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Siedlungsabfälle Abfallbilanzen Abfallbilanz 2022 - Feste kommunale Abfälle Abfallbilanz 2022 - Wertstoffe Abfallbilanz 2022 - Bioabfälle Abfallbilanz 2022 - Nachweispflichtige Abfälle Unterlagen zur Abfallbilanz 2022 und zu Abfallbilanzen der Vorjahre Verpackungen Klärschlamm Bioabfälle

Hier erhalten sie Informationen zum Aufkommen und zur Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten in Sachsen-Anhalt. Neben der Abfallbilanz werden spezielle Wertstoffarten detaillierter betrachtet. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger stellen jährlich Daten und Informationen über die ihnen überlassenen Siedlungsabfälle zur Verfügung, die durch das Landesamt für Umweltschutz in Sachsen-Anhalt aufbereitet und veröffentlicht werden. Die jährlichen Abfallbilanzen ermöglichen sowohl einen Überblick als auch detaillierte Auskünfte über Aufkommen, Verwertung oder Beseitigung von Siedlungsabfällen und nachweispflichtigen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in Sachsen-Anhalt. Zudem lassen sich im Jahresvergleich Tendenzen und Trends erkennen. Unter dem Begriff feste kommunale Siedlungsabfälle (FKA) werden hier die nachfolgend genannten Abfallarten zusammengefasst: gemischte Siedlungsabfälle aus privaten Haushalten (Hausmüll) gemischte Siedlungsabfälle aus Gewerbebetrieben, die den örE überlassen werden (hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) Sperrmüll Straßenkehricht andere Siedlungsabfälle. Das spezifische Aufkommen an festen kommunalen Abfällen ist im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 10 kg pro Einwohner gesunken. Aufkommen insgesamt:                              425.505 Mg einwohnerspezifisches Aufkommen:        194,6 kg/Einwohner Zu den Wertstoffen zählen die Materialfraktionen: Papier, Pappe, Karton (PPK), Glas und Leichtverpackungen (LVP), Kunststoffe, Metalle und Holz, die keine Verpackungen sind, Bekleidung und Textilien und grundsätzlich auch Bioabfälle, welche in der Abfallbilanz in einem eigenen Kapitel ausführlicher betrachtet werden. Auch die Menge der erfassten Wertstoffe ohne Bioabfälle sank im Vergleich zu 2021 erheblich um rund 10 Kilogramm pro Einwohner. Aufkommen insgesamt (ohne Bioabfälle):                             295.773 Mg einwohnerspezifisches Aufkommen (ohne Bioabfälle):       135,3 kg/Einwohner Unter dem Begriff Bioabfälle werden in der Bilanz das über die Biotonnen gesammelte Biogut, Grüngut aus privaten Haushalten sowie Grüngut aus öffentlichen Garten- und Parkanlagen zusammengefasst. Das spezifische Aufkommen an Bioabfällen insgesamt sank im Jahr 2022 um rund 12 kg/Einwohner. Ein Grund für diesen Rückgang ist die Trockenheit des Jahres 2022, wodurch weniger Bioabfälle angefallen sind. Aufkommen Bioabfälle insgesamt:                        249.966 Mg spezifisches Aufkommen Bioabfälle:                    114,3 kg/Einwohner Neben den Siedlungsabfällen enthält die Abfallbilanz auch Angaben über Aufkommen und Verbleib nachweispflichtiger gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle. Die Entsorgung der nachweispflichtigen Abfälle konzentriert sich hauptsächlich auf die Verwertung im Untertageversatz sowie die Beseitigung in chemisch-physikalischen und sonstigen Behandlungsanlagen. Rund 78 % der 2022 in Sachsen-Anhalt entsorgten 2.089.466 Mg gefährlichen Abfälle wurden einer Verwertung zugeführt. Von den aus dem Ausland importierten gefährlichen Abfällen wurden rund 64 % verwertet. Eine detaillierte Zusammenstellung der Informationen zu Aufkommen, Verwertung und Beseitigung von Siedlungsabfällen und nachweispflichtigen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in Sachsen-Anhalt für das Jahr 2022 bietet die Abfallbilanz 2022, welche auf dieser Seite zum Download bereitsteht. Weiterleitung zur Abfallbilanz 2022 (PDF, barrierefrei) Weiterleitung zu den Abfallbilanzen der Vorjahre Verpackungen sind seit vielen Jahren ein fester Bestandteil unseres Alltags und kaum noch wegzudenken. Sie bestehen aus unterschiedlichen Materialien wie zum Beispiel Glas, Papier, Kunststoff, Weißblech, Aluminium und Holz. Abhängig von den Anforderungen, die die Verpackung erfüllen soll, werden dabei auch Materialien kombiniert. Bei einem jährlichen Aufkommen von über 18 Millionen Tonnen (Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM), Mainz, Stand 06/2020) im gesamten Bundesgebiet sind Bürger, Wirtschaft und Politik gleichermaßen gefragt, die Verpackungen nach ihrer mitunter kurzen Lebenszeit richtig zu trennen, zu verwerten