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Wasserbuch Hamburg

Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen: - Erlaubnisse und Bewilligungen - alte Rechte und Befugnisse - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete - Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Der Datenbestand ist nicht tagesaktuell. Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet. Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg zwei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte: * Wasserbuch der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA/W2) Die Abteilung Abwasserwirtschaft (W2) der BUKEA, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer: Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben. Die Stammdaten aller Erlaubnisse sind vollständig in einer Datenbank erfasst; seit etwa Ende 1999 werden die kompletten Wasserbuchblatt-Inhalte von Neueintragungen und von Änderungen parallel in dieser Datenbank geführt. Das Wasserbuch enthält Daten über: - das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk), - Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie - Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG), - Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie - Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen. * Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA) Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk.

Wasserbuch Sachsen - WMS-Dienst

Über die Gewässer sind gemäß § 87 WHG - mit Ausnahme von Fällen untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung - Wasserbücher zu führen. In den Wasserbüchern werden auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Wassergesetz anlagenbezogene Tatbestände sowie Tatbestände zu Festsetzung von Flächengebieten erfasst. Der Dienst umfasst alle aktuell gültigen Wasserbucheintragungen im Sachsen (Anlagen mit besonderem Schutzbedarf sind nicht enthalten). Er stellt ein reines Informationsmedium für die Öffentlichkeit zu den gemäß § 88 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz eintragungspflichtigen Rechtsverhältnissen dar. Die Eintragungen in das Wasserbuch besitzen keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung, sodass diese für den Bestand und Nachweis von Rechtsverhältnissen nicht maßgebend sind. Im Sinne des § 88 Abs. 5 SächsWG ist die Möglichkeit einer Suche nach personenbezogenen Daten ausgeschlossen. Auskünfte zu bestehenden wasserrechtlichen Bescheiden werden bei Vorliegen eines berechtigten Interesses durch die jeweils zuständige Wasserbehörde erteilt. Die bei den zuständigen Wasserbehörden vorliegenden originären Urkunden (wasserrechtlichen Bescheide) beinhalten die vollumfassenden Informationen zum rechtlichen Tatbestand. Hinweis: Aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben ist der bisherige Dienst vorerst passwortgeschützt.

Wasserbuch Sachsen - REST (ESRI ArcGIS FeatureAccess)

Über die Gewässer sind gemäß § 87 WHG - mit Ausnahme von Fällen untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung - Wasserbücher zu führen. In den Wasserbüchern werden auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Wassergesetz anlagenbezogene Tatbestände sowie Tatbestände zu Festsetzung von Flächengebieten erfasst. Der Dienst umfasst alle aktuell gültigen Wasserbucheintragungen im Sachsen (Anlagen mit besonderem Schutzbedarf sind nicht enthalten). Er stellt ein reines Informationsmedium für die Öffentlichkeit zu den gemäß § 88 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz eintragungspflichtigen Rechtsverhältnissen dar. Die Eintragungen in das Wasserbuch besitzen keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung, sodass diese für den Bestand und Nachweis von Rechtsverhältnissen nicht maßgebend sind. Im Sinne des § 88 Abs. 5 SächsWG ist die Möglichkeit einer Suche nach personenbezogenen Daten ausgeschlossen. Auskünfte zu bestehenden wasserrechtlichen Bescheiden werden bei Vorliegen eines berechtigten Interesses durch die jeweils zuständige Wasserbehörde erteilt. Die bei den zuständigen Wasserbehörden vorliegenden originären Urkunden (wasserrechtlichen Bescheide) beinhalten die vollumfassenden Informationen zum rechtlichen Tatbestand. Hinweis: Aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben ist der bisherige Dienst vorerst passwortgeschützt.

4.13.1 Hochwasser 2002 (W=9,40 m) - Tatsächlich überschwemmte Flächen - TSP

tatsächlich überschwemmte Flächen bei den Hochwasserereignissen am 12./13.08.2002 (Gewässer 1. und 2. Ordnung) sowie am 17.08.2002 (Elbe) Inhalt: Die Darstellungen wurden aus Befliegungen der Bundeswehr zum Pegelhöchststand der Elbe (17.08.2002) und Satellitenaufnahmen (18.08.2002) sowie zahlreichen Dokumentationen von Mitarbeitern der Stadtverwaltung und Bürgern unter Nutzung des städtischen Digitalen Geländemodells (DGM) generiert. Die tatsächliche Ausdehnung wurde letztmalig im Juli 2003 im Ergebnis einer per Internet durchgeführten Bürgerbefragung verifiziert. Quelle: Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Vorläufiger Kurzbericht über die meteorologisch-hydrologische Situation beim Hochwasser im August 2002. Dresden, Dezember 2002 Die Karte verdeutlicht die Hochwassergefährdung einzelner Stadtgebiete und ermöglicht es, Maßnahmen der Hochwasservorsorge und -abwehr sowie der gemäß § 99 Absatz 3 Sächsisches Wassergesetz gebotenen Eigenvorsorge vorzubereiten. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter.

