Landesmessnetz zur Erfassung des Grundwasserstandes (Überwachung des mengenmäßigen Zustandes der Grundwasserkörper gemäß Wasserrahmenrichtlinie. Das Messnetz besteht derzeit aus 733 Grundwassermessstellen und ist landesweit flächendeckend in allen relevanten Grundwasserleitern ausgebaut. Im Gegensatz zu den Messnetzen der Wasserwerksbetreiber im Umfeld ihrer Wasserwerke geben die Messreihen der Landesmessstellen den langfristigen, weitestgehend nicht anthropogen beeinflussten Grundwassergang wieder. Teilweise sind Überlagerungen mehrerer größerer Grundwasserentnahmen in einem Gebiet erkennbar. Die Daten liegen komplett digital vor.
Die Karte "Nutzungsbedingungen oberflächennaher Geothermie - Erdwärmesonden" zeigt für die Erdwärmenutzung durch Erdwärmesonden eine Klassifikation in drei Flächenkategorien • keine Einschränkungsgründe beim LBEG für eine Erdwärmenutzung bekannt, • Einschränkungsgründe beim LBEG für eine Erdwärmenutzung bekannt, • Erdwärmenutzung unzulässig. Diese Einteilung wurde gemäß dem im Leitfaden "Erdwärmenutzung in Niedersachsen" beschriebenen Zulassungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Erdwärmesonden erstellt. Sie beinhaltet ausdrücklich keine Angaben zur technischen Erschließungsmöglichkeit von Erdwärme. Die Karte basiert auf den für das Land Niedersachsen verfügbaren Informationen zu allen Themen, die in der Legende zusammenfassend beschrieben sind und gilt für Bohrungen bis 200 m Tiefe. Die zuständige Untere Wasserbehörde prüft in den Gebieten, in denen beim LBEG Einschränkungsgründe bekannt sind, und in den Gebieten, in denen beim LBEG keine Einschränkungsgründe bekannt sind, anhand der erforderlichen Anzeige bzw. des Antrages und der Standortbedingungen, ob die Voraussetzungen für den Bau und Betrieb einer Erdwärmesondenanlage erfüllt sind. - In Gebieten, in denen dem LBEG keine Einschränkungen bekannt sind, prüft die Untere Wasserbehörde, ob ihr für den Standort weitere Informationen vorliegen, die nicht in der Karte des LBEG verzeichnet sind. Sind keine Einschränkungsgründe für das Erdwärmevorhaben gegeben, kann das geplante Vorhaben im Anzeigeverfahren bearbeitet werden. Hierbei sind die im Leitfaden „Erdwärmenutzung in Niedersachsen“ beschriebenen Anforderungen an Bauausführung und Betrieb für die Nutzung von Erdwärme (Anhang 1a) zu beachten. Ist am geplanten Standort durch Einschränkungsgründe eine Betroffenheit gegeben, wird die Anzeige als Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gewertet, sofern der Antragsteller dies in seinem Antrag zum Ausdruck gebracht hat. Im Erlaubnisverfahren stellt die Untere Wasserbehörde im Rahmen einer wasserrechtlichen Einzelfallprüfung fest, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Erdwärmenutzung möglich ist. Die Untere Wasserbehörde beurteilt, welche über die allgemeinen Anforderungen des Leitfadens hinausgehenden Auflagen im Rahmen einer Erlaubnis nach §§ 8, 9 WHG erteilt werden müssen. Der Antragsteller erhält in diesem Fall eine wasserrechtliche Erlaubnis mit Nebenbestimmungen. - In Gebieten, in denen dem LBEG Einschränkungen bekannt sind, (siehe Leitfaden „Erdwärmenutzung in Niedersachsen“, Standortfaktoren Kapitel 6) prüft die Untere Wasserbehörde zunächst, ob die angegebenen Einschränkungsgründe für das geplante Erdwärmevorhaben relevant sind oder am Standort nicht zutreffen, z. B. weil der Einschränkungsgrund in einer größeren Tiefe auftritt und die geplante Erdwärmeanlage diese Tiefe nicht erreicht. Sollte es am geplanten Standort durch diese Einschränkungsgründe keine Betroffenheit geben, prüft die Untere Wasserbehörde, ob am Standort weitere Informationen vorliegen, die nicht in der Karte des LBEG verzeichnet sind. Sind auch hier keine