Eine wichtige Maßnahme zur Vorsorge und Risikominimierung stellt im Rahmen der EU-Chemikalienpolitik die Substitution von Schadstoffen durch weniger gefährliche Alternativen dar. Weichmacher sind Industriechemikalien mit hohen Produktionsmengen, die ubiquitär nachweisbar sind. Aufgrund seiner endokrinen Wirkung steht der ehemals dominante Weichmacher DEHP seit Beginn der 2000er Jahre unter Substitutionsdruck. Neuere Untersuchungen des Umweltbundesamtes zeigen, dass Unternehmen DEHP durch andere Phthalat- und Non-Phthalat-Weichmacher substituieren. Manche der Ersatzstoffe stehen im Verdacht, persistent, bioakkumulativ und toxisch zu sein oder endokrine Wirkungen, d.h. Wirkungen auf das Hormonsystem zu zeigen. Weichmacher gelangen durch kommunale Abwässer und diffuse Eintragsquellen in die Umwelt. Angesichts der vielfältigen und teilweise sehr großflächigen Verwendung weichmacherhaltiger Produkte im Außenbereich, z.B. Kabelummantelungen, Geomembranen und Fahrzeugbauteile, sind terrestrische Matrices für Weichmacher ein relevanter Aufnahmepfad. Trotz ihrer bekannten gefährlichen Eigenschaften, beispielsweise als endokrine Disruptoren, dürfen Weichmacher über Ausnahmeregelungen weiterhin in der Landwirtschaft und anderen Verwendungen in der Umwelt eingesetzt werden. Ziel dieses Vorhabens ist die Verbesserung der sehr lückenhaften Datenlage zu Belastungen durch DEHP-Substitute in der terrestrischen Umwelt. Ein wesentlicher Teilaspekt ist die Erfassung einer nassen Deposition der alternativen Weichmacher. Es soll weiterhin die Fragestellung geklärt werden, welchen Beitrag Böden zur Gewässerbelastung mit Weichmachern liefern. Das Vorhaben erfolgt in Zusammenarbeit mit der Umweltprobenbank des Bundes. Es sollen terrestrische Proben der Umweltprobenbank (Böden, Blätter, Nahrungsnetze), Proben vom Luftmessnetz des Umweltbundesamtes und von anderen Umweltbeobachtungsprogrammen untersucht werden.
Die Microbatterie GmbH, Ellwangen, eine 100 Prozentige Tochter der VARTA AG, errichtet eine Anlage zur großtechnischen Produktion von Lithium-Polymer-Batterien, die insbesondere bei miniaturisierten, transportablen Anwendungen wie z.B. Handies und Notebooks eingesetzt werden sollen. Das Produkt und die Fertigungstechnik sind vollständige Neuentwicklungen. Die Microbatterie GmbH will gesundheitsschädliches Kobalt in der Produktion und im Produkt durch umweltverträgliche Lithium-Mangan-Oxide substituieren. Ferner soll der bisher verwendete Flüssigelektrolyt in einem ersten Schritt zum Teil durch einen umweltverträglicheren ionenleitenden Festkörperelektrolyten und in einem zweiten Schritt durch eine Kombination zweier Festelektrolyte ersetzt werden. Die Polymertechnologie mit der aluminisierten Tütenverpackung macht das Produkt recyclingfreundlich und sicher (keine Auslaufgefahr). Daneben zeichnen sich Lithium-Polymer-Batterien aufgrund ihrer Wiederaufladbarkeit (bis zu 1.000 mal bei den Hauptanwendungsgebieten) durch eine hohe Lebensdauer aus. Aus umweltpolitischer Sicht ist auch die umweltfreundliche Produktionstechnik hervorzuheben. Durch die Einführung eines innovativen Extrusionsverfahrens kann auf die bisher bei der Elektrodenherstellung und der Extraktion eingesetzten Lösemittel, Weichmacher und PTFE-Folien vollständig verzichtet werden. Bei der Extrusion werden die reinen Rezepturen vermischt und direkt als Folie mit einem Extruder hergestellt. Dieses Verfahren arbeitet abluft- und abwasserfrei. Die bei herkömmlichen Verfahren entstehenden Abfälle (Lösemittel, Weichmacher und Folie) können vollständig vermieden werden. Es fallen lediglich Elektrodenstanzabfälle aus Kupfer und Aluminium (5 Prozent der Einsatzmenge) und Gehäuseabfälle aus Aluminium (25 Prozent der Einsatzmenge) an, die stofflich verwertet werden können.
