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Trinkwasseranalyse Moers Mai 2022

Die Wasserprobe wurde am 02.05.2022 an der Entnahmearmatur des Wasserwerkes Wittfeldstraße, Wittfeldstraße 34, 47441 Moers entnommen. Die Analyse wurde vom "IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasserforschung gemeinnützige GmbH" durchgeführt.

Landesmessstellen Grundwasserstand (Überwachung des mengenmäßigen Zustands)

Landesmessnetz zur Erfassung des Grundwasserstandes (Überwachung des mengenmäßigen Zustandes der Grundwasserkörper gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Das Messnetz besteht derzeit aus 733 Grundwassermessstellen und ist landesweit flächendeckend in allen relevanten Grundwasserleitern ausgebaut. Im Gegensatz zu den Messnetzen der Wasserwerksbetreiber im Umfeld ihrer Wasserwerke geben die Messreihen der Landesmessstellen den langfristigen, weitestgehend nicht anthropogen beeinflussten Grundwassergang wieder. Teilweise sind Überlagerungen mehrerer größerer Grundwasserentnahmen in einem Gebiet erkennbar. Die Daten liegen komplett digital vor.

Trinkwassergewinnungsgebiete in Schleswig-Holstein

Darstellung der Grundwassereinzugsgebiete der Wasserwerke der öffentlichen Trinkwasserversorgung mit einer Entnahmemenge ab 100.000 Kubikmeter pro Jahr, für die kein Trinkwasserschutzgebiet festgesetzt oder geplant ist. Entnahmen aus unterschiedlichen Grundwasserstockwerken führen in einigen Fällen zu Überlagerungen hydraulisch getrennter Einzugsgebiete. Der in Schleswig-Holstein verwendete Begriff "Trinkwassergewinnungsgebiet" ist rechtlich nicht normiert. Eigene rechtsverbindliche Regelungen für Trinkwassergewinnungsgebiete bestehen daher nicht. Der Begriff "Trinkwassergewinnungsgebiet" ist allerdings als Kategorie in der Regionalplanung eingeführt, da in Trinkwassergewinnungsgebieten neben der Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung dem Gesichtspunkt des vorsorgenden Grundwasserschutzes bei der Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen ein besonderes Gewicht zukommt.

Trinkwassergewinnungsgebiet

Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar. Darstellung der Grundwassereinzugsgebiete der Wasserwerke der öffentlichen Trinkwasserversorgung mit einer Entnahmemenge ab 100.000 Kubikmeter pro Jahr, für die kein Trinkwasserschutzgebiet festgesetzt oder geplant ist. Entnahmen aus unterschiedlichen Grundwasser-stockwerken führen in einigen Fällen zu Überlagerungen hydraulisch getrennter Einzugsge¬biete. Die Datengrundlage zur Festlegung der Trinkwassergewinnungsgebiete ist heterogen: Die Ermittlung der Trinkwassergewinnungsgebiete der größeren Wasserwerke wie beispielsweise im Raum Kiel oder im Osten von Hamburg beruht in der Regel auf umfangreichen hydrogeologischen Ausarbeitungen mit Grundwassergleichenplänen, die meist eine recht zuverlässige Abgrenzung des jeweiligen Grundwassereinzugsgebietes erlauben. Grundlage der Ermittlung der Trinkwassergewinnungsgebiete im Raum Lübeck ist ein landeseigenes Grundwasserströmungsmodell als Ergebnis umfangreicher, landeseigener Untersuchungen zur Geologie und Grundwasserdynamik in diesem Raum. Auch im Raum Flensburg und Wacken liefern Grund-wasserströmungsmodelle Anhaltspunkte zur Einzugsgebietsabgrenzung. In vielen Fällen erfassen vorliegende Ausarbeitungen und Grundwassergleichenpläne jedoch nicht das gesamte Grundwassereinzugsgebiet. Insbesondere bei kleineren Wasserwerken beschränken sich Informationen oft nur auf den Nahbereich der Fassungsanlagen. Einzugsgebiete können dann nur näherungsweise, teils durch Einbeziehung zusätzlicher Informationen aus dem Geologischen Landesarchiv, anhand vorliegender überregionaler Trendpläne zu generellen Grundwasserströmungsverhältnissen oder unter Berücksichtigung morphologischer Gegebenheiten abgegrenzt werden. Der in Schleswig-Holstein verwendete Begriff „Trinkwassergewinnungsgebiet“ ist rechtlich nicht normiert, eigene rechtsverbindliche Regelungen für Trinkwassergewinnungsgebiete bestehen nicht. Der Begriff „Trinkwassergewinnungsgebiet“ ist allerdings als Kategorie in der Regionalplanung eingeführt, da in Trinkwassergewinnungsgebieten neben der Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung dem Gesichtspunkt des vorsorgenden Grundwasserschutzes bei der Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen ein besonderes Gewicht zukommt.

