In der Datenbank Rigoletto werden Chemikalien nach ihrem Gefährdungspotential für die aquatische Umwelt und die Gesundheit des Menschen in drei Wassergefährdungsklassen (WGK 1 bis 3) sowie in die Gruppe der nicht wassergefährdenden (nwg) Stoffe eingestuft, Hintergrundinformationen zu den einzelnen Stoffen angeboten und CAS- und EG-Nummern (CAS = Chemical Abstract Services, EG = Europäische Gemeinschaft z. B. EINECS-Nr. = European Inventory of Existing Chemicals) aufgeführt. Die Bewertung der Chemikalien erfolgt durch Selbsteinstufung durch die Hersteller und Inverkehrbringer entsprechend den Maßgaben der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS) vom 17. 05. 1999 und in Einzelfällen durch die "Kommission Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS)". Im wasserrechtlichen Vollzug der Bundesländer dienen die Wassergefährdungsklassen dazu, Anforderungen an die technische und logistische Sicherheit bei Industrieanlagen und Lagern festzulegen. Die Daten können mit Hilfe einer komfortablen Suchmaschine über Teile der Stoffbezeichnung, CAS-/ EG-Nummern, oder Synonyme recherchiert werden. Folgende Aufgaben werden mit Hilfe der Datenbank Rigoletto gelöst: · Verwalten der nach Anhang 3 der VwVwS vom 17. 05. 1999 durch Hersteller und Inverkehrbringer dokumentierten Stoffe, · Erstellung von umfassenden Stoffdatensätzen, die einstufungsrelevante Daten zur Identifikation, Toxizität, Ökotoxizität, Verhalten in der Umwelt und zu Klassifizierungen umfassen, · Dokumentation der Stoffinformationen und Ausgabe der Datensätze in Form eines Datenblattes, das als Layout-Vorlage zur Vervielfältigung verwendbar ist, · Verwaltung und Dokumentation der Literaturquellen, · regelmäßige Weitergabe der Daten für die Veröffentlichung der Einstufungen im Internet, · Erstellung des Katalogs wassergefährdender Stoffe sowie der VwVwS in Form layoutfähiger Vorlagen.
Erhebung über Anlagen zum Umgang mit Wasse rgefährdenden Stoffen, die im Hinblick auf gesetzlich vorgesehene Überwachungsmaßnahmen besonders erfasst sind. Erhebungsmerkmale: Art der Anlage; Bauart, Baujahr, Material und Fassungsvermögen der Anlage; Gefährdungsstufe; Wassergefährdungsklasse; Art des wassergefährdenden Stoffes; Wirtschaftszweig des Betreibers.
Der Lagerbereich innerhalb eines bestehenden Gebäudes soll erweitert werden, sodass eine höhere Lagerkapazität entsteht. Einhergehende Maßnahmen sind u.a. die Entfernung einer Trennwand und die Aufstellung neuer Regale. Statt Stoffen mit maximaler Wassergefährdungsklasse 2 sollen hier künftig zusätzlich begrenzte Mengen an Stoffen mit der Wassergefährdungsklasse 3 und der Eigenschaft akut toxisch eingelagert werden. In einem weiteren Lagerbereich soll die bisher genehmigte Gesamtlagermenge beibehalten werden, jedoch sollen künftig auch hier höhere Mengen an Stoffen mit der Was-sergefährdungsklasse 3 und größere Mengen an akut toxischen Stoffen gelagert werden dürfen. Zudem soll die Herstellansatzgröße eines Produktes, welches die Eigenschaften akut toxisch besitzt, vergrößert und die Lagerinhalte eines bestehenden Tanklagers geändert werden. So soll u.a. dieses Produkt mit der Eigenschaft akut toxisch und der Wassergefährdungsklasse 3 in diesem Tanklager gelagert werden. Das Tanklager wird entsprechend umgerüstet.
