Die digitale Übersichtskarte gibt einen Überblick über avifaunistisch wertvolle Bereiche für Gastvögel in Niedersachsen. Als Avifauna wird die Gesamtheit aller in einer Region vorkommenden Vogelarten bezeichnet. Die der Fachbehörde für Naturschutz vorliegenden avifaunistischen Daten werden gebietsbezogen bewertet. Diese Bewertung erfolgt getrennt für Brut- und Gastvögel nach standardisierten Bewertungsverfahren (Bewertungsstufen von "lokale" bis "internationale Bedeutung", vgl. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 2/2013). Grundlage sind die Ergebnisse der Wasser- und Watvogelzählungen aus dem Zeitraum 2008-2018. Alle vorliegenden Daten von 2008-2018 wurden bewertet. Für die Bewertung eines Gebietes wurden Daten aus einem Zeitabschnitt von 5 Jahren (je nach Datenlage und Bearbeitungsstand) zur Bewertung herangezogen. Die regelmäßige Erhebung und Bewertung von Daten zu Gastvögeln erfolgt ausschließlich auf den dargestellten Flächen.
Landesrecht Bundesrecht Internationales Recht Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz – NatSchGBln) Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin (Berliner Baumschutzverordnung – BaumSchVO) Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen in Berlin (Einige der in der Liste aufgeführten Objekte mussten aus zwingenden Gründen (z.B. Standsicherheit) inzwischen gefällt werden.) Gesetz über den Schutz, die Hege und Jagd wildlebender Tiere im Land Berlin (Landesjagdgesetz Berlin – LJagdG Bln) die verschiedenen Rechtsverordnungen zum Schutz von Teilen von Natur und Landschaft (siehe unter Schutzgebiete ) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung – BArtSchV) Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Links auf www.bfn.de ; www.gesetze-im-internet.de ) Hierzu gehören: die Ramsar-Konvention zur Erhaltung der Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel (Ziel: Schutz und nachhaltige Nutzung von Feuchtgebieten und deren Ressourcen durch nationale Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit); die Bonner Konvention zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Ziel: die wandernden Tierarten an Land, in der Luft und im Wasser sowie deren Lebensräume in ihrer Gesamtheit zu schützen); die Berner Konvention von 1979, zum Schutz der europäischen wildlebenden Arten und ihrer Lebensräume (wird in den EU-Ländern durch die FFH-Richtlinie umgesetzt); das Washingtoner Artenschutzübereinkommen / (CITES) über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen sowie die entsprechenden EU-Rechtsakte zur Umsetzung dieser Übereinkommen, beispielsweise: EG-Vogelschutzrichtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) EG-Artenschutzverordnung Abkommen zur Erhaltung der Fledermäuse (Links auf www.bfn.de ; www.eurobats.org ; www.bgbl.de )
Die Schutzgebietsgrenzen der Ramsargebiete werden als Vektorkoordinaten gemäß Koordinatensystem EPSG::25832 bereitgestellt. Ramsar-Gebiete sind nach der Ramsar-Konvention von 1971 geschützte Feuchtgebiete, die von internationaler Bedeutung sind und insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel dienen.
Problemstellung: Die Ausgleichsfaehigkeit einer geplanten Schnellstrasse, die durch avifaunistisch und floristisch wertvolle Gebiete der Weserniederung fuehrt, ist im Rahmen der Planfeststellung zu ueberpruefen und als Ergebnis in dem Landschaftspflegerischen Begleitplan zum Strassenbauentwurf planfeststellungsfaehig aufzubereiten und einzuarbeiten. Zielsetzung: Ausarbeitung von planfeststellungsfaehigen Angaben/Planunterlagen fuer ein ca. 2500 ha groesses Untersuchungsgebiet ueber die Sicherung und Entwicklung von Lebensraeumen fuer bestimmte Tier- und Pflanzenarten der Roten Liste, die durch die geplante Massnahme betroffen sind. Hypothese: Der durch den geplanten Srassenbau zu erwartende Eingriff in den Landschaftsraum ist gemaess NdsNatG ausgleichbar. Methoden: Auswertung von Biotopkartierungen, Eigenerhebungen; serielle Untersuchungen.
