Das ArL Weser-Ems hat dem ML die Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Lotten, Landkreis Emsland, vorgelegt. Aus diesen Neugestaltungsgrundsätzen ist der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG zu entwickeln, auf dessen Grundlage der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgt. Folgende Maßnahmen sind u.a. vorgesehen: - Ausbau unzureichend befestigter Wirtschaftswege auf vorhandener Trasse, tlw. mit Erneuerung von Durchlässen - Anlage eines Stillgewässers und einer Streuobstwiese - Anpflanzung von Baumreihen, Baum-/Strauchhecken - Revitalisierung eines Fließgewässers - Tausch von Wald in öffentliche Hand zur Umsetzung von Pflege- und Entwicklungszielen
Das ArL Weser-Ems hat dem ML die Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Andrup-Lage, Landkreis Emsland, vorgelegt. Aus diesen Neugestaltungsgrundsätzen ist der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG zu entwickeln, auf dessen Grundlage der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgt. Folgende Maßnahmen sind u.a. vorgesehen: - Ausbau unzureichend befestigter Wirtschaftswege auf vorhandener Trasse, tlw. mit Erneuerung von Durchlässen - Anlage eines Gewässerrandstreifens mit einer Breite von bis zu 10m - Anpflanzung einer Baumreihe - Revitalisierung eines Fließgewässers - Naturnaher Waldumbau - Sukzession durch Aufhebung von Wegeverbindungen
Das ArL Leine-Weser hat dem ML die Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Hüde, Landkreis Diepholz, vorgelegt. Aus diesen Neugestaltungsgrundsätzen ist der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG zu entwickeln, auf dessen Grundlage der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgt. Folgende Maßnahmen sind u.a. vorgesehen: - Ausbau unzureichend befestigter Wirtschaftswege vorwiegend auf vorhandener Trasse - Anlage von Uferrandstreifen mit Profilgestaltung und Auenbiotopen - Anpflanzung von Baumreihen und Gehölzstreifen - Waldergänzung und Waldrandentwicklung
Das ArL Leine-Weser hat dem ML die Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Marl, Landkreis Diepholz, vorgelegt. Aus diesen Neugestaltungsgrundsätzen ist der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG zu entwickeln, auf dessen Grundlage der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgt. Folgende Maßnahmen sind u.a. vorgesehen: - Ausbau unzureichend befestigter Wirtschaftswege vorwiegend auf vorhandener Trasse - Anlage von Uferrandstreifen mit Profilgestaltung, Auenbiotopen und einem Teichbiotop - Anpflanzung von Baumreihen, Gehölzstreifen sowie einem Feldgehölz und einer Streuobstwiese - Waldergänzungen und Waldrandentwicklungen - Bereitstellung einer Kohärenzfläche für den Schilfpolder „Maler Fladder“ durch Bodenordnung
Das ArL Weser-Ems hat dem ML die Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Simonswolde, Landkreis Aurich, vorgelegt. Aus diesen Neugestaltungsgrundsätzen ist der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG zu entwickeln, auf dessen Grundlage der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgt. Folgende Maßnahmen sind u.a. vorgesehen: - Ausbau unzureichend befestigter Wirtschaftswege auf vorhandener Trasse - Anlage von Blänken, Kleingewässern, Blühstreifen - Anpflanzung von Obstbäumen, Gehölzstreifen - Anlage eines Krebsscherengewässers
Im Flurneuorndnungsverfahren ist eine Änderung des genehmigten Wege- und Gewässerplans nach § 41 FlurbG erforderlich geworden. Diese umfasst überwiegend zuteilungsbedingte Änderungen. Die Gesamtkonzeption des Planes wird hierdurch nicht verändert. Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Durch die Planänderung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der relevanten Schutzgüter zu erwarten.
Das ArL Weser-Ems hat dem ML die Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Bockhorner Moor 1, Landkreis Friesland, vorgelegt. Aus diesen Neugestaltungsgrundsätzen ist der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG zu entwickeln, auf dessen Grundlage der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgt. Geplant sind u.a. - Ausbau von Wegen auf vorhandener Trasse - Entwicklung von Gewässerrandstreifen - Instandsetzung von Wallhecken - Anpflanzung von Obstbäumen
Das ArL Weser-Ems hat dem ML die Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Bockhorner Moor 2, Landkreis Friesland, vorgelegt. Aus diesen Neugestaltungsgrundsätzen ist der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG zu entwickeln, auf dessen Grundlage der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgt. Geplant sind u.a. - Ausbau von Wegen auf vorhandener Trasse - Anlage von Uferrandstreifen mit ökologischer Aufwertung - Beseitigung standortfremder Gehölze - Entwicklung eines Waldrands - Anpflanzung von Obstbäumen
Infolge der Änderung 11 des Wege- und Gewässerplans werden wegfallende Lebensraumtypen (LRT) ersetzt. Die durch Baumaßnahmen und Umnutzung kleinflächig wegfallenden LRTs 6510 und 6210 werden durch Erweiterung bereits bestehender magerer Flachland-Mähwiesen ersetzt.
Die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Berbisdorf hat den Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG aufgestellt und am 28.08.2025 zur Genehmigung eingereicht.
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