Regelungsbauwerke (Beispiele: verschiedene Typen von Wehranlagen oder Schützen) sind für die Gewässerbeschreibung von Bedeutung und spielen bei der Gewässerentwicklung (Gewässerentwicklungskonzept, Gewässerentwicklungsplan), der Wasserrahmenrichtlinie und den Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.
Schöpfwerke stellen den ständigen oder zeitweisen Abfluss aus fließenden oder stehenden oberirdischen Gewässern sicher. Die Gewässer können auch Abwasser aus bebauten Gebieten enthalten. Sie spielen bei der Gewässerentwicklung (Gewässerentwicklungskonzept, Gewässerentwicklungsplan), der Wasserrahmenrichtlinie und den Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.
Das Projekt "Einfluss der Landnutzung auf den Wasser- und Stoffhaushalt von drei kleinen Einzugsgebieten in der IX. Region Chiles" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bonn, Agrikulturchemisches Institut.Die Auswirkungen unterschiedlicher Landbewirtschaftung auf Gebietswasserhaushalt und Wasserqualität in der IX. Region Chiles sind bisher weitgehend unerforscht und bleiben deshalb bei der wasserwirtschaftlichen Planung unberücksichtigt. Im Rahmen eines DAAD Jahresstipendiums baut der Mitantragsteller deshalb in Zusammenarbeit mit Hochschullehrern der Universidad de la Frontera (Temuco, Chile) ein Monitoringprogramm in drei kleinen Wassereinzugsgebieten auf (land- und forstwirtschaftliche Nutzung, Naturwald), welches Erkenntnisse über das Abflussverhalten unter den gegebenen Klimabedingungen liefern soll. Hauptziel des Vorhabens ist die Klärung, ob die intensive forstliche Bewirtschaftung mit Eucalyptus globulus und Pinus radiata zu einer Verminderung des Trockenwetterabflusses führt. Weitere Aspekte der Untersuchung sind die kontinuierliche Erfassung von Gewässergüteparametern sowie das Abflussverhalten dreier Vorfluter bei Starkregenereignissen. Das Vorhaben knüpft an die Zusammenarbeit im Rahmen des abgeschlossenen EU-Projektes 'Influence of Land Use on Sustainability' an und soll Basisdaten für die wasserwirtschaftliche Planung (manejo de cuencas) liefern. Die Zusammmenarbeit mit lokalen Professoren und Studenten soll die langfristige sachgerechte Nutzung der Messstationen gewährleisten.
Anlagen zur Herstellung der Durchgängigkeit (Beispiele: verschiedene Typen von Verbindungsgewässern, Pässen oder Fischtreppen) sind für die Gewässerbeschreibung von Bedeutung. Sie spielen bei der Gewässerentwicklung (Gewässerentwicklungskonzept, Gewässerentwicklungsplan), der Wasserrahmenrichtlinie und den Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.
Das Projekt "Entwicklung und Aufbau eines beratenden Informationssystems 'Grundlagen und Werkzeuge der wasserwirtschaftlichen Planung' zur innovativen spezifischen Steigerung der Umweltentlastung" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau.Die wasserwirtschaftliche Planung in Deutschland wird von vielen Faktoren bestimmt und trägt maßgeblich zur ökologischen Gesamtsituation bei. Für den Planungsprozess stehen dem Planer eine Auswahl verschiedener Werkzeuge und Anleitungen zur Verfügung. Zur innovativen spezifischen Steigerung der Umweltentlastung muss eine ökonomisch und ökologisch optimale Lösung gefunden werden. Dazu ist es notwendig, bei gegebener Datenverfügbarkeit, die geeigneten Werkzeuge zur Planung und Entscheidung auszuwählen. Im Laufe der letzen Jahrzehnte ist bei dem Bemühen den Gebrauch der Werkzeuge bestmöglich in Regel zu fassen, die Übersicht über die vielen hundert Regelwerke und Merkblätter zum Teil verlorengegangen. Ziel des Vorhabens war es daher ein DV-gestütztes Fachinformationssystem zu entwickeln zur Informationsvermittlung und Beratung im Hinblick auf Grundlagen und Werkzeuge der wasserwirtschaftlichen Planung. Auf dieser Grundlage sollten die komplexen Informationen zur ganzheitlichen umweltorientierten Bearbeitung der Planungsaufgaben in verständlicher Sprache und Form, insbesondere für kleinere und mittlere Planungsbüros, sowie Umweltbehörden verfügbar werden. Zu Beginn des Vorhabens stand eine sogenannte Alphaversion des zu entwickelnden beratenden Informationssystems BWK-BIS mit einigen Daten aus dem Bereich Planungsregeln zur Verfügung. Zunächst wurde der bereits erstellte Prototyp der Benutzeroberfläche des BWK-BIS weiterentwickelt. Durch intensive Literaturrecherchen in zahlreichen Bibliotheken und im Internet wurde ein Überblick über den derzeitigen Stand der Technik der wasserwirtschaftlichen Planung verschafft. BWK-BIS soll alle relevanten Informationen zur wasserwirtschaftlichen Planung aus den Bereichen Recht, Bemessungsgrößen, Planungsregeln und Planungswerkzeuge umfassen. Dazu wurden die Dokumente aus diesen Bereichen erfasst. Im nächsten Schritt wurden diese Dokumente den Themen der Ortsentwässerung, zum Teil dem Hochwasserschutz und dem Grundwasserschutz zugeordnet und miteinander verknüpft. So entstand eine Betaversion des Informationssystems BWK-BIS.
