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Strom-, Erdgas- und Wasserpreise

Strom-, Erdgas- und Wasserpreise in Stuttgart seit 1980

Wasserversorgung und -entsorgung aus oekonomischer Sicht

In diesem Projekt werden - vor allem mit Diplomarbeiten - oekonomische Aspekte der Wasserwirtschaft betrachtet. Dabei geht es um geeignete Preissetzungsverfahren ebenso wie um Kosten-Nutzen-Analysen zu speziellen Investitionen in diesem Bereich.

Warmwasser

<p>Bewusster Umgang mit Warmwasser schont Umwelt und Geldbeutel</p><p>Wie Sie Ihre Kosten für Warmwasser senken können</p><p><ul><li>Installieren Sie wassersparende Armaturen.</li><li>Lassen Sie warmes Wasser nur bei Bedarf laufen.</li><li>Nutzen Sie die Zeit-Steuerungsoptionen des Heizsystems, um die Pumpe für die Zirkulationsleitung einige Stunden abzuschalten.</li><li>Erwärmen Sie Ihr Warmwasser mit Sonnenkollektoren.</li><li>Beachten Sie die hygienischen Anforderungen (mind. 60 °C, keine Stagnation), um Legionellen zu vermeiden.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Warmwasser ist nicht nur teuer, sondern auch – nach Heizung und Auto – einer der größten Energieverbraucher und CO2-Verursacher im privaten Haushalt. Mit den richtigen Maßnahmen lassen sich die Kosten für Warmwasser senken, die Umwelt schonen und gesundheitliche Anforderungen realisieren.</p><p><p><strong>Sparduschkopf einbauen:</strong>Durch wassersparende Armaturen lassen sich – meist ohne Komfortverlust – die Warmwasserkosten deutlich senken. Perlatoren, Wassersparbrausen und Ähnliches können auch nachträglich angebracht werden. Herkömmliche Duschbrausen haben einen Durchfluss von zwölf bis 15 Litern Wasser pro Minute. Wassersparbrausen hingegen nur sechs bis neun Liter. Das Öko-Institut hat errechnet, dass eine Wassersparbrause in einem Zwei-Personen-Haushalt durchschnittlich 20.000 Liter Wasser pro Jahr einsparen kann. Dies reduziert die Wasserkosten um über 80 Euro und spart darüber hinaus Energiekosten zwischen 35 Euro (Gas) und 144 Euro (Strom) ein (Öko-Institut 2012). Leerlaufverluste von Untertisch-Heißwasserspeichergeräten&nbsp;lassen sich mit Hilfe eines Vorschaltgeräts (z.B. Thermo-Stop) oder einer Zeitschaltuhr vermeiden bzw. verringern. Bei Geräten mit einem Fassungsvermögen von fünf bis 15 Litern lassen sich durch ein Vorschaltgerät rund 135 Kilowattstunden pro Jahr einsparen (Amortisation nach einem Jahr) (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ 2008). Beim Einsatz von wassersparenden Armaturen muss allerdings beachtet werden, dass es in der Trinkwasser-Installation nicht zu Stagnation kommt. Stagnierendes Wasser kann zu Hygieneproblemen führen (siehe unten).</p></p><p><strong>Sparduschkopf einbauen:</strong>Durch wassersparende Armaturen lassen sich – meist ohne Komfortverlust – die Warmwasserkosten deutlich senken. Perlatoren, Wassersparbrausen und Ähnliches können auch nachträglich angebracht werden. Herkömmliche Duschbrausen haben einen Durchfluss von zwölf bis 15 Litern Wasser pro Minute. Wassersparbrausen hingegen nur sechs bis neun Liter. Das Öko-Institut hat errechnet, dass eine Wassersparbrause in einem Zwei-Personen-Haushalt durchschnittlich 20.000 Liter Wasser pro Jahr einsparen kann. Dies reduziert die Wasserkosten um über 80 Euro und spart darüber hinaus Energiekosten zwischen 35 Euro (Gas) und 144 Euro (Strom) ein (Öko-Institut 2012). Leerlaufverluste von Untertisch-Heißwasserspeichergeräten&nbsp;lassen sich mit Hilfe eines Vorschaltgeräts (z.B. Thermo-Stop) oder einer Zeitschaltuhr vermeiden bzw. verringern. Bei Geräten mit einem Fassungsvermögen von fünf bis 15 Litern lassen sich durch ein Vorschaltgerät rund 135 Kilowattstunden pro Jahr einsparen (Amortisation nach einem Jahr) (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ 2008). Beim Einsatz von wassersparenden Armaturen muss allerdings beachtet werden, dass es in der Trinkwasser-Installation nicht zu Stagnation kommt. Stagnierendes Wasser kann zu Hygieneproblemen führen (siehe unten).</p><p><strong>Warmwasser nur bei Bedarf:</strong>Duschen benötigt im Allgemeinen weniger Wasser als ein Bad in der Wanne. Wer allerdings beim Duschen das Wasser länger als zehn Minuten laufen lässt, kann den Wasserverbrauch eines Bades sogar toppen (bei 15 Litern Durchfluss pro Minute). Der Warmwasserverbrauch hängt deshalb auch stark von den persönlichen Nutzungsgewohnheiten ab. So hat auch Wellness einen Preis: Große Badewannen, Massagedüsen und Ähnliches kosten nicht nur in der Anschaffung, sondern verursachen auch höhere Warmwasserkosten in der Nutzung.</p><p><strong>Hygienische Anforderungen beachten:</strong></p><p>Beachten Sie, dass Legionellen auch in Kaltwasserleitungen wachsen können, wenn das Wasser dort lange genug steht und sich erwärmt. Warm- und Kaltwasserleitungen sollten daher gut wärmeisoliert sein und regelmäßig genutzt werden.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p>Für die Bereitstellung von Warmwasser werden durchschnittlich rund zwölf Prozent des gesamten Energieverbrauchs der privaten Haushalte in Deutschland benötigt. Wird das Warmwasser elektrisch erhitzt, entfallen darauf rund 25 Prozent des gesamten Stromverbrauchs in einem durchschnittlichen Zwei-Personen-Haushalt (Ecotopten 2013).</p><p><strong>Quellen:</strong></p>

