBG to be a demonstration site showcasing sustainable water management. 3. Methodology: 3.1 Biofilm monitoring: The method of biofilm monitoring is based on aquatic biofilms and is used to monitor surface water pollution. Biofilms have the ability to adsorb and incorporate material, they can be found at any surface exposed to water and they represent a microbial community with various inhabitants such as sessile bacteria, protozoa, fungi and algae (Fuchs et al., 1996). They are, according to their structure, able to incorporate contaminants, to grow rapidly and they also offer an easy sampling possibility (Fuchs et al., 1996). Thus these aquatic microbial communities can be used as a pollutant-monitor (Fuchs et al., 1996). Due to their low cost, easy handling and low site-specific requirements, the method allows a high spatial resolution of monitoring. Furthermore, the analysis of the biofilm delivers reliable and time integrated results on sources and state of surface water pollution. (abridged text)

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