Umweltbundesamt vergibt Stipendien zu künstlerischer Forschung Wie können wir durch das Zusammenspiel von Kunst und Wissenschaft aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen artikulieren? Wie Transformationsprozesse kritisch begleiten und wie den Weg in eine nachhaltige Zukunft ebnen? Mit diesen Fragen hatte das Umweltbundesamt (UBA) Kunstschaffende eingeladen, sich in einem Tandem-Stipendium für eine Zusammenarbeit mit Fachleuten des UBA zu bewerben. Unter den knapp 90 Einreichungen wählte eine Jury vier junge Kunstschaffenden aus, die ab Herbst zu konkreten Fragen gemeinsam mit ihrem wissenschaftlichen Part aus dem Amt arbeiten werden. Das Stipendium ist Bestandteil des dreijährigen Forschungsprojekts Neue Ansichten. Mit diesem Projekt will das UBA einen Dialog zwischen Kunstpraxis und Kulturpolitik sowie Wissenschaft und Nachhaltigkeitspolitik anstoßen. Künstlerische Forschung soll als Beitrag zur Entwicklung einer Kultur der Nachhaltigkeit , die neue Perspektiven für die Lebensformen und Denkweisen einer zukunftsfähigen Gesellschaft entwirft, gefördert werden. Kunstschaffende konnten sich konkret für die Zusammenarbeit mit einem nominierten Wissenschaftler oder mit einem der fachlichen Experten-Teams des UBA bewerben. Das vierwöchige Stipendium ist mit 2.000 Euro dotiert. Folgende Bewerber wurden von einer Jury, bestehend aus dem Konzeptkünstler Julius von Bismarck, der Professorin für Designtheorie Anke Haarmann und der Künstlerin und Professorin für Bildende Kunst Susanne Lorenz, ausgewählt: Clara Wieck wird mit einer Nutztierwissenschaftlerin des Fachgebiets „Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, und Internationaler Bodenschutz“ an der Frage arbeiten, welche Haltung wir zu Nutztieren haben. Nina Kuttler wird sich mit einem Biologen des Fachgebiets „Binnengewässer – Umweltprobenbank“ mit der Zukunft der Umweltprobenbank des Bundes beschäftigen. Veronika Aumann wird sich gemeinsam mit einem Umwelttechniker und einem Informatiker der Fachgebiete „Informationssysteme Chemikaliensicherheit und Wassergefährdende Stoffe – Ökotoxikologielabor“ fragen, ob Wassergefährdungsklassen ein gesellschaftlich relevantes Thema sind. Julian Sagert wird sich mit einem Experten-Team, bestehend aus einem Soziologen, einer Psychologin, einer Geografin und einem Nachhaltigkeitsforscher, rund um Umweltfragen und Nachhaltigkeitsstrategien mit „Postwachstum“ und „Suffizienz“ beschäftigen. Zur kulturellen Dimension der Nachhaltigkeit liegen derzeit noch geringe theoretische und praktische Ansätze vor. Mit dem Forschungsprojekt Neue Ansichten will das UBA einen Dialog anstoßen zwischen Kunstpraxis und Kulturpolitik sowie Wissenschaft und Nachhaltigkeitspolitik. Ziel des Vorhabens ist es, neue Kommunikationsformate zur Kultur der Nachhaltigkeit im Sinne der Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der von den Vereinten Nationen beschlossenen „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ zu entwickeln und Anknüpfungspunkte kultureller Diskurse und künstlerischer Praxis an die Nachhaltigkeitspolitik aufzuzeigen. Jurystatements zu den Stipendiaten Susanne Lorenz über Clara Wieck „Clara Wieck ist Ethnologin und Filmemacherin und untersucht in Form einer Filmcollage den Weg des Steppenschafs Karakul, dessen Pelz seit Anfang des 20. Jahrhunderts in Persianermänteln zu prestigereicher Anwendung kam. Sie folgt dem Tier von Zentralasien über den Haustiergarten des landwirtschaftlichen Instituts Halle (Saale) in die ehemalige deutsche Kolonie Deutsch-Südwestafrika (heute: Namibia) und