Die Rechtsgrundlage für die Produktverantwortung in der Abfallwirtschaft liegt im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dazu zählen insbesondere Vorgaben für die Entwicklung langlebiger Produkte, den Einsatz von Sekundärrohstoffen bei der Herstellung sowie die Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung nach Gebrauch. Das Verbot von Stoffen, Kennzeichnungspflichten sowie Rücknahmepflichten für Hersteller sowie den Handel unterstützen diese Ziele. Der Umfang der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung wird in einigen Gesetzen beziehungsweise Verordnungen für Verpackungen, Fahrzeuge, Batterien, Elektro- und Elektronikgeräte konkretisiert: Zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, tragen diejenigen, die Erzeugnisse entwickeln, herstellen, be- und verarbeiten oder vertreiben eine Produktverantwortung. Die Produktverantwortung ist im dritten Teil des KrWG in den §§ 23 – 27 beschrieben. Des Weiteren ermächtigt der § 23 Abs. 4 die Bundesregierung Rechtsverordnungen zur Präzisierung der Pflichten, die sich aus der Produktverantwortung ergeben, zu erlassen. Dazu wurde das untergesetzliche Regelwerk in Form des Batteriegesetzes (BattG), des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes (ElektroG), der Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) und der Verpackungsgesetzes (VerpackG) erlassen. Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) regelt die Rücknahme von gebrauchten Batterien. Es bestimmt u. a. die Pflichten von Herstellern (§§ 4 und 5), der Vertreiber (§ 9) und der Endnutzer (§ 11). Die Entsorgung von gebrauchten Batterien wird über die Stiftung „Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien“ www.grs-batterien.de organisiert. Elektro- und Elektronikgeräte sind ein selbstverständlicher Teil unseres Alltags, für große Teile unseres heutigen Lebensstils sind sie unverzichtbar. Die Verkaufsmengen nehmen seit Jahren kontinuierlich zu: Wurden 2006 etwas mehr als 1,8 Mio. Tonnen Elektrogeräte in Deutschland in Verkehr gebracht, waren es 2019 bereits fast 2,6 Mio. Tonnen. Die Sammelmenge, also die Menge der korrekt entsorgten Altgeräte, stieg im selben Zeitraum jedoch nur von etwa 0,8 auf 0,9 Mio. Tonnen. Für die Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten wird eine große Menge an Energie und Rohstoffen verwendet, darunter auch solche, die nur an wenigen Orten der Welt verfügbar sind und deren Abbau mitunter ohne Beachtung von Umweltschutz und Menschenrechten stattfindet. Darüber hinaus enthalten Elektro- und Elektronikgeräte häufig gefährliche Substanzen. Daher ist es besonders wichtig, durch eine hochwertige und fachgerechte Entsorgung zumindest einen Teil der Rohstoffe zurückgewinnen, den illegalen Export und die Verbreitung von Schadstoffen in der Umwelt zu verhindern. Die seit 2019 geltende gesetzliche Sammelquote wurde in Deutschland bisher verfehlt. Auf europäischer Ebene regelt die WEEE-Richtlinie die Entsorgung von Altgeräten und die RoHS-Richtlinie macht Vorgaben zur Beschränkung gefährlicher Stoffe. Diese sind mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) in nationales Recht umgesetzt und seit dem ersten Inkrafttreten bereits mehrfach geändert worden. Die Anforderungen an die Behandlung der Altgeräte wurden durch Inkrafttreten der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV) am 1. Januar 2022 neu geregelt. Die Rücknahme von Altgeräten ist in Deutschland grundsätzlich nach dem Prinzip der geteilten Produktverantwortung organisiert. Das heißt, die Hersteller müssen ihre Geräte zunächst registrieren. Die Sammlung von Altgeräten aus privaten Haushalten erfolgt über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Die Hersteller müssen reihum nach einem bestimmten Schlüssel die Abholung sowie die weitere Behandlung der gesammelten Geräte organisieren und finanzieren. Die Registrierung und Durchführung dieser so genannten Abholkoordination übernimmt die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung ear) als gemeinsame Stelle der Hersteller. Die Abgabe von Altgeräten an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erfolgt in der Regel an Wertstoffhöfen. