Geehrte Leserinnen und Leser, klimaresiliente Regionen sind robust gegenüber Klimafolgen und lernfähig, um sich an veränderte Bedingungen anzupassen. Damit dies gelingt, ist die Zusammenarbeit verschiedenster Akteure gefragt, die auch mal neue Lösungswege auf den Tisch bringen. Wie diese Kooperationen und Lösungswege erfolgreich gestaltet werden können, diskutierte KomPass mit 90 Teilnehmenden des Nationalen Dialoges zu Klimaanpassung am 27. und 28. Juni 2017. Lesen Sie mehr zu den Inhalten und Diskussionen des Dialogs in unserem Schwerpunktartikel . Außerdem in diesem Newsletter: die BMUB-Förderprogramme "Anpassung an den Klimawandel" und die "Kommunalrichtlinie" der Nationalen Klimaschutzinitiative sind in eine neue Antragsrunde gestartet, Klimafolgen und Anpassung sind neuer Bestandteil der Umweltverträglichkeitsprüfung und Bayern führt eine Online-Umfrage zu Umweltinformationssystemen, wie Hitzewarnungen oder Pollenflugvorhersagen, durch. Eine interessante Lektüre und sommerliche Grüße wünscht das KomPass-Team im Umweltbundesamt Gemeinsam sind wir klimaresilient – Wie Beteiligung in Städten und Regionen gelingt Nationaler Dialog: Gemeinsam sind wir klimaresilient–Wie Beteiligung in Städten und Regionen gelingt Quelle: Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) Was waren Erfolgsfaktoren in Beteiligungsverfahren zur Klimawandelanpassung? Wie können Verbände, Vereine, Bürgerinitiativen, Unternehmen und die Bevölkerung aktiviert werden, um Städte und Regionen klimaresilient zu gestalten? Welche Unterstützung benötigen Kommunen und die Zivilgesellschaft vom Bund, um Beteiligung und klimaresilientes Handeln zu stärken? Wie kann der Beteiligungsprozess zur Deutschen Anpassungsstrategie weiterentwickelt werden? Diese und weitere Fragen diskutierte KomPass im Nationalen Dialog „Gemeinsam sind wir klimaresilient – Wie Beteiligung in Städten und Regionen gelingt“ am 27. und 28. Juni 2017 in Dessau-Roßlau mit 90 Teilnehmenden aus Verwaltungen des Bundes, der Länder und Kommunen, der Wissenschaft, Beratung, Zivilgesellschaft und Wirtschaft. Weiterlesen Jetzt bewerben: Förderprogramm zur Klimaanpassung für Kommunen und Unternehmen Das Bundesumweltministerium hat im „Förderprogramm Anpassung an den Klimawandel“ die fünfte Förderrunde ausgerufen: Bis zum 31. Oktober 2017 können Projektskizzen zu den drei Förderschwerpunkten „Anpassungskonzepte für Unternehmen“, „Entwicklung von Bildungsmodulen“ und „Kommunale Leuchtturmvorhaben“ eingereicht werden. Antragsberechtigt sind neben Kommunen unter anderem auch Unternehmen, Verbände, Vereine und Hochschulen. Jetzt Anträge stellen: Kommunalrichtlinie fördert neben Klimaschutz auch Anpassung Die Kommunalrichtlinie ist das zentrale Förderinstrument des Bundesumweltministeriums für den kommunalen Klimaschutz und bietet auch Fördermöglichkeiten für die Klimaanpassung – etwa für die Erstellung und Umsetzung von Teilkonzepten zur Anpassung an den Klimawandel. Bis 30. September 2017 können Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine und andere lokale Akteure Anträge stellen. Anpassung an den Klimawandel ist neuer Bestandteil der Umweltverträglichkeitsprüfung Der Bundestag hat eine Novelle des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beschlossen. Zukünftig adressiert die Umweltverträglichkeitsprüfung ausdrücklich auch die Umweltfolgen, die infolge der Anfälligkeit eines Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels auftreten können – zum Beispiel durch eine erhöhte Hochwassergefahr am Standort. Dies schließt die Auswirkungen auf die Umwelt ein, die aufgrund der Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Die Novelle setzt eine europäische Richtlinie in nationales Recht um. Niedersachsen erneuert Schöpfwerke zum Hochwasserschutz In Niedersachsen gibt es in den Haupt- und Schutzdeichen mehr als 150 Schöpfwerke, die auch für den Schutz vor den Folgen von Extremwetterereignissen wichtig sind. Da viele Anlagen in die Jahre gekommen sind, werden diese nun saniert. Seit Beginn der neuen EU-Förderperiode wurden dort 32 Anträge eingereicht, 21 Schöpfwerke können bzw. konnten jetzt saniert werden, teilte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit. NRW: Zuwendungen für kommunalen Klimaschutz und Anpassung Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Richtlinie erlassen, mit der die Umsetzung von Maßnahmen des kommunalen Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel durch Zuschüsse gefördert wird. Antragsberechtigt sind Kommunen und Kommunalverbände, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen, gewerbliche Unternehmen sowie Verbände und Vereine. Die Maßnahme ist Teil des Programms „progres.nrw“. Baden-Württemberg: Klima-Monitoringbericht vorgelegt Mit dem „Monitoring-Bericht zum Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg“ hat das Land im Juli 2017 eine Bestandsaufnahme zu den Folgen des Klimawandels vorgelegt. „Besonders die Landwirtschaft, die Wald- und Forstwirtschaft sowie die Bereiche Wasser und Biodiversität sind bereits stark betroffen“, betonte Umweltminister Franz Untersteller. Offenbach: Integriertes Klimaschutzkonzept vorgestellt Im Juni 2017 hat die Stadt Offenbach ein integriertes Klimaschutzkonzept beschlossen. Mit dem Beschluss sind die Grundlagen gelegt, erste Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog umzusetzen und damit diese gesamtkommunale Aufgabe in Offenbach zukunftsweisend zu verankern. Als nächster Schritt wird nun eine Stelle für einen/eine Umsetzungsmanagers/-managerin im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative bei Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beantragt. Stadtklimaprojekt Stuttgart zeigt steigende Wärmebelastung Ergebnisse eines Stadtklimaprojektes des Deutschen Wetterdiensts und der Stadt Stuttgart zeigen, dass der Stuttgarter Kessel sich im Sommer in Zukunft noch stärker aufheizen wird. Im ungünstigen Fall könnte sich bis zur Mitte des Jahrhunderts die Anzahl der Tage mit starker Wärmebelastung verdoppeln, so die Modellierungsergebnisse, mit denen eine Datengrundlage zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Hitzebelastung geschaffen wurde. Bayern: Neues Verbundprojekt für Klimaanpassung und Gesundheitsvorsorge Mit dem Verbundprojekt „Klimawandel und Gesundheit“ wollen das Bayerische Umwelt- und das Gesundheitsministerium neue Erkenntnisse für die Klimaanpassung und die Gesundheitsvorsorge gewinnen. Derzeit wird die Ausbreitung von giftigen Blaualgen in Gewässern erforscht, um ein Frühwarnsystem zu entwickeln, das Belastungen bereits vor der Badesaison anzeigen kann. Auch wird die Wirkung von atmosphärischen Klima- und Umweltparametern auf die Gesundheit der Menschen untersucht. Bayern: Umfrage zu Umweltinformationssystemen wie Hitzewarnung oder Pollenflug In Bayern wird in den nächsten zwei Jahren ein automatisches Pollenmessnetz aufgebaut. In diesem Zuge führt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine Umfrage zur Nutzung von Umweltinformationsdiensten wie Hitzewarnungen, Pollenflug-, UV- und Ozonvorhersagen durch, um entsprechende Angebote an die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer anzupassen. Die Onlineumfrage dauert etwa fünf Minuten. Wettbewerb: Bayerischer Klimapreis Landwirtschaft, Garten- und