Die globale Industrieproduktion und das Konsumentenverhalten führen zu einer immer stärkeren Verschmutzung der Ozeane. Daher ist ein Verständnis der Verbreitung von Schadstoffen und ihrer Auswirkungen auf Ökosysteme zunehmend wichtig. Das betrifft auch besonders entlegene, bisher als weitgehende unbelastet geltende Gebiete wie die Antarktis und den Südlichen Ozean. Um die Belastung mit Plastikrückständen von Antarktischen und Subantarktischen Seevögeln zu vergleichen, werden wir Weichmacher-Rückstände im Bürzeldrüsensekret mit einem kürzlich etablierten GC-MS Protokoll bestimmen. Zusätzlich werden wir von den gleichen Vögeln Quecksilber bestimmen, und dazu einerseits Federn nutzen, welche die Monate vor und während der Mauser repräsentieren, und andererseits Blutproben, um die Belastung während der Brutperiode zu erfassen. Wir werden unsere Analysen auf kleine Röhrennasen (Procellariiformes: Sturmschwalben, Walvogel und Blausturmvögel) fokussieren, und vergleichend ebenfalls Proben eines bekanntlich hoch mit Plastikmüll belasteten Gebiets im Nordost-Pazifik untersuchen. Wir werden daher Unterschiede in der Schadstoffexposition zwischen verschiedenen Verbreitungsgebieten und in Abhängigkeit von der trophischen Stufe (durch komponentenspezifische Stabilisotopenanalysen). Weiterhin werden wir die Weichmacher-Konzentrationen in der zeitigen und späten Antarktischen Brutsaison (November versus März) vergleichen, um Carry-Over-Effekte aus dem Überwinterungsgebiet in die Antarktis zu erfassen.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ LEBENSMITTELÜBERWACHUNG © seralex / AdobeStock Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2024 Lebensmittelüberwachung ist aktiver staatlicher Verbraucherschutz Qualitativ hochwertige Lebensmittel und das in ausreichender Menge zu einem angemessenen Preis, das ist der Wunsch eines jeden Menschen, um sich zu ernähren. Ernährung bedeutet heu- te aber nicht nur eine Versorgung mit ausreichend Kalorien oder Kilojoule, denn „satt werden“ allein reicht schon längst nicht mehr. Zusätzliche Eigen- schaften werden zunehmend nachgefragt, seien es spezielle sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe, Vit- amine, Spurenelemente oder einfach nur ein be- sonders hoher Proteingehalt. Deshalb betrifft die Sicherheit von Lebensmitteln unmittelbar jeden. Die amtliche Lebensmittelüberwachung trägt dazu bei, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren und irreführenden Angaben zu schützen. So wie Autohersteller und Autohändler selbst für die Sicherheit der verkauften Fahrzeuge verant- wortlich sind, so sind die Hersteller von Lebens- mitteln, Bedarfsgegenständen oder Kosmetika bzw. diejenigen, die solche Produkte in den Ver- kehr bringen, für die Sicherheit und Echtheit ihrer Produkte verantwortlich. In Rheinland-Pfalz gehen die Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmit- telkontrolleure der Kreise und Städte in die Her- stellerbetriebe und in den Einzelhandel, um diese Pflicht zur Eigenkontrolle zu überwachen. Im vergangenen Jahr haben sie 32.065 Kontroll- besuche in 17.707 Betrieben durchgeführt. Dabei entnehmen sie nach einem risikoorientierten An- satz unterschiedlichste Produkte von A wie Apfel bis Z wie Zuckerwaren und senden sie an das Lan- desuntersuchungsamt (LUA) zur detaillierten Un- tersuchung und Beurteilung. 2024 hat das LUA 19.403 Proben aus verschie- denen Warengruppen untersucht. Im Jahr davor waren es 19.590. Die Beanstandungs- quote war mit 10,2 Prozent unverändert 2 auf dem Niveau der Vorjahre. Die überwiegende Mehrzahl der Beanstandungen betraf eine falsche oder irreführende Kennzeichnung. Nur sehr wenige krankmachende Proben Als gesundheitsschädlich waren nur wenige Ein- zelproben zu beurteilen. Das zeigt, dass die Qua- litätssicherungsmaßnahmen der Hersteller und Händler grundsätzlich greifen. Das LUA identifi- ziert gesundheitsgefährdende Produkte, die trotz der Qualitätssicherung der Hersteller auf den Markt gelangt sind. Es trägt mit seinen Kontrol- len dazu bei, den hohen Standard der Lebensmit- telsicherheit weiter zu verbessern. 