Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Gewässernetz (Hydro-Physische Gewässer) aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit. Das Thema Gewässernetz ist in Anhang I der INSPIRE-Richtlinie ist dieses Thema wie folgt definiert: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“ Zusätzlich findet man im Steckbrief Hydrografie GDI-DE(www.geoportal.de) folgende ergänzende Definition zum Thema. „Die Datenspezifikation zum Thema Hydrografie legt den Schwerpunkt auf die Darstellung und Beschreibung von Stehgewässern und Fließgewässern bzw. Seen, Flüssen und anderen Gewässern. Je nach Anwendungsfall gibt es thematische und geographische Einschränkungen bzw. eine unterschiedliche Semantik: Geographisch betrachtet sind alle Binnengewässer bzw. oberirdischen Wasserkörper im Binnenland angesprochen. Topographisch gesehen umfasst der Begriff „Gewässernetz“ die Gesamtheit aller von der Quelle bis zur Mündung zueinander fließenden Gewässer.„:Ein künstliches Objekt, das den Fluss von Wasser über ein Hindernis hinweg oder unter einem Hindernis hindurch erlaubt.
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“ Die Daten werden halbjährlich aus dem Basis-DLM abgeleitet.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Gewässernetz (Hydro-Physische Gewässer) aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit. Das Thema Gewässernetz ist in Anhang I der INSPIRE-Richtlinie ist dieses Thema wie folgt definiert: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“ Zusätzlich findet man im Steckbrief Hydrografie GDI-DE(www.geoportal.de) folgende ergänzende Definition zum Thema. „Die Datenspezifikation zum Thema Hydrografie legt den Schwerpunkt auf die Darstellung und Beschreibung von Stehgewässern und Fließgewässern bzw. Seen, Flüssen und anderen Gewässern. Je nach Anwendungsfall gibt es thematische und geographische Einschränkungen bzw. eine unterschiedliche Semantik: Geographisch betrachtet sind alle Binnengewässer bzw. oberirdischen Wasserkörper im Binnenland angesprochen. Topographisch gesehen umfasst der Begriff „Gewässernetz“ die Gesamtheit aller von der Quelle bis zur Mündung zueinander fließenden Gewässer.„
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“ Die Daten werden halbjährlich aus dem Basis-DLM abgeleitet.
Das Fischsterben in der Oder im August 2022 hat gezeigt, dass Wissenschaft, Wasserwirtschaft und Politik vor neuen Herausforderungen stehen, trotz aller Verbesserungen im Gewässerschutz in den vergangenen Jahrzehnten. Durch den Klimawandel , insbesondere durch die Zunahme von heißen und trockenen Sommerperioden, ist davon auszugehen, dass sich ein massives Fischsterben in der Oder und in anderen Gewässern wiederholen kann. Veröffentlicht in Fact Sheet.
Die "Richtlinie 2000/60/EG des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik - Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)" tritt in Kraft. Alle EU-Mitgliedsstaaten haben dem im Juni dieses Jahres erzielten Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zwischen EU-Rat und Europäischem Parlament zugestimmt. In den nächsten 15 Jahren sollen Flüsse, Seen und küstennahe Gewässer eine gute Qualität erreichen. Auch der Grundwasserschutz wird verbessert. Schon vor Erreichen der entsprechenden Grenzwerte sollen Maßnahmen zur Sicherung der Grundwasserqualität ergriffen werden. Darüber hinaus sind die Wasserpreise transparenter zu gestalten. Bis 2004 müssen die Mitgliedsstaaten über ihre Wasserpreise getrennt nach den Sektoren Industrie, Landwirtschaft und private Haushalte berichten. Ziel ist es, dass zumindest die betriebswirtschaftlichen Kosten - wie in Deutschland üblich - von den Verbrauchern getragen werden, um einen effizienten Umgang mit dieser Ressource sicherzustellen.
