Die Schutzgebietsgrenzen der Ramsargebiete werden als Vektorkoordinaten gemäß Koordinatensystem EPSG::25832 bereitgestellt. Ramsar-Gebiete sind nach der Ramsar-Konvention von 1971 geschützte Feuchtgebiete, die von internationaler Bedeutung sind und insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel dienen.
Feuchtgebiete internationaler Bedeutung (auch Ramsar-Gebiete genannt) sind Ökosysteme, die Lebensraum zahlreicher geschützter Tierarten (z. B. Fische, Amphibien, Wasservögel) sind. Sie sind von internationaler Bedeutung, da sie zahlreichen Zugvogelarten als Habitat dienen. Außerdem sind sie Rückzugsgebiete für gefährdete und teils vom Aussterben bedrohte Fischarten. Die Ramsar-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, dessen Ausarbeitung von der UNESCO angestoßen wurde. Sie wurde 1971 in Ramsar (Iran) unterzeichnet und sollte ursprünglich dem Schutz von Wasser- und Watvögeln dienen, wurde aber in den letzten Jahren auf die generelle Erhaltung der Biodiversität in Feuchtgebieten als bedeutende Ökosysteme ausgeweitet. Deutschland trat 1976 dieser Konvention bei und verpflichtete sich damit, seine FIB zu schützen und zu fördern, obwohl der Begriff keinen eigenständigen Schutzstatus des betreffenden Gebietes darstellt, sondern eine ideelle Auszeichnung ist. In Deutschland wurden bisher 34 Ramsar-Gebiete ausgewiesen. Mehr als 80% davon liegen in den Watt- und Wasserflächen der Nord- und Ostsee. Alle in Deutschland gelegenen Ramsar-Gebiete erfüllen mindestens 3 von insgesamt 9 Kriterien. Sie sind Gebiete mit hoher biologischer Diversität, die repräsentative, seltene oder einzigartige Feuchtgebietstypen enthalten. Fast die gesamte Fläche aller Ramsar-Gebiete Deutschlands sind im Rahmen von Natura 2000 geschützt worden. Ramsar-Konvention Quelle: www.ramsar.org Informationen vom Bundesamt für Nautrschutz (BfN) Quelle: Bundesamt für Naturschutz (BfN) Landes-Nr.: FIB0001LSA (FIB 0001LSA = IBA 0003LSA, = SPA 0003LSA) Jahr der Unterschutzstellung: 1978 Meldegröße: insgesamt 8.920 ha, davon 5.744 ha in Sachsen-Anhalt und 3.176 ha in Brandenburg Karte (PDF) Kurzbeschreibung Das FIB „Niederung der Unteren Havel / Gülper See / Schollener See“ liegt im Nordosten des Landes Sachsen-Anhalt an der Landesgrenze zu Brandenburg. Das Gebiet ist seit 1978 als Feuchtgebiet internationaler Bedeutung (FIB) und seit 1987 als Important Bird Area (IBA) ausgewiesen. Auf dieser Grundlage wurde das Gebiet 1992 als Teil des europäischen Vogelschutzgebiets (EU SPA0003LSA) von Sachsen-Anhalt gemeldet. Im Jahr 2002 vergrößert man das FIB, indem man das NSG „Schollener See“ hinzufügte und es damit an die Grenzen des EU SPA0003LSA anpasste. Das FIB umfasst somit heute drei Naturschutzgebiete (NSG): NSG „Schollener See“, NSG „Jederitzer Holz“ und NSG „Stremel“. Zu großen Teilen ist das Gebiet außerdem als FFH- Gebiet gemeldet (FFH0011LSA „Untere Havel und Schollener See“). Im Jahr 2018 wurde das überaus reich strukturierte Gebiet durch die Landesverordnung Natura 2000 (N2000-LVO LSA) rechtlich gesichert. Ausführliche Gebietsbeschreibung Landes-Nr.: FIB0002LSA Jahr der Unterschutzstellung: 1978 Meldegröße: insgesamt 1.453 ha, davon 784 ha in Sachsen-Anhalt und 669 ha in Thüringen Karte (PDF) Kurzbeschreibung Das Feuchtgebiet internationaler Bedeutung (FIB) „Helmestausee Berga- Kelbra“ liegt an der Grenze Sachsen-Anhalts zwischen Harz und Kyffhäuser und schließt länderübergreifend 669 ha Thüringens im südwestlichen Bereich des Sees und am Südufer ein. Als Vogelrastgebiet hat es länderübergreifende Bedeutung und wurde deshalb bereits 1978 nach der Ramsar- Konvention als Feuchtgebiet internationaler Bedeutung ausgewiesen. Der Helmestausee ist eines der am besten erforschten Vogelbeobachtungsgebiete Sachsen- Anhalts. Besonders für den Kranichzug nahm das Gebiet seit den 1990er Jahren ständig an Bedeutung zu. Es beherbergt zusätzlich ca. 50 regelmäßig und 25 unstet brütende Vogelarten. 