zeichnet an seinem Beispiel die deutsche Wirtschafts- und Kolonialgeschichte nach. Das Karakul ist für Wieck beispielhaft für ‚Machtbeziehungen zwischen Menschen und Nutztieren, Männern und Frauen, Modemachern und Fashion Victims‘. Im Tandem mit der Nutztierwissenschaftlerin des Umweltbundesamts in Dessau plant Wieck, die Geschichte des Karakuls in Beziehung zu gegenwärtigen Haltesystemen zu setzen und das gemeinsame Reflektieren in der Videoarbeit zum Ausdruck zu bringen. Die Jury erwartet eine qualitativ hochwertige Trias aus ethnologischer Recherche, künstlerischer Arbeitsweise und wissenschaftlichem Blick zu der ethischen Frage: Welche Haltung haben wir zu Nutztieren? Anke Haarmann über Nina Kuttler „Nina Kuttler hat Philosophie und Bildende Kunst studiert. Wenn verschiedene Fachbereiche und unterschiedliche Blickwinkel zusammenkommen, wird es für sie spannend. Die Umweltprobenbank des Bundes im Hochsauerland, mit der Kuttler zusammenarbeiten will, fordert ihre künstlerische Neugier und Widerrede heraus. Die Umweltprobenbank ist ein Spiegel des Anthropozän, indem dort seit 30 Jahren Umweltproben aus ganz Deutschland gesammelt und konserviert werden. Kuttler aber fragt sich und die Wissenschaftler des UBA eine ebenso theoretisch wie ästhetisch reizvolle Frage: Wie würde eine Umweltprobenbank aus der Perspektive des Blasentangs aussehen? Was passiert, wenn wir die anthropozentrische Sichtweise umwenden? Die filmische und installative Arbeitsweise von Kuttler, die sich immer wieder an der Grenze von künstlerischer und wissenschaftlicher Perspektive aufhält, prädestiniert sie für ein Tandem-Stipendium des UBA.“ Anke Haarmann über Veronika Aumann „Zusammen mit einem Umwelttechniker und einem Informatiker am Versuchsfeld des Umweltbundesamtes in Berlin-Marienfelde wird die Textildesignerin und künstlerische Forscherin Veronika Aumann der Fiktion nachgehen, das Unsichtbare sichtbar zu machen: Stoffe und Gemische können eine Gefahr für Gewässer sein! Aber was wäre, wenn Stoffe und Gemische sich im Wasser entsprechend ihrer Gefährdungsstufen durch eine materielle Veränderung des Wassers selbst anzeigen würden? Aumann ist erfahren im ästhetisch-experimentellen Umgang mit analogen wie digitalen Materialien, flüssigen Stoffen und zähflüssigen Gelen. Bei ihren bisherigen Arbeiten zu textilen Bildschirmen oder responsiven Stoffen hat sie mit Fraunhofer-Instituten, der Stiftung Bauhaus Dessau und den Technischen Sammlungen Dresden zusammengearbeitet. Ihre experimentelle Gestaltungsweise verspricht neue Impulse zu setzen.“ Susanne Lorenz über Julian Sagert „Der ausgewählte Stipendiat Julian Sagert absolviert ein Doppelstudium Bildende Kunst und Psychologie (Schwerpunkt Umweltpsychologie) und steht in beiden Studiengängen kurz vor dem Abschluss. Sein Interesse gilt der Wirkung von Kunsterfahrung im Hinblick auf nachhaltiges Verhalten. Charakteristisch für seinen Ansatz ist die Sichtbarmachung von subtilen Prozessen, die von ökologischer Bedeutsamkeit sind. Eine Kraft der Kunst sieht Sagert darin, dass sie ökologisch relevantes Geschehen sinnlich und emotional in der Gegenwart erfahrbar machen könne. Im Austausch und in Zusammenarbeit mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des UBA leiten Sagert die Fragen: Wie können Postwachstum und Suffizienz neue Wirksamkeit entfalten? Wie lassen sich die Folgen von Konsum auf eine Weise erfahrbar machen, die subtil irritiert und eigenes Fragen auslöst? Auf welcher Haltung zur Natur könnte ein suffizienter Lebensstil basieren? Die Jury sieht die spannende Herausforderung im Rahmen des Tandem-Stipendiums darin, bereits angewendete Strategien multiperspektivisch zu betrachten und aus der fundierten Kenntnis künstlerischer und wissenschaftlicher Prozesse gemeinsam an neuen, wirkungsvolleren Ansätzen zu arbeiten.