Einschränkungsgründe für das Erdwärmevorhaben gegeben, kann das geplante Vorhaben im Anzeigeverfahren bearbeitet werden. Hierbei sind die im Leitfaden „Erdwärmenutzung in Niedersachsen“ beschriebenen Anforderungen an Bauausführung und Betrieb für die Nutzung von Erdwärme (Anhang 1a) zu beachten. Ist am geplanten Standort durch Einschränkungsgründe eine Betroffenheit gegeben, wird die Anzeige als Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gewertet, sofern der Antragsteller dies in seinem Antrag zum Ausdruck gebracht hat. Im Erlaubnisverfahren stellt die Untere Wasserbehörde im Rahmen einer wasserrechtlichen Einzelfallprüfung fest, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Erdwärmenutzung möglich ist. Die Untere Wasserbehörde beurteilt, welche über die allgemeinen Anforderungen des Leitfadens hinausgehenden Auflagen im Rahmen einer Erlaubnis nach §§ 8, 9 WHG erteilt werden müssen. Der Antragsteller erhält in diesem Fall eine wasserrechtliche Erlaubnis mit Nebenbestimmungen. Die unterschiedlichen Ursachen für die Zuordnung eines Gebietes zu dieser Flächenkategorie sind in der Legende zusammenfassend aufgelistet. - In den unzulässigen Gebieten ist aufgrund der Nähe zu Wassergewinnungsanlagen die Nutzung von Erdwärme verboten. In diesen Gebieten wird in der Regel die Durchführung eines Erdwärmevorhabens durch die Untere Wasserbehörde abgelehnt. Die unterschiedlichen Ursachen für die Zuordnung eines Gebietes zu dieser Flächenkategorie sind in der Legende zusammenfassend aufgelistet. Sofern eine sichere Zuordnung eines Standortes auf der Basis der Karte nicht möglich ist oder es lokal sonstige Hinweise auf Bedingungen gibt, die die Nutzung oberflächennaher Erdwärme beeinflussen, gibt die Untere Wasserbehörde oder ggf. das LBEG auf Anfrage Hilfestellung. Die Daten dienen einer ersten Einschätzung zu den Nutzungsbedingungen für Erdwärmesonden und ersetzen nicht die konkrete Überprüfung im Rahmen des Anlagenbaus anhand der örtlich angetroffenen Verhältnisse. Weitere Informationen zu rechtlichen und technischen Grundlagen sind im „Leitfaden Erdwärmenutzung in Niedersachsen“ (GeoBerichte 24) zu finden.
Die Karte "Nutzungsbedingungen oberflächennaher Geothermie - Erdwärmekollektoren" zeigt für die Erdwärmenutzung durch Erdwärmekollektoren eine Klassifikation in drei Flächenkategorien • keine Einschränkungsgründe beim LBEG für eine Erdwärmenutzung bekannt, • Einschränkungsgründe beim LBEG für eine Erdwärmenutzung bekannt, • Erdwärmenutzung unzulässig. Diese Einteilung wurde gemäß dem im Leitfaden "Erdwärmenutzung in Niedersachsen" beschriebenen Zulassungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Erdwärmekollektoren erstellt. Sie beinhaltet ausdrücklich keine Angaben zur technischen Erschließungsmöglichkeit von Erdwärme. Die Karte basiert auf den für das Land Niedersachsen verfügbaren Informationen zu allen Themen, die in der Legende zusammenfassend beschrieben sind und gilt für Erdwärmekollektoren, die per Definition bis 5 m Tiefe in den Untergrund eingreifen. Die zuständige Untere Wasserbehörde prüft in den Gebieten, in denen beim LBEG Einschränkungsgründe bekannt sind, und in den Gebieten, in denen beim LBEG keine Einschränkungsgründe bekannt sind, anhand der erforderlichen Anzeige bzw. des Antrages und der Standortbedingungen, ob die Voraussetzungen für den Bau und Betrieb einer Erdwärmekollektoranlage erfüllt sind. - In Gebieten, in denen dem LBEG keine Einschränkungen bekannt sind, prüft die Untere Wasserbehörde, ob ihr für den Standort weitere Informationen vorliegen, die nicht in der Karte des LBEG verzeichnet sind. Sind keine Einschränkungsgründe für das Erdwärmevorhaben gegeben, kann das geplante Vorhaben im Anzeigeverfahren bearbeitet