<p>Stoffe und Gemische können eine Gefahr für Gewässer sein. Sie müssen deshalb entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Wassergefährdungsklassen (WGK) – bzw. als „allgemein wassergefährdend“ oder „nicht wassergefährdend“ – eingestuft werden.</p><p>Das Einstufungsverfahren für Stoffe und Gemische ist in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) geregelt, welche das bisherige Einstufungsverfahren nach Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) fortschreibt.</p><p>Aufgrund der WGK und der Tonnage der gehandhabten wassergefährdenden Stoffe legt die AwSV einheitliche Anforderungen für Anlagen bundesweit fest. Damit soll eine Gefährdung von Grund- und Oberflächengewässern bei der Lagerung und Handhabung der Stoffe ausgeschlossen werden. Außerdem bietet die Einstufung für Anlagenbetreiber, Vollzugsbehörden vor Ort sowie im Falle eines Unfalls für die örtlichen Feuerwehren eine aggregierte Gefährlichkeitskennzahl. So müssen sie die Relevanz aller Kombinationen von Gefährlichkeitsmerkmalen für den Gewässerschutz nicht im Einzelnen beurteilen. Die WGK-Einstufung schafft darüber hinaus den Anreiz, besonders gefährliche oder schlecht untersuchte Stoffe durch solche, die weniger wassergefährdend und gut untersucht sind, zu ersetzen.<br>Hinweise zu anlagenbezogenen Regelungen finden Sie auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes im Artikel „Anlagensicherheit“ unter dem „Thema“ „Wirtschaft und Konsum“.Hinweise zu den rechtlichen Regelungen finden Sie im Artikel „Rechtliche Grundlagen“.Hinweise zum Einstufungsverfahren finden Sie im Artikel „WGK-Einstufung“. Die AwSV unterscheidet die WGK-Einstufung von Stoffen und Gemischen. Hierbei ist für Stoffe, Gemische und Erzeugnisse folgendes zu beachten (siehe auch § 2 Begriffsbestimmungen der AwSV):Ein „Stoff“ ist ein chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren.Ein Reaktionsgemisch, das nicht weiter getrennt und aufgearbeitet wird, kann als Stoff betrachtet werden. Gleiches gilt für Stoffe, die aufgrund ihrer (teilweisen) natürlichen Herkunft eine komplexe chemische Zusammensetzung aufweisen (z. B. Mineralölprodukte oder Fettsäureester).Die Einstufung von Stoffen in WGK muss nach den Vorgaben von Anlage 2 Nummer 1 AwSV dokumentiert und dem Umweltbundesamt vorgelegt werden. Das Formular kannonlineüber das Bundesportal ausgefüllt und übermittelt werden. Eine Vorschau und die Verlinkung zum Formular finden Sie über die SeiteBundesportal | Selbsteinstufung von Stoffen hinsichtlich ihrer Wassergefährdung - Dokumentation.Übergangsweise ist auch die Verwendung des Dokumentationsformblatts 1 für Stoffe möglich.Unterschriebene Einstufungsdokumentationen sind zu richten an:Auf demPostweg:UmweltbundesamtFachgebiet IV 2.6Wassergefährdende StoffeWörlitzer Platz 106844 Dessau-RoßlauOder perE-Mailan:WGK[at]uba [dot] deGemische bestehen aus zwei oder mehr Stoffen (Komponenten).Die Einstufung von Gemischen findet eigenverantwortlich statt, wobei der Betreiber die Dokumentation seiner Einstufung (Dokumentationsformblatt 2 oder 3 für Gemische) der zuständigen wasserrechtlichen Genehmigungsbehörde vorlegen und nicht beim Umweltbundesamt einreichen muss.Erzeugnisse werden nicht in eine WGK eingestuft. Für die Anwendung der AwSV ist die Frage, ob es sich chemikalienrechtlich um Erzeugnisse handelt oder nicht, nicht entscheidend. Maßgebend ist, ob mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne von § 62 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bzw. § 2 Absatz 2 AwSV (sowohl Stoffe als auch Gemische) in einer Anlage umgegangen wird. Ist dies der Fall, ist die AwSV zu beachten. Das Chemikalienrecht macht keine Vorgabe für das Wasserrecht. Ob das betrachtete Objekt selbst als wassergefährdender Stoff anzusehen ist oder ob durch Umgang mit dem Objekt mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird (z. B. bei einem Hydraulikaggregat), ist für die Eröffnung des Anwendungsbereichs der AwSV ebenfalls unerheblich.Informationsveranstaltung zur AwSV von 2017Informationsveranstaltung zur AwSV von 2019Informationsveranstaltung zur AwSV von 2020
