Wasserversorgungsanlagen NRW – csv-Datei mit anonymisierten Geodaten (UTM Koordinaten) von Wasserversorgungsanlagen nach Buchstabe a) - Stammdaten Wasserversorgungsanlagen. Gemäß § 3 TrinkwV (2001) sind „Wasserversorgungsanlagen“ nach Buchstabe a) zentrale Wasserwerke: Anlagen einschließlich dazugehörender Wassergewinnungsanlagen und eines dazugehörenden Leitungsnetzes, aus denen pro Tag mindestens 10 Kubikmeter Trinkwasser entnommen oder auf festen Leitungswegen an Zwischenabnehmer geliefert werden oder aus denen auf festen Leitungswegen Trinkwasser an mindestens 50 Personen abgegeben wird. Zum Schutz der kritischen Infrastruktur werden die vorliegenden UTM-Koordinaten anonymisiert, indem die letzten beiden Stellen der East- und North-Values nicht ausgegeben werden (diese Stellen werden durch ein ‚X‘ ersetzt).
Trinkwassermessdaten – Berichtspflichtige Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchungen von 2018 bis 2020 in NRW (als csv-Dateien und SQLITE-Datenbanken). Gemäß TrinkwV §21 übermitteln die Gesundheitsämter einmal jährlich die Angaben zur Trinkwasserqualität für Wasserversorgungsgebiete, in denen mindestens 10 m³ Trinkwasser/Tag bzw. mindestens 50 Personen versorgt werden, für das vorausgegangene Kalenderjahr an das LANUK. Das Dokument „Hinweise zu den bereitgestellten Trinkwasserdaten“ enthält Angaben zum Umfang und Messzeitraum der bereitgestellten Daten, wie auch technische Details zu den Datenformaten und dem Aufbau der Tabellen.
Die zum 1. August 2002 inkraftgetretene Deponieverordnung des Bundes (DepV) fordert ab 31.05.2002, in Ausnahmefällen ab 31.05.2009, die Beendigung der bisher üblichen Siedlungsabfalldeponierung. Auf den zahlreichen, daraufhin zu schließenden Siedlungsabfalldeponien sind dann entsprechende Oberflächenabdichtungssysteme aufzubringen. Für Hausmülldeponien sieht die Deponieverordnung ein Regel-Oberflächenabdichtungssystem vor (vgl. Anhang 1 Nr. 2 DK II DepV), dass unter Experten als vielfach nicht zielführend angesehen wird. Kritisiert wird unter anderem die Haltbarkeit der Kunststoffdichtungsbahn, die für den Bewuchs nicht ausreichende Mächtigkeit der Rekultivierungsschicht und die Austrocknungs- und Rissbildungsgefahr in der unter der Kunststoffdichtungsbahn gelegenen mineralischen Ton-Dichtungsschicht. Eine Entlassung aus der Nachsorgeverantwortung für die Oberflächenabdichtung einer Deponie wird nur dann realistisch sein, wenn diesen Problemaspekten ausreichend Rechnung getragen worden ist. Um dies zu erreichen, ist es erforderlich, deponiespezifisch besser geeignete Oberflächenabdichtungssysteme zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund sollen Dichtungssysteme untersucht werden, die vollständig aus vor Ort verfügbarem Boden- oder anderem Inertmaterial aufgebaut sind. Derartige Systeme bieten folgende Vorteile: 1) anders als Kunststoffdichtungsbahnen ist Boden- und Inertmaterial und somit die gesamte Konstruktion des Dichtungssystems praktisch unbegrenzt haltbar; 2) der gesamte Dichtungsquerschnitt steht dem Bewuchs für eine tiefe Wurzelverankerung sowie hohe Wasserspeicherung und -nachlieferung zur Verfügung; 3) die Schichten des Dichtungssystems und der Bewuchs können an die jeweiligen meteorologischen Verhältnisse so angepasst werden, dass das Dichtungssystem genügend feucht bleibt, damit es dauerhaft plastisch und somit setzungstolerant ist; 4) eindringendes Niederschlagswasser kann durch Speicherung und bewuchsabhängige Evapotranspiration dauerhaft zurückgehalten werden, so dass es nicht in den Deponiekörper eindringen kann; 5) eventuell noch an die Deponieoberfläche drängende Deponiegase können flächig verteilt eine ausreichende belebt-durchwurzelte Bodenschicht passieren, so dass das im Deponiegas enthaltene Methan oxidiert werden kann.