werden. Hierbei sind die im Leitfaden „Erdwärmenutzung in Niedersachsen“ beschriebenen Anforderungen an Bauausführung und Betrieb für die Nutzung von Erdwärme (Anhang 1b) zu beachten. Ist am geplanten Standort durch Einschränkungsgründe eine Betroffenheit gegeben, wird die Anzeige als Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gewertet, sofern der Antragsteller dies in seinem Antrag zum Ausdruck gebracht hat. Im Erlaubnisverfahren stellt die Untere Wasserbehörde im Rahmen einer wasserrechtlichen Einzelfallprüfung fest, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Erdwärmenutzung möglich ist. Die Untere Wasserbehörde beurteilt, welche über die allgemeinen Anforderungen des Leitfadens hinausgehenden Auflagen im Rahmen einer Erlaubnis nach §§ 8, 9 WHG erteilt werden müssen. Der Antragsteller erhält in diesem Fall eine wasserrechtliche Erlaubnis mit Nebenbestimmungen. - In Gebieten, in denen dem LBEG Einschränkungen bekannt sind, (siehe Leitfaden „Erdwärmenutzung in Niedersachsen“, Standortfaktoren Kapitel 6) prüft die Untere Wasserbehörde zunächst, ob die angegebenen Einschränkungsgründe für das geplante Erdwärmevorhaben relevant sind oder am Standort nicht zutreffen, z. B. weil der Einschränkungsgrund in einer größeren Tiefe auftritt und die geplante Erdwärmeanlage diese Tiefe nicht erreicht. Sollte es am geplanten Standort durch diese Einschränkungsgründe keine Betroffenheit geben, prüft die Untere Wasserbehörde, ob am Standort weitere Informationen vorliegen, die nicht in der Karte des LBEG verzeichnet sind. Sind auch hier keine Einschränkungsgründe für das Erdwärmevorhaben gegeben, kann das geplante Vorhaben im Anzeigeverfahren bearbeitet werden. Hierbei sind die im Leitfaden „Erdwärmenutzung in Niedersachsen“ beschriebenen Anforderungen an Bauausführung und Betrieb für die Nutzung von Erdwärme ( Anhang 1b) zu beachten. Ist am geplanten Standort durch Einschränkungsgründe eine Betroffenheit gegeben, wird die Anzeige als Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gewertet, sofern der Antragsteller dies in seinem Antrag zum Ausdruck gebracht hat. Im Erlaubnisverfahren stellt die Untere Wasserbehörde im Rahmen einer wasserrechtlichen Einzelfallprüfung fest, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Erdwärmenutzung möglich ist. Die Untere Wasserbehörde beurteilt, welche über die allgemeinen Anforderungen des Leitfadens hinausgehenden Auflagen im Rahmen einer Erlaubnis nach §§ 8, 9 WHG erteilt werden müssen. Der Antragsteller erhält in diesem Fall eine wasserrechtliche Erlaubnis mit Nebenbestimmungen. Die unterschiedlichen Ursachen für die Zuordnung eines Gebietes zu dieser Flächenkategorie sind in der Legende zusammenfassend aufgelistet. - In den unzulässigen Gebieten ist aufgrund der Nähe zu Wassergewinnungsanlagen die Nutzung von Erdwärme verboten. In diesen Gebieten wird in der Regel die Durchführung eines Erdwärmevorhabens durch die Untere Wasserbehörde abgelehnt. Die unterschiedlichen Ursachen für die Zuordnung eines Gebietes zu dieser Flächenkategorie sind in der Legende zusammenfassend aufgelistet. Sofern eine sichere Zuordnung eines Standortes auf der Basis der Karte nicht möglich ist oder es lokal sonstige Hinweise auf Bedingungen gibt, die die Nutzung oberflächennaher Erdwärme beeinflussen, gibt die Untere Wasserbehörde oder ggf. das LBEG auf Anfrage Hilfestellung. Die Daten dienen einer ersten Einschätzung zu den Nutzungsbedingungen für Erdwärmekollektoren und ersetzen nicht die konkrete Überprüfung im Rahmen des Anlagenbaus anhand der örtlich angetroffenen Verhältnisse. Weitere Informationen zu rechtlichen und technischen Grundlagen sind im „Leitfaden Erdwärmenutzung in Niedersachsen“ (GeoBerichte 24) zu finden.