Der Datenbestand gibt einen Überblick über die für Gastvögel wertvollen Bereiche auf kohlenstoffreichen Böden (BHK50) und zusätzlichen, außerhalb dieser Böden identifizierten Moorbiotopen in Niedersachsen.Grundlage sind die Ergebnisse der Wasser- und Watvogelzählungen aus dem Zeitraum 2008-2018. Alle vorliegenden Daten von 2008-2018 wurden bewertet. Für die Bewertung eines Gebietes wurden Daten aus einem Zeitabschnitt von 5 Jahren (je nach Datenlage und Bearbeitungsstand) zur Bewertung herangezogen.Die regelmäßige Erhebung und Bewertung von Daten zu Gastvögeln erfolgt ausschließlich auf den dargestellten Flächen. Es ist zu beachten, dass nur die zum Zeitpunkt der Bewertung vorliegenden Daten ausgewertet werden können und die Einstufung stark von der jeweiligen Datenlage eines Gebietes abhängt. Die Aktualisierung der landesweiten Bewertung erfolgt in größeren zeitlichen Abständen, so dass ggf. bereits für Teilbereiche aktuellere Daten noch nicht eingeflossen sein könnten.
Nr.: 04/2024 Halle (Saale), 31.01.2024 Zum Welttag der Feuchtgebiete am 2. Februar: Die Präsidentin Ramsar-Gebiete in Sachsen-Anhalt Pressemitteilung Drei Gebiete in Sachsen-Anhalt mit insgesamt rund 15.000 Hektar Fläche sind sogenannte Ramsar-Gebiete. Sie wurden entsprechend der Ramsar-Konvention von 1971 als Feuchtgebiete internationaler Bedeutung ausgewiesen. Es sind die Untere Havelniederung mit dem Gülper und Schollener See, der Helmestausee Berga-Kelbra und die Aland-Elbe-Niederung mit Elbaue Jerichow. Sie besitzen große Bedeutung für den internationalen Vogelschutz, weil sie Rastplätze für Tausende von Zugvögeln sind und seltenen Brutvogelarten Lebensraum bieten. Deshalb wurden sie 1992 und 2000 als Europäische Vogelschutzgebiete an die EU gemeldet und genießen seit 2018 den rechtlichen Schutz der Natura-2000-Landesverordnung. Untere Havelniederung/Gülper und Schollener See Die Untere Havelniederung mit dem Gülper und Schollener See wurde bereits 1978 unter Schutz gestellt und befindet sich an der Grenze zu Brandenburg. Rund zwei Drittel der Fläche gehören zu Sachsen-Anhalt. Seit den 1990er Jahren nutzen immer mehr Kraniche die Gegend zum Rasten. Außerdem brüten hier rund 75 verschiedene Wasservogelarten. Helmestausee Berga-Kelbra Ebenfalls 1978 unter Schutz gestellt wurdet das Ramsar-Gebiet Helmestausee Berga-Kelbra an der Landesgrenze zu Thüringen. Der vzp@ lau.mwu.sachsen-anhalt.de überwiegende Teil des Gebietes befindet sich in Sachsen-Anhalt. Der Helmestausee ist eines der am besten erforschten Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) Vogelbeobachtungsgebiete Sachsen- Anhalts. Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 lau.sachsen-anhalt.de 1 Er hat international herausragende Bedeutung als Rastgebiet für Kraniche und zahlreiche andere Wasservogelarten, wie Tundrasaatgans, Löffelente und Steppenmöwe sowie deutschlandweit für Tafelente, Krickente, Silberreiher und Schwarzhalstaucher. Aland-Elbe-Niederung und Elbaue Jerichow Komplett in Sachsen-Anhalt liegt das Gebiet Aland-Elbe-Niederung und Elbaue Jerichow. Es ist mit über 8.600 Hektar das größte der drei Ramsar-Gebiete und außerdem das jüngste, da es erst 2003 als Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung ausgewiesen wurde. Ramsar-Konvention Die Ramsar-Konvention bezeichnet das Übereinkommen über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel. Das Übereinkommen wurde am 2. Februar 1971 in der iranischen Stadt Ramsar geschlossen und ist damit eines der ältesten internationalen Vertragswerke zum Naturschutz. Deutschland trat 1976 der Konvention bei. Aktuell gibt es 172 Mitgliedsstaaten, die sich freiwillig verpflichtet haben, ihre Ramsar- Gebiete zu schützen und zu fördern. 2
Feuchtgebiete internationaler Bedeutung (auch Ramsar-Gebiete genannt) sind Ökosysteme, die Lebensraum zahlreicher geschützter Tierarten (z. B. Fische, Amphibien, Wasservögel) sind. Sie sind von internationaler Bedeutung, da sie zahlreichen Zugvogelarten als Habitat dienen. Außerdem sind sie Rückzugsgebiete für gefährdete und teils vom Aussterben bedrohte Fischarten. Die Ramsar-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, dessen Ausarbeitung von der UNESCO angestoßen wurde. Sie wurde 1971 in Ramsar (Iran) unterzeichnet und sollte ursprünglich dem Schutz von Wasser- und Watvögeln dienen, wurde aber in den letzten Jahren auf die generelle Erhaltung der Biodiversität in Feuchtgebieten als bedeutende Ökosysteme ausgeweitet. Deutschland trat 1976 dieser Konvention bei und verpflichtete sich damit, seine FIB zu schützen und zu fördern, obwohl der Begriff keinen eigenständigen Schutzstatus des betreffenden Gebietes darstellt, sondern eine ideelle Auszeichnung ist. In Deutschland wurden bisher 34 Ramsar-Gebiete ausgewiesen. Mehr als 80% davon liegen in den Watt- und Wasserflächen der Nord- und Ostsee. Alle in Deutschland gelegenen Ramsar-Gebiete erfüllen mindestens 3 von insgesamt 9 Kriterien. Sie sind Gebiete mit hoher biologischer Diversität, die repräsentative, seltene oder einzigartige Feuchtgebietstypen enthalten. Fast die gesamte Fläche aller Ramsar-Gebiete Deutschlands sind im Rahmen von Natura 2000 geschützt worden. Ramsar-Konvention Quelle: www.ramsar.org Informationen vom BfN Quelle: Bundesamt für Naturschutz (BfN) Landes-Nr.: FIB0001LSA (FIB 0001LSA = IBA 0003LSA, = SPA 0003LSA) Jahr der Unterschutzstellung: 1978 Meldegröße: insgesamt 8.920 ha, davon 5.744 ha in Sachsen-Anhalt und 3.176 ha in Brandenburg Karte (pdf-Datei 1,1 MB) Kurzbeschreibung Das FIB „Niederung der Unteren Havel / Gülper See / Schollener See“ liegt im Nordosten des Landes Sachsen-Anhalt an der Landesgrenze zu Brandenburg. Das Gebiet ist seit 1978 als Feuchtgebiet internationaler Bedeutung (FIB) und seit 1987 als Important Bird Area (IBA) ausgewiesen. Auf dieser Grundlage wurde das Gebiet 1992 als