Ufer- und Sohlbefestigungen sind Bauwerke und Anlagen zum Schutz und Erhaltung der Gewässerufer bzw. der Sohle in der vorgebenen Lage. Die Aufnahme dieser Bauwerke ist für die Gewässerbeschreibung von Bedeutung. Sie spielen bei den Gewässerentwicklungsplanungen (Gewässerentwicklungskonzept, Gewässerentwicklungsplan) und bei der Bestandsaufnahme für die Wasserrahmenrichtlinie, sowie für die Bearbeitung der Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.
Beantragt ist ein Vorbescheid zum Vorhaben der dritten Abgrabungserweiterung der Abgrabung der Rhiem & Sohn Kies und Sand GmbH & Co. KG in 50374 Erftstadt, Gemarkung Erp, Flur 6, Flurstücke 8 tlw., 9, 13, 74 und 99 beantragt. Die Antragsfläche erstreckt sich insgesamt über ca. 17,25 ha; das geschätzte Abbauvolumen beträgt 4,5 Mio m³ an Kies und Sand, die über einen geschätzten Zeitraum von 16 Jahren gewonnen werden sollen, wobei sich dem Gewinnungszeitraum eine Rekultivierungszeit von ca. 3-5 Jahren anschließen soll. Der Antrag auf Vorbescheid erfolgt hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer Trockenabgrabung zur Gewinnung von Kies und Sand und darüber hinaus zu Einzelfragen der Abgrabung und Herrichtung zur Feststellung der Vereinbarkeit des Vorhabens einschl. der Tiefe der geplanten Abgrabungssohle, der geplanten Teilverfüllung bis über den zukünftig höchsten Grundwasserstand und einer Herrichtung in Teiltieflage mit der Nachnutzung als überwiegend landwirtschaftlich genutztes artenreiches Grünland mit den Zielen der Raumordnung, den Darstellungen des Flächennutzungsplans und den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts sowie den Belangen der Wasserwirtschaft.
Grundlagen zur Gewässersanierung und -renaturierung Planungsunterlagen zur Gewässersanierung und -renaturierung im Amtsbereich des StALU MM Rostock Gewässerentwicklungsplan Nebel
Für die mit Antrag auf Planfeststellung eingereichten Unterlagen mit Stand 25. Oktober 2019 (Landschaftspflegerischer Begleitplan) bzw. 16. Juli 2018 (restliche Unterlagen) zum Projekt „HSWB Deich Klietznick km 37,0 – 38,865“ hat das Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt (LVwA) als Planfeststellungsbehörde mit Beschluss vom 06.10.2020 den Plan für das Vorhaben festgestellt. Durch den festgestellten Plan ist der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) verpflichtet, u. a. aufgrund von Totalverlust durch die Befestigung des Deichverteidigungsweges und der landwirtschaftlichen Erschließungsstraße, u. a. eine Ersatzmaßnahme nach § 15 BNatSchG für dieses Vorhaben durchzuführen. Für die vorgesehene Ersatzmaßnahme (E1 „Extensivierung von Ackerland und Gehölzentwicklung“) ergeben sich jedoch durch eine fehlende Flächenverfügbarkeit notwendige Anpassungen in der Planung. Eine Änderung des Plans ist vor Fertigstellung des Bauvorhabens vorgesehen, weshalb der LHW einen Antrag auf Planänderung nach § 76 VwVfG beabsichtigt.
