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Vereinfachte Flurbereinigung Lotten, Landkreis Emsland

Das ArL Weser-Ems hat dem ML die Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Lotten, Landkreis Emsland, vorgelegt. Aus diesen Neugestaltungsgrundsätzen ist der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG zu entwickeln, auf dessen Grundlage der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgt. Folgende Maßnahmen sind u.a. vorgesehen: - Ausbau unzureichend befestigter Wirtschaftswege auf vorhandener Trasse, tlw. mit Erneuerung von Durchlässen - Anlage eines Stillgewässers und einer Streuobstwiese - Anpflanzung von Baumreihen, Baum-/Strauchhecken - Revitalisierung eines Fließgewässers - Tausch von Wald in öffentliche Hand zur Umsetzung von Pflege- und Entwicklungszielen

Vereinfachte Flurbereinigung Andrup-Lage, Landkreis Emsland

Das ArL Weser-Ems hat dem ML die Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Andrup-Lage, Landkreis Emsland, vorgelegt. Aus diesen Neugestaltungsgrundsätzen ist der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG zu entwickeln, auf dessen Grundlage der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgt. Folgende Maßnahmen sind u.a. vorgesehen: - Ausbau unzureichend befestigter Wirtschaftswege auf vorhandener Trasse, tlw. mit Erneuerung von Durchlässen - Anlage eines Gewässerrandstreifens mit einer Breite von bis zu 10m - Anpflanzung einer Baumreihe - Revitalisierung eines Fließgewässers - Naturnaher Waldumbau - Sukzession durch Aufhebung von Wegeverbindungen

Vereinfachte Flurbereinigung Hüde, Landkreis Diepholz

Das ArL Leine-Weser hat dem ML die Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Hüde, Landkreis Diepholz, vorgelegt. Aus diesen Neugestaltungsgrundsätzen ist der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG zu entwickeln, auf dessen Grundlage der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgt. Folgende Maßnahmen sind u.a. vorgesehen: - Ausbau unzureichend befestigter Wirtschaftswege vorwiegend auf vorhandener Trasse - Anlage von Uferrandstreifen mit Profilgestaltung und Auenbiotopen - Anpflanzung von Baumreihen und Gehölzstreifen - Waldergänzung und Waldrandentwicklung

Vereinfachte Flurbereinigung Marl, Landkreis Diepholz

Das ArL Leine-Weser hat dem ML die Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Marl, Landkreis Diepholz, vorgelegt. Aus diesen Neugestaltungsgrundsätzen ist der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG zu entwickeln, auf dessen Grundlage der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgt. Folgende Maßnahmen sind u.a. vorgesehen: - Ausbau unzureichend befestigter Wirtschaftswege vorwiegend auf vorhandener Trasse - Anlage von Uferrandstreifen mit Profilgestaltung, Auenbiotopen und einem Teichbiotop - Anpflanzung von Baumreihen, Gehölzstreifen sowie einem Feldgehölz und einer Streuobstwiese - Waldergänzungen und Waldrandentwicklungen - Bereitstellung einer Kohärenzfläche für den Schilfpolder „Maler Fladder“ durch Bodenordnung

Vereinfachte Flurbereinigung Simonswolde, Landkreis Aurich

Das ArL Weser-Ems hat dem ML die Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Simonswolde, Landkreis Aurich, vorgelegt. Aus diesen Neugestaltungsgrundsätzen ist der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG zu entwickeln, auf dessen Grundlage der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgt. Folgende Maßnahmen sind u.a. vorgesehen: - Ausbau unzureichend befestigter Wirtschaftswege auf vorhandener Trasse - Anlage von Blänken, Kleingewässern, Blühstreifen - Anpflanzung von Obstbäumen, Gehölzstreifen - Anlage eines Krebsscherengewässers

Flurbereinigung Sulzbach-Lautern - 5. Änderung des WuG

Im Flurneuorndnungsverfahren ist eine Änderung des genehmigten Wege- und Gewässerplans nach § 41 FlurbG erforderlich geworden. Diese umfasst überwiegend zuteilungsbedingte Änderungen. Die Gesamtkonzeption des Planes wird hierdurch nicht verändert. Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Durch die Planänderung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der relevanten Schutzgüter zu erwarten.

Vereinfachte Flurbereinigung Bockhorner Moor 1, Landkreis Friesland

Das ArL Weser-Ems hat dem ML die Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Bockhorner Moor 1, Landkreis Friesland, vorgelegt. Aus diesen Neugestaltungsgrundsätzen ist der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG zu entwickeln, auf dessen Grundlage der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgt. Geplant sind u.a. - Ausbau von Wegen auf vorhandener Trasse - Entwicklung von Gewässerrandstreifen - Instandsetzung von Wallhecken - Anpflanzung von Obstbäumen

Vereinfachte Flurbereinigung Bockhorner Moor 2, Landkreis Friesland

Das ArL Weser-Ems hat dem ML die Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Bockhorner Moor 2, Landkreis Friesland, vorgelegt. Aus diesen Neugestaltungsgrundsätzen ist der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG zu entwickeln, auf dessen Grundlage der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgt. Geplant sind u.a. - Ausbau von Wegen auf vorhandener Trasse - Anlage von Uferrandstreifen mit ökologischer Aufwertung - Beseitigung standortfremder Gehölze - Entwicklung eines Waldrands - Anpflanzung von Obstbäumen

11. Änderung des WuG Flurneuordnungsverfahren 3062 Bad Mergentheim-Stuppach

Infolge der Änderung 11 des Wege- und Gewässerplans werden wegfallende Lebensraumtypen (LRT) ersetzt. Die durch Baumaßnahmen und Umnutzung kleinflächig wegfallenden LRTs 6510 und 6210 werden durch Erweiterung bereits bestehender magerer Flachland-Mähwiesen ersetzt.

Wege- und Gewässerplan nach § 41 FlurbG Flurbereinigung Berbisdorf

Die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Berbisdorf hat den Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG aufgestellt und am 28.08.2025 zur Genehmigung eingereicht.

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