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, Altgeräte fachgerecht zu entsorgen. Als Erkennungszeichen dient dieses von der Stiftung ear entwickelte Logo. Bei großen Geräten gilt hier das Prinzip der 1:1-Rücknahme: Das heißt, wird zum Beispiel ein neuer Kühlschrank gekauft, muss der Händler/Vertreiber das Altgerät kostenlos zurücknehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verkauf vor Ort oder über das Internet erfolgt. Kleine Geräte müssen in haushaltsüblichen Mengen auch ohne Kauf eines neuen Gerätes kostenlos angenommen werden (0:1-Rücknahme). Ab 01.07.2022 sind auch große Lebensmittelhändler verpflichtet, Elektro- oder Elektronikgeräte kostenlos zurückzunehmen. Auch hier gilt: 1:1-Rücknahme eines ähnlichen Altgerätes bei Neuverkauf; 0:1-Rücknahme beliebiger Kleingeräte bis max. 25 cm ( max. 3 Altgeräte pro Geräteart), auch ohne Neukauf eines Gerätes . Wichtig zu wissen ist, dass Altgeräte unter keinen Umständen in die häusliche Abfalltonne gehören! Jedes Elektro- und Elektronikgerät trägt aus diesem Grund die Kennzeichnung mit der durchgestrichenen Abfalltonne. Auch die Mitnahme von Elektro- oder Elektronikaltgeräten im Rahmen von Schrottsammlungen ist illegal! Hinweise zur korrekten Entsorgung gibt das vom LAU herausgegebene Faltblatt sowie die Informationsplattform e-schrott-entsorgen.org . Diese Verordnung regelt die Rücknahmepflicht der Hersteller von Fahrzeugen (§ 3), die Überlassungspflicht des Letzthalters (§ 4) und die Entsorgungspflicht der Wirtschaftsbeteiligten (§ 5). Sie dient der Abfallvermeidung (§ 8). Verpackungen sind seit vielen Jahren ein fester Bestandteil unseres Alltags und kaum noch wegzudenken. Sie bestehen aus unterschiedlichen Materialien wie zum Beispiel Glas, Papier, Kunststoff, Weißblech, Aluminium und Holz. Abhängig von den Anforderungen, die die Verpackung erfüllen soll, werden dabei auch Materialien kombiniert. Bei einem jährlichen Aufkommen von über 18 Millionen Tonnen (Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM), Mainz, Stand 06/2020) im gesamten Bundesgebiet sind Bürger, Wirtschaft und Politik gleichermaßen gefragt, die Verpackungen nach ihrer mitunter kurzen Lebenszeit richtig zu trennen, zu verwerten und im Idealfall schon vorher zu vermeiden. Tipps zur Vermeidung von Verpackungsabfällen finden Sie hier auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Vor allem Kunststoffabfälle und ihre Auswirkungen auf die Umwelt finden sich nach wie vor in den Schlagzeilen der aktuellen Diskussionen zu Verpackungsabfällen. Im Ergebnis dieser schon lang anhaltenden Diskussion wurden Hersteller von Produkten und Verpackungen frühzeitig zur Verantwortung gezogen, sodass vor allem Ziele wie Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen zur Sicherstellung des Umweltschutzes erfolgreich umgesetzt werden können. Europaweit gilt, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. In Deutschland wurde die europäische Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle inklusive der Anforderungen an die Hersteller durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) in deutsches Recht umgesetzt. Das VerpackG legt Anforderungen an die Produktverantwortung für Hersteller und Vertreiber von Verpackungen fest und bildet damit ein Standbein für eine fortlaufende Wertschöpfung. Weiterhin werden mit dem VerpackG die Rahmenbedingungen zur Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle geschaffen, um die von der EU vorgegebenen Verwertungsquoten für die unterschiedlichen Verpackungsmaterialien zu erfüllen. In der Praxis werden in Deutschland die Sammlung, Sortierung und Verwertung nach den zuvor genannten Rahmenbedingungen von den dualen Systemen organisiert. Sie stimmen sich mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgern der einzelnen Landkreise über die Sammlung ab, teilen die Verpackungsabfälle untereinander auf und sorgen dafür, dass die verschiedenen Verpackungsmaterialien durch moderne Sortier- und Verwertungstechniken im Kreislauf geführt werden können. Derzeit gibt es in Deutschland 11 genehmigte Systeme, die sich den Markt der Verpackungen teilen. Genehmigt werden die dualen Systeme nicht bundesweit, sondern von den einzelnen Bundesländern. In Sachsen-Anhalt ist das LAU die zuständige Genehmigungsbehörde für die dualen Systeme. Im Dezernat 22 werden dazu die Genehmigungsanforderungen nach VerpackG geprüft. Sobald ein System die Anforderungen zur Sammlung und Verwertung erfüllt, wird es genehmigt. Eine Übersicht der in Sachsen-Anhalt genehmigten dualen Systeme finden Sie hier. Beabsichtigen Sie selbst ein duales System zu betreiben, finden Sie hier weitere Infos zum Genehmigungsverfahren . Der laufende Betrieb der Systeme wird von der Zentralen Stelle überwacht. Dort werden unter anderem die Mengenströme der Systeme ausgewertet, in denen die Verwertung der Verpackungsabfälle dargelegt wird. Bei der Zentralen Stelle müssen sich außerdem alle Hersteller registrieren, die Verpackungen in den Verkehr bringen. Jährlich müssen diese auch die Art und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen bei der Zentralen Stelle einreichen. Das Herstellerregister ist öffentlich und kann hier gefunden werden. Auf der Seite der Zentralen Stelle finden Sie darüber hinaus eine Vielzahl an Informationen, falls Sie selbst Hersteller sind und Verpackungen in Verkehr bringen. Das VerpackG regelt ebenfalls den Umgang mit Einweg- und Mehrwegverpackungen. Zum Thema Einweg- und Mehrweg getränke verpackungen finden Sie weitere Informationen im Faltblatt "Dosenpfand" , welches das LAU herausgegeben hat. Falls Sie weitere Informationen zur Thematik Mehrwegangebotspflicht benötigen, steht Ihnen das FAQ vom MWU zur Verfügung. Letzte Aktualisierung: 02.02.2023
Nach der EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle vom 20.12.1994 in Verbindung mit der Änderungsrichtlinie 2004/12/EG vom 11.02.2004 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, jährlich über Verbrauch und Verwertung von Verpackungen zu berichten. Der Bericht hat auf der Grundlage der Entscheidung der Kommission vom 22.03.2005 zur Festlegung der Tabellenformate zu erfolgen (2005/270/EG). Die Studie bestimmt die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) für die Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier, Aluminium, Weißblech, Verbunde, Sonstiger Stahl, Holz und Sonstige Packstoffe. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der in Deutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt. Zur Bestimmung der Verwertungsmengen und Verwertungswege wurden die vorliegenden Daten von Verbänden, der Entsorgungswirtschaft und der Umweltstatistik systematisch zusammengetragen und dokumentiert. Im Ergebnis wurden im Jahr 2018 18,86 Mio. t Verpackungen verbraucht und fielen als Abfall an. Insgesamt wurden 18,25 Mio. t Verpackungsabfall verwertet, davon 13,00 Mio. t stofflich und 5,24 Mio. t energetisch. Zusätzlich wurden 2,18 Mio. t aus dem Ausland importierte Verpackungsabfälle in Deutschland verwertet. Neben den für die Berichterstattung benötigten Zahlen geht dieser Bericht in Kapitel 3.6 auch auf die Entwicklung des Verpackungsverbrauchs ein. Quelle: Forschungsbericht
