Der Kartendienst stellt die Geodaten der Windpotenzialstudie und die Windkraftanlagen des Saarlandes dar.:Restriktionsflächen Luftverkehr und Flugsicherung
Der WMS stellt Daten zu Windenergieanlagen gemäß 4. BImSchV im Freistaat Sachsen dar. Dieser Dienst klassifiziert nach dem Anlagenstatus (im Betrieb, vor Inbetriebnahme, im Genehmigungsverfahren) sowie nach der Leistung der Anlagen (≤ 2 MW, > 2 und ≤ 4 MW, > 4 MW). Der publizierte Datenstand nach Länderinformationssystem Anlagen (LIS-A) ist der 31.03.2025.
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Windkraftanlagen Saarland, Anlagen, die die kinetische Energie des Windes in elektrische Energie umwandelt und in das Stromnetz einspeist. Attribute: RW, HW: Koordinaten des Rechtswertes und Hochwertes; NAMEN: Namen des Windparks; SACHSTAND: UVP Vorprüfungsverfahren (UVP=Umweltverträglichkeitsprüfung), laufendes Genehmigungsverfahren, genehmigte Anlage; LEISTUNG: Angabe in Megawatt-MW; NABENHOEHE: Höhe der Gondel über dem Turmfuß; GESAMTHOEH: Rotorblattlänge plus Nabenhöhe ergibt die Gesamthöhe. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Das Projekt "Verhalten von Fischen beim Fischabstieg und Klassifizierung der Abwanderwege bei Abflussaufteilung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesanstalt für Gewässerkunde.Veranlassung Anders als beim Fischaufstieg (DWA-Merkblatt 509) gibt es für den Fischabstieg noch keinen allgemein anerkannten Stand der Technik. Vor allem Abstieg über Wehre, Verhalten bei Abflussaufteilung und Abstieg potamodromer Arten sind nur wenig untersucht. Grundlegende Fragen, die bei der Planung von Fischabstiegshilfen durch die WSV (z.B. bei Wehrersatzbauten) gestellt werden, müssen daher im Rahmen entsprechender Untersuchungen geklärt werden. Im Fokus steht vor allem zwei Aspekte des Verhaltens der Fische: 1. Welche Abflussarme wählen die Fische, um ein Querbauwerk abwärts zu überwinden? 2. Wie muss eine Abstiegshilfe gestaltet werden, damit sie von den Fischen genutzt wird? Ziele - Identifikation der wichtigsten Abwanderkorridore eines Standorts (Parameter anhand der Modellierung von Abfluss-Szenarien ermitteln und durch telemetrische Studien mit Fischen verifizieren) - Weiterentwicklung eines methodischen Ansatzes zur Klassifikation von Abstiegskorridoren an Stauanlagen in Bundeswasserstraßen unter Berücksichtigung biologischer Untersuchungen - Vorgaben zur Positionierung und Gestaltung der Abstiegshilfen aus Beobachtungen von Fischen direkt beim Abstieg (Anwendung unterschiedlicher Erfassungsmethoden) ableiten Die ökologische Durchgängigkeit muss sowohl für aufwandernde als auch für abwandernde Fische hergestellt werden, um die Ziele des Wasserhaushaltsgesetzes zu erreichen. An Standorten mit mehreren Querbauwerken teilt sich der Fluss in der Regel in mehrere Abflussarme auf, die theoretisch zur Abwanderung genutzt werden können. Hier müssen Korridore geschaffen werden, über die Fische schadlos abwärts gelangen. Um diese effizient planen und umsetzen zu können, sind Kenntnisse darüber notwendig, welche Abwanderwege die Fische wählen und wie sie sich beim Abstieg verhalten. Fische, die im Fluss abwärts wandern, müssen Querbauwerke überwinden. Wir finden heraus, welche Wege sie an diesen Wehr- und Kraftwerksstandorten nutzen, um sie dort effektiv schützen und stromab leiten zu können.