und im Idealfall schon vorher zu vermeiden. Tipps zur Vermeidung von Verpackungsabfällen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz . Vor allem Kunststoffabfälle und ihre Auswirkungen auf die Umwelt finden sich nach wie vor in den Schlagzeilen der aktuellen Diskussionen zu Verpackungsabfällen. Im Ergebnis dieser schon lang anhaltenden Diskussion wurden Hersteller von Produkten und Verpackungen frühzeitig zur Verantwortung gezogen, sodass vor allem Ziele wie Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen zur Sicherstellung des Umweltschutzes erfolgreich umgesetzt werden können. Europaweit gilt, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. In Deutschland wurde die europäische Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle inklusive der Anforderungen an die Hersteller durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) in deutsches Recht umgesetzt. Das VerpackG legt Anforderungen an die Produktverantwortung für Hersteller und Vertreiber von Verpackungen fest und bildet damit ein Standbein für eine fortlaufende Wertschöpfung. Weiterhin werden mit dem VerpackG die Rahmenbedingungen zur Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle geschaffen, um die von der EU vorgegebenen Verwertungsquoten für die unterschiedlichen Verpackungsmaterialien zu erfüllen. In der Praxis werden in Deutschland die Sammlung, Sortierung und Verwertung nach den zuvor genannten Rahmenbedingungen von den dualen Systemen organisiert. Sie stimmen sich mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgern der einzelnen Landkreise über die Sammlung ab, teilen die Verpackungsabfälle untereinander auf und sorgen dafür, dass die verschiedenen Verpackungsmaterialien durch moderne Sortier- und Verwertungstechniken im Kreislauf geführt werden können. Derzeit gibt es in Deutschland 10 genehmigte Systeme, die sich den Markt der Verpackungen teilen. Genehmigt werden die dualen Systeme nicht bundesweit, sondern von den einzelnen Bundesländern. In Sachsen-Anhalt ist das LAU die zuständige Genehmigungsbehörde für die dualen Systeme. Im Dezernat 22 werden dazu die Genehmigungsanforderungen nach VerpackG geprüft. Sobald ein System die Anforderungen zur Sammlung und Verwertung erfüllt, wird es genehmigt. Hier können Sie eine Übersicht der in Sachsen-Anhalt genehmigten dualen Systeme als PDF-Datei öffnen . Beabsichtigen Sie selbst ein duales System zu betreiben, finden Sie hier weitere Infos zum Genehmigungsverfahren . Der laufende Betrieb der Systeme wird von der Zentralen Stelle überwacht. Dort werden unter anderem die Mengenströme der Systeme ausgewertet, in denen die Verwertung der Verpackungsabfälle dargelegt wird. Bei der Zentralen Stelle müssen sich außerdem alle Hersteller registrieren, die Verpackungen in den Verkehr bringen. Jährlich müssen diese auch die Art und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen bei der Zentralen Stelle einreichen. Das Herstellerregister ist öffentlich und kann über diesen Link geöffnet werden . Auf der Seite der Zentralen Stelle finden Sie darüber hinaus eine Vielzahl an Informationen, falls Sie selbst Hersteller sind und Verpackungen in Verkehr bringen. Klärschlamm ist der bei der Reinigung von kommunalem Abwasser insbesondere aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen anfallende Schlamm. Er besteht aus Wasser und Feststoffen. In der Kläranlage erfolgt die Behandlung des Schlammes in verschiedenen Verfahrensschritten solange, bis die Beschaffenheit für den jeweiligen Entsorgungsweg erreicht ist. In Sachsen-Anhalt werden 220 öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen (Stand 2020) betrieben und es fallen pro Jahr ca. 53.000 t Trockenmasse (TM) Klärschlamm an. Die Größenklassen (GK) ergeben sich aus den angeschlossenen Einwohnerwerten (EW). An die Abwasserbehandlungsanlagen GK 4b und GK 5 sind mehr als 50.000 EW angeschlossen. Somit sind diese Anlagen von der Änderung der AbfKlärV betroffen. Im Jahr 2020 wurde 26.857 t TM Klärschlamm, der auf öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen in Sachsen-Anhalt angefallen ist, thermisch entsorgt. Dem folgt die Kompostierung des Klärschlamms mit 14.300 t TM Klärschlamm und die direkte Ausbringung in der Landwirtschaft mit 10.057 t TM Klärschlamm. Mit der Novellierung der Klärschlammverordnung im Jahr 2017 wird die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen in Deutschland in zwei Schritten ab dem 1. Januar 2029 Pflicht. Die Phosphorrückgewinnung geht mit einer umfangreichen Einschränkung der Klärschlammausbringung zu