Zielsetzung: Uferfiltration ist eine gängige Methode zur Trinkwassergewinnung bei begrenztem natürlichen Grundwasserangebot und wird in vielen Regionen Deutschlands mit großen Oberflächengewässern, wie z.B. in Berlin, Düsseldorf und Hamburg eingesetzt. Rohwasser, das durch Uferfiltration gewonnen wird, ist gefährdet durch den Eintrag von Schadstoffen aus Oberflächengewässern. Schadstoffe können neben organischen Verbindungen und Schwermetallen auch Krankheitserreger, wie Viren und Bakterien, sein. Die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV) beinhaltet aktuell nur Grenzwerte für bestimmte Indikatorbakterien, wie Escherichia coli und Enterokokken. Im aktuell gesetzlich festgelegten Messprogramm für die Trinkwasserqualität sind humanpathogene Viren kein Bestandteil. Die im Jahr 2021 in Kraft getretene neue EU-Trinkwasserrichtlinie (EU-TWR) sieht vor, somatische Coliphagen als Indikatorviren für Grundwasserverunreinigungen durch humanpathogene Viren zu nutzen, da die Detektion der somatischen Coliphagen deutlich einfacher ist als die der humanpathogenen Viren, wie z.B. Adenoviren. Dabei ist zu beachten, dass somatische Coliphagen keine Krankheitserreger für Menschen sind. Auf Grund des unterschiedlichen Transportverhaltens verschiedener Viren ist jedoch davon auszugehen, dass Indikatorviren und -bakterien nur beschränkt aussagekräftig für humanpathogene Viren sind. U.a. haben unsere Untersuchungen am Rhein und im Uferfiltrat des Wasserwerks Flehe gezeigt, dass die Existenz und das Abbaupotential somatischer Coliphagen nicht in direkter Korrelation zu humanpathogenen Viren, z.B. Adenoviren, stehen muss (Knabe et al., 2023). Verschiedene Faktoren können dazu führen, dass eine erhöhte Virenbelastung im Oberflächengewässer auftreten und eine Migration in das Rohwasser zur Folge haben kann. Zum einen können hydrologische Veränderungen als Folge des Klimawandels, z.B. häufigere Extremereignisse wie Trockenperioden und besonders Hochwasser (Blöschl et al., 2019), die natürliche Reinigungswirkung der Uferfiltration verringern. Zum anderen können Bevölkerungswachstum, Urbanisierung sowie Landnutzungsänderungen dazu führen, dass die Abwasserbelastung in Flüssen zunimmt (Wen et al., 2017). Die neue EU-Trinkwasserrichtline (EU-TWR) erfordert zusätzlich zur Einhaltung von Grenzwerten risikobasierte Ansätze für die ereignis-basierte Überwachung der Wasserqualität, wie bspw. das Water-Safety-Plan-Konzept (WSP) der WHO (World Health Organization). Der WSP sieht für einen Wasserversorger die Beschreibung des gesamten Trinkwasserversorgungsystems vor, einschließlich einer Erfassung aller möglichen Eintragsquellen von Gefährdungen für die Trinkwasserqualität. Eine Risikobewertung für jede einzelne Kombination von Gefährdung und Gefährdungsereignis in Form einer Risiko-Matrix nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß, liefert klare Monitoring- und Handlungsprioritäten zur Risikominimierung. Basierend auf der neuen EU-TWR werden Wasserversorger zeitnah vor dem Problem stehen, zum Teil komplexe Risikobewertungen durchführen zu müssen. Das bedeutet, dass eine Vielzahl an Gefährdungsereignissen im Hinblick auf die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gefahrenquelle einzustufen ist. Ziel des Projektes ist es, Wasserwerksbetreibern eine wissenschaftlich fundierte Bewertung des Risikos und Transports humanpathogener Viren bei der Uferfiltration unter Berücksichtigung aktueller gesetzlicher Vorgaben (EU-TWR) und Empfehlungen der WHO zu ermöglichen. Dabei soll insbesondere der Einfluss von Extremwetterereignissen (Starkniederschläge, Hochwasserperioden, Niedrigwasser) und messtechnischen Unsicherheiten in der Risikobewertung berücksichtigt werden. (Text gekürzt)