2024 konnten bei einzelnen Proben potentiell gefährliche Pro- dukteigenschaften wie zum Beispiel Fremdkör- per oder hygienische Mängel festgestellt werden - nach wie vor jedoch sehr selten. Im Jahr 2024 wurden 13 solcher gesundheitsschädlichen Pro- ben identifiziert, im Vorjahr waren es 26. Im lang- jährigen Vergleich bleibt die Quote mit etwa 0,1 Prozent aller untersuchten Proben aber konstant niedrig. Die entsprechenden Artikel wurden aus dem Handel entfernt und die Verbraucherinnen und Verbraucher informiert, wenn es zu öffentli- chen Rückrufen kam. Die Sachverständigen des LUA wiesen in neun Proben bakterielle Verunreinigungen mit krank- machenden Bakterien nach. Sprossen, Tahin (Se- sampaste) und eine Blattsalatmischung waren mit Salmonellen belastet. Drei Proben Thunfisch überschritten den Grenzwert von 200 Milligramm pro Kilogramm Histamin um das 16- bis 30-fache. Größere Mengen an Histamin können - insbeson- dere bei sensiblen Personen - zu Vergiftungssym- ptomen wie Atemnot, Blutdruckabfall, Erbrechen, Durchfall und Hautrötungen führen. Thunfisch aus der Dose wird in der Gastronomie als Zutat für Pizza und Salat verwendet. Während Thunfisch in der geschlossenen Konserve oft über viele Jahre bei Raumtemperatur haltbar ist, muss der Thun- fisch aus der Konserve nach dem Öffnen kühl ge- lagert (max. 7 °C) und schnell verbraucht werden. Bei der Herstellung der Konserve werden Mikroor- ganismen durch den Sterilisierungsprozess abge- © Uday / Adobe Stock Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren und Täuschung untersucht das LUA Lebensmittel im Labor. Rund 19.400 Proben waren es im vergangenen Jahr. © LUA tötet, beim Öffnen der Konserve können aber von außen erneut Keime in den Thunfisch gelangen und ihn verunreinigen. Einige dieser Keime bauen dann den im Thunfisch reichlich vorhandenen Ei- weißbaustein Histidin zu Histamin ab, ein erhöh- ter Histamingehalt ist also ein Verderbnismarker. Sogenannte Shigatoxin-bildende E.coli Bakterien (STEC) wurden in zwei Wurstproben zum Rohver- zehr gefunden. Eine Suppenprobe war mit Bacillus cereus kontaminiert. Diesen Keimen ist gemein- sam, dass sie selbst oder die von ihnen gebildeten Toxine Erbrechen und/oder schwere Durchfaller- krankungen auslösen können. Für Menschen mit geschwächtem oder unvollständigem Immunsys- tem wie Kleinkinder, alte oder kranke Menschen besteht dadurch eine besondere Gefahr. Neben einer Gefährdung durch Inhaltsstoffe kön- nen auch durch zum Beispiel Fehlfunktionen wäh- rend der Lebensmittelproduktion oder andere unvorhersehbare Ereignisse Fremdkörper in Le- bensmittel gelangen, die gesundheitsschädlich sind. Das LUA musste 2024 vier derartige Beur- teilungen aussprechen. So wurden in geriebe- nem Käse mehrere dünne Metalldrähte, in einem Cheeseburger zahlreiche harte und spitze Fremd- körper und in einem Erdbeerfruchtaufstrich und einem Elisenlebkuchen jeweils ein scharfkanti- ger Fremdkörper gefunden. Fremdkörper sind physikalische Festkörper, die nicht Bestandteil der Rezeptur sind und sensorisch erkannt wer- den können. Besonderes Augenmerk ist auf schar- fe Kanten oder Spitzen zu richten, da dies für die Beurteilung eines potentiellen Verletzungsrisikos wichtig ist. Die hier genannten vier Fremdköper waren geeignet, eine Verletzung des Mund-Ra- chenbereiches wie aber auch des nachfolgenden Verdauungstraktes auszulösen und wurden als ge- sundheitsschädlich beurteilt. Internetportal für öffentliche Rückrufe Es kommt vor, dass Produkte, die nicht sicher sind, bereits überregional verkauft werden. Im Über- wachungsportal www.lebensmittelwarung.de veröffentlichen die Überwachungsbehörden der 16 Bundesländer entsprechende Warnungen. In Rheinland-Pfalz macht dies das LUA. 2024 hat sich das LUA 200 solcher Lebensmittelwarnun- 3 gen angeschlossen, denn der Handel in Rhein- land-Pfalz war ebenfalls betroffen. Die meisten Lebensmittelwarnungen betrafen Rückrufe wegen gesundheitsschädlicher Keime wie Salmonellen, verschluckbarer Fremdkörper sowie wegen Aller- genen, die nicht ausreichend auf der Verpackung gekennzeichnet und damit potentiell schädlich für Allergiker waren. Von den 200 Warnungen, denen sich das LUA 2024 angeschlossen hat, betrafen 24 Bedarfsgegenstände und Kosmetika. Diese Pro- dukte enthielten zum Beispiel giftige Schwerme- talle oder gesundheitsschädliche Weichmacher. „Ewigkeitschemikalien“ PFAS: Lebensmittel nicht beanstandet Stabil, haltbar – und ein Problem für die Lebens- mittelsicherheit: Die Abkürzung PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, und