Düngezwecken einher. Im Land Sachsen-Anhalt – wie auch in anderen Bundesländern – werden sich daraus neue Strukturen für die Verwertungswege von Klärschlämmen ergeben. Das Landesamt für Umweltschutz ließ in den Jahren 2021/2022 den aktuellen Stand zu Klärschlammaufkommen, Klärschlammentsorgung und den Möglichkeiten einer Phosphorrückgewinnung innerhalb eines Projektes erfassen sowie die zukünftige Entwicklung des Aufkommens und der Entsorgung von Klärschlämmen in Sachsen-Anhalt prognostizieren. Die Ergebnisse werden in dem Bericht „Klärschlammentsorgung in Sachsen-Anhalt – Stand und Prognose 2022“ vorgestellt. Bericht "Klärschlammentsorgung in Sachsen-Anhalt - Stand und Prognose 2022" (pdf-Dateien, 9,5 MB, barrierefrei) Bei Bioabfällen handelt es sich gemäß der Begriffsbestimmung im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) um biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle, Nahrungsmittel- und Küchenabfälle aus privaten Haushaltungen, aus dem Gasstätten-, Kantinen- und Cateringgewerbe, aus Büros und aus dem Groß- und Einzelhandel, mit den genannten Abfällen vergleichbare Abfälle aus Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben und vergleichbare Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen. Auch die Bioabfallverordnung (BioAbfV) liefert in § 2 Abs. 1 eine Definition. Danach handelt es sich um Abfälle tierischer und pflanzlicher Herkunft oder aus Pilzmaterialien zur Verwertung, die durch Mikroorganismen, bodenbürtige Lebewesen und Enzyme abgebaut werden können. In Anhang 1 der BioAbfV sind die Abfälle, welche unter die o.g. Definition fallen detailliert aufgelistet. Seit 2015 sind überlassungspflichtige Bioabfälle getrennt zu sammeln. Die Umsetzung dieser Pflicht erfolgt durch die jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in den entsprechenden Abfallsatzungen. In Sachsen-Anhalt hat sich bereits die Pflicht-Biotonne weitestgehend etabliert. Eine ausführliche Darstellung der Mengen für Biogut aus der Biotonne, Grüngut aus privaten Haushalten sowie Grüngut aus öffentlichen Garten- und Parkanlagen findet sich in der Abfallbilanz des Landes Sachsen-Anhalt. Im Jahr 2022 wurden rund 135.000 t an Biogut über die Biotonne gesammelt, daraus ergibt sich ein durchschnittliches Aufkommen von 62 kg Biotonnenabfälle pro Einwohner. Die Verwertung der Bioabfälle erfolgt weitestgehend innerhalb von Sachsen-Anhalt. Bisher werden etwa 64 % der Bioabfälle kompostiert und nur 29 % in Vergärungsanlagen behandelt. Daraus lässt sich rückschließen, dass in Sachsen-Anhalt noch erhebliche Potenziale zur Stärkung der höherwertigen Verwertung (Vergärung mit anschließender Kompostierung der Gärreste) von Bioabfällen bestehen. Durch eine gesteigerte Getrenntsammlung in Kombination mit einer höherwertigen Verwertung von Bioabfällen würde eine konsistente Ausschöpfung der erschließbaren Potenziale zur nachhaltigen Energieerzeugung bewirken. Die höherwertige Verwertung von Bioabfällen durch Vergärung mit anschließender Kompostierung der Gärreste kombiniert die Stärken beider Verfahren und bietet gegenüber der Erfassung der Bioabfälle im Restabfall und der damit (in den meisten Fällen) einhergehenden thermischen Verwertung sowie der reinen Kompostierung, insbesondere in ökologischer Hinsicht, entscheidende Vorteile. Im Vergleich zur herkömmlichen Strategie der Bioabfallbehandlung reduziert sie Treibhausgasemissionen, ermöglicht die Nutzung erneuerbarer Energien, erhält Nährstoffe effizient, fördert den Humusaufbau nachhaltig und schont natürliche Ressourcen. Weiterhin kann eine Steigerung der getrennt gesammelten Bioabfälle in Kombination mit einer höherwertigen Verwertung einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Bioökonomie darstellen. Das Landesamt für Umweltschutz ließ im Jahr 2024 innerhalb des Projektes „Klimaschutz und Ressourcenschonung durch die Steigerung der Verwertung biogener Abfälle in Sachsen-Anhalt –Bioökonomie-“ das Potenzial der getrennt gesammelten Bioabfälle sowie die zukünftige Entwicklung des Aufkommens, der Entsorgung und die ökologischen Aspekte ermitteln. Die Ergebnisse werden in dem Abschlussbericht „Potenziale biogener Abfälle – Steigerung der Verwertung in Sachsen-Anhalt – Bioökonomie“ vorgestellt. Der Bericht dient als Erkenntnisquelle für die zuständigen Institutionen bei der zukünftigen Planung der Bioabfallbehandlung. Hier können Sie den Abschlussbericht „Potenziale biogener Abfälle – Steigerung der Verwertung in Sachsen-Anhalt – Bioökonomie“(pdf-Dokument) öffnen. Letzte Aktualisierung: 19.06.2025

