Problemstellung: Die Ausgleichsfaehigkeit einer geplanten Schnellstrasse, die durch avifaunistisch und floristisch wertvolle Gebiete der Weserniederung fuehrt, ist im Rahmen der Planfeststellung zu ueberpruefen und als Ergebnis in dem Landschaftspflegerischen Begleitplan zum Strassenbauentwurf planfeststellungsfaehig aufzubereiten und einzuarbeiten. Zielsetzung: Ausarbeitung von planfeststellungsfaehigen Angaben/Planunterlagen fuer ein ca. 2500 ha groesses Untersuchungsgebiet ueber die Sicherung und Entwicklung von Lebensraeumen fuer bestimmte Tier- und Pflanzenarten der Roten Liste, die durch die geplante Massnahme betroffen sind. Hypothese: Der durch den geplanten Srassenbau zu erwartende Eingriff in den Landschaftsraum ist gemaess NdsNatG ausgleichbar. Methoden: Auswertung von Biotopkartierungen, Eigenerhebungen; serielle Untersuchungen.
Der Datensatz der Landesweit bedeutsamen Gebiete für Brut- und Gastvögel aus Karte 1 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms setzt sich aus den avifaunistisch wertvollen Bereichen für Brut- und Gastvögel mit landesweiter, nationaler und internationaler Bedeutung sowie den landesweit bedeutsamen Großvogellebensräumen (Schwarzstorch-Lebensräumen) zusammen, die im Rahmen der Bewertung der für Brutvögel wertvollen Bereiche als landesweit bedeutsam eingestuft wurden. Karte 1 „Schutzgut Biologische Vielfalt“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht für den Arten- und Biotopschutz bedeutsamen Bereiche dar. Zu den Flächen mit einer landesweiten Bedeutung für die Biologische Vielfalt gehören die nationalen und internationalen Schutzgebiete, landesweit bedeutsame Gebiete für den Biotopschutz, landesweit bedeutsame Gebiete für die Fauna und Flora sowie international, national und landesweit bedeutsame Gebiete für Brut- und Gastvögel. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Bestandteile dieses Datensatzes aus Karte 4a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms sind die aus landesweiter Sicht für den Arten- und Biotopschutz bedeutsamen Bereiche, die unter der Zielkategorie „Sicherung und Verbesserung“ dargestellt werden und bestehende naturschutzfachliche Werte aufweisen, die zu sichern sind und deren Zustand nach Bedarf für die langfristige Erhaltung der relevanten Werte zu verbessern ist. Hierzu gehören FFH-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete, Streng geschützte Teile der Nationalparke und des Biosphärenreservates, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale, die zur Sicherung von Natura 2000 ausgewiesen wurden sowie weitere landesweit bedeutsame Gebiete für den Biotopschutz und den Tier- und Pflanzenartenschutz. Karte 4a „Schutzgutübergreifendes Zielkonzept“ zeigt die landesweite Grüne Infrastruktur als integriertes Zielkonzept des Niedersächsischen Landschaftsprogramms. Die Grüne Infrastruktur des Landes Niedersachsen setzt sich aus sämtlichen für Naturschutz und Landschaftspflege landesweit bedeutsamen Bereichen zusammen (Inhalte aus den Karten 1 bis 3). Dazu gehören auch solche Bereiche, insbesondere Moore und Auen, deren Funktionen derzeit beeinträchtigt sind und bei denen darauf abgezielt wird, diese wiederherzustellen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Die Schutzgebietsgrenzen der Ramsargebiete werden als Vektorkoordinaten gemäß Koordinatensystem EPSG::25832 bereitgestellt. Ramsar-Gebiete sind nach der Ramsar-Konvention von 1971 geschützte Feuchtgebiete, die von internationaler Bedeutung sind und insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel dienen.