Presse 6 Kilogramm mehr Verpackungsmüll pro Kopf im Corona-Jahr 2020 6,5 Millionen Tonnen Verkaufsverpackungen bei privaten Haushalten eingesammelt Seite teilen Pressemitteilung Nr. 108 vom 14. März 2022 WIESBADEN – Im Corona-Jahr 2020 wurden bei den privaten Haushalten in Deutschland pro Kopf 78 Kilogramm Verpackungsmüll eingesammelt. Das waren pro Person durchschnittlich 6 Kilogramm mehr als im Jahr 2019. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, stieg das gesamte Aufkommen an Verpackungsmüll, der vorwiegend in der gelben Tonne, Glas- oder Papiercontainern getrennt vom Restmüll gesammelt wird, um knapp 0,6 Millionen Tonnen oder 9,3 % auf 6,5 Millionen Tonnen im Jahr 2020. Lädt... Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metallen und Verbundmaterialien mit größtem Anteil Mit 32 Kilogramm pro Person (insgesamt 2,7 Millionen Tonnen) hatten die sogenannten Leichtverpackungen den größten Anteil am eingesammelten Verpackungsmüll der privaten Haushalte. Leichtverpackungen sind überwiegend Verpackungen aus Kunststoffen, Leichtmetallen wie Aluminium oder Weißblech und Verbundmaterialien. Danach folgten die Glasverpackungen mit 25 Kilogramm je Einwohnerin und Einwohner (2,1 Millionen Tonnen) und die Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton mit 20 Kilogramm pro Kopf (1,7 Millionen Tonnen). Damit stieg das Pro-Kopf-Aufkommen der bei privaten Haushalten eingesammelten Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton um 3 Kilogramm gegenüber dem Jahr 2019. Bei den Glasverpackungen wurden pro Kopf 2 Kilogramm mehr eingesammelt. Die Pro-Kopf-Menge an Leichtverpackungen hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. 79 % der abgegebenen Verpackungen recycelt Insgesamt wurden im Jahr 2020 nach der Sortierung 6,4 Millionen Tonnen der gebrauchten Verkaufsverpackungen an Abfallbehandlungsanlagen oder Verwerterbetriebe abgegeben. Davon konnten fast vier Fünftel (79 % beziehungsweise 5,1 Millionen Tonnen) recycelt werden. Bei diesem werkstofflichen Verwertungsverfahren bleibt das Ausgangsmaterial des Abfalls erhalten, seine chemische Struktur wird also nicht verändert. 12 % der Verpackungsabfälle (0,8 Millionen Tonnen) wurden energetisch verwertet, etwa in Feuerungsanlagen. Die Abweichung zwischen der eingesammelten und der abgegebenen Menge von 67 000 Tonnen, kommt zum Beispiel durch Lagermengen an Umschlag- und Sortieranlagen sowie Sortierverluste zustande. Diese Mengen werden statistisch nicht ausgewertet und somit nicht dargestellt. Weitere Informationen: Weitere Ergebnisse sind auf der Themenseite „ Abfallwirtschaft “ in den Tabellen „Eingesammelte gebrauchte Verkaufsverpackungen privater Endverbraucher/-innen 2020 vorläufig“ und „Verbleib der eingesammelten gebrauchten Verkaufsverpackungen privater Endverbraucher/-innen 2020 vorläufig“ verfügbar Kontakt für weitere Auskünfte Pressestelle Telefon: +49 611 75 3444 Zum Kontaktformular Zum Thema Abfallwirtschaft
Die Fa. thyssenkrupp Rasselstein GmbH betreibt in Andernach die Produktion von Verpackungsstahl. Bisher basieren rund 80% der produzierten Mengen im Bereich Verzinnen/Verchromen auf Chrom (VI), das seit dem 21.09.2017 gemäß Erlass der EU für alle nicht autorisierten Verwendungen verboten ist. Die Weiterverwendung von Chrom (VI) wird der Antragstellerin wohl noch bis September 2021 erlaubt werden. Für die Erhaltung des Produktionsstandortes Andernach soll zukünftig das ungefährlichere Chrom (III) zum Einsatz kommen. Die bisher genutzte Veredelungsanlage 8 (VA 8) kann aber auch mit Umbaumaßnahmen die erforderlichen technischen Anforderungen nicht erfüllen. Daher soll als Alternative kurzfristig die neue Veredelungsanlage 13 (VA 13) zur Weiterführung der Produktion errichtet werden (Anlage nach Nr. 3.10.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV).