Pressemitteilung Nr. 108 vom 14. März 2022 6 Kilogramm mehr Verpackungsmüll pro Kopf im Corona-Jahr 2020

Presse 6 Kilogramm mehr Verpackungsmüll pro Kopf im Corona-Jahr 2020 6,5 Millionen Tonnen Verkaufsverpackungen bei privaten Haushalten eingesammelt Seite teilen Pressemitteilung Nr. 108 vom 14. März 2022 WIESBADEN – Im Corona-Jahr 2020 wurden bei den privaten Haushalten in Deutschland pro Kopf 78 Kilogramm Verpackungsmüll eingesammelt. Das waren pro Person durchschnittlich 6 Kilogramm mehr als im Jahr 2019. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, stieg das gesamte Aufkommen an Verpackungsmüll, der vorwiegend in der gelben Tonne, Glas- oder Papiercontainern getrennt vom Restmüll gesammelt wird, um knapp 0,6 Millionen Tonnen oder 9,3 % auf 6,5 Millionen Tonnen im Jahr 2020. Lädt... Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metallen und Verbundmaterialien mit größtem Anteil Mit 32 Kilogramm pro Person (insgesamt 2,7 Millionen Tonnen) hatten die sogenannten Leichtverpackungen den größten Anteil am eingesammelten Verpackungsmüll der privaten Haushalte. Leichtverpackungen sind überwiegend Verpackungen aus Kunststoffen, Leichtmetallen wie Aluminium oder Weißblech und Verbundmaterialien. Danach folgten die Glasverpackungen mit 25 Kilogramm je Einwohnerin und Einwohner (2,1 Millionen Tonnen) und die Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton mit 20 Kilogramm pro Kopf (1,7 Millionen Tonnen). Damit stieg das Pro-Kopf-Aufkommen der bei privaten Haushalten eingesammelten Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton um 3 Kilogramm gegenüber dem Jahr 2019. Bei den Glasverpackungen wurden pro Kopf 2 Kilogramm mehr eingesammelt. Die Pro-Kopf-Menge an Leichtverpackungen hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. 79 % der abgegebenen Verpackungen recycelt Insgesamt wurden im Jahr 2020 nach der Sortierung 6,4 Millionen Tonnen der gebrauchten Verkaufsverpackungen an Abfallbehandlungsanlagen oder Verwerterbetriebe abgegeben. Davon konnten fast vier Fünftel (79 % beziehungsweise 5,1 Millionen Tonnen) recycelt werden. Bei diesem werkstofflichen Verwertungsverfahren bleibt das Ausgangsmaterial des Abfalls erhalten, seine chemische Struktur wird also nicht verändert. 12 % der Verpackungsabfälle (0,8 Millionen Tonnen) wurden energetisch verwertet, etwa in Feuerungsanlagen. Die Abweichung zwischen der eingesammelten und der abgegebenen Menge von 67 000 Tonnen, kommt zum Beispiel durch Lagermengen an Umschlag- und Sortieranlagen sowie Sortierverluste zustande. Diese Mengen werden statistisch nicht ausgewertet und somit nicht dargestellt. Weitere Informationen: Weitere Ergebnisse sind auf der Themenseite „ Abfallwirtschaft “ in den Tabellen „Eingesammelte gebrauchte Verkaufsverpackungen privater Endverbraucher/-innen 2020 vorläufig“ und „Verbleib der eingesammelten gebrauchten Verkaufsverpackungen privater Endverbraucher/-innen 2020 vorläufig“ verfügbar Kontakt für weitere Auskünfte Pressestelle Telefon: +49 611 75 3444 Zum Kontaktformular Zum Thema Abfallwirtschaft