1992 wurde das Gebiet als Special Protection Area (EU SPA) Helmestausee Berga-Kelbra an die EU-Kommission gemeldet. Im sachsen-anhaltinischen Teil des Gebietes entspricht das Feuchtgebiet internationaler Bedeutung nunmehr dem Europäischen Vogelschutzgebiet „Helmestausee Berga-Kelbra“ (EU SPA0004). Innerhalb des Gebietes liegen auf sachsen- anhaltinischer Seite auch das FFH- Gebiet 0134LSA „Gewässersystem der Helmeniederung“ und das LSG0065SGH „Helmestausee Berga- Kelbra“, welches das gesamte Gebiet und weitere außerhalb liegende Bereiche umfasst. Der Freistaat Thüringen sichert seinen Anteil am Gebiet durch das EU SPA „Kyffhäuser- Badraer Schweiz- Helmestausee“ sowie das NSG „Schlossberg- Solwiesen“ rechtlich ab. Ausführliche Gebietsbeschreibung Landes-Nr.: FIB0003LSA Jahr der Unterschutzstellung: 2003 Meldegröße: 8.605 ha Karte (PDF) Kurzbeschreibung Das Feuchtgebiet internationaler Bedeutung „Aland-Elbe-Niederung und Elbaue Jerichow“ besteht seit 2003 und ist Bestandteil des Biosphärenreservats „Mittelelbe“. Es gliedert sich in einen nördlichen und einen südlichen Teil. Der nördliche Teil entspricht in seinem Umfang weitgehend dem Vogelschutzgebiet SPA 0006 „Aland-Elbe-Niederung“ und der südliche Teil dem FFH- Gebiet 0157 „Elbaue zwischen Derben und Schönhausen“. Des Weiteren ist der südliche Teil auch Bestandteil des SPA 0011 „Elbaue Jerichow“, welches sich von Hohenwarthe bei Magdeburg entlang der Elbe bis nach Werben im Norden Sachsen-Anhalts erstreckt und dort an das SPA 0006 „Aland-Elbe-Niederung“ anschließt. Das SPA0011 „Elbaue Jerichow“ bildet damit die Verbindung zwischen südlichem und nördlichem Teilbereich des FIB entlang der Elbe. Der nördliche Teil wird durch den Elbverlauf an der Landesgrenze Sachsen-Anhalts zu Niedersachsen und Brandenburg bei Wittenberge begrenzt und umfasst die Flussaue des Alands in südöstlicher Richtung. In diesem Teilgebiet liegen die FFH-Gebiete FFH 0007 „Aland-Elbe-Niederung nördlich Seehausen“ und FFH 0008 „Elbaue Beuster-Wahrenberg“ sowie das NSG „Aland-Elbe-Niederung“. Der südliche Teil des FIB umschließt die reich strukturierte und zeitweise überflutete Flussaue bei Jerichow. In diesem Bereich liegen die NSG „Schelldorfer See“, „Bucher Brack-Bölsdorfer Haken“ und „Elsholzwiesen“. Ausführliche Gebietsbeschreibung Letzte Aktualisierung: 24.11.2025
Das Naturschutzgebiet „Sangweiher“ in der Verbandsgemeinde Daun gilt als eines der bedeutendsten Feuchtgebiete der nördlichen Eifel. Um den ökologisch wertvollen Lebensraum langfristig zu sichern, wurde das Gebiet in diesem Jahr um mehr als das Dreifache erweitert. Nun steht ein weiterer wichtiger Schritt zur Erhaltung und Pflege des Schutzgebiets bevor: die Instandsetzung der Wehranlage, die bereits in den 1980er-Jahren zur Verbesserung der Lebensbedingungen verschiedener Tierarten errichtet wurde. Für diese Maßnahme erhält der NABU Daun Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz in Höhe von rund 29.500 Euro. Den Bescheid übergab Wolfgang Treis, Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, an Georg Möhnen vom NABU Daun, der seit rund 40 Jahren den Wasserstand des Sangweihers in Absprache mit der SGD Nord für die Zugvögel