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Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen mit landschaftlichen Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG - 1. Teilplan) der Teilnehmergemeinschaft Dorfchemnitz-Günsdorf

Die Teilnehmergemeinschaft Dorfchemnitz-Günsdorf hat den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischen Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG – 1. Teilplan) für das Verfahren der Flurbereinigung Dorfchemnitz-Günsdorf aufgestellt und zur Prüfung eingereicht. Geplant sind der Ausbau eines Weges mit teilweisem Rückbau der alten Trasse sowie vier Pflanzmaßnahmen.

10. Änderung des Plans nach § 41 FlurbG der Teilnehmergemeinschaft Kühnhaide-Lenkersdorf

Die Teilnehmergemeinschaft Kühnhaide-Lenkersdorf (Anschrift: Teilnehmergemeinschaft Kühnhaide-Lenkersdorf beim Landratsamt Erzgebirgskreis, Referat 45, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz) stellte gemäß § 41 Flurbereinigungsgesetz vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) – FlurbG –, welches zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) geändert worden ist, die 10. Änderung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) für das Flurbereinigungsverfahren Kühnhaide-Lenkersdorf auf.

Vereinfachte Flurbereinigung Frankenmoor, Landkreis Stade

Das ArL Lüneburg hat dem ML einen Auszug aus dem Entwurf zum Plan nach § 41 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Frankenmoor, Landkreis Stade, vorgelegt. Auf Grundlage des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG erfolgt der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen. Folgende Maßnahmen sind u.a. geplant: - Wegeausbau auf vorhandener Trasse - Erneuerung von Durchlässen und Überfahrten - Bau eines offenen Grabens als Ersatz eines verrohrten Gewässers - Erstellung von landschaftsgestaltenden Anlagen

Unternehmensverfahren Hochwasserschutz (HWS) Dresden-Gohlis - 1. Änderung des Wege- und Gewässerplanes nach § 41 FlurbG

In der Unternehmensflurbereinigung Hochwasserschutz (HWS) Dresden-Gohlis stellt die Teilnehmergemeinschaft HWS Dresden-Gohlis mit Sitz bei der Landeshauptstadt Dresden, Amt für Geodaten und Kataster, Abteilung Bodenordnung, Ammonstraße 74, 01067 Dresden, den Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der aktuellen Fassung (Wege- und Gewässerplan nach § 41 FlurbG) auf. Dieser wurde am 12. Juni 2023 durch die Landeshauptstadt Dresden, obere Flurbereinigungsbehörde genehmigt. Hier vorliegend ist die 1. Änderung des Wege- und Gewässerplanes nach § 41 FlurbG. Im Rahmen der Feststellung des Wege- und Gewässerplanes nach § 41 FlurbG wird auch über die Umweltverträglichkeit der Planungen entschieden. Kurzbeschreibung der Planung der 1. Änderung: Der Wege- und Gewässerplan nach § 41 FlurbG wird mit der 1. Änderung um rechtliche Regelungen im Zusammenhang mit dem Deichschutzstreifen ergänzt. Konkret, fast ausschließlich landseitig der Hochwasserschutzanlage, werden Ausnahmen von den Verboten der § 81 Absatz 3 Sächsisches Wassergesetz geregelt. So werden beispielsweise landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzungen oder auch Zäune im Deichschutzstreifen zugelassen. Diese rechtlichen Regelungen sind in engster Abstimmung mit den für den Hochwasserschutz zuständigen Behörden entwickelt worden. Die Maßnahmen des Wege- und Gewässerplanes nach § 41 FlurbG in der Gestalt der Genehmigung vom 12. Juni 2023 bleiben von der 1. Änderung unberührt. Die Wegerückbauten sind bereits durchgeführt. Zur Einsicht in die Unterlagen bitten wir um telefonische Terminvereinbarung.

Vereinfachte Flurbereinigung Großes Meer, Landkreis Aurich

Das ArL Weser-Ems hat dem ML einen Auszug aus dem Entwurf der 7. Änderung des Plans nach § 41 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Großes Meer, Landkreis Aurich, vorgelegt. Auf Grundlage des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG erfolgt der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen. Geplant sind u.a. - Ausbau eines Weges auf vorhandener Trasse - Aufreinigung, Verfüllen und Neubau von Gräben - Rückbau, Instandsetzung und Neuanlage von Drainagen - Extensivierung der Grünlandnutzung - Fräsen, Flachumbruch und Planierung von Intensiv- und Extensivgrünland - Erneuerung von Zufahrten und Anlage von Überfahrten

Vereinfachte Flurbereinigung Gevensleben, Landkreis Helmstedt

Das ArL Braunschweig hat dem ML einen Auszug aus dem Entwurf zum Plan nach § 41 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Gevensleben, Landkreis Helmstedt, vorgelegt. Auf Grundlage des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG erfolgt der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen. Folgende Maßnahmen sind u.a. geplant: - Wegeausbau vorwiegend auf vorhandener Trasse - Erneuerung von Durchlässen - Rekultivierung von nicht mehr benötigten Wegen und Gräben - Anlage von Gewässerrandstreifen, Hecken- oder Ruderalstreifen und Biotopflächen - Anlage einer Obstwiese, einer Obstbaumreihe und einer Windschutzhecke

3796 - Flurbereinigung Ehingen-Frankenhofen, Planänderung 2 des Wege- und Gewässerplans

Für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes ist eine Änderung des Planes nach § 41 FlurbG erforderlich geworden. Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist.

3782 – Flurbereinigung Pfronstetten-Aichstetten/Tigerfeld, Aufstellung des Wege- und Gewässerplans

Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie Änderung, Verlegung oder Einziehung vorhandener Anlagen in der Flurbereinigung Pfronstetten- Aichstetten/Tigerfeld.

3857 - Flurbereinigung Hochdorf (Hochgeländ), Aufstellung des Wege- und Gewässerplans

Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie Änderung, Verlegung oder Einziehung vorhandener Anlagen.

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