dahinter verbergen sich seit Mitte des 20. Jahr- hunderts künstlich hergestellte Industriechemika- lien. Sie bauen sich kaum ab, deshalb werden sie auch „Ewigkeitschemikalien“ genannt. PFAS finden aufgrund ihrer besonderen chemi- schen Eigenschaften häufig Einsatz in Alltagspro- dukten wie Anoraks, Pfannen oder Kosmetik und in vielen industriellen Prozessen. Die Kehrseite ih- rer Langlebigkeit: Sie sind inzwischen auch in Bö- den, Trinkwasser, Futtermitteln und Lebensmit- teln nachweisbar. Auch Menschen können PFAS aufnehmen - vor al- lem über Lebensmittel (inklusive Trinkwasser). Nach Angaben der europäischen Lebensmittelsi- cherheitsbehörde EFSA sind vor allem Lebensmit- tel tierischer Herkunft mit PFAS belastet. Das Pro- blem: Mit der Nahrung zugeführte PFAS werden vom Menschen rasch und fast vollständig aufge- nommen und verbleiben (je nach Einzelsubstanz) über Monate bis Jahre im Körper. Seit dem 1. Janu- ar 2023 gelten deshalb EU-weit in der Verordnung (EU) 2023/915 neue Höchstgehalte für Perfluo- ralkylsubstanzen in bestimmten Lebensmitteln. Nach geltendem EU-Recht sind die Lebensmittel- unternehmer dafür verantwortlich, dass die von ihnen in den Verkehr gebrachten Lebensmittel diese neuen Höchstgehalte einhalten. Im Jahr 2024 wurden im LUA 72 Lebensmittel- proben aus dem rheinland-pfälzischen Handel auf PFAS untersucht. Es handelte sich dabei um Hüh- nereier (30 Proben), Pute (11 Proben), Rindfleisch (14 Proben), Schweinefleisch (8 Proben) und Fo- rellen (9 Proben). Ergebnis: Die Gehalte für Per- fluoroctansäure (PFOA), Perfluorhexansulfon- säure (PFHxS) und Perfluornonansäure (PFNA) lagen in allen Proben unter der jeweiligen Bestim- mungsgrenze, in 14 Proben wurden Gehalte für Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) über der Bestim- mungsgrenze ermittelt. Alle Gehalte lagen unter dem jeweiligen Höchstgehalt.weit gültigen Höchstgehalt an PFAS deutlich überschritten haben. Die PFAS-Summengehal- te für die Verbindungen PFOA, PFOS, PFNA und PFHxS lagen bei den 30 Wildschweinleber-Proben zwischen 98 Mikrogramm pro Kilogramm (µg/ kg) und 738 µg/kg; der Mittelwert lag bei 310 µg/ kg. Der lebensmittelrechtliche Höchstgehalt, der nicht überschritten werden darf, liegt für Wild- schweinleber bei 50 µg/kg. Wegen der gesund- heitlichen Risiken rät das LUA vom Verzehr der Leber von Wildschweinen dringend ab; das Ver- markten und die Weiterverarbeitung in anderen Produkten sind in Rheinland-Pfalz untersagt. Die Lebern von Wildschweinen hingegen sind hoch mit den perfluorierten und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) belastet – auch in Rhein- land-Pfalz. Das zeigten im vergangenen Jahr die Untersuchungen eines externen Labors im Auf- trag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM). Insgesamt wur- den dort 60 Proben von in Rheinland-Pfalz erleg- ten Wildschweinen (30 Proben von Fleisch und 30 Proben der zugehörigen Leber) auf PFAS un- tersucht. Die Ergebnisse zeigten, dass alle Wild- schweinlebern den seit dem 1. Januar 2023 EU-Wichtig: Beim Verzehr von Wildschwein muss zwi- schen Wildschweinfleisch und Wildschweinleber unterschieden werden. Denn die vom externen Labor ermittelten PFAS-Gehalte der Wildschwein- fleisch-Proben lagen erfreulicherweise in der Re- gel deutlich unterhalb der zulässigen Höchst- gehalte. Der für Wildschweinfleisch geltende Höchstgehalt für die Summe aus PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS in Höhe von 9,0 µg/kg wur- de von keiner Probe überschritten, sodass Wild- schweinfleisch hinsichtlich PFAS weiterhin ge- sundheitlich unbedenklich ist. Nicht zu beanstanden: Insgesamt 72 Lebensmittelproben hat das LUA im vergangenen Jahr gezielt auf Rückstände von PFAS-Chemikalien untersucht, darunter auch Hühnereier. © LUA 4 5 Herausgeber: Landesuntersuchungsamt Mainzer Straße 112 56068 Koblenz poststelle@lua.rlp.de www.lua.rlp.de Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffent- lichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland- Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Partei- en von von Wahlwerberinnen/Wahlwerbern oder Wahlhelferinnen/Wahlhelfern zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeit- lichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einer politischen Gruppe verstanden werden könnte.