reguliert. „Der Sangweiher ist ein echtes Leuchtturmprojekt des Naturschutzes in der Vulkaneifel. Durch die Erweiterung des Schutzgebiets und die nun anstehende Sanierung der Wehranlage schaffen wir beste Voraussetzungen, um die wertvollen Feuchtlebensräume dauerhaft zu erhalten und weiterzuentwickeln“, sagte SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis bei der Übergabe. Die Sanierung der Wehranlage sei dabei ein entscheidender Baustein, um den Wasserstand künftig wieder gezielt regulieren zu können und somit Lebensräume für Watvögel, Gründelenten und weitere seltene Arten zu sichern. Auch Anne-Ruth Windscheif, Vertreterin des NABU Daun, zeigte sich erfreut über die Unterstützung: „Mit der Förderung können wir ein zentrales Element für den Schutz und die Pflege des Sangweihers wieder funktionsfähig machen. Die gezielte Steuerung des Wasserstandes ermöglicht die Entwicklung von Schlamm- und Schlickflächen, die für rastende und ziehende Watvögel unverzichtbar sind. Dieses Zusammenspiel aus Wasser, Ufer und Grünland macht den Sangweiher so besonders.“ Das Naturschutzgebiet „Sangweiher“ hat sich seit der Errichtung des Stauwehres im Jahr 1987 zu einem einzigartigen Lebensraumkomplex entwickelt, in dem Wasserflächen und Feuchtwiesen eng miteinander verzahnt sind. Mithilfe des Flächenmanagements der Bodenordnung in Verbindung mit Ersatzzahlungen des Umweltministeriums wurde das Gebiet 2014 eigentumsmäßig neu geordnet. Zur Optimierung der Lebensraumbedingungen zahlreicher bodenbrütender Vogelarten erfolgt seit 2015 die Beweidung des Gebietes mit Glanrindern des Weinfelder Hofes, einem Partnerbetrieb Naturschutz. Die Bedeutung des Gebiets für die heimische Vogelwelt ist in den letzten Jahrzehnten stetig gewachsen – ein Prozess, der durch die aktuelle Erweiterung der Schutzgebietsgrenzen nun auch rechtlich abgesichert wurde. Mit der neuen Rechtsverordnung vom April 2025 wurde das bestehende Naturschutzgebiet an die heutige ökologische und rechtliche Bedeutung angepasst. Die Erweiterung umfasst Flächen in den Gemarkungen Schalkenmehren und Udler im Vulkaneifelkreis. „Das Zusammenspiel von engagiertem Ehrenamt, fachlicher Begleitung und staatlicher Unterstützung zeigt hier beispielhaft, wie erfolgreicher Naturschutz funktioniert“, betonte SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis abschließend. Anne-Ruth Windscheif dankte allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit: „Unser Ziel ist es, diesen wertvollen Lebensraum langfristig zu sichern – für die Vogelwelt, aber auch für die kommenden Generationen. Die heutige Förderung ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg.“ Zum Hintergrund Das Naturschutzgebiet „Sangweiher“ wurde erstmals 1983 mit einer Fläche von 15,57 Hektar ausgewiesen. Mit der neuen Rechtsverordnung aus dem Jahr 2025 ist das Gebiet auf 49,17 Hektar angewachsen. Gemeinsam mit dem nahegelegenen „Jungferweiher“ bei Ulmen ist es ein herausragendes Brut-, Nahrungs- und Rastgebiet für zahlreiche Wasser- und Watvogelarten. Es gehört zu den bedeutendsten Nahrungs- und Rastplätzen für Watvögel und Gründelenten in der nördlichen Eifel und und ist Teil des EU-Vogelschutzgebiets „Sangweiher und Erweiterung“ bei Schalkenmehren. Die Wehranlage wurde 1987 zur ökologischen Aufwertung des Gebiets errichtet und ermöglicht durch gezielte Wasserstandsregelungen die Entstehung wertvoller Feucht- und Flachwasserbereiche. Die geplante Instandsetzung stellt die Funktionsfähigkeit der Anlage wieder her und ist Voraussetzung für den Fortbestand des artenreichen Lebensraumes.