Egypt passed a revolution and changed its political system, but many problems are still lacking a solution. Especially in the field of water the North African country has to face many challenges. Most urgent are strategies to manage the limited water resources. About 80% of the available water resources are consumed for agriculture and the rest are for domestic and industrial activities. The management of these resources is inefficient and a huge amount of fresh water is discarded. The shortage of water supply will definitely influence the economic and cultural development of Egypt. In 2010, Egypt was ranked number 8 out of 165 nations reviewed in the so-called Water Security Risk Index published by Maplecroft. The ranking of each country in the index depends mainly on four key factors, i.e. access to improved drinking water and sanitation, the availability of renewable water and the reliance on external supplies, the relationship between available water and supply demands, and the water dependency of each countrys economy. Based on this study, the situation of water in Egypt was identified as extremely risky. A number of programs and developed strategies aiming to efficiently manage the usage of water resources have been carried out in the last few years by the Egyptian Government. But all these activities, however, require the availability of trained and well-educated individuals in water technology fields. Unfortunately, the number of water science graduates are decreasing and also there are few teaching and training courses for water science offered in Egypt. However, there is still a demand for several well-structured and international programs to fill the gap and provide the Egyptian fresh graduates with the adequate and up-to-date theoretical and practical knowledge available for water technology. IWaTec is designed to fill parts of this gap.
Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Flächen mit hoher Bedeutung für die Lebensraumfunktion für naturnahe und seltene Pflanzengesellschaften sind fast ausschließlich auf die Außenbereiche von Berlin beschränkt. Sie sind zusammen mit den Flächen mittlerer Bedeutung fast ausschließlich in Wäldern lokalisiert. Der überwiegende Teil, vor allem innerstädtische Flächen, besitzt nur eine geringe Bedeutung. 01.12.1 Lebensraumfunktion für die natürliche Vegetation Weitere Informationen Die Ertragsfunktion der Berliner Böden erreicht nur in wenigen Fällen eine hohe Bewertung. Dies sind vor allem Standorte mit guter Wasser- und Nährstoffversorgung. Ursache für den hohen Anteil der Flächen mit geringer Ertragsfunktion ist die Nährstoffarmut und die häufig schlechte Wasserversorgung der sandigen Böden sowie der anthropogenen Aufschüttungen in der Innenstadt. 01.12.2 Ertragsfunktion für Kulturpflanzen Weitere Informationen Eine hohe Puffer- und Filterfunktion besitzen lehmige Böden mit einer geringen Wasserdurchlässigkeit sowie Böden mit einer hohen effektiven Kationenaustauschkapazität. Diese Anforderungen erfüllen vor allem Böden auf den Geschiebemergelhochflächen des Teltows und Barnims. Eine nur geringe Fähigkeit Schadstoffe zu filtern und zu puffern besitzen die sandigen Böden des Urstromtales. 01.12.3 Puffer- und Filterfunktion Weitere Informationen Eine hohe Bewertung der Regelungsfunktion mit einer Austauschhäufigkeit des Bodenwassers von weniger als ein Mal pro Jahr erhalten zahlreiche naturnahe Bodengesellschaften. Darunter fallen alle grundwasserbeeinflussten Bodengesellschaften sowie Wälder mit einer hohen Verdunstungsleistung. Die geringe Bewertung ist auf den innerstädtischen Bereich, Industrieflächen und Gleisanlagen konzentriert. 01.12.4 Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt Weitere Informationen Im Berliner Raum bestehen nur wenige Standorte mit besonderer Bedeutung für die Naturgeschichte. Sie beschränken sich auf naturnahe Böden, die sich meist in den Außenbereichen der Stadt befinden. Die häufig auch anthropogen stark veränderten Bodengesellschaften oder Böden aus Aufschüttungen besitzen als Archiv für die Naturgeschichte nur eine geringe Bedeutung. 01.12.5 Archivfunktion für die Naturgeschichte Weitere Informationen Flächen mit einer insgesamt hohen Leistungsfähigkeit sind überwiegend auf den Hochflächen im Norden und Süden, im Spandauer Forst und den Gosener Wiesen zu finden. Stark besiedelte Gebiete mit einer hohen Naturferne weisen dagegen eine geringe bis mittlere Leistungsfähigkeit auf. 01.12.6 Leistungsfähigkeit der Böden Weitere Informationen
Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Darstellung der regionalen Seltenheit der Bodengesellschaften auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.11.1 Regionale Seltenheit der Bodengesellschaften Weitere Informationen Darstellung von Böden mit besonderer naturräumlicher Eigenart auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.11.2 Besondere naturräumliche Eigenart der Böden Weitere Informationen Darstellung der Naturnähe der Böden und das Ausmaß von Bodenveränderungen auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.11.3 Naturnähe der Böden Weitere Informationen Darstellung der Austauschhäufigkeit des Bodenwassers und die daraus abgeleitete Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.11.4 Austauschhäufigkeit des Bodenwassers Weitere Informationen Darstellung des Nährstoffspeicher- / Schadstoffbindungsvermögens der Böden (KAKeff-Wert) auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.11.6 Nährstoffspeicher- / Schadstoffbindungsvermögen der Böden (KAKeff-Wert) Weitere Informationen Darstellung der Nährstoffversorgung der Oberböden (0 - 3 dm) auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.11.7 Nährstoffversorgung des Oberbodens (S-Wert) Weitere Informationen Darstellung der Wasserversorgung der Böden auf Block- und Blockteilflächen-Basis. Schraffiert sind die Flächen gekennzeichnet, die einen Flurabstand < 80 cm haben. 01.11.8 Wasserversorgung der Böden Weitere Informationen Darstellung des Filtervermögens der Böden (Kf-Wert) auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.11.9 Filtervermögen der Böden (kf-Wert) Weitere Informationen Darstellung der Bindungsstärke für Schwermetalle der Böden auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.11.10 Bindungsstärke für Schwermetalle der Böden Weitere Informationen Darstellung des Puffervermögens im organischen Kohlenstoffhaushalt der Böden abgeleitet aus dem Kohlenstoffvorrat in kg/m² auf Block- und Blockteilflächen-Basis. 01.11.11 Puffervermögen im organischen Kohlenstoffhaushalt der Böden Weitere Informationen
Dem Wasserzweckverband Mallersdorf, Ettersdorf 3, 84066 Mallersdorf-Pfaffenberg, wurde mit dem Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 18.12.2006, Az.: 42-6421/11, die Bewilligung zum Entnehmen von Grundwasser aus den Brunnen 1 (Flur Nr. 863/1, Gemar-kung Mallersdorf), 2 und 3 (Flur Nr. 1619/1, Gemarkung Mallersdorf) erteilt. Die bewilligten Gewässerbenutzungen dienen in Verbindung mit den Wassergewinnungsanlagen Sallach, Hofdorf, Geiselhöring und Lengthal der Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung einschließlich der Löschwasserversorgung im Verbandsgebiet. Dieses besteht im Landkreis Straubing-Bogen aus dem Markt Mallersdorf-Pfaffenberg, der Stadt Geiselhöring und der Gemeinde Laberweinting. Die Bewilligung ist bis zum 01.12.2026 befristet. Zum Schutz dieser öffentlichen Wasserversorgung wurde mit der Verordnung des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 18.12.2006 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Straubing-Bogen Nr. 32 vom 20.12.2006) für die Brunnen I, II und III für die öffentliche Wasserversorgung des Wasserzweckverbandes Mallersdorf ein Wasserschutzgebiet festgesetzt. Mit dem Schreiben vom 29.10.2018 beantragte der Wasserzweckverband Mallersdorf, Ettersdorf 3, 84066 Mallersdorf-Pfaffenberg, die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für das Entnehmen und Zutagefördern von Grundwasser aus den Brunnen I, II, III und IV (Grundstücke mit den Flur Nrn. 862/2, 863/1 und 1619/1, Gemarkung Mallersdorf, Markt Mallersdorf-Pfaffenberg) für die öffentliche Wasserversorgung des Versorgungsgebietes des Wasserzweckverbandes Mallersdorf sowie Festsetzung von Wasserschutzzonen