Landesrecht Bundesrecht Internationales Recht Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz – NatSchGBln) Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin (Berliner Baumschutzverordnung – BaumSchVO) Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen in Berlin (Einige der in der Liste aufgeführten Objekte mussten aus zwingenden Gründen (z.B. Standsicherheit) inzwischen gefällt werden.) Gesetz über den Schutz, die Hege und Jagd wildlebender Tiere im Land Berlin (Landesjagdgesetz Berlin – LJagdG Bln) die verschiedenen Rechtsverordnungen zum Schutz von Teilen von Natur und Landschaft (siehe unter Schutzgebiete ) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung – BArtSchV) Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Links auf www.bfn.de ; www.gesetze-im-internet.de ) Hierzu gehören: die Ramsar-Konvention zur Erhaltung der Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel (Ziel: Schutz und nachhaltige Nutzung von Feuchtgebieten und deren Ressourcen durch nationale Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit); die Bonner Konvention zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Ziel: die wandernden Tierarten an Land, in der Luft und im Wasser sowie deren Lebensräume in ihrer Gesamtheit zu schützen); die Berner Konvention von 1979, zum Schutz der europäischen wildlebenden Arten und ihrer Lebensräume (wird in den EU-Ländern durch die FFH-Richtlinie umgesetzt); das Washingtoner Artenschutzübereinkommen / (CITES) über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen sowie die entsprechenden EU-Rechtsakte zur Umsetzung dieser Übereinkommen, beispielsweise: EG-Vogelschutzrichtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) EG-Artenschutzverordnung Abkommen zur Erhaltung der Fledermäuse (Links auf www.bfn.de ; www.eurobats.org ; www.bgbl.de )
Die digitale Übersichtskarte gibt einen Überblick über avifaunistisch wertvolle Bereiche für Gastvögel in Niedersachsen. Als Avifauna wird die Gesamtheit aller in einer Region vorkommenden Vogelarten bezeichnet. Die der Fachbehörde für Naturschutz vorliegenden avifaunistischen Daten werden gebietsbezogen bewertet. Diese Bewertung erfolgt getrennt für Brut- und Gastvögel nach standardisierten Bewertungsverfahren (Bewertungsstufen von "lokale" bis "internationale Bedeutung", vgl. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 2/2013). Grundlage sind die Ergebnisse der Wasser- und Watvogelzählungen aus dem Zeitraum 2008-2018. Alle vorliegenden Daten von 2008-2018 wurden bewertet. Für die Bewertung eines Gebietes wurden Daten aus einem Zeitabschnitt von 5 Jahren (je nach Datenlage und Bearbeitungsstand) zur Bewertung herangezogen. Die regelmäßige Erhebung und Bewertung von Daten zu Gastvögeln erfolgt ausschließlich auf den dargestellten Flächen.
Größe ca. 110 ha, eutropher Flachwassersee, der als Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet einer Vielzahl von Wasser- und Watvogelarten dient. Darüber hinaus ist es ein wichtiges Nahrungsgebiet von Fisch- und Seeadler, Kormoran, Graureiher und Eisvogel. Neben dem Schutz des Sees gilt es extensive Bewirtschaftungsmaßnahmen auf den angrenzenden Feuchtwiesen durchzusetzen.
Der Datenbestand gibt einen Überblick über die für Gastvögel wertvollen Bereiche auf kohlenstoffreichen Böden (BHK50) und zusätzlichen, außerhalb dieser Böden identifizierten Moorbiotopen in Niedersachsen.Grundlage sind die Ergebnisse der Wasser- und Watvogelzählungen aus dem Zeitraum 2008-2018. Alle vorliegenden Daten von 2008-2018 wurden bewertet. Für die Bewertung eines Gebietes wurden Daten aus einem Zeitabschnitt von 5 Jahren (je nach Datenlage und Bearbeitungsstand) zur Bewertung herangezogen.Die regelmäßige Erhebung und Bewertung von Daten zu Gastvögeln erfolgt ausschließlich auf den dargestellten Flächen. Es ist zu beachten, dass nur die zum Zeitpunkt der Bewertung vorliegenden Daten ausgewertet werden können und die Einstufung stark von der jeweiligen Datenlage eines Gebietes abhängt. Die Aktualisierung der landesweiten Bewertung erfolgt in größeren zeitlichen Abständen, so dass ggf. bereits für Teilbereiche aktuellere Daten noch nicht eingeflossen sein könnten.