“ Kurzbiografien Stipendiaten Clara Wieck *1982, lebt und arbeitet als Medienkünstlerin und Filmemacherin in Leipzig, 2003–2010 Studium der Ethnologie, Soziologie, Religionswissenschaft, Kommunikations- und Medienwissenschaften und Indologie in Tübingen und Leipzig, 2014 Arbeitsstipendium der Kulturstiftung Sachsen. Nina Kuttler *1993, lebt und arbeitet in Hamburg, 2013–2018 Studium der Bildenden Kunst an der HfBK Hamburg, Studium der Philosophie, Auslandssemester China Academy of the Arts, Hangzhou, Residenzen in Lettland und Litauen. Veronika Aumann *1985, lebt und arbeitet in Berlin, 2007–2013 Studium Textil- und Flächendesign an der Weißensee Kunsthochschule Berlin, Auslandssemester am Chelsea College of Art & Design London, Mitarbeit am Design Research Lab und Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer Institut. Julian Sagert *1983, lebt und studiert in Berlin, seit 2015 Studium der Psychologie mit Schwerpunkt Umweltpsychologie in Potsdam, seit 2012 Meisterschüler Bildende Kunst an der Universität der Künste Berlin, Auslandssemester am Central Saint Martins London. Kurzbiografien Jury Julius von Bismarck ist ein deutscher Künstler, er lebt und arbeitet in Berlin. Von Bismarck hat an der Universität der Künste Berlin und dem Hunter College in New York studiert. Seine Arbeiten, die sich zwischen Kunst, Wissenschaft und Technologie ansiedeln lassen, sind insbesondere Auseinandersetzungen mit der Wahrnehmung, Manipulation und Dokumentation des urbanen Raums. Anke Haarmann ist Professorin für Designtheorie und Designforschung an der HAW Hamburg. In ihrer theoretischen wie ästhetischen Praxis arbeitet Haarmann zur künstlerischen Forschung sowie Designforschung und hat zahlreiche Publikationen hierzu veröffentlicht. Haarmann hat Philosophie und Kunst in Hamburg, Berlin und Maastricht studiert, an der Universität Potsdam promoviert, u.a. an der Universität Lüneburg unterrichtet bevor sie an die HAW kam, wo sie derzeit das „Zentrum für Designforschung“ aufbaut. Susanne Lorenz ist Bildende Künstlerin und seit 2010 Professorin für Bildende Kunst an der Universität der Künste Berlin. Dort leitet sie die Grundlehre für Studierende der Bildenden Kunst und die Lehramtsstudiengänge mit dem Kernfach Bildende Kunst. Von 2006 bis 2010 war Susanne Lorenz Professorin an der Hochschule für Bildende Künste in Hamburg, weitere Lehrtätigkeiten führten sie u. a. als Visiting Artist an die School of the Art Institute of Chicago, USA und an das Goethe-Institut in Taschkent, Usbekistan. Die künstlerischen Arbeiten von Susanne Lorenz zeugen von einem raumbezogenen und interdisziplinären Ansatz.
Durch Inkrafttreten der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) am 01.08.2017 ergaben sich Neuerungen für die rechtskräftige Einstufung in Wassergefährdungsklassen (WGK). Diesbezügliche Unsicherheiten wurden einem breiten Publikum von Interessenvertretenden durch das Umweltbundesamt ( UBA ) erörtert, um Transparenz zu erzeugen und Irrtümern bei der Anwendung der AwSV vorzubeugen. Im Diskurs konnten Vorschläge für die Fortschreibung der Verordnung erarbeitet werden. Der Bericht benennt die wesentlichen Themen der Veranstaltungen, stellt einen zusammengefassten Fragenkatalog zur Verfügung und verweist auf aktuelle Entwicklungen. Veröffentlicht in Texte | 30/2021.