<p>1985 startete die erste Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (GerES). Seitdem untersucht die Studienreihe die Belastung der deutschen Bevölkerung mit Umweltschadstoffen. Die dabei gewonnen Daten dienen der Information der Öffentlichkeit. Zudem bilden sie eine wichtige wissenschaftliche Basis für politische Entscheidungen zu Umwelt, Gesundheit und Chemikalien. Ein Rückblick.</p><p>Chemikalien aus der Umwelt begegnen uns tagtäglich: auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule, in unserem Haushalt oder in der Freizeit, in unserer Nahrung, unserer Kleidung, in der Luft, die wir atmen. Wenn wir die Chemikalien in einer gewissen Menge aufnehmen, können diese für die menschliche Gesundheit schädlich sein.</p><p>Das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>) untersucht deshalb mit der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES) nunmehr schon seit 40 Jahren die Belastung der Menschen in Deutschland mit ausgewählten Chemikalien aus unserer Umwelt, sogenannten Umweltschadstoffen.</p><p>Umweltschadstoffe können über viele Eintragspfade in den menschlichen Körper gelangen: über die Haut, die Atmung oder mit der Nahrung. Die Summe der über diese Wege aufgenommenen Schadstoffe können über Körpermedien wie Urin oder Blut gemessen werden. Diese Untersuchungsmethode wird als Human-Biomonitoring bezeichnet.</p><p>Neben dem Human-Biomonitoring werden in GerES auch weitere Proben aus der häuslichen Umgebung (z.B. Trinkwasser, Hausstaub, Luft) gesammelt und untersucht. Außerdem beantworten die an GerES teilnehmenden Personen Fragen zu ihrem Haushalt, ihrer Wohnumgebung, ihren Freizeitaktivitäten, ihrer Ernährung und ähnlichem. So können mögliche Quellen für im Körper gemessene Belastungen aufgespürt werden.</p><p>Mitte der 1980er Jahre beschäftigte das Thema Schwermetalle im Körper die Menschen in Deutschland. Der Skandal um die Batteriefabrik „Sonnenschein“, die den Boden, auf dem sie stand, mit Blei verunreinigte, traf auf großes öffentliches Interesse.</p><p>Dieses dann auch politische Interesse war der Startschuss für die Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit: Mit dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/umwelt-survey/umwelt-surveys-1985-bis-2006/umwelt-survey-1985-bis-1986">GerES I 1985-86</a> untersuchte das damalige Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene (WaBoLu), das zum Teil in das heutige UBA übergegangen ist, die Belastung von erwachsenen Menschen in den alten Bundesländern mit Schwermetallen.</p><p>Ergebnis der Studie damals: Große Anteile der Erwachsenen zwischen 25 und 69 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland überschritten die Gehalte, die damals für Arsen, Cadmium, Blei und Quecksilber als unauffällig in Körperflüssigkeiten definiert waren.</p><p>Auch das Trinkwasser wurde in den teilnehmenden Haushalten untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass die gemessenen Werte in einzelnen Proben die in der damaligen Trinkwasserverordnung festgeschriebenen Grenzwerte überschritten. In der Folge wurde die Trinkwasserverordnung 2001 so angepasst, dass die Grenzwerte fortan auch für Trinkwasser aus hauseigenen Leitungen – sog. Leitungswasser – galten. So sollte die Belastung von Leitungswasser mit Schwermetallen reduziert werden.</p><p>Anfang der 1990er Jahre fand <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/umwelt-survey/umwelt-surveys-1985-bis-2006/umwelt-survey-1990-bis-1992">GerES II</a> statt. Erstmals wurden hier Daten für die alten und auch die neuen Bundesländer erhoben. GerES II untersuchte Erwachsene und zusätzlich auch Kinder, die zum Zeitpunkt der Studie im Haushalt der erwachsenen Teilnehmenden lebten. Die Studie lieferte unter anderem die Erkenntnis, dass Kinder mit dem Schwermetall Quecksilber aus Amalgam-Zahnfüllungen stärker belastet sind als Erwachsene. 1992 gab es daher die Empfehlung, Amalgam nicht mehr bei Schwangeren, Kleinkindern und Nierenkranken zu verwenden. Heutzutage ist Dentalamalgam in der Europäischen Union weitestgehend verboten.</p><p>Ende der 1990er Jahre kam <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/umwelt-survey/umwelt-surveys-1985-bis-2006/umwelt-survey-1997-bis-1999">GerES III</a> zu dem Ergebnis, dass sich die Belastung mit Umweltschadstoffen in den alten und neuen Bundesländern immer weiter anglichen: zum Beispiel bei Cadmium, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/chemische-stoffe/haeufige-fragen-zu-quecksilber">Quecksilber</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalien-reach/stoffgruppen/polyzyklische-aromatische-kohlenwasserstoffe">Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen</a>.