Modellprojekt EURO-OeKORING

Dieses Projekt beinhaltet die umweltgerechte Modernisierung des Naturzentrums Schiefergraben und des Natur- und Erholungszentrums Wippra im Landkreis Mansfelder Land. Hiermit wird das Ziel verfolgt, touristische Einrichtungen der Region zu erhalten, sie wirtschaftlich zu stabilisieren und sie somit zu einem Arbeitskraeftepotential zu entwickeln. Das vorhandene Beherbergungsniveau entsprach groesstenteils nicht dem bundesdeutschen Standard. So sind groessere Sanierungsarbeiten, z.B. Daecher und Sanitaeranlagen, dringend erforderlich, um ein Weiterbestehen der Objekte ueberhaupt gewaehrleisten zu koennen. Die gesamten Investitionsmassnahmen waren so geplant , dass dabei eine Betriebskostensenkung ( z.B. Energie- u. Wasserkosten ) und eine kontinuierliche Attraktivitaetssteigerung der Objekte erzielt werden kann. Im Jahre 1999 wurde eine Schilfklaeranlage mit Vollrecycling des gereinigten Abwassers im Naturzentrums Schiefergraben, die groesste in Sachsen-Anhalt, errichtet. Das neue Antlitz der Objekte, das Natur- und Erholungszentrum in Wippra einbezogen, und das deutlich verbesserte Niveau der Unterbringung hat inzwischen zu einem erheblichen Anstieg der Uebernachtungen gefuehrt. So wurden 1999 im Natur- und Erholungszentrum Wippra rund 9800 Uebernachtungen und im Naturzentrum Schiefergraben rund 12 000 Uebernachtungen registriert. Fuer das Jahr 2000 zeichnete sich fuer beide Objekte eine Stabilisierung der Auslastung ab. So konnten insgesamt rund 21.000 Uebernachtungen registriert werden. Diese sehr erfreuliche Entwicklung fuehrt unweigerlich zu einer Stabilisierung der Arbeitsplaetze in den Einrichtungen.

Schwerpunktprogramm (SPP) 2115: Synergie von Polarimetrischen Radarbeobachtungen und Atmosphärenmodellierung (PROM) - Verschmelzung von Radarpolarimetrie und numerischer Atmosphärenmodellierung für ein verbessertes Verständnis von Wolken- und Niederschlagsprozessen; Polarimetric Radar Observations meet Atmospheric Modelling (PROM) - Fusion of Radar Polarimetry and Numerical Atmospheric ..., Charakterisierung von orographisch beeinflusster Bereifung und sekundärer Eisproduktion und deren Auswirkungen auf Niederschlagsraten mittels Radarpolarimetrie und Dopplerspektren (CORSIPP)

