s/wassergewinung/Wassergewinnung/gi
Die Benutzung eines Gewässers bedarf gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Erlaubnis oder der Bewilligung. Ein Trinkwassergewinnungsgebiet (TGG) ist ein im Rahmen eines hierfür erforderlichen Wasserrechtsverfahrens hydrogeologisch ermitteltes Einzugsgebiet (Gutachten) von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung der öffentlichen Wasserversorgung, um Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das TGG in unterschiedliche Zonen unterteilt sein. Für Trinkwassergewinnungsgebiete kann ein Wasserschutzgebiet (WSG) gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) per Verordnung festgesetzt werden. Es sind TGG auf Grundlage „erteilte und beantragte Erlaubnisse und Bewilligungen für den Zweck Trinkwasser (Wasserrechte)“ sowie „sonstige hydrogeologische Abgrenzungen“ im Zusammenhang mit Trinkwasser dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Im Freistaat Sachsen sind Trinkwasserschutzgebiete für Grundwassererfassungen einschließlich für Uferfiltrat- und Infiltratgewinnung sowie für Oberflächenwassergewinnung, vorwiegend aus Trinkwassertalsperren, ausgewiesen. Zum 31.12.2023 sind in Sachsen 16 Trinkwasserschutzgebiete für Oberflächenwassergewinnung aus Talsperren festgesetzt.
Am 22. März 2017 zum Internationalen Weltwassertag kürte das Umweltbundesamt den Gewässertyp des Jahres 2017: den tiefen, großen, kalkarmen Mittelgebirgssee. Rund 80 Prozent dieses Gewässertyps erreichen das „gute“ ökologische Potenzial nach den Kriterien der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Alle 26 Vertreter dieses Typs in Deutschland sind Talsperren. Beispiele sind die Leibis-Lichte-Talsperre in Thüringen, Muldenberg und Eibenstock in Sachsen, Rappbodetalsperre in Sachsen-Anhalt, Oleftalsperre in Nordrhein-Westfalen, Granetalsperre in Niedersachsen und Förmitztalsperre in Bayern. Naturnahe Gewässer wie Talsperren sind äußerst wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Arten. Typische Bewohner sind zum Beispiel der Flussbarsch und die biegsame Glanzleuchteralge. Talsperren dienen vorrangig der Trinkwassergewinnung, dem Hochwasserschutz sowie der Stromerzeugung. Hinzu kommen in einigen Talsperren (Biggetalsperre, Sösetalsperre) die Fischerei und eine beschränkte Freizeitnutzung. Der Gewässertyp des Jahres 2017 hat einen Vorbildcharakter für andere deutsche Gewässer, die weitgehend noch keinen guten ökologischen Zustand aufweisen.
Plant protection products, human and veterinary pharmaceuticals, biocides and other chemicals can reach surface waters during their life cycles, by direct or diffuse entry routes or because they are in completely removed during waste water treatment. These chemicals may have harmful consequences for environmental organisms and also constitute a risk for raw water contamination for drinking water production. It is therefore crucial to assess persistence of chemicals in laboratory experiments. To characterize persistence in surface waters two test guidelines are relevant: OECD Test Guideline 308 ("Aerobic and Anaerobic Transformation in Aquatic Sediment Systems"), which aims to derive information on biotransformation at a water-sediment interface, and OECD Test Guideline 309 ("Aerobic mineralization in surface water - Simulation biodegradation test"), which measures biotransformation in a pelagic water body. The aim of the project was to be better able to separate characterizing biotransformation from the process of sorption. For this purpose, modified test designs and alternative evaluation of kinetic data were explored. Veröffentlicht in Texte | 06/2023.
Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)
Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG
Daten zu den Hamburger Wasserschutzgebieten (WSG). Dargestellt werden die Schutzzonen II und III zur Veröffentlichung im Internet. Neben den nach §51 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) und §27 HWaG (Hamburgisches Wassergesetz) festgesetzten Wasserschutzgebieten, werden auch die geplanten WSG gezeigt. Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.
Wasserschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung festgesetzt, um Grundwassereinzugsgebiete, die der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen, vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen.
Trinkwasserförderung in Deutschland, inkl. Energie- und Materialaufwand; 0,6 kg Beton und 0,1 kg Stahl pro m3/h Trinkwasser (Material für Anlagen) Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Ressourcen gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2020 Lebensdauer: 20a Leistung: 1t/h Nutzungsgrad: 100% Produkt: Wasser
Trinkwasserförderung in Deutschland, inkl. Energie- und Materialaufwand; 0,6 kg Beton und 0,1 kg Stahl pro m3/h Trinkwasser (Material für Anlagen) Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Ressourcen gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2030 Lebensdauer: 20a Leistung: 1t/h Nutzungsgrad: 100% Produkt: Wasser
Origin | Count |
---|---|
Bund | 962 |
Europa | 3 |
Land | 1452 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 790 |
Messwerte | 1098 |
Taxon | 1 |
Text | 238 |
Umweltprüfung | 86 |
unbekannt | 150 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 394 |
offen | 1929 |
unbekannt | 42 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 2344 |
Englisch | 122 |
unbekannt | 7 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 1117 |
Bild | 14 |
Datei | 17 |
Dokument | 182 |
Keine | 754 |
Unbekannt | 2 |
Webdienst | 27 |
Webseite | 1484 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 2097 |
Lebewesen & Lebensräume | 2136 |
Luft | 1702 |
Mensch & Umwelt | 2365 |
Wasser | 2365 |
Weitere | 2351 |