Presse 21,0 Millionen Liter wassergefährdende Stoffe im Jahr 2023 bei Unfällen ausgetreten Seite teilen Pressemitteilung Nr. 430 vom 15. November 2024 Ausgetretene Schadstoffmenge gegenüber dem Vorjahr fast verdreifacht, Zahl der Unfälle dagegen auf niedrigstem Stand seit Beginn der Zeitreihe 3,3 Millionen Liter ausgetretene Schadstoffe in der Umwelt verblieben Über 900 Gewässerverunreinigungen, darunter 46 Mal Grundwasser betroffen WIESBADEN – Im Jahr 2023 sind in Deutschland bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen rund 21,0 Millionen Liter Schadstoffe unkontrolliert in die Umwelt ausgetreten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, konnten davon rund 3,3 Millionen Liter (15,9 %) nicht wiedergewonnen werden und verblieben dauerhaft in der Umwelt. Mit 21,0 Millionen Litern war die ausgetretene Schadstoffmenge fast dreimal so groß wie im Vorjahr (2022: 7,1 Millionen Liter) und die größte Menge seit 2019 (31,2 Millionen Liter). Solche starken Schwankungen sind nicht ungewöhnlich, da die ausgetretene Schadstoffmenge stark abhängig ist von der Art und Schwere der Unfälle. So kann rund die Hälfte der im Jahr 2023 freigesetzten Schadstoffe auf nur vier Unfälle zurückgeführt werden. Die Zahl der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen blieb dagegen mit 1 876 im Vorjahresvergleich nahezu unverändert (-0,1 %) und erreichte den niedrigsten Stand seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1997. Lädt... 115 000 Liter „stark wassergefährdende“ Stoffe richteten dauerhaften Schaden an Wassergefährdende Stoffe werden nach ihrem Schadenspotenzial als „allgemein wassergefährdend“ deklariert oder in eine von drei Wassergefährdungsklassen (WGK) eingeteilt. Unter den im Jahr 2023 insgesamt 3,3 Millionen Litern dauerhaft in der Umwelt verbliebenen Schadstoffen entfiel der größte Anteil mit 2,6 Millionen Litern (79,1 %) auf „allgemein wassergefährdende“ Stoffe. Mit 2,4 Millionen Litern waren das insbesondere Jauche, Gülle und Silagesickersaft. 308 000 Liter (9,3 %) bei Unfällen ausgetretene „schwach wassergefährdende“ Stoffe (WGK 1) konnten nicht wiedergewonnen werden. Zu dieser Wassergefährdungsklasse zählen Stoffe wie Ethanol oder Natronlauge. Weitere 121 000 Liter (3,7 %) in der Umwelt verbliebene Schadstoffe waren „deutlich wassergefährdende“ Stoffe (WGK 2). In dieser Kategorie sind Mineralölprodukte wie Heizöl oder Dieselkraftstoff eingruppiert. Die gefährlichsten Stoffe sind die „stark wassergefährdenden“ Stoffe (WGK 3), darunter Quecksilber oder Benzin. Im Jahr 2023 richteten 115 000 Liter (3,5 %) solcher Schadstoffe dauerhaften Schaden in der Umwelt an. 907 Gewässerverunreinigungen durch 721 Unfälle Im Jahr 2023 ereigneten sich 721 Unfälle, bei denen mindestens ein Gewässer direkt von freigesetzten Schadstoffen verunreinigt worden ist. In 441 Fällen gelangten Schadstoffe in ein Oberflächengewässer, beispielsweise einen Fluss oder einen See. In 416 Fällen war die Kanalisation betroffen. Insgesamt 46 Mal wurde das Grundwasser verunreinigt und in vier Fällen unmittelbar die Wasserversorgung. Insgesamt wurde demnach durch 721 Unfälle 907 Mal ein Gewässer verunreinigt, da durch 180 Unfälle mehrere Gewässerarten gleichzeitig betroffen waren. Methodische Hinweise: Die Ergebnisse basieren ausschließlich auf Daten zu Unfällen in Deutschland. Unfälle in Nachbarstaaten, die sich zum Beispiel auf deutsche Gewässer auswirken, werden nicht berücksichtigt. Verunreinigungen infolge von illegaler Entsorgung wassergefährdender Stoffe sind zudem keine Unfälle im Sinne der Erhebung. Weitere