Teil des europäischen Vogelschutzgebiets (EU SPA0003LSA) von Sachsen-Anhalt gemeldet. Im Jahr 2002 vergrößert man das FIB, indem man das NSG „Schollener See“ hinzufügte und es damit an die Grenzen des EU SPA0003LSA anpasste. Das FIB umfasst somit heute drei Naturschutzgebiete (NSG): NSG „Schollener See“, NSG „Jederitzer Holz“ und NSG „Stremel“. Zu großen Teilen ist das Gebiet außerdem als FFH- Gebiet gemeldet (FFH0011LSA „Untere Havel und Schollener See“). Im Jahr 2018 wurde das überaus reich strukturierte Gebiet durch die Landesverordnung Natura 2000 (N2000-LVO LSA) rechtlich gesichert. Ausführliche Gebietsbeschreibung Landes-Nr.: FIB0002LSA Jahr der Unterschutzstellung: 1978 Meldegröße: insgesamt 1.453 ha, davon 784 ha in Sachsen-Anhalt und 669 ha in Thüringen Karte (pdf-Datei 1,6 MB) Kurzbeschreibung Das Feuchtgebiet internationaler Bedeutung (FIB) „Helmestausee Berga- Kelbra“ liegt an der Grenze Sachsen-Anhalts zwischen Harz und Kyffhäuser und schließt länderübergreifend 669 ha Thüringens im südwestlichen Bereich des Sees und am Südufer ein. Als Vogelrastgebiet hat es länderübergreifende Bedeutung und wurde deshalb bereits 1978 nach der Ramsar- Konvention als Feuchtgebiet internationaler Bedeutung ausgewiesen. Der Helmestausee ist eines der am besten erforschten Vogelbeobachtungsgebiete Sachsen- Anhalts. Besonders für den Kranichzug nahm das Gebiet seit den 1990er Jahren ständig an Bedeutung zu. Es beherbergt zusätzlich ca. 50 regelmäßig und 25 unstet brütende Vogelarten. 1992 wurde das Gebiet als Special Protection Area (EU SPA) Helmestausee Berga-Kelbra an die EU-Kommission gemeldet. Im sachsen-anhaltinischen Teil des Gebietes entspricht das Feuchtgebiet internationaler Bedeutung nunmehr dem Europäischen Vogelschutzgebiet „Helmestausee Berga-Kelbra“ (EU SPA0004). Innerhalb des Gebietes liegen auf sachsen- anhaltinischer Seite auch das FFH- Gebiet 0134LSA „Gewässersystem der Helmeniederung“ und das LSG0065SGH „Helmestausee Berga- Kelbra“, welches das gesamte Gebiet und weitere außerhalb liegende Bereiche umfasst. Der Freistaat Thüringen sichert seinen Anteil am Gebiet durch das EU SPA „Kyffhäuser- Badraer Schweiz- Helmestausee“ sowie das NSG „Schlossberg- Solwiesen“ rechtlich ab. Ausführliche Gebietsbeschreibung Landes-Nr.: FIB0003LSA Jahr der Unterschutzstellung: 2003 Meldegröße: 8.605 ha Karte (pdf-Datei 1,9 MB) Kurzbeschreibung Das Feuchtgebiet internationaler Bedeutung „Aland-Elbe-Niederung und Elbaue Jerichow“ besteht seit 2003 und ist Bestandteil des Biosphärenreservats „Mittelelbe“. Es gliedert sich in einen nördlichen und einen südlichen Teil. Der nördliche Teil entspricht in seinem Umfang weitgehend dem Vogelschutzgebiet SPA 0006 „Aland-Elbe-Niederung“ und der südliche Teil dem FFH- Gebiet 0157 „Elbaue zwischen Derben und Schönhausen“. Des Weiteren ist der südliche Teil auch Bestandteil des SPA 0011 „Elbaue Jerichow“, welches sich von Hohenwarthe bei