Weinbau Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vergibt 2017 erstmals den „Bayerischen Klimapreis Landwirtschaft, Garten- und Weinbau“. Prämiert werden innovative Projekte aus dem Alltag von Landwirten, Winzern und Gärtnern zur Anpassung ihrer Produktion an den Klimawandel und zu einem besseren Klimaschutz. Die Vorschläge sollen sich durch Pilotcharakter und Kreativität auszeichnen. Anmeldeschluss ist der 31. August 2017. Bayerische Oberlandbahn legt Anpassungsstrategie für Marke Meridian vor Die Bayerische Oberlandbahn hat untersucht, wie die Züge ihrer Marke Meridian an den Klimawandel angepasst werden können. In einer Broschüre werden 53 Maßnahmen vorgestellt – etwa zur Kommunikation bei extremwetterbedingten Störungen, zu begleiteten Reisen für vulnerable Gruppen oder zur Klimatisierung. Grundlage bildeten Experteninterviews, Fahrgast- und Mitarbeiterbefragungen sowie Workshops. Geschäfte in Lahr bieten bei Hitze Gratis-Wasser an Auf Initiative der Stabsstelle Umwelt der Stadt Lahr bieten Einzelhändler in der Lahrer Innenstadt an heißen Sommertagen Kunden und Passanten kostenfreies Leitungswasser an. Damit reagiert die Stadt auf eine Steigerung der Patientenzahlen mit Herz-Kreislaufproblemen in Wochen mit tropischem Wetter. Handbuch: Wasserinfrastrukturen für die zukunftsfähige Stadt Um nachhaltige Wasserdienstleistungen zu bezahlbaren Preisen zu sichern, wird es in den kommenden Jahrzehnten notwendig, die Wasserinfrastrukturen weitreichend anzupassen – auch an den Klimawandel. 13 Verbundprojekte der BMBF-Fördermaßnahme INIS haben von 2013 bis 2016 an intelligenten und multifunktionellen Infrastruktursystemen für eine zukunftsfähige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gearbeitet. In einem Handbuch hat das Deutsche Institut für Urbanistik nun innovative Lösungen aufbereitet. BBSR: Ortsgenaue Testreferenzjahre für mittlere und extreme Witterungsverhältnisse Vor dem Hintergrund des Klimawandels und knapper werdender Energieressourcen werden zunehmend räumlich genauere Klimadaten in den Testreferenzjahren nachgefragt. Diese wurden nun in einem Projekt im Auftrag des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst erarbeitet und liegen nun räumlich kontinuierlich vor. Ein Handbuch und ein Projektbericht erläutern die ortsgenauen Testreferenzjahre. Die Datensätze 2017 stehen zum kostenfreien Download zur Verfügung. Neue Unterrichtsmaterialien zur Anpassung an den Klimawandel Um Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe das Thema Anpassung an den Klimawandel näherzubringen, erhalten Lehrende Unterstützung durch verschiedene Angebote. Die Lernbox „Expedition Grönland“ des Wissenschaftsladens Bonn thematisiert unter anderem den Klimawandel und seine weltweiten Folgen. „Visionen für Städte“ ist ein neuer Unterrichtsvorschlag des BMUB, mit dem die Klasse Funktionen des Stadtgrüns etwa für das Stadtklima kennenlernt. Österreich: Gesamtstaatlicher Hitzeschutzplan Das Österreichische Ministerium für Gesundheit und Frauen hat einen Gesamtstaatlichen Hitzeschutzplan veröffentlicht. Er erläutert neben den meteorologischen und klimatologischen Grundlagen für Hitzewarnungen auch das Warnsystem der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) und zeigt, wie die Bevölkerung zu Hitzebelastung informiert und gewarnt wird. Videos zeigen Wetter in 2100 für Frankfurt, Berlin und andere Großstädte weltweit Wie das Wetter in verschiedenen Großstädten im Jahr 2100 aussehen könnte, zeigen Fernsehmoderatoren in einer Reihe von Videos. Neben den deutschen Städten Berlin und Frankfurt gibt es diese unter anderem auch für Barcelona, Buenos Aires, Kampala, Montreal oder Tokio. Die Serie ist Teil einer Initiative der Weltorganisation für Meteorologie und Wettermoderatoren, die das Ziel verfolgt, Klimawissenschaft der Öffentlichkeit zugänglicher zu machen. Bundesgesundheitsblatt: Klimawandel – physische und psychische Folgen In der Fachzeitschrift Bundesgesundheitsblatt stellen eine Autorin und ein Autor des Umweltbundesamtes dar, wie der Klimawandel sich auf die Gesundheit auswirkt. Neben direkten Folgen von Extremwetterereignissen wirkt der Klimawandel auch indirekt über eine veränderte Umwelt etwa auf das Herz-Kreislauf-System und die Atemwege. Darüber hinaus kann die Konfrontation mit Klimafolgen auch die Psyche beeinträchtigen und zu posttraumatischen Belastungsstörungen, Ängsten, aber auch Aggressionen, Disstress und depressiven Symptomen führen. GERICS-Report: Gebäudebegrünung und Klimawandel Der Report „Gebäudebegrünung und Klimawandel – Anpassung an die Folgen des Klimawandels durch klimawandeltaugliche Begrünung“ des Climate Service Centers (GERICS) fasst den aktuellen Wissensstand zur Gebäudebegrünung als Klimaanpassungsmaßnahme zusammen. Er gibt Praktikern einen schnellen Überblick zu gängigen Fragestellungen und thematisiert noch offenen Forschungsbedarf. Studie: Klimawandel verstärkt das Risiko für Wälder weltweit Ein internationales Team von Wissenschaftlern unter Leitung des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung hat auf der Basis von mehr als 600 Forschungsarbeiten der letzten 30 Jahre die Auswirkungen möglicher Klimafolgen wie Dürre, Feuer, Wind, Insekten und Pilzbefall auf den Wald untersucht. Im Fachjournal Nature Climate Change zeigen sie, dass in Zukunft mit zunehmenden Risiken für Wälder zu rechnen ist. Dass Wald Stress ausgesetzt ist, sei normal, die Zunahme der Störungen hingegen nicht, so die Forscher. Globale Studie zu Kosten von Klimafolgen für Städte Wie sich der Klimawandel ökonomisch auf Städte auswirken wird, hat ein Forscherteam der Freien Universität Amsterdam für die 1.692 größten Städte der Erde untersucht. Im Artikel „A global economic assessment of city policies to reduce climate change impacts“ des Journals Nature Climate Change stellen sie die wirtschaftlichen Kosten durch die Erwärmung, aber auch diejenigen möglicher Gegenmaßnahmen dar. Hierfür analysierten sie die Temperaturveränderungen von 1950 bis 2015 und erstellten drei Klimaszenarien. Policy Brief: How to Advance Regional Climate Risk Insurances Im Vorfeld des G20-Gipfels in Hamburg hat Adelphi in einem Policy Brief des Projekts Climate Diplomacy Empfehlungen veröffentlicht, wie die G20 regionale Versicherungen gegen Klimarisiken voranbringen könnten. Diese sollen insbesondere Ländern in der Karibik, in Afrika und im Pazifikraum unterstützen, denen die Mittel für den Umgang mit Klimarisiken wie Extremwetterereignissen fehlen. Arbeitspapier: Was Klimamonitoring von anderen Politikbereichen lernen kann Lange Zeiträume oder Unsicherheiten sind nicht nur herausfordernd für die Bewertung von Klimafolgen, sondern auch für andere Politikbereiche. Daher besteht Potenzial, dass die verschiedenen Bewertungs-Communities voneinander lernen, so das European Topic Centre on Climate Change Impacts, Vulnerability and Adaptation. In seinem Arbeitspapier „Monitoring, Reporting and Evaluation of national level adaptation in Europe“ stellt das Europäische Konsortium vor, was auf nationaler Ebene von den drei Politikbereichen Biodiversität, Anpassung und internationale Entwicklung sowie Nachhaltigkeit für das Monitoring, die Berichterstattung und die Bewertung von Klimafolgen gelernt werden kann.