Wassergefährdende Stoffe und Gemische müssen seit Inkrafttreten der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Wassergefährdungsklassen (WGK) bzw. als "allgemein wassergefährdend" (awg) oder "nicht wassergefährdend" (nwg) eingestuft werden. Dadurch soll die Gefährdung von Grund- und Oberflächengewässern bei der Lagerung und Handhabung der wassergefährdenden Stoffe ausgeschlossen und den Anlagenbetreibern und Vollzugsbehörden gleichzeitig ein transparentes und einheitliches Bewertungssystem zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus bietet die AwSV Anreize, um besonders gefährliche und schlecht untersuchte Stoffe durch weniger wassergefährdende zu ersetzen. Im Sinne eines transparenten Verfahrens informiert das Umweltbundesamt seit Inkrafttreten der AwSV regelmäßig auf Fachinformationsveranstaltungen über die daraus resultierenden Neuerungen. Dabei wurde den Fragen der Teilnehmenden viel Raum gegeben und beispielsweise über die neu berufene Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS), das Vorsorgeprinzip und die Einstufung von Gemischen informiert. Alle Veranstaltungen wurden im Auftrag des UBA von DIALOG BASIS, einer unabhängigen Dialog-Organisation, organisiert, moderiert und dokumentiert. Dieser Abschlussbericht stellt nun einen aktualisierten und zusammengefassten Fragenkatalog zur Verfügung, verweist auf aktuelle Entwicklungen und Änderungen und gibt einen Ausblick auf die nächsten anstehenden Schritte. Quelle: Forschungsbericht
Erhebung über Anlagen zum Umgang mit Wasse rgefährdenden Stoffen, die im Hinblick auf gesetzlich vorgesehene Überwachungsmaßnahmen besonders erfasst sind. Erhebungsmerkmale: Art der Anlage; Bauart, Baujahr, Material und Fassungsvermögen der Anlage; Gefährdungsstufe; Wassergefährdungsklasse; Art des wassergefährdenden Stoffes; Wirtschaftszweig des Betreibers.
Gegenstand des von der Firma Kühne + Nagel (AG & Co.) KG beantragten Änderungsvorhabens sind im Wesentlichen folgende Anpassungen und Änderungen: - Lagerung von kosmetischen Fertigprodukten mit Gefahrstoffeigenschaften (mit den Gefahrenhinweisen H222, H225 und H226) in definierten Bereichen in Halle A2. Aufgrund dessen werden im Bereich dieser Flächen sicherheitstechnische Nachrüstungen vorgenommen. Dies umfasst u.a. neben einer Änderung der Beheizung der Halle A2 die Installation von Gaswarnsensoren, technischen Lüftungsanlagen, Anpassungen der Sprinkleranlage sowie Maßnahmen zum Explosionsschutz; - Einbau eines temperaturgeführten Compartments für Arzneimittel unterhalb der Mezzanine in Halle A2 (Lagerung von Arzneimitteln die keine Gefahrstoffe sind. Zur Temperierung wird der Raum mit einer Klima-Split-Anlage ausgestattet); - Erhöhung der Palettenplätze in den Regalanlagen in Halle A2 durch Einbau zusätzlicher Traversen, sodass inklusive Bodenlagerung im Regal zum Teil zukünftig 7 statt 5 Regalebenen zur Verfügung stehen; - Umzug des Gefahrstoffschranks für einzelne Rohstoffe mit Einstufung in Wassergefährdungsklasse 3 (WGK 3) und max. 20 l Gebindegröße aus dem Flachbau 611 Süd nach Halle A3.1; - Erneuerung der Brandmeldezentrale für das Gebäude 611; - geringfügige Erhöhung der Gesamtlagermenge. Aufgrund der Änderung der Wassergefährdungsklassen für kosmetische Fertigprodukte (erforderliche Auslegung als WGK 2 Lager) sowie der Mengenerhöhungen werden im Zusammenhang mit diesem BImSchG-Antrag die erforderlichen Optimierungen in den oben aufgeführten Hallen, z.B. Anpassung der Dimensionierung der Löschwasserrückhaltung, mit beantragt.
ie Dow Olefinverbund GmbH, Werk Böhlen, PF 1, 04561 Böhlen, beantragt die Erweiterung des schon genehmigten Fördermedienspektrums sowohl um nachhaltige Rohstoffe, als auch um zusätzliche fossile Rohstoffe. Die RRB quert das Bundesland Brandenburg auf einer Länge von ca. 30 km im Landkreis Prignitz. Das Vorhaben bedarf der Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens nach § 65 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die im Rahmen der Transportguterweiterung vorgesehenen neuen Fördermedien sind, wie die genehmigten Fördermedien, flüssige Kohlenwasserstoffgemische, die überwiegend in eine geringere Wassergefährdungsklasse eingestuft sind und die ähnliche oder für einen Pipelinebetrieb günstigere physikalische und chemische Eigenschaften aufweisen.