Der Datensatz der Landesweit bedeutsamen Gebiete für Brut- und Gastvögel aus Karte 1 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms setzt sich aus den avifaunistisch wertvollen Bereichen für Brut- und Gastvögel mit landesweiter, nationaler und internationaler Bedeutung sowie den landesweit bedeutsamen Großvogellebensräumen (Schwarzstorch-Lebensräumen) zusammen, die im Rahmen der Bewertung der für Brutvögel wertvollen Bereiche als landesweit bedeutsam eingestuft wurden. Karte 1 „Schutzgut Biologische Vielfalt“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht für den Arten- und Biotopschutz bedeutsamen Bereiche dar. Zu den Flächen mit einer landesweiten Bedeutung für die Biologische Vielfalt gehören die nationalen und internationalen Schutzgebiete, landesweit bedeutsame Gebiete für den Biotopschutz, landesweit bedeutsame Gebiete für die Fauna und Flora sowie international, national und landesweit bedeutsame Gebiete für Brut- und Gastvögel. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datenbestand gibt einen Überblick über die für Gastvögel wertvollen Bereiche auf kohlenstoffreichen Böden (BHK50) und zusätzlichen, außerhalb dieser Böden identifizierten Moorbiotopen in Niedersachsen.Grundlage sind die Ergebnisse der Wasser- und Watvogelzählungen aus dem Zeitraum 2008-2018. Alle vorliegenden Daten von 2008-2018 wurden bewertet. Für die Bewertung eines Gebietes wurden Daten aus einem Zeitabschnitt von 5 Jahren (je nach Datenlage und Bearbeitungsstand) zur Bewertung herangezogen.Die regelmäßige Erhebung und Bewertung von Daten zu Gastvögeln erfolgt ausschließlich auf den dargestellten Flächen. Es ist zu beachten, dass nur die zum Zeitpunkt der Bewertung vorliegenden Daten ausgewertet werden können und die Einstufung stark von der jeweiligen Datenlage eines Gebietes abhängt. Die Aktualisierung der landesweiten Bewertung erfolgt in größeren zeitlichen Abständen, so dass ggf. bereits für Teilbereiche aktuellere Daten noch nicht eingeflossen sein könnten.
Bestandteile dieses Datensatzes aus Karte 4a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms sind die aus landesweiter Sicht für den Arten- und Biotopschutz bedeutsamen Bereiche, die unter der Zielkategorie „Sicherung und Verbesserung“ dargestellt werden und bestehende naturschutzfachliche Werte aufweisen, die zu sichern sind und deren Zustand nach Bedarf für die langfristige Erhaltung der relevanten Werte zu verbessern ist. Hierzu gehören FFH-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete, Streng geschützte Teile der Nationalparke und des Biosphärenreservates, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale, die zur Sicherung von Natura 2000 ausgewiesen wurden sowie weitere landesweit bedeutsame Gebiete für den Biotopschutz und den Tier- und Pflanzenartenschutz. Karte 4a „Schutzgutübergreifendes Zielkonzept“ zeigt die landesweite Grüne Infrastruktur als integriertes Zielkonzept des Niedersächsischen Landschaftsprogramms. Die Grüne Infrastruktur des Landes Niedersachsen setzt sich aus sämtlichen für Naturschutz und Landschaftspflege landesweit bedeutsamen Bereichen zusammen (Inhalte aus den Karten 1 bis 3). Dazu gehören auch solche Bereiche, insbesondere Moore und Auen, deren Funktionen derzeit beeinträchtigt sind und bei denen darauf abgezielt wird, diese wiederherzustellen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Problemstellung: Die Ausgleichsfaehigkeit einer geplanten Schnellstrasse, die durch avifaunistisch und floristisch wertvolle Gebiete der Weserniederung fuehrt, ist im Rahmen der Planfeststellung zu ueberpruefen und als Ergebnis in dem Landschaftspflegerischen Begleitplan zum Strassenbauentwurf planfeststellungsfaehig aufzubereiten und einzuarbeiten. Zielsetzung: Ausarbeitung von planfeststellungsfaehigen Angaben/Planunterlagen fuer ein ca. 2500 ha groesses Untersuchungsgebiet ueber die Sicherung und Entwicklung von Lebensraeumen fuer bestimmte Tier- und Pflanzenarten der Roten Liste, die durch die geplante Massnahme betroffen sind. Hypothese: Der durch den geplanten Srassenbau zu erwartende Eingriff in den Landschaftsraum ist gemaess NdsNatG ausgleichbar. Methoden: Auswertung von Biotopkartierungen, Eigenerhebungen; serielle Untersuchungen.