Grundwassermessstelle Genthin Wasserwerk (35386612)

Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle Genthin Wasserwerk (35386612) in Sachsen-Anhalt. Der Datensatz enthält mehrjährige Monats-Mittelwerte aller Monate. Der Datensatz enthält Extremwerte der Pegelstände. Die Messstelle ist ein GW-Beobachtungsrohr. Die Bodenzustandserhebung entspricht: 1 - Flussauen und Niederungen. Die Probennahmehäufigkeit ist wöchentlich.

B-Plan Nr. 3 "Nördlich des Lönsweges", 3. Änderung, Gemeinde Hambühren

Im rechtsverbindlichen Plan Nr.3 aus dem Jahre 1964 isJ das Gelände des ehemaligen Wasserwerks westlich der Ostlanstraße für eine Bebauung mit zwingend zwei- und dreigeschossigen Reihen- und Mehrfamilienhäusern ausgewiesen. Nachdem das gesamte übrige Plangebiet inzwischen bebaut ist, soll jetzt auch dieses Gelände von den Trümmern der ehemaligen Bauten befreit und bebaut werden. Wegen der dabei beabsichtigten Änderung in der Aufteilung zwischen den verschiedenen Haustypen und der damit verbundenen Verschiebung von Baugrenzen wird die vorliegende 3, Änderungsplan aufgestellt. Als Erläuterung der geplanten Art der Bebauung ist als Bestandteil der Begründung ein Bebauungs-Entwurf i.M, 1:1000 ausgearbeitet worden.

Wasserwerke im Landkreis Osnabrück

Ein Wasserwerk ist eine Anlage zur Aufbereitung und Bereitstellung von Trinkwasser. Wesentliche Bestandteile sind unter anderem Filter, Pumpen und oft auch ein Wasserspeicher bzw. Wasserbehälter. Dazu kommen Hochbehälter, Armaturen und Schalträume, wo die Verteilung des Trinkwassers in das Leitungsnetz gesteuert und überwacht wird. In größeren Wasserwerken werden auch Laboratorien betrieben, die die chemische und biologische Zusammensetzung des Wassers kontrollieren. Erfolgt die Wasserversorgung aus dem Grundwasser, befindet sich das Wasserwerk meist direkt bei den Brunnen. Das Gelände ist meist als Zone I eines Trinkwasserschutzgebietes ausgewiesen. Auch Grundwasseranreicherungsanlagen, welche zusätzliches Fließwasser aus Flüssen oder Bächen in das Grundwasser einbringen (Uferfiltration), sind häufig Bestandteil eines solchen Wasserwerks.

Netzgebiet für Wasser des Wasserverband Bremervörde

Seit über 60 Jahren versorgt der Wasserverband Bremervörde seine Kunden im Norden des Landkreises Rotenburg/Wümme täglich mit frischem Trinkwasser in bester Qualität. Mit vier Wasserwerken gewinnen wir das kostbare Lebensmittel aus über 30 Förderbrunnen und versorgen damit über 65.000 Menschen. Ca. 20.000 Hausanschlüsse werden über ein etwa 1.000 km langes Verteilungsnetz beliefert. Mit unserem Team aus 35 Mitarbeitenden stehen wir Ihnen mit Fachwissen bei allen Fragen zum Thema Wasser zur Seite. Für uns zählt Ihre Zufriedenheit und Ihr Vertrauen.