Chemikalien sind fester Bestandteil unseres Alltages. Informationen zu Eigenschaften, ihre Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht zum Umgang mit bestimmten Chemikalien sowie ihre Anwendungsgebiete verwalten verschiedene Informationssystemefür Chemikaliensicherheit. Sei es die Auskunft zu gefährlichen Stoffen aufgrund eines Unfalls, Hinweise zum Transport und Lagerung von gefährlichenChemikalien, die Einstufung einer von der Industrie in Verkehr gebrachten Chemikalie in eine Wassergefährdungsklasse oder die nach Wasserrahmenrichtlinie 60/2000/EG (EG, 2000) festgeschriebene Verpflichtung der EU-Mitgliedsstaaten, Qualitätsnormen für flussgebietsrelevante Stoffe festzulegen,benötigen schnelle und zuverlässige Daten und Informationenzu diesen Chemikalien.Die europäische REACH-Verordnung 1907/2006 (EG, 2006) zu Regelungen der Registrierung und Bewertung von Chemikalien sowie die CLP-Verordnung 1272/2008 (EG, 2008) über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen fordern die Einreichung von Daten von den Unternehmen. Diese Informationen sind mit komplexen Daten- und Informationssystemen zu verwalten, aufzubereiten und für verschiedene Nutzergruppen bereitzustellen.Quelle: Umweltinformationssysteme : grundlegende Konzepte und Anwendungen / Peter Fischer-Stabel [Hrsg.]. - 2. neu bearb. und erw. Aufl. - Heidelberg - (2013), S. 343-348
In der Datenbank Rigoletto werden Chemikalien nach ihrem Gefährdungspotential für die aquatische Umwelt und die Gesundheit des Menschen in drei Wassergefährdungsklassen (WGK 1 bis 3) sowie in die Gruppe der nicht wassergefährdenden (nwg) Stoffe eingestuft, Hintergrundinformationen zu den einzelnen Stoffen angeboten und CAS- und EG-Nummern (CAS = Chemical Abstract Services, EG = Europäische Gemeinschaft z. B. EINECS-Nr. = European Inventory of Existing Chemicals) aufgeführt. Die Bewertung der Chemikalien erfolgt durch Selbsteinstufung durch die Hersteller und Inverkehrbringer entsprechend den Maßgaben der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS) vom 17. 05. 1999 und in Einzelfällen durch die "Kommission Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS)". Im wasserrechtlichen Vollzug der Bundesländer dienen die Wassergefährdungsklassen dazu, Anforderungen an die technische und logistische Sicherheit bei Industrieanlagen und Lagern festzulegen. Die Daten können mit Hilfe einer komfortablen Suchmaschine über Teile der Stoffbezeichnung, CAS-/ EG-Nummern, oder Synonyme recherchiert werden. Folgende Aufgaben werden mit Hilfe der Datenbank Rigoletto gelöst: · Verwalten der nach Anhang 3 der VwVwS vom 17. 05. 1999 durch Hersteller und Inverkehrbringer dokumentierten Stoffe, · Erstellung von umfassenden Stoffdatensätzen, die einstufungsrelevante Daten zur Identifikation, Toxizität, Ökotoxizität, Verhalten in der Umwelt und zu Klassifizierungen umfassen, · Dokumentation der Stoffinformationen und Ausgabe der Datensätze in Form eines Datenblattes, das als Layout-Vorlage zur Vervielfältigung verwendbar ist, · Verwaltung und Dokumentation der Literaturquellen, · regelmäßige Weitergabe der Daten für die Veröffentlichung der Einstufungen im Internet, · Erstellung des Katalogs wassergefährdender Stoffe sowie der VwVwS in Form layoutfähiger Vorlagen.