Informationen: Weitere Ergebnisse zum Berichtsjahr 2023 sind in der Datenbank GENESIS- Online (Tabellen 32311-0001 bis 32311-0006 ) sowie auf der Themenseite „ Wasserwirtschaft “ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar. Wichtiger Hinweis zur Datenbank GENESIS- Online : Seit dem 5. November 2024 ist die neue Nutzeroberfläche unserer Datenbank als Hauptversion verfügbar und hat damit das Beta-Stadium verlassen. Die neue Oberfläche bietet schnellere Datenabrufe sowie intuitive Recherche- und Anpassungsmöglichkeiten von Tabellen. Zudem haben sich die Struktur des maschinenlesbaren Flatfile -CSV-Formats und das Datenausgabeformat bei Tabellen- Downloads geändert. Detaillierte Informationen dazu sowie weitere wichtige Hinweise zum Release bietet die Infoseite zum neuen GENESIS- Online . Kontakt für weitere Auskünfte Statistiken der Wasserwirtschaft und der klimawirksamen Stoffe Telefon: +49 611 75 8380 Zum Kontaktformular Zum Thema Wasserwirtschaft Nachhaltigkeitsindikatoren Klima
<p>Der Lebensmittelzusatzstoff Aspartam ist als Süßungsmittel in vielen Lebensmitteln, wie zum Beispiel zuckerfreien Softdrinks, enthalten. Nun wurde Aspartam von der World Health Organisation (WHO) als möglicherweise krebserzeugend für Menschen eingestuft. Was bedeutet das und wo darf Aspartam eigentlich überall eingesetzt werden? Die Chemikaliendatenbank ChemInfo informiert.</p><p>Der süßlich schmeckende, geruchlose, weiße Feststoff Aspartam wurde früher als Nutrasweet vermarktet und ist heute direkt unter dem Namen Aspartam oder als E-Nummer E 951 in zahlreichen Inhaltsstofflisten von Lebensmitteln zu finden. Es darf gemäß EU-Verordnung 1333/2008 (Lebensmittelzusatzstoffe) in über 45 verschiedenen Lebensmittelkategorien zum Einsatz kommen. Darunter sind neben den bekannten Light-Softdrinks zum Beispiel Kaugummis, Nahrungsergänzungsmittel, Fruchtnektare, Frühstücksgetreidekost oder auch würzige Brotaufstriche. Die Höchstmengen werden für jede Lebensmittelkategorie spezifisch festgelegt und können für Aspartam bis zu 6.000 mg/kg Lebensmittel (bei Kleinstsüßigkeiten, die der Erfrischung des Atems dienen) betragen.</p><p>Außer in Lebensmitteln darf Aspartam auch als Bestandteil kosmetischer Mittel zur Maskierung eingesetzt werden. Mit einer Wassergefährdungsklasse von 2 ist es deutlich wassergefährdend, ist jedoch im Boden und im Wasser biologisch abbaubar.</p><p>Grundsätzlich giftig ist Aspartam nicht. Der LD50-Wert (tödliche Dosis für 50 % der getesteten Tiere) bei Ratten liegt mit über 5.000 mg/kg Körpergewicht sogar deutlich über dem von Zitronensäure (2.000-3.000 mg/kg), die ebenfalls als Lebensmittelzusatzstoff zum Einsatz kommt.</p><p><strong>Was bedeutet „möglicherweise krebserzeugend für Menschen“?</strong></p><p>Aspartam ist aus zahlreichen Alltagsprodukten nicht wegzudenken. Aufgrund des sehr breiten Einsatzes ist naheliegend, dass unabhängige Institutionen auch mögliche Folgen eines übermäßigen Konsums prüfen. Eine solche Prüfung ist nun durch die International Agency for Research on Cancer (IARC) der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=WHO#alphabar">WHO</a> erfolgt. Das IARC Monographs-Programm identifiziert und bewertet vermeidbare Ursachen von Krebserkrankungen beim Menschen. Neben Chemikalien werden u. a. auch berufliche Expositionen (z. B. durch die Arbeit als Maler oder Malerin) und physikalische oder biologische Einflüsse, wie Sonnenstrahlung und Viren, bewertet. Diese Einflussfaktoren werden in eine von vier Kategorien eingruppiert, die von „krebserzeugend für Menschen“ (Gruppe 1) bis „nicht klassifizierbar hinsichtlich der menschlichen Karzinogenität“ (Gruppe 3) reichen. Damit wird eine Aussage über die mögliche Gefahr getroffen, durch einen Einflussfaktor an Krebs zu erkranken. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Krebs bei einer bestimmten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Exposition#alphabar">Exposition</a> tatsächlich auftritt, wird hingegen nicht ermittelt. In Gruppe 1 (krebserzeugend) fallen beispielsweise Faktoren wie Aktiv- und Passivrauchen, alkoholische Getränke, Feinstaub oder auch Empfängnisverhütungsmittel mit Östrogen und Gestagen. Aspartam wurde nun in die Gruppe 2B einsortiert, die aktuell 324 verschiedene Einflussfaktoren umfasst, welche „möglicherweise krebserzeugend für Menschen“ sind. Es ist die niedrigste Kategorie, bei der eine mögliche Krebsgefahr vermutet werden kann. Damit steht Aspartam in einer Reihe mit z. B. Nickel, Melamin, Motorabgasen und traditionell eingelegtem asiatischen Gemüse. Für Aspartam wurden außerdem eingeschränkte Belege für das Auftreten einer bestimmten Krebsart gefunden: Leberkrebs. Ein anderes Süßungsmittel, für das ein mögliches Krebsrisiko bereits durch die IARC untersucht wurde, ist Saccharin (E 954). Für dieses gab es zum Zeitpunkt der Untersuchung aber keine Belege hinsichtlich einer möglichen Krebsgefahr (Gruppe 3).</p><p>In Anbetracht der insgesamt 552 Einflussfaktoren, die den Gruppen 1, 2A und 2B insgesamt angehören, ist ein Kontakt mit krebserzeugenden Substanzen im Alltag nie vollständig ausgeschlossen. Mit der Einschätzung der IARC ist ein überlegter Konsum von Aspartam aber durchaus angeraten. Wer auf Zusatzstoffe in Lebensmitteln möglichst verzichten möchte, kann Getränke und Speisen zum Beispiel mit frischen oder eingekochten Früchten süßen.</p><p><p><strong>ChemInfo<br>Alle in diesem Text enthaltenen Fakten zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a> sind in ChemInfo enthalten. ChemInfo ist die umfassendste deutschsprachige Chemikaliendatenbank und wird als Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder vom Umweltbundesamt gemeinsam mit verschiedenen Behörden des Bundes der Länder verwaltet, gepflegt und fortlaufend inhaltlich aktualisiert. ChemInfo kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Auch für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Teildatenbestand unter<a href="http://www.chemikalieninfo.de/">www.chemikalieninfo.de</a>bereit. Diese frei recherchierbaren Informationen geben Auskunft über die Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.</p></p><p><strong>ChemInfo<br>Alle in diesem Text enthaltenen Fakten zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a> sind in ChemInfo enthalten. ChemInfo ist die umfassendste deutschsprachige Chemikaliendatenbank und wird als Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder vom Umweltbundesamt gemeinsam mit verschiedenen Behörden des Bundes der Länder verwaltet, gepflegt und fortlaufend inhaltlich aktualisiert. ChemInfo kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Auch für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Teildatenbestand unter<a href="http://www.chemikalieninfo.de/">www.chemikalieninfo.de</a>bereit. Diese frei recherchierbaren Informationen geben Auskunft über die Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.</p>
ie Dow Olefinverbund GmbH, Werk Böhlen, PF 1, 04561 Böhlen, beantragt die Erweiterung des schon genehmigten Fördermedienspektrums sowohl um nachhaltige Rohstoffe, als auch um zusätzliche fossile Rohstoffe. Die RRB quert das Bundesland Brandenburg auf einer Länge von ca. 30 km im Landkreis Prignitz. Das Vorhaben bedarf der Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens nach § 65 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die im Rahmen der Transportguterweiterung vorgesehenen neuen Fördermedien sind, wie die genehmigten Fördermedien, flüssige Kohlenwasserstoffgemische, die überwiegend in eine geringere Wassergefährdungsklasse eingestuft sind und die ähnliche oder für einen Pipelinebetrieb günstigere physikalische und chemische Eigenschaften aufweisen.