Das Naturschutzgebiet „Sangweiher“ in der Verbandsgemeinde Daun zählt zu den bedeutendsten Feuchtgebieten der nördlichen Eifel. Nach der im vergangenen Jahr bewilligten Förderung zur Instandsetzung der in den 80er Jahren errichteten Wehranlage ist die Maßnahme nun erfolgreich abgeschlossen. Joachim Rodenkirch, Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, überzeugte sich im Rahmen eines Ortstermins vom Ergebnis der Arbeiten. Gemeinsam mit Thomas Scheppe, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Daun, Peter Hartogh, Ortsbürgermeister von Schalkenmehren, sowie Vertreterinnen und Vertretern des NABU Daun, darunter die 1. Vorsitzende Anne-Ruth Windscheif, nahm er die modernisierte Anlage am Sangweiher in Augenschein. Die Wehranlage spielt eine zentrale Rolle für die ökologische Steuerung des Wasserstands und damit für die Lebensbedingungen zahlreicher Vogelarten. „Mit der Instandsetzung der Wehranlage sichern wir ein wesentliches Instrument für den aktiven Naturschutz am Sangweiher. Die gezielte Regulierung des Wasserstandes ist entscheidend für den Erhalt der wertvollen Feuchtlebensräume und ihrer Artenvielfalt“, betonte SGD-Nord-Präsident Joachim Rodenkirch, „mein besonderer Dank gilt allen Beteiligten, die mit großem Engagement zum Gelingen beigetragen haben – insbesondere auch den ehrenamtlich Aktiven vor Ort.“ Verbandsbürgermeister Thomas Scheppe ergänzte: „Damit bleibt der Sangweiher als wertvoller Lebensraum für zahlreiche Vogelarten langfristig erhalten. Das Projekt zeigt eindrucksvoll, wie kommunale Verantwortung, ehrenamtlicher Einsatz und staatliche Förderung zusammenwirken können“. Ein besonderer Moment des Termins war die Würdigung von Georg Möhnen, der über vier Jahrzehnte hinweg den Wasserstand des Sangweihers in enger Abstimmung mit dem Naturschutzreferat der SGD Nord reguliert hat. Der heute 87-Jährige hatte in den 1980er-Jahren die Idee zur Errichtung der Wehranlage entwickelt und sich maßgeblich für deren Umsetzung eingesetzt. Über vier Jahrzehnte hinweg bediente er die Mechanik des Wehrs eigenhändig und stellte so die für die Vogelwelt optimalen Wasserstände sicher. Künftig wird er diese Aufgabe in jüngere Hände übergeben: So wird Dr. Christian Dietzen die Steuerung der Anlage allmählich von ihm übernehmen und damit die kontinuierliche Pflege des Gebiets fortsetzen. Die nun abgeschlossene Instandsetzung war notwendig geworden, nachdem der alte Mechanismus verrostet und zuletzt nicht mehr zuverlässig funktionsfähig war. In den vergangenen Jahren kam es infolge von Defekten mehrfach zu einem unbeabsichtigten Ablaufen des Wassers, sodass Notreparaturen erforderlich wurden. Ortsansässige Metallbauer – Vater und Sohn der Fa. Metallbau Schmitz aus Brockscheid – haben den Mechanismus nun grundlegend überarbeitet und durch eine moderne, leichtgängige Steuerung in Form eines Lenkrads ersetzt. Damit ist eine präzise und sichere Regulierung des Wasserstands wieder dauerhaft gewährleistet. Anne-Ruth Windscheif vom NABU Daun unterstrich die Bedeutung der Maßnahme und die gute Zusammenarbeit: „Die funktionierende Wehranlage ist ein zentrales Element für die Pflege des Sangweihers. Sie ermöglicht die gezielte Entwicklung von Flachwasser- und Schlammzonen, die für viele Vogelarten unverzichtbar sind. Die Zusammenarbeit mit der SGD Nord war dabei erneut sehr konstruktiv und verlässlich.“ Der Sangweiher hat sich seit der Errichtung des Stauwehres im Jahr 1987 zu einem einzigartigen Lebensraumkomplex entwickelt, in dem Wasserflächen, Uferzonen und Feuchtwiesen eng miteinander verzahnt sind. Die Instandsetzung der Wehranlage knüpft an die jüngsten Fortschritte im Gebiet an, insbesondere an die Erweiterung des Naturschutzgebiets und die damit verbundene langfristige Sicherung dieses ökologisch wertvollen Raums. „Das Naturschutzgebiet Sangweiher zeigt beispielhaft, wie erfolgreich Naturschutz durch das Zusammenspiel von Ehrenamt, fachlicher Expertise und staatlicher Förderung gelingen kann“, so Joachim Rodenkirch abschließend. Zum Hintergrund Das Naturschutzgebiet „Sangweiher“ wurde erstmals 1983 mit einer Fläche von 15,57 Hektar ausgewiesen. Mit der neuen Rechtsverordnung aus dem Jahr 2025 ist das Gebiet auf 49,17 Hektar angewachsen. Gemeinsam mit dem nahegelegenen „Jungferweiher“ bei Ulmen ist es ein herausragendes Brut-, Nahrungs- und Rastgebiet für zahlreiche Wasser- und Watvogelarten. Es gehört zu den bedeutendsten Nahrungs- und Rastplätzen für Watvögel und Gründelenten in der nördlichen Eifel und ist Teil des EU-Vogelschutzgebiets „Sangweiher und Erweiterung“ bei Schalkenmehren. Die Wehranlage wurde 1987 zur ökologischen Aufwertung des Gebiets errichtet und ermöglicht durch gezielte Wasserstandsregelungen die Entstehung wertvoller Feucht- und Flachwasserbereiche. Die geplante Instandsetzung stellt die Funktionsfähigkeit der Anlage wieder her und ist Voraussetzung für den Fortbestand des artenreichen Lebensraumes.
