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Zusatzinformationen zum Planinhalt über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG

Punktförmiger Geodatensatz zu bereits ausgebauten und durchgeführten Maßnahmen der Pläne über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen gemäß § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG). Die Daten bauen auf den rasterbasierten Plänen nach § 41 FlurbG auf. Jeder Datenpunkt repräsentiert den Schwerpunkt einer umgesetzten Maßnahme. Innerhalb der Geodateninfrastruktur dient der Layer als interaktive Verknüpfung: Über einen direkten Hyperlink zur behördlichen Webseite stehen vertiefende Projektberichte als digitale Dokumente zur Einsicht und zum Download bereit.

Flurbereinigungsverfahren Probsthain, Nachtrag zum Plan nach § 41 FlurbG

Die Teilnehmergemeinschaft Probsthain beim Landratsamt Nordsachsen hat gemäß § 41 Absatz 1 FlurbG den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) für das Flurbereinigungsverfahren Probsthain mit dem 3. Nachtrag geändert. Zur Erschließung der Feldlage wird ein 125 m langer Wirtschaftsweg (Stichweg) angelegt. Die Anbindung an die übergeordnete Straße (S16) erfolgt auf 30 m in Asphaltbauweise. 45 m werden in Schotterbauweise ausgeführt und auf 50 m ist die Anlage als Grünweg vorgesehen. Weiterhin erfolgt auf ca. 4000 qm die Anlage einer Streuobstwiese.

The waste dilemma: the attempt of Germany and Italy to deal with the waste management regulation in two European countries

1. Änderung des Wege- und Gewässerplans nach § 41 FlurbG Ländliche Neuordnung Leuben-Schleinitz IV

Die Teilnehmergemeinschaft LNO Leuben-Schleinitz IV hat die 1. Planänderung aufgestellt und zur Genehmigung eingereicht. Mit der Änderung werden der Brückenersatzbau "Brücke über das Dreißiger Wasser", der Ausbau des Wirtschaftsweges "Alte Gärtnerei" sowie die Pflanzmaßnahmen "Baumreihe Alte Gärtnerei" und "Ersatzpflanzung am Dreißiger Wasser" in den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischen Begleitplan aufgenommen. Alle Maßnahmen befinden sich am nordwestlichen Ortsrand von Leuben.

Flurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG „Mertendorf“, Wege- und Gewässerplanes nach § 41 FlurbG, Landkreis Burgenlandkreis

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd führt das mit Datum vom 01.12.2020 angeordnete Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) " Mertendorf“ durch. Mit dem Flurbereinigungsverfahren werden die Ziele nach § 86 Abs. 1 FlurbG verfolgt. Es dient insbesondere dem Flächenmanagement für Maßnahmen der Hochwasservorsorge und des Erosionsschutzes. Der Erhalt der natürlichen Ressourcen sowie die Sicherung potenzieller erosionsgefährdeter Flächen bzw. der Schutz vor Überschwemmungen erfolgt durch den Ausbau geeigneter Gewässerschutzmaßnahmen und den dazugehörigen Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen. Es werden Maßnahmen zum Boden-, Natur- und Gewässerschutz durchgeführt sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft. Die Maßnahmen stehen im engen Zusammenhang mit anderen gemeindlichen Maßnahmen zum Schutz vor Überschwemmung und Hochwasser. Durch den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG werden die in den Neugestaltungsgrundsätzen nach § 38 FlurbG getroffenen Zielstellungen einer planungs- und baurechtlichen Lösung im Rahmen der geltenden Rechtsformen zugeführt. Der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgt auf dessen Grundlage.

Vereinfachte Flurbereinigung Kalefeld, Landkreis Northeim

Das ArL Braunschweig hat dem ML einen Auszug aus dem Entwurf zum Plan nach § 41 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Kalefeld, Landkreis Northeim, vorgelegt. Auf Grundlage des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG erfolgt der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen. Folgende Ziele sind vorgesehen: - Wegebau auf vorhandener Trasse mit einigen Verbreitungen, Ermöglichung der hangparallelen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen, - Anlage von Gewässerrandstreifen - Waldrandgestaltungen zum Schutz des Waldes

Vereinfachte Flurbereinigung Gevensleben, Landkreis Helmstedt

Das ArL Braunschweig hat dem ML einen Auszug aus dem Entwurf zum Plan nach § 41 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Gevensleben, Landkreis Helmstedt, vorgelegt. Auf Grundlage des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG erfolgt der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen. Folgende Maßnahmen sind u.a. geplant: - Wegeausbau vorwiegend auf vorhandener Trasse - Erneuerung von Durchlässen - Rekultivierung von nicht mehr benötigten Wegen und Gräben - Anlage von Gewässerrandstreifen, Hecken- oder Ruderalstreifen und Biotopflächen - Anlage einer Obstwiese, einer Obstbaumreihe und einer Windschutzhecke

1678 - Flurneuordnung Baden-Oos/Haueneberstein (DB, B3) 7. Änderung des Wege- und Gewässerplans

Im Flurneuordnungsverfahren Baden-Oos/Haueneberstein (DB, B3) ist eine einfache Änderung des genehmigten Wege- und Gewässerplans nach § 41 FlurbG - nach Feststellung der Boden- und Grundwasserverunreinigung durch PFAS und folglichen durch die Unterbrechung entstandenen neuen Bedingungen in Teilen des Verfahrensgebietes - erforderlich geworden. Bei der Mehrheit der geplanten Änderungen handelt es sich um Entfallen oder Verkleinerungen von genehmigten Maßnahmen z.B. das Wegfallen von Grünwegen, das Wegfallen von Rodungsarbeiten und das Wegfallen von redundant gewordenen neuen Gräben. Bei den übrigen Wegbaumaßnahmen konnte durch eine Änderung der geplanten Wegführung eine insgesamt geringere Baulänge erreicht werden. Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Durch die Planänderung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der relevanten Schutzgüter zu erwarten.

3373 - Flurneuordnung Karlsbad-Mutschelbach (A8) 8. Änderung des Wege- und Gewässerplans

Im Flurneuordnungsverfahren Karlsbad-Mutschelbach (A8) ist eine unwesentliche Änderung des genehmigten Wege- und Gewässerplans nach § 41 FlurbG erforderlich geworden. Dies beinhaltet die Verschiebung einer Erholungsmaßnahme an einen zentraleren, besser geeigneten Ort. Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Durch die Planänderung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der relevanten Schutzgüter zu erwarten.

Vereinfachte Flurbereinigung Rodenberger Aue 1, Landkreis Schaumburg

Das ArL Leine-Weser hat dem ML einen Auszug aus dem Entwurf zum Plan nach § 41 FlurbG für das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Rodenberger Aue 1, Landkreis Schaumburg, vorgelegt. Auf Grundlage des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG erfolgt der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen. Folgende Maßnahmen sind u.a. geplant: - Wegeausbau auf vorhandener und neuer Trasse - Neubau eines Rahmendurchlasses - Umwandlung von Acker in einen Gewässerrandstreifen und eine Sukzessionsfläche

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