Die Westwind Projektierungs GmbH & Co. KG, Brinkstraße 25, 27245 Kirchdorf beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 BImSchG die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Außenbereich der Stadt Lügde. Die Windenergieanlagen sollen auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • LG-106: Lügde, Gemarkung Sabbenhausen, Flur 8, Flurstücke 28 und 29 • LG-107: Lügde, Gemarkung Sabbenhausen, Flur 8, Flurstücke 82 und 152. Bei den Anlagen handelt es sich um WEA von der ENERCON GmbH, des Typs E-160 EP5 E3 mit einer Nabenhöhe von 160 m, einem Rotorblattdurchmesser von 160 m, einer Gesamthöhe von 240 m und einer Leistung von jeweils 5.560 kWel. Die Anlagen sollen laut Antrag 2025 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über geneh-migungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 des Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) i. V. m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem ausgelegten Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzept; allgemeine Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Gutachten zur Standorteignung; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; Angaben zum Arbeitsschutz; hydrogeologisches Gutachten inkl. Baugrunduntersuchung; UVP-Bericht; landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; avifaunistische Untersuchung; Bauantrag mit Bauvorlagen.
Das Projekt "Weiterentwicklung des BirdRecorders mit neuester Sensortechnologie und Erweiterung für nachtaktive Vögel und Fledermäuse zur Minderung von Kollisionen von Vögeln und Fledermäusen an Windenergieanlagen, Teilvorhaben: Entwicklung und Erprobung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg.Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung und Erprobung eines neuartigen, modularen Bird- und BatRecorders (BBR 2.0), ein Antikollisionssystem für den vogel- und fledermausfreundlichen Betrieb von Windkraftanlagen, anpassbar auf beliebige Windparklayouts für Offenland- und Waldstandorte. Basis der Entwicklung des BBR 2.0 Systems ist die Prototypentwicklung des kamerabasierten BirdRecorder-Systems, das im Rahmen eines vom Bundesamt für Naturschutz geförderten Vorhabens entwickelt wurde. Mit einer neuartigen Kombination von scannenden Lidarsensoren und Laserentfernungsmesstechnik mit fest installierten und nachgeführten Kameras im sichtbaren und nahen Infrarot Spektralbereich ist die Detektion und Verfolgung der Flugbahn von tag- und nachtaktiven Vögeln und Fledermäusen im Umkreis von Windenergieanlagen möglich. Mit Methoden der künstlichen Intelligenz erfolgt die Arterkennung von Vögeln und Fledermäusen, um Kollisionen mit Windenergieanlagen weitgehend vermeiden zu können. Mittels Modularisierung des BBR 2.0 Systems wird ein Systembaukasten von Sensoren, Komponenten und Modulen entwickelt, der je nach geforderter Beobachtungssituation am Standort, für den vogel- und fledermausfreundlichen Betrieb von einzelnen WEAs bis zu großen Windparks zusammengestellt, konfiguriert und betrieben werden kann. Damit können die bisherigen, meist pauschalen Abschaltzeiten von WEAs bedarfsgerecht minimiert werden, um den Ertrag von bestehenden und neuen Windparks zu steigern. Das entwickelte BBR 2.0 System wird zusammen mit Partnern in mehreren Windparks in unterschiedlichen Naturräumen erprobt. Das Vorhaben wird von einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe begleitet und beraten, in der Vertreter:innen aller relevanten Stakeholder aus dem Bereich Windenergie, Naturschutz sowie Branchenverbände vertreten sein werden.
Daten und Karten zu Trinkwasserschutzgebieten und Deponiestandorten. Zusätzliche Informationen Datengewinnung: digital u. analog liegt vor als: Karte beziehbar: digital u. analog
Das Projekt "Abschätzung der Bedeutung des Einspeisemanagements nach Paragraph 11 EEG und Paragraph 13 Abs. 2 EnWG" wird/wurde gefördert durch: Bundesverband WindEnergie e.V.. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecofys Germany GmbH - Niederlassung Berlin.Diese im Auftrag des Bundesverbands WindEnergie e.V. erstellte Studie erläutert die Auswirkungen des Einspeisemanagements auf die Windenergieerzeugung in den Jahren 2010 und 2011. Ecofys analysierte das Einspeisemanagement, welches Verteilnetzbetreiber (VNB) anwenden, um die Netzsicherheit zu gewährleisten. Während des EinspeiseManagement-Vorgangs regelt der Verteilnetzbetreiber temporär die Erneuerbaren Energien (EE) Anlagen in der betroffenen Netzregion ab, um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden. Wir führten eine Bestandsaufnahme zum Einspeisemanagement der deutschen Verteilnetzbetreiber durch und entwickelten eine Methode zur Abschätzung der dadurch abgeregelten Energiemenge. Die Ergebnisse der Ausfallarbeit eines Jahres vergleichen wir regelmäßig mit den Ergebnissen der vorangegangenen Jahre, um daraus den sich ergebenden Trend abzuleiten. Bislang veröffentlichen Netzbetreiber die durch Einspeisemanagement verloren gegangene Energie nicht. Darüber hinaus untersuchte Ecofys, ob in Engpasssituationen Einspeisemanagement nach Paragraph 11 EEG durchgeführt wurde und Entschädigungen nach Paragraph 12 EEG gezahlt wurden oder ob Maßnahmen nach Paragraph 13 Abs. 2 EnWG, ohne die Möglichkeit zur Entschädigung der Anlagenbetreiber, durchgeführt wurden.