</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/umwelt-survey/umwelt-surveys-1985-bis-2006/kinder-umwelt-survey-2003-bis-2006">GerES IV</a> untersuchte 2003 bis 2006 Kinder und fand eine flächendeckend zu hohe Belastung mit fortpflanzungsschädigenden Weichmachern, den Phthalaten. Trotz eines Rückganges konnten ungefähr zehn Jahre später weiterhin zu hohe Werte in Kindern und Jugendlichen festgestellt werden. Gleichzeitig wies <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/umwelt-survey/5-umwelt-survey-von-2013-bis-2016">GerES V</a> mit Proben aus den Jahren 2014 und 2017 auch auf die bedenklich hohe Belastung dieser Bevölkerungsgruppe mit den sogenannten Ewigkeitschemikalien, den per- und polyfluorierten Kohlenwasserstoffen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PFAS#alphabar">PFAS</a>), hin.</p><p>Ergebnisse wie die oben genannten flossen und fließen auf nationaler und europäischer Ebene in die Gesetzgebung zum Thema Chemikalien, Umwelt und Gesundheit ein.</p><p>In den 2000er Jahren gab es zunehmend Human-Biomonitoring Projekte auf EU-Ebene. Aufgrund der in der EU einzigartigen, jahrzehntelangen Erfahrungen im Bereich des Human-Biomonitoring hat das Umweltbundesamt 2017 die Leitung der bis dahin größten Europäischen Human Biomonitoring Initiative <a href="https://www.umweltbundesamt.de/hbm4eu-europaeische-human-biomonitoring-initiative">HBM4EU</a> übernommen.“ An dieser durch die Europäische Kommission geförderten Forschungsinitiative haben sich 30 Länder und verschiedene EU-Behörden als Partner beteiligt. Wichtige Ziele waren unter anderem die Harmonisierung – also die Ermittlung miteinander vergleichbarer – europäischer Human-Biomonitoring-Daten sowie deren Nutzung zur Politikberatung. Dies soll dabei helfen, Wirksamkeit der Chemikalienpolitik weiter zu erhöhen und damit die Gesundheit der Menschen in ganz Europa schützen. Die aktuell laufende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/parc-eu-partnerschaft-fuer-die-risikobewertung-von">EU-Partnerschaft für die Risikobewertung von Chemikalien</a> (PARC) setzt die erfolgreiche Arbeit von HBM4EU fort. Das UBA beteiligt sich umfassend and PARC und trägt unter anderem mit der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/alise-deutsche-kinder-jugendstudie-zur">Deutschen Kinder- und Jugendstudie zur Umweltgesundheit (ALISE)</a> zum Erfolg der Partnerschaft bei.</p><p>Repräsentative Daten für erwachsene Menschen in Deutschland wurden mit GerES III Ende der 1990er Jahre zum letzten Mal erhoben. GerES VI hat in 2023 und 2024 Menschen zwischen 18 und 79 Jahren, wie auch bei den vorangehenden Studien der Reihe, in einem wissenschaftlichen Verfahren ausgewählt und um ihre Teilnahme gebeten, um neue Daten sammeln zu können.</p><p>Noch laufen die detaillierten Auswertungen, aber im Frühjahr 2024 zeigte sich bereits der Nutzen dieser Studie: Mit Hilfe der für Deutschland repräsentativen HBM-Daten und Antworten aus den Fragebögen in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/deutsche-umweltstudie-zur-gesundheit-geres/deutsche-umweltstudie-zur-gesundheit-geres-vi-2023">GerES VI</a> konnte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/fund-eines-weichmachers-in-urinproben-fragen">Sonnencreme als Quelle für einen Weichmacher</a> identifiziert werden, der dort teilweise als Verunreinigung eines UV-Filters vorkam. Weitere Erkenntnisse aus GerES VI wird das UBA zeitnah erarbeiten und veröffentlichen.</p><p>Mit dem Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit (APUG) wurde die umweltbezogene Gesundheitsbeobachtung und -berichterstattung als zentrales Instrument für die Erfassung der Umweltbelastung und ihrer Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit identifiziert. Das APUG sieht die regelmäßige Durchführung von HBM-Studien vor, um die Belastung der Bevölkerung mit Umweltschadstoffen zu beobachten. Die Geschichte von GerES ist nach 40 Jahren also noch lange nicht zu Ende geschrieben.</p>