Niederschlag ist eine wichtige Komponente des hydrologischen Kreislaufs. Um zu verstehen, wie sich der Wasserhaushalt in einem sich erwärmenden Klima verändert, ist ein umfassendes Verständnis der Niederschlagsbildungsprozesse erforderlich. In den mittleren Breiten wird der meiste Niederschlag unter Beteiligung der Eisphase in Mischphasenwolken erzeugt, aber die genauen Interaktionen zwischen Eis, flüssigem Wasser, Wolkendynamik, orografischem Antrieb und Aerosolpartikeln während der Eis-, Schnee- und Regenbildung sind nicht gut verstanden. Dies gilt insbesondere für Bereifungs- und Sekundäre Eisproduktion (SIP) Prozesse, die mit den größten quantitative Unsicherheiten in Bezug auf die Schneefallbildung verbunden sind. Die Lücken in unserem Verständnis von SIP- und Bereifungsprozesse zu schließen, ist vor allem für Gebirgsregionen entscheidend, die besonders anfällig für Änderungen des Niederschlags und des Wasserhaushalts, wie z.B. des Verhältnisses zwischen Regen und Schneefall, sind. In diesem Antrag wird ein Forschungsprojekt vorgeschlagen, das sich dem Verständnis von Bereifungs- und SIP-Prozessen in komplexem Terrain widmet. Dazu werden wir ein innovatives, simultan sendendes und simultan empfangendes (STSR), scannendes W-Band-Wolkenradar zusammen mit einer neuartigen In-situ-Schneefallkamera eine ganze Wintersaison lang in den Rocky Mountains von Colorado, USA betreiben. Die Instrumente werden Teil der Atmospheric Radiation Measurement (ARM) Surface Atmosphere Integrated Field Laboratory (SAIL) Kampagne sein, bei der ein Ka-Band und ein X-Band Radar eingesetzt werden. Durch die Kombination von spektralen polarimetrischen und Multifrequenz-Doppler-Radarbeobachtungen mit empirischen und Bayes'schen Machine Learning Verfahren werden wir Bereifungs- und SIP-Ereignisse identifizieren und deren Einfluss auf die Schneefallrate quantifizieren. Dies erfordert die Erweiterung des Passive and Active Microwave radiative TRAnsfer Modells (PAMTRA) mit zusätzlichen polarimetrischen Variablen und modernsten Berechnungen von Streueigenschaften. Durch die Nutzung der umfangreichen kollokierten Messungen während SAIL wird es ermöglicht, die beobachteten Prozessraten mit Umweltbedingungen wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Flüssigwasserpfad sowie mit der Wolkendynamik in Beziehung zu setzen. Darüber hinaus werden wir einen besonderen Fokus auf den Einfluss von vertikalen Luftbewegungen legen, die unter orographischen Bedingungen häufig auftreten. Zusammengenommen wird das vorgeschlagene Projekt unser Verständnis von Bereifungs- und SIP-Prozessen in komplexem Gelände verbessern.

Der Einfluß von Wasserinhaltsstoffen auf die strahlungsbedingte Wärmeübertragung in Ozean und Küstengewässern

Die Wechselwirkungen von solaren Strahlungsflüssen und biologischen Prozessen haben fundamentale Auswirkungen auf physikalische Prozesse, Verfügbarkeit von Nährstoffen und Primärproduktion in den oberen Ozeanschichten, sowie den Austausch von Gasen mit der atmosphärischen Grenzschicht. Durch die Absorption solarer Strahlung tragen optisch aktive Wasserinhaltsstoffe zur Erwärmung der oberflächennahen Ozeanschichten bei und beeinflussen so über die Temperaturabhängigkeit der Stoffwechselraten von marinem Phytoplankton Primärproduktion und Export von Biomasse. Aufgrund der im Vergleich mit dem offenen Ozean stärker variablen Konzentrationen von anorganischen Schwebstoffen und CDOM (coloured dissolved organic matter, im Folgenden als Gelbstoff bezeichnet) ist die Zusammensetzung der Wasserinhaltsstoffe in Küstengewässern und Schelfmeeren oftmals durch eine hohe Heterogenität gekennzeichnet. Die Bildung von Gelbstoff und Änderungen in dessen Zusammensetzung aufgrund nicht-konservativer Prozesse hängen dabei in hohem Maße von der Lichtverfügbarkeit, weiterer Umweltbedingungen sowie der Zusammensetzung des Phytoplanktons ab. Darüber hinaus haben heterogene Verteilungen von Phytoplanktonpigmenten und anderen Wasserinhaltsstoffen Auswirkungen auf sub-mesoskalige vertikale Mischungsprozesse und advektive Flüsse, und damit auch auf Wassertemperatur und dichte, sowie das oberflächennahe Nährstoffangebot. Ein gutes Verständnis der Energieflüsse an der Ozeanoberfläche und in den oberen Ozeanschichten sowie deren Auswirkungen auf den Wärmehaushalt in Küstengewässern und Schelfmeeren ist von großer Bedeutung für die Modellierung des regionalen ozeanischen Klimas. Das vorgeschlagene Projekt hat zum Ziel, den Beitrag von optisch aktiven Wasserinhaltsstoffen (einschließlich Phytoplankton, Gelbstoff und anorganischen Schwebstoffen) zu den Energieflüssen in den oberen Ozeanschichten und durch die Ozeanoberfläche hindurch zu quantifizieren. Es soll untersucht werden, inwieweit die heterogene Verteilung von Wasserinhaltsstoffen die sub-mesoskaligen vertikalen turbulenten Austauschvorgänge und advektiven Flüsse beeinflusst, und inwieweit die Lichtattenuation durch Gelbstoff Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Phytoplanktons hat. Zu diesem Zweck soll ein gekoppeltes Atmosphäre Ozean Zirkulationsmodell mit integriertem bio-optischem Modul synchron mit einem Atmosphäre Ozean Strahlungstransportmodell betrieben werden, so dass Erwärmungsraten aufgrund hochvariabler Konzentrationen von optisch aktiven Inhaltsstoffen mit hoher Genauigkeit berechnet, und so deren Auswirkungen auf die biophysikalischen Prozesse im Ozean analysiert werden können.