Presse Verpackungsmüll 2019: Pro Kopf 4 Kilogramm mehr eingesammelt als im Vorjahr 5,9 Millionen Tonnen Verkaufsverpackungen bei privaten Haushalten eingesammelt Seite teilen Pressemitteilung Nr. 132 vom 17. März 2021 WIESBADEN – Im Jahr 2019 wurden bei den privaten Endverbraucherinnen und -verbrauchern in Deutschland pro Kopf 72 Kilogramm Verpackungsmüll eingesammelt. Das waren pro Person durchschnittlich 4 Kilogramm mehr als im Jahr 2018. Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg das gesamte Aufkommen an Verpackungsmüll, der vorwiegend in der gelben Tonne, Glas- oder Papiercontainern getrennt vom Restmüll gesammelt wird, um knapp 0,3 Millionen Tonnen auf 5,9 Millionen Tonnen im Jahr 2019 an. Lädt... Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metallen und Verbundmaterialien mit größtem Anteil Mit 32 Kilogramm pro Person (insgesamt 2,6 Millionen Tonnen) hatten die sogenannten Leichtverpackungen den größten Anteil am eingesammelten Verpackungsmüll der privaten Haushalte. Leichtverpackungen sind überwiegend Verpackungen aus Kunststoffen, Leichtmetallen wie Aluminium oder Weißblech und Verbundmaterialien. Danach folgten die Glasverpackungen mit 23 Kilogramm je Einwohnerin und Einwohner (1,9 Millionen Tonnen) und die Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton mit 17 Kilogramm pro Kopf (1,4 Millionen Tonnen). Knapp drei Viertel der abgegebenen Verpackungen recycelt Insgesamt wurden im Jahr 2019 nach der Sortierung 5,6 Millionen Tonnen der gebrauchten Verkaufsverpackungen an Abfallbehandlungsanlagen oder Verwerterbetriebe abgegeben. Davon konnten fast drei Viertel (74 % beziehungsweise 4,2 Millionen Tonnen) recycelt werden. Bei diesem werkstofflichen Verwertungsverfahren bleibt das Ausgangsmaterial des Abfalls erhalten, seine chemische Struktur wird also nicht verändert. 16 % der Verpackungsabfälle (0,9 Millionen Tonnen) wurden energetisch verwertet, etwa in Feuerungsanlagen. Die Abweichung zwischen der eingesammelten und der abgegebenen Menge kommt zum Beispiel durch Lagermengen an Umschlag- und Sortieranlagen sowie Sortierverluste zustande. Die hierbei entstandenen Mengen werden statistisch nicht ausgewertet und somit nicht dargestellt. Weitere Informationen sind auf der Themenseite „ Abfallwirtschaft “ in den Tabellen " Eingesammelte gebrauchte Verkaufsverpackungen privater Endverbraucher/innen 2019 vorläufig " und " Verbleib der eingesammelten gebrauchten Verkaufsverpackungen privater Endverbraucher/innen 2019 vorläufig " verfügbar. # # # # # # # # # # Das Statistische Bundesamt ist jetzt auch auf Instagram. Folgen Sie uns! # # # # # # # # # # Kontakt für weitere Auskünfte Statistiken der Abfallwirtschaft Telefon: +49 611 75 8184 Zum Kontaktformular Zum Thema Abfallwirtschaft
Die Studie bestimmt die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen für die Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier, Aluminium, Weißblech, Verbunde, Sonstiger Stahl, Holz und Sonstige Packstoffe. Im Ergebnis wurden im Jahr 2014 17,78 Millionen Tonnen Verpackungen verbraucht und fielen als Abfall an. Gegenüber dem Vorjahr hat der Verpackungsverbrauch damit um 3,8 Prozent zugenommen. Insgesamt wurden 17,35 Millionen Tonnen verwertet, davon 12,69 Millionen Tonnen stofflich und 4,65 Millionen Tonnen energetisch. Zusätzlich wurden 1,88 Millionen Tonnen aus dem Ausland importierte Verpackungsabfälle in Deutschland verwertet. Veröffentlicht in Texte | 64/2016.