für den Brunnen IV im bestehenden Trinkwasserschutzgebiet für die Brunnen I, II und III für diese Wasserversorgung (Verordnung vom 18.12.2006). Der Brunnen IV wurde im Jahr 2015 errichtet. Entnommen werden sollen: aus dem Brunnen Brunnen I Brunnen II Brunnen III Brunnen IV auf dem Grundstück Flur Nr., Gemarkung Mallersdorf 863/1 1619/1 1619/1 862/2 max. Momentanentnahme (l/s) 46 50 56 15 max. Tagesentnahme (m3/d) 2.000 2.160 2.420 864 maximale Jahresentnahme (m3/Jahr) 730.000 780.000 880.000 300.000 Die maximale Jahresentnahmemenge aus den Brunnen I, II, III und IV des Gewinnungsgebietes Ettersdorf darf dabei jedoch die maximale Jahresentnahmemenge von 1,75 Mio. m³/a nicht überschreiten. Über die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung muss in einem förmlichen Verwaltungsverfahren entschieden werden (§§ 15 Abs. 2 i. V. m. 11 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz – WHG -, Art. 69 Bayer. Wassergesetz - BayWG - i. V. m. Art. 72 bis 78 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz - BayVwVfG -). Ferner hat das Verfahren den Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (UVPG) zu entsprechen, wenn die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellt wird (§ 11 Abs. 1 WHG). Gemäß der Anlage 1 Nr. 13.3.2 UVPG ist für das Vorhaben im Rahmen der allgemeinen Vorprüfung als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien festzustellen, ob für das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind und deshalb die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Da die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach §§ 10 i. V. m. 7 Abs. 1 UVPG ergeben hat, dass durch das Vorhaben, unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien, keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter (Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Schutzgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern) zu erwarten sind, ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (§ 5 Abs. 1 UVPG). Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erfolgte unter Beteiligung des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf und des Landratsamtes Straubing-Bogen, Sachgruppe fachlicher Naturschutz sowie der Abteilung Gesundheitswesen. Die vier Brunnen im Erschließungsgebiet „Ettersdorf“ befinden sich auf den Grundstücken Flur Nrn. 862/2 Brunnen IV), 863/1 (Brunnen I) und 1619/1 Brunnen II und III, Gemarkung Mallersdorf, Markt Mallersdorf-Pfaffenberg. Das Wasserschutzgebiet, in dem sich die vier Brunnen befinden, dient dem Schutz dieser Brunnen. In der Vergangenheit wurden aus dem Betrieb der Brunnen I, II und III keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter des § 2 Abs. 1 UVPG festgestellt. Da sich der jährlich bewilligte Benutzungsumfang nicht ändert, ist auch künftig (trotz des zusätzlichen Brunnens IV) nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter des § 2 Abs. 1 UVPG zu rechnen. Dies wurde auch inhaltlich in den Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf (amtlicher Sachverständiger) und des Landratsamtes Straubing-Bogen, fachlicher Naturschutz, bestätigt. Erst bei einer jährlichen Entnahme von 10 Mio. m3 oder mehr ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend. Im vorliegenden Fall sollen aus den Brunnen I, II, III und IV insgesamt 1.750.000 m3 Grundwasser entnommen werden, sodass auch der Abstand zum Schwellenwert bereits ein Indiz für die Entbehrlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung darstellt. Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.
Jede Entnahme von Wasser aus öffentlichen Gewässern stellt eine Benutzung dar. Der Entscheid über eine rechtmäßige Nutzung bspw. für die Trinkwasserversorgung, Feldberegnung oder gewerbliche bzw. industrielle Nutzung obliegt der Unteren Wasserbehörde und muss per Antrag eingeholt werden.
Origin | Count |
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Bund | 2812 |
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Type | Count |
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Text | 701 |
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