Besondere Gebührenverordnung des BMUV für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (BMUBGebV)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen (1) Gebühren und Auslagen werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistungen) erhoben, die auf Grund der folgenden Vorschriften erbracht werden: 1. Chemikaliengesetz, auch in Verbindung mit der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/407 (ABl. L 81 vom 9.3.2021, S. 15) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung und der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 60), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2020/1068 (ABl. L 234 vom 21.7.2020, S. 1) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 2. Wasch- und Reinigungsmittelgesetz in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien (ABl. L 104 vom 8.4.2004, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 259/2012 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 16) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 3. Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (ABl. L 190 vom 12.7.2006, S. 1), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2020/2174 (ABl. L 433 vom 22.12.2020, S. 11) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 4. Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz, 5. Delegierte Verordnung (EU) 2019/1122 der Kommission vom 12. März 2019 zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Funktionsweise des Unionsregisters (ABl. L 177 vom 2.7.2019, S. 3), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2019/1124 (ABl. L 177 vom 2.7.2019, S. 66) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, 6. Trinkwasserverordnung, 7. Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung, 8. Verpackungsgesetz, 9. Bundesnaturschutzgesetz, 10. Umweltschadensgesetz, 11. Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 61 vom 3.3.1997, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2019/2117 (ABl. L 320 vom 11.12.2019, S. 13) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 12. Verordnung (EG) Nr. 865/2006 der Kommission vom 4. Mai 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 166 vom 19.6.2006, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2019/220 (ABl. L 35 vom 7.2.2019, S. 3) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 13. Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014, 14. Gesetz zu dem Übereinkommen vom 1. Juni 1972 zur Erhaltung der antarktischen Robben, 15. Einwegkunststofffondsgesetz. (2) Für gebührenfähige Leistungen nach Absatz 1 Nummer 9 und 10 in Verbindung mit Abschnitt 9 Nummer 2 und Abschnitt 10 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses in der Anlage gelten die Vorschriften dieser Besonderen Gebührenverordnung nach Maßgabe der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1798, 1799; 1995 II S. 602) auch im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels.

Umweltinformationsgebührenordnung (UIGGebV)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Gebühren und Auslagen (1) Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen auf Grund des Umweltinformationsgesetzes werden Gebühren und Auslagen erhoben; die gebühren- und auslagenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Gebühren und Auslagen ergeben sich aus dem anliegenden Gebühren- und Auslagenverzeichnis. (2) Soweit im Falle einer individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung mehrere gebührenpflichtige Tatbestände des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses entstanden sind, dürfen die Gebühren insgesamt 500 Euro nicht übersteigen. (3) Auslagen werden zusätzlich zu den Gebühren und auch dann erhoben, wenn die individuell zurechenbare öffentliche Leistung gebührenfrei erfolgt. Dies gilt nicht in Fällen eines Tatbestandes nach den Nummern 1.1, 3 bis 5 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses. Erreichen die Auslagen nicht die Höhe von 5 Euro, werden sie nicht erhoben.