Der Deichverband (DV) Land Wursten hat die Planfeststellung für die Ufersicherung Padingbüttel gemäß §12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Nieder-sächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg. Bei der Maßnahme handelt es sich um die Sicherung des letzten gänzlich ungeschützten Vorlandabschnitts entlang der Wurster Küste im Verbandsgebiet des DV Land Wursten. Die Maßnahme betrifft einen ca. 500 m breiten, unbefestigten Küstenstreifen zwischen Generalplan-Kilometer 461,8 und 462,3 (nach Kilometrierung des DV Land Wursten: km 14+550 bis 15+050), südlich der Ortschaft Dorum-Neufeld. In diesem Abschnitt wurde die voranschreiten-de Erosion während der regelmäßig stattfindenden Deichschauen wiederholt festgestellt und im Deichschauprotokoll dokumentiert. Aufgrund der fortschreitenden Abbrüche und der gegebenen Vorlandstruktur (alte Kleientnahmeflächen) hat die unmittelbare Sicherung der Vorland-kante zur Gewährleistung der Deichsicherheit oberste Priorität. Dementsprechend ist die Planung und Umsetzung des Neubaus einer effektiven und dauerhaften Ufersicherung (Deck-werk) erforderlich, die gleichzeitig den wertvollen ökologischen Zustand des Vorlandes im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ nicht verändert. Das Gesamtvorhaben besteht aus den nachfolgend genannten Bestandteilen: Deckwerk auf der Vorlandkante, Fußsicherung der Deckwerksböschung, Bauzeitlicher Kajedeich (Sturmflutsicherung auf ganzer Trasse), Rückwerk, Deckwerkanschlussbereiche Nord und Süd, Verwallung auf dem Deckwerk mit Speigatten, Anlagen im Deckwerk zur Beibehaltung der Be- und Entwässerung des Salzwiesenvorlandes, Schwellen (Abschnitte Süd und Nord) mit Gabionen-lahnungen, Durchlassbauwerk (Abschnitt Mitte), Anpassungen der Geländeoberfläche des Vorlandes an das Deckwerk, Anpassungen des Grabennetzes an das geänderte Entwässerungssystem im Vorland, „Mittlere Rinne“, Binnenseitige Abdämmung der Baugrube für das Durchlassbauwerk und Wasserhaltung, Zuwegung und Transportwege im Deichvorland, Lagerflächen für Bodenaushub und Baumaterialien, Verkehrswege ins Watt, Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen von Vegetation und Fauna, erforderliche Kompensations- und Kohärenzmaßnahmen. Das Vorhaben wirkt sich im Bereich der Gemeinde Wurster Nordseeküste aus. Zusätzlich wirkt es sich im Bereich der Stadt Cuxhaven im Stadtteil Berensch-Arensch im Ortsteil Arensch im Zusammenhang mit einer naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme aus. Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den untenstehenden Planunterlagen zu entnehmen. Im Falle einer positiven Entscheidung ergeht nach § 74 VwVfG ein Planfeststellungsbeschluss. Die Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 18.02.2025 bis 17.03.2025 (jeweils einschließlich) bei der Gemeinde Wurster Nordseeküste zur Einsichtnahme aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 73 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 VwVfG in Verbindung mit § 21 Abs. 1, 2 und 5 UVPG bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, spätestens bis zum 17.04.2025 (einschließlich) Äußerungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens (§ 18 Abs. 1 Sätze 1 und 2 UVPG) und sonstige Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift bei • der Gemeinde Wurster Nordseeküste, Westerbüttel 13, 27639 Wurster Nordseeküste, • der Stadt Cuxhaven, Rathausplatz 1, 27472 Cuxhaven oder • dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg, einreichen bzw. erheben. Äußerungen und Einwendungen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Dasselbe gilt für Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechts-behelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG ein-zulegen. Der Text der ortsüblichen Bekanntmachung mit weiteren Informationen zur Auslegung sowie der Antrag mit den Planunterlagen können im o. g. Auslegungszeitraum gem. § 27a Abs. 1 VwVfG zusätzlich im Internet über dieses zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen eingesehen werden. Der Bekanntmachungstext kann ebenfalls auf der Internetseite des NLWKN unter https://www.nlwkn.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen / Aktuelle Zulassungsverfahren“ eingesehen werden. Außerdem wird der Bekanntmachungstext zeitgleich auf der Internetseite der Gemeinde Wurster Nordseeküste unter www.gwnk.de und der Internetseite der Stadt Cuxhaven unter www.cuxhaven.de veröffentlicht.
Origin | Count |
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Bund | 167 |
Land | 64 |
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