ChemInfo informiert zu Aspartam Der Lebensmittelzusatzstoff Aspartam ist als Süßungsmittel in vielen Lebensmitteln, wie zum Beispiel zuckerfreien Softdrinks, enthalten. Nun wurde Aspartam von der World Health Organisation (WHO) als möglicherweise krebserzeugend für Menschen eingestuft. Was bedeutet das und wo darf Aspartam eigentlich überall eingesetzt werden? Die Chemikaliendatenbank ChemInfo informiert. Der süßlich schmeckende, geruchlose, weiße Feststoff Aspartam wurde früher als Nutrasweet vermarktet und ist heute direkt unter dem Namen Aspartam oder als E-Nummer E 951 in zahlreichen Inhaltsstofflisten von Lebensmitteln zu finden. Es darf gemäß EU-Verordnung 1333/2008 (Lebensmittelzusatzstoffe) in über 45 verschiedenen Lebensmittelkategorien zum Einsatz kommen. Darunter sind neben den bekannten Light-Softdrinks zum Beispiel Kaugummis, Nahrungsergänzungsmittel, Fruchtnektare, Frühstücksgetreidekost oder auch würzige Brotaufstriche. Die Höchstmengen werden für jede Lebensmittelkategorie spezifisch festgelegt und können für Aspartam bis zu 6.000 mg/kg Lebensmittel (bei Kleinstsüßigkeiten, die der Erfrischung des Atems dienen) betragen. Außer in Lebensmitteln darf Aspartam auch als Bestandteil kosmetischer Mittel zur Maskierung eingesetzt werden. Mit einer Wassergefährdungsklasse von 2 ist es deutlich wassergefährdend, ist jedoch im Boden und im Wasser biologisch abbaubar. Grundsätzlich giftig ist Aspartam nicht. Der LD50-Wert (tödliche Dosis für 50 % der getesteten Tiere) bei Ratten liegt mit über 5.000 mg/kg Körpergewicht sogar deutlich über dem von Zitronensäure (2.000-3.000 mg/kg), die ebenfalls als Lebensmittelzusatzstoff zum Einsatz kommt. Was bedeutet „möglicherweise krebserzeugend für Menschen“? Aspartam ist aus zahlreichen Alltagsprodukten nicht wegzudenken. Aufgrund des sehr breiten Einsatzes ist naheliegend, dass unabhängige Institutionen auch mögliche Folgen eines übermäßigen Konsums prüfen. Eine solche Prüfung ist nun durch die International Agency for Research on Cancer (IARC) der WHO erfolgt. Das IARC Monographs-Programm identifiziert und bewertet vermeidbare Ursachen von Krebserkrankungen beim Menschen. Neben Chemikalien werden u. a. auch berufliche Expositionen (z. B. durch die Arbeit als Maler oder Malerin) und physikalische oder biologische Einflüsse, wie Sonnenstrahlung und Viren, bewertet. Diese Einflussfaktoren werden in eine von vier Kategorien eingruppiert, die von „krebserzeugend für Menschen“ (Gruppe 1) bis „nicht klassifizierbar hinsichtlich der menschlichen Karzinogenität“ (Gruppe 3) reichen. Damit wird eine Aussage über die mögliche Gefahr getroffen, durch einen Einflussfaktor an Krebs zu erkranken. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Krebs bei einer bestimmten Exposition tatsächlich auftritt, wird hingegen nicht ermittelt. In Gruppe 1 (krebserzeugend) fallen beispielsweise Faktoren wie Aktiv- und Passivrauchen, alkoholische Getränke, Feinstaub oder auch Empfängnisverhütungsmittel mit Östrogen und Gestagen. Aspartam wurde nun in die Gruppe 2B einsortiert, die aktuell 324 verschiedene Einflussfaktoren umfasst, welche „möglicherweise krebserzeugend für Menschen“ sind. Es ist die niedrigste Kategorie, bei der eine mögliche Krebsgefahr vermutet werden kann. Damit steht Aspartam in einer Reihe mit z. B. Nickel, Melamin, Motorabgasen und traditionell eingelegtem asiatischen Gemüse. Für Aspartam wurden außerdem eingeschränkte Belege für das Auftreten einer bestimmten Krebsart gefunden: Leberkrebs. Ein anderes Süßungsmittel, für das ein mögliches Krebsrisiko bereits durch die IARC untersucht wurde, ist Saccharin (E 954). Für dieses gab es zum Zeitpunkt der Untersuchung aber keine Belege hinsichtlich einer möglichen Krebsgefahr (Gruppe 3). In Anbetracht der insgesamt 552 Einflussfaktoren, die den Gruppen 1, 2A und 2B insgesamt angehören, ist ein Kontakt mit krebserzeugenden Substanzen im Alltag nie vollständig ausgeschlossen. Mit der Einschätzung der IARC ist ein überlegter Konsum von Aspartam aber durchaus angeraten. Wer auf Zusatzstoffe in Lebensmitteln möglichst verzichten möchte, kann Getränke und Speisen zum Beispiel mit frischen oder eingekochten Früchten süßen. ChemInfo Alle in diesem Text enthaltenen Fakten zum Stoff sind in ChemInfo enthalten. ChemInfo ist die umfassendste deutschsprachige Chemikaliendatenbank und wird als Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder vom Umweltbundesamt gemeinsam mit verschiedenen Behörden des Bundes der Länder verwaltet, gepflegt und fortlaufend inhaltlich aktualisiert. ChemInfo kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Auch für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Teildatenbestand unter www.chemikalieninfo.de bereit. Diese frei recherchierbaren Informationen geben Auskunft über die Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.