Besonders sparsame Haushaltsgeräte

Besonders sparsame Haushaltsgeräte 2024 Eine Verbraucherinformation Die Verbrauchsunterschiede erscheinen oft nur als "Stelle hinter dem Komma". Davon sollte man sich aber nicht täuschen lassen. Zwei Beispiele: here Insert product e QR cod Die sparsamste Kühl-Gefrier-Kombination mit 300 bis 400 Litern Fassungsvermögen spart gegenüber dem ineffizi- entesten Modell in 15 Jahren rund 1400 Euro an Strom- kosten ein. Der höhere Anschaffungspreis macht sich also bezahlt. Und bei Waschmaschinen summieren sich die Mehrkosten für 20 Liter Mehrverbrauch pro Waschgang über eine Betriebsdauer von 15 Jahren auf rund 400 Euro. A B C D E 100 F G NTIFIER L IDE MODE ME R’S NA SUPPLIE A B C D E F G XYZ kW h XY,Z kg XY L X:YZ 4 K B CD A 2019/201 XY dB BCDEFG A ühl- und Gefriergeräte, Wasch- und Spülmaschinen sowie Wäschetrockner sind Anschaffungen für viele Jahre. Neben guter Leistung sollen sie vor allem zuver- lässig sein und ein langes Leben haben. Außerdem sollen sie sparsam sein. Ein niedriger Strom- oder Wasserverbrauch verursacht weniger Betriebskosten und hilft beim Klimaschutz. Bei vielen Geräten sind die Be- triebskosten über die Lebensdauer deutlich höher als ihr Kaufpreis. Besonders sparsame Geräte sparen im Laufe der Jahre wesentlich mehr an Strom- und Wasserkosten ein als sie in der Anschaffung mehr kosten. In Deutschland werden Anfang 2024 etwa 2300 verschie- dene Kühl- und Gefriergeräte, 650 Waschmaschinen, 1300 Spülmaschinen, 350 Wäschetrockner und über 100 Waschtrockner im Handel angeboten. Darunter gibt es einige besonders sparsame Modelle, viele mit mittlerem und leider auch noch einige mit viel zu hohem Strom- und Wasserverbrauch. In dieser Broschüre sind besonders sparsame Modelle üblicher Bauarten und Größenklassen zusammengestellt. Sie sollen als Orientierung dienen, wenn man auf niedri- gen Strom- und Wasserverbrauch achten und einen Bei- trag zum Klimaschutz leisten will. Alle Angaben basieren auf Marktdaten von Januar 2024. Auch eine Erklärung der neuen EU-Energielabel und An- forderungen an die Reparierbarkeit sowie Tipps, worauf beim Kauf und Betrieb von Haushaltsgeräten zu achten ist, finden Sie auf den kommenden Seiten. Inhalt Marktübersicht Kühlgeräte Kühlschränke Kühl-Gefrier-Kombinationen Gefriergeräte Waschmaschinen Waschtrockner Wäschetrockner Spülmaschinen Impressum Seite 2 Seite 3 Seite 4 Seite 8 Seite 10 Seite 12 Seite 14 Seite 16 Seite 17 Seite 20 Marktübersicht Die marktgängigen Haushaltsgeräte sind heute deutlich effizienter als noch vor zehn Jahren. Nach wie vor gibt es jedoch große Unterschiede im Stromverbrauch, was hohe Energiekosten für die Haushalte und eine unnötige Belastung des Klimas zur Folge hat. Das neue EU-Energielabel, das im März 2021 eingeführt wurde, zeigt für Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Waschtrockner wieder die Skala A bis G an. Doch Vorsicht: Was bisher „A+++“ war, ist nun nicht automatisch „A“. Die neuen Effizienzklassen wurden bewusst so gewählt, dass die Effizienzklasse A in den meisten Gerätekategorien leer geblieben ist. Dies soll für die Hersteller Anreize zur Entwicklung noch effizienterer Geräte setzen. Obwohl die Neuskalierung der Energieeffizienzklasse not- wendig war, hat sie auch für viel Verwirrung gesorgt. Denn die Verteilung auf die neuen Effizienzklassen ist für ver- schiedene Gerätearten sehr unterschiedlich ausgefallen. Unter den Kühl- und Gefriergeräten sind fast alle Geräte in die Effizienzklasse D oder schlechter gefallen (94 Prozent) und nur bei Kühl-Gefrierkombinationen erreichen knapp 15 Prozent der Geräte die Effizienzklasse B oder C. Ganz anders sieht die Verteilung bei Waschmaschinen aus, wo Kühl- und Gefriergeräte Kühlschränke ohne Gefrierfach Kühlschränke ohne Gefrierfach Kühlschränke ohne Gefrierfach Kühlschränke mit (*/***)-Gefrierfach Kühlschränke mit (*/***)-Gefrierfach Kühl-Gefrier-Kombinationen Kühl-Gefrier-Kombinationen Gefrierschränke Gefrierschränke Gefriertruhen Waschmaschinen Frontlader Frontlader Toplader Waschtrockner * Frontlader Frontlader Wäschetrockner Kondenstrockner mit Wärmepumpe Kondenstrockner ohne Wärmepumpe Ablufttrockner Spülmaschinen 60 cm breit 45 cm breit 2 Form/Große Stand Unterbau Einbau Stand/Unterbau Einbau Stand Einbau Stand/Unterbau Einbau 150 - 400 Liter fast 60 Prozent der Geräte die Effizienzklasse A erreichen. Ein Blick auf das Energielabel allein reicht daher nicht aus, um zu erkennen, ob ein Gerät eher zu den sparsamen oder den ineffizienten Geräten gehört. Vergleichen Sie daher vor dem Kauf die Effizienzklasse der angebotenen Geräte mit der untenstehenden Tabelle, die einen Über- blick gibt, wie viele Modelle der einzelnen Gerätearten innerhalb der verschiedenen Effizienzklassen angeboten werden. Genaue Verbrauchswerte