Masterplan Wasserversorgung 2040 – Saarland rüstet sich für die Zukunft Trinkwasserversorgung im Saarland muss langfristig sichergestellt werden Politik und Verbände rufen Masterplan Wasserversorgung 2040 ins Leben Masterplan definiert Leitfaden – die „Gute wasserfachliche Praxis“ Wahrung des hohen Qualitätsstandards der Wasserversorgung nicht zum Nulltarif möglich Mit dem Ziel, die saarländische Trinkwasserversorgung in Zukunft nachhaltig sicherzustellen, haben Politik und Verbände den Masterplan „Zukunftssichere Wasserversorgung im Saarland 2040“ hervorgebracht. Für die saarländischen Wasserversorgungsunternehmen (WVU) ist das jetzt in Saarbrücken vorgestellte Dokument die Chance, die Zukunft der Wasserversorgung an der Saar aktiv in Eigenregie zu gestalten und abzusichern. Für Verbraucher hingegen bedeutet der betriebswirtschaftliche Ansatz seiner zahlreichen Handlungsempfehlungen, dass die Wahrung der hohen Wasser-Qualitätsstandards hierzulande angesichts veränderter Rahmenbedingungen und dringend erforderlicher Investitionen in die Wasserinfrastruktur perspektivisch auch bezahlbar bleibt. Zahlreiche Anlagen und Leitungen der Wasserversorgung in Deutschland werden altersbedingt in den nächsten Jahren an das Ende ihrer technischen Standardnutzungsdauer kommen. Und neben einer in die Jahre gekommenen Wasserinfrastruktur drängt der unleugbare Klimawandel mit merklichen Auswirkungen die Wasserwirtschaft zum Handeln. Die Herausforderungen Auch das Saarland bleibt von lang anhaltenden Trockenperioden sowie von Hitzerekorden, der Zunahme heißer Tage pro Jahr und heißer Sommer in Folge nicht verschont. Und während die fachlichen und gesetzlichen Anforderungen an die Wasserversorgung gestiegen sind, erhöhen über den Klimawandel hinaus auch Entwicklungen wie die Urbanisierung, der demografische Wandel und ein Strukturwandel in der Landwirtschaft den Druck auf unsere Wasserressourcen. Hinzu kommen zunehmende Nutzungskonkurrenzen und -konflikte durch Industrie-, Gewerbe- und Landwirtschaftsinteressen. Trinkwasserversorgung ist Daseinsvorsorge „Wasser ist ein lebenswichtiges Gut, das geschützt werden muss“, postuliert Petra Berg, Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes. „Durch die klimabedingt gewachsenen Herausforderungen gehören die Verfügbarkeit von ausreichenden Trinkwassermengen für die saarländische Bevölkerung und die Sicherung einer stabilen Wasserversorgung für unsere Industrie, Wirtschaft und Landwirtschaft zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben.“ „Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss“, heißt es ferner in der Präambel der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die die herausgehobene gesellschaftliche Bedeutung des Wassers unterstreicht [Richtline 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates]. Als ein lebensnotwendiges, unentbehrliches Gut, kann Wasser nicht ersetzt werden. So betrachtet auch der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) die Grundversorgung mit Trinkwasser als Lebensmittel Nummer eins als die zentrale gesellschaftliche und generationenübergreifende Aufgabe im Sinne der Daseinsvorsorge. Der Masterplan Vor dieser Kulisse entstand im Saarland im Jahr 2018 in intensiver und kollegialer Zusammenarbeit der Landesministerien für Umwelt, für Wirtschaft, Gesundheit und des Inneren mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) sowie den Landesgruppen des DVGW, dem Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) und dem Verband der Energie- und Wasserwirtschaft des Saarlandes e. V. (VEWSaar) zunächst ein Letter of Intent im engen Schulterschluss mit den WVU an der Saar. In der Folge haben die aquabench GmbH und das Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) GmbH über zweieinhalb Jahre hinweg gemeinsam mit allen Protagonisten den nun vorliegenden Masterplan „Zukunftssichere Wasserversorgung im Saarland 2040“ erarbeitet. Die Orientierung Das Ergebnis bündelt die technologischen Fakten und wissenschaftlichen Grundlagen, die alle Akteure der saarländischen Wasserwirtschaft in die Lage versetzen, valide Maßnahmen zu identifizieren und zu ergreifen, die heute erforderlich sind, um die Wasserversorgung von morgen qualitativ und quantitativ langfristig und nachhaltig, das heißt auch unter ökologischen Gesichtspunkten klimafreundlich sicherzustellen. Dabei ist der Masterplan präzise auf die jeweiligen hydrogeologischen Besonderheiten aller Wassergewinnungsgebiete des Saarlandes ausgerichtet. Ferner berücksichtigt das Werk jene veränderten Rahmenbedingungen, die mit dem Klimawandel verbunden sind, aber auch erkennbare Entwicklungen in puncto Demografie oder Wasserbedarfe und sogar den wachsenden Fachkräftemangel. Mit dem übergeordneten Ziel, die Versorgung der saarländischen Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser im Sinne einer nachhaltigen Grundwasser-Bewirtschaftung auf lange Sicht weiterzuentwickeln, adressiert der Masterplan in erster Linie saarländische WVU und Wasserbehörden. Ebenso richtet er sich an Städte und Gemeinden, die kommunale Wasserkonzepte entwickeln. Durch seinen ganzheitlichen Ansatz zeigt der Masterplan, etwa durch Digitalisierung und Standardisierung oder seine Empfehlungen in Richtung interkommunaler Kooperationen einzelner WVU, neue Möglichkeiten, Synergien bei der Sanierung bzw. dem Neubau der Wasser-Infrastruktur zu nutzen, um die erforderlichen Investitionen möglichst niedrig zu halten. Empfehlung – neue Kooperationen und Synergien Nach Ergebnissen und Lösungsstrategien des Masterplans wird beispielsweise eine noch intensivere Zusammenarbeit und Vernetzung der WVU untereinander notwendig werden, um künftig temporäre und punktuelle Spitzenverbräuche (Peaks) besser und wirtschaftlicher kompensieren zu können, indem sich benachbarte Versorger „gegenseitig aushelfen“. Hier spricht der Plan konkret von „Verbundsystemen zur gegenseitigen Besicherung in der Wasserwirtschaft“. Durch die vorhandenen Strukturen und die von vornherein gute, für das Saarland typische Vernetzung, sind die Voraussetzungen hierfür gegeben. „Im Unterschied zu vielen kleinteiligen Insellösungen macht der Masterplan deutlich, wie viel Potenzial in einer stärkeren Vernetzung der saarländischen WVU untereinander, dem Teilen von Know-how, Engagement und Materialien, schlummert“, weiß Dr. Hanno Dornseifer, Vorstandsvorsitzender des VEWSaar. „Best Practices in diesem Kontext helfen den WVU zudem, ihre Prozesse angesichts neuer Herausforderungen schneller und effizienter zu optimieren.“ Der Masterplan evaluiert Maßnahmen aus der Vergangenheit wie das ÖWAV (Ökologische Wasserversorgungskonzept Saar von 1996), analysiert die Ist-Situation der saarländischen Wasserversorgungslandschaft und definiert schließlich die notwendigen Handlungsempfehlungen in technischer und betriebswirtschaftlicher sowie in struktureller und personeller Hinsicht. Konkret beschreibt er mit Blick auf seine Empfehlungen für die WVU die relevanten Parameter der einzelnen Wassergewinnungsgebiete. Dabei umfassen die zugrunde gelegten Erhebungen das nutzbare und zukünftig zur Verfügung stehende Grundwasserdargebot inklusive Grundwasserneubildung, die Leistungsfähigkeit der bestehenden Infrastruktur (Status quo von Brunnen, Aufbereitung, Transport und Speicherung) sowie Hochrechnungen der zukünftigen Trinkwasserbedarfe im Kontext von Faktoren wie Klimawandel, Demografie oder Urbanisierung. Leitfaden – die „Gute wasserfachliche Praxis“ An der Erstellung des Masterplans Wasserversorgung 2040 waren strukturell fünf sog. Themenkreise beteiligt, die sich um die Evaluierung des Ökologischen Wasserversorgungskonzeptes Saar (ÖWAV 1996), um Kennzahlen und die Ist-Situation der Unternehmen, Herausforderungen und notwendige Antworten sowie kaufmännische Fragestellungen und