Magdeburg entlang der Elbe bis nach Werben im Norden Sachsen-Anhalts erstreckt und dort an das SPA 0006 „Aland-Elbe-Niederung“ anschließt. Das SPA0011 „Elbaue Jerichow“ bildet damit die Verbindung zwischen südlichem und nördlichem Teilbereich des FIB entlang der Elbe. Der nördliche Teil wird durch den Elbverlauf an der Landesgrenze Sachsen-Anhalts zu Niedersachsen und Brandenburg bei Wittenberge begrenzt und umfasst die Flussaue des Alands in südöstlicher Richtung. In diesem Teilgebiet liegen die FFH-Gebiete FFH 0007 „Aland-Elbe-Niederung nördlich Seehausen“ und FFH 0008 „Elbaue Beuster-Wahrenberg“ sowie das NSG „Aland-Elbe-Niederung“. Der südliche Teil des FIB umschließt die reich strukturierte und zeitweise überflutete Flussaue bei Jerichow. In diesem Bereich liegen die NSG „Schelldorfer See“, „Bucher Brack-Bölsdorfer Haken“ und „Elsholzwiesen“. Ausführliche Gebietsbeschreibung Letzte Aktualisierung: 12.09.2024
Die digitale Übersichtskarte gibt einen Überblick über avifaunistisch wertvolle Bereiche für Gastvögel in Niedersachsen. Als Avifauna wird die Gesamtheit aller in einer Region vorkommenden Vogelarten bezeichnet. Die der Fachbehörde für Naturschutz vorliegenden avifaunistischen Daten werden gebietsbezogen bewertet. Diese Bewertung erfolgt getrennt für Brut- und Gastvögel nach standardisierten Bewertungsverfahren (Bewertungsstufen von "lokale" bis "internationale Bedeutung", vgl. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 6/97). Grundlage sind die Gastvogel-Daten der Wasser- und Watvogelzählungen aus dem Zeitraum 1997 bis 2006. Alle vorliegenden Daten von 1997 bis 2006 wurden bewertet. Für die Bewertung eines Gebietes wurden Daten aus einem Zeitabschnitt von 5 Jahren (je nach Datenlage und Bearbeitungsstand) zur Bewertung herangezogen wurden. Die regelmäßige Erhebung und Bewertung von Daten zu Gastvögeln erfolgt ausschließlich auf den dargestellten Flächen.
Während andere Schnepfenvögel an Binnen-, Küstengewässern oder in feuchtem Offenland heimisch sind, ist die Waldschnepfe unsere einzige Limikole die an den Wald gebunden ist. In Baden-Württemberg, mit einer Waldbedeckung von rund 38%, gilt der heimlich lebende Waldbewohner als weit verbreiteter Brutvogel und mittelhäufige Art. Dennoch ist wenig über Waldschnepfen bekannt, insbesondere die Entwicklung der Population liegt im Dunkeln. Ein Monitoring in der Schweiz konnte belegen, dass die Art aus den Tieflagen nahezu komplett verschwunden ist. Um die Populationsentwicklung auch in Baden-Württemberg nachvollziehen und gegebenenfalls gegensteuern zu können, muss ein Monitoringkonzept erarbeitet und etabliert werden. Die Grundlagen hierfür werden im Projekt 'Methodenentwicklung für das Waldschnepfenmonitoring in Baden-Württemberg' gelegt. Untersucht wird unter anderem die Umsetzung eines ehrenamtlichen Monitorings und der Einsatz von autonomen Audiorekordern zur Erfassung der balzenden Waldschnepfen.