für die besonders spar- samen und für durchschnittliche Geräte in verschiedenen Unterkategorien finden Sie auf den folgenden Seiten. Die Angaben der Effizienzklassen beziehen sich auf das neue Energielabel, das für Kühl- und Gefriergeräte, Ge- schirrspüler, Waschmaschinen und Waschtrockner (Ge- räte, die waschen und trocknen) gültig ist. Für Wäsche- trockner gilt bis auf Weiteres das alte EU-Energielabel und die Klasseneinteilung von A+++ bis D. Unsere Empfehlung: Wählen Sie beim Kauf ein Gerät der höchsten verfügbaren Effizienzklasse und achten Sie auch auf den angegebenen Energieverbrauch! Auch innerhalb der höchsten Effizienzklasse gibt es erhebliche Verbrauchsunterschiede. Anzahl 115 70 220 103 189 995 218 255 103 43 5 - 7 kg 8 - 9 kg 6 - 7 kg132 440 79 7 - 8 kg 9 - 10 kg49 76 7 - 9 kg 6 - 9 kg 7 - 9 kg268 29 9 12 - 16 Maßg. 8 - 11 Maßg.1067 244 A 1 0 1 0 0 29 0 0 0 0 A 30 353 4 A 0 1 A+++ 178 0 0 A 104 0 Energieeffizienzklasse B C D E F G 0 8 13 69 x (24) x 0 0 10 39 x (21) x 2 1 49 118 x (49) x 0 0 36 41 x (26) x 0 1 36 101 x (51) x 44 195 239 381 x (107) x 1 7 35 112 x (63) x 2 31 65 134 x (23) x 0 5 9 65 x (24) x 0 6 11 21 x (5) x B C D E F G 48 12 32 10 x (0) x 42 36 9 0 x (0) x 26 23 21 5 x (0) x B C D E F G 0 0 22 26 1 x 0 x 0 5 34 36 A++ A+ A B C D 84 5 1 0 x x 0 0 0 29 x x 0 0 0 0 9 x B C D E F G 191 244 317 211 x (12) x 16 53 40 116 19 x xGeräte mit diesen Effizienzklassen dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden (Stand 1. März 2024). Aber Achtung: Gebrauchte Geräte und Lagerbestände dürfen weiterhin verkauft werden. *Bei Waschtrocknern ist in der Tabelle nur die Effizienzklasse für den vollen Betriebszyklus mit Waschen und Trocknen angegeben. Kühlgeräte Bei den Kühl- und Gefriergeräten wurde nicht nur die Skala der Effizienzklassen geändert, sondern auch das Verfahren zur Festlegung des Energieeffizienzindex. So ist es bei der Umstellung der Effizienzklassen zu größe- ren Verschiebungen gekommen, weil der anzugebende Jahresstromverbrauch ein- und desselben Gerätes vor und nach der Umstellung unterschiedlich hoch angegeben wird (siehe Info-Box unten). So wird beispielsweise bei der neuen Methode zur Berechnung des Jahresstromver- brauchs bei einer höheren Außentemperatur von 32°C gemessen. Neu ist auch die Angabe zur Geräuschentwicklung des Gerätes. Während vor der Umstellung die Luftschall- emissionen nur in Dezibel (dB) angegeben wurden, findet sich jetzt auch eine Klasseneinteilung auf dem Label, die von Klasse A bis D reicht. 1 2 Hersteller 3 Modell A B B 4 C 5 D E F G XYZ kWh/annum 6 7 QR-Code 2Name oder Handelsmarke des Lieferanten 3Modellerkennung 4Skala der Energieeffizienz- klassen von A bis G 5Energieeffizienzklasse 6Jährlicher Energieverbrauch in kWh pro Jahr 7Summe der Rauminhalte der Tiefkühlfächer 8 8 XYZ L 1 Insert here product QR code XYZ L XY dB B CD A 9 2019/2016 Bei den Kühlgeräten liegt der Abstand zwischen den einzelnen Energieeffizienzklassen bei einheitlich 20 Pro- zent und somit höher als bei anderen Haushaltsgeräten. Auch sind in Kühlgeräten kaum bewegliche Teile verbaut, weshalb Kühlgeräte meist wesentlich länger halten als Wasch- und Spülmaschinen. Aus diesen beiden Gründen lohnt sich der Sprung in die nächsthöhere Effizienzklasse bei Kühlgeräten besonders. Das Energielabel für Kühl- und Gefriergeräte 10 Summe der Rauminhalte der Kaltlagerfächer und der Kühl- fächer 9Luftschallemissionen in dB(A) und Luftschallemissionsklasse 10Nummer der Verordnung Reparieren statt (billig) neu kaufen Die Herstellung von großen Haushaltsgeräten ist sehr ressourcenintensiv und hat große Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima. Mit Einführung der neuen EU-Energielabel im Jahr 2021 hat die EU-Kommission daher erstmals auch Anforderungen an die Reparierbarkeit eingeführt. Damit Geräte zukünftig länger benutzt werden können, müssen Hersteller gängige Ersatzteile für mindestens sie- ben bis zehn Jahre verfügbar halten, Reparaturanleitungen bereitstellen und Geräte so bauen, dass Ersatzteile mit allgemein verfügbaren Werkzeugen und ohne Beschädigung ausgetauscht werden können. Sprechen Sie Verkäufer daher ruhig auf die Themen Lebensdauer und Reparierbarkeit an. Ob die Reparatur aus finanzieller Sicht sinnvoll ist, müssen Sie entscheiden. Aus ökologischer Sicht ist eine Reparatur meist die bessere Wahl. Es empfiehlt sich, beim Kauf auf qualitativ hochwertige Geräte mit einer langen Lebensdauer zu setzen. Und wenn ein gutes Gerät doch nach vielen Jahren mal kaputt geht, lohnt sich eine Reparatur auch eher als bei einem, erst vor wenigen Jahren erworbenen Gerät der untersten Preiskategorie. Gleichzeitig bieten hochwertige Geräte neben weniger Ärger oft auch mehr Komfort und bei Waschmaschinen und Geschirrspülern auch mehr Wassersicherheit. 3