Managementsysteme drehten. In Summe sind alle daraus abgeleiteten Erkenntnisse in die Definition des Leitfadens der „Guten wasserfachlichen Praxis“, der für die saarländischen Wasserversorgungsunternehmen verpflichtend werden soll, eingeflossen. Dieser liefert die wasserwirtschaftlichen, technischen und betriebswirtschaftlichen Leitlinien für eine nachhaltige Wasserversorgung. Darauf aufbauend wird mit Zukunftsszenarien bis 2040 der jeweils zu erwartende Handlungsbedarf abgeleitet. Grundwasserneubildung Die Grundwasserneubildung, ein zentraler Bestandteil des Masterplans, gehört im Saarland insofern zu den bedeutendsten wasserwirtschaftlichen Kenngrößen, als Grundwasser hier die wichtigste Trinkwasserquelle ist. Ergebnisse der Untersuchungen, die aus dem Masterplan hervorgehen, zeigen, dass das Saarland in dieser Beziehung die vergleichsweise komfortabelste Position unter allen Bundesländern in Deutschland einnimmt. Im Vergleich zu den Jahren 1961 - 1990 gehen die Experten in der aktuellen Periode von 1991 - 2020 von einer rechnerisch um circa 5,9 % marginal geringeren Neubildung aus. Grundsätzlich wird daher zukünftig aus Vorsorgegründen eine mögliche Abnahme von 10 % bei den Grundwasserneubildungsdaten des ÖWAV für die nächsten Jahrzehnte veranschlagt. „Mit dem Masterplan setzt das Saarland deutschlandweit frühzeitig Maßstäbe in puncto Zukunftssicherheit seiner Wasserversorgung“, erklärt Dr. Ralf Levacher, Landesgruppenvorsitzender des VKU Saarland. „Angesichts der großen und vielschichtigen Herausforderungen gilt es jedoch jetzt, sich nicht auf dem Erreichtem auszuruhen, sondern in einem ständigen Verbesserungsprozess dieses existenzielle Element der Daseinsvorsorge auch in den kommenden Jahrzehnten sicherzustellen. Dies bedarf weiterer erheblicher Anstrengungen und wird auch eine Menge zusätzlicher Investitionen erfordern“, gibt der Manager zu bedenken. „Dies leisten zu können und dabei den Wasserbezug für die saarländischen Verbraucher bezahlbar zu erhalten, wird dabei eine besondere Herausforderung sein und möglicherweise die eine oder andere strukturelle Veränderung erforderlich machen.“ Wasserpreis für die Endkunden Den hohen Qualitätsstandard der Wasserversorgung in Deutschland unter schwierigeren Rahmenbedingungen zu halten, wird nicht zu Nulltarif möglich sein. Hier stellen Ansatz und Systematik des Masterplans für das Saarland sicher, dass flächendeckend alle Einsparpotenziale auch genutzt und umgesetzt werden. Folgende abschließende Betrachtung verdeutlicht besonders gut den Status quo und die reale Verhältnismäßigkeit vor dem Hintergrund der Dimension der Herausforderungen, denen sich die Wasserwirtschaft an der Saar gegenübersieht: Derzeit kostet der Liter Trinkwasser im Saarland durchschnittlich 0,0025 Euro (ein Viertel Cent). Das sind bei einem Durchschnittsverbrauch von circa 47.000 Litern pro Person und Jahr circa 117,50 Euro jährlich. Sollte der durchschnittliche Wasserpreis z.B. um ein Drittel steigen, liegen wir hier bei einem Mehraufwand von circa 40,10 Euro pro Person und Jahr. Das sind ungefähr 11 Cent pro Person und Tag.
Neufassung der Förderrichtlinie, Schutz der Wasserinfrastruktur, Abwasser, Schadstoffverminderung, Schutz des Lebensraums für Pflanzen und Tiere, Vorstellung und Erörterung der einzelnen Maßnahmen der Förderrichtlinie, Nutzen für Kommunen; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
Investitionen in Klimaanpassung stärken auch die Wirtschaft Mit Investitionen in klimaresiliente Schienen, Straßen, Gebäude und Wasserwege, die Förderung von Umweltschutz- und Naturprojekten und auch die Information der Gesellschaft über Gesundheitsgefahren durch extreme Hitze kann nicht nur den Folgen des Klimawandels begegnet, sondern auch die deutsche Volkswirtschaft gestärkt werden. Zu diesen Ergebnissen kommt ein Forschungsvorhaben im Auftrag des UBA. Die Auswahl und Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels gewinnen durch die aktuelle Fortschreibung der Deutschen Anpassungsstrategie an Bedeutung. Das Vorhaben „Vertiefte ökonomische Analyse einzelner Politikinstrumente und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ liefert wichtige, ökonomisch begründete Argumente zur systematischen Investition in eine klimaresilientere Wirtschaft und Gesellschaft. Der Bericht nimmt mit einer sogenannten erweiterten Bewertung auch die ökologischen und sozialen Folgen der Maßnahmen in den Blick. Als Fazit des Vorhabens lassen sich drei Kernthemen zusammenfassen: Instandsetzung von Infrastrukturen, naturbasierte Maßnahmen und Aufklärung der Bevölkerung über Extremwetterereignisse und den damit verbundenen gesundheitlichen Gefahren. 1. Instandsetzung von Infrastrukturen Bei der Betrachtung der Maßnahmen und Instrumente zur Anpassung an den Klimawandel nimmt die Instandsetzung von Infrastrukturen eine herausragende Rolle ein. Die rein volkswirtschaftlichen Effekte sind positiv, da sich Investitionen in klimaresiliente Schienen, Straßen, Gebäude und Wasserinfrastrukturen günstig auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) und die Beschäftigung auswirken. So könnten beispielsweise Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels im Handlungsfeld Verkehr und Verkehrsinfrastruktur zu einer Erhöhung des BIP von bis zu 1,4 Mrd. Euro in einem Jahr und einem Beschäftigungszuwachs von bis zu 4.800 Personen führen. Ein verstärkter Kapitaleinsatz wird derzeit vorrangig mit Blick auf Investitionen in eine Transformation der Wirtschaft in Richtung auf eine kohlenstoffarme, grüne Wirtschaft eingefordert. Dabei wird jedoch häufig Klimaschutzpolitik in den Blick genommen und die Anpassungsstrategie außer Acht gelassen. Jedoch weisen Investitionen in die Klimawandelanpassung deutliche Synergien mit dem Bestreben auf, die Investitionslücke nachhaltig zu schließen. Bei Investitionen in die Infrastruktur muss jedoch auch hinterfragt werden, ob und welche Art von Transformation des Wirtschafts-, Verkehrs- und Energiesystems durch die Anpassungsmaßnahme unterstützt oder eher gebremst wird. Für eine Priorisierung sollten die positiven und negativen Nebenwirkungen der jeweiligen Maßnahmen für Umwelt und Gesellschaft beachtet werden. Genau das liefert der Bericht. 2. Naturbasierte Maßnahmen Naturbasierte Maßnahmen wie nachhaltiger Waldumbau oder Grünflächen und Gründächer in Städten, wirken sich meist nur wenig auf klassische volkswirtschaftliche Indikatoren aus. Jedoch benötigen sie in der Regel auch nur relativ geringe Anfangsinvestitionen und weisen aus der Perspektive der erweiterten Bewertung ein deutlich positives Nutzen-Kosten-Verhältnis auf. Somit steigern sie in der Gesamtbewertung die gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt deutlich. 3. Informatorische Maßnahmen Aktivitäten wie die Aufklärung über Gesundheitsgefahren und Hinweisen zum Verhalten bei extremen Hitzeereignissen oder anderen durch den Klimawandel verschärften Extremereignissen sind in der Regel mit geringen Kosten zu realisieren. Die Kunst besteht darin, die Informationen ansprechend, glaubwürdig und verhaltenswirksam zu gestalten. Informatorische Maßnahmen, die Risikoverhalten reduzieren und gesundheitsförderndes und vorsorgendes Verhalten fördern, bringen kurzfristig keine volkswirtschaftlichen Wachstumseffekte. Gegebenenfalls reduzieren sie das Wachstum sogar, weil sie Reparatur- und Krankheitskosten verringern. Gesamtgesellschaftlich lohnen sie sich dennoch in besonders hohem Maße, denn wie der Bericht darstellt, erzielen sie deutlich positive Wirkungen für Mensch und Umwelt. Hinweis: Die wesentliche Arbeit des Vorhabens fand 2018 und 2019 statt, also vor der Corona-Pandemie und ihrer Auswirkungen auch auf die deutsche Volkswirtschaft. Der Bericht setzt auf Seite 46f die Ergebnisse in Relation zur besonderen Situation im Jahre 2020.