Landesrecht Bundesrecht Internationales Recht Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz – NatSchGBln) Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin (Berliner Baumschutzverordnung – BaumSchVO) Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen in Berlin (Einige der in der Liste aufgeführten Objekte mussten aus zwingenden Gründen (z.B. Standsicherheit) inzwischen gefällt werden.) Gesetz über den Schutz, die Hege und Jagd wildlebender Tiere im Land Berlin (Landesjagdgesetz Berlin – LJagdG Bln) die verschiedenen Rechtsverordnungen zum Schutz von Teilen von Natur und Landschaft (siehe unter Schutzgebiete ) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung – BArtSchV) Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Links auf www.bfn.de ; www.gesetze-im-internet.de ) Hierzu gehören: die Ramsar-Konvention zur Erhaltung der Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel (Ziel: Schutz und nachhaltige Nutzung von Feuchtgebieten und deren Ressourcen durch nationale Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit); die Bonner Konvention zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Ziel: die wandernden Tierarten an Land, in der Luft und im Wasser sowie deren Lebensräume in ihrer Gesamtheit zu schützen); die Berner Konvention von 1979, zum Schutz der europäischen wildlebenden Arten und ihrer Lebensräume (wird in den EU-Ländern durch die FFH-Richtlinie umgesetzt); das Washingtoner Artenschutzübereinkommen / (CITES) über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen sowie die entsprechenden EU-Rechtsakte zur Umsetzung dieser Übereinkommen, beispielsweise: EG-Vogelschutzrichtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) EG-Artenschutzverordnung Abkommen zur Erhaltung der Fledermäuse (Links auf www.bfn.de ; www.eurobats.org ; www.bgbl.de )
Die digitale Übersichtskarte gibt einen Überblick über avifaunistisch wertvolle Bereiche für Gastvögel in Niedersachsen. Als Avifauna wird die Gesamtheit aller in einer Region vorkommenden Vogelarten bezeichnet. Die der Fachbehörde für Naturschutz vorliegenden avifaunistischen Daten werden gebietsbezogen bewertet. Diese Bewertung erfolgt getrennt für Brut- und Gastvögel nach standardisierten Bewertungsverfahren (Bewertungsstufen von "lokale" bis "internationale Bedeutung", vgl. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 2/2013). Grundlage sind die Ergebnisse der Wasser- und Watvogelzählungen aus dem Zeitraum 2008-2018. Alle vorliegenden Daten von 2008-2018 wurden bewertet. Für die Bewertung eines Gebietes wurden Daten aus einem Zeitabschnitt von 5 Jahren (je nach Datenlage und Bearbeitungsstand) zur Bewertung herangezogen. Die regelmäßige Erhebung und Bewertung von Daten zu Gastvögeln erfolgt ausschließlich auf den dargestellten Flächen.