Die Anpassung an den fortschreitenden Klimawandel wird auch im Biosphärenreservat Mittelelbe konsequent vorangetrieben – davon konnte sich Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann heute vor Ort überzeugen. Im Rahmen seiner Sommertour unter dem Motto „Artenreiches Sachsen-Anhalt“ machte Willingmann am Mittwoch im Osten des Landes Station. Im Fokus im Landkreis Wittenberg standen zwei Naturschutzprojekte des Biosphärenreservates zur Stärkung von Wasserrückhalt und Artenvielfalt sowie ein gemeinsames Vorhaben der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) mit der Hochschule Anhalt zur Weiterentwicklung des Naturschutzgebiets Oranienbaumer Heide. Im bedeutsamen Schutzgebiet Kapenwiese hat das Biosphärenreservat mit Unterstützung des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) in Höhe von rund 440.000 Euro aus Landesmitteln ein Vorhaben zur zeitweisen Vernässung umgesetzt. Mithilfe von zwei neuen Stauanlagen verbleibt mehr Wasser in der Fläche; dadurch steigen die Grundwasserstände, was wiederum die Entwicklung von Biotopen als Lebensraum für bedrohte Watvögel wie Kiebitz oder Bekassine stärkt. Das Vorhaben wurde aus der Artensofortförderung unterstützt, die das MWU 2024 zum Sofortförderprogramm „NaturWasserMensch“ weiterentwickelt hat. Im zweiten Projekt baut das Biosphärenreservat zur Stärkung der Artenvielfalt im Bereich Kapenwiese ein Reservoir an heimischen Weiden und Schwarz-Pappeln auf, die künftig im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an Flussufern für Pflanzungen naturnaher Bestände von Weichholzauen genutzt werden können. Dieser unregelmäßig auftretende Bedarf ließ sich aufgrund fehlender Herkunftszertifikate bisher nicht aus Baumschulen decken. Mit Unterstützung des Umweltministeriums in Höhe von rund 12.000 Euro aus der ehemaligen Artensofortförderung wurden im ersten Schritt Stecklinge gebietstypischer Weidenarten gesammelt, daraus 250 Jungpflanzen gezogen und auf eine ungenutzt Feuchtwiese verpflanzt; sie dienen jetzt als Kopfbäume für die Gewinnung von Stecklingen. Im zweiten Schritt sollen darüber hinaus auch 50 Exemplare der landesweit stark gefährdeten Schwarz-Pappel als spätere Elternbäume herangezogen werden. In der Oranienbaumer Heide , die zu den biotop- und artenreichsten Gebieten Sachsen-Anhalts gehört, besichtigte Willingmann ein gemeinsames Projekt der Hochschule Anhalt mit der Flächeneigentümerin, der gemeinnützigen DBU-Tochtergesellschaft DBU Naturerbe, zur extensiven Ganzjahresbeweidung . Auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz, der auch zum Nationalen Naturerbe der Bundesrepublik zählt, sollen stark degradierte, sandgeprägte Naturschutzflächen durch die Ganzjahresbeweidung mit Rindern und Pferden in günstige Erhaltungszustände entwickelt werden. Im Fokus stehen hierbei so genannte basenreiche Sandrasen; das dortige Vorkommen zählt zu den größten in Sachsen-Anhalt. Ergänzend dazu wurden etwa Entbuschungen oder die Instandsetzung überalterter Heiden umgesetzt. Alle Maßnahmen sind aus Naturschutzsicht durch die Hochschule Anhalt evaluiert worden; das Ministerium hat das Projekt über die Naturschutz-Richtlinie mit rund 692.000 Euro aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie des Landes unterstützt. Die größte extensive Ganzjahresweide Sachsen-Anhalts ist bereits mehrfach ausgezeichnet worden. Willingmann betonte: „Mit Blick auf den Klimawandel fahren wir in Sachsen-Anhalt zweigleisig. Einerseits initiieren und fördern wir Maßnahmen zum Klimaschutz, mit denen CO 2 -Emissionen nachhaltig gesenkt werden – wie etwa durch den Aufbau einer wettbewerbsfähigen grünen Wasserstoffwirtschaft. Und andererseits unterstützen wir Projekte zum Anpassung an den Klimawandel, der auch in Sachsen-Anhalt immer deutlicher zutage tritt. Die lang anhaltenden Dürren und Hitzewellen der vergangenen Jahre, bei gleichzeitig heftigerem Starkregen und starken Hochwassern, sind nur Vorboten einer Entwicklung, die sich künftig noch verschärfen dürfte. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig und konsequent auf die Auswirkungen des Klimawandels einzustellen. Das geschieht beispielhaft auch hier in der Oranienburger Heide.“ Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X (ehemals Twitter ). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de
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Bund | 22 |
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Type | Count |
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Förderprogramm | 11 |
Gesetzestext | 1 |
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Deutsch | 45 |
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