Das Europäische Umweltbüro (EEB) hat am 8. Juli 2010 einen neuen Bericht zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie veröffentlicht. Der Statusbericht „Zehn Jahre Wasserrahmenrichtlinie – ein zahnloser Tiger?“ zeigt auf, wie wenig die europäische Regierungen zum Schutz und zur Restauration der europäischen Gewässer seit Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 unternehmen. Auf der Grundlage von acht Flussgebietsplänen in Europa stellt der Bericht fest, dass mit wenigen Fortschritten in den kommenden Jahren zu rechnen ist. Die nationalen Flussgebietspläne zum Schutz und zur Verbesserung der Gewässer zeigen danach wenig oder gar keinen Erfolg. Viele Pläne vertagen die beschlossenen Verbesserungen auf das Jahr 2027. Dies würde einen weitreichenden Missbrauch der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmeregelungen bedeuten.
After twenty years of preparative work the Directive 2000/60/EC of the European Parliament and of the Council establishing a framework for the Community action in the field of water policy (the EU Water Framework Directive, WFD) finally entered into force as of 22.12.2000 when it was published in the Official Journal. Veröffentlicht in Broschüren.
Am 29.September 2011 forderte die Europäische Kommission Deutschland auf, das EU-Wasserrecht zu beachten. Die Kommission ist nicht einverstanden mit der Auslegung Deutschlands des Schlüsselbegriffs „Wasserdienstleistungen. Die Wasserrahmenrichtlinie ist das Hauptinstrument der EU für den Gewässerschutz. Sie gibt einen Ordnungsrahmen für Maßnahmen im Bereich der Wasserpolitik vor. Eine der Maßnahme zur Verwirklichung dieses Ziels ist die Verpflichtung, auf Wasserdienstleistungen eine Politik der Kostendeckung anzuwenden, die gemäß dem Verursacherprinzip die Umwelt- und Ressourcenkosten der Wassernutzung einbezieht Deutschland vertritt den Standpunkt, die Kostendeckung solle lediglich für die Trinkwasserversorgung und die Entsorgung und Behandlung von Abwasser gelten. Für die Kommission hingegen ist der Begriff „Wasserdienstleistungen“ weiter gefasst und umfasst auch die Wasserentnahme für die Kühlung von Industrieanlagen und für die Bewässerung in der Landwirtschaft, die Einschränkung von Oberflächengewässern für die Zwecke der Schifffahrt, den Hochwasserschutz oder die Stromerzeugung durch Wasserkraft sowie für den landwirtschaftlichen, industriellen oder privaten Gebrauch gebohrte Brunnen. Wenn Deutschland diese Tätigkeiten aus den Wasserdienstleistungen ausklammert, verhindert es nach Auffassung der Kommission die vollständige, korrekte Anwendung der Wasserrahmenrichtlinie.
Seit 20 Jahren ist die europäische Wasserrahmenrichtlinie eine Säule des Gewässerschutzes. Eine ökologisch ausgerichtete Richtlinie, die die Wasserwirtschaft und alle weiteren Akteure vor große Herausforderungen stellt. Es wurde viel erreicht - das Ziel „guter Zustand“ wird aber oft verfehlt. Es gibt weiterhin viel zu tun, um den Schutz der Gewässer voran zu bringen. Dieses Positionspapier zeigt, wie und welche zukünftigen Aufgaben aus Sicht des UBA und auf Basis einer Vielzahl von Erkenntnissen in den Fokus rücken müssen. Mit Neun Empfehlungen für den guten Zustand unserer Gewässer enthält das Papier ein Plädoyer für eine ambitionierte Wasserpolitik an alle beteiligten Akteure. Veröffentlicht in Position.
Origin | Count |
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Bund | 167 |
Land | 94 |
Type | Count |
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Ereignis | 3 |
Förderprogramm | 114 |
Gesetzestext | 1 |
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Text | 44 |
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License | Count |
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