<p>Die Emissionsentwicklung persistenter organischer Schadstoffe verläuft uneinheitlich. Minderungserfolge sind bei den polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen zu verzeichnen.</p><p>Umweltwirksamkeit von persistenten organischen Schadstoffen</p><p>Persistente organische Schadstoffe (Persistent Organic Pollutants, POPs) werden in der Umwelt nur langsam abgebaut. Besondere Umweltrelevanz ergibt sich daraus, dass sie nach ihrer Freisetzung in der Umwelt verbleiben und sich in der Nahrungskette anreichern. Damit können sie ihre schädigende Wirkung auf Ökosysteme und Mensch langfristig entfalten. Einige POPs weisen eine hohe Toxizität auf – in der breiten Öffentlichkeit wurde dies durch Unglücke wie in Seveso deutlich. Da sie weiträumig transportiert werden, können sie nach ihrer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/d?tag=Deposition#alphabar">Deposition</a> selbst in entlegenen Gebieten zu einer Belastung führen. Zu den POPs gehören Chemikalien, die zu bestimmten Anwendungszwecken hergestellt werden (zum Beispiel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a> und Industriechemikalien), aber auch solche, die unbeabsichtigt bei Verbrennungs- oder anderen thermischen Prozessen entstehen (sogenannte <em>u</em>POPs wie polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und –furane (PCDD/F) oder polyaromatische Kohlenwasserstoffe (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PAK#alphabar">PAK</a>) (siehe Tab. „Emissionen persistenter organischer Schadstoffe nach Quellkategorien“).</p><p>Internationale Regelungen zum Schutz vor persistenten organischen Schadstoffen</p><p>Im Rahmen der Konvention über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigungen (<a href="https://unece.org/environment-policy/air/protocol-abate-acidification-eutrophication-and-ground-level-ozone">Convention on Long-Range Transboundary Air Pollution</a>, CLRTAP) der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UN#alphabar">UN</a>-Wirtschaftskommission für Europa (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UNECE#alphabar">UNECE</a>) wurde 1998 ein <a href="https://unece.org/environment-policy/air/protocol-persistent-organic-pollutants-pops">Protokoll zur Reduktion der POP-Emissionen</a> von 32 Staaten und der EU unterzeichnet. Deutschland hatte hierzu unter Federführung des Umweltbundesamts technische Basisdokumente erstellt, zum Beispiel zum Stand der Technik der Emissionskontrolle stationärer Quellen. 2009 wurde das Protokoll novelliert; Regelungen zu sieben weiteren POPs wurden aufgenommen und bestehende Regelungen aktualisiert.</p><p>Darüber hinaus ist seit 2004 das weltweit geltende <a href="http://chm.pops.int/Home/tabid/2121/Default.aspx">Stockholmer Übereinkommen</a> zu POPs in Kraft, das inzwischen von 186 Staaten ratifiziert wurde.</p><p>Beide Vertragswerke, das POPs-Protokoll und die Stockholm-Konvention, regeln derzeit über 20 verschiedene POPs, die aber nicht alle deckungsgleich in beiden Abkommen vertreten sind. Zudem werden neue POPs aufgenommen. Die formulierten Ziele der Abkommen richten sich im Detail nach dem jeweils betroffenen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a> und umfassen alle Möglichkeiten vom Verbot über Substitution bis hin zu der Anforderung, dass die Emissionen des Stoffes den Wert eines Referenzjahres zukünftig nicht überschreiten darf.</p><p>Umfang der Emissionen</p><p>Die Schätzungen der Emissionen unbeabsichtigt freigesetzter POPs (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=uPOPs#alphabar">uPOPs</a>) sind in der Regel mit größeren Unsicherheiten behaftet als die der Schadstoffe, die beabsichtigt eingesetzt werden.</p><p>Polychlorierte Biphenyle (PCB)</p><p>Polychlorierte Biphenyle (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PCB#alphabar">PCB</a>) sind in ihrer Anwendung strikt reglementiert, teilweise bereits seit Jahrzehnten. Rund zwei Drittel der insgesamt eingesetzten PCB von rund 100 Tausend Tonnen (Tsd. t) befinden sich geschlossen in Trafos, Kondensatoren oder Hydraulikflüssigkeit. Die restlichen Anwendungen in offenen Systemen (zum Beispiel Dichtungsstoffe, Anstriche und Weichmacher) liegen schon lange zurück. Daher werden die verbleibenden Emissionen der laufenden Anwendungen nur noch gering eingeschätzt (1990: 1.736 kg, 2023: 204 kg). Die Entsorgungssituation ist dennoch problematisch, da bei nicht kontrolliertem Verbleib von erheblichen Re-Emissionen auszugehen ist.</p><p>Dioxine und Furane</p><p>Polychlorierte Dibenzodioxine und -furane (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PCDDPCDF#alphabar">PCDD/PCDF</a>, kurz oft <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/d?tag=Dioxine#alphabar">Dioxine</a> genannt) entstehen in Gegenwart von Chlorverbindungen bei jeder nicht vollständigen Verbrennung. Größte Quelle war 1990 noch die Abfallverbrennung in der Energiewirtschaft, deren Eintrag heute jedoch vernachlässigbar ist. Von insgesamt ca. 111 Gramm (Emissionsangaben in I-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=TEQ#alphabar">TEQ</a>: Internationales Toxizitätsäquivalent) im Jahr 2023 stammten 45 % aus der Energiewirtschaft und 14 % aus den Industrieprozessen, dort fast ausschließlich aus der Metallindustrie (größtenteils aus Sinteranlagen). 