Überschwemmungsgefährdete Gebiete Chemnitz

Darstellung der nach dem Sächsischen Wassergesetz festgesetzten überschwemmungsgefährdeten Gebiete an Gewässern I. und II. Ordnung

Wasserbuch (allgemein)

Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen: - Erlaubnisse und Bewilligungen - alte Rechte und Befugnisse - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete - Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet. Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg drei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte: * Wasserbuch der Behörde für Umwelt und Energie (BUE/IB) Die Behörde für Umwelt und Energie, Amt IB, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer: Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben. Für alle übrigen Gewässer siehe Wasserbuch der Behörde für Umwelt und Energie (BUE/U). * Wasserbuch der Behörde für Umwelt und Energie (BUE/U) Die Behörde für Umwelt und Energie, Amt U, führt zwei Teilwasserbücher, die zur Zeit noch technisch und organisatorisch getrennt sind. Es handelt sich zum einen um das Wasserbuch für - das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk), - Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie - Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG), zum anderen um das Wasserbuch für - Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie - Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen. * Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA) Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk. Detaillierte Informationen zu den beiden Wasserbüchern der Behörde für Umwelt und Energie sind den nachgeordneten Objekten des HMDK der jeweiligen Dienststelle zu entnehmen. Für das Wasserbuch der HPA sind keine detaillierten Daten im HMDK vorhanden.

Wasserschutzgebietszone

Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg.

Elbe-Hochwasser 1845 - Ausdehnung bei 877 cm Pegel Dresden

1845 - Scheitel: 31.03.1845, Durchfluss ca. 5.700 m³/s, Wasserstand von 8,77 m am Pegel Dresden Quelle: Die Darstellungen wurden nach GIS-technischer Auswertung historischer Kartenwerke durch das Institut für ökologische Raumentwicklung i. A. des Umweltamtes im Januar 2003 angefertigt und stehen nur als georeferenzierte Vektordaten zur Verfügung. Die Darstellungen der durch Hochwasser der Elbe überschwemmten Flächen (im heutigen Stadtgebiet) veranschaulichen die Dimension historischer Extremereignisse und ermöglichen vergleichende Betrachtungen mit kürzer zurückliegenden Hochwasserereignissen. Weiterhin wird die Hochwassergefährdung einzelner Stadtgebiete verdeutlicht und das ermöglicht, Maßnahmen der Hochwasservorsorge und -abwehr sowie der gemäß § 99 Absatz 3 Sächsisches Wassergesetz gebotenen Eigenvorsorge vorzubereiten.