Magdeburg. Die MOL Katalysatortechnik GmbH aus Merseburg ist am Donnerstag mit dem Preis der Umweltallianz Sachsen-Anhalts für die beste Produktinnovation für ein Verfahren zur Energieeinsparung ausgezeichnet worden. In der Kategorie ?Strategien und innovative Projekte? ehrten Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens das Unternehmen Leuna-Harze GmbH aus Leuna für eine Abwasserreinigungsanlage. Die beiden Hauptpreise sind mit jeweils 10.000 Euro dotiert.Der Sonderpreis ging an die Wäscherei Edelweiß Ordel OHG & Co. für ihre Reinigung von industriellem Wäscherei-Abwasser mit direkter thermischer Nutzung und ist mit 5.000 Euro dotiert.Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff sagte: ?Der Umweltpreis zeichnet überzeugende Innovationen aus und stärkt Sachsen-Anhalt als ?Land der Ideen?. Es ist das Verdienst der Umweltallianz, dass das Bewusstsein der Öffentlichkeit für diese Themen geschärft wird. Ich wünsche mir sehr, dass es durch das Leitwort ?Wasser ? Ressourcen schützen und nutzen? gelingt, einen klaren Blick dafür zu bekommen, welche gewaltige Bedeutung unsere Wasserinfrastruktur für unser aller Leben hat.?Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens ergänzte: ?Die Umweltallianz besteht seit nunmehr 15 Jahren und hat sich zu einer erfolgreichen Plattform des kooperativen Umwelt- und Klimaschutzes entwickelt. Der Preis leistet dabei einen wichtigen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel. Die ausgezeichneten Leistungen machen sehr deutlich die großen Potenziale sichtbar, die noch in der Nutzung erneuerbarer Energien und in einer effizienteren Prozessgestaltung stecken.?Zu den Preisträgern:Die MOL-Katalysatortechnik GmbH aus Merseburg präsentierte das MOLLIK-Verfahren. Dieses nutzt erstmalig die Eigendissoziation des Wassers als natürlich gegebene Energiequelle. Damit entfällt der Einsatz energiereicher UV-Strahlung oder Desinfektionsmittel. Die nanostrukturierten Mineral-Metall-Folien (MOLLIK-Folien) erzeugen hydrophile Oberflächen und führen somit zu erheblichen Energieeinsparungen bei Wassertransport und Filtertechnik, eine chemische Belastung des Wassers kann vermieden werden. Das Produkt ist auf ein breites Anwendungsgebiet übertragbar.Die LEUNA-Harze GmbH stellte ihre katalytische Abwasserreinigungsanlage vor. Die produktionsbedingten Abwässer enthalten Natriumchlorid und organische Bestandteile. Letztere werden in einer Abwasserreinigungsanlage unter stark oxidativen Bedingungen abgebaut und der überwiegende Anteil der gereinigten Lösung als Rohstoff dem eigenen Produktionskreislauf zugeführt. Neben der Rückgewinnung eines Rohstoffes aus einem Abfallprodukt wird bei diesem neuartigen Verfahren die Abgabemenge salzhaltiger Prozessabwässer wesentlich verringert.Wäscherei Edelweiß Ordel OHG & Co. aus Burg bei Magdeburg überzeugte mit einem Reinigungsverfahren. Die Reinigung des industriellen Wäscherei-Abwassers erfolgt unter Ausnutzung der im Abwasser gebundenen thermischen Energie. Somit dient das Verfahren dem effizienten Einsatz der Ressource Wasser, gleichzeitig wird die Abwasserqualität deutlich gesteigert, hochreines Wasser entsteht für den weiteren Wasserkreislauf der Wäscherei.Des Weiteren wurden sieben Umweltsiegel des Handwerks an folgende Unternehmen verliehen:? Industrieservice Feuerfest GmbH, Bad Dürrenberg? Dentaltechnik Thomas Walther GmbH, Goethestadt Bad Lauchstädt? Prodent Dentallabor GmbH, Sangerhausen? Auto-Center Zeitz GmbH, Zeitz? Yvonne Weimann (Dentallabor), Petersberg? Grundmann & Schwerin Zahntechnik GmbH, Halle (Saale)? Eik Salewski (Dentallabor), Halle (Saale)Außerdem wurden 13 neue Mitgliedsunternehmen in die Umweltallianz aufgenommen:? Befesa Aluminium Germany GmbH, Bernburg? Aluwerk Hettstedt GmbH, Hettstedt? Gut Zichtau GmbH & Co. KG, Gardelegen? ASCANIA nonwoven Germany GmbH, Aschersleben? ZeZincum Metalloberflächenbehandlungs GmbH, Zerbst/Anhalt? Promens Packaging GmbH, Ettlingen - Standort Theeßen? Oil Trading Kraftstoff GmbH, Lutherstadt Eisleben? Colbitzer Heidebrauerei GmbH, Colbitz? Agrarfrost GmbH & Co. KG, Wildeshausen ? Standort: Oschersleben? INNOWO PRINT AG, Ilsenburg? Bau- und Möbeltischlerei Dähne GmbH, Havelberg? Schäfer?s Bake Off Produktions GmbH, Minden ? Standort: Sülzetal? MÄC GEIZ Handelsgesellschaft mbH, LandsbergDie Umweltallianz hat damit aktuell 239 Teilnehmer.Hintergrund: Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt wurde 1999 als freiwillige Vereinbarung zwischen der Landesregierung und der Wirtschaft geschlossen. Ziel ist es, den betrieblichen Umweltschutz zu verbessern, umweltpolitische Entscheidungen zu begleiten und sich für ein wettbewerbsfähiges und umweltgerechtes Wirtschaften einzusetzen. Schirmherr der Umweltallianz ist Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff.Teilnehmen an der Umweltallianz können Unternehmen, Kammern, Verbände und sonstige Einrichtungen der sachsen-anhaltischen Wirtschaft mit freiwilligen, über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden Umweltschutzleistungen. Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Öffentliche Auslegung ab Freitag, 23. Februar 2024, bis einschließlich Freitag, 22. März 2024 | Einwendungen von Freitag, 23. Februar 2024, bis einschließlich Montag, 22. April 2024, möglich Der Chiphersteller Intel plant die Errichtung und den Betrieb eines Werkes zur Herstellung von elektronischen Bauelementen in Magdeburg bzw. Langenweddingen. Das hierfür erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wird auf Antrag der Intel Magdeburg GmbH in einem gebündelten Verfahren durchgeführt. Der entsprechende Antrag war am 15.11.2023 beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – Referat Immissionsschutz als Genehmigungsbehörde (Obere Immissionsschutzbehörde) eingegangen. Das Landesverwaltungsamt hatte zunächst in einem Scoping-Termin den Antragsteller hinsichtlich der beizubringenden Voraussetzungen und Unterlagen beraten, anschließend die Antragsunterlagen überprüft, ob diese für die Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen ausreichend sind. Diese Prüfung hatte ergeben, dass noch Ergänzungen im Antrag erforderlich waren, die nachgefordert bzw. ergänzt wurden. Die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt nun in der Zeit vom 23. Februar bis einschließlich 22. März 2024. Die Dokumente sind digital im genannten Zeitraum ab dem 23.02.2024 auf der Internetseite des Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt unter folgender Adresse: https://lsaurl.de/IntelAuslegung zugänglich gemacht. Zudem können die Unterlagen in folgenden Behörden zu den ortsüblichen Zeiten eingesehen werden: Die genauen Öffnungszeiten der jeweiligen Kommunen können dem Bekanntmachungstext bzw. in den Kommunen direkt erfragt werden. Eine persönliche Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen kann telefonisch mit der jeweiligen Einrichtung abgestimmt werden. Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 23. Februar bis einschließlich 22. April 2024 schriftlich (mit Unterschrift) beim Landesverwaltungsamt, der Stadt Magdeburg, der Gemeinde Sülzetal bzw. der Stadt Wanzleben-Börde unter den zuvor genannten Adressen oder elektronisch per E-Mail TOEB.Antrag@lvwa.sachsen-anhalt.de erhoben werden. Der Erörterungstermin zu dem geplanten Werk wird voraussichtlich am 29. Mai 2024 (Fortsetzung, wenn erforderlich am Folgetag) in der Johanniskirche in Magdeburg stattfinden, soweit im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens Einwendungen erhoben werden sollten. Das Landesverwaltungsamt wird dann in einer separaten Pressemitteilung informieren. Hintergrund Im Februar 2022 wurde öffentlich bekanntgegeben, dass der Chiphersteller Intel den Bau einer Chipfabrik in Sachsen-Anhalt plant. Der neue Fabrikkomplex soll aus mehreren Halbleiterwerken am Standort „Eulenberg“ bei Magdeburg bestehen. In dem Gewerbegebiet sind zunächst zwei Halbleiter-Fabriken geplant. Neben vor allem baurechtlichen Genehmigungsverfahren bei der Landeshauptstadt Magdeburg für die Bürogebäude der zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für die produzierenden Hauptanlagen mehrere komplexe immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren in der Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes zu führen. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Vorhabens bedeutet auch die Erteilung der notwendigen Baugenehmigungen sowie der Genehmigungen nach den Naturschutz-, Bodenschutz-, Abfall-, Wasser- und Abwasserecht usw. In einem solchen Verfahren sind daher zahlreiche fachliche und rechtliche Aspekte umfangreich zu prüfen. Parallel zu diesen Genehmigungsverfahren leistet das Landesverwaltungsamt als obere Landesbehörde die Koordinierung bei weiteren Genehmigungsverfahren. Ziel ist dabei, die notwendige Infrastruktur für die Großansiedelung z.B. im Rahmen der Abwasserbeseitigung zur Verfügung zu stellen. Die Genehmigung der neu geplanten Kläranlage erfolgt in der Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes. Für die Schaffung der notwendigen Strominfrastruktur ist beispielsweise ein Genehmigungsverfahren in der Landeshauptstadt Magdeburg als untere Immissionsschutzbehörde notwendig. Gleichzeitig ist das Landesverwaltungsamt als Fachbehörde gefragt. So beteiligen sich zahlreiche weitere Referate des Hauses an der fachlichen Betreuung der Ansiedelung wie beispielsweise die obere Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Bauleitplanung, die obere Luftsicherheitsbehörde in Bezug auf die Koordinierung der Bauhöhen mit Aspekten der Luftverkehrssicherheit, die obere Wasserbehörde zur Schaffung der notwendigen Wasserinfrastruktur und die obere Brandschutzbehörde zur Sicherung der effektiven Brandbekämpfung in der Fabrik. Zur Bewältigung dieser Herausforderung war bereits im Februar 2022 eine eigene Arbeitsgruppe innerhalb des Landesverwaltungsamtes unter Leitung des Referatsleiters für Immissionsschutz gegründet worden, welche die Koordination auf Landesebene betreibt. Was versteht man unter Immissionsschutz Das Bundes-Immissionsschutzgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für einen umfassenden Schutz der Umwelt vor Belastungen durch Luftschadstoffe, Lärm und Lichteinwirkungen, die vor allem von Industrieanlagen und Verkehr ausgehen. Zweck des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Das Ziel ist die Sicherung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt, damit wir und künftige Generationen in einer lebenswerten Umwelt leben und arbeiten können. Um dieses Ziel zu erreichen, stellt das Bundes-Immissionsschutzgesetz Anlagen, die in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen oder Gefahren hervorzurufen, unter einen speziellen Genehmigungsvorbehalt. Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wird geprüft, ob und wie Gefahren und Auswirkungen auf die Umwelt vermieden oder minimiert werden können, damit unter anderem von Industrieanlagen, Abfallbehandlungsanlagen und großen landwirtschaftlichen Betrieben keine unzumutbaren Belastungen für die Bevölkerung und die Umwelt ausgehen. Das Verfahren ist sehr komplex, da die Genehmigung viele Zulassungen verschiedener Vorschriften einschließt und zahlreiche Behörden zu beteiligen sind. Dabei hat der Gesetzgeber einen Ermessensspielraum für die jeweilige Genehmigungsbehörde ausgeschlossen. Das heißt, erfüllt ein Investor mit seinem Vorhaben alle im Gesetz verankerten Vorgaben nach Bundes-Immissionsschutzrecht, so hat er einen Rechtsanspruch auf diese Genehmigung. Aufgabe der jeweiligen Genehmigungsbehörde ist es also, in diesem Verfahren abzuprüfen, ob die von der Anlage ausgehenden Immissionen wie Geruch, Lärm, Abgase u.a. die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Die Genehmigungsbehörde in Sachsen-Anhalt für große Anlagen ist das Landesverwaltungsamt. Für kleinere Anlagen sind die jeweiligen Landkreise bzw. kreisfreien Städte zuständig. In dieses Verfahren sind alle Stellen einzubeziehen, die in irgendeiner Weise von der zu genehmigende Anlage betroffen sein können, wie Bürger, Kommunen, Umweltverbände, Naturschutzbehörden, Verkehrsbehörden oder Raumordnungsbehörden, um nur einige zu nennen. Hinweis: Darüber hinaus ist das Landesverwaltungsamt über die offiziellen Kanäle bei Instagram unter @lvwalsa und X unter @LVwALSA zu finden. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Unter der Leitung des Landesverwaltungsamtes hat heute der letzte der drei Scoping Termine zur Ansiedelung des Chipherstellers Intel stattgefunden. „Präzise Antragsunterlagen sind die Voraussetzung für ein zügiges Genehmigungsverfahren. Diese dienen der Vorbereitung des umfangreichen und komplexen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit dem Ziel eine möglichst schnelle und passgenaue Ausgestaltung der umfangreichen Antragsunterlagen zu gewährleisten.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye heute im Anschluss an die Veranstaltung. Vertreterinnen und Vertreter des Unternehmens, des Landesverwaltungsamtes, der Stadt Magdeburg, des LAV und weiterer Fachbehörden berieten in drei Etappen zu verschiedenen Punkten wie beispielsweise Naturschutz, Bodenschutz, Abfallrecht, Wasser und Abwasser, Störfallvorsorge, Arbeitsschutz sowie die komplexen Themen rund um den Immissionsschutz, die im Genehmigungsverfahren relevant werden. Auch bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Aspekte wurden diskutiert. In diesem Zusammenhang hatte das Landesverwaltungsamt bereits im Vorfeld der Beratungen eine notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes für das für die Ansiedlung vorgesehene Baugebiet geprüft und genehmigt. Heute nun hatte die dritte Runde der Antragskonferenz (Scoping) stattgefunden. Dabei wurden Fachthemen, insbesondere zum Immissions-, Brand- und Gewässerschutz, behandelt. Der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Dr. Jürgen Ude und Präsident Pleye begrüßten die Teilnehmer in den Räumen des Landesverwaltungsamtes in Halle. Am 13.07.2022 fand der erste Termin hierzu statt, welcher unter der Überschrift Natur und Landschaft stand. Hier wurden die wesentlichen Inhalte der später durchzuführenden naturschutzfachlichen Untersuchungen festgelegt. Am 30.11.2022 folgte die zweite Runde, hier mit dem Fokus auf arbeitsschutzrechtlichen Fragestellungen. „Der heutige Scoping-Termin ist ein weiterer Schritt auf dem Weg der Realisierung des Projektes.