38 % stammen aus Haus- und Autobränden. Insgesamt sanken die Emissionen zwischen 1990 und 2009 um etwa 85 % und stagnieren seither auf diesem Niveau beziehungsweise fluktuieren leicht.</p><p>Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) </p><p>Zu den polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PAK#alphabar">PAK</a>) gehören über 100 Verbindungen.<br><br>PAK entstehen durch unvollständige Verbrennung. Hauptquellgruppe sind mit Abstand die kleinen Feuerungsanlagen der Haushalte. Die vorhandenen Messwerte sind jedoch mit hohen Unsicherheiten verbunden, da ähnlich wie bei den Dioxinen eine repräsentative Aussage zum Nutzerverhalten bei kleinen Feststofffeuerungen nicht möglich ist. Weiterhin gibt es Schätzungen (unterschiedlicher Qualität) zu PAK-Emissionen der Stahl- und mineralischen Industrie sowie von Kraftwerken und Abfallverbrennungsanlagen. Insgesamt ist das deutsche PAK-Inventar jedoch fast vollständig, da diese Emissionen weitestgehend aus Verbrennungsprozessen entstehen, die gut überwacht werden.</p><p>Hexachlorbenzol (HCB)</p><p>Die Datenlage für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/h?tag=HCB#alphabar">HCB</a> ist deutlich schlechter als für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/d?tag=Dioxine#alphabar">Dioxine</a>/Furane und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PAK#alphabar">PAK</a>. Dieser Schadstoff wird in Anlagen normalerweise nicht gemessen, da er nicht gesetzlich geregelt ist. Seit 1977 ist HCB als reiner Wirkstoff in der Anwendung als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a> verboten. Jedoch kann es als chemische Verunreinigung in anderen Wirkstoffen vorkommen. Mit Hilfe des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) konnten erstmals für die Berichterstattung 2016 HCB-Emissionen für diesen Bereich über die Inlandsabsätze der Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Chlorthalonil und Picloram seit 1990 bis 2016 und der zulässigen HCB-Maximalgehalte ermittelt werden. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Lindan#alphabar">Lindan</a> ist bis zum Anwendungsverbot im Jahr 1997 berücksichtigt. Der rückläufige Trend ist nicht nur auf verminderte Maximalgehalte zurückzuführen, sondern auch auf die schwankenden Absatzmengen sowie die jeweiligen Wirkstoffzulassungen.</p><p>Verschiedene Branchen, bei denen HCB-Emissionen zu erwarten wären, sind derzeit noch unberücksichtigt, wie zum Beispiel die Metallindustrie und die Zementindustrie.</p><p>Weitere POPs</p><p>Für weitere prioritär betrachtete POPs liegen wenig belastbare oder sehr geringe Emissionsschätzungen vor oder die Substanzen wurden in Deutschland weder hergestellt noch angewendet. Gleichwohl sind Immissionen über den Import nicht auszuschließen. Gleiches gilt für Ausgasungen von im Inland früher einmal verwendeten Produkten, für die die großräumige Immissionssituation vernachlässigbar ist (zum Beispiel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/d?tag=DDT#alphabar">DDT</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Lindan#alphabar">Lindan</a> im Holzschutz von Innenbauten der neuen Länder). </p><p>Trends</p><p>Weitere Emissionsminderungen sind bei Dioxinen (PCDD/F) aufgrund der bereits vollzogenen Maßnahmen nur noch in geringem Umfang zu erwarten. Die Benzo(a)pyren- (BaP-) Emissionen dürften sich großräumig bei den Kleinfeuerungen (Kamine, Öfen) durch Brennstoffsubstitution und -einsparung weiter verringern, solange der Holzeinsatz in der Kleinfeuerung nicht weiter zunimmt. Die hier vereinzelt bei Anlagen der Eisen- und Stahlindustrie noch vorhandenen Reduktionspotenziale haben vor allem lokale Bedeutung. Bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PCB#alphabar">PCB</a> könnte die Altlastenproblematik mangels Kontrolle der umweltgerechten Rückführung vornehmlich durch Aufklärung entschärft werden. Bei Chlorparaffinen gibt es ein Stoffsubstitutionspotenzial kurzkettiger durch langkettige Stoffe. Die Verwendung kurzkettiger Chlorparaffine in der metallverarbeitenden Industrie und in der Lederverarbeitung und Zurichtung wurde in der EU mit der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1532938868225&uri=CELEX:32002L0045">Richtlinie 2002/45/EG</a> im Jahre 2002 verboten.</p>
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 327 |
| Land | 35 |
| Wissenschaft | 2 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 7 |
| Daten und Messstellen | 5 |
| Ereignis | 6 |
| Förderprogramm | 194 |
| Gesetzestext | 2 |
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| Text | 104 |
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| geschlossen | 146 |
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