Presse 29 % der im Jahr 2022 geprüften Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen mit Mängeln Seite teilen Pressemitteilung Nr. 383 vom 27. September 2023 Der Anteil der Anlagen mit Mängeln in den vergangenen Jahren kaum verändert Über drei Viertel der geprüften Anlagen waren Ölheizungen, mehr als ein Viertel davon wiesen mindestens einen Mangel auf Die meisten Schadstoffe gelangten aber aus Biogasanlagen sowie Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen) in die Umwelt WIESBADEN – Im Jahr 2022 wurden deutschlandweit bei 29,2 % der insgesamt 223 979 geprüften Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen technische Mängel oder Ordnungsmängel festgestellt. Der Anteil veränderte sich gegenüber den Vorjahren nur geringfügig (2021: 30,6 %, 2020: 30,9 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wiesen 46 115 Anlagen (20,6 %) geringfügige, 19 338 Anlagen (8,6 %) erhebliche und 51 Anlagen (0,02 %) gefährliche Mängel auf. Lädt... Zum Schutz der Umwelt müssen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wie etwa Tankstellen, Lager- oder Abfüllanlagen oder Heizölverbraucheranlagen regelmäßig von Sachverständigen auf ihre Sicherheit geprüft werden. Ist diese Sicherheit nicht gewährleistet, können die Folgen für die Umwelt schwerwiegend sein. So wurden im Jahr 2022 bei Unfällen in solchen Anlagen 6,3 Millionen Liter wassergefährdende Stoffe freigesetzt (siehe Pressemitteilung Nr. 365 vom 13. September 2023). Knapp ein Drittel dieser Menge (29,8 % oder 1,9 Millionen Liter) konnte nicht wiedergewonnen werden und schadet der Umwelt dauerhaft. 44,8 % der Biogas- und JGS-Anlagen mit Mängeln Über drei Viertel (76,2 % beziehungsweise 170 657) der im Jahr 2022 geprüften Anlagen waren Ölheizungen. Mehr als ein Viertel (28,9 % oder 49 289) dieser Ölheizungen wiesen mindestens einen Mangel auf. Laut der Statistik der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen gingen im Jahr 2022 rund 108 100 Liter der dauerhaft in der Umwelt verbliebenen Schadstoffe auf Unfälle in Heizölverbraucheranlagen zurück. Jedoch verblieben bei Unfällen in Biogasanlagen sowie in Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen) von allen Anlagenarten die höchste Menge an Schadstoffen dauerhaft in der Umwelt: Rund 848 700 Liter konnten bei Unfällen in diesen Anlagen nicht wiedergewonnen werden. Der Anteil der geprüften Biogas- und JGS-Anlagen mit Mängeln lag im Jahr 2022 bei 44,8 % und somit deutlich höher als der Durchschnitt über alle Anlagearten (29,2 %). Technische Mängel überwiegen Von den 65 504 mangelhaft geprüften Anlagen wiesen 49 784 (76,0 %) mindestens einen technischen Mangel auf, etwa korrodierte Tanks, defekte Betriebs- und Kontrollleuchten oder Schäden an Auffangwannen. Bei 15 720 Anlagen (24,0 %) wurden ausschließlich Ordnungsmängel festgestellt, etwa fehlende oder falsch angebrachte Bedienungs- oder Prüfhinweise. Bei 18 052 Anlagen (27,6 %) wurde zusätzlich zu einem technischen auch ein Ordnungsmangel festgestellt. Methodischer Hinweis: Zum Schutz der Gewässer müssen die meisten Anlagen, die mit Stoffen wie Heizöl, Benzin, flüssigen Chemikalien und großen Mengen an Jauche oder Gülle umgehen, regelmäßig nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) auf ihre Sicherheit gegenüber der Umwelt geprüft werden. Die Häufigkeit und Art der Prüfung richtet sich unter anderem auch nach dem Standort der Anlage und der Wassergefährdungsklasse (WGK). Die AwSV regelt die Einstufung eines Stoffes in die WGK. Die höchste Klasse ist die Wassergefährdungsklasse 3, darunter fällt zum Beispiel Benzin. Weitere Informationen: Detaillierte Ergebnisse zu den Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen stehen in der Datenbank GENESIS-Online ( Tabellen 32331 ) bereit. Kontakt für weitere Auskünfte Statistiken der Wasserwirtschaft und der klimawirksamen Stoffe Telefon: +49 611 75 8950 Zum Kontaktformular Zum Thema Wasserwirtschaft