Feuchtgebiete internationaler Bedeutung (auch Ramsar-Gebiete genannt) sind Ökosysteme, die Lebensraum zahlreicher geschützter Tierarten (z. B. Fische, Amphibien, Wasservögel) sind. Sie sind von internationaler Bedeutung, da sie zahlreichen Zugvogelarten als Habitat dienen. Außerdem sind sie Rückzugsgebiete für gefährdete und teils vom Aussterben bedrohte Fischarten. Die Ramsar-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, dessen Ausarbeitung von der UNESCO angestoßen wurde. Sie wurde 1971 in Ramsar (Iran) unterzeichnet und sollte ursprünglich dem Schutz von Wasser- und Watvögeln dienen, wurde aber in den letzten Jahren auf die generelle Erhaltung der Biodiversität in Feuchtgebieten als bedeutende Ökosysteme ausgeweitet. Deutschland trat 1976 dieser Konvention bei und verpflichtete sich damit, seine FIB zu schützen und zu fördern, obwohl der Begriff keinen eigenständigen Schutzstatus des betreffenden Gebietes darstellt, sondern eine ideelle Auszeichnung ist. In Deutschland wurden bisher 34 Ramsar-Gebiete ausgewiesen. Mehr als 80% davon liegen in den Watt- und Wasserflächen der Nord- und Ostsee. Alle in Deutschland gelegenen Ramsar-Gebiete erfüllen mindestens 3 von insgesamt 9 Kriterien. Sie sind Gebiete mit hoher biologischer Diversität, die repräsentative, seltene oder einzigartige Feuchtgebietstypen enthalten. Fast die gesamte Fläche aller Ramsar-Gebiete Deutschlands sind im Rahmen von Natura 2000 geschützt worden. Ramsar-Konvention Quelle: www.ramsar.org Informationen vom Bundesamt für Nautrschutz (BfN) Quelle: Bundesamt für Naturschutz (BfN) Landes-Nr.: FIB0001LSA (FIB 0001LSA = IBA 0003LSA, = SPA 0003LSA) Jahr der Unterschutzstellung: 1978 Meldegröße: insgesamt 8.920 ha, davon 5.744 ha in Sachsen-Anhalt und 3.176 ha in Brandenburg Karte (PDF) Kurzbeschreibung Das FIB „Niederung der Unteren Havel / Gülper See / Schollener See“ liegt im Nordosten des Landes Sachsen-Anhalt an der Landesgrenze zu Brandenburg. Das Gebiet ist seit 1978 als Feuchtgebiet internationaler Bedeutung (FIB) und seit 1987 als Important Bird Area (IBA) ausgewiesen. Auf dieser Grundlage wurde das Gebiet 1992 als Teil des europäischen Vogelschutzgebiets (EU SPA0003LSA) von Sachsen-Anhalt gemeldet. Im Jahr 2002 vergrößert man das FIB, indem man das NSG „Schollener See“ hinzufügte und es damit an die Grenzen des EU SPA0003LSA anpasste. Das FIB umfasst somit heute drei Naturschutzgebiete (NSG): NSG „Schollener See“, NSG „Jederitzer Holz“ und NSG „Stremel“. Zu großen Teilen ist das Gebiet außerdem als FFH- Gebiet gemeldet (FFH0011LSA „Untere Havel und Schollener See“). Im Jahr 2018 wurde das überaus reich strukturierte Gebiet durch die Landesverordnung Natura 2000 (N2000-LVO LSA) rechtlich gesichert. Ausführliche Gebietsbeschreibung Landes-Nr.: FIB0002LSA Jahr der Unterschutzstellung: 1978 Meldegröße: insgesamt 1.453 ha, davon 784 ha in Sachsen-Anhalt und 669 ha in Thüringen Karte (PDF) Kurzbeschreibung Das Feuchtgebiet internationaler Bedeutung (FIB) „Helmestausee Berga- Kelbra“ liegt an der Grenze Sachsen-Anhalts zwischen Harz und Kyffhäuser und schließt länderübergreifend 669 ha Thüringens im südwestlichen Bereich des Sees und am Südufer ein. Als Vogelrastgebiet hat es länderübergreifende Bedeutung und wurde deshalb bereits 1978 nach der Ramsar- Konvention als Feuchtgebiet internationaler Bedeutung ausgewiesen. Der Helmestausee ist eines der am besten erforschten Vogelbeobachtungsgebiete Sachsen- Anhalts. Besonders für den Kranichzug nahm das Gebiet seit den 1990er Jahren ständig an Bedeutung zu. Es beherbergt zusätzlich ca. 50 regelmäßig und 25 unstet brütende Vogelarten. 