Presse Pro Kopf 68 Kilogramm Verpackungsmüll im Jahr 2018 5,7 Millionen Tonnen Verkaufsverpackungen bei privaten Haushalten eingesammelt Seite teilen Pressemitteilung Nr. 103 vom 19. März 2020 WIESBADEN – Im Jahr 2018 wurden bei den privaten Endverbraucherinnen und -verbrauchern in Deutschland pro Kopf durchschnittlich 68 Kilogramm Verpackungsmüll getrennt vom Restmüll eingesammelt. Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) blieb das in der gelben Tonne, im Glas- oder Papiercontainer oder in vergleichbaren Systemen gesammelte Verpackungsmüllaufkommen mit 5,7 Millionen Tonnen nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr. Lädt... Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metallen und Verbundmaterialien mit größtem Anteil Mit 30 Kilogramm pro Person (insgesamt 2,5 Millionen Tonnen) hatten die sogenannten Leichtverpackungen den größten Anteil am eingesammelten Verpackungsmüll der privaten Haushalte. Leichtverpackungen sind überwiegend Verpackungen aus Kunststoffen, Leichtmetallen wie Aluminium oder Weißblech und Verbundmaterialien. Danach folgten die Glasverpackungen mit 22 Kilogramm je Einwohnerin und Einwohner (1,8 Millionen Tonnen) und die Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton mit 16 Kilogramm pro Kopf (1,3 Millionen Tonnen). Drei Viertel der abgegebenen Verpackungen recycelt Insgesamt wurden im Jahr 2018 nach der Sortierung aller Verpackungen 5,4 Millionen Tonnen an Abfallbehandlungsanlagen oder Verwerterbetriebe abgegeben. Davon konnten 75 % (4,1 Millionen Tonnen) recycelt werden, wobei die werkstoffliche Verwertung den weitaus überwiegenden Teil ausmachte. Bei diesem Verwertungsverfahren bleibt das Ausgangsmaterial des Abfalls erhalten, seine chemische Struktur wird also nicht verändert. 22 % der Verpackungsabfälle (1,2 Millionen Tonnen) wurden energetisch verwertet, etwa in Feuerungsanlagen. Die Abweichung zwischen der eingesammelten und der abgegebenen Menge kann zum Beispiel durch Lagermengen an Umschlag- und Sortieranlagen sowie Sortierverluste zustande kommen. Weitere Informationen können den Tabellen " Eingesammelte gebrauchte Verkaufsverpackungen privater Endverbraucher 2018 vorläufig " und " Verbleib der eingesammelten gebrauchten Verkaufsverpackungen privater Endverbraucher 2018 vorläufig " entnommen werden. Kontakt für weitere Auskünfte Statistiken der Abfallwirtschaft Telefon: +49 611 75 8184 Zum Kontaktformular Zum Thema Abfallwirtschaft
Nach der EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle vom 20.12.1994 in Verbindung mit der Änderungsrichtlinie 2004/12/EG vom 11.02.2004 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, jährlich über Verbrauch und Verwertung von Verpackungen zu berichten. Der Bericht hat auf der Grundlage der Entscheidung der Kommission vom 22.03.2005 zur Festlegung der Tabellenformate zu erfolgen (2005/270/EG).<BR>Die Studie bestimmt die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) für die Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier, Aluminium, Weißblech, Verbunde, Sonstiger Stahl, Holz und Sonstige Packstoffe. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der in Deutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt. Aus der in Verkehr gebrachten Menge von Verpackungen wurde die Menge der in Deutschland abfallrelevanten Verpackungsabfälle berechnet, da z.B. Mehrweg- und langlebige Verpackungen erst in Folgeperioden entsorgt werden.<BR>Zur Bestimmung der Verwertungsmengen und Verwertungswege wurden die vorliegenden Daten von Verbänden, der Entsorgungswirtschaft und der Umweltstatistik systematisch zusammengetragen und dokumentiert.<BR>Im Ergebnis wurden im Jahr 2011 16,49 Mio. t Verpackungen verbraucht und fielen als Abfall an. Gegenüber dem Bezugsjahr 2010 hat der Verpackungsverbrauch damit um 3,0 % zugenommen. Insgesamt wurden 15,97 Mio. t verwertet, davon 11,83 Mio. t stofflich und 4,14 Mio. t energetisch. Zusätzlich wurden 1,88 Mio. t aus dem Ausland importierte Verpackungsabfälle in Deutschland verwertet.<BR>Quelle: Forschungsbericht