Presse Zahl der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen 2022 weiter gesunken Über ein Viertel der ausgetretenen Stoffmenge in der Umwelt verblieben Seite teilen Pressemitteilung Nr. 365 vom 13. September 2023 WIESBADEN – Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 1 878 Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen registriert. Damit ging die Zahl der Unfälle im Vorjahresvergleich weiter zurück (-5,1 % gegenüber 2021) und erreichte den niedrigsten Stand seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1997. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, traten bei den Unfällen 7,1 Millionen Liter Schadstoffe unkontrolliert in die Umwelt aus. Je nach Ausmaß der Unfälle schwankt die Menge ausgetretener Schadstoffe von Jahr zu Jahr teils deutlich. Im Jahr 2022 war die ausgetretene Schadstoffmenge vergleichsweise niedrig, nachdem im Vorjahr 16,1 Millionen Liter Schadstoffe freigesetzt worden waren. Allerdings verblieben im Jahr 2022 sehr viel mehr Schadstoffe in der Umwelt als im Vorjahr: So konnten zwar 5,1 Millionen Liter (72,1 %) Schadstoffe zum Schutz der Umwelt wiedergewonnen, anschließend genutzt oder entsorgt werden. 2,0 Millionen Liter Schadstoffe (27,9 %) blieben allerdings in der Umwelt, mit zumeist dauerhaft schädlichen Auswirkungen. Die nicht wiedergewonnene Schadstoffmenge war damit um 44,4 % höher als im Vorjahr (2021: 1,4 Millionen Liter). Lädt... Unfälle in Anlagen mit besonders schwerwiegenden Folgen Bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen wird unterschieden, ob sie bei der Beförderung dieser Stoffe (zum Beispiel im Straßenverkehr) oder beim Umgang mit den Stoffen in Anlagen (zum Beispiel Tankstellen, Ölheizungen oder Biogasanlagen) auftreten. Im Jahr 2022 wurden bei 586 Unfällen in Anlagen 6,3 Millionen Liter (2021: 15,6 Millionen Liter) wassergefährdende Stoffe freigesetzt. Bei 302 dieser Unfälle konnten die Schadstoffe nicht oder nur teilweise wiedergewonnen werden – das waren durchschnittlich 6 200 Liter wassergefährdende Stoffe pro Unfall. In Summe blieben dadurch nahezu 1,9 Millionen Liter oder 29,8 % der freigesetzten Schadstoffmenge in der Umwelt. Damit gingen 94,4 % der insgesamt 2,0 Millionen Liter dauerhaft in der Umwelt verbliebenen Schadstoffe im Jahr 2022 auf Unfälle in Anlagen zurück. Wassergefährdende Stoffe werden nach ihrem Schadenspotenzial als „allgemein wassergefährdend“ deklariert oder in eine von drei Wassergefährdungsklassen (WGK) eingeteilt. Unter den im Jahr 2022 dauerhaft in der Umwelt verbliebenen Schadstoffen entfiel der größte Anteil mit 46,4 % oder 918 000 Litern auf „allgemein wassergefährdende“ Stoffe. In dieser Kategorie waren insbesondere Jauche, Gülle und Silagesickersaft mit 790 000 Litern bedeutend. „Schwach wassergefährdende“ Stoffe (WGK 1) hatten mit 836 500 Litern (42,3 %) einen ähnlich großen Anteil an der Schadstoffmenge, die nicht wiedergewonnen werden konnte und dauerhafte Schäden in der Umwelt hinterließ. Darunter fallen Stoffe wie Ethanol oder Wasserstoffperoxid. Weitere 189 000 Liter (9,6 %) waren „deutlich wassergefährdende“ Stoffe (WGK 2). In dieser Kategorie sind Mineralölprodukte wie Heizöl oder Dieselkraftstoff eingruppiert. „Stark wassergefährdende“ Stoffe (WGK 3), darunter Quecksilber oder Benzin, machten mit 8 500 Litern (0,4 %) einen kleinen Anteil an der insgesamt in der Natur verbliebenen Stoffmenge aus. Allerdings haben diese Stoffe die größte Schadwirkung. Gewässerverunreinigungen in mehr als 400 Fällen Durch Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen bestand im Jahr 2022 insbesondere für Gewässer ein erhöhtes Schadenspotenzial, da hier 41,8 % der ausgetretenen Schadstoffe nicht wiedergewonnen werden konnten. Bei den insgesamt 1 878 Unfällen 2022 gelangten die ausgetretenen Stoffe in 402 Fällen in ein Oberflächengewässer, beispielsweise einen Fluss oder einen See. Dies führte bei 14 Unfällen zu Fischsterben. Insgesamt 29 Mal