Der Standort in der Wilhelminenhofstraße wurde im Zeitraum 1894 bis 1945 durch die teerverarbeitende Industrie zur Produktion von Dachpappe, Asphalt und anderen Mineralölprodukten genutzt. Seit 1961 fand die Ansiedlung von Mischgewerbe statt (z.B. Kfz-Werkstätten, Reifenhandel, Malerlager). Nach 1990 wurde das Gelände durch die Karl-Unternehmensgruppe übernommen. Als Folge von Kriegseinwirkungen, Havarien, Leckagen und Handhabungsverlusten ist eine massive Verunreinigung der Umweltkompartimente Boden und Grundwasser durch flüssige Teerphase [polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)] erfolgt. Die Schwerphase ist gravitativ in den 1. unbedeckten Aquifer eingedrungen und hat sich auf der Oberfläche des folgenden Geringleiters (Geschiebemergel) ausgebreitet. Daneben konnte auch eine flächenhafte Verbreitung der Verunreinigung in der ungesättigten Bodenzone ermittelt werden. Bedingt durch die Lage im Anstrom der Fassungen des Wasserwerks Wuhlheide und die damit verbundene Gefährdung der Trinkwassergewinnung wurden seit 1992 erste Erkundungsmaßnahmen umgesetzt (Boden, Bodenluft, Grundwasser). Dabei wurden im Grundwasser bereits früh Belastungen durch PAK, BTEX, NSO-Heterozyklen (ein- oder mehrkernige zyklische Kohlenwasserstoffverbindungen, in denen mindestens ein Kohlenstoff-Ringatom durch Stickstoff, Schwefel oder Sauerstoff ersetzt ist) und Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) nachgewiesen. Zur weiteren Eingrenzung der Schadstoffverbreitung und zur Beurteilung der Gefährdungssituation wurde seit 2002 im Rahmen mehrerer Kampagnen ein Netz aus 15 Messstellengruppen mit insgesamt 22 Einzelpegeln eingerichtet. In den Jahren 2003/2004 wurde anhand einer intensiven historischen Erkundung die Lokalisierung der Lage von Anlagenteilen wie z. B. Teerbecken, Rohrleitungen und Rührwerken vorgenommen. In diesem Zusammenhang ist auch eine Bestandsaufnahme sämtlicher Gebäudeteile einschließlich der Öffnung verschlossener Bauteile erfolgt. In 2011 wurden die Untersuchungen durch die rechnerische Modellierung der Staueroberfläche ergänzt, um Bereiche (Senken) auszukartieren, in denen eine Akkumulation der Schwerphase zu erwarten war. Als sanierungsvorbereitende Arbeiten wurde in 2010 zunächst der gesamte Gebäudebestand (26.300 m³ umbauter Raum) zurückgebaut. In 2011 sind die Rückbauarbeiten mit der Beseitigung der Teerbecken und der Tiefenenttrümmerung des Untergrundes auf dem Gesamtareal fortgesetzt worden. Dabei erfolgte bereits auch der Voraushub für die anschließende Bodensanierung. Ab 2012 wurden dann die Arbeiten für den Bodenaustausch bis ca. 11 m unter Geländeoberkante aufgenommen. In dem zentralen Grundstücksbereich wurde der belastete Boden an 256 Bohransatzpunkten im Wabenverfahren entnommen und durch sauberen Füllboden (LAGA Z0) ersetzt. Zum Schutz der Nachbarbebauung mussten die Bohrungen im randlichen Sanierungsbereich als Großlochbohrungen ausgeführt werden. Neben dem Bodenaustausch im hochbelasteten Bereich erfolgte über die unmittelbare Gefahrenabwehr hinaus auch auf dem restlichen Grundstück auf Initiative und Kosten des Grundstückseigentümers die komplette Tiefenenttrümmerung (Abbruch der unterirdischen Bauten) und ein Austausch der oberen Bodenschicht. Bei der Beseitigung des Teerbeckens, der Tiefenenttrümmerung und des Voraushubs wurden 5.600 t gefährliche Abfälle (>LAGA Z2) entsorgt (zusätzlich 200 t Teere). Durch den anschließenden Bodenaustausch mit dem Wabenverfahren und den Großlochbohrungen wurden weitere 28.700 t an kontaminiertem