“, erklärte Präsident Pleye im Nachgang der Konferenz. Im Januar 2023 soll die Abstimmung der einzelnen Kapitel des Antrags fortgesetzt werden. Der immissionsschutzrechtliche Antrag auf Errichtung der Chip-Fabrik wird voraussichtlich im ersten Quartal 2023 im Landesverwaltungsamt eingereicht. Anschließend ist die Arbeitsgruppe Intel gefordert, den Antrag unter Beteiligung der Fachbehörden auf Vollständigkeit zu prüfen. Liegt diese vor, wird er öffentlich ausgelegt, damit die interessierte Öffentlichkeit sich am Genehmigungsverfahren mit Hinweisen und Anregungen beteiligen kann. Inhaltliche Herausforderung des Genehmigungsverfahrens wird dabei vor allem das Produktionsverfahren ein, dieses basiert auf Siliziumtechnologien. Der komplexe Produktionsprozess umfasst dabei tausende einzelner Prozessschritte unter Nutzung von mehr als 800 verschiedenen chemischen Verbindungen. „Die derzeit geplanten Investitionen belaufen sich auf ca. 17 Mrd. Euro, es könnten mehrere tausend Arbeitsplätze direkt bzw. in der Zulieferindustrie entstehen. Bei dem Milliardenprojekt handelt sich um die größte Einzelinvestition in Deutschland seit Ende des Zweiten Weltkrieges. Es bietet daher nicht nur wirtschaftliche Chancen für die Region, sondern auch eine verstärkte Wahrnehmung in der internationalen Öffentlichkeit.“, unterstreicht Pleye die Bedeutung des Projekts. Hintergrund Im Februar 2022 wurde es öffentlich bekanntgegeben, seit Februar 2022 beschäftigt sich die Kommunal- und Landesverwaltung Sachsen-Anhalts intensiv mit der Großansiedelung des Jahres, wahrscheinlich des Jahrzehnts. Der Chiphersteller Intel kommt nach Magdeburg. Der neue Fabrikkomplex soll aus mehreren Halbleiterwerken am Standort „Eulenberg“ bestehen. In dem Gewerbegebiet sind zunächst zwei Halbleiter-Fabriken geplant. Neben vor allem baurechtlichen Genehmigungsverfahren bei der Landeshauptstadt Magdeburg für die Bürogebäude der zukünftigen Mitarbeiter sind für die produzierenden Hauptanlagen mehrere komplexe immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren in der Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes zu führen. In der Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen werden alle notwendigen Genehmigungen gebündelt. Die immissionsschutzrechtliche Zulassung eines Vorhabens bedeutet daher zugleich auch die Erteilung der notwendigen Baugenehmigungen sowie der Genehmigungen nach den Naturschutz-, Bodenschutz-, Abfall-, Wasser- und Abwasserecht usw. In einem solchen Verfahren sind daher zahlreiche fachliche und rechtliche Aspekte umfangreich zu prüfen. Parallel zu diesen Genehmigungsverfahren leistet das Landesverwaltungsamt als obere Landesbehörde die Koordinierung bei weiteren Zulassungsverfahren. Ziel ist dabei, die notwendige Infrastruktur für die Großansiedelung z.B. im Rahmen der Abwasserbeseitigung zur Verfügung zu stellen. Für die Schaffung der notwenigen Strominfrastruktur ist beispielsweise ein Zulassungsverfahren in der Landeshauptstadt Magdeburg als untere Immissionsschutzbehörde notwendig, die Zulassung der neu geplanten Kläranlage erfolgt in der Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes. Gleichzeitig ist das Landesverwaltungsamt als Fachbehörde gefragt. So beteiligen sich zahlreiche weitere Referate des Hauses an der fachlichen Betreuung der Ansiedelung wie beispielsweise die obere Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Bauleitplanung, die obere Luftsicherheitsbehörde in Bezug auf die Koordinierung der Bauhöhen mit Aspekten der Luftverkehrssicherheit, die obere Wasserbehörde zur Schaffung der notwendigen Wasserinfrastruktur und die obere Brandschutzbehörde zur Sicherung der effektiven Brandbekämpfung in der Fabrik. Zur Bewältigung dieser Herausforderung war bereits im Februar 2022 eine eigene Arbeitsgruppe innerhalb des Landesverwaltungsamtes unter Leitung des Referatsleiters für Immissionsschutz gegründet worden, welche die Koordination auf Landesebene betreibt. Hinweis: Darüber hinaus stellt das Landesverwaltungsamt alle aktuellen Informationen über die offiziellen Kanäle bei Instagram unter @lvwalsa und Twitter unter @LVwALSA zur Verfügung. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Unter der Leitung des Landesverwaltungsamtes hatte vor zwei Wochen der letzte der drei Scoping Termine zur Ansiedelung des Chipherstellers Intel stattgefunden. „Präzise Antragsunterlagen sind die Voraussetzung für ein zügiges Genehmigungsverfahren. Diese dienen der Vorbereitung des umfangreichen und komplexen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit dem Ziel eine möglichst schnelle und passgenaue Ausgestaltung der umfangreichen Antragsunterlagen zu gewährleisten.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye heute im Rahmen seiner diesjährigen Bilanz-Pressekonferenz. Vertreterinnen und Vertreter des Unternehmens, des Landesverwaltungsamtes, der Stadt Magdeburg, des Landesamtes für Verbraucherschutz und weiterer Fachbehörden berieten in drei Etappen zu verschiedenen Punkten wie beispielsweise Naturschutz, Bodenschutz, Abfallrecht, Wasser und Abwasser, Störfallvorsorge, Arbeitsschutz sowie die komplexen Themen rund um den Immissionsschutz, die im Genehmigungsverfahren relevant werden. Am 13.07.2022 fand der erste Termin hierzu statt, welcher unter der Überschrift Natur und Landschaft stand. Hier wurden die wesentlichen Inhalte der später durchzuführenden naturschutzfachlichen Untersuchungen festgelegt. Am 30.11.2022 folgte die zweite Runde, hier mit dem Fokus auf arbeitsschutzrechtlichen Fragestellungen. „Die Scoping-Termine waren ein wesentlicher und wichtiger Schritt auf dem Weg der Realisierung des Projektes.