Errichtung und Betrieb von einer Windenergieanlage in der Gemeinde Möhnesee – Arnsberger Wald Die Firma SchlotwegWind GbR, Triftweg 2a, 33142 Büren hat mit Antrag vom 28.04.2023, eingegangen am 08.05.2023 eine Genehmigung gem. § 4 BImSchG für eine Windenergieanlage auf dem nachstehend genannten Grundstück auf dem Gebiet der Gemeinde Möhnesee beantragt: Aktenzeichen / WEA-Nr. / Gemarkung / Flur / Flurstück 20230318 / 3 / Günne / 10 / 84 Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Nordex N149 / 5.X mit einem Rotordurchmesser von 149 m, einer Nennleistung von 5.700 kW, einer Nabenhöhe von 164 m und einer Gesamthöhe von 238,6 m. Gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Ziffer 1.6.2 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Der Antragsteller hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 UVPG beantragt. Der Kreis Soest als zuständige Behörde erachtet dies aufgrund potentieller Umweltauswirkungen als zweckmäßig, daher wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit der 9. BImSchV (9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) öffentlich bekannt gemacht. Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen, sowie die gem. § 16 UVPG erforderlichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens, liegen in der Zeit vom 11.07.2023 bis 11.08.2023 aus und können eingesehen werden. Etwaige Einwendungen nicht privatrechtlicher Natur gegen das Vorhaben können vom 11.07.2023 bis 11.09.2023 bei den vorgenannten Behörden vorgebracht werden. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt nicht für ein sich anschließendes Gerichtsverfahren. Ihre Einwendungen richten Sie an: - Über das Online-Formular: https://formular.kdz-ws.net:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/5fd89c12ad900a5b77acf7be - Per E-Mail an: immissionsschutz@kreis-soest.de - Kreis Soest, Immissionsschutz, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest Die Einwendungen müssen schriftlich oder elektronisch erhoben werden und Namen (Vor- und Zuname) sowie die volle leserliche Anschrift des Einwenders enthalten. Einwendungen, die Name und Adresse des Einwenders nicht eindeutig erkennen lassen, können im Verfahren nicht berücksichtigt werden. Aus den Einwendungen muss erkennbar sein, wieso das Vorhaben für unzulässig gehalten wird (substantiierte Einwendung).
Die Firma Energiekontor AG, Mary-Somerville-Straße 5 in 28359 Bremen, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in der Gemarkung Freudenberg, Flur 2, Flurstück 79 eine Windkraftanlage zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage vom Typ Nordex N149 - 5,7 MW mit drei Rotorblättern, einer Nabenhöhe von 164 m, einem Rotordurchmesser von 149 m und damit einer Gesamthöhe von 238,5 m. Die elektrische Leistung beträgt 5,7 MW. Zur Windkraftanlage gehören Maschinenhaus, Getriebe, Hybrid-Turm, Fundament, Zuwegung und Kranstellfläche. Es handelt sich um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.6.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Origin | Count |
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Bund | 7667 |
Europa | 8 |
Land | 5902 |
Wissenschaft | 2 |
Zivilgesellschaft | 2 |
Type | Count |
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Ereignis | 67 |
Formular | 1 |
Förderprogramm | 6150 |
Gesetzestext | 22 |
Kartendienst | 14 |
Taxon | 3 |
Text | 1059 |
Umweltprüfung | 3842 |
unbekannt | 2017 |
License | Count |
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geschlossen | 5258 |
offen | 7589 |
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Language | Count |
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Englisch | 1472 |
Resource type | Count |
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Keine | 6246 |
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Topic | Count |
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