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Vereinfachte Flurbereinigung Kalefeld, Landkreis Northeim

Das ArL Braunschweig hat dem ML einen Auszug aus dem Entwurf zum Plan nach § 41 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Kalefeld, Landkreis Northeim, vorgelegt. Auf Grundlage des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG erfolgt der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen. Folgende Ziele sind vorgesehen: - Wegebau auf vorhandener Trasse mit einigen Verbreitungen, Ermöglichung der hangparallelen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen, - Anlage von Gewässerrandstreifen - Waldrandgestaltungen zum Schutz des Waldes

The waste dilemma: the attempt of Germany and Italy to deal with the waste management regulation in two European countries

Flurbereinigungsverfahren Probsthain, Nachtrag zum Plan nach § 41 FlurbG

Die Teilnehmergemeinschaft Probsthain beim Landratsamt Nordsachsen hat gemäß § 41 Absatz 1 FlurbG den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) für das Flurbereinigungsverfahren Probsthain mit dem 3. Nachtrag geändert. Zur Erschließung der Feldlage wird ein 125 m langer Wirtschaftsweg (Stichweg) angelegt. Die Anbindung an die übergeordnete Straße (S16) erfolgt auf 30 m in Asphaltbauweise. 45 m werden in Schotterbauweise ausgeführt und auf 50 m ist die Anlage als Grünweg vorgesehen. Weiterhin erfolgt auf ca. 4000 qm die Anlage einer Streuobstwiese.

Vereinfachte Flurbereinigung Andrup-Lage, Landkreis Emsland

Das ArL Weser-Ems hat dem ML die Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Andrup-Lage, Landkreis Emsland, vorgelegt. Aus diesen Neugestaltungsgrundsätzen ist der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG zu entwickeln, auf dessen Grundlage der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgt. Folgende Maßnahmen sind u.a. vorgesehen: - Ausbau unzureichend befestigter Wirtschaftswege auf vorhandener Trasse, tlw. mit Erneuerung von Durchlässen - Anlage eines Gewässerrandstreifens mit einer Breite von bis zu 10m - Anpflanzung einer Baumreihe - Revitalisierung eines Fließgewässers - Naturnaher Waldumbau - Sukzession durch Aufhebung von Wegeverbindungen

10. Änderung des Plans nach § 41 FlurbG der Teilnehmergemeinschaft Kühnhaide-Lenkersdorf

Die Teilnehmergemeinschaft Kühnhaide-Lenkersdorf (Anschrift: Teilnehmergemeinschaft Kühnhaide-Lenkersdorf beim Landratsamt Erzgebirgskreis, Referat 45, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz) stellte gemäß § 41 Flurbereinigungsgesetz vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) – FlurbG –, welches zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) geändert worden ist, die 10. Änderung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) für das Flurbereinigungsverfahren Kühnhaide-Lenkersdorf auf.

1678 - Flurneuordnung Baden-Oos/Haueneberstein (DB, B3) 7. Änderung des Wege- und Gewässerplans

Im Flurneuordnungsverfahren Baden-Oos/Haueneberstein (DB, B3) ist eine einfache Änderung des genehmigten Wege- und Gewässerplans nach § 41 FlurbG - nach Feststellung der Boden- und Grundwasserverunreinigung durch PFAS und folglichen durch die Unterbrechung entstandenen neuen Bedingungen in Teilen des Verfahrensgebietes - erforderlich geworden. Bei der Mehrheit der geplanten Änderungen handelt es sich um Entfallen oder Verkleinerungen von genehmigten Maßnahmen z.B. das Wegfallen von Grünwegen, das Wegfallen von Rodungsarbeiten und das Wegfallen von redundant gewordenen neuen Gräben. Bei den übrigen Wegbaumaßnahmen konnte durch eine Änderung der geplanten Wegführung eine insgesamt geringere Baulänge erreicht werden. Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Durch die Planänderung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der relevanten Schutzgüter zu erwarten.

3373 - Flurneuordnung Karlsbad-Mutschelbach (A8) 8. Änderung des Wege- und Gewässerplans

Im Flurneuordnungsverfahren Karlsbad-Mutschelbach (A8) ist eine unwesentliche Änderung des genehmigten Wege- und Gewässerplans nach § 41 FlurbG erforderlich geworden. Dies beinhaltet die Verschiebung einer Erholungsmaßnahme an einen zentraleren, besser geeigneten Ort. Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Durch die Planänderung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der relevanten Schutzgüter zu erwarten.

Vereinfachte Flurbereinigung Rodenberger Aue 1, Landkreis Schaumburg

Das ArL Leine-Weser hat dem ML einen Auszug aus dem Entwurf zum Plan nach § 41 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Rodenberger Aue 1, Landkreis Schaumburg, vorgelegt. Auf Grundlage des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG erfolgt der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen. Folgende Maßnahmen sind u.a. geplant: - Wegeausbau auf vorhandener und neuer Trasse - Neubau eines Rahmendurchlasses - Umwandlung von Acker in einen Gewässerrandstreifen und eine Sukzessionsfläche

Flurneuordnung Vaihingen an der Enz - Enzweihingen (Beerhalde)

Aufstellung des Wege- und Gewässerplans im Flurneuordnungsverfahren Nr. 3902 Vaihingen an der Enz - Enzweihingen (Beerhalde).

Flurneuordnung Horb-Grünmettstetten, Änderung des Wege- und Gewässerplans

In dem Flurneurodnungsverfahren Horb-Grünmettstetten ist für die zweckmäßige Neugestaltung eine Änderung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischen Begleitplan erforderlich geworden. Diese beinhaltet insbesondere die Erneuerung eines Asphaltweges auf vorhandener Trasse, die Herstellung von Anschlüssen, der abschnittsweise Ausbau eines Grünweges in Schotter, die Anpassung der Länge von Gründwegen, die Herstellung einer Sickerpackung bei einer Nassstelle sowie Änderungen in der Acker-/Grünlandbilanz.

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