wurde das Grundwasser verunreinigt und in 2 Fällen unmittelbar die Wasserversorgung. Methodische Hinweise: Die Ergebnisse basieren ausschließlich auf Daten zu Unfällen in Deutschland. Unfälle in Nachbarstaaten, die sich zum Beispiel auf deutsche Gewässer auswirken, werden nicht berücksichtigt. Verunreinigungen infolge von illegaler Entsorgung wassergefährdender Stoffe sind zudem keine Unfälle im Sinne der Erhebung. Weitere Informationen: Weitere Ergebnisse zum Berichtsjahr 2022 sind in der Datenbank GENESIS- Online (Tabellen 32311-0001 bis 32311-0006 ) sowie auf der Themenseite „ Wasserwirtschaft “ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar. Kontakt für weitere Auskünfte Statistiken der Wasserwirtschaft und der klimawirksamen Stoffe Telefon: +49 611 75 8380 Zum Kontaktformular Zum Thema Wasserwirtschaft Nachhaltigkeitsindikatoren
Presse Knapp ein Drittel der im Jahr 2021 geprüften Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wiesen Mängel auf Knapp ein Zehntel aller geprüften Anlagen mit erheblichen Mängeln Seite teilen Pressemitteilung Nr. 016 vom 11. Januar 2023 WIESBADEN – Im Jahr 2021 haben die Sachverständigenorganisationen bei knapp einem Drittel (30,6 %) der deutschlandweit 232 437 geprüften Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen technische Mängel oder Ordnungsmängel festgestellt. Dieser Anteil war gegenüber dem Vorjahr fast unverändert (2020: 30,9 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wiesen davon 49 980 Anlagen (21,5 %) geringfügige, 21 052 Anlagen (9,1 %) erhebliche und 70 Anlagen (0,03 %) gefährliche Mängel auf. Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind etwa Tankstellen, Lager-, Abfüll- oder Heizölverbraucheranlagen. Zum Schutz der Umwelt müssen sie regelmäßig von Sachverständigen auf ihre Sicherheit geprüft werden. Geringfügige Mängel an den Anlagen müssen spätestens nach sechs Monaten beseitigt sein. Erhebliche und gefährliche Mängel müssen umgehend behoben werden. Bei gefährlichen Mängeln wird die Anlage zudem sofort stillgelegt, bis die Mängel beseitigt sind. Drei Viertel der geprüften Anlagen sind Ölheizungen Der Großteil (76,6 % bzw. 178 101) der geprüften Anlagen waren Ölheizungen. 30,5 % der geprüften Ölheizungen wiesen mindestens einen Mangel auf. Der Anteil der mangelhaften Ölheizungen war somit vergleichbar mit den Anteilen bei den restlichen Anlagenarten. Technische Mängel überwiegen Von den 71 102 mangelhaft geprüften Anlagen wiesen 54 828 (77,1 %) mindestens einen technischen Mangel auf, etwa korrodierte Tanks, defekte Betriebs- und Kontrollleuchten oder Schäden an Auffangwannen. Bei 16 274 Anlagen (22,9 %) wurden ausschließlich Ordnungsmängel festgestellt, etwa fehlende oder falsch angebrachte Bedienungs- oder Prüfhinweise. Bei 19 126 Anlagen wurde zusätzlich zu einem technischen auch ein Ordnungsmangel festgestellt. Methodischer Hinweis: Zum Schutz der Gewässer müssen die meisten Anlagen, die Umgang mit Stoffen wie Heizöl, Benzin, flüssigen Chemikalien und großen Mengen an Jauche oder Gülle haben, regelmäßig nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) auf ihre Sicherheit gegenüber der Umwelt geprüft werden. Die Häufigkeit und Art der Prüfung richtet sich unter anderem auch nach dem Standort der Anlage und der Wassergefährdungsklasse (WGK). Die AwSV regelt die Einstufung eines Stoffes in die WGK. Die höchste Klasse ist die Wassergefährdungsklasse 3, darunter fällt zum Beispiel Benzin. Weitere Informationen: Detaillierte Ergebnisse zu den Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen stehen in der Datenbank GENESIS- Online ( Tabellen 32331 ) bereit. Kontakt für weitere Auskünfte Pressestelle Telefon: +49 611 75 3444 Zum Kontaktformular Zum Thema Wasserwirtschaft
Origin | Count |
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Bund | 25 |
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Boden | 26 |
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