“, so Präsident Pleye. Der immissionsschutzrechtliche Antrag auf Errichtung der Chip-Fabrik wird zu Beginn des Jahres 2023 im Landesverwaltungsamt eingereicht. Anschließend ist die Arbeitsgruppe Intel gefordert, den Antrag unter Beteiligung der Fachbehörden auf Vollständigkeit zu prüfen. Liegt diese vor, wird er öffentlich ausgelegt, damit die interessierte Öffentlichkeit sich am Genehmigungsverfahren mit Hinweisen und Anregungen beteiligen kann. Inhaltliche Herausforderung des Genehmigungsverfahrens wird dabei vor allem das Produktionsverfahren sein, dieses basiert auf Siliziumtechnologien. Der komplexe Produktionsprozess umfasst dabei tausende einzelner Prozessschritte unter Nutzung einer hohen Zahl an verschiedenen chemischen Verbindungen. Hintergrund Im Februar 2022 wurde es öffentlich bekanntgegeben, seit Februar 2022 beschäftigen sich die Kommunal- und Landesverwaltung Sachsen-Anhalts intensiv mit der Großansiedelung des Jahres, wahrscheinlich des Jahrzehnts. Der Chiphersteller Intel kommt nach Magdeburg. Der neue Fabrikkomplex soll aus mehreren Halbleiterwerken am Standort „Eulenberg“ bestehen. In dem Gewerbegebiet sind zunächst zwei Halbleiter-Fabriken geplant. Neben vor allem baurechtlichen Genehmigungsverfahren bei der Landeshauptstadt Magdeburg für die Bürogebäude der zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für die produzierenden Hauptanlagen mehrere komplexe immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren in der Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes zu führen. In der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung werden alle notwendigen Genehmigungen gebündelt. Die immissionsschutzrechtliche Zulassung eines Vorhabens bedeutet daher zugleich auch die Erteilung der notwendigen Baugenehmigungen sowie der Genehmigungen nach den Naturschutz-, Bodenschutz-, Abfall-, Wasser- und Abwasserecht usw. In einem solchen Verfahren sind daher zahlreiche fachliche und rechtliche Aspekte umfangreich zu prüfen. Parallel zu diesen Genehmigungsverfahren leistet das Landesverwaltungsamt als obere Landesbehörde die Koordinierung bei weiteren Zulassungsverfahren. Ziel ist dabei, die notwendige Infrastruktur für die Großansiedelung z.B. im Rahmen der Abwasserbeseitigung zur Verfügung zu stellen. Für die Schaffung der notwenigen Strominfrastruktur ist beispielsweise ein Zulassungsverfahren in der Landeshauptstadt Magdeburg als untere Immissionsschutzbehörde notwendig, die Zulassung der neu geplanten Kläranlage erfolgt in der Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes. Gleichzeitig ist das Landesverwaltungsamt als Fachbehörde gefragt. So beteiligen sich zahlreiche weitere Referate des Hauses an der fachlichen Betreuung der Ansiedelung wie beispielsweise die obere Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Bauleitplanung, die obere Luftsicherheitsbehörde in Bezug auf die Koordinierung der Bauhöhen mit Aspekten der Luftverkehrssicherheit, die obere Wasserbehörde zur Schaffung der notwendigen Wasserinfrastruktur und die obere Brandschutzbehörde zur Sicherung der effektiven Brandbekämpfung in der Fabrik. Zur Bewältigung dieser Herausforderung war bereits im Februar 2022 eine eigene Arbeitsgruppe innerhalb des Landesverwaltungsamtes unter Leitung des Referatsleiters für Immissionsschutz gegründet worden, welche die Koordination auf Landesebene betreibt. Hinweis: Darüber hinaus stellt das Landesverwaltungsamt alle aktuellen Informationen über die offiziellen Kanäle bei Instagram unter @lvwalsa und Twitter unter @LVwALSA zur Verfügung. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Das Projekt "Teilprojekt A" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Friedrich-Schiller-Universität Jena, Institut für Soziologie, Arbeitsbereich Allgemeine und Theoretische Soziologie durchgeführt. Das Verbundprojekt beschäftigt sich mit kennzahlgestützten Bewertungsformen des Wasserverbrauchs. Es nimmt seinen Ausgangspunkt bei der Tatsache, dass die Anforderungen an Daten über Wasserverbrauch und -qualität unter den Bedingungen des Klimawandels gestiegen sind. Die Accountingforschung hat gezeigt, dass auch die Berichterstattung vor allem unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten unzureichend sind. Nicht nur gilt die Datengrundlage als problematisch, auch die entscheidungsrelevanten Kennzahlen werden oftmals als nicht ausreichend bewertet, um ein nachhaltiges Wassermanagement aufzubauen. Das Teilprojekt verfolgt das Ziel, die geplante Umstellung auf eine Niedrigwasserstrategie durch das kommunale Wassermanagement aus der Perspektive der soziologischen Accountingforschung zu begleiten. Die Erarbeitung von entscheidungsrelevanten Parametern ist für die Kommunalverwaltungen in den letzten Jahren zu einer Normalität geworden. Alle Aspekte der Daseinsvorsorge werden auf Basis von Kennzahlen geplant und gesteuert. Auch die Wasserversorgung entlang der in Thüringen geplanten Niedrigwasserstrategie wird ohne aussagekräftige Kennzahlen nicht entwickelt werden können. Mit den Mitteln einer Case Study soll die Nutzung von Kennzahlen am Wassermanagement einer Kommune untersucht werden. Dazu werden in einem ersten Schritt verfügbare Berichte etwa zur Sauberkeit von Trinkwasser und Fließgewässern, zum Grundwasserspiegel, Talsperrenfüllung und deren Schadstoffbelastung etc. analysiert. Der zweite Schritt dient dem Nachvollzug des Umgangs mit Kennzahlen anhand von Interviews und ggf. Beobachtungen von relevanten kommunalen Entscheidungsprozessen in Bezug auf die Anpassung der Wasserinfrastruktur. Die so erarbeiteten Einblicke in die kommunalen Entscheidungsprozesse werden aus kritischer Perspektive im Hinblick auf ihren Nachhaltigkeitswert beleuchtet und abschließend auf Basis des Kriteriums der Verteilungsgerechtigkeit bewertet.
Das Projekt "Sub project B" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Siedlungs- und Industriewasserwirtschaft, Professur Industriewasserwirtschaft durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung von wasserwirtschaftlichen Systemlösungen für eine nachhaltige Verbesserung der Gewässerqualität in Chaohu (Stadt und See, der die zentrale Rolle für die Trinkwasserversorgung der umliegenden Städte und Gemeinden spielt). Dabei wird als innovativer Ansatz das 'Urban Water Resources Management' (UWRM) Konzept verfolgt, das sowohl eine effiziente Siedlungswasserwirtschaft in den urbanen und suburbanen Räumen als auch die Wechselwirkung mit den aquatischen Ökosystemen einschließt. Mit Hilfe eines umfassenden online Umweltinformationssystems für Behörden und Wasserversorger werden Daten und Modelle für das regionale Wassermanagement zur Verfügung gestellt. Der Chao-See als ökologisches und ökonomisches Schutzgut und Rohwasserlieferant für die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung der Stadt Chaohu spielt dabei eine zentrale Rolle. Das F&E Vorhaben liefert damit einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Region Chaohu im Rahmen des Masterplans 'Ökologische Seestadt Chaohu' der Anhui Provinzregierung. Die wissenschaftlichen-technischen Lösungsansätze werden in Demonstrationsvorhaben implementiert. Monitoring, Datenauswertung und Modellbausteine für integrierte Bewirtschaftung von Siedlungsentwässerung und urbanen Gewässern; Handlungsempfehlungen für Anpassung von Wasserinfrastruktur (TP A) Frühwarnsystem für Trinkwasserentnahme aus dem Chao See und Einbindung in Umweltinformationssystem (TP C) Aufbau Geodateninfrastruktur (TP D).
Origin | Count |
---|---|
Bund | 62 |
Land | 6 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 59 |
Text | 6 |
unbekannt | 2 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 7 |
offen | 59 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 66 |
Englisch | 5 |
unbekannt | 1 |
Resource type | Count |
---|---|
Dokument | 2 |
Keine | 41 |
Webseite | 26 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 55 |
Lebewesen & Lebensräume | 63 |
Luft | 47 |
Mensch & Umwelt | 67 |
Wasser | 64 |
Weitere | 66 |