Die Benutzung eines Gewässers bedarf gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Erlaubnis oder der Bewilligung. Ein Trinkwassergewinnungsgebiet (TGG) ist ein im Rahmen eines hierfür erforderlichen Wasserrechtsverfahrens hydrogeologisch ermitteltes Einzugsgebiet (Gutachten) von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung der öffentlichen Wasserversorgung, um Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das TGG in unterschiedliche Zonen unterteilt sein. Für Trinkwassergewinnungsgebiete kann ein Wasserschutzgebiet (WSG) gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) per Verordnung festgesetzt werden. Es sind TGG auf Grundlage „erteilte und beantragte Erlaubnisse und Bewilligungen für den Zweck Trinkwasser (Wasserrechte)“ sowie „sonstige hydrogeologische Abgrenzungen“ im Zusammenhang mit Trinkwasser dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Ein Heilquellenschutzgebiet (HQSG) ist ein gemäß § 53 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 94 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Heilquellenentnahmestellen, um die Heilquelle gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das Heilquellenschutzgebiet in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden. Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte HQSG“ als auch „HQSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) werden Wasserschutzgebiete (WSG) im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung durch behördliche Verordnungen festgesetzt. Dies erfolgt in Niedersachsen überwiegend zur Sicherstellung ausreichender Mengen und zum Schutz des zu Trinkwasserzwecken genutzten Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen im betreffenden Einzugsgebiet. Daher gelten für die jeweiligen Wasserschutzgebiete gemäß § 52 WHG erforderliche Schutzbestimmungen, durch die bestimmte Handlungen verboten oder nur eingeschränkt zulässig erklärt werden.
Daten zu den Hamburger Wasserschutzgebieten (WSG). Dargestellt werden die Schutzzonen II und III zur Veröffentlichung im Internet. Neben den nach §51 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) und §27 HWaG (Hamburgisches Wassergesetz) festgesetzten Wasserschutzgebieten, werden auch die geplanten WSG gezeigt. Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.
Der Kartendienst enthält Daten zu allen Wasserschutzgebieten im Land Brandenburg. Es werden sowohl die nach DDR-Wasserrecht als auch die auf der Grundlage des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) festgesetzten Wasserschutzgebiete dargestellt. Zu den auf der Grundlage des BbgWG festgesetzten Wasserschutzgebieten besteht ein Link auf die entsprechenden Verordnungen. Für die nach DDR-Wasserrecht festgesetzten Wasserschutzgebiete besteht ein solcher Link nicht, da die entsprechenden Festsetzungsbeschlüsse nicht für eine Präsentation im Internet geeignet sind. Hintergrunddaten bilden die Raster- und Luftbilddaten der Landesvermessung.
Außenabgrenzungen der Trinkwassergewinnungsgebiete (TGG).Die Benutzung eines Gewässers bedarf gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Erlaubnis oder der Bewilligung. Ein Trinkwassergewinnungsgebiet (TGG) ist ein im Rahmen eines hierfür erforderlichen Wasserrechtsverfahrens hydrogeologisch ermitteltes Einzugsgebiet (Gutachten) von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung der öffentlichen Wasserversorgung, um Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das TGG in unterschiedliche Zonen unterteilt sein. Für Trinkwassergewinnungsgebiete kann ein Wasserschutzgebiet (WSG) gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) per Verordnung festgesetzt werden. Es sind TGG auf Grundlage „erteilte und beantragte Erlaubnisse und Bewilligungen für den Zweck Trinkwasser (Wasserrechte)“ sowie „sonstige hydrogeologische Abgrenzungen“ im Zusammenhang mit Trinkwasser dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Ein Trinkwasserschutzgebiet (WSG) ist ein gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Trinkwasserentnahmestellen der öffentlichen Wasserversorgung, um das Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen.Das Trinkwasserschutzgebiet ist in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt: Schutzzone I – Fassungsbereich, Schutzzone II – Engere Schutzzone, Schutzzone III – Weitere Schutzzone (teilweise unterteilt in III A und III B). Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte WSG“ als auch „WSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen sowie „vorgesehene WSG“ mit vorläufigen Anordnungen nach § 52 Abs. 2 WHG dargestellt. Für weitergehende Informationen siehe: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/wasserwirtschaft/grundwasser/wasserversorgung/wasserschutzgebiete/wasserschutzgebiete-44035.html.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Außenabgrenzungen der Wasserschutzgebiete (WSG).Ein Trinkwasserschutzgebiet (WSG) ist ein gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Trinkwasserentnahmestellen der öffentlichen Wasserversorgung, um das Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen.Das Trinkwasserschutzgebiet ist in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt: Schutzzone I – Fassungsbereich, Schutzzone II – Engere Schutzzone, Schutzzone III – Weitere Schutzzone (teilweise unterteilt in III A und III B). Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte WSG“ als auch „WSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen sowie „vorgesehene WSG“ mit vorläufigen Anordnungen nach § 52 Abs. 2 WHG dargestellt. Für weitergehende Informationen siehe: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/wasserwirtschaft/grundwasser/wasserversorgung/wasserschutzgebiete/wasserschutzgebiete-44035.html.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Außenabgrenzungen der Heilquellenschutzgebiete (HQSG).Ein Heilquellenschutzgebiet (HQSG) ist ein gemäß § 53 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 94 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Heilquellenentnahmestellen, um die Heilquelle gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das Heilquellenschutzgebiet in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden.Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte HQSG“ als auch „HQSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Die öffentliche Wasserversorgung in Sachsen-Anhalt ist nach § 70 WG LSA (zu § 50 WHG) eine Pflichtaufgabe der Städte und Gemeinden im Rahmen der Daseinsvorsorge. Dazu gehört die Bereitstellung eines Trinkwassers für die Bevölkerung in ausreichender Menge und Qualität. Mit Einhaltung der in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) festgelegten Grenzwerte kann dies gewährleistet werden. Zum vorbeugenden Schutz der genutzten Wasserdargebote können nach § 73 WG LSA (zu § 51 WHG) Wasserschutzgebiete festgesetzt werden. Dazu steht seit November 2013 eine Arbeitshilfe und die als Anlage beigefügte Musterverordnung für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten ( Muster-WSG VO ) zur Verfügung. Sie wird allen unteren Wasserbehörden zur Anwendung empfohlen. Zu den wichtigsten Aufgaben des Sachgebietes Wasserversorgung gehören: Analysen zum Stand der öffentlichen Wasserversorgung in Sachsen-Anhalt als Grundlage für konzeptionelle Landesentwicklungsplanungen sowie turnusmäßig wiederkehrende Berichtspflichten an den Bund und die EU Erarbeitung und jährliche Veröffentlichung des Berichtes „Zur Öffentlichen Wasserversorgung in Sachsen-Anhalt “. Die Jahresberichte enthalten wesentliche Aussagen zur öffentlichen Wasserversorgung im Land. Als Anlagen gehören u.a. die Liste mit den von den Wasserversorgungsunternehmen betriebenen Wasserversorgungsanlagen und das Verzeichnis der Betreiber der öffentlichen Wasserversorgung dazu. Des Weiteren Karten mit der landesweiten Darstellung der Versorgungsräume der Betreiber der öffentlichen Wasserversorgung, der im Land zur Versorgung zur Verfügung stehenden Wasserversorgungsanlagen und des Anteils an Fernwasser von FWV E-O GmbH und der TWM GmbH an der Versorgung der einzelnen Gemeinden im Land. Für die Jahre 2008 und 2009 wurden Datenblätter, für das Jahr 2015 Steckbriefe für die einzelnen Versorgungsräume im Land erstellt. Übersichtskarten (2015) mit der Darstellung der öffentlichen Wasserversorgung auf Landkreisebene stehen für 7 Landkreise zur Verfügung. Führung des landesweiten Wasserschutzgebietskatasters ( WSG-Kataster ) auf der Grundlage der Zuarbeiten der unteren Wasserbehörden (UWB) in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die nach Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) § 73 für die Festsetzung der WSG zuständig sind Erarbeitung von Vorlagen zu Erlassen und Verordnungen, die zur Umsetzung bestehender EU-Verordnungen und Bundesgesetze in Landesrecht dienen Beratung und Anleitung der oberen und unteren Wasserbehörden gemäß § 10 WG LSA in schwierigen technischen Fragen, wie z.B. bei der Aufstellung von Versorgungskonzepten, bei der Umsetzung gesetzlicher Regelungen, Verordnungen, Richtlinien und Erlasse sowie bei der Festsetzung von WSG nach § 73 WG LSA Fachtechnische Stellungnahmen zur Bewertung von Planungen, Konzeptionen in der Wasserversorgung sowie Analyse und Bewertung innovativer Verfahren und Technologien in der Wasseraufbereitung oder neuer Konzepte der Wasserversorgung Dazu gehört u.a. die enge fachliche Zusammenarbeit mit anderen Landesbehörden, z. B. in den interministeriellen Arbeitsgruppen "Umsetzung der Trinkwasserverordnung 2001" oder "Pilotprojekt Westfläming" (zur Umsetzung der EU-WRRL in Sachsen-Anhalt). Letzte Aktualisierung: 06.03.2023
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 20 |
| Kommune | 4 |
| Land | 58 |
| Weitere | 15 |
| Wissenschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 8 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Text | 37 |
| Umweltprüfung | 18 |
| unbekannt | 17 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 48 |
| Offen | 32 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 82 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 9 |
| Datei | 6 |
| Dokument | 36 |
| Keine | 21 |
| Unbekannt | 2 |
| Webdienst | 9 |
| Webseite | 32 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 64 |
| Lebewesen und Lebensräume | 79 |
| Luft | 31 |
| Mensch und Umwelt | 82 |
| Wasser | 71 |
| Weitere | 82 |