Fließgewässer

Fließgewässer in Dresden,amtl. Stand vom Mai des lfd. Jahres. In diesem Thema ist Verlauf der Fließgewässer erster Ordnung, der Fließgewässer zweiter Ordnung und der künstlichen Fließgewässer in Dresden als Achslinien dargestellt. Die Gewässerachsen sind in Abschnitten untergliedert. Zu den einzelnen Gewässern/Abschnitten sind folgende Sachinformationen angeboten: Gewässername (GEWNA); eindeutige Gewässernummer (GWNR); eindeutige Abschnittsnummer (ABNR), Gewässerkennzahl (GEWKZ) und Gebietskennzahl (GEBKZ) entsprechend LAWA-Richtlinie, eine Einordnung, ob es sich um ein Hauptgewässer handelt, dass auch in Übersichtskarten dargestellt werden sollte (HGEW); Angabe, ob das Gewässer verrohrt oder offen ist (ROHR und ROHR_ERL); Gewässerordnung (ORND_KZ und ORDN); Lage von Beginn (Quelle, GEW_BEGINN) und Ende (Mündung, GEW_ENDE) des Gewässers; Gesamtlänge des Gewässers in km (LAENGEGES_KM); Angaben, auf welchen Grundlagen der Verlauf des Gewässers ermittelt wurden, z.B. Vermessung, Orthobild, TK (GRUNDLAGE), Angaben zum Ersteller der einzelnen Linien, z. B. Umweltamt oder eine bestimmte Firma (Quelle) sowie Änderungsdaten. Die Abschnittsnummerierung (ABNR) erfolgt entgegen der Fließrichtung, der Mündungsabschnitt jeden Gewässers hat die Abschnittsnummer GWNR/1. Das Thema wurde durch das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden erarbeitet und wird jährlich aktualisiert. Es ist Daten- und Kartengrundlage zu Lage und Namen aller Fließgewässer im Sinne des Sächsischen Wassergesetzes in Dresden außer der Bundeswasserstraße Elbe. Bei Bebauungsvorhaben und sonstigen Nutzungen im Bereich der Gewässer sind die rechtlichen Bestimmungen zu beachten und die Untere Wasserbehörde einzubeziehen. Hinweis: Es sind nur Gewässer/Gewässerabschnitte innerhalb von Dresden dargestellt. Wenn auch Gewässerabschnitte außerhalb von Dresden benötigt werden, muss die Themengruppe Gewässernetz verwendet werden. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter. Das Thema wurde durch das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden erarbeitet und wird jährlich aktualisiert. Es ist Daten- und Kartengrundlage zu Lage und Namen aller Fließgewässer im Sinne des Sächsischen Wassergesetzes in Dresden außer der Bundeswasserstraße Elbe. Bei Bebauungsvorhaben und sonstigen Nutzungen im Bereich der Gewässer sind die rechtlichen Bestimmungen zu beachten und die Untere Wasserbehörde einzubeziehen. Hinweis: Es sind nur Gewässer/Gewässerabschnitte innerhalb von Dresden dargestellt. Wenn auch Gewässerabschnitte außerhalb von Dresden benötigt werden, muss die Themengruppe Gewässernetz verwendet werden. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter. Das Thema wurde durch das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden erarbeitet und wird jährlich aktualisiert. Es ist Daten- und Kartengrundlage zu Lage und Namen aller Fließgewässer im Sinne des Sächsischen Wassergesetzes in Dresden außer der Bundeswasserstraße Elbe. Bei Bebauungsvorhaben und sonstigen Nutzungen im Bereich der Gewässer sind die rechtlichen Bestimmungen zu beachten und die Untere Wasserbehörde einzubeziehen. Hinweis: Es sind nur Gewässer/Gewässerabschnitte innerhalb von Dresden dargestellt. Wenn auch Gewässerabschnitte außerhalb von Dresden benötigt werden, muss die Themengruppe Gewässernetz verwendet werden. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter. Das Thema wurde durch das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden erarbeitet und wird jährlich aktualisiert. Es ist Daten- und Kartengrundlage zu Lage und Namen aller Fließgewässer im Sinne des Sächsischen Wassergesetzes in Dresden außer der Bundeswasserstraße Elbe. Bei Bebauungsvorhaben und sonstigen Nutzungen im Bereich der Gewässer sind die rechtlichen Bestimmungen zu beachten und die Untere Wasserbehörde einzubeziehen. Hinweis: Es sind nur Gewässer/Gewässerabschnitte innerhalb von Dresden dargestellt. Wenn auch Gewässerabschnitte außerhalb von Dresden benötigt werden, muss die Themengruppe Gewässernetz verwendet werden. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter. Das Thema wurde durch das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden erarbeitet und wird jährlich aktualisiert. Es ist Daten- und Kartengrundlage zu Lage und Namen aller Fließgewässer im Sinne des Sächsischen Wassergesetzes in Dresden außer der Bundeswasserstraße Elbe. Bei Bebauungsvorhaben und sonstigen Nutzungen im Bereich der Gewässer sind die rechtlichen Bestimmungen zu beachten und die Untere Wasserbehörde einzubeziehen. Hinweis: Es sind nur Gewässer/Gewässerabschnitte innerhalb von Dresden dargestellt. Wenn auch Gewässerabschnitte außerhalb von Dresden benötigt werden, muss die Themengruppe Gewässernetz verwendet werden. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter. Das Thema wurde durch das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden erarbeitet und wird jährlich aktualisiert. Es ist Daten- und Kartengrundlage zu Lage und Namen aller Fließgewässer im Sinne des Sächsischen Wassergesetzes in Dresden außer der Bundeswasserstraße Elbe. Bei Bebauungsvorhaben und sonstigen Nutzungen im Bereich der Gewässer sind die rechtlichen Bestimmungen zu beachten und die Untere Wasserbehörde einzubeziehen. Hinweis: Es sind nur Gewässer/Gewässerabschnitte innerhalb von Dresden dargestellt. Wenn auch Gewässerabschnitte außerhalb von Dresden benötigt werden, muss die Themengruppe Gewässernetz verwendet werden. 