Landkreise Cloppenburg, Emsland, Osnabrück, Vechta – Thorsten Obracay arbeitet seit 2022 an der Staatlichen Vogelschutzwarte Niedersachsen im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für das EU-Projekt LIFE IP „GrassBirdHabitats“ als Gebietsbetreuer für die Region Südwest Niedersachsen in den Landkreisen Vechta, Osnabrück, Cloppenburg, Emsland und am Dümmer. Die bedrohten Wiesenvogelarten Uferschnepfe, Kiebitz, Brachvogel, Bekassine und Rotschenkel, die im Fokus des Projekts stehen, brüten hier im Südwesten Niedersachsens. Die kalten Monate verbringen sie als typische Zugvögel in südlichen Gefilden – in ihren Rast- und Überwinterungsgebieten entlang des Atlantiks von Portugal bis Guinea-Bissau. Am 11. Mai ist Weltzugvogeltag: An diesem Tag soll auf die Bedrohungen und Schutzerfordernisse für Zugvögel, die in verschiedenen Ländern und Regionen leben, aufmerksam gemacht werden. Zugvögel begeistern seit jeher die Menschen und werden mit der Ankunft des Frühlings willkommen geheißen. Gemeinsam mit knapp 50 Mitarbeitenden im Projekt werden verschiedene Schutzmaßnahmen umgesetzt, um für bedrohte Zugvogelarten ideale Brutbedingungen in ihrem mitteleuropäischen Brutgebieten zu schaffen. Das internationale Projekt schützt Wiesenvögel sowohl in Niedersachsen und Friesland in den Niederlanden, als auch auch entlang ihrer gesamten Zugroute. Thorsten Obracay zeigt einen Einblick in die Tätigkeiten der Vogelschutzwarte des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und ein wichtiges Arbeitsfeld. Thorsten Obracay arbeitet seit 2022 an der Staatlichen Vogelschutzwarte Niedersachsen im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für das EU-Projekt LIFE IP „GrassBirdHabitats“ als Gebietsbetreuer für die Region Südwest Niedersachsen in den Landkreisen Vechta, Osnabrück, Cloppenburg, Emsland und am Dümmer. Die bedrohten Wiesenvogelarten Uferschnepfe, Kiebitz, Brachvogel, Bekassine und Rotschenkel, die im Fokus des Projekts stehen, brüten hier im Südwesten Niedersachsens. Die kalten Monate verbringen sie als typische Zugvögel in südlichen Gefilden – in ihren Rast- und Überwinterungsgebieten entlang des Atlantiks von Portugal bis Guinea-Bissau. Am 11. Mai ist Weltzugvogeltag: An diesem Tag soll auf die Bedrohungen und Schutzerfordernisse für Zugvögel, die in verschiedenen Ländern und Regionen leben, aufmerksam gemacht werden. Zugvögel begeistern seit jeher die Menschen und werden mit der Ankunft des Frühlings willkommen geheißen. Gemeinsam mit knapp 50 Mitarbeitenden im Projekt werden verschiedene Schutzmaßnahmen umgesetzt, um für bedrohte Zugvogelarten ideale Brutbedingungen in ihrem mitteleuropäischen Brutgebieten zu schaffen. Das internationale Projekt schützt Wiesenvögel sowohl in Niedersachsen und Friesland in den Niederlanden, als auch auch entlang ihrer gesamten Zugroute. Thorsten Obracay zeigt einen Einblick in die Tätigkeiten der Vogelschutzwarte des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und ein wichtiges Arbeitsfeld. Welche Wiesenvogelarten gibt es bei Ihnen in Südwest-Niedersachsen und wie geht es den Brutvögel während der aktuellen Brutsaison? Welche Wiesenvogelarten gibt es bei Ihnen in Südwest-Niedersachsen und wie geht es den Brutvögel während der aktuellen Brutsaison? Kiebitz, Uferschnepfe, Brachvogel, Rotschenkel und Bekassine sind die regelmäßig vorkommenden Feuchtwiesenarten, auf die das Projekt im Besonderen abzielt. Von der Verbesserung der Lebensbedingungen in den hiesige Brutgebieten profitieren aber auch viele weitere Arten wie Feldlerche, Wiesenpieper und verschiedene Entenarten. Wir stellen fest, dass sich die aktuelle Brutsaison durch sehr nasse, für Feuchtwiesen-Arten günstige Bedingungen auszeichnet. Allerdings konnten durch