Das BfS und das Umweltinformationsgesetz (UIG)

Das BfS und das Umweltinformationsgesetz (UIG) Das deutsche Recht kennt eine Vielzahl von Informationsfreiheitsrechten. Sie sind entweder in speziellen Gesetzen oder Einzelvorschriften des Bundes und der Länder verbrieft. Dazu zählen unter anderem: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ( IFG ) – Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) , Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation des Bundes. Da sich die Mehrheit der an das BfS gerichteten Anfragen auf Umweltinformationen bezieht, erhalten Sie an dieser Stelle einen Überblick über Ihre Rechte nach dem UIG sowie über das dazu gehörige Antragsverfahren. Das Vorgehen bei Informationsanfragen nach anderen gesetzlichen Grundlagen ist dem hier vorgestellten Verfahren ähnlich. Ziel des UIG ist es, den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen zu verbessern. Dadurch soll das Verwaltungshandeln an Transparenz gewinnen, die Kontrolle der Verwaltung durch den/die Bürger*in ermöglicht und somit der Umweltschutz gestärkt werden. Das UIG verschafft jeder Person unter den Voraussetzungen des Gesetzes einen Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen, die bei informationspflichtigen Stellen im Sinne des UIG verfügbar sind. Seine gesetzliche Pflicht nach § 10 UIG , die Öffentlichkeit aktiv über Umweltinformationen zu unterrichten, erfüllt das BfS sowohl durch seine Internetangebote als auch durch Publikationen . Das BfS informiert über seine rechtlichen Pflichten hinaus über seine Arbeit und sucht aktiv den Austausch mit den Bürger*innen. Wie wird das Informationsrecht nach dem UIG genutzt? Zunächst muss geklärt werden, ob es sich bei den benötigten Informationen um Umweltinformationen handelt. Umweltinformationen im Sinne des UIG sind generell alle Daten, die einen Bezug zur Umwelt aufweisen. Der Gesetzgeber hat sie in § 2 Absatz 3 UIG genau bestimmt. Hiernach sind Umweltinformationen solche Informationen, die sich auf den Zustand von Umweltbestandteilen (Luft, Wasser, Boden, Landschaft etc. ) und ihre Wechselbeziehung, Faktoren (Stoffe, Energie, Lärm etc. ), die sich auf die Umweltbestandteile auswirken, Maßnahmen oder Tätigkeiten, die sich auf die Umweltbestandteile auswirken (können) oder ihren Schutz bezwecken, Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts, Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige Analysen von den soeben genannten Maßnahmen oder Tätigkeiten, oder den Zustand der menschlichen Gesundheit etc. beziehen. Der Begriff der Umweltinformation wird sehr umfassend interpretiert. Sofern Sie an Informationen ohne Umweltbezug interessiert sind, wird Ihr Antrag nach Maßgabe der dann jeweils einschlägigen Rechtsgrundlage geprüft. Der Weg zu verfügbaren Umweltinformationen im BfS 1. Schritt: Antragstellung Sie können Ihren Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen mündlich oder schriftlich stellen. Sie können ihn auch per E-Mail an ePost@bfs.de senden. Beachten Sie hierbei bitte folgende Punkte: Je genauer Sie die gewünschte Umweltinformation beschreiben, desto schneller kann Ihr Antrag bearbeitet werden. Beschreiben Sie die Umweltinformation nicht oder nicht genau genug, werden Sie möglicherweise gebeten, Ihren Antrag zu präzisieren. Sie brauchen Ihren Informationsantrag nicht zu begründen. Gleichwohl kann eine Erläuterung Ihres Beweggrundes die Bearbeitung Ihres Antrags erleichtern, falls beispielsweise ein Ablehnungsgrund des §§ 8 und / oder 9 UIG Ihrem Informationswunsch ganz oder teilweise entgegensteht. In diesem Fall muss das BfS eine Interessenabwägung vornehmen, deren Ergebnis über den Umfang des Informationszugangs entscheidet. Dafür kann es wichtig sein, den Grund Ihres Antrags zu kennen. Mehr zu der Prüfung der Ablehnungsgründe erfahren Sie im "2. Schritt" . Benennen Sie die von Ihnen gewünschte Art des Informationszugangs: "Auskunftserteilung", "Akteneinsicht" oder "in sonstiger Weise" gemäß § 3 Absatz 2 UIG . Bitte bedenken Sie, dass der Zugang zu Umweltinformationen mit der Erhebung von Gebühren und Auslagen verbunden sein kann. Ihre Höhe richtet sich nach den Bestimmungen der Umweltinformationsgebührenverordnung (UIGGebV). Einfache mündliche oder schriftliche Auskünfte, die Einsichtnahme vor Ort, die Herausgabe weniger Duplikate sowie die Ablehnung eines Antrags sind kostenlos. Für die übrigen Bekanntgabemaßnahmen der Umweltinformationen müssen grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden. Die maximale Höhe der Gebühren darf dabei den Betrag von 500 € nicht überschreiten. Das BfS kann allerdings von der Erhebung von Gebühren und Auslagen ganz oder teilweise absehen, wenn es aus Gründen des öffentlichen Interesses oder der Billigkeit geboten ist. Ob in Ihrem Fall Gebühren anfallen und Auslagen erhoben werden, können Sie vorab beim BfS erfragen. 