Nach der EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle vom 20.12.1994 in Verbindung mit der Änderungsrichtlinie 2004/12/EG vom 11.02.2004 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, jährlich über Verbrauch und Verwertung von Verpackungen zu berichten. Der Bericht hat auf der Grundlage der Entscheidung der Kommission vom 22.03.2005 zur Festlegung der Tabellenformate zu erfolgen (2005/270/EG). Die Studie bestimmt die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) für die Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier, Aluminium, Weißblech, Verbunde, Sonstiger Stahl, Holz und Sonstige Packstoffe. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der in Deutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt. Zur Bestimmung der Verwertungsmengen und Verwertungswege wurden die vorliegenden Daten von Verbänden, der Entsorgungswirtschaft und der Umweltstatistik systematisch zusammengetragen und dokumentiert. Im Ergebnis wurden im Jahr 2017 18,72 Mio. t Verpackungen verbraucht und fielen als Abfall an. Insgesamt wurden 18,12 Mio. t Verpackungsabfall verwertet, davon 13,09 Mio. t stofflich und 5,04 Mio. t energetisch. Zusätzlich wurden 2,10 Mio. t aus dem Ausland importierte Verpackungsabfälle in Deutschland verwertet. Neben den für die Berichterstattung benötigten Zahlen geht dieser Bericht in Kapitel 3.6 auch auf die Entwicklung des Verpackungsverbrauchs ein. In Kapitel 7 werden Konsequenzen des Durchführungsbeschlusses EU 2019/665 zur Verpackungsrichtlinie auf die zukünftige Erhebung diskutiert. Quelle: Forschungsbericht
Nach der EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle vom 20.12.1994 in Verbindung mit der Änderungsrichtlinie 2004/12/EG vom 11.02.2004 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, jährlich über Verbrauch und Verwertung von Verpackungen zu berichten. Der Bericht hat auf der Grundlage der Entscheidung der Kommission vom 22.03.2005 zur Festlegung der Tabellenformate zu erfolgen (2005/270/EG). Die Studie bestimmt die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) für die Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier, Aluminium, Weißblech, Verbunde, Sonstiger Stahl, Holz und Sonstige Packstoffe. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der in Deutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt. Aus der in Verkehr gebrachten Menge von Verpackungen wurde die Menge der in Deutschland abfallrelevanten Verpackungsabfälle berechnet, da z.B. Mehrweg- und langlebige Verpackungen erst in Folgeperioden entsorgt werden. Zur Bestimmung der Verwertungsmengen und Verwertungswege wurden die vorliegenden Daten von Verbänden, der Entsorgungswirtschaft und der Umweltstatistik systematisch zusammengetragen und dokumentiert. Im Ergebnis wurden im Jahr 2016 18,16 Mio. t Verpackungen verbraucht und fielen als Abfall an. Insgesamt wurden 17,61 Mio. t Verpackungsabfall verwertet, davon 12,84 Mio. t stofflich und 4,77 Mio. t energetisch. Zusätzlich wurden 2,06 Mio. t aus dem Ausland importierte Verpackungsabfälle in Deutschland verwertet. Veröffentlicht in Texte.
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