ChemInfo informiert über Taurin Im Herbst 2022 ist der Unternehmer Dietrich Mateschitz im Alter von 78 Jahren gestorben. Sein Name ist eng verbunden mit dem Bekanntwerden einer Chemikalie, die heute in zahlreichen Energy-Drinks und anderen Alltagsprodukten zu finden ist: Taurin. Während der Stoff anfangs rechtlich noch wenig Beachtung fand, ist der Zusatz von Taurin mittlerweile für diverse Produkte reglementiert. Taurin ist ein kristallines, farbloses bis weißes Pulver, das mäßig wasserlöslich und in 6 %iger Lösung einen leicht sauren pH-Wert hat. Der Substanz wird – vor allem in Verbindung mit Koffein - eine vitalisierende Wirkung zugeschrieben. Es ist eine organische Substanz, die neben den häufig in organischen Stoffen vorkommenden Elementen Kohlenstoff, Wasserstoff, Stickstoff und Sauerstoff auch ein Schwefelatom enthält. Als Bestandteil von Aminosäure-Infusionslösungen ist es als Arzneimittel-Wirkstoff zugelassen. Anders als gelegentlich behauptet, wird Taurin dafür nicht aus Stieren gewonnen, sondern im Labor synthetisiert. Bei der Arbeit mit reinem Taurin wird das Tragen von Handschuhen und Schutzanzügen empfohlen, da es bei Hautkontakt zu Reizungen kommen kann. Die massive Einnahme des reinen Stoffes kann Übelkeit, Erbrechen sowie eine Reizung der Magen-Darm-Schleimhäute auslösen. Mit einer Wassergefährdungsklasse von 2 ist Taurin außerdem deutlich wassergefährdend, die tödliche Dosis für Ratten (angegeben als letale Dosis LD 50 ) ist bei oraler Aufnahme mit mehr als 5.000 mg pro kg Körpergewicht aber sehr hoch. In Maßen ist der Verzehr von Taurin als Nahrungsergänzung also möglich und vom Gesetzgeber auch gestattet, seit 2012 steht Taurin auf der Unionsliste der Aromastoffe (Verordnung (EG) Nr. 1334/2008). Im Folgenden gibt es darum einige weitere Anregungen der Gesetzgebung zur Verwendung von Taurin: Energy‑Drinks z. B. dürfen gemäß Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung (kurz: FrSaftErfrischGetrTeeV) bis zu 4.000 mg Taurin pro Liter Getränk enthalten. Bis zu einer Menge von 12 mg pro 100 kcal darf Taurin auch Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung zugesetzt werden (Verordnung über diätetische Lebensmittel). Spannend ist außerdem, dass Taurin seit 2015 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über Futtermittelzusatzstoffe auch Futtermitteln für Hunde, Katzen, marderartige Raubtiere und fleischfressende Fische zugesetzt werden darf. Wegen seiner Fähigkeit, den pH-Wert zu stabilisieren, ist es außerdem Bestandteil der INCI-Liste der Kosmetikinhaltsstoffe und darf somit Kosmetika zugesetzt werden. In Tabakerzeugnissen ist und bleibt Taurin jedoch verboten, da Substanzen, die mit Energie und Vitalität assoziiert werden, Tabakerzeugnissen grundsätzlich nicht zugesetzt werden dürfen. Wer von der aktivierenden Wirkung des Taurins profitieren möchte, sollte aber dennoch genug Alternativen finden. ChemInfo ist das Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder. Weitere spannende Informationen zu Chemikalien findet man öffentlich und registrierungsfrei unter https://recherche.chemikalieninfo.de/ . Mit der kostenlosen App „Chemie im Alltag“ können Informationen zu Lebensmittelzusatzstoffen oder Kosmetikinhaltsstoffen außerdem jederzeit auch unterwegs abgerufen werden.
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