den nassen Herbst auch Flächen nicht gemäht beziehungsweise gepflegt werden und sind durch ihren langen Bewuchs für die am Boden brütenden Vögel eher ungünstig. Am Dümmer − mit den umfangreichen Wiesen im öffentlichen Eigentum innerhalb des Schutzgebiets − zeichnen sich in diesem Frühjahr sehr gute Bestände ab. Weniger gut stellt sich die aktuelle Situation in den Landkreisen Cloppenburg und Emsland dar. Aufgrund der Hochwassersituation und dadurch bedingter fehlender Mahd sind viele Flächen hoch bewachsen und werden von den Wiesenvögeln zur Brut gemieden, da sie eine gute Sicht von ihrer Brutstätte benötigen, um sich vor Gefahren schützen zu können. Sie weichen in diesem Jahr auf die nassen nicht bewirtschafteten Ackerflächen aus. Außerhalb der Schutzgebiete können die Bruten von uns jedoch nicht ausreichend vor landwirtschaftlichen Arbeitsgängen geschützt werden. In vielen Regionen fallen die Gelege und Küken zudem Beutegreifern zum Opfer. Welche Schutzmaßnahmen konnte das Projekt für die bedrohten Wiesenvögel hier vor Ort bereits umsetzen? Welche Schutzmaßnahmen konnte das Projekt für die bedrohten Wiesenvögel hier vor Ort bereits umsetzen? In der Dümmerniederung konnten großflächig Verbesserungen der Lebensräume für die offenlandliebenden Arten umgesetzt werden, wie beispielsweise die Entfernung von Gehölzen und Verbuschungen an Weg- und Grabenrändern. Wiesenvögel sind Bodenbrüter und meiden solche Strukturen, da sie Versteckmöglichkeiten für Fressfeinde wie Fuchs und Marder bieten. Zur Erhaltung der Weidewirtschaft werden Weidezäune gebaut. Im weiteren Betreuungsgebiet in Cloppenburg und dem Emsland sind verschiedene Drittmittelprojekte angeschoben worden, um Gelder für die weitere Gebietsentwicklung im Sinne des Wiesenvogelschutzes umsetzen zu können. Aber auch viel Vernetzung mit den Akteuren (Landnutzern, Flächeneigentümern, Natur- und Wasserbehörden etc.) vor Ort hat stattgefunden, um die Kräfte aller Beteiligten in den verschiedenen Gebieten zum Wiesenvogelschutz zu bündeln und zielgerichtet einzusetzen. Sind erste Erfolge in der Region bereits sichtbar? Sind erste Erfolge in der Region bereits sichtbar? Dort, wo alle notwendigen Maßnahmen umgesetzt werden konnten, zeigt sich, dass erfolgreicher Wiesenvogelschutz möglich ist und die Rückgänge der Wiesenvogelgemeinschaft aufgehalten und sogar umgekehrt werden. Ein Beispiel dafür ist die Dümmerniederung; hier brüten insgesamt 1.500 Brutpaare der genannten Wiesenvögel. Allerdings sind solche Entwicklungen in der Mehrzahl der Projektgebiete noch nicht vorhanden – deshalb wird mit dem LIFE IP Projekt dieses Ziel verfolgt. So konnte in einigen Flächen bereits der stark negative Trend der Bestandsentwicklung durch erste Einzelmaßnahmen zumindest gebremst werden. Durch die Netzwerkarbeit sind sehr gute Ansätze für eine gemeinsame Anstrengung zur zukünftigen Entwicklung der Schutzgebiete und dem Schutz der Arten geschaffen und mit den Projektanträgen der Grundstein für weitere Maßnahmenumsetzungen gelegt. Wie können wir uns einen Arbeitsalltag mit den gefiederten Schützlingen vorstellen? Wie können wir uns einen Arbeitsalltag mit den gefiederten Schützlingen vorstellen? Ich stehe dauerhaft in intensivem Austausch mit Akteuren, nutze meine Gebietskenntnisse und daraus ableitend entstehen Planungen für Verbesserungen als Wiesenvogellebensraum. Es entsteht parallel aber auch viel Büroarbeit wie Anträge für Finanzmittel und Genehmigungen schreiben, Ausschreibungen für Maßnahmen verfassen, viele Gespräche mit Landnutzern, Eigentümern oder Naturschutzbehörden. Die praktische Arbeit im Feld ist ebenso abwechslungsreich: Aktuell erfassen wir beispielweise Bestände während der Brutzeit und versuchen möglichst viele Schutzmaßnahmen