Errichtung und Betrieb einer Veredelungsanlage 13 (VA 13)

Die Fa. thyssenkrupp Rasselstein GmbH betreibt in Andernach die Produktion von Verpackungsstahl. Bisher basieren rund 80% der produzierten Mengen im Bereich Verzinnen/Verchromen auf Chrom (VI), das seit dem 21.09.2017 gemäß Erlass der EU für alle nicht autorisierten Verwendungen verboten ist. Die Weiterverwendung von Chrom (VI) wird der Antragstellerin wohl noch bis September 2021 erlaubt werden. Für die Erhaltung des Produktionsstandortes Andernach soll zukünftig das ungefährlichere Chrom (III) zum Einsatz kommen. Die bisher genutzte Veredelungsanlage 8 (VA 8) kann aber auch mit Umbaumaßnahmen die erforderlichen technischen Anforderungen nicht erfüllen. Daher soll als Alternative kurzfristig die neue Veredelungsanlage 13 (VA 13) zur Weiterführung der Produktion errichtet werden (Anlage nach Nr. 3.10.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV).

Pressemitteilung Nr. 132 vom 17. März 2021 Verpackungsmüll 2019: Pro Kopf 4 Kilogramm mehr eingesammelt als im Vorjahr

Presse Verpackungsmüll 2019: Pro Kopf 4 Kilogramm mehr eingesammelt als im Vorjahr 5,9 Millionen Tonnen Verkaufsverpackungen bei privaten Haushalten eingesammelt Seite teilen Pressemitteilung Nr. 132 vom 17. März 2021 WIESBADEN – Im Jahr 2019 wurden bei den privaten Endverbraucherinnen und -verbrauchern in Deutschland pro Kopf 72 Kilogramm Verpackungsmüll eingesammelt. Das waren pro Person durchschnittlich 4 Kilogramm mehr als im Jahr 2018. Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg das gesamte Aufkommen an Verpackungsmüll, der vorwiegend in der gelben Tonne, Glas- oder Papiercontainern getrennt vom Restmüll gesammelt wird, um knapp 0,3 Millionen Tonnen auf 5,9 Millionen Tonnen im Jahr 2019 an. Lädt... Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metallen und Verbundmaterialien mit größtem Anteil Mit 32 Kilogramm pro Person (insgesamt 2,6 Millionen Tonnen) hatten die sogenannten Leichtverpackungen den größten Anteil am eingesammelten Verpackungsmüll der privaten Haushalte. Leichtverpackungen sind überwiegend Verpackungen aus Kunststoffen, Leichtmetallen wie Aluminium oder Weißblech und Verbundmaterialien. Danach folgten die Glasverpackungen mit 23 Kilogramm je Einwohnerin und Einwohner (1,9 Millionen Tonnen) und die Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton mit 17 Kilogramm pro Kopf (1,4 Millionen Tonnen). Knapp drei Viertel der abgegebenen Verpackungen recycelt Insgesamt wurden im Jahr 2019 nach der Sortierung 5,6 Millionen Tonnen der gebrauchten Verkaufsverpackungen an Abfallbehandlungsanlagen oder Verwerterbetriebe abgegeben. Davon konnten fast drei Viertel (74 % beziehungsweise 4,2 Millionen Tonnen) recycelt werden. Bei diesem werkstofflichen Verwertungsverfahren bleibt das Ausgangsmaterial des Abfalls erhalten, seine chemische Struktur wird also nicht verändert. 