Für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes ist eine Änderung des Planes nach § 41 FlurbG erforderlich geworden. Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist.
Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie Änderung, Verlegung oder Einziehung vorhandener Anlagen in der Flurbereinigung Pfronstetten- Aichstetten/Tigerfeld.
Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie Änderung, Verlegung oder Einziehung vorhandener Anlagen.
Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie Änderung, Verlegung oder Einziehung vorhandener Anlagen in der Flurbereinigung Unlingen (B 311).
Die Teilnehmergemeinschaft Dorfchemnitz-Günsdorf hat den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischen Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG – 1. Teilplan) für das Verfahren der Flurbereinigung Dorfchemnitz-Günsdorf aufgestellt und zur Prüfung eingereicht. Geplant sind der Ausbau eines Weges mit teilweisem Rückbau der alten Trasse sowie vier Pflanzmaßnahmen.
Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung.
Das ArL Leine-Weser hat dem ML einen Auszug aus dem Entwurf des Plans nach § 41 FlurbG für die vereinfachte Flurbereinigung Despetal, Landkreis Hildesheim, vorgelegt. Auf Grundlage des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG erfolgt der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen. U.a. sind folgende Maßnahmen geplant: Ländlicher Wegebau vorwiegend auf vorhandener Trasse, Rekultivierung von nicht mehr benötigten Wegen, Erneuerung von Durchlässen, geringfügige Umlegung eines Gewässers 3.Ordnung zur Vermeidung von Überflutungsschäden, Anlage einer Sukzessionsfläche und eines Ruderalgebüschs, Anlage mehrerer Saumstreifen in Ackerlagen, Gewässern sowie an einem Weg
Die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Niederzwönitz beim Landratsamt Erzgebirgskreis, Referat 33, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz, stellte gemäß § 41 Absatz 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) geändert worden ist, die 4. Änderung des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischen Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) für das Flurbereinigungsverfahren Niederzwönitz auf.
Die Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 81 - OU Boxdorf, Reichenberg, Friedewald hat die 7. Änderung des Plans über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG aufgestellt und am 16.01.2025 zur Genehmigung eingereicht. Die Aufnahme einer Wegebaumaßnahme ist Anlass der Planänderung.
Auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes und des Brandenburgischen Landentwicklungsgesetzes werden im Flurbereinigungsverfahren "Zechin" Grundstücke neu geordnet. Mit dem Wege- und Gewässerplan werden mehrere Wegebaumaßnahmen und eine Brückensanierung geplant. Die Ausbaumaßnahmen dienen der infrastrukturellen und landwirtschaftlichen Entwicklung.
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Land | 170 |
Type | Count |
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Umweltprüfung | 167 |
unbekannt | 2 |
License | Count |
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Deutsch | 170 |
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