1992 wurde das Gebiet als Special Protection Area (EU SPA) Helmestausee Berga-Kelbra an die EU-Kommission gemeldet. Im sachsen-anhaltinischen Teil des Gebietes entspricht das Feuchtgebiet internationaler Bedeutung nunmehr dem Europäischen Vogelschutzgebiet „Helmestausee Berga-Kelbra“ (EU SPA0004). Innerhalb des Gebietes liegen auf sachsen- anhaltinischer Seite auch das FFH- Gebiet 0134LSA „Gewässersystem der Helmeniederung“ und das LSG0065SGH „Helmestausee Berga- Kelbra“, welches das gesamte Gebiet und weitere außerhalb liegende Bereiche umfasst. Der Freistaat Thüringen sichert seinen Anteil am Gebiet durch das EU SPA „Kyffhäuser- Badraer Schweiz- Helmestausee“ sowie das NSG „Schlossberg- Solwiesen“ rechtlich ab. Ausführliche Gebietsbeschreibung Landes-Nr.: FIB0003LSA Jahr der Unterschutzstellung: 2003 Meldegröße: 8.605 ha Karte (PDF) Kurzbeschreibung Das Feuchtgebiet internationaler Bedeutung „Aland-Elbe-Niederung und Elbaue Jerichow“ besteht seit 2003 und ist Bestandteil des Biosphärenreservats „Mittelelbe“. Es gliedert sich in einen nördlichen und einen südlichen Teil. Der nördliche Teil entspricht in seinem Umfang weitgehend dem Vogelschutzgebiet SPA 0006 „Aland-Elbe-Niederung“ und der südliche Teil dem FFH- Gebiet 0157 „Elbaue zwischen Derben und Schönhausen“. Des Weiteren ist der südliche Teil auch Bestandteil des SPA 0011 „Elbaue Jerichow“, welches sich von Hohenwarthe bei Magdeburg entlang der Elbe bis nach Werben im Norden Sachsen-Anhalts erstreckt und dort an das SPA 0006 „Aland-Elbe-Niederung“ anschließt. Das SPA0011 „Elbaue Jerichow“ bildet damit die Verbindung zwischen südlichem und nördlichem Teilbereich des FIB entlang der Elbe. Der nördliche Teil wird durch den Elbverlauf an der Landesgrenze Sachsen-Anhalts zu Niedersachsen und Brandenburg bei Wittenberge begrenzt und umfasst die Flussaue des Alands in südöstlicher Richtung. In diesem Teilgebiet liegen die FFH-Gebiete FFH 0007 „Aland-Elbe-Niederung nördlich Seehausen“ und FFH 0008 „Elbaue Beuster-Wahrenberg“ sowie das NSG „Aland-Elbe-Niederung“. Der südliche Teil des FIB umschließt die reich strukturierte und zeitweise überflutete Flussaue bei Jerichow. In diesem Bereich liegen die NSG „Schelldorfer See“, „Bucher Brack-Bölsdorfer Haken“ und „Elsholzwiesen“. Ausführliche Gebietsbeschreibung Letzte Aktualisierung: 24.11.2025
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 28 |
| Kommune | 1 |
| Land | 31 |
| Weitere | 8 |
| Wissenschaft | 2 |
| Zivilgesellschaft | 14 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 14 |
| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 15 |
| Gesetzestext | 1 |
| Taxon | 15 |
| Text | 26 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 10 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 31 |
| Offen | 26 |
| Unbekannt | 15 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 67 |
| Englisch | 5 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
| Bild | 8 |
| Datei | 11 |
| Dokument | 24 |
| Keine | 29 |
| Webseite | 28 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 32 |
| Lebewesen und Lebensräume | 72 |
| Luft | 20 |
| Mensch und Umwelt | 70 |
| Wasser | 39 |
| Weitere | 64 |