2. Schritt: Antragsbearbeitung durch das BfS Sobald Ihr Antrag eingegangen ist, prüft das BfS , ob folgende Bedingungen erfüllt sind: Handelt es sich bei den gewünschten Informationen um Umweltinformationen? Wenn nicht, erfolgt die Prüfung Ihres Informationszugangsbegehrens nach der im Einzelfall maßgeblichen Regelung. Das jeweilige Verfahren gleicht in wesentlichen Zügen dem hier dargestellten. Ist der Antrag präzise genug formuliert? Sollte dies nicht der Fall sein, wird das BfS Sie bitten, Ihren Antrag zu spezifizieren. Sind die Umweltinformationen im BfS verfügbar? Die Verfügbarkeit der Umweltinformation setzt voraus, dass die Daten im BfS tatsächlich, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, vorhanden sind oder für das BfS bereitgehalten werden. Deshalb besteht kein Anspruch auf Informationszugang zu Daten, die durch das BfS noch erstellt werden müssten. Steht ein Ablehnungsgrund der §§ 8 und 9 UIG dem Informationswunsch entgegen? Der Umfang Ihres Anspruchs auf Umweltinformationen kann durch die in §§ 8 und 9 UIG normierten Ablehnungsgründe beschränkt werden. In § 8 UIG finden sich Ablehnungsgründe, die dem Schutz öffentlicher Belange dienen. § 9 UIG dient dem Schutz "sonstiger Belange", worunter der Schutz natürlicher und juristischer Personen verstanden wird. Bezieht sich ein Antrag beispielsweise auf Informationen, deren Bekanntgabe nachteilige Auswirkungen auf "bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit", § 8 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 UIG , hätte, darf das BfS die gewünschte Umweltinformation grundsätzlich nicht bekannt geben. Es sei denn, es gelangt im Rahmen einer Interessenabwägung zu dem Ergebnis, das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt den Schutzzweck des Ablehnungsgrundes. Bezieht sich ein Antrag auch auf personenbezogene Daten Dritter (Name, Anschrift, Telefonnummer etc. ), § 9 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 UIG , durch deren Bekanntgabe die Interessen Dritter erheblich beeinträchtigt würden, muss die betroffene Person zunächst angehört werden, ob sie sich durch die Bekanntgabe ihrer personenbezogenen Daten erheblich beeinträchtigt fühlt oder ihr zustimmt. Lehnt sie die Bekanntgabe ab, hat das BfS ihr Persönlichkeitsinteresse mit dem öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe abzuwägen und die Entscheidung der betroffenen Person mitzuteilen. Gegen die Entscheidung steht der betroffenen Person der Rechtsweg offen. Die Bearbeitung Ihres UIG -Antrags erfolgt so schnell wie möglich. Das UIG sieht vor, jeden Antrag grundsätzlich innerhalb eines Monats zu beantworten. Eine Ausnahme bilden qualitativ oder quantitativ komplexe UIG -Anträge, die innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt der Antragstellung zu beantworten sind. Dabei ist zu beachten, dass nach einer Präzisierung die Frist neu beginnt. Das BfS informiert Sie innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres UIG -Antrags über eine mögliche längere Bearbeitungszeit. Die Erfahrung hat gezeigt, dass insbesondere die Anhörungsverfahren die Bekanntgabe der Umweltinformationen verzögern können. 3. Schritt: Entscheidung über den Informationszugang Nach Abschluss der Antragsprüfung teilt Ihnen das BfS mit, ob beziehungsweise in welcher Art und Weise Sie Zugang zu den gewünschten Umweltinformationen erhalten können. Gegebenenfalls schließt sich ein Termin zur Einsichtnahme der Akten im BfS an. Mitteilung der Entscheidung Das BfS teilt Ihnen das Ergebnis der Prüfung Ihres UIG -Antrags mit. Dies ist ein Verwaltungsakt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Somit erhalten Sie entweder sogleich den Informationszugang im beschiedenen Umfang in Form von Kopien oder sonstigen Datenträgern und / oder eine Mitteilung über mögliche Termine der Akteneinsichtnahme im beschiedenen Umfang im BfS und / oder die Mitteilung über die (Teil-) Ablehnung Ihres Antrags. Sollten die beiden erstgenannten Fälle gebührenpflichtig sein, erhalten Sie gleichzeitig Kenntnis von der Kostenentscheidung. Akteneinsicht Haben Sie eine Akteneinsicht beantragt, vereinbart das BfS mit Ihnen einen Termin zur Durchführung der Akteneinsicht. An diesem Termin erhalten Sie Einsicht in den Akteninhalt in dem im Bescheid genannten Umfang. 4. Schritt: Rechtsschutz Soweit Ihnen das BfS den Zugang zu Umweltinformationen nicht in dem beantragten Umfang ermöglicht, können Sie Widerspruch gegen die Entscheidung erheben. Dieser ist gemäß § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung Ihres UIG -Antrags beim BfS zu erheben. Hieran schließt sich das Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls ein verwaltungsgerichtliches Verfahren an. Des Weiteren können Sie gemäß § 7a UIG in Verbindung mit § 12 IFG den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit anrufen, wenn Sie Ihr Recht auf Zugang zu Umweltinformationen als verletzt ansehen. Stand: 27.05.2025

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