Die Landesregierung kann gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch Rechtsverordnung Wasserschutzgebiete festsetzen, um Gewässer im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen, sog. Trinkwasserschutzgebiete. Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen gemäß § 14 Abs. 2 Trinkwassereinzugsgebietsverordnung werden keine georeferenzierten Daten von Entnahmestellen für Trinkwasser an Dritte weitergegeben. Die Schutzzone 1 von Trinkwasserschutzgebieten verortet als unmittelbarer Fassungsbereich indirekt auch Trinkwasserentnahmestellen. Diese Schutzzonen werden daher nicht mehr dargestellt. Die veröffentlichten Wasserbuchblätter und Karten zu den festgesetzten Schutzgebieten behalten weiterhin ihre Gültigkeit und sind über verlinkte Attribute abrufbar.
Abgrenzung der hessischen Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete zur Darstellung auf der amtlichen Liegenschaftskarte (ALK). Es wird darauf hingewiesen, dass die hier vorgelegten Abgrenzungen keine rechtsverbindliche Aussage darstellen und daher nur der Orientierung dienen können. Die rechtsverbindlichen Unterlagen liegen bei den jeweils zuständigen Regierungspräsidien, Abteilung Umwelt (Dezernate 41.1 bzw. 31.1). Weitere Informationen zu Wasserschutzgebieten finden Sie im Fachinformationssystem Grundwasserschutz / Wasserschutzgebiete unter gruschu.hessen.de.
Die EBV betreibt in Vogelgesang eine Anlage zur Entsorgung von Munition. Sie beabsichtigte, diese Anlage zu modernisieren und zu erweitern und stellte dazu einen Antrag auf wesentliche Aenderung gemaess Paragraph 15 BlmSchG. Das IWS sollte bewerten, ob sich die moeglichen Auswirkungen der geaenderten Anlage mit der Lage in einem Trinkwasserschutzgebiet vereinbaren liessen, oder ob ggfs zusaetzliche Schutzvorkehrungen ueber die Planungen hinaus getroffen werden muessten. Durch das IWS waren folgende Aufgabenschwerpunkte abzudecken: 1) Zu beruecksichtigende Betriebszustaende insbesondere Unter-/Uebernormalbetrieb, Leckagen und Stoerfaelle. 2) Beurteilung moeglicher Schadstoffemissionen. 3) Vorschlaege von Beschraenkungen, Teilverboten und Schutzvorkehrungen.
Im Sachsen sind Trinkwasserschutzgebiete für Grundwasserfassungen einschließlich für Uferfiltrat- und Infiltratgewinnung sowie für Oberflächenwassergewinnung, vorwiegend aus Trinkwassertalsperren, ausgewiesen. Zum 31.12.2023 sind in Sachsen 4 Trinkwasserschutzgebiete für Oberflächenwassergewinnung aus Fließgewässern festgesetzt.
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen und damit der Trinkwasserressourcen für die öffentliche Wasserversorgung. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie § 45und § 95 des Wassergesetzes (WG) ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Die Abgrenzung der Schutzzonen wird nach hydrogeologischen Gegebenheiten vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg durchgeführt. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen: - Zone I (Fassungsbereich) - Zone II oder Zonen IIA und IIB (Engere Schutzzonen) - Zone III oder Zonen IIIA und IIIB (Weitere Schutzzonen) In jeder Zone gelten eigene Ge- und Verbote, die in der Rechtsverordnung festgehalten sind. Für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Differenziert wird nach festgesetzten, vorläufig angeordneten und nicht festgesetzten Gebieten. Der im Internet veröffentlichte Datenbestand umfasst die rechtskräftig festgesetzten, vorläufig angeordneten, fachtechnisch abgegrenzten und im Festsetzungsverfahren befindlichen Wasserschutzgebiete sowie die festgesetzten und vorläufig angeordneten Wasserschutzgebietszonen in Baden-Württemberg. Für die Geometriedaten dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als Erfassungsgrundlage.
Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt ausgewählte Wasserdaten des Saarlandes dar.:Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt ausgewählte Wasserdaten des Saarlandes dar.
Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt ausgewählte Wasserdaten des Saarlandes dar.:Wasserschutzgebiete werden auf Antrag eines Wasserversorgungsunternehmens in einem Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung (Trinkwasserversorgung) ausgewiesen. Im Saarland werden die Schutzgebiete in drei Zonen unterteilt: Zone I (Fassungsbereich einer Bohrung, Quellfassung) Zone II (Die Abgrenzung erfolgt nach der aus den hydrogeologischen Bedingungen berechneten Fließdauer des Grundwassers von 50 Tagen bis zur Förderanlage. Diese Zone ist besonders vor Belastungen durch pathogene Keime und Parasiten zu schützen, da diese in die Förderanlage gelangen können) Zone III (Hierbei handelt es sich um den nach hydrogeologischen Gesichtspunkten abgegrenzten Einzugsbereich der Förderanlage. Verunreinigungen durch langlebige chemische Stoffe innerhalb dieses Gebietes können im Laufe der Zeit in die Förderanlage gelangen, so dass besondere Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen dieser Stoffe erforderlich sind). Der Datensatz der Wasserschutzgebiete des Saarlandes enthält bis dahin ausgewiesenen Wasserschutzgebiete sowie die seit der Ersterfassung im Mai 2009 aufgehobenen Gebiete. Die aufgehobenen Gebiete sind gekennzeichnet indem das Attribut AUFHEBUNG das entsprechende Datum der Aufhebung enthält. Folgende Attributinformationen liegen vor: NR = Nummer des WSG, NAME = Name des WSG, BEGUENSTIG = Begünstigte Gemeinde, ERSTELLT = Nennung des Datenerfassers, ERFASSUNG = Erfassungmaßstab INFO = Link zu den dazugehörigen Metadaten, RECHTSGRUNDLAGE = Rechtsgrundlage, SCHUTZZONE = Schutzzone, AUFHEBUNG = Datum der Aufhebung des WSG, VERORD = Datum der Erstverodnung, UND_VERORD = Datum weiterer Verordnungen, sofern vorhanden VERORDNUNG = Zusammenfassung von VERORD und UND_VERORD als Textfeld zur einfachen Darstellung, LAND = enthält ein Kürzel für das Bundesland, indem das WSG liegt, da Teile verschiedener Gebiete in Rheinland-Pfalz liegen, OIDEXT = Zusammenschluß aus NR des WSG, der Schutzzone und dem Bundesland; diese sind zur übersichtlicheren Darstellung erforderlich.
Der Kartendienst stellt die für INSPIRE gemeldete Schutzgebietsdaten des Saarlandes dar.:Wasserschutzgebiete werden auf Antrag eines Wasserversorgungsunternehmens in einem Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung (Trinkwasserversorgung) ausgewiesen. Im Saarland werden die Schutzgebiete in drei Zonen unterteilt: Zone I (Fassungsbereich einer Bohrung, Quellfassung); Zone II (Die Abgrenzung erfolgt nach der aus den hydrogeologischen Bedingungen berechneten Fließdauer des Grundwassers von 50 Tagen bis zur Förderanlage. Diese Zone ist besonders vor Belastungen durch pathogene Keime und Parasiten zu schützen, da diese in die Förderanlage gelangen können); Zone III (Hierbei handelt es sich um den nach hydrogeologischen Gesichtspunkten abgegrenzten Einzugsbereich der Förderanlage. Verunreinigungen durch langlebige chemische Stoffe innerhalb dieses Gebietes können im Laufe der Zeit in die Förderanlage gelangen, so dass besondere Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen dieser Stoffe erforderlich sind). Der Datensatz der Wasserschutzgebiete des Saarlandes enthält bis dahin ausgewiesenen Wasserschutzgebiete sowie die seit der Ersterfassung im Mai 2009 aufgehobenen Gebiete. Die aufgehobenen Gebiete sind gekennzeichnet indem das Attribut AUFHEBUNG das entsprechende Datum der Aufhebung enthält. Folgende Attributinformationen liegen vor: NR = Nummer des WSG, NAME = Name des WSG, BEGUENSTIG = Begünstigte Gemeinde, ERSTELLT = Nennung des Datenerfassers, ERFASSUNG = Erfassungmaßstab INFO = Link zu den dazugehörigen Metadaten, RECHTSGRUNDLAGE = Rechtsgrundlage, SCHUTZZONE = Schutzzone, AUFHEBUNG = Datum der Aufhebung des WSG, VERORD = Datum der Erstverodnung, UND_VERORD = Datum weiterer Verordnungen, sofern vorhanden VERORDNUNG = Zusammenfassung von VERORD und UND_VERORD als Textfeld zur einfachen Darstellung, LAND = enthält ein Kürzel für das Bundesland, indem das WSG liegt, da Teile verschiedener Gebiete in Rheinland-Pfalz liegen, OIDEXT = Zusammenschluß aus NR des WSG, der Schutzzone und dem Bundesland; diese sind zur übersichtlicheren Darstellung erforderlich.
Die Karten enthalten Hinweise für eine Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 12, Abs. 8). Diese werden ausgelöst, wenn in Trinkwasserschutzgebieten Material auf- oder eingebracht wird. Die Prüfung kann ein Verbot des Auf- und Einbringens von Material ergeben oder dieses an bestimmte Bedingungen knüpfen. Die betroffenen Flächen werden blau dargestellt. Die Hinweiskarte zum Auf- und Einbringen von Material in Böden dient vorwiegend für die konkrete Planung vor Ort. Durch Anklicken erhält man Informationen zum Trinkwasserschutzgebiet.
Wasserschutzgebiete in der Region Hannover
Origin | Count |
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Bund | 508 |
Europa | 5 |
Kommune | 72 |
Land | 904 |
Wirtschaft | 2 |
Type | Count |
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Ereignis | 2 |
Formular | 1 |
Förderprogramm | 277 |
Gesetzestext | 1 |
Kartendienst | 4 |
Text | 406 |
Umweltprüfung | 149 |
unbekannt | 410 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 595 |
offen | 557 |
unbekannt | 98 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 1233 |
Englisch | 37 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 43 |
Bild | 10 |
Datei | 68 |
Dokument | 356 |
Keine | 572 |
Unbekannt | 7 |
Webdienst | 106 |
Webseite | 486 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 947 |
Lebewesen & Lebensräume | 1250 |
Luft | 465 |
Mensch & Umwelt | 1250 |
Wasser | 1058 |
Weitere | 1195 |