Material aus dem Untergrund entfernt. Zur Erfassung der im Grundwasser gelösten Schadstoffe und Verhinderung eines Abstroms in Richtung der Wasserfassungen des Wasserwerks Wuhlheide wurde in 2012 eine hydraulische Sicherungs-/ Sanierungsmaßnahme mit Förderung von Grundwasser aus 2 Brunnen aufgenommen. Dadurch sollte auch die Schadstofffracht ausgetragen werden, die durch den Einfluss der Bodensanierung (Energieeintrag durch Erschütterungen) mobilisiert wurde. Gleichzeitig diente die GWRA während der Bodensanierung der Reinigung des Auflastwassers sowie des Wassers aus den Entwässerungscontainern. Die hydraulische Sicherungs-/ Sanierungsmaßnahme (Grundwasserförderung) wurde bis Ende April 2016 fortgeführt. Weiterhin wird die Grundwasserbeschaffenheit durch ein Grundwassermonitoring als Nachsorgemaßnahme mit halbjährlichen Beprobungskampagnen überprüft. Die Gesamtkosten der Sanierung belaufen sich bis Ende 2018 auf 4,2 Mio. €, wobei der weit überwiegende Anteil der Aufwendungen durch die Maßnahmen zur Bodensanierung verursacht wurde. Im Jahr 2013 ist die Neubebauung der sanierten Fläche abgeschlossen worden. Seitdem wird das Grundstück wieder gewerblich genutzt (u. a. Futterhandel, Kfz-Werkstatt).
Aufgrund des geplanten Neubaus bzw. der Kernsanierung der Sesselalpe auf dem Grundstück Flur Nr. 564/7, Gemarkung Tiefenbach b. Oberstdorf, wurde im baurechtlichen Verfahren eine entsprechende Löschwasservorhaltung gefordert. Diese ist nun in Form eines Löschteichs geplant, welcher mit Folie ausgelegt werden soll. Die Maße des Löschteiches betragen Breite = 6 m; Höhe = 8 m; Tiefe = 1,6 m. Somit ergibt sich eine Fläche von ca. 48 m², sowie einem Fassungsvermögen von ca. 76,8 m³. Der Löschteich soll so ausgestaltet werden, dass er zusätzlich von Besuchern der Alpe als Schwimmteich genutzt werden kann. Um den Teich herum soll eine Regenerationsfläche mit einer Tiefe von bis zu 1,20 m entstehen. Der Teich selbst wird mit Folie ausgelegt und mit Füllsand befüllt. Im Regenerationsbereich werden Teicherde, Kies, Steine und Wasserpflanzen eingesetzt. Da der Teich in einer leichten Hanglage entstehen soll, sind Arbeiten zur Hangsicherung notwendig. Die Hangsicherung soll mit Wasserbausteinen gesichert werden. Ergänzt wird der Teich um eine Sonnenterrasse im nordwestlichen Bereich. Die Zuwegung zum Teich erfolgt in Erweiterung des Weges zur sog. „Seilbahnhütte“ oberhalb des Parkplatzes mittels Trittsteinen. Der Zulauf, zur Versorgung des Teiches mit Wasser, ist aus der bestehenden Trink- und Brauchwasserversorgung der Sesselalpe, die aus einer Quellwasserfassung stammt, geplant. Hierbei soll an die bestehende Leitung, welche die Sesselalpe versorgt, ein T-Stück angeschlossen werden. Diese Verbindung erfolgt über eine auf etwa 80 cm tief verlegte Schlauchleitung, welche als eine überirdische Einleitung in den Teich endet. Weiterhin ist angedacht, das Überwasser aus der Wasserversorgungsanlage der „Wasach-Klinik“ zur Speisung des Teiches zu nutzen. Die privatrechtlichen Vereinbarungen hierüber stehen noch aus und sind nicht Teil der beantragten Genehmigung. Die Wasserversorgungsanlagen der „Wasach-Klinik“ sowie der Sesselalpe verfügen über eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser. Die Ableitung des überschüssigen Wassers aus der Teichanlage ist über eine unterirdische Rohrleitung zu einem bestehenden Regenwasserschacht und durch diesen weiter zum bestehenden Vorfluter geplant. Die Entnahme von Löschwasser soll mittels eines KG DN 150 Rohres, welches unterirdisch auf einer Tiefe von ca. 80 cm verlegt und in den Teich durch einen Unterflurschieber gesperrt ist, erfolgen.