Bebauungsplan Schnelsen 19-Eidelstedt 44 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Schnelsen 19/ Eidelstedt 44 vom 23. Dezember 1971 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1972 Seite 1) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Schnelsen 19/Eidelstedt 44" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2. In § 2 werden folgende Nummern 5 und 6 angefügt: "5. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich zwischen Graf-Johann-Weg und der Bundesautobahn A 7 gilt: 5.1 Auf der mit "A" bezeichneten Fläche wird für die "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf" die Zweckbestimmung "Alters- und Pflegeheim" durch die Zweckbestimmung ¿Kindertagesheim und Jugendclub (Freie und Hansestadt Hamburg)" ersetzt. Für das Maß der baulichen Nutzung wird eine zweigeschossige Bebauung als Höchstmaß mit einer Grundflächenzähl von 0,3 und einer Geschoßflächenzahl von 0,6 jeweils als Höchstmaß festgesetzt. Die bisherigen Ausweisungen von vier beziehungsweise sechs Vollgeschossen als Höchstgrenze iii geschlossener Bauweise sowie die Baugrenze zwischen der Vier- und Sechsgeschossigkeit entfallen. Die nordöstliche Baugrenze wird um 10 m in nordöstliche Richtung, die südöstliche Baugrenze um 12 m in nordwestliche Richtung versetzt ausgewiesen. Zwischen der neuen südöstlichen Baugrenze und der mit ¿E" bezeichneten Fläche sind Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen nicht zulässig. Für den Jugendclub ist durch Anordnung der Baukörper, geeignete Grundrißgestaltung oder bauliche Maßnahmen sicherzustellen, daß eine Beeinträchtigung des nordöstlich angrenzenden Wohngebiets ausgeschlossen wird. 5.2 Auf der mit "B" bezeichneten Fläche (Flurstück 991 der Gemarkung Eidelstedt) wird die Ausweisung "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung "Alters- und Pflegeheim" aufgehoben. Die nach dem Bundesfernstraßengesetz planfestgestellten Flächen werden nachrichtlich übernommen. 5.3 Auf der mit "C" bezeichneten Fläche (Flurstück 984) wird die Ausweisung "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung ¿Alters-und Pflegeheim" aufgehoben und als ¿Flächen für Versorgungsanlagen" mit der Zweckbestimmung ¿Wassergewinnungsanlage (Hamburger Wasserwerke GmbH)" festgesetzt. 5.4 Auf der mit "D" bezeichneten Fläche (Flurstück 3043 - neu: 4505) wird die Ausweisung ¿Baugrundstücke für den Gemeinbedarf" mit der Zweckbestimmung "Alters- und Pflegeheim" aufgehoben und als "Straßenverkehrsfläche" festgesetzt. 5.5 Auf der mit "E" bezeichneten Fläche wird die Ausweisung "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf" mit der Zweckbestimmung "Alters- und Pflegeheim" aufgehoben. Die nach dem Bundesfernstraßengesetz planfestgestellten Flächen werden nachrichtlich übernommen. 6. Die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Schnelsen;, Niendorf, Lokstedt, Eidelstedt und Stellingen vom 26. November 1957 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 791 -r), zuletzt geändert am 27. Februar 1996 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 29), wird für die mit "A", "E" und "D" bezeichneten Flächen aufgehoben. Entlang der Ostgrenze des Flurstücks 991 wird die geänderte Grenze des Landschafts-schutzgebiets festgesetzt."

Grundwassermessstelle Karstädt UP (Messstellen-Nr.: 28360042)

Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 28360042 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Potsdam_N. Sie befindet sich in Karstädt UP (Wasserwerk, neben Wohnhaus (Str. d. Friedens 48)). Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: Hy KdPe 4/78. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 2 (weitgehend bedeckt). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: gespannt. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_MEL_SL_1. Der Messzyklus ist täglich. Die Anlage wurde im Jahr 1978 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 27.47 m Geländehöhe: 26.90 m Filteroberkante: -3.8 m Filterunterkante: -6.1 m Sohle (letzte Einmessung): -8.09 m Sohle bei Ausbau: -7.6 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN16 eingemessen.

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