umzusetzen während die Jungvögel vor Ort sind. Welche Herausforderungen und Ziele gibt es im Südwesten Niedersachsens zu bewältigen? Welche Herausforderungen und Ziele gibt es im Südwesten Niedersachsens zu bewältigen? Unsere größte Herausforderung ist es, ausreichend große Bereiche für den Wiesenvogelschutz zu vernässen und zu managen, damit wieder ausreichend große Populationen erfolgreich brüten können. Dazu zählt auch, dass die Flächen vor Fressfeinden geschützt sind, möglichst offengehalten werden und ausreichend Wasser halten. Was macht die Arbeit mit Zugvögeln so faszinierend? Was macht die Arbeit mit Zugvögeln so faszinierend? In unserem Projekt können wir durch besenderte Vögel feststellen, dass einzelne von unseren zierlichen Vögeln aus Niedersachsen bis nach Afrika fliegen. Im kommenden Jahr reisen sie wieder zu uns zurück, und wir können sehen, dass sie an den gleichen Flächen in der Region brüten und hier auch ihre Jungvögel großziehen. Es fasziniert, dieses hoffentlich Aufwachsen und das erfolgreiche Abfliegen Richtung Süden zu beobachten. Gibt es einen idealen Zeitpunkt um Zugvögel bei uns in Niedersachsen zu beobachten? Gibt es einen idealen Zeitpunkt um Zugvögel bei uns in Niedersachsen zu beobachten? Ein idealer Zeitraum für die Beobachtung der ziehenden Watvögel ist ab Ende April bis etwa Mitte Mai. Sowohl die bei uns brütenden Arten wie Uferschnepfe, Kiebitz, Brachvogel, Rotschenkel und Bekassine sind dann hier in unseren Gebieten anzutreffen, als auch die weiter nördlich brütenden Arten wie zum Beispiel Grünschenkel, Wald- und Bruchwasserläufer und Kampfläufer rasten auf dem Weg in ihre Brutgebiete bei uns. Gerade jetzt kann sich ein Besuch in den Vogelschutzgebieten der Region daher besonders lohnen. Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Der Schutz von Wiesenvögeln wie Uferschnepfe, Kiebitz und Brachvogel sowie deren Lebensräumen stehen im Fokus des von der Europäischen Union im Rahmen des LIFE-Programms geförderten Projekts. Ziel ist es, ein strategisches Schutzkonzept für Wiesenvogellebensräume in Westeuropa zu entwickeln, um Aktivitäten zu vernetzen und gezielte Schutzmaßnahmen abzustimmen. In Niedersachsen werden hierfür in 27 Projektgebieten wie beispielweise am Dümmer, der Unterelbe oder der Hunteniederung, wiesenvogelfreundliche Maßnahmen umgesetzt. Hier gilt es beispielsweise, die Flächennutzung zu extensivieren und die Wasserstände zu optimieren. Das Gesamtbudget des über zehn Jahre laufenden Projekts beträgt rund 27 Millionen Euro, darin zwölf Millionen Anteil des Landes Niedersachsen. Das Niedersächsische Umweltministerium als Projektträger hat die Staatliche Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit der Umsetzung des Projekts beauftragt . Partner in Niedersachsen sind die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer und das Büro BioConsultOS. Projektpartner in den Niederlanden sind die Provinz Friesland, die Universität Groningen sowie die landwirtschaftliche Kooperative Collectief Súdwestkust (SWK) und der Naturschutzverband BondFrieseVogelWachten (BFVW). Im Rahmen des Projektes werden über 40 Arbeitsplätze der einzelnen Projektpartner finanziert.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 24 |
| Kommune | 1 |
| Land | 30 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 11 |
| Gesetzestext | 1 |
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| unbekannt | 11 |
| License | Count |
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| Language | Count |
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| Deutsch | 48 |
| Resource type | Count |
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| Boden | 24 |
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| Weitere | 48 |