16 % der Verpackungsabfälle (0,9 Millionen Tonnen) wurden energetisch verwertet, etwa in Feuerungsanlagen. Die Abweichung zwischen der eingesammelten und der abgegebenen Menge kommt zum Beispiel durch Lagermengen an Umschlag- und Sortieranlagen sowie Sortierverluste zustande. Die hierbei entstandenen Mengen werden statistisch nicht ausgewertet und somit nicht dargestellt. Weitere Informationen sind auf der Themenseite „ Abfallwirtschaft “ in den Tabellen " Eingesammelte gebrauchte Verkaufsverpackungen privater Endverbraucher/innen 2019 vorläufig " und " Verbleib der eingesammelten gebrauchten Verkaufsverpackungen privater Endverbraucher/innen 2019 vorläufig " verfügbar. # # # # # # # # # # Das Statistische Bundesamt ist jetzt auch auf Instagram. Folgen Sie uns! # # # # # # # # # # Kontakt für weitere Auskünfte Statistiken der Abfallwirtschaft Telefon: +49 611 75 8184 Zum Kontaktformular Zum Thema Abfallwirtschaft

Pressemitteilung Nr. 103 vom 19. März 2020 Pro Kopf 68 Kilogramm Verpackungsmüll im Jahr 2018

Presse Pro Kopf 68 Kilogramm Verpackungsmüll im Jahr 2018 5,7 Millionen Tonnen Verkaufsverpackungen bei privaten Haushalten eingesammelt Seite teilen Pressemitteilung Nr. 103 vom 19. März 2020 WIESBADEN – Im Jahr 2018 wurden bei den privaten Endverbraucherinnen und -verbrauchern in Deutschland pro Kopf durchschnittlich 68 Kilogramm Verpackungsmüll getrennt vom Restmüll eingesammelt. Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) blieb das in der gelben Tonne, im Glas- oder Papiercontainer oder in vergleichbaren Systemen gesammelte Verpackungsmüllaufkommen mit 5,7 Millionen Tonnen nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr. Lädt... Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metallen und Verbundmaterialien mit größtem Anteil Mit 30 Kilogramm pro Person (insgesamt 2,5 Millionen Tonnen) hatten die sogenannten Leichtverpackungen den größten Anteil am eingesammelten Verpackungsmüll der privaten Haushalte. Leichtverpackungen sind überwiegend Verpackungen aus Kunststoffen, Leichtmetallen wie Aluminium oder Weißblech und Verbundmaterialien. Danach folgten die Glasverpackungen mit 22 Kilogramm je Einwohnerin und Einwohner (1,8 Millionen Tonnen) und die Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton mit 16 Kilogramm pro Kopf (1,3 Millionen Tonnen). Drei Viertel der abgegebenen Verpackungen recycelt Insgesamt wurden im Jahr 2018 nach der Sortierung aller Verpackungen 5,4 Millionen Tonnen an Abfallbehandlungsanlagen oder Verwerterbetriebe abgegeben. Davon konnten 75 % (4,1 Millionen Tonnen) recycelt werden, wobei die werkstoffliche Verwertung den weitaus überwiegenden Teil ausmachte. Bei diesem Verwertungsverfahren bleibt das Ausgangsmaterial des Abfalls erhalten, seine chemische Struktur wird also nicht verändert. 22 % der Verpackungsabfälle (1,2 Millionen Tonnen) wurden energetisch verwertet, etwa in Feuerungsanlagen. Die Abweichung zwischen der eingesammelten und der abgegebenen Menge kann zum Beispiel durch Lagermengen an Umschlag- und Sortieranlagen sowie Sortierverluste zustande kommen. Weitere Informationen können den Tabellen " Eingesammelte gebrauchte Verkaufsverpackungen privater Endverbraucher 2018 vorläufig " und " Verbleib der eingesammelten gebrauchten Verkaufsverpackungen privater Endverbraucher 2018 vorläufig " entnommen werden. Kontakt für weitere Auskünfte Statistiken der Abfallwirtschaft Telefon: +49 611 75 8184 Zum Kontaktformular Zum Thema Abfallwirtschaft

Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2018

Nach der EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle vom 20.12.1994 in Verbindung mit der Änderungsrichtlinie 2004/12/EG vom 11.02.2004 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, jährlich über Verbrauch und Verwertung von Verpackungen zu berichten. Der Bericht hat auf der Grundlage der Entscheidung der Kommission vom 22.03.2005 zur Festlegung der Tabellenformate zu erfolgen (2005/270/EG). Die Studie bestimmt die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) für die Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier, Aluminium, Weißblech, Verbunde, Sonstiger Stahl, Holz und Sonstige Packstoffe. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der in Deutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt. Zur Bestimmung der Verwertungsmengen und Verwertungswege wurden die vorliegenden Daten von Verbänden, der Entsorgungswirtschaft und der Umweltstatistik systematisch zusammengetragen und dokumentiert. Im Ergebnis wurden im Jahr 2018 18,86 Mio. t Verpackungen verbraucht und fielen als Abfall an. Insgesamt wurden 18,25 Mio. t Verpackungsabfall verwertet, davon 13,00 Mio. t stofflich und 5,24 Mio. t energetisch. Zusätzlich wurden 2,18 Mio. t aus dem Ausland importierte Verpackungsabfälle in Deutschland verwertet. Neben den für die Berichterstattung benötigten Zahlen geht dieser Bericht in Kapitel 3.6 auch auf die Entwicklung des Verpackungsverbrauchs ein. Quelle: Forschungsbericht

Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2017

Nach der EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle vom 20.12.1994 in Verbindung mit der Änderungsrichtlinie 2004/12/EG vom 11.02.2004 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, jährlich über Verbrauch und Verwertung von Verpackungen zu berichten. Der Bericht hat auf der Grundlage der Entscheidung der Kommission vom 22.03.2005 zur Festlegung der Tabellenformate zu erfolgen (2005/270/EG). Die Studie bestimmt die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) für die Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier, Aluminium, Weißblech, Verbunde, Sonstiger Stahl, Holz und Sonstige Packstoffe. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der in Deutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt. Zur Bestimmung der Verwertungsmengen und Verwertungswege wurden die vorliegenden Daten von Verbänden, der Entsorgungswirtschaft und der Umweltstatistik systematisch zusammengetragen und dokumentiert. Im Ergebnis wurden im Jahr 2017 18,72 Mio. t Verpackungen verbraucht und fielen als Abfall an. Insgesamt wurden 18,12 Mio. t Verpackungsabfall verwertet, davon 13,09 Mio. t stofflich und 5,04 Mio. t energetisch. Zusätzlich wurden 2,10 Mio. t aus dem Ausland importierte Verpackungsabfälle in Deutschland verwertet. Neben den für die Berichterstattung benötigten Zahlen geht dieser Bericht in Kapitel 3.6 auch auf die Entwicklung des Verpackungsverbrauchs ein. In Kapitel 7 werden Konsequenzen des Durchführungsbeschlusses EU 2019/665 zur Verpackungsrichtlinie auf die zukünftige Erhebung diskutiert. Quelle: Forschungsbericht

Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2016

Nach der EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle vom 20.12.1994 in Verbindung mit der Änderungsrichtlinie 2004/12/EG vom 11.02.2004 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, jährlich über Verbrauch und Verwertung von Verpackungen zu berichten. Der Bericht hat auf der Grundlage der Entscheidung der Kommission vom 22.03.2005 zur Festlegung der Tabellenformate zu erfolgen (2005/270/EG). Die Studie bestimmt die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) für die Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier, Aluminium, Weißblech, Verbunde, Sonstiger Stahl, Holz und Sonstige Packstoffe. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der in Deutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt. Aus der in Verkehr gebrachten Menge von Verpackungen wurde die Menge der in Deutschland abfallrelevanten Verpackungsabfälle berechnet, da z.B. Mehrweg- und langlebige Verpackungen erst in Folgeperioden entsorgt werden. Zur Bestimmung der Verwertungsmengen und Verwertungswege wurden die vorliegenden Daten von Verbänden, der Entsorgungswirtschaft und der Umweltstatistik systematisch zusammengetragen und dokumentiert. Im Ergebnis wurden im Jahr 2016 18,16 Mio. t Verpackungen verbraucht und fielen als Abfall an. Insgesamt wurden 17,61 Mio. t Verpackungsabfall verwertet, davon 12,84 Mio. t stofflich und 4,77 Mio. t energetisch. Zusätzlich wurden 2,06 Mio. t aus dem Ausland importierte Verpackungsabfälle in Deutschland verwertet. Veröffentlicht in Texte.

Deutsche Umwelthilfe mahnt Dosenverband ab

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mahnt das Forum Getränkedose ab, da es Verbraucher durch falsche Recyclingversprechen in die Irre führe. Aluminium und Weißblech können nicht unendlich oft und ohne Materialverluste recycelt werden. Dies ist das Ergebnis wissenschaftlicher Recherchen der DUH. Beim Recycling von Getränkedosen kommt es zu Metallverlusten, die bis zu zehn Prozent pro Recyclingvorgang betragen können. Werbeslogans des deutschen Lobbyverbandes der Getränkedosenhersteller „Forum Getränkedose“ sollen Verbrauchern jedoch den Eindruck eines unendlichen Recyclingkreislaufs vorgaukeln. Die DUH fordert den Dosenlobbyverband „Forum Getränkedose“ auf, bis zum 2. August 2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die rechtswidrige Praxis zu beenden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das „Forum Getränkedose“ Verbrauchern in Zukunft keine Werbelügen zum Recycling von Getränkedosen mehr auftischt. Unabhängige Ökobilanzen des Umweltbundesamtes und eine von Dosenherstellern selbst in Auftrag gegebene Studie beim Heidelberger IFEU-Institut bestätigen die ökologischen Nachteile von Getränkedosen. Wiederbefüllbare Mehrwegflaschen sind die deutlich umweltfreundlichere Getränkeverpackung.

Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2017

Nach der EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle vom 20.12.1994 in Verbindung mit der Änderungsrichtlinie 2004/12/EG vom 11.02.2004 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, jährlich über Verbrauch und Verwertung von Verpackungen zu berichten. Der Bericht hat auf der Grundlage der Entscheidung der Kommission vom 22.03.2005 zur Festlegung der Tabellenformate zu erfolgen (2005/270/EG). Die Studie bestimmt die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) für die Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier, Aluminium, Weißblech, Verbunde, Sonstiger Stahl, Holz und Sonstige Packstoffe. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der in Deutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt. Zur Bestimmung der Verwertungsmengen und Verwertungswege wurden die vorliegenden Daten von Verbänden, der Entsorgungswirtschaft und der Umweltstatistik systematisch zusammengetragen und dokumentiert. Im Ergebnis wurden im Jahr 2017 18,72 Mio. t Verpackungen verbraucht und fielen als Abfall an. Insgesamt wurden 18,12 Mio. t Verpackungsabfall verwertet, davon 13,09 Mio. t stofflich und 5,04 Mio. t energetisch. Zusätzlich wurden 2,10 Mio. t aus dem Ausland importierte Verpackungsabfälle in Deutschland verwertet. Neben den für die Berichterstattung benötigten Zahlen geht dieser Bericht in Kapitel 3.6 auch auf die Entwicklung des Verpackungsverbrauchs ein. In Kapitel 7 werden Konsequenzen des Durchführungsbeschlusses EU 2019/665 zur Verpackungsrichtlinie auf die zukünftige Erhebung diskutiert. Quelle: Forschungsbericht

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