Am Ostufer des Tegeler Sees befindet sich das Wasserwerk Tegel. 1989 stellten die Berliner Wasserbetriebe hier zwei stillgelegte Sandfilter als Fledermausquartier zur Verfügung. Bis dahin war das Gebäude für die Tiere nicht nutzbar. Als Anfang der 1990er Jahre auch noch zahlreiche Verstecke für Fledermäuse eingerichtet wurden, stieg ihr Bestand rasant an. Die alten Gewölbe wurden von typischen Höhlenüberwinterern besiedelt: Braune Langohren, Fransen- und Wasserfledermäuse zogen ein. Ein besonderer Erfolg ist die Entwicklung des Mausohrenbestandes. Unter den hier inzwischen überwinternden etwa 1.300 Individuen sind 138 Große Mausohren. Durch kontinuierliche Pflege hat sich auf den Reinwasserwasserbehältern ein ausgesprochen artenreicher Trockenrasen entwickelt. Die Fledermausquartiere im Wasserwerk Tegel sind für Besucher nicht zugänglich. Ausflugstipps – Auf Försters Wegen DE 3445-303 Bei den Managementplänen, die wir zum Download anbieten, handelt es sich um PDF-Dateien mit großen Datenvolumen. Einige Dateien wurden zu einer PDF-Datei zusammengefügt. Die Dateien sind nicht barrierefrei.
Das Wasserwerk Friedrichshagen liegt am Nordufer des Müggelsees und umfasst sechs Maschinenhäuser, 34 Langsamsandfilter, vier Rieseler, zahlreiche Nebengebäude und vier Wohnhäuser. Dieses größte Berliner Wasserwerk ist heute ein Zeugnis der Industriegeschichte. Zwei der Reinwasserbehälter werden bereits seit Jahrzehnten von Fledermäusen als Winterquartier genutzt. Allerdings waren dort nie mehr als 50 Große Mausohren und nur vereinzelt andere Arten zu finden. Erst seit Anfang der 1990er Jahre die 34 Sandfilter außer Betrieb genommen wurden, besiedeln Fransen-, Wasserfledermäuse und Braune Langohren sowie einzelne Exemplare der Zwerg- und Breitflügelfledermaus diese unterirdischen Gewölbe. 2017 wurden mehr als 1.500 Fledermäuse gezählt, darunter die sehr seltene und gefährdete Bechsteinfledermaus. Interessant sind auch die außergewöhnlich artenreichen alten Trockenrasen, die auf den Reinwasserbehältern wachsen. Die Fledermausquartiere im Wasserwerk Friedrichshagen sind für Besucher nicht zugänglich. Ein Ausflug zum “Museum im Wasserwerk” , das die Berliner Wasserbetriebe in einer alten Maschinenhalle des Wasserwerkes Friedrichshagen eingerichtet haben, lohnt allemal. Neben der ständigen Ausstellung und den regelmäßigen Sonderausstellungen wird das Museum auch für Konzerte genutzt, die sich durch die hervorragende Akustik und die Atmosphäre des neogotischen Industriebaus auszeichnen. Ausflugstipps – Auf Försters Wegen Denkmale in Berlin Wasserwerk Friedrichshagen Gebietscode DE 3547-301 Bei den Managementplänen, die wir zum Download anbieten, handelt es sich um PDF-Dateien mit großen Datenvolumen. Einige Dateien wurden zu einer PDF-Datei zusammengefügt. Die Dateien sind nicht barrierefrei.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 668 |
| Kommune | 14 |
| Land | 1387 |
| Wissenschaft | 1 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 1 |
| Daten und Messstellen | 395 |
| Förderprogramm | 539 |
| Infrastruktur | 292 |
| Kartendienst | 1 |
| Text | 397 |
| Umweltprüfung | 197 |
| unbekannt | 208 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 564 |
| offen | 773 |
| unbekannt | 691 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1995 |
| Englisch | 728 |
| andere | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 18 |
| Bild | 10 |
| Datei | 25 |
| Dokument | 363 |
| Keine | 1312 |
| Unbekannt | 8 |
| Webdienst | 37 |
| Webseite | 425 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1595 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1392 |
| Luft | 939 |
| Mensch und Umwelt | 2028 |
| Wasser | 1879 |
| Weitere | 1999 |