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Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter. Das Thema wurde durch das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden erarbeitet und wird jährlich aktualisiert. Es ist Daten- und Kartengrundlage zu Lage und Namen aller Fließgewässer im Sinne des Sächsischen Wassergesetzes in Dresden außer der Bundeswasserstraße Elbe. Bei Bebauungsvorhaben und sonstigen Nutzungen im Bereich der Gewässer sind die rechtlichen Bestimmungen zu beachten und die Untere Wasserbehörde einzubeziehen. Hinweis: Es sind nur Gewässer/Gewässerabschnitte innerhalb von Dresden dargestellt. Wenn auch Gewässerabschnitte außerhalb von Dresden benötigt werden, muss die Themengruppe Gewässernetz verwendet werden. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter. Das Thema wurde durch das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden erarbeitet und wird jährlich aktualisiert. Es ist Daten- und Kartengrundlage zu Lage und Namen aller Fließgewässer im Sinne des Sächsischen Wassergesetzes in Dresden außer der Bundeswasserstraße Elbe. Bei Bebauungsvorhaben und sonstigen Nutzungen im Bereich der Gewässer sind die rechtlichen Bestimmungen zu beachten und die Untere Wasserbehörde einzubeziehen. Hinweis: Es sind nur Gewässer/Gewässerabschnitte innerhalb von Dresden dargestellt. Wenn auch Gewässerabschnitte außerhalb von Dresden benötigt werden, muss die Themengruppe Gewässernetz verwendet werden. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter. Das Thema wurde durch das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden erarbeitet und wird jährlich aktualisiert. Es ist Daten- und Kartengrundlage zu Lage und Namen aller Fließgewässer im Sinne des Sächsischen Wassergesetzes in Dresden außer der Bundeswasserstraße Elbe. Bei Bebauungsvorhaben und sonstigen Nutzungen im Bereich der Gewässer sind die rechtlichen Bestimmungen zu beachten und die Untere Wasserbehörde einzubeziehen. Hinweis: Es sind nur Gewässer/Gewässerabschnitte innerhalb von Dresden dargestellt. Wenn auch Gewässerabschnitte außerhalb von Dresden benötigt werden, muss die Themengruppe Gewässernetz verwendet werden. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter. Das Thema wurde durch das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden erarbeitet und wird jährlich aktualisiert. Es ist Daten- und Kartengrundlage zu Lage und Namen aller Fließgewässer im Sinne des Sächsischen Wassergesetzes in Dresden außer der Bundeswasserstraße Elbe. Bei Bebauungsvorhaben und sonstigen Nutzungen im Bereich der Gewässer sind die rechtlichen Bestimmungen zu beachten und die Untere Wasserbehörde einzubeziehen. Hinweis: Es sind nur Gewässer/Gewässerabschnitte innerhalb von Dresden dargestellt. Wenn auch Gewässerabschnitte außerhalb von Dresden benötigt werden, muss die Themengruppe Gewässernetz verwendet werden. 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Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter. Das Thema wurde durch das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden erarbeitet und wird jährlich aktualisiert. Es ist Daten- und Kartengrundlage zu Lage und Namen aller Fließgewässer im Sinne des Sächsischen Wassergesetzes in Dresden außer der Bundeswasserstraße Elbe. Bei Bebauungsvorhaben und sonstigen Nutzungen im Bereich der Gewässer sind die rechtlichen Bestimmungen zu beachten und die Untere Wasserbehörde einzubeziehen. Hinweis: Es sind nur Gewässer/Gewässerabschnitte innerhalb von Dresden dargestellt. Wenn auch Gewässerabschnitte außerhalb von Dresden benötigt werden, muss die Themengruppe Gewässernetz verwendet werden. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter. Das Thema wurde durch das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden erarbeitet und wird jährlich aktualisiert. Es ist Daten- und Kartengrundlage zu Lage und Namen aller Fließgewässer im Sinne des Sächsischen Wassergesetzes in Dresden außer der Bundeswasserstraße Elbe. Bei Bebauungsvorhaben und sonstigen Nutzungen im Bereich der Gewässer sind die rechtlichen Bestimmungen zu beachten und die Untere Wasserbehörde einzubeziehen. Hinweis: Es sind nur Gewässer/Gewässerabschnitte innerhalb von Dresden dargestellt. Wenn auch Gewässerabschnitte außerhalb von Dresden benötigt werden, muss die Themengruppe Gewässernetz verwendet werden. 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HW-gefährdeter Bereich Tidegebiet Elbe Hamburg

Hochwasser gefährdeter Bereich Tidegebiet Elbe Hamburg Fachliche Beschreibung: „Der durch Tidehochwasser, insbesondere Sturmfluten, gefährdete Bereich im Tidegebiet der Elbe besteht aus den Landflächen zwischen der Gewässerlinie der Elbe (§ 3) und der Linie der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen oder, sofern öffentliche Hochwasserschutzanlagen nicht bestehen, der Linie des amtlich bekannt gemachten Bemessungswasserstands für öffentliche Hochwasserschutzanlagen zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 0,50 m." Auszug aus § 53 HWaG Rechtlicher Hintergrund: § 53 des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) in der Fassung vom 29.05.2005 über "Hochwassergefährdeter Bereich im Tidegebiet der Elbe"

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